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Nr. 153 / 3. Jahrgang
Dienstag, 4. Juni
Einzelpreis 15 Npf.
Unser lagesspivgel
In einer anmaßenden Erklärung hat sich das erzbischöfliche Ordinariat von Vreslan gegen die Verurteilung klösterlicher Devisenver- brecher gewandt.
Der Reichskriegsminister und der Reichsinnenminister geben 11 Gründe, die zur Rückstellung vom aktiven Wehrdienst führen können, bekannt.
Die „Normandie" hat in 89 Stunden den Ozean überquert.
In einem amtlichen Bericht werden die Schreckenszenen von dem Trümmerfeld in Quetta geschildert.
Das Todesurteil gegen Frau Jünemann ist durch Spruch des Reichsgerichts rechtskräftig geworden.
In dem jetzt vorliegenden Abschlug der Norddeutsche» Hütte kommen die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Hochofenbetriebs bereits deutlich zum Ausdruck. Rcichsstatthalter und Gauleiter Röver sprach hier in Bremen aus dem Bildungsabend der Standarte 75.
Die deutsche Schmuckwarenindustrie hat sich zu gemeinsamer Ausfuhrwerbung zusammengeschlossen.
Von Budapest heimkehrend trifft heute 13.18 Uhr unser Meisterschwimmer Fischer in Bremen Hbf. ei».
Zungfemfahrt der „Normandie"
Paris, 3. Juni.
Zur ersten Ueberfahrt des französischen Riesenschisfes „Normandie" über den Atlantik gibt die Transatlantique-Reederei kurz vor der Ankunft des Schiffes in Newyork bekannt, daß verschiedene Dinge das Schiff hinderten, das Blaue Band des Ozeans zu erringen. Die Jahreszeit sei besonders ungünstig für einen derartigen Versuch gewesen. Weiter hätten Nebel und heftige Hagelböen den Kapitän des Schiffes gezwungen, einen Umweg von mehr als hundert Seemeilen zu machen. Eine kleine Havarie habe außerdem die Höchstgeschwindigkeit der „Normandie" für mehrere Stunden auf 28 Knoten herabgedrückt. Das Schiff hat von Southampton ab eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 29,5 Knoten und von Vischop Rock ab eine von 29,92 Knoten erreicht.
Der Sonderberichterstatter des „Jntransigeant" gibt seinen Lesern einen Bericht von der ersten Ueberfahrt, in dem er von dem fieberhaften Eifer auf der „Normandie" spricht, mit dem sie die Konkurrenz mit der 6 Stunden vorher aus Cherbourg ausgelaufenen „Europa" aufgenommen hat.
Gömbös und Eckhardt versöhnt
Budapest, 3. Juni.
Der persönliche Konflikt zwischen dem Führer der Kleinen Landwirtepartei Tibor Eckhardt und Ministerpräsident Gömbös ist in aller Form beigelegt worden. Tibor Eckhardt hatte bekanntlich dem Ministerpräsidenten Eöm- bös auf Grund bestimmter Mitteilungen des Grafen Vethlen eine Forderung zugehen lasten. Die Sekundanten der beiden Parteien traten im Ministerpräsidium zu einer Unterredung zusammen, in deren Verlauf es gelang, eine endgültige und freundschaftliche Erledigung des Zwischenfalls zu erreichen.
Krasser Nücksatt in Leiten
(Vraktberivbt unserer Rerlinsr Zvdriktleitung) Kr. Berlin, 3. Juni.
