Ausgabe 
(25.6.1935) Nr. 173
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Nr. 173 / 3 . Jahrgang

Dienstag. 25.2uni

Einzelpreis 13 Rpf.

Nelchspartettag vom 10 bis 16. September

Der Neubau -er Kongreßhalle

Der Führer wir- den Grundstein legen

(vrabtbsriodt unserer Lsrliuer Sobriktlsitanx) Berlin, 25. Juni.

Der diesjährige Reichsparteitag der NSDAP. findet, wie parteiamtlich mitgeteilt wird, vom 10.—16. September in Nürnberg statt. Die Vorbereitung des Neichsparteitages liegt wieder in Händen des Hauptdienstleiters Schmeer. Im Laufe der Kundgebungen wird der Führer und Reichskanzler den Grundstein des Neubaues der großen Kongreßhalle legen. Die Luitpold-Arena, der traditionelle Platz für den Aufmarsch der SA., wird in ihrer Neugestaltung bereits fertig sein, wenn der Neichsparteitag beginnt.

Das gewaltige Ereignis des Neichsparteitages, das alljährlich dem deutschen Volk und der Welt Zeugnis ablegt von der Kraft und Stärke der in der NSDAP. verankerten politischen Führung in Deutschland, wird auch diesmal Hunderttausende von Partei­genossen zu gewaltigen Feierstunden nach Nürnberg führen und wieder zum nationalen Erlebnishöhepunkt des Jahres werden.

Nicht Gespräche — Taten!

Ribbentrop zum Flottenabkommen / Für Zusammenarbeit zwischen Deutschland, England, Frankreich

vnsef lagssspiSgsl

Die litauische Regierung will durch eine Bersassungsänderung erneut das Memel- deutschtum entrechten.

Botschafter von Ribbentrop gewährte den Vertretern von Reuter und Havas ein Inter­view über das deutsch-englische Flotten- abkommen.

Das südslawische Kabinett ist jetzt auf breite­ster Basis neugebildet worden.

Als erste größere Frontkämpfergruppe aus Frankreich kamen 44 französische Kriegs­beschädigte nach Stuttgart.

Der diesjährige Reichsparteitag ist aus die Zeit vom 10. bis 18. September festgelegt worden.

MS. „Düsseldorf" wurde zum Traditions- schifs Schlageters erhoben.

Die Bremer Tauwerk-Fabrik baute die Aus­fuhr weiter aus.

In feierlichem Akt wurde gestern die SA.- Standarte NW. 2 durch Regierenden Bür­germeister Pg. Otto Heider verabschiedet.

Gestern abend wurde in Bremen auf dem Messegelände ein Kreisappell der NSDAP. vor Reichsinspekteur Seidel abgehalten.

Belgrader Kabinett gebildet

Belgrad, 25. Juni.

Die südslawische Regierungskrise ist beendet. Der bisherige Finanzminister Stojädinowitsch stellte am Montag die neue Regierung zusammen. Die amtliche Ministerliste ' lautet: Minister­präsident und Außenminister: ' Stojädinowitsch, Kriegsminister: General Ziskowitsch, Innenmini­ster: Koroschetz, Verkehrsminister: Spaho, Mini­ster für öffentliche Arbeite»: Popitsch, Finanz­minister: Letitza, Sozialpolitik: Preka, Landwirt­schaftsminister: Stankowitsch, Justizminister: Auer Handelsminister: Wrobanitsch, Minister für die Ertüchtigung der Jugend: Komnenowitsch, Kul­tusminister: Stoschewitsch, Minister ohne Ge­schäftsbereich: Jankowitsch und Nehmen.

*

Aus der Zusammensetzung des Kabinetts geht hervor, daß dem neuen Minister­präsidenten die seit langem erstrebte Ver­breiterung der Grundlage gelang, auf die sich die Regierung stützen wollte. Stojädinowitsch stammt aus den Kreisen der ehemaligen ser­bischen radikalen Partei, während Dr. Koro­schetz Führer der slowenischen Volkspartei und Dr. Spaho Führer der bosnischen Musel­manen ist.

408 deutsche Rechtswahrer' in Budapest. In der Nacht zum Montag trafen in Budapest 100 deutsche Rechtswahrer unter Führung des stell­vertretenden Reichsjuristenführers, Reichsamts­leiter Dr. Raeke, ein.

London, 24. Juni.

