Ausgabe 
(19.6.1935) Nr. 167
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Nr. 16? / 3. Jahrgang

Mittwoch, 19. Juni

Einzelpreis is Rps.

Kroßer außenpolitischer Erfolg des Führers

Abschluß -es deutsch-englischen Ilottenabkommens

London, 19. Juni.

Die deutsche Delegation hat sich mit der eng­lischen Delegation am Dienstag über ein Ab­kommen in der Flottenfrage geeinigt. Die Be­stätigung des deutsch-englischen Flottenabkommens erfolgte durch das folgende Schreiben des Bot­schafters von Ribbentrop an den englischen Außen­minister Sir Samuel Hoare:

Exzellenz!

Ich beehre mich, Ew. Exzellenz den Empfang des Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, in

Unser lagvsspiegel

Das deutsch-englische Flottenavkommen stellt einen großen Erfolg der deutschen Außen­politik dar

Unter gewaltiger Anteilnahme wurde» gestern d,e Opfer von Reinsdorf zur Ruhe gebettet

Die Reichsschulungstagung der NS.-Frauen- schast hat gestern aus Norderney begonnen

Der deutsche Außenhandel zeigt im Mai bei starkem Einfuhrrückgang einen Ausfuhrüber­schuß von 1,1 Mill. RM.

Auf dem Bremer Hauptbahnhof wurde gestern Probealarm für die Hilfszüge ge­geben. Die Uebung dauerte mehrere Stunden

dem Sie die Freundlichkeit hatten, mir im Na­men der Regierung Seiner Majestät im Vereinig­ten Königreich folges mitzuteilen:

1. Während der letzten Tage haben die Ver­treter der Regierung des Deutschen Reiches und der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich Besprechungen abgehalten, deren Hauptzweck darin bestand, den Boden für eine all­gemeine Konferenz zur Begrenzung der See­rüstungen vorzubereiten. Ich freue mich, Ew. Exzellenz nunmehr die formelle Annahme des Borschlages der Regierung des Deutschen Reiches, der in diesen Bespre­chungen zur Erörterung gestanden hat, durch die Regierung Seiner Majestät dem Vereinigten Königreich mitzuteilen, wonach die zukünftige Stärke der deutschen Flotte gegenüber der Eesamtflottenstärke der Mitglieder des Briti­schen Commonwealth im Verhältnis 38 zu 100 stehen soll.

Die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich sieht diesen Vorschlag als einen außer­ordentlich wichtigen Beitrag zur zukünftigen See- rüstungsbeschränkung an. Weiterhin glaubt sie, daß die Einigung, zu der sie nunmehr mit der Regierung des Deutschen Reiches gelangt ist, und die sie als eine vom heutigen Tage als gültige dauernde und endgültige Einigung zwischen den beiden Regierungen an­sieht, den Abschluß eines zukünftigen allgemeinen Abkommens über eine Seerüstungsbegrenzung Zwischen allen Seemächten der Welt erleichtern wird.

2. Die Regierung Seiner Majestät im Ver­einigten Königreich stimmt weiterhin den Er­klärungen zu, die von den deutschen Vertretern im'Laufe der kürzlich in London abgehaltenen Besprechungen bzgl. der Anwendungsmethoden dieses Grundsatzes abgegeben wurden. Diese Er­klärungen können folgendermaßen zusammen­gefaßt werden:

») Das Stärkeverhältnis 35 zu 100 soll ein ständiges Verhältnis sein, d. h. die Eesaint- lonnage der deutschen Flotte soll nie einen Pro­zentsatz von 35 der Eesamttonnage der vertraglich festgelegten Seestreitkräste der Mitglieder des Britischen Commonwealth oder falls in Zukunft keine vertraglichen Begrenzungen der Tonnage bestehen sollten einen Prozentsatz von 35 der tatsächlichen Eesamttonnage der Mitglieder des Britischen Commonwealth überschreiten.

