parteiamtllageszeitung der
Das Amtsblatt des Senats
NationalsozialistenVremens
der Zreien kjanlestadt Vremen
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Nr. ZZ5 / Z. Jahrgang
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Kampfparole: ViWlln kalten!
Neichsorganisationsleiter Vr. Leu auf der Neichsarbeits- und Schulungstagung der Vfls.-Walter
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Dr. Leg sprach auf der Neichsarbeits- und Schulungstagung der DAF.-Walter.
Ueber die Steuerfreiheit bei WHW.»Veranstaltungen sind neue Bestimmungen erlassen.
Jnr kommenden Jahr werden die Gerichtsgebühren ermäßigt und vereinheitlicht.
Das englische Parlament wurde mit der Thronrede des Königs eröfsnet.
Bei der Kammeraussprache über die französischen Bünde kam es zu schweren Auseinandersetzungen.
Im Seeschiffsverkehr Antwerpens steht die deutsch« Flagge im November tonnagemäßig wiederum an erster Stelle.
Schnelldampfer „Gneisenau" des NDL. wird demnächst seine Probefahrten aufnehmen.
Den Bremer Teilnehmern am Deutschland- Flug wurden Ehrenbecher des Senats überreicht.
Heute spricht Gauleiter Wagner, Bochum, auf einer Großkundgebung in Bremen.
Bisher wurde drei Schulen im bremischen Staatsgebiet die HZ--Flagge verliehen.
Am heutigen Mittwoch findet das langerwartete Fußballtrefsen Deutschland—England in London statt.
WüWisUM
poli;eibefugmsle
gegenüber wehrmachts-flngeliörigen
Kr. Berlin, 4. Dezember.
Ueber die Befugnisse der Polizeiorgane gegenüber den Angehörigen der Wehrmacht haben der Reichskriegsminister und der Reichsinnenminister Richtlinien aufgestellt. Danach haben die Angehörigen der Wehrmacht außerhalb des Dienstes den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten, und auch die im Dienst befindlichen Soldaten und Abteilungen haben derartigen Anordnungen nachzukommen, soweit nicht dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Sie haben außerdem die Pflicht, den Polizeibeamten in dringenden Fällen Hilfe zu leisten. Wird die Polizei zum Einschreiten gegen Angehörige der Wehrmacht gezwungen, so hat dieses in möglichst unauffälliger Form zu geschehen.
Zur vorläufigen Festnahme von Wehrmachtsangehörigen ist die Polizei nur berechtigt, wenn bei dringendem Tatverdacht oder bei Gefahr im Verzüge ein militärischer Vorgesetzter oder eine Wache nicht erreichbar sind. Das bezieht sich auf die Fälle eines Verbrechens, des Fluchtverdachts, der Verdunkelungsgefahr oder der Gefahr neuer strafbarer Handlungen. Wird ein Wehrmachtsangehöriger auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so darf er schon dann polizeilich festgenommen werden, wenn seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann. Bei einem Offizier in Uniform ist das ausgeschlossen, es sei denn, daß er bei Begehung eines Verbrechens auf frischer Tat ertavpt wird. Die weiteren Richtlinien erstrecken sich auf die Festnahme in militärischen Dienstqebäuden oder während des Dienstes, wobei die Festnahme möglichst durch Wehrmachtsangehörige bewirkt werden soll. Auch das Einschreiten gegen Wehrmachtsangehörige. die nicht einer strafbaren Handlung verdächtig sind, sowie das Verfahren Lei Beschlagnahmungen, Durchsuchungen und Ermittlungen sind besonders geregelt.
MM.-Veranslattungeir steuerfrei?
Lr. Berlin, 4. Dezember.
Zu der Frage, inwieweit Veranstaltungen im Rahmen der Winterhilfe von der Vergnügungssteuer frei zu lassen sind, hat jetzt der Reichsfinanzminister in einem Rundschreiben Stellung genommen. Danach sind Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar dem Winterhilfswerk zugeführt werden, von der Vergnügungssteuer befreit, sofern keine Tanzbelustigungen damit verbunden sind. In den beiden vorangegangenen Jahren war die Steuerbefreiung auch für Tanzbelustigungen von den Organisationen der NSDAP. und der NSV. gewährt worden; diese Ausdehnung der Steuerbefreiung will der Minister unter bestimmten Voraussetzungen auch für diesen Winter zugestehen, wenn die betreffenden Veranstaltungen vom Reichsbeauftragten sür das WHW., von der NSV. oder von Dienststellen der Wehrmacht im Rahmen des Winterhilsswerks durchgefühlt werden und wenn der Ertrag ausschließlich und unmittelbar dem Winterhilfswerk zugute kommt.
