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Nr. 16? / 3. Jahrgang
Mittwoch, 19. Juni
Einzelpreis is Rps.
Kroßer außenpolitischer Erfolg des Führers
Abschluß -es deutsch-englischen Ilottenabkommens
London, 19. Juni.
Die deutsche Delegation hat sich mit der englischen Delegation am Dienstag über ein Abkommen in der Flottenfrage geeinigt. Die Bestätigung des deutsch-englischen Flottenabkommens erfolgte durch das folgende Schreiben des Botschafters von Ribbentrop an den englischen Außenminister Sir Samuel Hoare:
„Exzellenz!
Ich beehre mich, Ew. Exzellenz den Empfang des Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, in
Unser lagvsspiegel
Das deutsch-englische Flottenavkommen stellt einen großen Erfolg der deutschen Außenpolitik dar
Unter gewaltiger Anteilnahme wurde» gestern d,e Opfer von Reinsdorf zur Ruhe gebettet
Die Reichsschulungstagung der NS.-Frauen- schast hat gestern aus Norderney begonnen
Der deutsche Außenhandel zeigt im Mai bei starkem Einfuhrrückgang einen Ausfuhrüberschuß von 1,1 Mill. RM.
Auf dem Bremer Hauptbahnhof wurde gestern Probealarm für die Hilfszüge gegeben. Die Uebung dauerte mehrere Stunden
dem Sie die Freundlichkeit hatten, mir im Namen der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich folges mitzuteilen:
„1. Während der letzten Tage haben die Vertreter der Regierung des Deutschen Reiches und der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich Besprechungen abgehalten, deren Hauptzweck darin bestand, den Boden für eine allgemeine Konferenz zur Begrenzung der Seerüstungen vorzubereiten. Ich freue mich, Ew. Exzellenz nunmehr die formelle Annahme des Borschlages der Regierung des Deutschen Reiches, der in diesen Besprechungen zur Erörterung gestanden hat, durch die Regierung Seiner Majestät dem Vereinigten Königreich mitzuteilen, wonach die zukünftige Stärke der deutschen Flotte gegenüber der Eesamtflottenstärke der Mitglieder des Britischen Commonwealth im Verhältnis 38 zu 100 stehen soll.
Die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich sieht diesen Vorschlag als einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur zukünftigen See- rüstungsbeschränkung an. Weiterhin glaubt sie, daß die Einigung, zu der sie nunmehr mit der Regierung des Deutschen Reiches gelangt ist, und die sie als eine vom heutigen Tage als gültige dauernde und endgültige Einigung zwischen den beiden Regierungen ansieht, den Abschluß eines zukünftigen allgemeinen Abkommens über eine Seerüstungsbegrenzung Zwischen allen Seemächten der Welt erleichtern wird.
2. Die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich stimmt weiterhin den Erklärungen zu, die von den deutschen Vertretern im'Laufe der kürzlich in London abgehaltenen Besprechungen bzgl. der Anwendungsmethoden dieses Grundsatzes abgegeben wurden. Diese Erklärungen können folgendermaßen zusammengefaßt werden:
») Das Stärkeverhältnis 35 zu 100 soll ein ständiges Verhältnis sein, d. h. die Eesaint- lonnage der deutschen Flotte soll nie einen Prozentsatz von 35 der Eesamttonnage der vertraglich festgelegten Seestreitkräste der Mitglieder des Britischen Commonwealth oder — falls in Zukunft keine vertraglichen Begrenzungen der Tonnage bestehen sollten — einen Prozentsatz von 35 der tatsächlichen Eesamttonnage der Mitglieder des Britischen Commonwealth überschreiten.