b) Falls ein zukünftiger allgemeiner Vertrag über Seerüstungsbegrenzung die Methode der Begrenzung durch vereinbarte Stärkeverhältnige zwischen den Flotten der verschiedenen Mächte nicht enthalten sollte, wird die Regierung des Deutschen Reiches nicht auf der Einfügung des m bcm vorhergehenden Unterabsatz erwähnten Äärkeverhältnisses in einem solchen zukünftigen allgemeinen Vertrag bestehen, vorausgesetzt, daß die für die zukünftige Begrenzung der See­rüstungen darin etwa angenommene Methode derart ist, daß sie Deutschland volle Garantien Mbt daß dieses Stärkeverhältnis aufrechterhalten rr''^?n kann.

. -1 Das Deutsche Reich wird unter °ll°n Um- st ud-n zu dem Stärkeverhältnis 35:100 stehen, b- h- dieses Stärkeverhältnis wird von den B n u- Maßnahmen anderer Länder nicht be­einflußt. Sollte das allgemeine Gleichgewicht der

Seeriistung, wie es in der Vergangenheit nor­malerweise aufrechterhalten wurde, durch irgend­welche anormalen und außerordentlichen Bau- maßnahmen anderer Mächte heftig gestört werden, so behält sich die Regierung des Deutschen Reiches das Recht vor, die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich aufzufordern, die auf diese Weise entstandene neue Lage zu prüfen.

ä) Die Regierung des Deutschen Reiches be­günstigt auf dem Gebiete der Seerllstungsbe- grenzung dasjenige System, das die Kriegsschiffe in Kategorien einteilt, wobei die Höchsttonnage oder das Höchstkaliber der Geschütze für die Schiffe jeder Kategorie festgesetzt wird, und das die jedem Lande zustehende Tonnage auch Schiffs­kategorien zuteilt.

Folglich ist die Regierung des Deutschen Reiches bereit, grundsätzlich und unter Vorbehalt des nachstehenden Absatzes k) das 35prozentige Stärkeverhältnis auf die Tonnage in jeder beizu­behaltenden Schiffskategorie anzuwenden und jede Abweichung von diesem Stärkeverhältnis in einer oder mehreren Kategorien von den hierüber in einem zukünftigen allgemeinen Vertrag über Seerüstungsbeschränkung etwa getroffenen Ver­einbarungen zu machen. Derartige Vereinbarun­gen würden auf dem Grundsatz beruhen, daß jede Erhöhung in einer Kategorie durch eine ent­sprechende Herabsetzung in anderen Kategorien auszugleichen wäre. Falls kein allgemeiner Ver­trag über Seerüstungsbegrenzung abgeschlossen wird, oder falls der zukünftige allgemeine Ver­trag keine Bestimmung über Kategorienbeschrän- kung enthalten sollte, wird die Art und das Aus­maß des Rechtes der Regierung des Deutschen Reiches, das 35prozentige Stärkeverhältnis in einer oder mehreren Kategorien abzuändern, durch Vereinbarung zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der Regierung Seiner

Majestät des Vereinigten Königreiches im Hin­blick auf die dann bestehende Flottenlage geregelt.

s) Falls und solange andere bedeutende See­mächte eine einzige Kategorie für Kreuzer und Zerstörer behalten, hat das Deutsche Reich das Recht auf eine Kategorie für diese Heiden Schiffs­klassen, obgleich es für diese beiden Klassen zwei Kategorien vorziehen würde, k) Hinsichtlich der

Unterseeboote

hat das Deutsche Reich jedoch das Recht, eine der gesamten Unterseeboottonnage der Mitglieder des britischen Sommenwealth gleiche llnter- seeboottonnage zu besitzen, ohne jedoch das Stärkeoerhältnis 35:100 hinsichtlich der Eesamt­tonnage zu überschreiten. Die Regierung des Deutschen Reiches verpflichtet sich indessen, außer den in folgendem Satz angegebenen Umständen, mit ihrer Unterseevoottonnage über 15 v. H. der Gesamt-llnterseeboottonnage der Mitglieder des britischen Commonwealth nicht hinauszugehen. Sollte eine Lage entstehen, die es nach Ansicht der Regierung des Deutschen Reiches notwendig macht, von ihrem Anspruch auf einen über die vorgenannten 15 v. H. hinausgehenden Prozent­satz Gebrauch zu machen, so behält sich die Re­gierung des Deutschen Reiches das Recht vor, der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich davon Mitteilung zu machen, und ist damit einverstanden, die Angelegenheit zum Gegenstand freundschaftlicher Erörterungen zu machen, bevor sie dieses Recht ausübt.

