Ausgabe 
(22.11.1935) Nr. 323
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parteiamtl.Iageszeitung der Nationalsozialisten Vremens

Das slmtsblatt des Senats ' der Zreien kjanlestadt Bremen

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Nr. Z2Z / Z. Jahrgang

sreitag, 22. November

kinzelpreis lS Npf.

6raf Zeppelin", das gliickliafte Schiff

ZZmal um die Welt / Schiffahrt und Luftschiffahrt eng verbunden / dienst Über den Indischen Szean geplant

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Unser lagesspiegel

Der Aührer und Reichskanzler empfing den französischen Botschafter Franyois Poncet.

Das LuftschiffGraf Zeppelin" steigt heute zu seiner 500. Luftreise aus.

In Amsterdam stahlen Kommunisten von einem deutschen Schiff die Hakenkreuzflagge.

Reichsminister Dr. strick legte in Berlin die Grundlagen der deutschen Vevölkerungspolitik dar

Bei der Berufung der beiden Krähen Senate des Reichsgerichts sprachen Reichsjustiz­minister Dr. Gärtner und Reichsgerichts­präsident Dr. Bumke.

Nach einer Anordnung des Reichswirtschafts­ministers müssen jüdische Börsenmakler aus ihren Aemtern ausscheiden. (S. Handelsteil.)

Nach Mitteilungen auf der Hauptversammlung der Schissbautechnischen Gesellschaft hat sich der elektrische Schraubenantrieb bewährt.

Im Devisenschieberprozeh gegen den Bischof von Meißen beantragte der Staatsanwalt 3 Jahre Zuchthaus.

Der Tag der deutschen Hausmusik wurde in Bremen würdig begangen.

In einer Massenkundgebung in Huckelriede sprach gestern der Gauleiter-Stellvertreter Ministerpräsident Pg. Joel, Oldenburg.

Die 12 Wagen des Olympia-Zuges passierten aus dem Weg nach Emden Bremen.

sranzöftscher Botschafter beim sichrer

Berlin, 22. November.

Der Führer und Reichskanzler hat gestern in Anwesenheit des Reichsministers des Auswärti­gen den französischen Botschafter empfangen. Die Unterhaltung, die die allgemeine politische Lage zum Gegenstand hatte, war von einem freund­lichen Geist getragen und bot Gelegenheit, den guten Willen beider Regierungen festzustellen.

Der Führer und Reichskanzler empfing gestern mittag unter dem üblichen Zeremoniell im Hause des Reichspräsidenten" den neuernannten königlich-siamesischen Gesandten Phya Raja- wangsan zur Entgegennahme seines Beglau­bigungsschreibens. Daran schloß .sich der Empfang des neuernannten königlich-afghanischen Ge­sandten Allah Nawaz Khan, der ebenfalls sein Beglaubigungsschreiben überreichte. An dem Empfang nahmen teil der Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath und die Herren der Umgebung des Führers.

In den bei den Empfängen gewechselten An­sprachen wurden von den Gesandten und vom deutschen Reichskanzler die freundschaftlichen Ziehungen Hervorgehoben, die das Deutsche Reich mit Siam ebenso'wie mit Afghanistan von jeher unterhält.

ftüolf Hitler an Srafo.d. Schulenburg

Berlin, 22. November.

Der Führer und Reichskanzler hat dem Gene­ralmajor a. D. Graf von der Schulenburg zum 7 0. Geburtstag telegraphisch herzliche Glück­wünsche übermittelt.

Korpsführer Hühnlein sandte an den Gene­ral der Infanterie Graf von der Schulenburg zum 70. Geburtstage nachstehendes Telegramm: ..tun heutigen Tage gedenkt das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps des hochverdienten Generalstabs- chess der ehemaligen Heeresgruppe deutscher Kron­prinz, der sich, ausgezeichnet mit den höchsten Kriegsorden der alten Armee, ohne Rücksicht auf sein hohes Alter in schwerster Kampfzeit der Be­wegung als einfacher SA.-Mann beispielgebend einreihte in die braune Armee der Freiwilligen der Nation, und enthietet ihm, dem steten Freund

und Förderer des Motorisierungsgedankens, zum

70. Geburtstage seine aufrichtigen Glückwünsche.

kine neue Schulungsburg

Berlin, 22. November.