b) Falls ein zukünftiger allgemeiner Vertrag über Seerüstungsbegrenzung die Methode der Begrenzung durch vereinbarte Stärkeverhältnige zwischen den Flotten der verschiedenen Mächte nicht enthalten sollte, wird die Regierung des Deutschen Reiches nicht auf der Einfügung des m bcm vorhergehenden Unterabsatz erwähnten Äärkeverhältnisses in einem solchen zukünftigen allgemeinen Vertrag bestehen, vorausgesetzt, daß die für die zukünftige Begrenzung der Seerüstungen darin etwa angenommene Methode derart ist, daß sie Deutschland volle Garantien Mbt daß dieses Stärkeverhältnis aufrechterhalten rr''^?n kann. „
. -1 Das Deutsche Reich wird unter °ll°n Um- st ud-n zu dem Stärkeverhältnis 35:100 stehen, b- h- dieses Stärkeverhältnis wird von den B n u- Maßnahmen anderer Länder nicht beeinflußt. Sollte das allgemeine Gleichgewicht der
Seeriistung, wie es in der Vergangenheit normalerweise aufrechterhalten wurde, durch irgendwelche anormalen und außerordentlichen Bau- maßnahmen anderer Mächte heftig gestört werden, so behält sich die Regierung des Deutschen Reiches das Recht vor, die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich aufzufordern, die auf diese Weise entstandene neue Lage zu prüfen.
ä) Die Regierung des Deutschen Reiches begünstigt auf dem Gebiete der Seerllstungsbe- grenzung dasjenige System, das die Kriegsschiffe in Kategorien einteilt, wobei die Höchsttonnage — oder das Höchstkaliber der Geschütze für die Schiffe jeder Kategorie festgesetzt wird, und das die jedem Lande zustehende Tonnage auch Schiffskategorien zuteilt.
Folglich ist die Regierung des Deutschen Reiches bereit, grundsätzlich und unter Vorbehalt des nachstehenden Absatzes k) das 35prozentige Stärkeverhältnis auf die Tonnage in jeder beizubehaltenden Schiffskategorie anzuwenden und jede Abweichung von diesem Stärkeverhältnis in einer oder mehreren Kategorien von den hierüber in einem zukünftigen allgemeinen Vertrag über Seerüstungsbeschränkung etwa getroffenen Vereinbarungen zu machen. Derartige Vereinbarungen würden auf dem Grundsatz beruhen, daß jede Erhöhung in einer Kategorie durch eine entsprechende Herabsetzung in anderen Kategorien auszugleichen wäre. Falls kein allgemeiner Vertrag über Seerüstungsbegrenzung abgeschlossen wird, oder falls der zukünftige allgemeine Vertrag keine Bestimmung über Kategorienbeschrän- kung enthalten sollte, wird die Art und das Ausmaß des Rechtes der Regierung des Deutschen Reiches, das 35prozentige Stärkeverhältnis in einer oder mehreren Kategorien abzuändern, durch Vereinbarung zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der Regierung Seiner
Majestät des Vereinigten Königreiches im Hinblick auf die dann bestehende Flottenlage geregelt.
s) Falls und solange andere bedeutende Seemächte eine einzige Kategorie für Kreuzer und Zerstörer behalten, hat das Deutsche Reich das Recht auf eine Kategorie für diese Heiden Schiffsklassen, obgleich es für diese beiden Klassen zwei Kategorien vorziehen würde, k) Hinsichtlich der
Unterseeboote
hat das Deutsche Reich jedoch das Recht, eine der gesamten Unterseeboottonnage der Mitglieder des britischen Sommenwealth gleiche llnter- seeboottonnage zu besitzen, ohne jedoch das Stärkeoerhältnis 35:100 hinsichtlich der Eesamttonnage zu überschreiten. Die Regierung des Deutschen Reiches verpflichtet sich indessen, außer den in folgendem Satz angegebenen Umständen, mit ihrer Unterseevoottonnage über 15 v. H. der Gesamt-llnterseeboottonnage der Mitglieder des britischen Commonwealth nicht hinauszugehen. Sollte eine Lage entstehen, die es nach Ansicht der Regierung des Deutschen Reiches notwendig macht, von ihrem Anspruch auf einen über die vorgenannten 15 v. H. hinausgehenden Prozentsatz Gebrauch zu machen, so behält sich die Regierung des Deutschen Reiches das Recht vor, der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich davon Mitteilung zu machen, und ist damit einverstanden, die Angelegenheit zum Gegenstand freundschaftlicher Erörterungen zu machen, bevor sie dieses Recht ausübt.