g) Da es höchst unwahrscheinlich ist, daß die Berechnung des 35prozentigen Stärkeverhältnisses in jeder Schiffskategorie Tonnagezahlen ergibt, die genau teilbar sind durch die höchst zulässige Tonnage für Schiffe dieser Kategorie, kann es sich als notwendig herausstellen, daß Ungleichun­gen vorgenommen werden müssen, damit das

Deutsche Reich nicht daran verhindert wird, seine Tonnage voll auszunutzen. Es ist daher abge­macht worden, daß die Regierung des Deutschen Reiches und die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich vereinbaren werden, welche Ungleichungen zu diesem Zwecke erforder­lich sind. Es besteht Einigkeit darüber, daß die­ses Verfahren nicht zu erheblichen oder dauern­den Abweichungen von dem Verhältnis 35 : 100 hinsichtlich der Eesamtflottenstärken führen soll.

3. Hinsichtlich des Unter-Abschnittes 6 der obigen Erklärungen habe ich die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich von dem Vorbehalt Kenntnis genommen hat und das darin erwähnte Recht anerkennt, soweit Einverständnis dar­über besteht, daß das Stärkeverhältnis 35 : 100, falls zwischen den beiden Regierungen nichts Ge­genteiliges vereinbart wird, aufrechterhalten bleibt."

Ich beehre mich, Euer Exzellenz zu bestätigen, daß der Borschlag der Regierung des Deutschen Reiches in dem vorstehenden Schreiben richtig wiedergegeben ist und nehme davon Kenntnis, daß die Regierung Seiner Majestät im Bereinigten Königreich diesen Vorschlag annimmt.

Die Regierung des Deutschen Reiches ist auch ihrerseits der Ansicht, daß die Einigung, zu der sie nunmehr mit der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich gelangt, und die sie als eine vom heutigen Tage ab gültige, dauernde und endgültige Einigung zwischen den beiden Re­gierungen ansteht, den Abschluß eines allgemeinen Abkommens über diese Fragen zwischen allen Seemächten der Welt erleichtern wird.

Genehmigen Euer Exzellenz den Ausdruck mei­ner vorzüglichsten Hochachtung.

gez.: von Ribbentrop,

Außerordentlicher bevollmächtigter Botschafter des Deutschen Reiches.

V/

Ihr starbt für Deutschland

Der Führer bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für die Opfer von Reinsdorf

Wittenberg, 19. Juni.

Mit sommerlicher Glut scheint die Sonne über ein Flaggenmeer, in dem das Schwarz der Flore die Trauer kundtut. Schon in den frühen Mor­genstunden rücken die Kolonnen der Gliederungen der Bewegung an: SA., SS., Arbeitsdienst und all die anderen im Ehrenkleid des Dritten Rei­ches. Kein Spiel rührt sich. Die Schellenbäume der Kapellen sind geschultert. Den Rhythmus geben allein die hallenden Schritte der For­mationen. Aus Wittenberg-Stadt und -Land strömt alles dort hinaus, wo ein furchtbares Un­glück Menschenleben zerstörte, wo deutsche Volks­genossen auf dem Schilde liegen, ehrenvoll als Opfer der Arbeit.

