Ausgabe 
(19.2.1936) Nr. 50
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parteiamtliche Tageszeitung

Nachrichtenblatt der Deutschen Arbeitsfront Dremen

der Nationalsozialisten Bremens

flmtsblatt des Senats der Zreien Hansestadt Lremen

die Schwel; bricht das Schlucht

tirganisationen der NSDflp. in der Schweiz verboten / Der Linkspresse erlegen / Deutschland muß die Konsequenzen ziehen

Unssr lagvsspisgsl

Der Schweizer Bundesrat hat, das Eastrecht brechend, die Organisation der NSDAP. in der Schweiz verboten.

In der Pariser Kammeraussprache sind rechts­gerichtete Abgeordnete für Verständigung mit Deutschland eingetreten.

In Saragossa haben die Marxisten den Ge­neralstreik ausgerufen.

In Paraguay ist nach einer Militär-Revolte der Präsident zurückgetreten.

Der Reichsverkehrsminister forderte vor dem Reichsverband der Automovilindustrie die Senkung der Kraftwagenbetriebskosten.

An den wichtigsten Knotenpunkten der Stadt sanden in Bremen gestern Verkehrskontrollen statt.

Auf der Jahreshauptversammlung des Bremer Mietervereins sprach Syndikus Pg. Hitzegrad über das Thema: Sind grundlose Wohnungs­kündigungen zulässig?

Auf der Werft des Bremer Vulkan erhielt der TankerSocony" seinen Namen.

Die Bremer Silberwarensabrik konnte ihre Gefolgschaft trotz fehlender öffentlicher Auf­träge voll beschäftigen.

kin Mißbrauch wird unterbunden

Gegen die politischen Entgleisungen kirchenamt- licher Blätter

Berlin, 19. Februar

Der Reichsminister für Dolksaufklärung und Propaganda hatte bisher auf Grund einer ihm gesetzlich zustehend'eu Befugnis die katholischen und evangelischen Zeitschriften, die zur Veröffent­lichung der kirchenamtlichen Anordnungen und der sonstigen die geistliche Leitung der Gläubigen betreffenden Verfügungen bestimmt sind, von der Anwendung des Schriftleitergesetzes ausgenom­men. Leider ist diese Befreiung von einer großen Anzahl kirchenamtlicher Blätter beider Konfes­sionen dazu mißbraucht worden, um entgegen der ausdrücklichen Einschränkung gleichwohl über po­litische Dinge zu berichten, politische Stellung­nahmen zu veröffentlichen, Maßnahmen der Re­gierung zu glossieren oder hu kritisieren und durch die Art der Veröffentlichung verächtlich zu machen.

Der Reichsminister für Volksausklärung und Propaganda hat sich daher veranlaßt gesehen, die Reichspressekammer und den Reichsverband der Deutschen Presse darauf hinzuweisen, daß die Be­freiung von den Vorschriften des Schriftleiter- gesetzes in Zukunft nur noch für solche kirchliche» Zeitschriften gelten kann, die sich streng an die Bestimmung halten, daß sie nur kirchrnamtliche Anordnungen und sonstige kirchliche Verfügungen wiedergeben dürfen. Zeitschriften, die sich hier­auf nicht beschränken, sind als politische Zeit­schriften anzusehen und unterliegen den Bestim­mungen des Schriftleitergesetzes. Sie dürfen daher nur noch unter Verantwortung eines in die Verufsliste eingetragenen Schriftleiters er­scheinen.

Nur drei MemellSnder begnadigt

Kowno, 19. Februar.

Der litauische Staatspräsident hat von den 72 verurteilten Memelländern aus dem großen Kownoer Prozeß, die anläßlich der litauischen ünabhängigkeitsseicr Gnadengesuche eingereicht hatten, folgende drei Verurteilten begnadigt' Herbert Mctzlcr (4 Jahre Zuchthaus). Lehrer Eavehn (4 Jahre Zuchthaus) und den Jugend- üibe» Mißkat (14- Jahre Zuchthaus).

Das Kriegsgericht hat ferner die Begnadigung von drei weiteren Verurteilten, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht mehr hastfähiq sind, befürwortet und in einem weiteren Falle eine Be­gnadigung in Erwägung gezogen. Die Gnaden­gesuche der übrigen 65 Verurteilten sind nom Kriegsgericht nicht befürwortet worden.

