parteiamtliche l^ageszeitung
liachrichtenblatt der Deutschen prbeitssront Dremen
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der Nationalsozialisten Dremens
Amtsblatt des Senats der Zreien Hansestadt Meinen
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Nr. 54 / 6. Jahrgang
Sonntag, 25. Februar
kinzelpreis Z5 kpf.
Schweizer vundesrat erhalt mamstlschen Sank
Hie Linkoketze überschlägt sich / Ungewollte Nüchwirkungen der verner veschlüsse
Unser lagesspiegel
Der Berner Bundesrat ist durch sein Verbot der NSDAP. in der Schweiz auch innenpolitisch in sehr bedrängte Lage gekommen. Die Lage der Abessinier an der Nordfront wird unhaltbar.
Stabschef Lutze weilte gestern am Grabe Horst Wessels.
Zn München tagen die Propagandisten der NSDAP.
Zur Kontingentierung von Rinderschlachtungen liegen nun ausführliche Bestimmungen vor.
Wie aus Monatsbilanzen der Banken hervorgeht, deckte die Wirtschaft ihre Kredite wieder ab.
Seefeld wurde vom Schweriner Schwurgericht zum Tod« verurteilt.
Die . Bremer Polizei veranstaltet ein Preisausschreiben zur Verbrechenbekiimpfüng und
-Verhütung.
Bei einer Unterredung der „VZ." mit einem Fischer, der die llngliicksnacht bei Rechten- fleth miterlebte, wurden weitere Einzelheiten über das Schiffsunglück bekannt.
Am kommenden Mittwoch fällt die Entscheidung zum Preise der „BZ." im Handarbeiten- wettbewerb der NS.-Frauenschaft.
Horst Vossvl, f SS. Nobrnar 1630
(IVagonborg-Krobiv - ll.)
Lutze am Srabe lZorst Wessels
Berlin, 23. Februar.
Stabschef Lutze, der am heutigen Sonntag an der Einweihung des SA.-Ehrenmals in Magdeburg teilnimmt und daher bei der Feierstunde für Horst Wessel in Berlin nicht zugegen sein kann, weilte bereits gestern kurz nach 16 Uhr am Grabe Horst Wessels auf dem Nikolai-Friedhof in Berlin. Eine Ehrenwache des Traditionssturmes 5 „Horst Wessel" hatte vor dem Grabe Aufstellung genommen. Der Stabschef legte einen großen Kranz mit roter Schleife nieder, die die Aufschrift „Dem toten Kameraden — der Stabschef" trägt. Dann widmete der Stabschef dem Toten ein stilles Gedenken.
Kurz vor 16 Uhr hatte Prinz August Wilhelm die Grabstätte aufgesucht und einen Kranz aus dunkelroten Rosen mit weißer Schleife und Widmung: „Dem Andenken meines Freundes Horst Wessel in SA.-Kameradfchaft — August Wilhelm, Prinz von Preußen", gebracht. Zwischen den Le- bensbäumen, die die Grabstätte umgeben, sah man weitere frische Kranz- und Vlumenspenden,
> zum Teil von Schulklassen und Jungmadelschaften niedergelegt.
tzelltzörige Wiener presse
Berlin. 23. Februar.
Die Wiener Blätter vom Freitag beschäftigen ch ausführlich mit einer Rede, die der Reichs- ebner und Mitglie-d des Reichskulturienats irauenfeld am Donnerstagabend in einer Versammlung in Berlin gehalten hat. Die „Oe. >. am Abend" veröffentlicht einen Teil der Rebe, er sich angeblich mit Oesterreich beschäftigte uns on dem das Blatt behauptet, er stelle ein wort- iches Zitat der Rede Frauenfelds dar. Hierzu rfährt das Deutsche Nachrichtenbüro von ,zu- widiger Stelle daß Frauenfeld einen rein welt- uschaulichen Vortrag über den Nationallozialls- ws als geistige Bewegung gehalten Hat, der fern- b von jeder Tagespolitik lag, undindem er sich liit Oesterreich überhaupt nicht beichaffigte. H>er- lus ist unschwer zu ersehen, in welch „gewißen- Mter Weise" die Wiener Blatter insbelondere n« „Oe. Z. am Abend", zu berichten Pflegen.