Durch die reifenden Felder geht es von Wit­tenberg aus noch einmal vorüber an den Häu­sern und Schuppen mit den letzten Spuren des Unglücks, dessen Opfer nun in heimatlicher Erde zum ewigen Schlaf gebettet werden sollen. Der Wind streicht über üppiges Getreide. Schon nei­gen sich die Halme unter der reifenden Frucht. Dort steht man einen Schlag, den ein Hagelwetter zu Boden gewalzt hat. Zermalmtes Korn, das verging, ehe es Frucht trug; daneben die wogen­den Felder, die der Ernte entgegenreifen. Drau­ßen in Reinsdorf 60 Tote in den Särgen, die das Unwetter einer Katastrophe aus dem Leben riß. Um ihre Särge herum die Arbeitskameraden und Volksgenossen aus den Betrieben, die weiter arbeiten werden und das Gedenken ihrer toten Brüder für alle Zeit ehren werden durch die Hingabe, die sie bewiesen.

An der XotenhaNe

In der Kapelle der Westfälisch-Anhaltinischen Sprengstoff-A.-E. stehen die 60 Särge bereit zum letzten Gang. Der schönste Schmuck, der einem deutschen Toten gegeben werden kann, das blut­rote Tuch mit dem schwarzen Kreuz auf weißem Grund, deckt sie und wird sie in die kühle Erde begleiten. Jeden Sarg umgibt ein grüner Kranz mit weißen Nelken, die sich leuchtend abheben von den mit schwarzen Stoffen bezogenen Wänden. Große Hakenkreuzfahnen hängen an den Längs­seiten. Die Altarwand ist in einen Lorbeerhain verwandelt. Mitten durch die Särge führt zum Altar ein Gang, eingefaßt von dichten Asparagus- ranken mit Sträußen von weißen Federnelken. Von draußen her hallt der Schritt der Kolonnen. In dem Werk ist Ruhe.

Gedämpfte Kommandos und das Anrücken der SA. künden die Ueberführung der Toten auf den freien Platz vor dem Werk, auf dem die Trauer­

feier stattfindet. Je sechs Männer betreten die Kapelle und erheben den Arm zum Gruß. Dann tragen sie die teure Last hinaus . . .

Langsam füllt sich der Platz, der ringsum von Bäumen umgeben ist. Rechts und links von dem Podium stehen in langer Reihe die schwarz ver­hängten Bänke für die Angehörigen und die Ehrengäste. Daneben die 60 Särge, geschmückt mit der Hakenkreuzfahne. Zu Füßen der Särge liegt je ein Lorbeerkranz mit der Inschrift:Un­seren toten Kameraden die trauernde Nation". 2n bunter Fülle Hortensien in allen Farben, die sich in langem Bande rings um die Särge ziehen. Der Mittelweg zwischen den Särgen wird abge­schlossen durch ein hohes schwarzes Kreuz, zu dessen Füßen ein riesiger Lorbeerkranz ruht. Hinter den Toten haben die Feldzeichen der SA. Aufstellung genommen. Landespolizei und die Ehrenforma­tionen sämtlicher Gliederungen der Bewegung säumen die beiden Seiten, und im Hintergrund

der Särge unabsehbar im Felde, das ein dunkler Kiefernwald abschließt, die Belegschaft des Werkes, aller Industriebetriebe Wittenbergs und die Bevölkerung.

Während in den Anfahrtsstraßsn zum Werk SA., SS. und Arbeitsdienst Spalier bilden, hat die H i t l e r st a n d a r t e auf dem Platz Auf­stellung genommen. Ueberall wehen umflort die Sturmfahnen der SA. und SS., die Ehrenzeichen des Arbeitsdienstes und die Fahnen der Deutschen Arbeitsfront. Kränze über Kränze werden her- beigetragsn. Man sieht letzte Grüße des Stell­vertreters des Führers, Rudolf Heß, der Reichs­leitung der NSDAP., einen großen Lorbeerkranz auf schwarzem Tuch gebettet, den eine Gruppe von Feuerwehrleuten der Stickstoffwerke Witten­berg ihren toten Arbeitskameraden bringt, weiter einen riesigen Kranz von Dr. Robert Lsy mit der InschriftIhr starbt für Deutschland, Euch unsere Treue."

