parteiamlklageszeitung der
Nationalsozialisten Vremms
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Nr. Z14 / Z. Jahrgang
MMwoch 15. November
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wettllchtige siussuhrpolilik des Kelches
fürsorgliche Unterbindung von kolistoff-Schleuderausoerkaus / verbot wietschaftswidriger tzusfulir von tebensmitteln
Unser lagesspiegel
Deutschland hat die Unterbindung der Aus- suhr gewisser Lebensmittel und Rohstoffe beschlossen.
Der Reichsbauerntag in Goslar nahm mit Fachberatungen seinen Fortgang.
2u Berlin wurde die Internationale Polizeifunktagung eröffnet.
Mit der Beanftragung eines Litauers zur Bildung des Memeldirektoriums begeht Kowno einen neuen Rechtsbruch.
Auf dem ostafrikanischen Kriegsschauplatz wird damit gerechnet, daß sich die Abessinier in Kürze zur Entscheidungsschlacht stellen.
Ab heute tritt in Vremen die Polizeiverordnung in Kraft, unnötiges Hupen und Klingeln zu unterlassen.
Der 20. November ist letzter Termin für Anträge anf Arbeitsbücher.
Vor dem Hafen von Smyrna sank ein türkischer Dampfer, 88 Fahrgäste kamen ums Leben.
Die „Nordsee" weist nach der Sanierung 1034/35 einen Reingewinn aus.
Durch einen k.o.-Sieg verteidigte der deutsche Europameister Eder seinen Titel gegen den Belgier Wouters.
einheitliches Dienstsiegel
Lr. Berlin, 13. November., Nachdem der Führer und Reichskanzler die Form der Reichsdienstflagge bestimmt hat, die von allen staatlichen Verwaltungen an Stelle der bisherigen Flaggen des Reiches und der Länder zu führen ist, und nachdem er ferner das Hoheitszeichen der N2DAP. zum Hoheitszeichen des Reiches bestimmt hat, werden demnächst durch einen besonderen Erlaß über die Reichs sieg el Form und Führung der Dienstsiegel für alle staatlichen Verwaltungen ebenfalls einheitlich geregelt werden. Eine Anordnung über einheitliche Amtsschilder der Reichs- und Länderbehörden bleibt vorbehalten.
Der sichrer besichtigte Neichsautozug
Die Reichspresfestelle teilt mit: Anläßlich der Anwesenheit bei den Feierlichkeiten des 8. und 9. November in München nahm der Führer Gelegenheit, sich vom Fortschritt der Bauarbeiten und des Baues des „Reichsautozuges Deutschland" zu überzeugen. Bei der Besichtigung waren der Reichsschatzmeister Pg. Schwarz und der Reichspropagandaleiter Reichsminister Dr. Goebbels zugegen.
Die olympischen Winterspiele
Gauleiter Adolf Wagner und Generalleutnant von Reichen«» im Präsidium
Berlin, 13. November. Amtlich wird mitgeteilt: Der bayerische Staatsminister des Innern, Gauleiter Adolf Wagner, und der kommandierende General des VII. Armeekorps in München, Generalleutnant von Reichen«», sind dem Präsidium des Organisationskomitees der vom S. bis 16. Februar 1936 in Earmisch-Parten- kirchen stattfindenden Olympischen Winterspiele beigetreten.
Zuchthaus siir Devisenschieber
Hamburg, 18. November.
Vor dem Hamburger Schnellschöffengericht hatte sich der 56jährige Max de Schepper aus Hamburg wegen fortgesetzten Verstoßes gegen die Devisenbestimmungen zu verantworten. Der Angeklagte hatie in den Jahren 1833 bis 1935 in Holland deutsche Wertpapiere im Nennwerte von 84 088 Reichsmark ohne GeneAnigung von einem Ausländer aufgekÄlft und zu diesem Zwecke etwa 46 880 RM. ohn« Genehmigung ins Aus- land gebracht. Der Angeklagte, der im wesentlichen geständig ist. bezifferte feinen Reinverdienst auf rund 28 800 RM. Das Gericht verurteilte de Schepper zu zwei Jahren Zuchthaus und 58880 RM. Geldstrafe, im Nichtbeitreibungs- lalle zu weiteren zwei Monaten Zuchthaus.