(Orsbtbsridit unseres Osnksr Vertreters)
0. 8eb. Genf, 23. Februar.
Die ungerechtfertigten Beschlüsse der Schweizer Bundesregierung gegen die Gliederungen der NSDAP. in der Schweiz haben einen „Erfolg" gebracht, den der Vundesrat wohl kaum erwartet hatte. Anstatt sich im Hinblick auf die letzten Beschlüsse der Bundesregierung zufrieden zu geben, haben die Linkspresse und der Marxismus ihren Ansturm gegen die Berner Regierung verstärkt und fordern bereits die Auflösung aller ausländischen „faschistischen" Organisationen.
Wenn die Schweizer Regierung unter dem Druck der zügellosen Pressehetze der Linken glaubte, durch ihre letzten Beschlüsse Luft zu bekommen und den innerpolitischen Querulanten den Wind aus den Segeln zu nehmen, so zeigt sich jetzt, daß derartige Hoffnungen eine große Täuschung waren. Die Verner Regierung hat nicht nur innerpolitisch an Gelände verloren, wie die letzten Vorgänge in der Schweiz zeigen, sondern sie hat sich auch der Außenwelt gegenüber in ein äußerst merkwürdiges Licht gesetzt.
Die marxistische Hetze überschlägt sich und nimmt Formen an, die auch in der Schweiz selbst eine immer schärfere Verurteilung finden, so daß sich also leicht eine kritische Frontstellung herausarbeiten kann, eine Entwicklung, die man in Bern nicht gerne sehen würde.
Auffallend ist, daß die französisch geschriebene Schweizer Presse im großen und ganzen ruhiger und sachlicher schreibt als die marxistisch- bürgerlichen d e u t s ch - schweizer Blätter. So erklärt das Journal de Gensve, ein Blatt, dem wohl kaum übertriebene Deutschfreundlichkeit nachgesagt werden kann, daß man versuchen müsse, das Mißverständnis zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Weg« zu räumen. Die „Suisse" schreibt ganz offen, daß die marxistische Hetzpropaganda die Tat des Juden Frankfurter auf dem Gewissen habe und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Schweizer Bundesregierung, endlich den Weg
finde, um derartigen internationalen Hetzern das Handwerk zu legen. Verschiedene bürgerliche Blätter warnen die Berner Regierung und weisen sie darauf hin, daß der Marxismus die Ermordung Eustloffs nur dazu benutzen wolle, um dem roten Zersetzungswerk neuen Auftrieb zu verleihen.
Bezeichnend für die neue Hetzkampagne der Marxisten und die rote Welle, die sich jetzt über die Schweiz zu ergießen droht, sind verschiedene Vorkommnisse in Bern. Es ist bekannt, daß der Marxismus mit allen Mitteln bisher gegen jede Maßnahme zur Landesverteidigung der Schweiz Sturm lief. Dieser Tage fand nun aber in Bern eine marxistische Kundgebung „gegen die faschistische Gefahr" statt. Die Genossen selbst waren reichlich überrascht, hier zu hören, daß die Marxisten plötzlich eine Aufrüstung der Schweizer Armee für dringend nötig halten. Dieses Verhalten ist bezeichnend für die rote Taktik, und man wird sich in Bern noch eines Tages darüber klar werden, von welcher Seite tatsächlich Gefahr droht. Es ist nur die Frage, ob diese Erkenntnis dann nicht zu spät kommt.
Seeseid zum Me verurteilt
„wieviel Unheil wäre uns erspart geblieben, wenn die Selehe über die Sicherungsverwahrung
schon srüher bestanden hätten!"