Die „Germania" und die „Märkische Volkszeitung" vom 2. Juni und im Nachdruck das „Berliner Tageblatt" haben eine Erklärung des erz- bischöslichen Ordinariats in Breslau veröffentlicht, in welcher der Versuch gemacht wird, in einer geradezu nnverschämtenForm das allgemeine Volksurteil über die Devisenschieber-Prozesse, bei denen einige Angehörige katholischer Orden zu schwersten Zuchthausstrafen verurteilt werden mußten, zu bekämpfen. In dieser Erklärung wird zwar von einer allgemeinen Mißbilligung der „Vergehen", nicht etwa der Verbrechen, durch die katholischen kirchlichen Stellen gesprochen, dann wird aber gleich festgestellt, daß man erst nachprüfen müsse, ob die Schuldigen „aus Unkenntnis oder infolge Irreführung" durch dritte Personen gehandelt hätten und es müßte weiter geprüft werden, inwieweit sie „pflichtgemäß" gehandelt hätten, um eine ernste Notlage einiger Klöster abzuwenden. Außerdem wird behauptet, daß noch
den Dichter geschneidert hatte, ohne seine Individualität voll erfaßt zu haben. Nicht weniger bedeutungsvoll als er trat Chirurgus Metzger in Mörikes Leben. Er bearbeitete den Rücken des vierzigjährigen, um seine Gesundheit sehr besorgten Dichters mit Senfteig' und Blasen- pflastern. Halfen sie nicht, so ließ er zur Ader. Klärchen floh bei dem grausamen Schnappen; sie bekam vom Zusehen Leibweh und Zittern in den Knien, worüber der Patient so lachen mußte, daß die Schröpfgläser des Chirurgen aneinander- klirrten.
Ueber Eretchens Leiden lachte er nicht. Sie lag in Klärchens Armen, krank, besonders dem Gemüt nach. Gretchen, stebenundzwanzig, war schlank, geschmeidig, trug das schwarze Haar fromm gescheitelt, hatte dunkle Hautfarbe, braune melancholische Augen. Klärchen, zwei Jahre älter als sie, blond, blauäugig, rundlich wie der Bruder, umarmte sie bald als Schwester, und Gleichen ließ es sich gefallen wie die weiß und himmelblaue Halstuchnadel vom Kiliansmarkt oder das galante Sträußchen, das Mörike der endlich genesenen Freundin auf dem ersten gemeinsamen Spaziergang überreichte.
Mörike, seit Jahren verstummt, dichtete wieder, am liebsten im Eartenhäuschen am schwarzen Graben. Ein ländliches Epos in sieben Gesängen, gewoben aus Wiesenduft, Lerchenschlag und den Blicken eines braunen Mädchens: Idylle vom Bodensee. In ihr bewegte sich die lieblichste aller weiblichen Gestalten, die ihm jemals vor das Dichterauge getreten war, und sie hieß Margret, die Schäferin. Er ließ auch wieder Gedichte in einem glockentiefen Ton erklingen; sie alle wandten sich an das gleiche Mädchen, und es hieß Margrets Speeth.
Gleichen fuhr zur Mutter nach Bamberg, um ihr bei der Regelung aller Geschäfte zu helfen. Zurückgelassen, bewegte Mörike sich versonnen
zwischen den Nußbaummöbeln seiner Wohnung; erprobte an der Ludwigsburger Pfeife das neue, nebst guten Würsten von Hartlaub gespendete Mundstück; tauchte den Finger in die Asche; rauchte ihn in die Milch im Ofenrohr, um zu fühlen, ob sie warm sei; rückte den roten Sessel vor das grün beschlagene Pultchen, spitzte den Gänsekiel; nahm einen Bogen festen Postpapiers und schrieb einen sehnsüchtigen Brief an Gretchen. Dieses geschah im gelben Zimmer, von dem Mörike sagte, datz er es im Leben nicht lassen möchte. Im braunen wohnte Gretchen, wenn sie in Mergentheim weilte. War sie fort, so ließ Mörike sein Lager zwischen Tür und Ofen dieses Stübchens rücken. Dort gab es in der Ecke eine Eisenstange, mit der man von oben die Haustür aufziehen konnte, ohne die behagliche Wohnung verlassen zu müssen. Mörike träumte davon, die
Väuarä Uoriüs
Kirchliche Anmaßung
„Der Hehler schlimmer als der Dieb"
»Bremen, 4. Juni.
