parteiamtliche Tageszeitung
Nachrichtenblatt der Deutschen Arbeitsfront Dremen
der Nationalsozialisten Bremens
flmtsblatt des Senats der Zreien Hansestadt Lremen
die Schwel; bricht das Schlucht
tirganisationen der NSDflp. in der Schweiz verboten / Der Linkspresse erlegen / Deutschland muß die Konsequenzen ziehen
Unssr lagvsspisgsl
Der Schweizer Bundesrat hat, das Eastrecht brechend, die Organisation der NSDAP. in der Schweiz verboten.
In der Pariser Kammeraussprache sind rechtsgerichtete Abgeordnete für Verständigung mit Deutschland eingetreten.
In Saragossa haben die Marxisten den Generalstreik ausgerufen.
In Paraguay ist nach einer Militär-Revolte der Präsident zurückgetreten.
Der Reichsverkehrsminister forderte vor dem Reichsverband der Automovilindustrie die Senkung der Kraftwagenbetriebskosten.
An den wichtigsten Knotenpunkten der Stadt sanden in Bremen gestern Verkehrskontrollen statt.
Auf der Jahreshauptversammlung des Bremer Mietervereins sprach Syndikus Pg. Hitzegrad über das Thema: Sind grundlose Wohnungskündigungen zulässig?
Auf der Werft des Bremer Vulkan erhielt der Tanker „Socony" seinen Namen.
Die Bremer Silberwarensabrik konnte ihre Gefolgschaft trotz fehlender öffentlicher Aufträge voll beschäftigen.
kin Mißbrauch wird unterbunden
Gegen die politischen Entgleisungen kirchenamt- licher Blätter
Berlin, 19. Februar
Der Reichsminister für Dolksaufklärung und Propaganda hatte bisher auf Grund einer ihm gesetzlich zustehend'eu Befugnis die katholischen und evangelischen Zeitschriften, die zur Veröffentlichung der kirchenamtlichen Anordnungen und der sonstigen die geistliche Leitung der Gläubigen betreffenden Verfügungen bestimmt sind, von der Anwendung des Schriftleitergesetzes ausgenommen. Leider ist diese Befreiung von einer großen Anzahl kirchenamtlicher Blätter beider Konfessionen dazu mißbraucht worden, um entgegen der ausdrücklichen Einschränkung gleichwohl über politische Dinge zu berichten, politische Stellungnahmen zu veröffentlichen, Maßnahmen der Regierung zu glossieren oder hu kritisieren und durch die Art der Veröffentlichung verächtlich zu machen.
Der Reichsminister für Volksausklärung und Propaganda hat sich daher veranlaßt gesehen, die Reichspressekammer und den Reichsverband der Deutschen Presse darauf hinzuweisen, daß die Befreiung von den Vorschriften des Schriftleiter- gesetzes in Zukunft nur noch für solche kirchliche» Zeitschriften gelten kann, die sich streng an die Bestimmung halten, daß sie nur kirchrnamtliche Anordnungen und sonstige kirchliche Verfügungen wiedergeben dürfen. Zeitschriften, die sich hierauf nicht beschränken, sind als politische Zeitschriften anzusehen und unterliegen den Bestimmungen des Schriftleitergesetzes. Sie dürfen daher nur noch unter Verantwortung eines in die Verufsliste eingetragenen Schriftleiters erscheinen.
Nur drei MemellSnder begnadigt
Kowno, 19. Februar.
Der litauische Staatspräsident hat von den 72 verurteilten Memelländern aus dem großen Kownoer Prozeß, die anläßlich der litauischen ünabhängigkeitsseicr Gnadengesuche eingereicht hatten, folgende drei Verurteilten begnadigt' Herbert Mctzlcr (4 Jahre Zuchthaus). Lehrer Eavehn (4 Jahre Zuchthaus) und den Jugend- üibe» Mißkat (14- Jahre Zuchthaus).
Das Kriegsgericht hat ferner die Begnadigung von drei weiteren Verurteilten, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht mehr hastfähiq sind, befürwortet und in einem weiteren Falle eine Begnadigung in Erwägung gezogen. Die Gnadengesuche der übrigen 65 Verurteilten sind nom Kriegsgericht nicht befürwortet worden.