Tannenberg-Nationaldcntmal-Vercin aufgelöst. Aus einer ^außerordentlichen Generalversammlung beschloß der Tannenberg-Nationaldenkmal-Derein seine Auslosung. da nach der Erklärung des Denkmals zum Reichsehrenmal das gesamte Ausgabengebiet des Ber- ems aus das Reich übergegangen ist. Das Dereinsver- mögen von 66 000 RM. wird dem Reich übereign.!.
Stabschef Lutze besucht die bayerische Ostmark. Am m. und 17 November wird Etabsches Lutze die SA.- Gruppen der bayerischen Ostmark besichtigen. In Regen-burg findet Sonntag abend ein LA.-Jührer- avpell statt.
Berlin, 13. November
Im Reichsanzeiger vom 12. November 1938 wird eine Verordnung der Reichsregierung veröffentlicht, durch die die Ausfuhr gewisser wichtiger Lebensmittel und industrieller Rohstoffe verboten wird. Bei den Lebensmitteln handelt es sich um alle Speisefette und -öle sowie um Kartoffeln. Bei den industriellen Rohstoffen in der Hauptsache um Rohstofse der Textilindustrie, für die Eisen- und Metallindustrie und für die Kaut- schukindustrie, sowie um Häute, Felle und Oele aller Art. Nicht in der Verordnung aufgeführt sind Kohle und Kupfer, für die schon seit langem eine Ausfuhrkontrolle besteht.
Die neuen Ausfuhrverbote haben ausschließlich den Zweck, innerwirtschaftlichen Notwendigkeiten Deutschlands Rechnung zu tragen. In den letzten Wochen hat sich nämlich zunehmend die Tendenz bemerkbar gemacht, daß von den um Deutschland liegenden Ländern die genannten Lebensmittel und Rohstoffe aus Deutschland ausgeführt werden. Unter anderem
ist Margarine aufgekauft und ausgeführt worden. Bei Kartoffeln veranlaßt die Tatsache zur Vorsicht, daß Deutschland in diesem Jahr nicht die gewohnte reichliche Ernte hat. Für die genannten industriellen Rohstoffe (mit Ausnahme von Eisens ist Deutschland niemals Ausfuhrlanv, sondern im Gegenteil Einfuhrland gewesen. Es ist daher ganz wirtschaftswidrig, wenn jetzt plötzlich diese Rohstoffe aus Deutschland ausgeführt werden. Dazu kommt, daß die Weltmarktpreise für die meisten der genannten Erzeugnisse eine steigende Richtung haben.
Einen Ersatz für etwa ausgeführte Rohstofse könnte Deutschland daher wahrscheinlich nur zu höheren Preisen und unter erhöhten Devisenaufwendungen beschaffen.
Bei der gegenwärtigen Rohstoff- und Devisen- lage Deutschlands ist es klar, daß solche Ausfuhren mit dem wirtschaftlichen Allgemeininter- esse in Widerspruch stehen. Andererseits konnten sie mangels gesetzlicher Vorschriften von den Ver
waltungsbehörden bisher nicht verhindert werden. Daher ist es notwendig, die zur Verhinderung oder zur Kontrolle solcher Ausfuhren erforderliche rechtliche Grundlage zu schaffen. Dies soll durch die neue Verordnung geschehen.
Hieraus ergibt sich zugleich, daß die Ausfuhr- überwachung für die genannten Waren nicht als Dauermaßnahme der deutschen Handelspolitik gedacht ist, sondern nur so lange gelten soll, als die besonderen Umstände andauern, die zu der Maßnahme Anlaß gegeben haben. Einen besonderen Zweck verfolgt das Ausfuhrverbot für Eisenhalbzeug und Walzwerkerzeugnisse, das dazu dienen soll, die Durchführung der internationalen Industrie-Vereinbarungen der Privatwirtschaft zu sichern.
Der Lager- und Freihafenverkehr werden durch die Ausfuhrverbote nicht berührt. Die Ausfuhrverbote treten am 16. November 1935 in Kraft, mit Ausnahme des Ausfuhrverbots für Eisen. Dieses Ausfuhrverbot tritt aus technischen Gründen erst am 25. November 1935 in Kraft.