In den beiden vorhergehenden Jahren sind Mißbräuche festgestellt worden, indem auch für solche Veranstaltungen Steuerfreiheit verlangt wurde, bei denen ein Ueberschuß gar nicht erzielt werden konnte. Deshalb soll in diesem Winter für diejenigen Veranstaltungen, die nicht vom Reichsbeaufträgten selbst durchgeführt werden, eine besondere Genehmigung erforderlich sein, die nur dann erteilt wird, wenn nach dem Voranschlag ein bestimmter Teil der Roh- eirmahmen dem WHW. zufließt.
Leipzig, 4. Dezember.
Die fünfte Neichsarbeits- und Schulungstagung der Amtswalter der Deutschen Arbeitsfront wurde am Dienstagvormittag in der Halle 20 der Technischen Messe durch Hauptamtsleiter Claus Seiner eröffnet. Er umriß den Zweck der diesmaligen Tagung dahin, den 4000 Amtswaltern der DÄF. eine einheitliche Ausrichtung für den Kampf im Jahre 1936 zu geben.
Die grundlegenden Schulungsvorträge für die diesmalige Tagung hat Reichsorganisationsleiter und Reichsleiter der DAF. Dr. Ley selbst übernommen. Er begann die Reihe seiner Vortrüge mit zweistündigen, immer wieder von lebhaftem Beifall unterbrochenen Ausführungen über die weltanschaulichen Grundlagen. Dabei ging er von dem Ringen der Welt des Nationalen mit der Welt des Internationalen aus, zwischen denen es keinen Ausgleich geben
könne. Es gelte aber auch, die falsche Welt in ihren äußeren Erscheinungsformen zu bekämpfen und zu besiegen. Alles Geschehen sei das Produkt innerer Gesetzmäßigkeit und hänge nicht von Zufällen und Stimmenmehrheiten ab. Die Aufgabe sei also, diese Gesetze zu ergründen und die neue Welt zu bauen unter Anerkennung dieser Gesetze. Dann könne aber das Leben auch nur ewiger Kampf sein gegen die falsche Welt.
Dieser Kamps sei nur zu gewinnen, wenn alles eingeordnet werde in die Welt des Nationalsozialismus, wenn ein jeder Disziplin predige und selber Disziplin halte.
Dr. Ley stellte dann die Frage, wie man die Politik auf dieser Welt aufbauen könne. Politik sei die Ordnung eines Volkes, der Lebenskampf eines Volkes durch seine Existenz, sei vor allem die Voraussicht der Führer eines Volkes für diesen Lebenskampf. Auf vier Erkenntnissen baue sich
unsere politische Einsicht und unsere Weltanschauung auf, auf Erkenntnissen des Raumes, der Rasse, der Energie, der Disziplin. Aus der Erkenntnis des Raumes komme der klare Begriff Vaterland, der Begriff Volk Deutschlands auf deutschem Boden. Aus dem Wissen um die Rasse komme die Persön» lichkeit als sichtbarer Ausdruck der Raffe. Aus der Energie und dem Licht der Sonne des Hakenkreuzes komme die Lebensbejahung und die Lebensfreude, aus der Disziplin, aus der Gesetzmäßigkeit und dem Wissen um diese Gesetzmäßig, keit der Gehorsam. Der Nationalsozialismus und seine Revolution sei die Revolution der Vernunft, der Sieg der Vernunft über die Unvernunft.
Am Nachmittag verarbeiteten die verschiedenen Hauptgruppen in Arbeitsgemeinschaft und Aussprache die Ausführungen des Reichsorganisationsleiters. Heute wird Dr. Ley die Aufgaben er- läutern, die aus der Weltanschauung erwachsen.
SerWsgebüßren werden ermäßigt
29 Landeskostengesetze verschwinden / kin weiterer Schritt ;ur deutschen Nechtseiicheit
Berlin, 4. Dezember.
Die „Reichskostenordnung", die am 25. November d. I. von dem Reichsminister der Justiz auf Grund des Ersten Gesetzes zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich erlassen wurde und die mit dem Beginn des neuen Haushaltjahres, am 1. April 1936, in Kraft treten wird, regelt die Erhebung der Kosten auf dem weiten Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Sie bedeutet einen außerordentlich bedeutsamen Fortschritt auf dem Wege zur deutschen Rechtseinheit. Während für Zivilprozesse und für Strafsachen die Kosten der Gerichte und Rechtsanwälte seit mehr als einem halben Jahrhundert durch Reichsgesetze einheitlich geregelt sind, war die Kostengesetzgebung in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bisher stets Sache der Länder.