g) Da es höchst unwahrscheinlich ist, daß die Berechnung des 35prozentigen Stärkeverhältnisses in jeder Schiffskategorie Tonnagezahlen ergibt, die genau teilbar sind durch die höchst zulässige Tonnage für Schiffe dieser Kategorie, kann es sich als notwendig herausstellen, daß Ungleichungen vorgenommen werden müssen, damit das
Deutsche Reich nicht daran verhindert wird, seine Tonnage voll auszunutzen. Es ist daher abgemacht worden, daß die Regierung des Deutschen Reiches und die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich vereinbaren werden, welche Ungleichungen zu diesem Zwecke erforderlich sind. Es besteht Einigkeit darüber, daß dieses Verfahren nicht zu erheblichen oder dauernden Abweichungen von dem Verhältnis 35 : 100 hinsichtlich der Eesamtflottenstärken führen soll.
3. Hinsichtlich des Unter-Abschnittes 6 der obigen Erklärungen habe ich die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich von dem Vorbehalt Kenntnis genommen hat und das darin erwähnte Recht anerkennt, soweit Einverständnis darüber besteht, daß das Stärkeverhältnis 35 : 100, falls zwischen den beiden Regierungen nichts Gegenteiliges vereinbart wird, aufrechterhalten bleibt."
Ich beehre mich, Euer Exzellenz zu bestätigen, daß der Borschlag der Regierung des Deutschen Reiches in dem vorstehenden Schreiben richtig wiedergegeben ist und nehme davon Kenntnis, daß die Regierung Seiner Majestät im Bereinigten Königreich diesen Vorschlag annimmt.
Die Regierung des Deutschen Reiches ist auch ihrerseits der Ansicht, daß die Einigung, zu der sie nunmehr mit der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich gelangt, und die sie als eine vom heutigen Tage ab gültige, dauernde und endgültige Einigung zwischen den beiden Regierungen ansteht, den Abschluß eines allgemeinen Abkommens über diese Fragen zwischen allen Seemächten der Welt erleichtern wird.
Genehmigen Euer Exzellenz den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.
gez.: von Ribbentrop,
Außerordentlicher bevollmächtigter Botschafter des Deutschen Reiches.
V/
„Ihr starbt für Deutschland
Der Führer bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für die Opfer von Reinsdorf
Wittenberg, 19. Juni.
Mit sommerlicher Glut scheint die Sonne über ein Flaggenmeer, in dem das Schwarz der Flore die Trauer kundtut. Schon in den frühen Morgenstunden rücken die Kolonnen der Gliederungen der Bewegung an: SA., SS., Arbeitsdienst und all die anderen im Ehrenkleid des Dritten Reiches. Kein Spiel rührt sich. Die Schellenbäume der Kapellen sind geschultert. Den Rhythmus geben allein die hallenden Schritte der Formationen. Aus Wittenberg-Stadt und -Land strömt alles dort hinaus, wo ein furchtbares Unglück Menschenleben zerstörte, wo deutsche Volksgenossen auf dem Schilde liegen, ehrenvoll als Opfer der Arbeit.