Schwerin, 23. Februar.
2m Mordprozeß Seefeld, der seit dem 21. Jan. diess Jahres vor dem Schweriner Schwurgericht verhandelt wurde, verkündete am Sonnabendmittag der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Sark ander, in Gegenwart des Reichsstatthalters von Mecklenburg-Lübeck Hildebrandt das folgende Urteil:
Der Angeklagte Seefeld wird wegen Mordes in zwölf Fällen zum Tode und lebenslänglichem Ehrverlust sowie wegen Sittlichkeitsverbrechens zu insgesamt 15 Jahren Zuchthaus und 1V Jahren Ehrverlust verurteilt. Entmannung und Sicherungsverwahrung werden angeordnet. — Der Angeklagte nahm das Urteil ohne Bewegung auf.
Niemals hat Seefeld ernstlich gearbeitet, so führte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung aus, er war nur bestrebt, sich die Mittel zu verdienen, um seinen sexuellen Lüsten frönen zu können. So kommt er schon bald auf die schiefe Bahn. Während seiner Ehe hatte er Verhältnisse mit vielen Mädchen. Er verläßt seine Frau, weil sie ihm zu anständig ist. Bald wird er auch straffällig, und es ist bezeichnend für ihn, daß seine verbrecherische Laufbahn mit einer Gewalttat beginnt. Er sticht einen Mann mit einem Messer nieder. Dann beginnt bald der schauerliche Weg des Sexualverbrechers. 23 Jahre hat er während der letzten 40 Jahre wegen Kinderschändung in Gefängnissen, Zuchthäusern und Irrenanstalten zubringen müssen.
Wieviel Unheil und wieviel Tränen wären uns erspart geblieben, so erklärt der Vorsitzende mit erhobener Stimme, wenn schon damals die jetzt bestehenden Gesetze über die Sicherungsverwahrung bestanden hätten. Da aber Seefeld nicht geisteskrank war. gab es kein Mittel, um ihn dauernd unschädlich zu machen.
kin klarer InSlstenbewefs
Schon die Schändung von soviel Knaben, die hier im Laufe der Hauptverhandlung zur Sprache kamen, sei ein todeswllrdiges Verbrechen, da hierdurch die Reinheit der Jugend der Nation, um die sich der Führer so besonders sorgt, aufs schwerste gefährdet lei. Nun fände man aber auf dem Wege des Angeklagten noch zwölf tote Knaben. Wer habe diese Kinder getötet? Sei es Seefeld? Wie habe er die Knaben umgebracht? Habe er mit Ueberlegung gehandelt? Ueber diele Fragen hätte das Gericht zu entscheiden gehabt. Es war nicht leicht für uns, so bemerkt der Vorsitzende, ein klares Bild zu schaffen. Aber es ist uns doch gelungen.
Der Oberstaatsanwalt war gezwungen, einen Indizienbeweis zu führen, da der Angeklagte hartnäckig geleugnet hat. Dieser Indizienbeweis ist ihm geglückt. Das muß jeder zugeben, der seine von überzeugender Logik getragenen Ausführungen am Donnerstag mitangehört hat.
Was die Täterschaft anbelangt, so weifen folgende Anzeichen auf Seefeld hin': Die Kinder sind zweifellos von fremder Hand umgebracht worden. Das ergibt sich daraus, daß mehrere Leichen vergraben waren. Es kommt nur ein Sexualverbrecher als Täter in Frage, denn ein anderes Motiv bei io vielen gleichartigen Fällen ist unmöglich. Der Täter mutz ein die Natur kennender Meirich sein; das ergibt sich besonders aus der Verbergung der Leichen der Knaben Zimmermann und Neumann. Dann muß der Täter ein Wandersmann gewesen sein, der auf feinen Wanderungen alle diese Orte, in denen Knaben verschwunden waren, berührte. Ferner muß der Täter ein alter Mann gewesen sein; das ergibt sich aus vielen Zeugenaussagen, die einen älteren Mann in Begleitung der verschwundenen Kinder gesehen haben. Ferner muß er ein peinlicher Pedant geweien fein. Das ist aus der Lage der Leichen zu schließen. Wir misten, daß Seezeld ein solcher Pedant ist.