Das erzbischöfliche Ordinariat in Breslau hat sich bemüßigt gefühlt, zur gerichtlichen Aburteilung kirchlicher Devisenverbrecher eine besondere Erklärung vom Stapel zu lassen. Diese wurde bezeichnenderweise von der „Germania", dem bekannten Berliner Zentrumsblatt unseligen Angedenkens, veröffentlicht und von dem „Berliner Tageblatt" (ebenso bezeichnenderweise) nachgedruckt. Es stellt diese Erklärung des erzbischöflichen Ordinariats zweifellos einen krassen Rück- fall in die schlimmsten Zeiten kirchlicher Einmischung in staatliche Dinge dar und es ist diese Erklärung zudem noch eine Anmaßung von unerhörter Art.
Statt die Verbrecher in klösterlichen Gewändern von sich abzuschütteln, statt sie als das, was sie sind, als Verbrecher an ihrem eigenen Volke und als ungehorsam den staatlichen und göttlichen Geboten — „Du sollst nicht stehlen" — ihrem verdienten Schicksal zu überlassen, statt alles zu tun, um über diese der katholischen Kirche und ihren Einrichtungen gewiß nicht Ehre machenden Vorgänge mit Stillschweigen hinwegzugehen, höchstens noch warnend vor weiteren solchen Verbrechen die Stimme zu erheben, bringt es die Hohe katholische Stelle in Breslau fertig, sich schützend vor den unglaublichen Gaunertrick der Devisenschiebung in klösterlichen Gewändern zu stellen und das gerechte Urteil deutscher Richter anzugreifen, die Forderung erhebend, daß dieses Urteil nachgeprüft werden müsse und einem „ruhigen und abwägenden" Platz zu machen hätte.
Man weiß wirklich nicht im ersten Augenblick, ob man beim Vernehmen solcher Forderungen dem erzbischöflichen Ordinariat in Breslau Mangel an Urteilskraft oder aber bewußte Feindseligkeit gegen die Rechtsprechung des nationalsozialistischen Staates unterstellen soll. So wie die Erklärung lautet, kann man tatsächlich nur letzteres annehmen. Denn es geht doch wohl nicht an, von einem erzbischöflichenOrdinariat zu glauben, daß es sich nicht über Wesen und Tragweite der klösterlichen Deoisenschiebungen im klaren sein könnte.
Wer Verbrecher beschützt, macht sich der Strafe für das beschützte Verbrechen schuldig. Und mit Recht sagt man im Volke, daß der Hehler schlimmer noch ist, als der „Stehler", DiebstahI und B e tru g ist es aber doch, was die gewissenlosen Menschen männlichen und weiblichen Geschlechts in Klostergewandung am deutschen Volke begangen haben. Gestohlen und betrogen ist es, was sie vollbrachten, und wenn das erzbischöfliche Ordinariat in Breslau gar noch die Frage auswirft, inwieweit die Devisenschieber und -schieberinnen pflichtgemäß gehandelt hätten, d. h. inwieweit sie verpflichtet gewesen wären, das zu tun, was sie taten i m GehorsamdergeistlichenBefehle ihrer Oberen, dann muß man schon sagen, daß diese geistlichen Oberen zwar noch gefährlichere Verbrecher sein müßten, als ihre Untergebenen, daß die ihnen gehorchenden Untergebenen aber deshalb noch nicht besser
Stange werde sich recht bald für Eretchens Einlaß bewegen.