Durch die reifenden Felder geht es von Wittenberg aus noch einmal vorüber an den Häusern und Schuppen mit den letzten Spuren des Unglücks, dessen Opfer nun in heimatlicher Erde zum ewigen Schlaf gebettet werden sollen. Der Wind streicht über üppiges Getreide. Schon neigen sich die Halme unter der reifenden Frucht. Dort steht man einen Schlag, den ein Hagelwetter zu Boden gewalzt hat. Zermalmtes Korn, das verging, ehe es Frucht trug; daneben die wogenden Felder, die der Ernte entgegenreifen. Draußen in Reinsdorf 60 Tote in den Särgen, die das Unwetter einer Katastrophe aus dem Leben riß. Um ihre Särge herum die Arbeitskameraden und Volksgenossen aus den Betrieben, die weiter arbeiten werden und das Gedenken ihrer toten Brüder für alle Zeit ehren werden durch die Hingabe, die sie bewiesen.
An der XotenhaNe
In der Kapelle der Westfälisch-Anhaltinischen Sprengstoff-A.-E. stehen die 60 Särge bereit zum letzten Gang. Der schönste Schmuck, der einem deutschen Toten gegeben werden kann, das blutrote Tuch mit dem schwarzen Kreuz auf weißem Grund, deckt sie und wird sie in die kühle Erde begleiten. Jeden Sarg umgibt ein grüner Kranz mit weißen Nelken, die sich leuchtend abheben von den mit schwarzen Stoffen bezogenen Wänden. Große Hakenkreuzfahnen hängen an den Längsseiten. Die Altarwand ist in einen Lorbeerhain verwandelt. Mitten durch die Särge führt zum Altar ein Gang, eingefaßt von dichten Asparagus- ranken mit Sträußen von weißen Federnelken. Von draußen her hallt der Schritt der Kolonnen. In dem Werk ist Ruhe.
Gedämpfte Kommandos und das Anrücken der SA. künden die Ueberführung der Toten auf den freien Platz vor dem Werk, auf dem die Trauer
feier stattfindet. Je sechs Männer betreten die Kapelle und erheben den Arm zum Gruß. Dann tragen sie die teure Last hinaus . . .
Langsam füllt sich der Platz, der ringsum von Bäumen umgeben ist. Rechts und links von dem Podium stehen in langer Reihe die schwarz verhängten Bänke für die Angehörigen und die Ehrengäste. Daneben die 60 Särge, geschmückt mit der Hakenkreuzfahne. Zu Füßen der Särge liegt je ein Lorbeerkranz mit der Inschrift: „Unseren toten Kameraden — die trauernde Nation". 2n bunter Fülle Hortensien in allen Farben, die sich in langem Bande rings um die Särge ziehen. Der Mittelweg zwischen den Särgen wird abgeschlossen durch ein hohes schwarzes Kreuz, zu dessen Füßen ein riesiger Lorbeerkranz ruht. Hinter den Toten haben die Feldzeichen der SA. Aufstellung genommen. Landespolizei und die Ehrenformationen sämtlicher Gliederungen der Bewegung säumen die beiden Seiten, und im Hintergrund
der Särge unabsehbar im Felde, das ein dunkler Kiefernwald abschließt, die Belegschaft des Werkes, aller Industriebetriebe Wittenbergs und die Bevölkerung.
Während in den Anfahrtsstraßsn zum Werk SA., SS. und Arbeitsdienst Spalier bilden, hat die H i t l e r st a n d a r t e auf dem Platz Aufstellung genommen. Ueberall wehen umflort die Sturmfahnen der SA. und SS., die Ehrenzeichen des Arbeitsdienstes und die Fahnen der Deutschen Arbeitsfront. Kränze über Kränze werden her- beigetragsn. Man sieht letzte Grüße des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, der Reichsleitung der NSDAP., einen großen Lorbeerkranz auf schwarzem Tuch gebettet, den eine Gruppe von Feuerwehrleuten der Stickstoffwerke Wittenberg ihren toten Arbeitskameraden bringt, weiter einen riesigen Kranz von Dr. Robert Lsy mit der Inschrift „Ihr starbt für Deutschland, Euch unsere Treue."