Hinzu kommt weiter der bemerkenswerte Umstand, daß in der Zeit, in der Seefeld in Strafhaft war, die Kette der Morde und Sittlichkeitsverbrechen unterbrochen wurde.
Alle Kinder sind in den Jahren 1933 bis 1935 in den Eaugebieten Mecklenburg-Lübeck und Kurmark verschwunden, während in allen anderen Gebieten des Reiches keine Kinder verschwunden sind. Die Gebiete Mecklenburg-Lübeck und Kurmark waren aber die Wandergebiete des Angeklagten. Alle Kinder sind aus Städten verschwunden. Hier war Seefeld unbekannter als auf dem Lande.
In allen Fällen lag für die Knaben kein Anlaß vor, aus dem Elternhaus zu entlaufen, und in
allen Fällen, so betonte der Vorsitzende, handelte es sich um artige und gesunde Kinder.
Daß der Täter in allen Fällen der gleiche sein muß, ergibt sich schon daraus, daß die Leichen alle in dichten Schonungen gefunden wurden. Das Gericht stand auf dem Standpunkt, daß, wenn ein Fall nachgewiesen werden konnte, der Angeklagte auch für die anderen Fälle in Frage komme.
Der Vorsitzende geht sodann in großen Zügen kurz auf die einzelnen Indizien ein und betont, daß in mehreren zur Anklage stehenden Fällen beinahe unmittelbare Tatzeugen vorhanden waren, die den Angeklagten in der Nähe der späteren Fundorte der Leichen gesehen haben. Häufig hat der Angeklagte auch an den Fundstellen schon vorher an "Kindern Sittlichkeitsverbrechen begangen.
Pas verrSterWe Notizbuch
Ein sehr starkes Indiz gegen Seefeld ist endlich auch sein Notizbuch. An Hand seiner Aufzeichnungen konnte festgestellt werden, daß der Angeklagte überall und gerade zu den Zeiten an den Orten gewesen ist, an denen sich Sittlichkeits- verbreche« und Morde ereignet haben.
Er hat in einem Falle „Muscheleien" in seinem Notizbuch gemacht und dort geheimnisvolle Zeichen eingetragen, um zu verbergen, daß er sich zur Zeit der Taten in den Orten aufgehalten hat, in denen sich die Verbrechen ereigneten. So bringen diese Indizien den zwingenden Beweis, daß der Angeklagte als Täter in Frage kommt.
Schließlich, so erklärte der Vorsitzende, will ich noch sagen, daß dem Angeklagten nach dem Gutachten von Professor Müller-Heß die Tat durchaus zuzutrauen ist.
Zur Frage der Todesursachen erklärte der Vorsitzende, daß das Schwurgericht sich nach reichlicher Ueberlegung entschlossen hat, anzunehmen, daß der Tod durch Erwürgen eingetreten ist. Die Indizien, die auf Gift als Todesursache hindeuten könnten, scheinen nicht ausreichend gegenüber der einfachen Erklärung, die Professor Müller-Heß gegeben hat.
Das Gericht habe sich auch weiter davon überzeugen lagen, daß die Taten begangen worden sind zur Befriedigung der Eeschlechtslust des Angeklagten. Damit ist auch zugleich die Frage nach den Motiven geklärt.
Wir haben weiter gehört, so erklärt der Vorsitzende, daß der Angeklagte voll verantwortlich ist, daß er auch vorsätzlich gehandelt hat, braucht nur erwähnt zu werden.