Zweierlei Maß in Posen

Bromberg, 19. Februar I», amtlichen polnischen Gesetzblatt ist soeben die im Verlauf der Durchführung der polnischen Agrarreform für das Jahr 1936 veröffentlichte Namensliste der enteigneten Personen erschienen. Wieder ist in Posen und in Pommerellen mehr deutscher Besitz als polnischer enteignet worden. Deutsche Siedler werden für die Parzellierungs- vktion allgemein nicht zugelassen, so dag die Agrarreform nur den polnischen Kleinbesitz stärkt.

DieDeutsche Rundschau in Polen" berechnet den Eesamtverlust, den der deutsche Boden er­litten hat, wie folgte Allein durch die Agrar­reform wurden seit ihrem Beginn bis 1935 vom deutschen Besitz 59 999 Hektar und vom polnischen Aesiß nur 25 186 Hektar erfaßt. Dazu kommt die Erliegende Namensliste für 1936 mit 8444 Hek- mr für den deutschen und 7450 Hektar für den polnischen Besitz. Das bedeutet insgesamt einen Krlust von 68 443 Hektar bei der deutschen -"»nderheit und von nur 32 636 Hektar bei der ^Nischen Mehrheit.

Bern, 18. Februar.

Amtlich wird mitgeteilt:Der Bundesrat hat auf Grund eines Berichtes der Bundesanwalt- schast und auf Antrag des Justiz- und Polizei­departements beschlossen, eine Landesleitung und Kreisleitungen der NSDAP. in der Schweiz in irgendeiner Form in Zukunft nicht mehr zuzu­lassen. Die grundsätzliche Frage der weiteren Zu­lassung von ausländischen politischen Vereinigun­gen in der Schweiz wird dem Justiz- und Poli­zeidepartement in Verbindung mit dem politischen Departement zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen."

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Der Beschluß des Schweizer Bundesrats, die Landesleitung und die Kreisleitungen der NSDAP. in der Schweiz in Zukunft nicht mehr zuzulassen, muß in Deutschland höchstes Be­fremden hervorrufen. Diese Maßnahme gegen die NSDAP. m der Schweiz bedeutet tatsächlich einen schweren Bruch des Eastrechts gegenüber dem in der Schweiz ansässigen Deutschtum. Be­kanntlich haben die Angehörigen aller Staaten in der Schweiz das Recht, sich zu Vereinigungen zu­sammenzuschließen, die ihre nationalen Inter­essen fordern, soweit diese Vereinigungen nicht in innere Schweizer Verhältnisse eingreifen. So bestehen beispielsweise in der Schweiz neben den

Organisationen der NSDAP. auch Organisatio­nen der Faschistischen Partei Italiens. Wenn dem Deutschtum jetzt dieses Recht entzogen werden soll, so heißt das, für das Deutschtum einen Aus­nahmezustand schaffen, der unter den bestehenden Umständen das deutsche Empfinden auf das tiefste verletzen muß.

Die NSDAP. ist bekanntlich die geistige Trä­gerin des neuen deutschen Staates, mit dem die Schweiz diplomatische Beziehungen unterhält. Die Vetätigung innerhalb der NSDAP. ist aber auch für jeden Deutschen das vornehmste Recht und die vornehm st e nationale Pflicht. Die einseitigen Maßnahmen der Schweiz sollen nun den in der Schweiz ansässigen Reichsdeutschen die Erfüllung dieser ihrer natio­nalen Ehrenpflicht unmöglich machen. Da die Organisation der NSDAP. im Auslande für das Auslandsdeutschtum jedoch auch eine Verbindung zur Heimat und zum Vaterlands überhaupt her­stellen, bedeutet der Beschluß des Bundesrats nicht nur eine schwere Schädigung der in der Schweiz ansässigen Volksgenossen, sondern letzten Endes auch den Versuch einer politischen Beein­flussung und damit einer Einmischung in innerdeutsch« Angelegenheiten. Be­sonders erschwerend fällt ins Gewicht, daß ein derartiger Beschluß kurz nach der Ermor­dung unseres Pg. Eustloff erfolgte. Es

muß dadurch der Eindruck erweckt werden, als ob die Tätigkeit Gustloffs in der Schweiz illegal ge­wesen wäre oder in irgendeiner Form die Schwei­zer Interessen gefährdet hätte. Bekanntlich ist je­doch Pg. Eustloff von amtlicher Schweizer Seite bestätigt worden, daß seine Arbeit sich durchaus im Rahmen der Schweizer Gesetze vollzog und daß von Schweizer Seite nichts gegen die Tätigkeit der NSDAP. in der Schweiz einzuwenden wäre. Das plötzliche Verbot nach dem heimtückischen Mord an Pg. Eustloff ist daher umso unverständlicher und wirft einen schweren Schatten auf die Ehre des Schweizer Volkes, das durch seine freimütige Gast­freundschaft in aller Welt bekannt ist.