Die Trauerseierlichkeiten in Reinsdorf
Die zur Trauerfeier erschienenen Angehörigen werden von SS.-Kameraden auf ihre Plätze geleitet. Auch die Reihen der Trauergäste füllen sich langsam.
Man sieht den Reichskriegsminister, Generaloberst von VIomberg, Ministerpräsident General der Flieger Göring und die Reichsminister Dr. Frick, Rüst, Dr. Goebbels, Dr. Frank, weiter Reichsorganisationsleiter Dr. Ley, Reichsleiter Rosenberg, Stabschef Luhe, Valdur v. Schirach, sowie die Reichsstatthalter Mutschmann und Kaufmann.
Eintreffen des Führers
Von Piesteritz ist der Führer herangekommen, um Abschied zu nehmen von den Toten von Reinsdorf. Der Führer geht durch das Spalier der Leibstandarte. Ihm folgt ein riesiger Kranz roter Rosen, getragen von zwei SS.-Männern, den der Führer den Toten von Reinsdorf widmet. Schweigend erhebt sich alles zum Gruß des Führers.
Nachdem die Trauermusik von Beethoven verklungen war, spricht zuerst der evangelische Landesbischof Peter Trostworte zu den Hinterbliebenen. Er legte seinen Ausführungen das Wort des Neuen Testaments zugrunde „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft um der Liebe und der Zukunft". Das Gedenken des gesamten deutschen Volkes ist heute, so sagte er, nach Reinsdorf gerichtet und trifft sich mit der Trauer der Hinterbliebenen. Der Tod
hat hier mit allen seinen Helfershelfern eine Ernte gehalten, wie nie seit dem Weltkrieg. Bei einem solchen furchtbaren Schlag können wir nur durch den Glauben zum Frieden kommen, der höher ist als alle Vernunft, nur wenn wir uns dem unbegreiflichen Walter aller Geschicke in ehrfürchtigem Gehorsam stellen. „Der Tod ist verschlungen in dem Sieg". Damit werden wir frei von der unheimlichen Feindlichkeit dieses Geschehens. Mit dem Führer wollen wir deshalb beten: „Herr, laß uns nur nicht feige werden". Mit der Aufforderung, alle deutschen Volksgenossen mögen im Geiste der Kraft, der Liebe und der Zucht zusammenstehen, schloß der Landesbischof. Propst Dr. Winkelmann überbrachte dann das Beileid des Papstes, Pius XI., und des Erzbischofs von Paderborn. Nach ihm spricht Dr. Matthias als Betriebsführer für die Belegschaft der Eesamtwerke den letzten Gruß an die toten Kameraden. Der Gauleiter Halle- Merseburg, Jordan, spricht als Vertreter der NSDAP. Er nimmt in tiefbewegten Worten von den toten Kameraden Abschied. Noch sind wir, so sagt er, tiefinnerlich aufgewühlt von all dem Geschehen, das wir in den letzten Tagen sehen und miterleben mußten. Angesichts der Majestät des Todes aber klingt in uns allen auf das Weinen und das Leid um all die toten Helden des deutschen Werktags, die nunmehr in der Gemeinschaft des Todes vereint vor uns liegen Seite an Seite. (Fortsetzung auf Seite 2.)
Flottenwettbewerb aus der Welt geschafft
lvraktberilbt unserer kerliner Zctiriktleitungl
Kr. Berlin, 1? Juni.