Klärchen hatte sich für besinnliche Stunden eine Bodenkammer eingerichtet; in die der Bruder ein Fäßchen mit Versteinerungen, den Cleversulz- bacher Turmhahn, Handschriften des unglücklichen Hölderlin und den eignen Kummer trug. Im übrigen pflegte er sich ins Bett zu legen, sobald von irgendeiner Seite Erschütterungen drohten. Morgens im Bett hat er „Schön Rohtraut", das jubelndste aller deutsche Liebeslieder, gedichtet; im Bett arbeitete er wissenschaftliche Vortrage aus; im Bett blieb er nach einer aufregenden Theatervorstellung: ins Bett trieben ihn Rheumatismus, Rllckenschmerzen und Hypochendrie. Fand er einmal gar zu lange nicht heraus, so schickte die Katzenbergerin eine Düte mit Makronen ans Krankenlager, weil sie ein erprobtes Mittel sind, besonders zu einem guten Heurigen genossen. Während des Sommers zog er wochenlang ins Mergentheimer Vadhaus, trank Brunnen, badete, ruhte im Grünen auf einem Kanapee. Gretchen, die an Brustschmerzen und Beengungen litt, trank, badete, ruhte neben ihm. Mit Mörike kam es dahin, datz er nicht über vier Minuten ohne Schwindel auf sein konnte, kaum noch die Glieder zu bewegen vermochte. Doktor Ludwig in Stuttgart, königlicher Leibarzt, sprach von unheilbarer Rückenmarksaffektion. Nur ein Wunder konnte retten. Es hieß Pfarrer Blumhardt und wohnte in Möttlingen. Der fromme Mann legte Mörike die Hand auf. Gelobt sei Gott! Die Rückenmarksschwindsucht verwandelte sich in einen Hexenschuß, und auch dieser verließ den Körper.
Was Eretchens Schelmerei betrifft, so wich sie allzuoft schlechtester Laune. Dann kamen wieder friedlichere Monate. Sie konnte allerliebst sein. ^ihr Geist war hell und klar, ihre Gestalt zierlich wie die einer Bachstelze, ihr Blick voll feuriger Verheißung. Immer wieder unterlag Mörike die-
Grklärung des erzbischöflichen Ordinariats in Breslau
„Verbrecher aus Pflichtgefühl"
kirchlicher Einmischung in Angelegenheiten des Staates
ein „ruhiges und abwägendes Urteil" über die Vergehen getroffen werden müßte. Dann wird eine ganze Reihe von Leistungen der katholischen karitativen Anstalten aus dem Gebiete der Krankenpflege angeführt. DieseLeistungen sindvonniemandembe st ritten, können aber unmöglich Verbrechen des Volksverrats entschuldigen. Die ganze Erklärung ist schon durch diesen Versuch gekennzeichnet, unzweifelhafte Leistungen sozialer Natur anzuführen, um gemeine Verbreche» zu entschuldigen.
Darüber hinaus stellt die Erklärung den Versuch dar, das objektive und durchaus von der Würdigung aller mildernden Umstände getragene Urteil der Berliner Gerichte über die Devisenschieber zu kritisieren und als nicht endgültig vor der öffentlichen Meinung hinzustellen. Noch unglaublicher ist aber die Behauptung, datz eine „pflichtgemäße" Handlung vielleicht vorliege. Diese Erklärung des erzbischöflichen Ordinariats in Breslau stellt mit diesem Satz, nach Auffassung sehr maßgebender Kreise, den unverblüm
ten Versuch des Angriffs gegen den nationalsozialistischen Staat dar, wie er bisher in dieser Schärfe von einer katholischen kirchlichen Seite noch nicht versucht worden ist.
Es besteht bei den maßgebenden Stellen noch die Auffassung, daß diese in Breslau herausgegebene Erklärung weder die Billigung des Erzbischofs noch gar die Billigung höherer kirchlicher Stellen hat. Man kann sich bei den zuständigen Stellen in Berlin nicht mit dem Gedanken vertraut machen, daß irgendeine wirklich verantwortliche Stelle der katholischen Kirche ei» gemeines Verbrechen des Volksoerrats irgendwie zu entschuldigen bereit wäre. Es ist infolgedessen auch notwendig, daß die wirklich maßgebenden Stellen der katholischen Kirche nicht nur von der Erklärung des erzbischöflichen Ordinariats in Breslau abrücken, sondern in vollem Einvernehmen mit der allgemeinen Volksmeinung in Deutschland die Devisenverbrecher genau so scharf moralischverurteilen wie das Gericht sie mit den vom Staat festgesetzten Strafen treffen mußte.
Wer wird vom Wehrdienst zurückgestellt?
Häusliche, wirtschaftliche und berufliche Gründe find maßgebend
Berlin, 3. Juni.