Im letzten Teil der Urteilsbegründung ging der Vorsitzende auf die Frage ein, ob Seefeld mit Ueberlegung gehandelt habe. Ein Mörder sei nach geltendem Recht nur derjenige, der mit Ueberlegung töte. Dann aber stelle das Reichsgericht ganz besondere Anforderungen. Diese Anforderungen stammten zwar aus einer Ideenwelt, die von einer übergroßen Liebe für den Mörder getragen seien, und hätten schon vor der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus dem gesunden Volksempfinden keinesfalls entsprochen.
Denn siir normal empfindende Menschen sei derjenige ein Mörder, der eine besonders verwerfliche Tötung vornehme, und so werde auch der Mordparagraph im nationalsozialistischen Strafgesetz aussehen.
Wir aber seien heute noch an die Rechtsprechung des höchsten Gerichts gebunden.
Aber das Schwurgericht habe die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte mit Ueberlegung gehandelt habe. Er sei bei der Erwürgung so vorsichtig gewesen, daß man kaum Spuren gesunden habe. Wäre er in starker Erregung gewesen, so wäre er kaum so vorsichtig vorgegangen. Auch nach der Tat handelte er vollkommen überlegt. Er habe die Leichen in die typische Schlafstellung gebracht und die Tatspuren verwischt, um den Verdacht von sich abzulenken und den Eindruck zu erwecken, als wenn die Knaben einen natürlichen Tod durch Erfrieren usw. gefunden hätten. So handle aber nur jemand, der genau weiß, was er getan hat.
Das Schwurgericht hat deshalb, so schloß der Vorsitzende, die volle Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte vorsätzlich und mit Ueberlegung getötet hat. Endlich hat das Schwurgericht auch die Entmannung des Angeklagten angeordnet. Denn wir müssen die Volksgemeinschaft vor jeglicher Möglichkeit sichern und halten daher die Entmannung für erforderlich.
Der Angeklagte, der gefesselt vorgeführt worden war, hörte mit st u m p f s i n n i g e r E l e i ch- gültigkeit den Worten des Vorsitzenden zu. Nach den Ausführungen des Vorsitzenden wurde er abgeführt.
Hierauf dankte der Vorsitzende der Presse für ihre rege Mitarbeit, ferner denjenigen Volksgenosten, die das Gericht durch Zuschriften aller Art unterstützt haben; weiter den Geschworenen für ihre mutige Hingabe, die sie während der Dauer der Verhandlung bewiesen hätten.
Strenges Sericht gegen Verschwörer
Die Bulgaren Weltschesf und Stantschess zum Tode verurteilt
Sofia, 23. Februar.
In dem seit über zwei Monaten hinter verschlossenen Türen verhandelten Prozeß gegen 27 Sofioter Militärverschwörer fällte der Gerichtshof am Sonnabend das Urteil. Das Haupt der Verschwörer. Oberst a. D. Weltschesf, sowie Major Stantscheff, der frühere Adjutant des Sofioter Earnisonkommandanten. wurden wegen Organisierung eines Aufstandes in der Armee und wegen des Versuches, die Regierung Toscheff gewaltsam zu stürzen, zum Tode durch den Strang verurteilt. Zwei Offiziere wurden zu je zehn Zähren und acht weitere Angeklagte zu je acht Jahren Zuchthaus verurteilt.
flkle Seefeld
* Bremen, 23. Februar
Das Urteil im Seefeld-Prozetz ist gesprochen. Wie es nicht anders sein kann, hat der Unhold für seine grauenvollen Taten nunmehr den Tod zu erleiden. Freilich erscheint hier die Todesstrafe noch zu gering angesichts der Bestialität, die den Unmenschen Seefeld auszeichnet. Und im Gedenken der zahllos entführten und ermordeten Knaben, deren Eltern in unsagbarem Schmerz ratlos vor dem unbegreiflichen Verbrechen eines verkommenen Wüstlings stehen, könnte man wohl wünschen, daß das Strafrecht in Deutschland eine noch viel schwerere Strafe als die einfache Todesstrafe vorsähe, um die Verbrechen Seefelds zu sühnen.