Welche Gebühren und Auslagen für eine gerichtliche oder notarielle Beurkundung, für eine Eintragung im Grundbuch, im Handelsregister oder in einem sonstigen gerichtlichen Register, für die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts, des Nachlaßgerichts usw. zu zahlen waren, hing also davon ab, in welchem der deutschen Länder das Gericht, der Notar oder die sonstige Behörde, die die Tätigkeit ausübte, ihren Sitz hatten. Jodes Gericht, jeder Notar usw. hatte die Kosten nach den für sein Land geltenden Vorschriften zu berechnen. Da diese Vorschriften außerordentlich
verschieden waren, ließ natürlich der Rechtsuchende, wo es irgend möglich war, seine Angelegenheiten dort erledigen, wo es „am billigsten" gemacht wurde. Wenige Schritte über die nahe Landesgrenze zu einem Notar des Nachbarlandes konnten oft große Summen ersparen. Dort aber, wo man gezwungen war, eine bestimmte Behörde in Anspruch zu nehmen, mußte man es als unbillig und als Rückständigkeit der Gesetzgebung empfinden, daß es von der Zuständigkeit der einen oder der anderen Behörde abhing, wieviel man zu zahlen hatte. Ob das Grundstück, das veräußert oder belastet werden sollte, in dem einen oder in dem andern deutschen Land lag, ob die Vormundschaft über einen Minderjährigen in Preußen oder in Sachsen geführt wurde, ob ein Schiff im Schiffsregister dieser oder jener Hafenstadt eingetragen war, ob ein Erbschein in Bayern oder in Thüringen erteilt wurde: Nirgends wurden die gleichen Kosten berechnet!
Nicht weniger als 28 Landeskostengesetze und zahllose Sonder- und Nebenbestimmungen verschwinden mit dem Inkrafttreten der „Reichskostenordnung". Die deutsche» Gerichte und die deutschen Notare erheben ihre Kosten von nun ab nach dem gleichen Gesetz.
Daß die „Reichskostenordnung" als ein Gesetzgebungsakt des Dritten Reichs nationalsozialistischen Grundsätzen gemäß ge
staltet ist, versteht sich von selbst. Wo irgend angängig, ist eine Entlastung der wirtschaftlich Schwachen durchgeführt. Vormundschaften über Minderjährige, Geisteskranke und Gebrechliche werden fortab gebührenfrei geführt, wenn das Reinvermögen des Fürsorgepflichtigen 5000 RM. nicht übersteigt. Die Bestätigung der Annahme an Kindes Statt ist unter der gleichen Voraussetzung (Kindesvermögen bis 5000 RM.) gebührenfrei. In Grundbuchsachen werden Geschah begünstigt, die der Erhaltung des Grundbesitzes in der Familie dienen. Auch sonst sind Härten, die sich aus den bisherigen Landeskostengesetzen ergaben, beseitigt worden.
Allgemeine Befriedigung wird es auslösen, daß die Gebühren für die Einsicht des Grundbuchs, des Handelsregisters und sonstiger öffentlicher Register beseitigt sind, die als besonders lästig empfunden wurden. Mit großem Interesse wird man feststellen, daß nunmehr auch bei der Eebührenberech- nung, soweit es sich um Grundbesitz handelt, der sogenannte „gemeine Wert" dem Einheitswert gewichen ist, daß in einer Reihe von Fällen Ee- bührenhöchstgrenzen eingeführt wurden und daß für gewisse Geschäfte, z. V. für bestimmte Eintragungen im Handelsregister, durch Einführung von Rahmengebllhren („von . . . RM. bis . . . RM.") die Möglichkeit geschaffen ist, bei der Gebührenerhebung der besonderen Lage jedes Einzelfalles Rechnung zu tragen.
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M sieburt des Volkswillens
Das Geheimnis nationalsozialistischer Massenversammlungen
* Bremen, 4. Dezember.
Es gibt Fragen, die, wenn sie gestellt werden, sofort erkennen lassen, daß der Fragesteller den Nationalsozialismus noch nicht begriffen hat. Eine dieser Fragen verdient es, einmal genauer erörtert zu werden. Es ist die, welche lautet: Warum nochMassenversammlnngen? Warum Versammlnngswellen?
Ja, warum noch Massenversammlungen? Warum Versammlungswellen, wo doch keine Wahlen bevorstehen, wo doch keine Parteikämpse mehr stattfinden, wo doch ohne Parlament und ohne Volksbefragung, also ohne Zustimmung, wenn notwendig sogar, wider den Willen des Volkes regiert werden kann? Da haben wir schon den Fragesteller, dem noch nichts aber auch noch gar nichts vom Nationalsozialismus eingegangen ist, der noch nicht erkannt und noch nicht begriffen hat, wie im nationalsozialistischen Staat nur aus dem Willen des Volkes heraus regiert wird, allerdings aus einem durch keinerlei Quertreibereien verworrenen, durch keinerlei Verhetzung verfälschten, durch keinerlei verschrobene Doktrin verbogenen Volkswillen, sondern lediglich aus dem einfachen und klaren Volkswillen Her- Haus schlechtweg.