Zweierlei Maß in Posen
Bromberg, 19. Februar I», amtlichen polnischen Gesetzblatt ist soeben die im Verlauf der Durchführung der polnischen Agrarreform für das Jahr 1936 veröffentlichte Namensliste der enteigneten Personen erschienen. Wieder ist in Posen und in Pommerellen mehr deutscher Besitz als polnischer enteignet worden. Deutsche Siedler werden für die Parzellierungs- vktion allgemein nicht zugelassen, so dag die Agrarreform nur den polnischen Kleinbesitz stärkt.
Die „Deutsche Rundschau in Polen" berechnet den Eesamtverlust, den der deutsche Boden erlitten hat, wie folgte Allein durch die Agrarreform wurden seit ihrem Beginn bis 1935 vom deutschen Besitz 59 999 Hektar und vom polnischen Aesiß nur 25 186 Hektar erfaßt. Dazu kommt die Erliegende Namensliste für 1936 mit 8444 Hek- mr für den deutschen und 7450 Hektar für den polnischen Besitz. Das bedeutet insgesamt einen Krlust von 68 443 Hektar bei der deutschen -"»nderheit und von nur 32 636 Hektar bei der ^Nischen Mehrheit.
Bern, 18. Februar.
Amtlich wird mitgeteilt: „Der Bundesrat hat auf Grund eines Berichtes der Bundesanwalt- schast und auf Antrag des Justiz- und Polizeidepartements beschlossen, eine Landesleitung und Kreisleitungen der NSDAP. in der Schweiz in irgendeiner Form in Zukunft nicht mehr zuzulassen. Die grundsätzliche Frage der weiteren Zulassung von ausländischen politischen Vereinigungen in der Schweiz wird dem Justiz- und Polizeidepartement in Verbindung mit dem politischen Departement zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen."
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Der Beschluß des Schweizer Bundesrats, die Landesleitung und die Kreisleitungen der NSDAP. in der Schweiz in Zukunft nicht mehr zuzulassen, muß in Deutschland höchstes Befremden hervorrufen. Diese Maßnahme gegen die NSDAP. m der Schweiz bedeutet tatsächlich einen schweren Bruch des Eastrechts gegenüber dem in der Schweiz ansässigen Deutschtum. Bekanntlich haben die Angehörigen aller Staaten in der Schweiz das Recht, sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen, die ihre nationalen Interessen fordern, soweit diese Vereinigungen nicht in innere Schweizer Verhältnisse eingreifen. So bestehen beispielsweise in der Schweiz neben den
Organisationen der NSDAP. auch Organisationen der Faschistischen Partei Italiens. Wenn dem Deutschtum jetzt dieses Recht entzogen werden soll, so heißt das, für das Deutschtum einen Ausnahmezustand schaffen, der unter den bestehenden Umständen das deutsche Empfinden auf das tiefste verletzen muß.
Die NSDAP. ist bekanntlich die geistige Trägerin des neuen deutschen Staates, mit dem die Schweiz diplomatische Beziehungen unterhält. Die Vetätigung innerhalb der NSDAP. ist aber auch für jeden Deutschen das vornehmste Recht und die vornehm st e nationale Pflicht. Die einseitigen Maßnahmen der Schweiz sollen nun den in der Schweiz ansässigen Reichsdeutschen die Erfüllung dieser ihrer nationalen Ehrenpflicht unmöglich machen. Da die Organisation der NSDAP. im Auslande für das Auslandsdeutschtum jedoch auch eine Verbindung zur Heimat und zum Vaterlands überhaupt herstellen, bedeutet der Beschluß des Bundesrats nicht nur eine schwere Schädigung der in der Schweiz ansässigen Volksgenossen, sondern letzten Endes auch den Versuch einer politischen Beeinflussung und damit einer Einmischung in innerdeutsch« Angelegenheiten. Besonders erschwerend fällt ins Gewicht, daß ein derartiger Beschluß kurz nach der Ermordung unseres Pg. Eustloff erfolgte. Es
muß dadurch der Eindruck erweckt werden, als ob die Tätigkeit Gustloffs in der Schweiz illegal gewesen wäre oder in irgendeiner Form die Schweizer Interessen gefährdet hätte. Bekanntlich ist jedoch Pg. Eustloff von amtlicher Schweizer Seite bestätigt worden, daß seine Arbeit sich durchaus im Rahmen der Schweizer Gesetze vollzog und daß von Schweizer Seite nichts gegen die Tätigkeit der NSDAP. in der Schweiz einzuwenden wäre. Das plötzliche Verbot nach dem heimtückischen Mord an Pg. Eustloff ist daher umso unverständlicher und wirft einen schweren Schatten auf die Ehre des Schweizer Volkes, das durch seine freimütige Gastfreundschaft in aller Welt bekannt ist.