Botschaftsrat von Ribbentrop gewährte am Sonntag den Vertretern von Reuter und Havas ein Interview- Bei dieser Gelegenheit Machte er über das deutsch-englische Flottenabkommen fol­gende Ausführungen: Ich freue mich, daß die Flottenverhandlungen zu einem guten Ende ge­führt werden konnten. Dieses englisch-deutsche Abkommen war nur möglich durch eine groß­zügige und verständnisvolle Einstellung auf bei­den Seiten, d. h. durch die Haltung des deutschen Kanzlers und der britischen Regierung. Nach Jah­ren der schönen Reden, der ruhelosen Minister­reisen von einer Hauptstadt zür anderen, der Konferenzen, ist hier zum ersten Male auch wirk­lich etwas getan worden, nämlich: Der erste praktische Schritt zur Rüstungsbeschrän- kung. Ich glaube, Europa hat in der Vergan­genheit den Fehler gemacht, immer zu viel auf einmal anzupacken. Zwei Fehler vor allem: Erstens wollte man immer alles auf einmal in Ordnung bringen, statt ein Problem nach dem andern in Angriff zu nehmen, und zweitens hat man, was noch schlimmer ist, versucht, alle Probleme aller Länder mit allen Mächten gleich­zeitig an einem Tisch zu lösen. Das wird dann kollektives Friedenssystem genannt. Ich glaube, man hat bisher das Pferd am Schwanz aufge­zäumt.

Auch Deutschland wünscht ein Friedenssystem, das aus Freundschaften entspringt, die auf Tatsachen und nicht auf Theorien aufgebaut sind. So müßte die Grundlage jedes Völkerbundes aussehen! Aber Deutschland ist davon überzeugt, daß man dahin nur Schritt für Schritt gelangen kann, und glaubt, daß die vitalen Probleme Europas nur durch Friedens - T a t e n zu lösen

sind — auch wenn zwei Völker zunächst allein handeln — und nicht durch allgemeine Friedens- Ee spräche, die Europa bislang nicht weiter­gebracht haben.

Ich glaube, dieses Flottenabkommen ist der Ä n- sang einer praktischen Friedens­politik. Es regelt ein für astemal die Flotten- frage, das vitalste Problem zwischen Deutschland und England. Eine Flottenrivalität wird für alle Zukunft ausgeschaltet. Es ist ein wunderbares Gefühl, wenn man sich klarmacht, was das für diese beiden großen Länder bedeutet. Aber ich bin davon überzeugt, daß dies nur die eine Seite der Frage ist.

Das andere Hauptergebnis dieser Flottenab- machung besteht darin, daß wir das Eis gebrochen haben, das die politische Situation Europas in Erstarrung hielt. Die Atmosphäre der Beruhi­gung, die jetzt logischerweife nicht ausbleiben kann, wird sicherlich den Weg zur Lösung anderer Fragen ebnen, und so könnte dieses Abkomme» sehr wohl ein Eckstein einer wirklichen Konsolidie­rung Europas werden.

Wir glauben an die Mission, die Europg für die ganze zivilisierte Welt zu erfüllen hat, und ich würde nur zu glücklich sein, wenn alle Länder Europas die außerordentliche Bedeutung dieser Tatsache erkennen würden. Vor die Alternative gestellt zwischen: Konsolidierung der europäischen Staaten auf der einen Seite mit dem daraus fol­gendem Wohlstand, der allein den Menschenmassen unseres Kontinents die Existenz sichern kann, und nur Chaos auf der anderen Seite, sollte die Wahl nicht schwer fallen, und ich bin sicher, daß wir nunmehr einen Weg finden werden. Ich glaube,

in dem Ringen um die Erhaltung der Kultur müssen England, Frankreich und Deutschland und die anderen europäischen Länder zusammenstehen Wir glauben an ein starkes Europa und an ein starkes britisches Welt­reich.

Da muß ich aber nun noch etwas bemerken: Heute las ich in einer der Morgenzeitungen, daß Deutschland versuche, einen Keil zwischen Frank­reich und England zu treiben. Dazu kann ich nur lagen, daß uns in Deutschland völlig das Ver­ständnis für solche seltsamen Unterstellungen fehlt, die ihren Ursprung nur in dem Geschwätz von Leuten haben können, die sich einfach von einer gewissen Vorkriegsmentalität nicht freimachen können. Ich meine, wir sollten klug sein und unsere internen Zwistigkeiten innerhalb der alten Welt vergessen. Wenn wir alle die Auf­erstehung des Abendlandes wünschen, wie der Reichskanzler Hitler in seiner Red« sagte, müssen wir lernen, weit vorauszublicken und auch an diese Auferstehung glauben.