Kowno bleibt wortbrüchig
Neue Nechts Verletzung: der Litauer Vorchertas trotz des Wahlsieges der Memel-Veutschen mit der Vilduna
Memel, 13. November.
Der Gouverneur des Memelgebietes hat einen der fünf litauischen Abgeordneten des memel- ländische» Landtages, den früheren Hafendirektor Vorchertas, mit der Bildung des Memel-Direk- toriums beauftragt.
Ueber den Auftrag veröffentlicht die litauische Telegraphen-Agentur folgende Meldung: Schon bei der Vorstellung des Präsidiums Leim Gouverneur wurde die Frage der Bildung des Direktoriums berührt. Darauf hat der Gouverneur das Mitglied des Landtages, Vorchertas, beauftragt, mit den Fraktionen wegen der Bildung eines Direktoriums Verhandlungen aufzunehmen. Bor- chertas hat seine Fühlungnahme bereits aufgenommen.
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Maßgebend für die Ernennung des Präsidenten des Direktoriums darf nach dem Memel-Statut nichts anderes als das Wahlergebnis sein. Die fünf litauischen Abgeordneten sind nur auf den Krücken der aus Großlitauen zum größten Teil widerrechtlich eingebürgerten Elemente in den Landtag hineingekommen. Ihnen gegenüber steht die geschlossene Einheitsliste der deutschen Memel- länder mit 24 Abgeordneten. Es ist mehr als sonderbar, daß der litauische Gouverneur aus dieser unvergleichlich größeren Anzahl heraus keinen Präsidenten bestimmen will.
des Direktoriums beauftragt
Die Beauftragung eines Vertreters der kleine» litauischen Minderheit ist wiederum eine Herausforderung der gesamten Bevölkerung des Memel- Eebietes und steht im krassesten Gegensatz zu den Bestimmungen des Memel-Statuts, zum Haager Urteil vom 11. August 1932 und vor allem den in jüngster Zeit wiederholt abgegebenen feierlichen Versprechungen der litauischen Regierung gegenüber den Signatarmächten und sogar vor dem Völkerbund. Ebensogut wie Vorchertas hätte man auch den zurückgetretenen Bruwelai-tis wieder beauftragen können. Die Kownoer Regierung hat den Signatarmächten der Memelkonvention schriftlich versprochen, ein Direktorium nach den Bestimmungen des Statuts zu bilden, das heißt also ein Direktorium, das das Vertrauen des Landtages erhält.
Vorchertas, der früher Vorchert hieß, gehört seit jeher zu den extremsten und fanatischsten Vertretern der litauischen Parteien im Memel- gebiet. Er war bereits Mitglied des ersten litauischen Direktoriums Gailius, das nach dem litauischen Einfall ins Memelgebiet gebildet wurde. Später wurde er Präsident des Direktoriums und erhielt am 23. November 1925 vom ersten memelländischen Landtag das Mißtrauensvotum. Ende 1926 wurde er jedoch wieder Mitglied des litauischen Direktoriums Falk, das ebenfalls das Mißtrauen des Landtages erhielt. Bor- chertas gehörte schließlich dem darauffolgenden litauischen Direktorium Schwellnus an, das im
Januar 1927 den Landtag statutwidrig auflöste und ihn neun Monate ausschaltete.
Aus der Beauftragung dieses litauischen Abgeordneten ist jedenfalls zu ersehen, datz die litauische Regierung nach wie vor nicht daran denkt, die Autonomie entsprechend den Bestimmungen des Statuts durchführen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Signatarmächte der Memelkonvention zu diesem Vorgehen der litauischen Behörden stellen werden, nachdem die Versprechungen des litauischen Außenministers Lozoraitis in dieser Weise gebrochen werden.
Zapan fordert Siitzne
Tokio, 13. November
Der japanische Außenminister Hirota hat am Dienstag dem Botschafter in China, Aryoschi, und dem Generalkonsul in Schanghai, Jschii, die Anweisung erteilt, an die Zentralregierung und die Stadtregierung von Schanghai folgende Forderungen zu stellen: 1. Festnahme und Bestrafung aller an dem lleberfall auf den japanischen Matrosen in Schanghai Beteiligten, 2. Entschuldigung und Schadenersatz sowie 3. Garantie für Sicherheit und Leben der in China ansässigen Japaner. Gleichzeitig ist das japanische China- geschwader von der Flottenleitung angewiesen worden, „geeignete Maßnahmen für die Ehre und Sicherheit der Japaner in Schanghai zu treffen".