Der Wortlaut des zwischen Deutschland und England abgeschlossenen Flottenabkommens wurde in Berlin in den späten Abendstunden bekannt, nachdem der Vertrag in London in einer Pressekonferenz des deutschen außerordentlichen Botschafters von Ribbentrop zuerst der Oefsentlichkeit über-, geben worden war. Man hatte in Berlin aus Grund gewisser diplomatischer Manöver, die noch am Sonntag und Montag in Paris eine große Rolle spielten, zunächst nicht damit gerechnet, daß der Abschluß des Abkommens, dem bereits ein grundsätzliches Ueberein- kommen vorhergegangen war, in Form eines Briefwechsels so schnell sich vollziehen würde. Das Abkommen hat nur eine außerordentlich kurze Verhandlungszeit gebraucht obwohl mit ihm eine völlig neue Periode der diplomatischen und politischen Beziehungen zwischen den europäischen Staaten eingeleitet wird. Noch vor drei Monaten hätte es jeder, der über die Politik Europas unterrichtet war, für völlig unmöglich halten müssen, daß zwischen Deutschland und England ein Abkommen dieser Art Zustandekommen würde. Der Führer und Reichskanzler hat in seiner großen Rede vom 21. Mai völlig neue Grundlagen für die Beziehungen zwischen den europäischen Staaten verkündet, und zwar in vollständigem Gegensatz zu dem Inhalt der europäischen Diplomatie der letzten fünfzehn Jahre und zu der Methode, mit der man die Gegensätze zwischen den europäischen Staaten zu überbrücken versuchte. Man hat insbesondere seit 1925 in Europa Politik in der Form gemacht, daß man entweder Ausschüsse oder Kommissionen beim Völkerbund in Genf einsetzte oder Delegationen zu den Konferenzen schickte, auf denen jeder Staat mit ganz bestimmten Instruktionen seiner Delegation auftrat, sachliche Verhandlungen überhaupt unmöglich waren und oberflächliche Kompromisse abgeschlossen werden mußten, um eine Unruhe in Europa zu vermeiden.
Der Führer und Reichskanzler hat schon mit dem deutsch-polnischen Vertrag vom Jahre 1934 den Weg zu zweiseitigen Verträgen zwischen den Staaten gewiesen. Er hat dieses System als Grundlage der deutschen Außenpolitik in seiner Rede vom 21. Mai mit dem Ergebnis verkündet, daß die englische Regierung auf einem ihr besonders naheliegenden Gebiete den Versuch solcher Zweiseitigen Verhandlungen gemacht hat, und zwar mit dem größten Erfolg für beide Staaten. Der Vertrag des heutigen Tages wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht auch die englische Regierung besonderes Verständnis für das von dem Führer und Reichskanzler vorgeschlagene System gezeigt hätte. Es muß aber bei dem Abkommen beachtet werden, daß Adolf Hitler in seiner Rede vom 21. Mai eine Erklärung über die deutsch-englischen Beziehungen abgegeben hat, mit welcher endgültig jegliche militärische oder marinetech- nische Rivalität zwischen Deutschland und England aufgehoben und eine der wichtigsten Hemmungen für einen wirklichen Frieden in Europa beseitigt worden ist. Nur auf der Grundlage dieser freimütigen Erklärung Deutschlands war es möglich, ein Abkommen zustandezubringen, das in solchem Umfange auf dem gegenseitigen Vertrauen zweier Staaten zueinander und auf einem genauen Ausgleich der marinetechnischen Fragen beruht.
Die Einzelheiten des Abkommens ergeben sich auf Grund des ausführlichen Textes von selbst. Mit dem Abkommen ist aber weit über die Regelung der marinetechnischen Fragen hinaus der erste entscheidende Schritt zu einer Befriedn ngEuropasaufderGrundlage vollständiger Gleichberechtigung getan. Der Führer und Reichskanzler hat Deutschland die Gleichberechtigung gegeben; er hat die Gleichberechtigung zur Grundlage der Vorschläge an England gemacht. Die englische Regierung hat über diese Vorschläge Verhandlungen geführt und damit auch ihrerseits anerkannt,, daß nur auf der Grundlage wirklicher Gleichberechtigung die Beziehungen der Staaten zueinander geregelt werden können.
Wenn irgendein Staat in Europa heute Neigung zeigen sollte, mit Deutschland einen Vertrag auf ähnlicher Grundlage und unter
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