Ribbentrop wieder in Berlin

Berlin, 25. Juni

Montag mittag ist Botschafter von Ribbentrop von Hamburg kommend auf dem Flughafen Tem­pelhof gelandet. In seiner Begleitung befanden sich u. a. Admiral Schuster, Kapitän z. S. Ki­derlen und Professor Dllrckheim-Montmartin. Zum Empfang hatten sich neben dem Vater des Botschafters, Oberstleutnant a. D. Ribbentrop, und seinem Sohn der persönliche Mitarbeiter des Botschafters Pg. Wilhelm Rodde und Korvetten­kapitän Vrückner vom Stäbe des Oberbefehls­habers der Kriegsmarine eingefunden.

Der Fall Barth

Merkwürdige Auffassungen

Es war zu allen Zeiten und in allen Staatssystemen so üblich, daß Beamte auf den Staat und seine Führung, in deren Dienst sie sich gestellt hatten, einen Treueid leisteten. Und so wird es auch wohl für alle Zeiten bleiben. Der nationalsozialistische Staat macht hiervon keine Ausnahme und fordert auch nichts Unbilliges damit.

Wir können uns denken, daß es einem nationalen Beamten nicht leicht gefallen ist, den November-„Siegern" gegenüber die Eidesformel zu sprechen. Aber sie haben das schließlich getan. Weil es hier nur ein Ent­weder-Oder gab. Wir sind nun der Auf­fassung, daß es der deutschen Beamtenschaft aus dem tiefen Erlebnis des großen Um­bruchs, der sich vollzog, aus der Verbunden­heit zwischen Volk und Führung ein inneres Bedürfnis gewesen ist, auf den national­sozialistischen Staat einer wahren Volksge­meinschaft und seinen selbstlosen großen Führer den Treueid abzulegen. Die Treue und Opserwilligkeit, mit der sich der Beamte in den Dienst des neuen Staates gestellt hat, haben dies gezeigt.

Aber es gibt auch heute noch merkwürdige Ausnahmeerscheinungen und merkwürdige Auffassungen. Lebt und doziert da aus einer deutschen Universität ein Professor einer metaphysischen Fakultät und kommt in sei­nem wissenschaftlichen Forscherdrang auf den seltsamen Einfall, den Eid auf den Führer des. neuen Deutschlands nur unter Vorbehalt und ihm genehm scheinenden Bedingungen zu leisten. Dieser Gelehrte nimmt für sich in Anspruch, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob er sich an seinen Eid gebunden fühlt oder nicht. Bei einem Einreihen dieser durchaus kuriosen Auffassung könnte sich der Staat auf allerlei Ueberraschungen gefaßt machen.

Konseguenterweise wird dieser Hochschul­lehrer seines Amtes enthoben, also zunächst suspendiert, um dann im wohlverdienten Ruhestand und in seinen merkwürdigen Auf­fassungen sich sonnen zu können. Ein hohes Gericht aber muß die Sache noch unter die juristische Lupe nehmen und sein Sprüchlein dazu hersagen. Auch diese salomonische Weis­heit verrät eine eigenartige Auffassung, denn man ist der Meinung, daß durch eine kleine Gehaltskürzung während eines Jah­res eine hinreichende Sühne für das Verhal­ten des Herrn Professors gegeben ist. Wenn man also kapitalkräftig genug ist, dann leistet man eben den Beamteneid mit ge­wissen Vorbehalten, verzichtet ein Jahr lang auf ein paar Geldscheine und kann dann den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, dem Staat gezeigt zu haben, wer man ist.

Der nationalsozialistische Staat ist zwar in vielen Dingen durchaus tolerant, aber seine Duldsamkeit geht nicht so weit, daß er sich

Aeltlames Gericht m Lbessimen

Unbekanntes aus dem Oanüe des Legus / Von Erich Wusch

Ueber die abessinische Justiz war bisher nur wenig bekannt. Das liegt keineswegs daran, daß die Untertanen des Negus besonders friedfertige Leute sind. Gerade das Gegenteil ist richtig: der Abessinier ist heißblütig und streitsüchtig und des­halb ist die Zahl der Rechtshändel so groß, dag ein riesiger Justizapparat notwendig wäre, um diele Lawinen von Klagen und Gegenklagen jau­lend zu verhandeln. Man ist darum auf einen verblüffend einfachen Ausweg verfallen: die erste Instanz eines Prozesses wird vom Volke selber verhandelt, ohne daß ein beamteter Richter dabei in Aktion tritt. Der Abessinier mutz jeden Augen­blick damit rechnen, daß er auf der Straße von Swei Händelsüchtigen zum Richter ernannt wird und hat keine Möglichkeit, dieses Ehrenamt ab- iulehnen. Man sagt einfach einem Passanten. »Du, sei unser Richter!" und schon im selben Augenblick kann das Gerichtsverfahren, wo man hch auch gerade befinden mag, seinen Gang neh- "un. Ein Verteidiger ist dazu nicht notwendig, benn die Abessinier sind so zungenfertig, sag ste ^ mit jedem Verufsadvokaten aufnehmen können, Zumal es ja hier nicht um kniffliche Paragraphen­weisheit geht, sondern um den „gesunden Men- ichenverstand", wie man es nennen könnte.