Der Eindruck kann nicht vermieden werden, daß der Bundesrat feinen Beschluß unter dem Druck der schamlosen Hetze der schweizerischen Linkspresse gefaßt hat. Diese Organe marxi­stischer und linksbürgerlicher Prägung sind nicht davor zurückgeschreckt, selbst nach dem Mord an Pg. Eustloff die Ehre dieses Mannes anzugreifen. Es ist auf das tiefste zu bedauern, daß sich die Schweiz und der Schweizer Bundesrat offenbar von den Wünschen dieser Kreise haben treiben lassen.

Angesichts dieser Tatsache dürfte die Erwägung am Platze sein, ob die Schweizer Organisationen in Deutschland mit politischen oder kulturellen Zielen noch eine Existenzberechtigung haben.

MItür stürzt VIr Negienmy In Paraguay

Neoolte unzufriedener vffiziere Ver priifident zurückgetreten

Asuncion, 19. Februar.

In Paraguay ist eine Militärrevolte unter Führung des Obersten Smith ausgebrochen. Die Revolutionäre, die sich zum Teil aus unzufriede­nen Offizieren zusammensetzen, haben den Sturz der Regierung herbeigeführt. Im Lause der Nacht zum Dienstag sind die Regiernngstruppen zu den Revolutionären übergegangen.

Der Präsident der Republik, Ayala, und der Oberbefehlshaber der Armee, General Estigarri- bia, sind geflüchtet. Sie befinden sich vermutlich an Bord eines Flußkanonenbootes. Außenminister Dr. Riart wurde von den Aufständischen verhaf­tet und in der Schule der Militärflieger gefan­gengesetzt.

Die Hauptkämpfe spielten sich am Montag ab, und zwar kam es in den Straßen der Hauptstadt Paraguays zu schweren Schießereien, bei denen auch Artillerie mitwirkte. Inzwischen ist

die Ruhe in Asuncion wiederhergestellt. Den gan­zen Montag über waren die meisten telephoni­schen Verbindungen nach Paraguay unterbrochen, so daß man beispielsweise in der paraguayischen Gesandtschaft in Buenos Aires lange Zeit völlig ohne Verbindung mit der Regierung in Asuncion war. Nach einer Meldung aus Puenos Aires soll sich unter den Führern des Aufstandes auch der Oberst Recalde befinden, der sich bekanntlich im Chaco-Krieg ausgezeichnet hat.

Eine spätere Meldung aus Asuncion besagt fol­gendes: Die aufständischen Truppen sind seit

Dienstagabend völlig Herren der Lage und haben den öffentlichen Dienst in ihrer Hand. Staats­präsident Ayala hat inzwischen seinen Rücktritt erklärt. Die Aufständischen haben die Bürgschaft sür das Leben und die Freiheit Ayalas über­nommen.

Note kinizeitsfront in Mexiko

Mexiko-Stadt. 19. Februar.

Wie diePrensa" berichtet, sollen in Mexiko die Kommunisten mit der linkssozialiftischen Par­tei einen Pakt abgeschlossen haben. Die national- revolutionäre Regierungspartei sei zum Veitritt aufgefordert worden. Dieser Pakt sehe die Be­waffnung der Bauern und Lehrer und die Auf­

teilung der großen Güter der Anhänger des Präsidenten Calles vor. Die vereinigten Marxi­sten seien, wie das Blatt schreibt, zur Unter­stützung der Regierungsmaßnahmen gegen die ausländischen Firmen bereit. Der mexikanische Bundeskongreß nahm die von der Regierung be­antragte Abänderung des Arbeitsgesetzes an, das die Lohnzahlung für den siebenten Wochentag vorsieht.

MWM

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Italienisebe Kr mellcarawanv auk äsm Knrsck an üis diorcikront

(Lobsrl Liläsrälonst)

Verufserzieliung im flußenliandel

Von Botho Streit

Reichsfachgruppenw alter Groß- und Außenhandel in der DAF.

