parteiamU.Iageszeitung der
Nationalsozialisten Vremens
Das Amtsblatt des Benats der Lreien Hansestadt Bremen
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Nr. rrs / 5. lahrgang
Donnerstag, 2S. Dugust
kinzelpreis 15 Npf.
Unordnung des Neichsernästrungsministers ;ur Festsetzung von stöltzstpreisen
Keine Preiserliötiungen für Lebensrnittel
bnsor Vagvsspisgsl
Am Freitag findet in Berlin die Beisetzung der Opfer des Einstnrzunglücks statt.
Eine Anordnung des Reichserniihrungs- ministers macht Preiserhöhungen für Lebensmittel unmöglich.
20 000 Volksgenosse» hörten Fra« Scholtz- Klink bei den Erohkundgebungen der NS.- Frauenschaft in Cloppenburg und Leer.
Der Pariser Ministerrat hat Laval für Gens freie Hand gelassen.
Der Gouverneur von Äorvno hat scharfe Maß- nahme» zur Bekämpfung des Vauernstreiks ergriffen.
Der chinesischen Banditen in die Hände gefallene DNV.-Vertreter Dr. Müller berichtet über sein Abenteuer.
Auf dem Sternritt der SA., Gruppe Nordsee, befindet sich die Bremer Reiterstandarte 82 in Bremervörde.
Das Seeamt Bremerhaven fällte gestern seinen Spruch über das Unglück aus der Weser am 2t. ds. Mts.
Am 31. August feiert die Afrika-Schiffahrt ihr SOjähriges Bestehen.
Morgen halbmast!
Das Begräbnis der Opfer des Berliner Einsturz- unglücks
Berlin. 29. August.
Reichsinnenminister Dr. Frick hat angeordnet, daß am morgigen Freitag, dem Beisetzungstag der Opfer bei der Einsturzkatastrophe am Brandenburger Tor, sämtliche staatlichen Gebäude halbmast flagge».
Das Begräbnis wird vom Gau Großberlin der NSDAP. ausgerichtet. Die Feier wird so gestaltet, daß sie auch für diejenigen Opfer des Unglücks gilt, die bis zum Freitag noch nicht geborgen sein sollten.
Der Trauerzug wird sich am Freitag früh vom eichenschauhaus in der Hannoverschen Straße im Lustgarten bewegen, wo er um 9 Uhr ein- effen wird. Die Leichen werden dann aegen- ber der Westballustrade des Schlosses aufgebahrt, ie Leichenfeier beginnt um 10 Uhr mit dem vom kusikzug der Leibstandarte Adolf Hitler gespiel- m Trauermarsch der „Eroica" von Beethoven, »schließend sprechen ein katholischer und ein lanqelischer Pfarrer. Dann singt der Arbeitslust das Lied „Nichts kann uns rauben Liebe nd Glaube zu diesem Lande". Hierauf wird eichsorqanisalionsleiter und Leiter der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, sprechen. Wahrend des iedes Ich hatt einen Kameraden' werden ranze des Führers, der Reichsminister und an- -rer führender Persönlichkeiten niedergelegt wer- rn. Anschließend hält Reichsminister Dr. Goeb- els die Gedenkrede. Als Abschluß der Trauer- üer werden die. Nationalhymnen angestimmt. Anschließend werden die Särge zu den ver- hiedenen Friedhöfen gebracht, auf denen die Ber- chung stattfindet.
Msiier N rodesopfer
Berlin, 29. August.
Der im südlichen Teil des Mitteltunnels an der Unglücksstelle in der Hermann-Eöring- Straße aufgefundene Verschüttete konnte nach etwa einer Stunde geborgen werde». Kurz daraus konnten drei weitere Tote aufgefunden werden. Es find somit 12 Todesopfer bisher festgestellt worden, von denen neun geborgen sind.
knrichtung eines Volksverriiters
Berlin, 29. August.
-r vom Volksgerichtshof am 14. Juni 1933 m Verrates militärischer Geheimnisse zum - und zum dauernden Verlust der bürgerlichen
-»rechte verurteilte 38jährige Wilhelm Mullcr- cecks aus Berlin ist gestern m Berlin hin- htet worden.
Stabschef Lutze in wttlielmst,aven
Wilhelmshaven, 29. August.