Die Trauerseierlichkeiten in Reinsdorf

Die zur Trauerfeier erschienenen Angehörigen werden von SS.-Kameraden auf ihre Plätze ge­leitet. Auch die Reihen der Trauergäste füllen sich langsam.

Man sieht den Reichskriegsminister, General­oberst von VIomberg, Ministerpräsident Ge­neral der Flieger Göring und die Reichs­minister Dr. Frick, Rüst, Dr. Goebbels, Dr. Frank, weiter Reichsorganisationsleiter Dr. Ley, Reichsleiter Rosenberg, Stabschef Luhe, Valdur v. Schirach, sowie die Reichs­statthalter Mutschmann und Kaufmann.

Eintreffen des Führers

Von Piesteritz ist der Führer herangekommen, um Abschied zu nehmen von den Toten von Reins­dorf. Der Führer geht durch das Spalier der Leibstandarte. Ihm folgt ein riesiger Kranz roter Rosen, getragen von zwei SS.-Männern, den der Führer den Toten von Reinsdorf widmet. Schweigend erhebt sich alles zum Gruß des Führers.

Nachdem die Trauermusik von Beethoven ver­klungen war, spricht zuerst der evangelische Lan­desbischof Peter Trostworte zu den Hinter­bliebenen. Er legte seinen Ausführungen das Wort des Neuen Testaments zugrundeGott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft um der Liebe und der Zukunft". Das Gedenken des gesamten deutschen Volkes ist heute, so sagte er, nach Reinsdorf gerichtet und trifft sich mit der Trauer der Hinterbliebenen. Der Tod

hat hier mit allen seinen Helfershelfern eine Ernte gehalten, wie nie seit dem Weltkrieg. Bei einem solchen furchtbaren Schlag können wir nur durch den Glauben zum Frieden kommen, der höher ist als alle Vernunft, nur wenn wir uns dem unbegreiflichen Walter aller Geschicke in ehrfürchtigem Gehorsam stellen.Der Tod ist ver­schlungen in dem Sieg". Damit werden wir frei von der unheimlichen Feindlichkeit dieses Ge­schehens. Mit dem Führer wollen wir deshalb beten:Herr, laß uns nur nicht feige werden". Mit der Aufforderung, alle deutschen Volks­genossen mögen im Geiste der Kraft, der Liebe und der Zucht zusammenstehen, schloß der Lan­desbischof. Propst Dr. Winkelmann über­brachte dann das Beileid des Papstes, Pius XI., und des Erzbischofs von Paderborn. Nach ihm spricht Dr. Matthias als Betriebsführer für die Belegschaft der Eesamtwerke den letzten Gruß an die toten Kameraden. Der Gauleiter Halle- Merseburg, Jordan, spricht als Vertreter der NSDAP. Er nimmt in tiefbewegten Worten von den toten Kameraden Abschied. Noch sind wir, so sagt er, tiefinnerlich aufgewühlt von all dem Geschehen, das wir in den letzten Tagen sehen und miterleben mußten. Angesichts der Majestät des Todes aber klingt in uns allen auf das Weinen und das Leid um all die toten Helden des deutschen Werktags, die nunmehr in der Ge­meinschaft des Todes vereint vor uns liegen Seite an Seite. (Fortsetzung auf Seite 2.)

Flottenwettbewerb aus der Welt geschafft

lvraktberilbt unserer kerliner Zctiriktleitungl

Kr. Berlin, 1? Juni.