Erfreulicherweise konnte das Gericht mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit als die Todesursache der ermordeten Knaben Erwürgen feststellen und damit eine Unruhe beseitigen, die, falls das Rätsel der Todesursachen hätte bestehen bleiben müssen, insofern quälend gewesen wäre, als der Gedanke, daß irgendwo und irgendwann einmal eine zweite Bestie Morde geheimnisvoller Art um sich verbreiten könnte, einen Rest von Unbefriedigtsein an dem Ausgang des Strafverfahrens gegen Seefeld hinterlassen müßte. Aller Humanitäts- duselei zum Trotz hätte man u. E. dann in solchem Falle sämtliche Mittel spielen lassen müssen, um auch diesen Punkt noch restlos aufzuklären — aller Humanitätsduselei zum Trotz, die vor dem Fall Seefeld beschämt verstummen muß. Mit vollstem Recht hat der Oberstaatsanwalt hervorgehoben, daß der Fall Seefeld die nationalsozialistische Strafrechtspflege ebensosehr rechtfertigt, wie er das liberalistisch-jüdische Strafrechts- gebaren der Syftemzeit an den Pranger stellt.
Unter nationalsozialistischem Regime kann ein Mensch wie Seefeld nicht bis in sein 60. Lebensjahr zum Schaden des Volkes seinen bösen Lüsten frönen und fortgesetzt Jugend verderben, die ihm vertrauensselig folgt. Unter nationalsozialistischem Regime wartet man nicht erst, bis solch ein Wüstling, nachdem er sich schon an Jugendlichen unsittlich vergangen hat, zum Lustmord übergeht, bevor man dem Scheusal das Handwerk legt. Unter nationalsozialistischem Regime wäre Entmannung und gleichzeitige Sicherungsverwahrung schon nach den ersten Vergehen Seefelds die Folgen seines bösen Tuns gewesen, und Seefeld hätte niemals Gelegenheit gefunden zu einem Morde, geschweige denn zu einer ganzen Reihe von Mordtaten.
Nur die Rechtspflege des jüdisch-liberalistischen Systems konnte es dahin kommen lassen, daß ein so gemeingefährlicher Mensch wie Seefeld immer und immer wieder nach verbüßter Strafe — die
Das Ergebnis unseres Preisausschreibens „Wer wird Sieger bei den Olympischen Winterspielen?" veröffentlichen wir in der Sonntagsausgabe vom 1. März.
zeitlich bemessen, stets viel zu kurz war — sein verbrecherisches Treiben aufnehmen und fortsetzen konnte, bis ihm nun der nationalsozialistische Staat endlich den Kopf vor die Füße legt.
Es ist nicht anzunehmen, daß Seefeld etwa vor seinem Tode noch so weit in sich geht, um ein umfassendes Geständnis abzulegen und insbesondere die näheren Umstände bei der Tötung seiner Opfer anzugeben. Aber wie wir bereits bedauerten, daß es für eine Bestie wie Seefeld keine schlimmere Strafe als nur die einfache Todesstrafe geben kann, bedauern wir nicht weniger, daß es unsere heutige Rechtspflege nicht erlaubt, den Mörder Seefeld zur Preisgabe seiner Mordgeheimnisse zu zwingen. Um die Verstocktheit des alten Verbrechers in diesem Punkte aufzulockern, erschiene uns wahrlich kein Mittel streng genug, zumal der Verbrecher sich noch rühmte, im Besitze eines Wissens von geheimnisvollen Giften zu sein, die bei dem Verschleppen und Entführen der Kinder möglicherweise eine Rolle gespielt haben könnten.
So erscheint auch in diesem Punkte die aus liberalistischem Geiste und krankhaftem Humanitätsdusel überkommene Rechtspflege ver- besterungsfähig im nationalsozialistischen Staat, und es ist wohl möglich, daß der nationalsozia-