Diese rasch improvisierten Eerichtsverhandlun- ge» auf osfener Straße locken natürlich das Ball un, das hier seiner Schaulust und Beugt

'eine Zügel anzulegen braucht und mit -6 l vder Mißfallen auf die Prozeßvorgänge reagieren burf, genau so, als befände es sich >m The Kann der Streitfall nicht durch einen Spruch ge- uiirt werden, der beiden Teilen gerecht wir , bann muß das eigentliche Gericht in Funttwn ir-ten. Ein Kenner des abessinischen crustiz- wesens. der französische Publizist Dermenghem.

erzählt, daß eine Beleidigung in Abessinien schwe­rer bestraft wird als eine Körperverletzung. Ist jemand beleidigt worden, so bindet er einen Zipfel seines Gewandes mit der Kleidung des Beleidigers zusammen, worauf dieser gezwungen ist, so gefesselt mit seinem Opfer an der Eerichts- stelle zu erscheinen.

Der Richter, in der Regel ein alter, würdiger Mann, wird mit großem Respekt betrachtet. Da­mit nicht bis ins Userlose prozessiert wird, ver­langt er von den Klageparteien die Beibringung von Pfändern, eines Hammels, einer Flinte oder eines anderen Gegenstandes, an dem das Herz jedes Abessiniers hängt. Gelingt es nicht, die bei­den Streitenden zu versöhnen, dann wird auf Grund der Zeugenaussagen ein Schuldspruch ge­fällt. Es entspricht dem Händlerischen Charakter dieses Volkes, daß die Zeugenaussagen nur nach ihrer Zahl gewertet werden. Sprechen sich von zehn Zeugen mindestens sechs gegen den Beschul­digten aus, so ist er verurteilt, ganz gleich, wie schwer die einzelnen Aussagen auch wiegen mö­gen. Allerdings mutz dabei bedacht werden, daß auf Meineid die allerschwerste Strafe steht, denn da „beim Leben des Kaisers" geschworen werden muß wird der Meineid genau wie ei» Mord be­straft. Der Verurteilte muß meist an den Sieger im Verfahren eine hohe Geldsumme zahlen, um die dann emsig gefeilscht wird. Ganz Großzügige spenden dem Richter einen Teil dieser Summ«, wofür sie von der Zuhörerschaft mit rasendem Bei­fall überschüttet werden. Da der Richter kein Ge­halt bezieht, sondern auf die Gebühren der Pro- zcßparteien angewiesen ist, nimmt er natürlich solch« Sonderzuwendungen mit Schmunzeln ent­gegen. Kann der Verurteilte die Geldbuße an den

Klüger nicht zahlen, so wird er mit ihm zu­sammengekettet, bis er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Der Gläubiger ist also hierzu einer Art wandelnden Cchuldturm gewordezr, und er wird sich oft überlegen, ob es nicht besser ist, auf seine Forderung zu verzichten, nur um sei­nen wimmernden Schuldner nicht dauernd bei sich zu haben.

Für auf frischer Tat ertappte Diebe, Gauner und Roßtäuscher gibt es die Prügelstrafe, die so­fort mit einer mächtigen Nilpferdpeitsche an Ort und Stelle vollstreckt wird. Blutet der Deli- quent und droht er ohnmächtig zu werden, dann wird eine Pause im Strafvollzug eingeschoben. Sind schließlich sämtliche Hiebe verabfolgt, so kommt es nicht selten vor, daß der Gezüchtigte vor dem Richter niederfällt und ihm die Füße küßt, wobei er die Worte spricht: „Ich danke dir, daß du gerecht warst!" Es ist weiter nicht ver­wunderlich, daß in einem Lande, dessen Herrscher sich aus die Abstammung von König Salomo be­ruft und stolz „Löwe vom Stamme 2uda" nennt, der alttestamentarische Haß-Grundsatz „Auge um Auge — Zahn um Zahn" die Basis der Rechts­pflege bildet. Dabei ergeben sich oft grausige Situationen. In einem Erbschaftsstreit hatte ein Mann seinen Bruder getötet, und zwar durch 21 Lanzenstiche. Nach dem abessinischen Gesetz muß nun der Mörder auf genau die gleiche Weise sterben, und . zwar nicht etwa durch die Hand des Henkers, sondern die des nächsten Verwandten des Ermordeten. In diesem Falle war das der erst acht Jahre alte Sohn des Getöteten. Man glaubte, der Knabe werde auf sein Recht ver­zichten und es an seinen weit älteren Vetter abtreten, aber das geschah nicht. Das achtjährige Kind trat vielmehr auf dzn Mörder zu, ergriff die Lanze und brachte dem Körper seines zum Tode verurteilten Onkels 2l Stiche bei, wie es im Urteil verlangt wurde. Da die Kraft des Knaben nicht ausreichte, um tödliche Stöße zu