Am Mittwoch setzte der Oberpräsident L u tz e die Vereisung von Ostfriesland fort. Er begab sich zunächst in das Arbeitsdienstlager Abelik-Moor, um dann an der Arbeitsstätte des Lagers über die eigentlichen Arbeiten unte^ richtet zu werden. Die Weiterfahrt führte nach Wilshausen. Gemeinsam mit dem Regierungspräsidenten entwarf der Landrat von Leer dem Oberpräsidenten ein Bild von den rm Leda- Jümme-Gebiet zu leistenden Aufgaben. Darauf ging es nach Oltmannsfehn, wo der Oberprasr- dent sich über den Stand der Meliorationen unterrichten ließ. Die Weiterfahrt führte über Friedeburg nach Wilhelmshaven, dem Endpunkt der Besichtigungsfahrt.
Berlin, 29. August.
Um dem von ihm aufgestellte» Grundsatz, Preiserhöhungen für Lebensmittel nicht zuzulassen, auf den einzelnen Gebieten erneut Nachdruck zu verleihen, hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft folgende Anordnungen erlassen fbzw. den Reichsnährstand mit dem Erlaß beauftragt) und in einer Besprechung mit den Länderregierunge», Oberprästdenten und den Vertretern der Preisüberwachungsstellen bekanntgegeben:
1. Fleisch- und Schmalzpreise: Durch eine Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft werden die Preise für Schweinefleisch, inländisches Schweineschmalz, Rindfleisch und Rindertalg grundsätzlich aus den Stand vom 31. März 1933 zurückgeführt. Ausgenommen von dieser Regelung sind einige wenige Fleischsorten, die erfahrungsgemäß für den Verbrauch der breiten Schichten des Volkes keine Rolle spielen, z. V. Filet. Für Kalbfleisch sind die obersten Landesbehörden und
die Oberpräsidenten ermächtigt worden, im Bedarfsfalls eine entsprechende Regelung zu treffen.
2. Kartoffelpreise: Durch eine Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft werden am 1. September 1933 die Erzeugerpreise für Speisekartosfeln der diesjährigen Ernte je nach Sorte und Herkunft bis zu50PfennigenjeZentnerniedriger festgesetzt als im Vorjahr. Gleichzeitig hat der Reichsminister die Preisüberwachungsstellen angewiesen, auf Grund dieser Erzeugerpreise Verbraucherhöchstpreise festzusetzen, um zu erreichen, daß die Senkung der Erzeugerpreise den Verbrauchern ungemindert zugute kommt.
3. S p e i s e ö l p r e i s e: Um den Preisüberwachungsstellen eine feste Grundlage für die Ueberwachung des Speiseölpreises zu geben, hat der Reichsminister die Reichsstelle für Oele und Fette veranlaßt, ab 1. Sept. 1935 Erzeuger- höchstpreise für Pflanzenöle festzusetzen, bei deren Ueberschreiten das Inverkehrbringen ausgeschlossen ist. Nachdem bereits für Butter und Margarine seit langer Zeit durch entsprechende Anordnungen Preissteigerungen
ausgeschlossen sind, find damit die Preise bei allen wesentlichen Speisefetten stabilisiert.
4. Käsepreise: Durch eine Anordnung des Reichsnährstandes werden mit sofortiger Wirkung Erzeugerhöchstpreise für Emmenthaler Käse festgesetzt, wodurch die bisherigen Verbraucherpreise eine Senkung und Festlegung erfahren. "
Die Beratungen im Reichsernährungsmini- sterium haben klargestellt, daß eine Aufrechterhaltung der Preise, die am 31. März 1935 bestanden haben, bei allen wichtigen Lebensmitteln ohne jede Schädigung irgendeines Erwerbszwek- ges möglich ist. Es hat sich dabei weiter herausgestellt, daß in einer ganzen Reihe von deutschen Städten und besonderen Absatzgebieten die zuständigen Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten die Preise für die wichtigsten Lebensmittel immer auf dem Stand des 31. März 1935 gehalten haben, so daß in diesen Gebieten nach den bereits veröffentlichten amtlichen Beschlüssen eine Senkung der Preise nicht eintreten wird.
Ne beschlösse des Mnssterrats in vozen
Sie italienische Negierung hat Segerrmaßlialimen gegen Sanktionen ins Auge gefaßt
Rom, 29. August.