. Nachdem erst im vergangenen Monat die Er­öffnung der Schulungsburq 2 .k> e r u r se l dei Frankfurt am Main und das Richtfest der Schu­lungsburg Allgäu bei Sonthofen erfolgt >st, wird am 24. November die Einweihung der gro­ßen Schulungsburg Erwitte bei Lippstadt m Westfalen erfolgen. Die feierliche Weihe der groß­zügigen Anlage findet im Rahmen einer politi­sche» Großkundgebung statt, in deren Verlauf Ncichssrganisationsleitcr Dr. Ley, Reichsschu- lungsleiier Dr. Frauendorfer sowie der Eauleiter von Westfalen-Süd. Pg. Wagner, das Wort ergreifen werden. Nach der Weihe mnes ^urcnmals und der Uebergabe des Schlügels Burg erfolgt die Meldung des ersten Lehr- OMgcs durch den Leiter der Burg. Dieser erste d'v-rgaug läuft bereits feit 10. November und um­faßt Hokettsträger und Kreisamtsleiter aus allen "ilen des Reiches. Die Schulungsburg ist orr-z-zügig eingerichtet worden, daß für jeden Lehr­gang M Teilnehmer erfaßt werden.

OM. Berlin, 22. November.

In seinen sieben Vetriebsjahren hat das Luft­schiffGraf Zeppelin" der Deutschen Zeppelin- Reederei so viele Rekorde aufgestellt, daß auch das jüngste Jubiläum nur einen Meilenstein in der langen Kette der Erfolge bedeutet. Nachdem das glückhafte Schiff erst vor zwei Monaten das im Weltluftverkehr einzigartige Jubiläum seiner 100. Ozeanüberquerung feiern konnte, taucht am Freitag eine noch stolzere Zahl auf: die 800. Fahrt. Heute früh steigt derGraf Zeppelin" in Pernambuco zu seiner 800. Fahrt auf, um die deutsche Ueberseepost aus Südamerika nach Vat- hurst an der afrikanischen Küste zu bringen, wo ein schnelles Postflugzeug der Deutschen Lufthansa zur Weiterbeförderung der Post nach Deutschland wartet.

Welche Bedeutung die Luftschiffahrt seit der In; dienststellung desGraf Zeppelin" am 11. Oktober 1928 erlangt hat, beweisen am besten die Ve- förderungszahlen dieses ersten Transozean-Ver- kehrsluftschiffes.

Auf seinen 800 Fahrten legte das Luftschiff rund 1^/s MillionenKilometer zurück, mit anderen Worten, es fuhr 33mal um die Welt. Ungefähr 12 000 Passagiere, Millionen von Postsendungen und viele tausend Kilo Fracht wurden ohne den geringsten Zwischenfav befördert.

Berlin, 22. November.

Die Jahrgänge, die vom Herbst 1936 an ihrer Neichsarbsitsdienstpflicht und Wehrpflicht, oder letzterer allein zu genügen haben, sind: Jahrgang 1916 und Jahrgang 1913.

Jahrgang 1916 hat den halbjährigen Reichs­arbeitsdienst im Winter 1938/37 oder im Sommer 1837 zu leisten.

Der altive Wehrdienst ist von den tauglich 1 und 2 Befundenen in einjähriger Dienstzeit zum Teil in dem im Herbst 1937, zum Teil in dem im Herbst 1938 beginnenden Ausbildungsjahr zu leisten.

Die Verteilung auf die beiden Ausüildungs- jahre wird im allgemeinen nach dem Geburts­datum vorgenommen, so daß die in den ersten Monaten des Jahres 1818 Geborenen im ersten, die übrigen im zweiten Ausbildnngsjahr einge­zogen werden. Die bedingt Tauglichen werden rm allgemeinen vom Herbst 1837 an in zweimonatigen Uebungen bei Ergiinznngseinheiten militärisch ausgebildet.

Jahrgang 1813 wird vom Sommer 1838 an im Verlaus der nächsten drei Jahre in zweimonatigen Uebungen bei Ergänzungseinheiten militärrsch

Leipzig, 22. November.

Die auf Grund des Gesetzes zur Aenderung von Vorschriften des Strafverfahrens und des Ee- richtsversassungsgesetzes vom 28, Juni 1938 beim Reichsgericht zu bildenden beiden Großen Senate wurden Donnerstag in einem eindrucksvollen Staats«» durch den Reichsjustizminister Dr. Gärtner, der mit den Staatssekretären Dr. Freis­ter und Dr. Schlegelberger nach Leipzig gekom­men war, feierlich berufen.