Der Eindruck kann nicht vermieden werden, daß der Bundesrat feinen Beschluß unter dem Druck der schamlosen Hetze der schweizerischen Linkspresse gefaßt hat. Diese Organe marxistischer und linksbürgerlicher Prägung sind nicht davor zurückgeschreckt, selbst nach dem Mord an Pg. Eustloff die Ehre dieses Mannes anzugreifen. Es ist auf das tiefste zu bedauern, daß sich die Schweiz und der Schweizer Bundesrat offenbar von den Wünschen dieser Kreise haben treiben lassen.
Angesichts dieser Tatsache dürfte die Erwägung am Platze sein, ob die Schweizer Organisationen in Deutschland mit politischen oder kulturellen Zielen noch eine Existenzberechtigung haben.
MItür stürzt VIr Negienmy In Paraguay
Neoolte unzufriedener vffiziere — Ver priifident zurückgetreten
Asuncion, 19. Februar.
In Paraguay ist eine Militärrevolte unter Führung des Obersten Smith ausgebrochen. Die Revolutionäre, die sich zum Teil aus unzufriedenen Offizieren zusammensetzen, haben den Sturz der Regierung herbeigeführt. Im Lause der Nacht zum Dienstag sind die Regiernngstruppen zu den Revolutionären übergegangen.
Der Präsident der Republik, Ayala, und der Oberbefehlshaber der Armee, General Estigarri- bia, sind geflüchtet. Sie befinden sich vermutlich an Bord eines Flußkanonenbootes. Außenminister Dr. Riart wurde von den Aufständischen verhaftet und in der Schule der Militärflieger gefangengesetzt.
Die Hauptkämpfe spielten sich am Montag ab, und zwar kam es in den Straßen der Hauptstadt Paraguays zu schweren Schießereien, bei denen auch Artillerie mitwirkte. Inzwischen ist
die Ruhe in Asuncion wiederhergestellt. Den ganzen Montag über waren die meisten telephonischen Verbindungen nach Paraguay unterbrochen, so daß man beispielsweise in der paraguayischen Gesandtschaft in Buenos Aires lange Zeit völlig ohne Verbindung mit der Regierung in Asuncion war. Nach einer Meldung aus Puenos Aires soll sich unter den Führern des Aufstandes auch der Oberst Recalde befinden, der sich bekanntlich im Chaco-Krieg ausgezeichnet hat.
Eine spätere Meldung aus Asuncion besagt folgendes: Die aufständischen Truppen sind seit
Dienstagabend völlig Herren der Lage und haben den öffentlichen Dienst in ihrer Hand. Staatspräsident Ayala hat inzwischen seinen Rücktritt erklärt. Die Aufständischen haben die Bürgschaft sür das Leben und die Freiheit Ayalas übernommen.
Note kinizeitsfront in Mexiko
Mexiko-Stadt. 19. Februar.
Wie die „Prensa" berichtet, sollen in Mexiko die Kommunisten mit der linkssozialiftischen Partei einen Pakt abgeschlossen haben. Die national- revolutionäre Regierungspartei sei zum Veitritt aufgefordert worden. Dieser Pakt sehe die Bewaffnung der Bauern und Lehrer und die Auf
teilung der großen Güter der Anhänger des Präsidenten Calles vor. Die vereinigten Marxisten seien, wie das Blatt schreibt, zur Unterstützung der Regierungsmaßnahmen gegen die ausländischen Firmen bereit. — Der mexikanische Bundeskongreß nahm die von der Regierung beantragte Abänderung des Arbeitsgesetzes an, das die Lohnzahlung für den siebenten Wochentag vorsieht.
MWM
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Italienisebe Kr mellcarawanv auk äsm Knrsck an üis diorcikront
(Lobsrl Liläsrälonst)
Verufserzieliung im flußenliandel
Von Botho Streit
Reichsfachgruppenw alter Groß- und Außenhandel in der DAF.