Ueber den Ministerrat in Bozen am Mittwoch- nachmittag ist eine umfangreiche amtliche Verlautbarung herausgegeben worden, die bis kurz vor Mitternacht noch nicht vollständig vorlag.
Im Ministerrat sind eine Reihe äußerst wich- tiger Maßnahmen beschlossen worden, die u. a. folgende Punkte umfassen:
1. Italien wird unter allen Umständen seine Lebensinteressen bis zum Letzten verteidigen.
2. Es wird vor dem Völkerbund den Beweis liefern, datz Abessinien gegen seine internationalen Verpflichtungen verstoßen hat, und daß insbesondere in diesem Lande die Sklaverei in großem Umfange herrscht.
3. England wird durch das italienische Vorgehen in Abessinien nichts zu befürchten haben.
4. Die italienische Regierung ist der Ueberzeugung, daß es sich bei der abessinischen Frage um eine Kolonialangelegenheit handelt, die keinerlei Rückwirkungen auf Europa hat.
5. Es wird die Ueveszeugung ausgesprochen, daß die Anwendung von Sanktionen zu großen Schwierigkeiten führen könnte. Die italienische Regierung hat jedoch von vornherein Gegenmaßnahmen ins Auge gefaßt.
Des weiteren sind eine Reihe von höchst wichtigen Wirtschaftsmaßnahmen beschlossen worden, die am 1. September in Kraft treten sollen.
Lage und insbesondere über die Dreierkonferenz in Paris Bericht erstattet, worauf die Zusammensetzung der franMschen Abordnung für die Völkerbundstagung in Genf beschlossen wurde. Hauptvertreter sind Ministerpräsident Laval, Staatsminister Herriot und Abgeordneter Paul Boncour.
Ueber die Verhaltungsvorschriften, die der Ministerrat für die französische Völkerbundsabordnung ausgearbeitet hat, verlautet, daß sie auf die Erhaltung des Friedens abgestellt seien. England stehe auf dem Standpunkt, nur durch restlose Achtung aller Verpflichtungen der Bölkerbunds- satzungen könne der Krieg vermieden werde». Französischerseits hege man zwar denselben Wunsch, die Völkerbundssatzungen hochzuhalten, aber man empfinde doch gewisse Bedenken, besonders seitdem Mussolini beteuert habe, daß man in Rom Sühnemaßnahmen gegen Italien als eine feindselige Handlung, die einen Konflikt nach sich ziehen würde, ansehen müsse.
Der Ministerrat in Paris soll die Verhaltungsvorschriften der französischen Völkerbundsabordnung nicht starr festgelegt, sondern Ministerpräsi
dent Laval alle Betätigungsmöglichkeitsn gelassen haben, die sich ihm in Genf bieten könnten.
Obschon Mussolini neuerdings die völlige Bereitschaft der italienischen Regierung erklärt hat, alle Rechte des britischen Reiches zu achten, verbreitet doch, was in England Mißstimmung hervorruft, ein großer italienischer Rundfunksender jeden Abend englandfeindliche Propagandanachrichten. Der diplomatische Korrespondent des „News Lhronicle" hält es für unzweifelhaft, daß italienisches Geld auch zur Beeinflussung der innenpolitischen Entwicklung in Aegypten benutzt werde.
wieder ohne krgebnis
Paris, 29. August.
Die vier italienischen und abessinischen Schiedsrichter für den Ual-Ual-Streitfall sind am Mittwochnachmittag zusammengekommen und haben in einer längeren Besprechung eine Reihe von Fragen erörtert. Sie mußten jedoch am Schluß ihrer Beratungen feststellen, daß in keinem der strittigen Punkte eine Mehrheit erzielt werden konnte.
„Mörund des öelmsamkeitsgelMes"
der Vevisenproieß gegen die Nedemptoristen
freie Hand für Laval in Senf
Die Ergebnisse des Pariser Ministerrats Paris, 29. August.
Wie angekündigt, fand am Mittwoch unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik ein französischer Ministerrat statt. Ministerpräsident und Außenminister Lava! hat über die außenpolitische
Berlin, 29. August.