In der Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935 geben der Reichskriegsminister und der Reichsinnenminister auch die Erstgrllnde bekännt, die zur Zurückstellung vom aktiven Wehrdienst führen können und die sich auf häusliche, wirtschaftliche oder berufliche Gründe beziehen. Es können danach zurückgestellt werden:
1. Der einzige Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Groß- eitern oder Geschwister.
2. Ein Sohn eines zur Arbeit oder zur Aufsicht gesundheitlich unfähigen Bauern, Landwirts, Grundeigentümers, Pächters oder Gewerbetreibenden, wenn dieser Sohn die einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftlichen Erhaltung und Fortführung des Hofes oder Betriebes ist.
3. Der einzige Bruder eines Soldaten, der im Kriege gefallen oder an einer im Krieg empfangenen Verwundung oder Krankheit gestorben oder mehr als 68 v. H. kriegsbeschädigt ist, wenn ohne diese Zurückstellung die Angehörigen hilflos würden. (Sind in diesen drei Fällen zwei arbeitsfähige Dienstpflichtige vorhanden, die nicht gleich- zeitig entbehrt werden können, so kann einer von ihnen zurückgestellt werden, bis der andere aus dem aktiven Wehrdienst entlassen wird.)
4. Ein Dienstpflichtiger, der im Nachlaßwege Eigentum oder Besitz eines Hofes, Grundstückes oder Betriebes erworben hat, wenn er auf deren Bewirtschaftung angewiesen ist und sein Besitztum auf andere Weise wirtschaftlich nicht erhalten kann.
5. Der Eigentümer, Inhaber oder Betriebsleiter eines industriellen oder gewerblichen oder kaufmännischen Betriebes, wenn ihm die Leitung des Betriebes, der ihm innerhalb des dem Musterungsjahre vorangegangenen Jahres im Nachlaß- wege zugefallen ist, und der Betrieb auf andere Weise nicht erhalten werden kann.
6. Ein see-oder binnenschiffahrttreibender Dienst- .pflichtiger der land-, see- und halbseemännischen Bevölkerung bis zur nächsten besonderen Musterung.
7. Schüler höherer Schulen bis zur Erlangung des Reifezeugnisses.
8! Ein Dienstpflichtiger, der in derVorberei - tung für einen Lebensberuf oder der
Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes durch die Einziehung zum Wehrdienst bedeutenden Nachteil erleiden würde, für die Dauer der Berufsausbildung.
9. Ein Schüler einer Landwirtschafts- oder Handelsschule, einer Seefahrt-, Schiffsingenieur-, Seemaschinisten- oder Schisfsbauschule für die Dauer des Besuches dieser Anstalten.
18. Ein Dienstpflichtiger römisch-katholischen Bekenntnisses, der sich dem Studium der Theolo- g i e widmet, für die Dauer des Studiums, und
11. ein Dienstpflichtiger, der seinen dauernden Aufenthalt im europäischen Ausland hat, bis zu zwei Jahren, und im außereuropäischen Ausland bis zu vier Jahren.
Hottands Wirtschaftsminifter zurückgetreten
Haag, 3. Juni.
Wirtschaftsminister Dr. Steenberghe ist überraschend zurückgetreten. Sicherem Vernehmen nach begründete Steenberghe seine Demission damit, daß seiner Aussassung nach allein eine Devalvation die Wirtschaftslage der Niederlande grundlegend verbessern könne. Da er jedoch mit dieser Auffassung innerhalb des Kabinetts fast allein gestanden habe, habe er sich zum Rücktritt entschlossen.
Das Rücktritrsgesuch ist von der Königin bereits genehmigt worden. Als Nachfolger Steen-
berghes soll der Direktor der halbstaatlichen Elektrizitätsgesellschaft in Limburg und Dozent der katholischen Universität zu Tilburg, Professor Eelissen, in Aussicht genommen sein. Ob der Rücktritt Professor Steenberghes, der der katholischen Staatspartei angehört, für die bevorstehende bedeutsame Stellungnahme der zweiten Kammer zur Sparvorlage der Regierung schwerwiegende Folgen haben wird, ist noch nicht zu übersehen. Innerhalb der Kammerfraktion der katholischen Staatspartei, der größten Regierungspartei, sollen starke Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Krisenpolitik der Regierung bestehen. Von der Haltung der katholischen Kammerfraktion hängt für den Fortbestand der Regierung Colyn viel ab.