In der würdig geschmückten großen Wandelhalle des Reichsgerichts hatten dre Mitglieder des Reichsgerichtes und der Reichsanwaltschaft sowie die Rechtsanwälte beim Reichsgericht zu beiden Seiten des Rednerpults Platz genommen. Als Ehrengäste wohnten der Feier neben den Spitzen der Leipziger Behörden u. a. die Rektoren der Universität und der Hochschulen, der Kommandeur der 14. Division Generalleutnant Kreß von Kressenstein und Oberführer Fichte SA.-Brigade 38 sowie Männer der juristischen Wissenschaft und Praxis und 30 alte Mitkämpfer des Führers bei, die damit die enge Verbundenheit der Rechts­pflege mit Staat und Partei zum Ausdruck brach­ten Nach einem musikalischen Vertrag des Ee- wandhausbläserquintetts ergriff Reichsgerichts­präsident Dr. Vumcke das Wort. Er führte u. a. aus: Zum ersten Mal empfängt das Reichsgericht den Besuch eines Reichsministers der Justiz, dem alle deutschen Staatsanwaltichaften, alle Stras- vollzugsbehörden in Deutschland unterstehen.

Die Vereinigung der gesamten deutschen Rechts­pflege in der Hand des Reiches ist eine Tat, die wir nächst dem Genius des Führers Ihnen, Herr Minister, verdanken.

Wir grüßen in Ihnen. Herr Minister, zugleich den Mann, den der Führer mit der gewaltigen Aufgabe betraut hat, dem Dritten Reich ein neues Recht zu schaffen. In unsexer Tagesaröeit können wir vielleicht mehr als andere erkennen, welche gewaltigen Leistungen die Gesetzgebung bereits in den ersten Jahren vollbracht hat. um alte Schäden zu heilen und» ein Recht zu schaffen, das

Wenn man rückblickend die bisherigen Leistun­gen desGraf Zeppelin" überschaut, dann kann man nur feststellen, daß das Schiff und seine be- währte Besatzung unter der hervorragenden Füh­rung Dr. Eckeners Pionierarbeit im wahrsten Sinne des Wortes geleistet haben.

Planmäßig überquerte das Luftschiff mit der Sicherheit eines Dampfers die Ozeane, umkreiste die Erde und wurde in den wenigen Jahren zum Begriff der Sicherheit und Zuverlässigkeit. Es steht außer Zweifel, daß die seit 1932 durch­geführten regelmäßigen Fahrten zwischen Europa und Südamerika den uneingeschränkten Beweis dafür geliefert haben, daß wohl noch auf lange Sicht allein das Luftschiff das sichere, vollwertige und zeitsparende Luftverkehrsmittel in der Be­förderung von Personen zwischen den Kontinenten ist!

Die Zusammenarbeit zwischen Luftschiff und Flugzeug, die im Südamerikadienst zu schönen Erfolgen geführt hat, ist durch die Be­teiligung der Deutschen Lufthansa an der Deut­schen Zeppelin-Reederei fest verankert. Auch die deutsche Schiffahrt wird mit der weiteren Entwicklung der Luftschiffahrt auf das engste verbunden sein. Die Deutsche Zeppelin-Reederei hat kürzlich nicht nur mit dem Norddeutschen Lloyd, sondern auch mit der Hamburg-Amerika­linie, der Hamburg-Süd, dem Mitteleuropäischen Reisebüro und der Deutschen Lufthansa neue

ausgebildet, unterliegt aber nicht der Reichs­arbeitsdienstpflicht.

In Ostpreußen wird auch der Jahrgang 1911 vom Herbst 1936 an noch zum aktiven Wehrdienst herangezogen. Er unterliegt aber ebenfalls nicht mehr der Reichsarbeitsdienstpflicht.

Die vorstehend genannten Jahrgänge wer­den im Frühjahr 1936 gemustert und hierzu im Winter 1933/38 von den polizeilichen Meldebehörden erfaßt und in die Wehrstamm­rolle ausgenommen.

Die Angehörigen dieser Jahrgänge werden durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert werden, sich zu diesem Zweck persönlich bei den ge­nannten Behörden zu melden. Für die im Aus-, land lebenden Angehörigen dieser Jahrgänge wird das Heranziehen zum Reichsarbeitsdienst und aktiven Wehrdienst noch gesondert geregelt.

Für die Jahrgänge 1914 und 1918 (in Ost­preußen auch 1910), die im Sommer 1938 ge­mustert worden sind. ist die Ableistung der Reichs­arbeitsdienstpflicht und der Wehrpflicht, oder letz­terer allein, erst zum Teil festgelegt. Soweit dies noch nicht geschehen, gilt folgende Regelung:

den Bedürfnissen der Gegenwart und ureigen- sten deutschen Wesens entspricht. Voll Vertrauen und Zuversicht sehen wir den mächtigen Bau der Eesamtreform des deutschen Rechts emporsteigen. Daß das Reichsgericht, sei es un­mittelbar, sei es durch Entsendung von Mit­gliedern in die Ausschüsse des Ministeriums und der Akademie für Deutsches Recht, an den neu entstehenden Gesetzen mitarbeiten darf, ist uns eine besondere Freude.

Ein besonderer Anlaß hat Sie, Herr Minister, heute zu uns geführt. Sie sind zu uns gekommen, um die Mitglieder der Großen Senate des Reichs­gerichtes zu ernennen und feierlich zu verpflichten. Das Reichsgericht ist geschaffen worden, um die deutsche Rechtsprechung nach langer Zer­splitterung zu einer Einheit zusammenzu­schließen. Die führende Stelle, die ihm zugewiesen ist, erfordert, daß Zweifel und Meinungs­verschiedenheiten zwischen den verschiedenen Gliedern des Reichsgerichtes, den einzelnen Senaten nach Möglichkeit vorgebeugt und dort, wo sie entstehen, schnell und sicher einer einheit­lichen Auffassung Geltung verschafft wird.

Die Mangel des bisherigen Rechts waren längst erkannt; dem Dritten Reich ist es auch hier vorbe­halten geblieben, diesv zu beseitigen. In Zukunft werden die Großen Senate des Reichsgerichts be- rufen sein, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeu­tung zu entscheiden, wenn ihr Spruch zur Fort­bildung des Rechts oder zur Sicherung einer ein­heitlichen Rechtsprechung geboten erscheint.

Damit ist jetzt gesichert, daß die Verschieden­heiten der Auffassungen, für die auch das klarste Gesetz immer noch Raum lassen wird, alsbald durch einen mit höchster Autorität ausgestatteten Richterspruch ausgeglichen werden.

Mit allen Angehörigen des Reichsgerichts, ja mit allen deutschen Richtern weiß ich mich in dem einen Wunsch einig, daß die Großen Senate sich der hohen Aufgabe, die ihnen gestellt ist, gewachsen zeigen werden.

Vertretungsverträge abgeschlossen, um alle großen deutschen Verkehrsunternehmungen an der Wer­bung für den Zeppelinverkehr und am Verkauf von Zeppelinfahrkarten mitwirken zu lassen; damit ist die verkehrsmäßige Organisation des geplanten Weltluftschisfsverkehrs auf eine breitere Grundlage gestellt worden. So sind wirtschaftlich ebenso wie technisch alle Voraus­setzungen dafür gegeben, daß die großen Auf­gaben, die dem Luftschiff im Dienste des deutschen Volkes gestellt sind, erfüllt werden können.

Das neue groß- VerkehrsluftschiffL. Z. 12S", das in Friedrichshascn seiner Vollendung ent­gegengeht, wird die Verwirklichung der deutschen Lustschisspläne ermöglichen. Nach Fertigstellung dieses Luftschiffes wird sofort ein weiterer Neubau von gleicher Größe von der Deutschen Zeppelin-Reederei in Auftrag gegeben. Neben den planmäßigen Reisen nach Südamerika gemeinsam mit demGraf Zeppelin" wird derL. Z. läll" auch Probefahrten von Europa nach Nord­amerika unternehmen und hierfür nur zwei­einhalb bis drei Tage benötigen. Aussichtsreich erscheint auch ein Luftschifsdienst über den Indischen Ozean hinweg nach dem Fernen Osten, so daß in wenigen Jahren eine entscheidende Umwälzung des Verkehrs nach Uebersee eintreten dürfte.

Jahrgang 1814: Die wehrfähigen Ange­hörigen dieses Jahrganges, die im November ds. Js. noch nicht eingestellt, sondern der Ersatz­reserve I zugeteilt worden sind, werden, soweit sie tauglich 1 oder 2 befunden worden sind, im Herbst 1936 zum einjährigen aktiven Wehrdienst ausge- hoben werden. Soweit sie bedingt tauglich sind, werden sie im Jahre 1936 in zweimonatigen Uebungen bei Ergänzungseinheiten militärrsch ausgebildet werden.

Jahrgang 1915: Die wehrfähigen Ange­hörigen dieses Jahrganges leisten zurzeit oder im Sommer 1836 den halbjährigen Reichsarbeits­dienst. Bon den tauglich 1 oder 2 Befundenen wird voraussichtlich nur ein kleiner Teil im Herbst 1936, der größere Teil erst vom Herbst 1937 an zum einjährigen aktiven Wehrdienst eingezogen werden. Die Verteilung auf die beiden Einstellungsjahre wird wie beim Jahrgang 1918 vorgenommen wer­den. Die bedingt Tauglichen werden in dem im Herbst 1836 beginnenden Ausbildungsjahr in zwei­monatigen Uebungen bei Ergänzungseinheiten milrtarrsch ausgebildet. In Ostpreußen wird auch der Jahrgang 1910 ebenso wie der Jahrgang 1914 zum aktiven Wehrdienst herangezogen.

^ 2m Anschluß hielt der Reichsminister der Justiz Br. Eurtner eine längere Rede, in der er aus- fuhr.te: Seit der Uebernahme der Macht durch den ItanonQlsoZmlismus bemühen wir uns, das deutsche Recht in allen Gebieten auf der Grund­lage der nationalsozialistischen Weltanschauung zu erneuern. Diese Aufgabe kann der Gesetzgeber allein nicht erfüllen, er muß sie mit demRrchter teilen, der das Recht anwendet, und so steht das oberste Gericht des Deutschen Reiches b-s der Er­neuerung des Rechtes in vorderster Linie Das Gesetz vom 28. Juni 1938 spricht das auch deutlich aus.

Heute hat jeder Richter die Anwendung des Rechtes nach den Erundanschauungen auszurichten, die das deutsche Volk seit seiner Einigung neu ge­wonnen hat und um deren Festigung und Ver­tiefung wir uns täglich bemühen.

Das Reichsgericht hat darüber hinaus noch zwei besonders wichtige Aufgaben. Es ist wie bis­her der Hüter der Einheit des Rechtes in allen deutschen Gauen und innerhalb seiner eigenen rechtsprechenden Kollegien, seiner Senate. Die innere Einrichtung des Reichsgerichtes ist durch die Errichtung der Großen Senat« beweglicher ge­staltet worden. DieEroßenSenate bestehen aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten als ständigen Mitgliedern und sieben Mitgliedern des Gerichtes, von denen alljährlich jeweils die Hälfte ausscheidet. Durch diese persönliche Zusammen- setzung glaubt der Gesetzgeber eine Gewähr für die Stetigkeit der obersten Rechtsprechung gegeben und die Gefahr irgendeiner Erstarrung gebannt zu haben. Die Großen Senate treten in Tätig­keit. wenn innerhalb des Reichsgerichtes selbst über eine Rechtsfrage verschiedene Auffassungen bestehen und haben die Aufgab«, in diesem Falle in kurzer Zeit und autoritär zu entscheiden.

(Fortsetzung auf Seite 2)

M Siedimgsarbelt der IM.

Von Dr.-Jng. I. W. Ludowici,

Siedlungsbeauftragter im Stäbe des Stell­vertreters des Führers

Schon früh wurde von feiten der Deutschen Arbeitsfront die Bedeutung der Heimstättensted- lung für den deutschen Arbeiter erkannt. Das führte dazu, in aller Stille zunächst die um­fassende Organisationdes Reichsheim­stätte namtes und seiner Eauheimstätten- ämter aufzubauen, die von Dr. Ley beauftragt wurde, die Durchführung dieser Aufgabe für die Deutsche Arbeitsfront zu übernehmen. Dr. Ley selbst hat durch seine Ausführungen aus Anlaß des ersten Spatenstiches im Wurmrevier das Siedlungswerk als grundsätzlich neuen Weg für die bodenständige Verwurzelung der deutschen Arbeiterschaft und ihre Existenzsicherung gezeigt. Im Wurmrevier, ebenso wie in Schlesien und in der Pfalz, hat daraufhin die Deutsche Arbeitsfront zunächst eigene Mittel für die Errichtung von Heimstättensiedlerstellen in besonders gefährdeten Grenzgebieten eingesetzt. So sind z. V. im Aachener Gebiet am Blumen­rather Weg und in der Vegau in diesem Sommer bereits 71 bzw. 200 Siedlerstellen bezogen wor­den, während weitere Siedlungen in Würselen, in llebach, in Alsdorf, in Stolberg und eine Er­weiterung der Siedlung am Vlumenrather Weg sich im Bau bzw. in der Vorbereitung befinden. Insgesamt werden allein im Aachener Revier rund 1000 Siedlerstellen errichtet.

Die wichtigste Aufgabe des Reichsheimstätten- amtes war zunächst die Durchsetzung der Heim- stättensiedlung und des Siedlungswerkes über­haupt. Neben der Durchsetzung der Richtlinien des nationalsozialistischen Siedlungswerkes hat dieses Amt ohne viel Lärm eine ungeheuer se­gensreiche Arbeit schon allein auf dem Gebiet der Planprüfung für eine große Zahl von Sied­lungen geleistet, die seit, dem Jahre 1934 in Deutschland mit den Mitteln der verschiedensten Stellen durchgeführt worden sind. Nach dem Stande vom 1. August ds. Js. haben die im Laufe des Jahres 1934 errichteten Eau-Heim- stättenämter an 21301 Siedlerstellen und Wohn- stätten mit gearbeitet, die fertiggestellt sind, oder sich im Bau befinden; rund 89 000 weitere sind in Vorbereitung. Die Mitarbeit des Reichs­heim st ättenamtes an der Planbear­beitung von Siedlungen und Wohnungen um­faßte insgesamt bis zum gleichen Zeitpunkt rund 100 000 Einzelstellen und Wohnungen mit einem Beleihungswert von 471846 674 Reichsmark, so daß mancher Fehlbau und manche Fehlinvestition verhindert worden ist und die von der Deutschen Arbeitsfront zum Segen des deutschen Arbeiters aufgestellte Zielsetzung in Tausenden von Einzel- fällen praktisch durchgesetzt werden konnte.

Das Reichsheimstättenamt hat in seiner Arbeit mit der schwierigen Aufgabe der Heimstättensied- lung begonnen. Heute, nachdem es durch seine Tätigkeit gelungen ist, auf diesem Gebiet den nationalsozialistischen Gedanken der An sied- lung des Stammarüeiters durchzusetzen, hat es sein Aufgabengebiet umfassend in Angriff genommen und beschäftigt sich mit der Förderung und dem Aufbau des gesamten Wohnungs- und Siedlungswesens, mit Ausnahme der bäuerlichen Siedlung. Daher muß auch die wichtige Frage der Förderung des Baues von Eigenheimen vom gleichen Gesichtspunkt aus behandelt und auch der Stockwerksbau dort berücksichtigt werden, wo er heute, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen der Altstadtsanierung in beschränk­tem Umfang und in beschränkter Stockwerkszahl notwendig bleibt. Ebenso wichtig aber ist die Aufgabe, Elendswohnungen zu beseitigen und zu ersetzen und im großen Umfang vorhan­dene alte Siedlungen, oder gar Dauerlauben- wohnungen, die keine menschenwürdige Be­hausung bieten, zu sanieren und für die Vereini­gung dieser Verhältnisse Sorge zu tragen. So tritt im Rahmen des deutschen Neuaufbaues neben die Aufgabe des Neubaues auch die der Sanierung von Wohnungen und Siedlungen in Form von Ausbesserung, Umbau und Anbau hinzu. Man kann hier auf die segens­reiche Arbeit verweisen, die z. V. vom Eauheim- stättenamt Schleswig-Holstein in wilden Siedlun­gen des Altonaer Gebietes geleistet worden ist.

Außerdem ist innerhalb des Reichsheimstätten- amtes eine AbteilungSchönheit der Woh­nung" eingerichtet worden; sie soll im engsten Zusammenwirken mit der NS.-Frauenschaft die wichtige Aufgabe in Angriff nehmen, in allen Wohnungen deutscher Arbeiterfamilien für ge­sunde, kulturell und handwerklich wertvolle und für den wirtschaftlichen Zweck brauchbare Ein-

MrgSnoe IM und Mb werden ausgerufen

Me Bestimmungen zur Negelung der Beichsarbeitsdienstpfticht und Wehrpflicht

besetz und Dichter im Dienste des Volkes

Neichsministec der Justi; Br. Sürtner beruft die Mitglieder der beiden Sroßen Senate des Neichsgerichts