Am Mittwoch nahm in Berlin die Verhandlung gegen die Redemptoristenpatres ihren.Fortgang mit der Aufklärung der Vorfälle in den Klöstern Bochum und Bonn. Der Prokurator Wilhelm Mandel gab zu, daß er auf Anordnung des flüchtigen Mitangeklagten Josef Kreutz 10900
RM. habe über die Grenze bringen lassen. Er sei sich bewußt gewesen, datz diese Handlung mit den Gesetzen nicht ipi Einklang stand. Auf -Grund des Eehorsa m k eitsgelübdes .habe er aber die Anordnung seines Vorgesetzten Kreutz erfüllen müssen. In einem Falle habe er selbst auch ein Bündel mit 100-Mark-Scheiuen über die Grenze geschmuggelt.
Ein Zollinspektor von der Zollfahndungsstelle Dortmund schildert als Zeuge seine Wahrnehmungen im Bonner Kloster. Er habe sofort den Eindruck gehabt, daß der Pastor Kreutz, der Leiter des Klosters, den er zunächst vernehmen wollte, geflohen war. Im Kloster wurde ihm allerdings die Auskunft erteilt, daß sich Pater Kreutz auf einer „Visitationsreise" befinde. Der Fluchtverdacht habe sich weiter verstärkt, als sich herausstellte, datz auch der Mitangeklagte Pater Josef Ohrem nachts aufgebrochen und nicht mehr erreichbar war.
Aus der Vernehmung des Prokurators Wilhelm Mandel ergab sich, daß sich im Kloster noch Erlöse aus Wertpaplerverkäufen und Aktien der Universumbank Berlin befinden mutzten. Die Wertpapiere waren allerdings vergraben worden. Ein Klosterbruder, der die Wertpapiere vergraben hatte, erklärte zunächst, datz er sich eher erschießen lasse, als daß er sage, auf wessen Anordnung er die Sachen vergraben habe. Erst später, als man ihm mitteilte, daß Prokurator Mandel selbst schon Bekundungen über die verladenen Wertpapiere gemacht habe. fand er sich ereit. das Versteck preiszugeben.
Unter der Gartenmauer fand man t„ einer Büchse Wertpapiere im Nennwert von rund 20 090 RM. In der Nähe eines Schuppens wurde sodann eine weitere Büchse gefunden, in de» sich Akten des Klosters und des Provinzialrats Bonn befanden. Sie waren vergraben morde«, weil man befürchtete daß sie für irgendwelche amtliche Stellen von Wichtigkeit und Interesse sein könnte».
Im weiteren Verlauf der Verhandlung stelll sich heraus, daß der Provinzial Kreutz von Vaals in Holland aus die Weisung erteilt hat, auch die anderen Häuser des Ordens darauf hinzuweisen, daß sie alle Geschäftsbücher möglichst verschwinden lassen sollten.
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Schutz der Wehrmacht
„Keinen Deutschen für einen neuen Krieg, aber für die Verteidigung des Vater- landesdas ganze Volk!" Dieser Ausruf des Führers bekundet nicht nur den bei tausend Gelegenheiten ausgesprochenen Willen zum Frieden, der hier allerdings den überhaupt höchstmöglichen Ausdruck gesunden hat: „Keinen Deutschen für einen neuen Krieg"; dieser Ausruf ist zugleich aber auch die letztmögliche Forderung zum Schutz von Volk und Vaterland: die Verteidigung des Vaterlandes wird zur Angelegenheit des ganzen Volkes gemacht. Aus dieser staatsmännischen Auffassung mußte sich schließlich der Gedanke der Wehrpflicht wie selbstverständlich kristallisieren, wie sich aus der Förde- rung nach der Einsatzbereitschaft des ganzen Volkes zur Vaterlandsverteidigung notwendigerweise der von allen großen Volksführern von Friedrich dem Großen bis auf Hitler gezogene Schluß ergibt: die dauernde Bereitschaft in Waffen durch einen Volksteil, durch das Heer, ist als höchster Bereitschaftdienst damit auch der höchste Ehrendienst am Volke.
Aus diesen Usberlegungen, Ideen und Begriffen heraus hat sich auch dieVerschärfung des neuen Strafgesetzbuches zur Abwehr von Angriffen auf die Wehrmacht des deutschen Volkes entwickelt. Mit unerbittlicher Logik ist in den Strafbestimmunaen der Schutz des Volkes, erst recht aber der Schutz der Wehrmacht, die in Waffen zur Sicherheit des Volkes bestellt ist, durchgeführt bis in die Bestimmung hinein, daß der Landesverräter des Todes ist!