Der Frage der Berufserziehung und damit der fachlichen Weiterbildung des deutschen schaffenden Menschen wurde in den letzten Monaten in der breiten Öffentlichkeit erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Gerade die Klagen der Betriebsführer des Handels, daß es an wirklich fähigen, fachlich gut ausgebildeten Eefolgschafts- mitgliedern, die später eine leitende Stellung bekleiden sollen, fehlt, ergeben für uns die zwingende Notwendigkeit, für diesen Nachwuchs in der Wirtschaft zu sorgen. Es genügt nicht mehr, daß der junge Kaufmann nach Abschluß seiner Lehrzeit nun mit seiner beruflichen Aus- und Weiterbildung aufhört und sich damit zufrieden gibt, wenn er die ihm von seinem Betriebsführer gestellten leichteren Aufgaben zur Zufriedenheit desselben löst. Man darf nicht übersehen, daß die Anforderungen, die heute an einen leitenden Angestellten z. V. km Groß- und Außenhandel gestellt werden, erheblich größer sind als vor dem Kriege. Es muß jedoch besonders darauf hingewiesen werden, daß diese Erhöhung unserer Aktivität und unseres Leistungsniveaus gerade im Außenhandel nicht einzig und allein deshalb angestrebt wird, um dem einzelnen Vorteile zu schaffen, sondern um der deutschen Qualitätsarbeit den Weg in die Welt zu bahnen und damit dem gesamten Volk zu dienen. Wir wollen und müssen mit unserer Erziehungsarbeit erreichen, daß wir durch fachlich erstklassig ausgebildete Mitarbeiter dem deutschen Außenhandel und damit der deutschen Außenpolitik die nötige Unterstützung im Kampfe um den Weltmarkt geben. Die beste Außenhandelspolitik wird immer noch das Volk führen können, dem genügend Verkünder und Wegbereiter dieser Politik im Ausland zur Verfügung stehen, wobei nie vergessen werden darf. daß jede deutsche Firma im Auslande Deutschland repräsentiert und von dem Verhalten und der Leistungsfähigkeit dieser Firmen das Ausland auf das gesamte deutsche Volk seine Schlüsse zieht. Wir müssen unbedingt trotz der zahlreichen Verordnungen und Verfügungen die in letzter Zeit notwendig gewordenen Erschwernisse für den deutschen Export durch erhöhte Aktivität und Beweglichkeit ausgleichen.
Wie wird nun die Berufserziehung der Deutschen Arbeitsfront durchgeführt? Die Durchführung der Berufserziehung liegt bei den Reichs betriebsgemein- schaften. und zwar ist z. B. die R.B. G. Nahrung und Genuß für die fachliche Schulung der Gefolgschaftsmitglieder der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, die R. V. G. Eisen und Metall für die der Eisen- und Metallindustrie, die R. B. G. Textil für die der Textilwarenindustrie zuständig. Die Kaufleute sämtlicher Industrien sowie die Kaufleute des Handels werden einzig und allein von der Reichsbetriebsgemeinschaft Handel geschult.
Die Schulungsvorträge der Reichsbetriebsgemeinschaft Handel sind in zwei große Gruppen eingeteilt: 1. Allgemeines Kaufmannswissen
(Buchhaltung, Korrespondenz usw.), 2. Warenkundliche Lehrgänge. Der kaufmännische Angestellte einer Rundfunkgroßhandlung z. B. soll also gleichzeitig über die Rundfunkherstellung (vom Rohstoff bis zum fertigen Erzeugnis) informiert werden. Außer diesen warenkundlichen Lehrgängen finden noch Spezialvorträge statt, bei denen vor allen Dingen Einzelhandels- und Großhandelsfragen besprochen werden sollen. Man wird zweckmätzigerweise diese Einzel- und Großhandelsfragen an die warenkundlichen Lehrgänge anschließen. Nachdem also z. B. ein Kursus über Rundfunkherstellung beendet ist, wird ein Teil der Zuhörer aus dem Einzelhandel noch einige Vortrüge über die besonderen Aufgaben des Rundfunkeinzelhandels hören, während bei einem anderen Teil besonders die Fragen des Rundfünkgroßhandels einschließlich der Fragen über die Funktionen des Großhandels im allgemeinen. Lagerhaltung. Kreditgewährung usw. erörtert werden.
Die Lehrplangestaltung wird von den Reichsbetriebsgemeinschaften durchgeführt und dann an die Gaue und Kreise weitergegeben. Bei