führen, mußte dann am Schluß trotzdem der Henker eingreifen und einen Gnadenschuß ab­feuern.

llebrigens kann die Todesstrafe abgewendet werden, wenn der Verurteilte an den nächsten Verwandten des Ermordeten ein sogenanntes Vlutgeld zahlt. Geht der Berechtigte darauf ein, so wird auch hier wieder der Verurteilte an sei­nen Gläubiger gekettet, bis das Blutgeld bezahlt ist. Das biblische Vergeltungsprinzip im Rechts­wesen Abessiniens führt infolge der starren Aus­legung oft zu merkwürdigen Rechtssprüchen, die uns sehr spitzfindig anmuten. Der schon erwähnte Publizist Dermenghem berichtet über einen Fall, der kaum glaublich erscheint. Ein Mann siel aus Unachtsamkeit von einem Baum, unter dem ein

Der vorletzte Abend der zweiten Reichs- Theaterfe st wache, der Sonnabend, brachte eine Fledermaus-Ausführung in der Hamburgi­schen Staatsoper. Jbr wohnten der Regierende Bürgermeister Krogmann, und führende Per­sönlichkeiten der Staatsbehörden, der Wehrmacht, der Bewegung und das Konsularkorps bei. Leb­haft nahm man Kenntnis auch von der Anwe­senheit der Offiziere der beiden holländischen Minenleger, die im Hamburger Hafen lagen. Es bedarf zwar keines Beweises, daß die deut­sche Kunst in den gesegneten Gefilden der unge­trübten Fröhlichkeit ebenso beheimatet ist wie im Bereiche ernster Arbeit, wo das Leben um seinen Sinn kämpft, dennoch aber ist es von Zeit zu Zeit nötig, auf die Tatsache hinzuweisen, daß wir auch im Reich der heiteren Muse genug Werke be­sitzen, die bei aller Leichtigkeit die Forderungen der Kunst erfüllen.

Die Staatsoper hatte dem beschwingten Werke eine Inszenierung von sprühender Laune ange-

Knabe stand, der dadurch zu Tode kam. Auf Verlangen des Vaters des fahrlässig Getöteten verurteilte das kaiserliche Gericht den unglück­lichen Mann, dessen Unvorsichtigkeit eine so schlimme Folge gehabt hatte, zum Tode. Das Ur­teil wurde allerdings nicht vollstreckt, weil das Gericht darauf bestand, daß der Verurteilte auf genau die gleiche Weise zu Tode kommen müsse, wie der getötete Knabe. Das heißt also, der Angeklagte sollte sich unter einen Baum stellen und der Kläger von diesem Baum auf ihn her­unterspringen, um ihn auf diese Weise zu töten. Der Kläger sah aber ein, wie zweifelhaft dieses Recht für ihn war und wie ungewiß die Unter­nehmung auch für ihn ausgehen konnte und ver­zichtete auf die Vollstreckung des Urteils.

deihen lassen. Richter hatte Bühnenbilder ge­schaffen, die auf eine unaufdringliche Art die Zeitstimmung der 70er Jahre eriyeckte. Die aus- gezeichnete Besetzung ließ den Abend zu einer musterhaften Aufführung werden, die stürmisch beklatscht wurde.

Der feierlichen „M e i st e r s i n g e r" - Auf­führung am Sonntagabend gab — wie bereits kurz gemeldet — der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler mit seiner Anwesenheit eine be­sondere Weihe. Die kulturpolitische Bedeutung der Reichstheaterwoche ist durch den Besuch des Führers eindeutig gekennzeichnet.

Die musikalische Leitung der Aufführung war Wilhelm Furtwängler übertragen wor­den. An die Stelle des durch Erkrankung ver­hinderten Rudolf Vockelmann. des Bayrcuther Sachs, war Jaro Prohaska von der Ber­liner Staatsoper getreten. Wie in Baqceuth sangen die Mitglieder der Berliner Staatsoper Maria Müller und Max Lorenz die Eva

Äusklang der Reichstheater-Woche