Der Frage der Berufserziehung und damit der fachlichen Weiterbildung des deutschen schaffenden Menschen wurde in den letzten Monaten in der breiten Öffentlichkeit erhöhte Aufmerksamkeit ge­schenkt. Gerade die Klagen der Betriebs­führer des Handels, daß es an wirklich fähigen, fachlich gut ausgebildeten Eefolgschafts- mitgliedern, die später eine leitende Stellung be­kleiden sollen, fehlt, ergeben für uns die zwingende Notwendigkeit, für diesen Nachwuchs in der Wirt­schaft zu sorgen. Es genügt nicht mehr, daß der junge Kaufmann nach Abschluß seiner Lehrzeit nun mit seiner beruflichen Aus- und Weiterbil­dung aufhört und sich damit zufrieden gibt, wenn er die ihm von seinem Betriebsführer gestellten leichteren Aufgaben zur Zufriedenheit desselben löst. Man darf nicht übersehen, daß die Anforde­rungen, die heute an einen leitenden Angestellten z. V. km Groß- und Außenhandel gestellt werden, erheblich größer sind als vor dem Kriege. Es muß jedoch besonders darauf hingewiesen werden, daß diese Erhöhung unserer Aktivität und unseres Leistungsniveaus gerade im Außenhandel nicht einzig und allein deshalb angestrebt wird, um dem einzelnen Vorteile zu schaffen, sondern um der deutschen Qualitätsarbeit den Weg in die Welt zu bahnen und damit dem gesamten Volk zu dienen. Wir wollen und müssen mit unserer Erziehungsarbeit erreichen, daß wir durch fachlich erstklassig ausgebildete Mitarbeiter dem deutschen Außen­handel und damit der deutschen Außenpolitik die nötige Unterstützung im Kampfe um den Welt­markt geben. Die beste Außenhandelspolitik wird immer noch das Volk führen können, dem ge­nügend Verkünder und Wegbereiter dieser Politik im Ausland zur Verfügung stehen, wobei nie ver­gessen werden darf. daß jede deutsche Firma im Auslande Deutschland repräsentiert und von dem Verhalten und der Leistungsfähigkeit dieser Fir­men das Ausland auf das gesamte deutsche Volk seine Schlüsse zieht. Wir müssen unbedingt trotz der zahlreichen Verordnungen und Verfügungen die in letzter Zeit notwendig gewordenen Er­schwernisse für den deutschen Export durch erhöhte Aktivität und Beweglichkeit ausgleichen.

Wie wird nun die Berufserziehung der Deut­schen Arbeitsfront durchgeführt? Die Durch­führung der Berufserziehung liegt bei den Reichs betriebsgemein- schaften. und zwar ist z. B. die R.B. G. Nahrung und Genuß für die fachliche Schulung der Gefolgschaftsmitglieder der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, die R. V. G. Eisen und Me­tall für die der Eisen- und Metallindustrie, die R. B. G. Textil für die der Textilwarenindustrie zuständig. Die Kaufleute sämtlicher Industrien sowie die Kaufleute des Handels werden einzig und allein von der Reichsbetriebsgemeinschaft Handel geschult.

Die Schulungsvorträge der Reichsbetriebs­gemeinschaft Handel sind in zwei große Gruppen eingeteilt: 1. Allgemeines Kaufmannswissen

(Buchhaltung, Korrespondenz usw.), 2. Waren­kundliche Lehrgänge. Der kaufmännische Ange­stellte einer Rundfunkgroßhandlung z. B. soll also gleichzeitig über die Rundfunkherstellung (vom Rohstoff bis zum fertigen Erzeugnis) infor­miert werden. Außer diesen warenkundlichen Lehrgängen finden noch Spezialvorträge statt, bei denen vor allen Dingen Einzelhandels- und Großhandelsfragen besprochen werden sollen. Man wird zweckmätzigerweise diese Einzel- und Großhandelsfragen an die warenkundlichen Lehr­gänge anschließen. Nachdem also z. B. ein Kur­sus über Rundfunkherstellung beendet ist, wird ein Teil der Zuhörer aus dem Einzelhandel noch einige Vortrüge über die besonderen Aufgaben des Rundfunkeinzelhandels hören, während bei einem anderen Teil besonders die Fragen des Rundfünkgroßhandels einschließlich der Fragen über die Funktionen des Großhandels im allge­meinen. Lagerhaltung. Kreditgewährung usw. er­örtert werden.

Die Lehrplangestaltung wird von den Reichsbetriebsgemeinschaften durchgeführt und dann an die Gaue und Kreise weitergegeben. Bei