Der Volksgerichtshof hat bereits in zwei Fällen von dieser äußersten Bestimmung Gebrauch gemacht und das Leben von Landesverrätern für verwirkt erklärt. Die Auslandspresse, soweit sie unter dem weitreichenden unverständlichen Eindruck und Einfluß emigriert» notorischer Landesverräter steht, hat sich in unangebrachten „menschlichen" Anwandlungen beider Fälle kritisch bemächtigt. Nichts wohl beweist besser die Irrwege, die faffchverstandene „Menschlichkeit" und irriger Pazifismus gehen, wenn sie „im Namen der Menschenrechte" selbst jeden Mörder vor dem Fallbeil zu retten versuchen. Das klare und unerbittliche Volksrecht fordert die letzte Sühne für eine Blutschuld, und mit dem gleichen, wenn nicht noch höheren Recht fordert dasvölkische Recht die unbedingte Sllhnung eines Landesverrates, mit dem der Täter, sich selbst außerhalb jeglicher Volksgemeinschaft stellend, einen bewußten Anschlag gegen das Leben des Volkes geplant oder gar durchgeführt hat! So heilig in diesem Reiche höchster Volksgemeinschaft das Leben auch des einzelnen gilt, ungleich heiliger noch gilt das Leben des Eesamtvolkes, und wer sich dawider versündigt, vergreift sich millionenfach am Leben! Wer erbarmungslos mit dem Leben des Volkes spielt, hat jegliches Anrecht auf Gnade verwirkt.
Gerade in den überwundenen Tystemjahren mit ihrer gefesselten Wehrhoheit, als einem mangelhaft gerüsteten Hunderttausend-Mann-Heer der Schutz von Volk und Land anvertraut geblieben war, haben wir bis zum Erschrecken und zur unvergeßlichen Lehre erfahren, wie abgrundtief die Zermllrbung des Wehrwillens und die Zersetzung der Wehrkraft betrieben wurde. In jenen Jahren wurde von jüdischen, selbst bei diesem schlimmsten Verbrechen unbegreiflicherweise durch ihre „Immunität" gedeckten Reichstagsabgeordneten „der Landesverrat als Ehrenpflicht" proklamiert; die Dossische Zeitung, im jüdischen Ullstein-Vesitz, schrieb höhnend vom „Landesverrat als Eentlemanverbrechen der Moderne", und ein jüdisches Abgeordnetenkonsortium der Linken unter Führung des Dr. Rosenberg wagte es sogar, für eine landesverräterische Schrift mit vor- logensten Angaben über deutsche Rüstungen (1929!) den „Deutschen Reichstag als Verlagsort" anzugeben . . . Wurden, ausnahmsweise solche Lumpen einmal vor den Richter gestellt, dann fanden sich allsogleich jüdische „Sachverständige für Hoch- mrd Landesverrat", die es sogar fertig brachten, bei einem Nachweis der Verlogenheit über deutsche NUstungsanqaben die strafverschär- fende Uebertreibung und gewallte oder auch fahrlässige Verleumdung noch als — Milderungs- gründ anzuführen . ..: „Wenn die Angaben nicht stimmten, dann kommt auch kein Landesverrat in Frage, da ja nichts verraren wurde . . "
Mit diesen und ähnlichen rabulistiMn „Beweis'fuhrungen ist ein für allemal Schluß gemacht worden; alle Begriffe um das Volk, sein Leben, seine Lebensansprüche, um seinen Schutz und den seiner Wehrmacht liegen unverwischlich jftk' und dieser Schutz beginnt logischerweiss nhon dort, wo die Vorbedingungen für Wehrwillen und Wehrhaft igkeit liegen: im Schutz auch schon dieses Eeistes. Die «trafrechtskommisswn, die Gesetzesmaßnahmen gegen Angriffe auf die Wehrkraft des Volkes ausarbeitet, hat daher auch eine Straf- bestimmung gegen die Zersetzung des völkischen Wehrwillens vorgesehen:
-.Wer öffentlich zur Verweigerung des Kriegsdienstes in der deutschen Kriegsmacht auffordert oder anreizt oder in anderer Weise öffentlich den Willen des deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung