parteiamU.Iageszeitung der
Nationalsozialisten Vremens
Das flmtsblatt des Senats der Freien Hansestadt vremen
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Postscheck Hamburg 172 72. Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatz I
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Nr. 520 / 5. Jahrgang
Menslag, 19. November
kinzelpreis 15 Nps.
Vie das russische Volk gesoltett wird
„Nicht einmal gut genug für stunde" / vemerkenswerter Nugenzeugenbericht aus der Sowjet-Union
Unser logesspiiegvl
Deutschlands Einspruch in London wegen der Ursprungsvezeichnung deutscher Ausfuhrwaren hat zu einem Erfolg geführt.
Bei der Bildung des Memeldirektoriums haben sich wiederum Schwierigkeiten ergeben.
Aus Anlag des Beginns der Siihnematz- nahmen wurden in ganz Italien Flaggen gehißt.
In Kairo ist es zu erneuten Zusammenstößen zwischen Studenten und Polizisten gekommen.
Mit der Unabhängigkeitserklärung der Provinzen Nordchinas wird zum 20. November . gerechnet.
Am heutigen Tage beginnt Gauschulungsleiter Pg. Vuscher seine Vortragsreihe über „Rosenbergs Mythus des 20. Jahrhunderts"
107 Kameraden der Technischen Nothilfe wurde im Wilhelm-Decker-Haus eine Auszeichnung verliehen.
Für den Absatz von Kopfkohl sind neue Bestimmungen in Kraft getreten.
Deutscher kinspruch erfolgreich
Keine Ursprungszeugnisse für die Einfuhr «ach England
Berlin, 18. November.
Wie bereits gsmeldet, hat die Reichsrsgierung bei der königlich-britischen Regierung Vorstellungen erhoben gegen die Anordnung, daß bei der Einfuhr aus Deutschland nach England vom 18. November ab die Eigenschaft der Waren als deutsch« Waren durch Ursprungszeugnisse besonders nachgewiesen werden mutz. Die königlich-britische Regierung hat daraufhin mitteilen lassen, datz sie die Anordnung mit Rücksicht auf die in Gang befindlichen Besprechungen suspendiert habe.
Verwahrung en Stockholm eingelegt
Berlin, 19. November. Die deutsch« Gesandtschast in Stockholm hat in diesen Tagen im schwedischen Auhenministerium nachdrücklichst und wiederholt dagegen Verwahrung eingelegt, datz die der Regierungspartei nahestehende Zeitung „Sozialdemokraten" mehrfach kränkende Ausführungen gegen die Person des Führers und Reichskanzlers gebracht hat.
Wettbewerb für sorstbauten
Berlin, 19. November.
Im Preußenhaus wurde am Montag eine Ausstellung eröffnet, die die Ergebnisse des vom Reichsforstmeister gemeinsam mit dem preußischen Finanzminister veranstalteten Wettbewerbs über Forstbauten in bodenständiger Weise für Nieder- Mchsen zeigt. Der Ausschreibung für Niedersachsen waren zwei für 1936 geplante Neubauten zugrunde gelegt. Ein Forstmeisterdienstgehöft in Lübberstedt, Kreis Weser- münde, und ein Försterdienstgehöft in Wetten- Vostel, Kreis Uelzen. Eingereicht wurden 128 Arbeiten. Vom Preisgericht wurden ausgezeichnet beim Forstmeistergehöft mit dem ersten Preise Regierungsbaurat Tuch-Berlin, zweiter Preis Regierungsbaumeister Schwank und Regierungsbauführer Rudhard-Magdeburg, dritter Preis Architekt Vode, mit Ankaufen Diplom-Ingenieur Krytenberg-Emmerich, Architekt Lehman«, Architekten Professor Reinhardt und Süssenguth- Charlottenburg. Beim Försterdienstgehöft erhielt den ersten Preis Regierungsbaumeister Maenz-Stralsund, den zweiten Preis erhielten die Regierungsbauinspektoren Herold und Bliese- Vsrlin, dritter Preis: Architekt Vennemann-
' Kassel. Ankäufe: Regierungs- und Vaurat Flügel und Architekt Bode in Magdeburg, Architekt Thielecke-Erfurt und Regierungsbaurat Tuch- Berlin.
Das Ergebnis des ersten Wettbewerbes kann in sachlicher Hinsicht zwar noch nicht als befriedigend bezeichnest werden. Die Mehrzahl der eingelieferten Arbeiten lieg erkennen, daß die Bearbeiter noch zu wenig vertraut waren mit den Lebensgewohnheiten der Landbevölkerung, den Bedürfnissen d«s Viehes und den Betriebsvor- gangen auf einem landwirtschaftlichen Hof. Immerhin zeigen einzelne Lösungen bereits eine so große Reife, daß sie nach gewiger Umgestaltung als brauchbare Grundlagen sllr die ^rauaus- lührungen angesehen werden können.
Verhaftungen in Sgrien
Jerusalem, 19. November.
Die französische Geheimpolizei hat — einer Meldung aus Beirut zufolge — eine Verschwörung aufgedeckt, die die Befreiung Syriens und Libanons won der Fremdherrschaft und die Vereinigung des Libanon mit Syrien auf ihre Fahnen geschrieben haben soll. Gleichzeitig hat die iranzösisch« Polizei umfangreiche Verhaftungen vorgenommen. Unter den Verhaftungen, 37 Personen, befinden sich bekannte Rechtsanwält«, Uni- vfrsitätsprofessoren und ein höherer Beamter der
«ianefifchen Polizei.
Bern, 19 . November.
Die Schweizer Zeitung „Der Bund" veröffentlicht unter der Ueberschrift ..Das modernste Paradies der Welt" einen Bericht über die Zustände in der Sowjetunion, der dadurch um so bemerkenswerter ist. als der Verfasser, der Forschungsreisende Vitorio Larco Herrera aus Lima. früher einer der eifrigsten Verfechter der bolschewistischen Lehre in seiner Heimat war. Nach einer Studienreise durch Rußland ist er zum schärfsten Feind des Sowjetsystems geworden. Er hat nach dem Bericht des „Bund" einen Mitarbeiter der in Lima erscheinenden Zeitung „La Cronica" gegenüber u. a. erklärt:
„Was heute in Rußland regiert, ist ein völlig absurdes Systenz, es herrscht dort kein Sazialis- mus, sondern eine erschreckendeTyrannei. Das. was ich sah, war für mich eine furchtbare Enttäuschung. Ich habe in Rußland niemanden angetroffen, der noch herzhaft lachen kann. Alle Menschen klagen und leiden. Ueberall traf ich düstere Unzufriedenheit, die von den Polizeiorganen trotz allem Eifer nur mit Mühe zu unterdrücken ist. Im ganzen Lande herrscht eine geladene Spannung/ Die Bombe ist explo- sionsreif und kann jeden Augenblick platzen/An dem Tage. da in Rußland eine neue Revolution
losbricht, wird die Welt mit Entsetzen erfahren, wie das russische Volk von seinen Henkern und Scharfrichtern gefoltert wurde. Mit den russischen Methoden kann man ein großes Volk nie und nimmer lebend erhalten. Wer Haß gegen Besitz und Wohlstand predigt, sät nicht nur Zwietracht, sondern auch Untergang und Verwüstung.
Kein einziges ausländisches Buch, keine fremdländische Zeitung oder Zeitschrift darf über die russische Grenze! Rußland hingegen verschickt Tausende und aber Tausende von Propaganda- schriften in alle Weltteile. In widerwärtig verlogenen Sätzen werden in diesen Broschüren die großen Errungenschaften einer Tyrannei verkündet, die dem russischen Volk das einzige Glück verschafft hat — Hungers sterben zu dürfen. Ich habe gesehen, wie arme Arbeiter in Staatsrestaurants essen. Der Ekel stieg mir hoch: denn was hier den Arbeitern vorgesetzt wurde, war nicht einmal gut genug für Hunde."
In einem Aufsatz, der die Ueberschrift „Die gesetzgeberische Perleakette in Sowjetrußland" trägst, beschäftigt sich der „Bund" ferner mit der Gesetzgebung in der Sowjetunion, vor allem mit dem Arbeitsrecht, Das Blatt stellt dabei u. a. fest, daß kein Kulturstaat in Europa es wagen dürfe, solche Bestimmungen über das Arbeitsrecht aufzustellen, wie sie in Sowjetruß-
land in Kraft sind, ohne der Gefahr eine^ Revolution ausgesetzt zu werden. Ferner wird darauf hingewiesen, daß wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen, die das Proletariat von jeder Ausbeutung befreien sollen, in der Sowjetunion in Wirklichkeit längst überholt und durchbrochen sind. So bestimmt u. a. der sowietrusstsche „Arbeitskodex" im Artikel 37. daß Lohnarbeiter nicht ohne ihre Zustimmung von einer Arbeitsstätte nach einer anderen transportiert werden dürfen. Diese Bestimmung ist bereits dahingehend abgeändert worden, daß Arbeiter von einem Ort an den andern abtransportiert werden können, falls „die Produktion es verlangt". Dadurch ist die Zwangsarbeit sanktioniert.
Eine weitere ungeheuerliche Bestimmung setzt fest, daß der Arbeiter, wenn er mit seinem Verschulden Ausschußware herstellt, keinen Lohn erhält und nur die Hälste des Lohnes erhält, wenn dies ohne sein Verschulden geschieht. Eine entsprechende Regelung ist für Betriebsstörungen vorgesehen. Schließlich weist der „Bund" darauf hin. daß in der Sowjetunion Felddieb st ähle mit dem Tode durch Erschießen bestraft werden, und daß durch ein Gesetz vom 7. April 1935 sogar Zwölfjährige zum Tode verurteilt werden können.
was setzt in NorlxWa vor?
Me Unabkiingigkeilserkliirung unmittelbar bevorsteftenS / für Freundschaft mit lapan
Tokio, 19. November.
Presseberichte aus Peiping zufolge soll die Ausrufung einer autonomen Regierung der fünf nord- chinesischen Provinzen Hopei, Schantung, Schonst, Tschachar und Sniyuan am 29. November erfolgen.
Der Plan der Autonomie ist ursprünglich von den Provinzen Hopei. Schantung und Tschachar vorgeschlagen worden. Der Anschluß von Schaust und Sniyuan stellt eine bedeutsame Weiterentwicklung dar. Auch die Entscheidung von General Schangtschen, des Gouverneurs der Provinz Hopei. sich mit der Autonomiebewegung zu vereinigen, obgleich er ursprünglich gegen sie eingestellt war, ist von Wichtigkeit.
Am Sonntag fand in Peiping eine wichtige Besprechung der Vertreter der fünf nordchinesischen Provinzen stall. Die Führer der Autonomie- bewegung treffen nunmehr in Tientsin zusammen. Dieser Zusammenkunft werden auch General Schangtschen, General Sungtscheyuan, der Kommandant der Garnisonen von Peiping und Tientsin. ' ferner General von Suiyuan,
General Hsujungtschang. Gouverneur von Schaust, der Bürgermeister von Peiping und schließlich die beiden ältesten Staatsmänner Wangitang und Tsaojulin beiwohnen.
Die bevorstehende Erklärung wird, den Pressemeldungen zufolge, zahlreiche Beispiele der schlechten Verwaltung der Nanking-Regierung* aufzählen, In der Erklärung wird jedenfalls die finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit der fünf nordchinesischen Provinzen ausgerufen und schließlich gelobt, aus eine Förderung der freundschaftlichen Beziehungen Nordchinas zu Japan und Mandschukuo hinzuarbeiten Der Erklärung zufolge wird der autonome Bund der fünf Provinzen seinen Sitz in Peiping einrichten. Die Regierung wird durch den politischen Rat in Gemeinschaft mit den wie bisher weiterarbeitenden Pro- oinzialregierungen erfolgen.
Die japanische Nachrichtenagentur Rengo berichtet über einen Besuch des chinesischen Geschäftsträgers Ting bei Schigemitsu. Ting übermittelte dem japanischen stellvertretenden Außenminister die Bereitschaftserklärung Nankings zu freundschaftlicher Zusammenarbeit mit Japan sowie den Wunsch der Nanking-Regierung nach japanischen Vorschlügen zur Aufnahme von Ver
handlungen. Schigemitsu drückte seine Genugtuung darüber aus und erklärte, daß man sich in Tokio vorbereite, Verhandlungen mit Nanking zu beginnen unter Berücksichtigung des augenblicklichen Zustandes der chinesisch-japanischen Beziehungen, die eine Befriedung der Beziehungen zwischen Nordchina, Mandschukuo und Japan verlangten.
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Schanghai, 19. November.
Nach einer Meldung aus Tschangtschun hat der .Sprecher der Kwantung-Armee folgende Erklärung abgegeben: Jedem Versuch der Regierung in Nanking, die autonomistische Bewegung in Nordchina durch Entsendung von Truppen zu unterdrücken. wird von der Kwantung-Armee mit Waffengewalt begegnet werden. Die Vorbereitungen hierfür sind schon getroffen. Ein Einmarsch der Nanking-Truppen in Nordchina verstößt gegen das Boxer-Abkommen und den Waffenstillstand von Tangku.
Der Kaiser von Kanäsciiulluo im Kanöver. vie waväsclivrisodsn Truppen kübrton vor einiger Zeit. grolle Aanövsr 6urost 2uw Sokluü nabln
Kaiser Lang Tob ckis karaäo seiner Truppen ab. Sob«ri-Lli<ieE°°,t
Vas süHrerprinftp
Von Dr. Schepp,
Abteilungsleiter im Sozialamt der Deutschen Rechtsfront
Der geschworene Feind der anonymen Demokratie ist das Führerprinzip. Die Demokratie westlicher Prägung führte politisch zum Parla-' mentarismus und wirtschaftlich zum Rätesystem. Danach trug eine Mehrheit die Verantwortung, oder die Verantwortung wurde, wie es im Betriebsrätegesetz war, juristisch zwischen einem einzelnen und einer Körperschaft geteilt. Praktisch erfolgte die Teilung in dem Maße, in dem der Vetriebsführer oder der Betriebsrat sich als stärker erwies. Daß die Betriebsgefolgschaft hierunter zu leiden hatte und der Betrieb selbst unliebsamen Störungen und Erschütterungen ausgesetzt war, liegt auf der Hand. Aehnliche Vorgänge spielten sich auf dem unsicheren Boden dieser Demokratie zwischen Regierungen und Parlament ab; nur gehörte hier das Volk zu den Leidtragenden und die Folgen waren entsprechend größer und gefährlicher, während andererseits niemand die unmittelbare und persönliche Verantwortung trug. Denn die staatspolitischen Entscheidungen wurden durch — mehr oder weniger qualifizierte — Mehrheitsbeschlüsse herbeigeführt, für die nicht ein einzelner haftbar war. Infolgedessen bedeutete es für ihn kein Wagnis, seine Stimme aus völlig anderen Motiven als dem Gesichtspunkt des Charakters und des Volkswohls abzugeben. An der Ueber- zahl der Beispiele hierfür ist Deutschland wie durch ein schleichendes Gift krank geworden. Die Demokratie gab die "staatsphilosophische Begründung für jene parlamentarische Anonymität ab, hinter der jeder seine menschlichen Lust- und lln- lustgefühle im Namen des Volkes ohne Gefahr abreagieren konnte. ^
Das Führerprinzip ist das Gegenteil einer solchen Demokratie, weil es an Stelle der anonymen Mehrheit die allein verantwortliche Persönlichkeit setzt. Der einzelne ist an der Stelle, zu der er berufen wurde, für feine Entscheidungen haftbar und muß mit seiner Person und seiner Ehre bürgen. Dafür besitzt er volle, nur dem Gemeinwohl unterworfene Handlungsfreiheit, über die er seinem vorgesetzten Führer Rechenschaft zu geben hat. Das bedeutet politisch das Ende eines um seiner selbst willen existierenden parlamentaristischen Systems, gleichgültig, ob es sich um einen Parlamentarismus im Staats-, Wirtschafts- oder Kulturleben handelt. Nicht aber ist damit die Demokratie als Souveränität des Volkes ausgeschaltet, denn Parlamentarismus und Souveränität des Volkes brauchen nicht zwangsläufig identisch zu sein. Es gibt andere und bessere Formen der Souveränität eines Volkes, die in der Volksverbundenheit einer Regierung und in einer vom Volk ausgehenden Gesetzgebung, schließlich also in dem Eleichklang von Staat und Volk zum Ausdruck kommen. Wenn man sich nur den Begriff der politischen Parteien wegdenkt, so kann die Staatsführung vom Willen der Mehrheit eines Volkes getragen sein und sich der politischen Bewegung zu dem einzigen Zweck bedienen, um fortlaufend mit dem Willen des Volkes verbunden zu sein.
Unter diesen Voraussetzungen steht der Staat nicht mehr außerhalb des Volkes, sondern ist vom Volk getragen, und die Souveränität des Volkes bleibt auch dann staatsrechtlich bestehen, wenn das Volk dem Führer mittels einer Abstimmung unbeschränkte Vollmachten erteilt. Hierdurch ist das Führerprinzip im Dritte «Reich Volkssouverän legitimiert, im Gegensatz zu dem monarchischen Führerprinzip auf der Grundlage der Eottesgnadentheorie und auch im Gegensatz zu einem anonymen Parlamentarismus, der seine Träger der Verantwortung, vor dem Volk enthebt.
Das nationalsozialistische Führerprinzip ist wesensnotwendig an den nationalen Begriff des Volkes gebunden, weil echtes Führertum nur aus der Gemeinschaft des Blutes und des Lebens erwächst: Nur die Gemeinschaft des Blutes ist stark genug — das beweisen die Waffentaten eines Volkes um seiner Existenz und seiner Freiheit willen —, um mit gleichem Gefühl, mit gleicher Lebensgesinnung und mit gleicher Ueberlieferung sich um den aus der Mitte der Gemein,