Der Wortlaut des zwischen Deutschland und England abgeschlossenen Flottenabkom­mens wurde in Berlin in den späten Abend­stunden bekannt, nachdem der Vertrag in London in einer Pressekonferenz des deut­schen außerordentlichen Botschafters von Ribbentrop zuerst der Oefsentlichkeit über-, geben worden war. Man hatte in Berlin aus Grund gewisser diplomatischer Manöver, die noch am Sonntag und Montag in Paris eine große Rolle spielten, zunächst nicht damit ge­rechnet, daß der Abschluß des Abkommens, dem bereits ein grundsätzliches Ueberein- kommen vorhergegangen war, in Form eines Briefwechsels so schnell sich vollziehen würde. Das Abkommen hat nur eine außer­ordentlich kurze Verhandlungszeit gebraucht obwohl mit ihm eine völlig neue Pe­riode der diplomatischen und po­litischen Beziehungen zwischen den europäischen Staaten einge­leitet wird. Noch vor drei Monaten hätte es jeder, der über die Politik Europas un­terrichtet war, für völlig unmöglich halten müssen, daß zwischen Deutschland und Eng­land ein Abkommen dieser Art Zustande­kommen würde. Der Führer und Reichs­kanzler hat in seiner großen Rede vom 21. Mai völlig neue Grundlagen für die Be­ziehungen zwischen den europäischen Staaten verkündet, und zwar in vollständigem Ge­gensatz zu dem Inhalt der europäischen Diplomatie der letzten fünfzehn Jahre und zu der Methode, mit der man die Gegensätze zwischen den europäischen Staaten zu über­brücken versuchte. Man hat insbesondere seit 1925 in Europa Politik in der Form ge­macht, daß man entweder Ausschüsse oder Kommissionen beim Völkerbund in Genf ein­setzte oder Delegationen zu den Konferenzen schickte, auf denen jeder Staat mit ganz be­stimmten Instruktionen seiner Delegation auftrat, sachliche Verhandlungen überhaupt unmöglich waren und oberflächliche Kompromisse abgeschlossen werden mußten, um eine Unruhe in Europa zu ver­meiden.

Der Führer und Reichskanzler hat schon mit dem deutsch-polnischen Vertrag vom Jahre 1934 den Weg zu zweiseitigen Ver­trägen zwischen den Staaten gewiesen. Er hat dieses System als Grundlage der deutschen Außenpolitik in seiner Rede vom 21. Mai mit dem Ergebnis ver­kündet, daß die englische Regierung auf einem ihr besonders naheliegenden Gebiete den Versuch solcher Zweiseitigen Verhandlun­gen gemacht hat, und zwar mit dem größten Erfolg für beide Staaten. Der Vertrag des heutigen Tages wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht auch die englische Regie­rung besonderes Verständnis für das von dem Führer und Reichskanzler vorgeschlagene System gezeigt hätte. Es muß aber bei dem Abkommen beachtet werden, daß Adolf Hitler in seiner Rede vom 21. Mai eine Er­klärung über die deutsch-englischen Be­ziehungen abgegeben hat, mit welcher end­gültig jegliche militärische oder marinetech- nische Rivalität zwischen Deutschland und England aufgehoben und eine der wichtigsten Hemmungen für einen wirklichen Frieden in Europa beseitigt worden ist. Nur auf der Grundlage dieser freimütigen Erklärung Deutschlands war es möglich, ein Abkommen zustandezubringen, das in solchem Umfange auf dem gegenseitigen Vertrauen zweier Staaten zueinander und auf einem genauen Ausgleich der marinetechnischen Fragen be­ruht.

Die Einzelheiten des Abkommens ergeben sich auf Grund des ausführlichen Textes von selbst. Mit dem Abkommen ist aber weit über die Regelung der marinetechnischen Fragen hinaus der erste entschei­dende Schritt zu einer Befrie­dn ngEuropasaufderGrundlage vollständiger Gleichberechtigung getan. Der Führer und Reichskanzler hat Deutschland die Gleichberechtigung gegeben; er hat die Gleichberechtigung zur Grundlage der Vorschläge an England gemacht. Die englische Regierung hat über diese Vor­schläge Verhandlungen geführt und damit auch ihrerseits anerkannt,, daß nur auf der Grundlage wirklicher Gleichberechtigung die Beziehungen der Staaten zueinander ge­regelt werden können.

Wenn irgendein Staat in Europa heute Neigung zeigen sollte, mit Deutschland einen Vertrag auf ähnlicher Grundlage und unter

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