Denn, obgleich das Parlament im Dritten Reiche keine ausschlaggebende Rolle mehr spielt, obgleich Parteigewäsche und Parteigezänke nicht mehr das echte Volksempfinden überschreien und die Volksgemeinschaft gefährden können — oder aber gerade darum, weil dies nicht mehr der Fall ist — kann und darf der Wille des Volkes bei allen Regierungsmaßnahmen oberste Richtschnur sein. Und daß dem so ist, darüber braucht kein Zweifel zu walten, wo verhältnismäßig rasch aufeinander folgende Wahlen in Deutschland immer und immer wieder bewiesen haben, wie die Maßnahmen der Regierung vom Volke einmütig gebilligt werden, wie Führer und Volk in ihrem Wollen immer eins und dasselbe sind.
An die Stelle verderblichen Parteienstreites im Parlament und außerhalb desselben hat der Nationalsozialismus die immer wiederkehrende Massenversammlung gestellt, die Massenversammlung, wo unmittelbar und unverfälscht und unbeeinflußt von hetzerischem Geschrei übler Jnteressentenhaufen, in innigstem gegenseitigem seelischem Verstehen zwischen Redner und Versammelten sich jenes geheimnisvolle Etwas herausbildet, das unmittelbar und also ungetrübt, von äußeren Einflüssen aus der Volksseele quellend, als der einzig klare, der einzig wahre, der echte Volkswille bezeichnet werden darf. Es komme nun niemand und sage, daß der Redner in einer Versammlung nicht wissen könne, ob das, was er als richtig erkannte und vorträgt, nun voll und ganz auch von seinen Zuhörern als das Richtige betrachtet werde.
Es gibt zwischen jedem Verfammlungsredner und den Massen seiner Zuhörer entweder einen Kontakt oder es gibt keinen Kontakt. Kontakt nennen wir jenes unwägbare Fließen stillen Einverständnisses der Zuhörerschaft mit den Ausführungen des Redners, zwischen diesem und den Versammelten, jenes stille Verschworensein der Versammelten mit dem Redner und dem. was er zur Ausführung bringt. Es weiß jeder Redner schon, wenn er nur wenige Sätze gesprochen hat, genau, ob jenes geheimnisvolle Fließen vorhanden ist und wann es vorhanden ist. Es fühlt jeder Redner aber auch ganz genau, wann es ausbleibt. Ist dieses Fließen vorhanden und von jedem Versammlungsteilnehmer zu erfühlen, dann — darüber kann es nun einmal keinen Zweifel mehr geben — hat der Redner im Empfinden des Volkes Saiten zum Erklingen gebracht, die dort gespannt waren und darauf nur warteten, gerührt zu werden. Es sind die Saiten, die des Volkes Wollen schön und rein erklingen lassen. Ist jenes Fließen aber nicht zu erfühlen, dann weiß der Redner genau, daß der Seele des Volkes seine Ausführungen fremd klingen, daß seine Meinung keine Zustimmung findet, daß der Wille des Volkes ihm vielleicht sogar entgegen ist.
Und da die nationalsozialistischen Redner bis ins letzte Dorf des Reiches vordringen, da sie ihre Erfahrungen und ihre Beobachtungen Tag für Tag, das ganze Jahr hindurch, bei den Volksmassen machen, da sie überdies ihre Beobachtungen und Erfahrungen weiter an die ihnen übergeordneten Stellen berichten, und diese Berichte zuletzt bis zum Führer selber gelangen, so wüßte dieser allein schon dadurch — wenn er es ohnehin nicht schon aus der Eingebung seiner einzigartigen Genialität empfinden könnte — ohne weiteres, wie es um den Willen des Volkes bestellt ist. Wie sehr dies im Grunde übrigens der Führer weiß, haben wir ja ohnehin oft genug erkannt aus des Führers eigenen Reden und nur, wem der Nationalsozialismus fremd blieb, konnte erstaunt darüber sein, daß dem Führer alles, aber auch alles bekannt ist, was das Volk bewegt, was es beglückt und was es bedrückt.
Der Führer benötigt die Versammlungswelle nicht. Est, der Fleisch und Blut gewordene Wille des deutschen Volkes, will und kann gar nichts anderes wollen, als was dem deutschen Volkswillen entspricht. Aber wie es im Leben des Alltags oft genug vorkommen mag, daß man selber nicht darüber klar ist, was man eigentlich