Mörikes Mergentheimer Ädyll
tzum 4. Funk, dem 60. Todestag des großen Lyrikers / Von Eduard Thorn
Mörike trat an das Bett des Oberstleutnants. — Nun stehe sein Puls wirklich still, versicherte der Kranke, zufrieden über den nahen Tod. — Gretchen, die den Vater pflegte, wollte solche Worte nicht hören, doch der katholische Oberstleutnant von Speeth verlangte von dem emeritierten protestantischen Pfarrer Mörike ein Sterbegebet. Er suchte die Hand seiner Tochter. „An die drunten halte dich," sprach er mit schwacher Stimme, was Mörike sehr rührte, da er und seine Schwester Klara es waren, die unter dem Oberstleutnant wohnten.
Mörike war in der Nacht von einem Gefühl geweckt worden, als ob ihm kalte schwere Tropfen ins Gesicht gespritzt würden. Auch hatte er geglaubt, ihren Fall auf dem Deckbett zu hören, wiewohl weder Haut noch Decke natz wurden. Gretchen erschrak, als sie es vernahm. Sie hatte zur selben Stunde bei'dem Vater wachend, inbrünstig für ihn, für die Mutter, die Freunde gebetet und zuletzt Weihwasser in die Richtung ihrer Lagerstätten, besonders der Mörikes, gesprengt.
Der Oberstleutnant starb. Er hinterließ das Mietshaus, in dem man wohnte, einige Weinberge, etwas Geld. Dieses vor allem begehrte Bruder Wilhelm, ein Schuldenmacher, Tagedieb, Tunichtgut. Die Mutter floh aus allem Ungemach zu Verwandten nach Bamberg. Gretchen, niedergebrochen wie ein weidwundes Reh, wurde qon Eduard Mörike und seiner Schwester Klärchen in das Idyll ihrer Häuslichkeit aufgenommen.
Man wohnte am Marktplatz der Stadt Mergentheim; hörte einen Brunnen rauschen, eine Turmuhr schlagen; sah gelbes Sonnenlicht
und silbergraue Eiebelschattten still über grüne Fensterläden gleiten, während der sechsspännige Stuttgarter Postwagen um die runde Hausecke donnerte. In der Mitte des Platzes erhob sich das alte Rathaus aus der Zeit des Deutschritterordens. Den in die Jahrhunderte ragenden Bau umschloß ein Völklein von Verkaufsbuden.
Dieses sah Mörike vom Fenster seiner Wohnung, die sich im ersten Stock des Speethschen Hauses befand und in Aftermiete von Madame Katzen- berger hergegeben worden war. Madame Katzen- berger besaß eine Konditorei, Mörike ein Ruhegehalt von 288 Gulden. Beide — Gulden und Konditorei — wären gern häufiger zusammengekommen, als es die karge Pension erlauben wollte. Die Gulden wurden vierteljährlich durch Monsieur Schmiech vom Kameralamt gebracht, wobei der Brave mit dem wohlbekannten Säcklein für Klärchen jedesmal einen wahren Trostanblick abgab, den sie mit zwölf Kreuzern Trinkgeld honorierte. Im übrigen wurde blind quittiert, da die Geschwister sich beim Nachrechnen doch nur blitzdumm benommen hätten. Bote Schmiech mußte Dichtergunst und Trinkgelder mit dem Nachtwächter, dem flinken Vriefmädchen, der Post-Magret und dem Türmer der Johannis- kirche teilen. Türmer Hermann bließ ein großes Horn, weswegen Freund Hartlaubs Töchterchen ihn für einen wirklichen Ochsen hielt. Er selber glaubte zum Schneider berufen zu sein, führte die Nadel wie das Wächterhorn, wobei es auf einige Noten und Stiche höher oder tiefer io genau nicht ankam. Er legte aus und richtete her, was an Mörike sterblich war, änderte auch Sommerhosen, die Frau Pfarrerin Hartlaub für