(Ledert Liläsrckiovst)
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Im „Informationsdienst", der amtliche» Korrespondenz der NSBO. und der Deutschen Arbeitssront, schreibt Professor Dr. B. Rauecker unter der Ueberschrist „Arbeiterwohnungsbau im Deutschen Reich":
Unter den sozialen Problemen der Welt steht mit an erster Stelle die infolge der Krise der letzten Jahre entstandene Wohnungsnot. Auch im Deutschen Reich, das in der Bekämpfung des Wohnungsmangels in der Nachkriegszeit zweifellos Bedeutendes geleistet hat, ist die Neubautätigkeit keineswegs ausreichend. Der Fehl- bedarf an Wohnungen beträgt nach einer Schätzung der Sachverständigen noch immer etwa 1 Million.
Worauf ist dieser Wohnungsmangel zurückzuführen? Zunächst ist die Verarmung des Reiches durch das Versailler Diktat, vor allem durch die Reparationen, einer der Gründe für die unzureichende Finanzierung der Bautätigkeit. In den letzten beiden Jahren kam zu dieser Ursache noch die starke Zunahme der Eheschließungen und der Geburtenziffer hinzu. Von 1932 bis 1933 ist die Zahl der Eheschließungen von 518 800 auf 631808 gestiegen, 1934 bis auf 731 088. Die Zahl der Geburten lag während des Jahres 1934 bereits um 234 800, d. i. um 23 v. H. höher als im Jahre zuvor. Dementsprechend hat natürlich auch die Zahl der Haushaltsgründungen zugenommen und damit der Bedarf an Wohnungen.
Der Wohnungsmangel ist ferner verstärkt worden durch die Wohnungsansprüche solcher Familien, die infolge der Krise keine oder doch nur eine unzureichende Wohnung besaßen und die nunmehr nach der Besserung der Wirtschaftslage eine eigene Wohnung begehren. Schließlich muß auch der Bedarf mit berücksichtigt werden, der durch die Sanierungsmaßnahmen durch den Abbruch von Elendsvierteln usw. entstanden ist.
Es erscheint keineswegs gewiß, daß der Wohnungsbedarf im Deutschen Reich aus den verfügbaren Geldern in den nächsten Jahren wird restlos finanziert werden könyen. Die Arbeits- Seschaffungsmatznahmen der Reichsregierung und die Verpflichtungen, die sich aus der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ergeben, erfordern erhebliche Beträge, die für die Bautätigkeit ausfallen. Um so wichtiger ist es, daß auf jeden Fall diejenigen Gelder flüssig gemacht werden, die für den vordringlichsten Zweig der Bautätigkeit, nämlich für den Bau von Arbeiterwohnungen, benötigt werden. In den maßgebenden Kreisen der Regierung wie der Wirtschaft hat in den letzten Jahren immer mehr die Ueberzeugung Raum gewonnen, daß die Verstärkung des Arbeiterwohnungsbaues, vor allem aber der Arbeitersiedlungen, nicht nur im Interesse der Existenzsicherung der Arbeiterschaft selbst gelegen ist (Nebenerwerbssiedlungen!), sondern auch in jenem der Industrie, die nur auf diese Weise in die Lage versetzt wird, sich einen eingearbeiteten Stamm von Arbeitern zu sichern. In dem Maße, in welchem infolge der Abnahme der Arbeitslosigkeit die Zahl der verfügbaren Facharbeiter abnimmt, wächst die Bedeutung des seßhaften Stammarbeiters für die deutsche Industrie von Woche zu Woche.
In der richtigen Erkenntnis dieser Sachlage hat vor allem die westdeutsche Industrie sich neuerdings zur Beteiligung an der Finanzierung von Arbeiterwohnstätteu bereit erklärt. Sie will die Spitzenfinanzierung übernehmen und 28 v. H. der Eefamtkosten tragen. Die Reichsregierung selbst hat im Rahmen ihres Bau- programms 1935 70 Millionen für die Kleinsiedlung ausgeworfen, die gleichfalls zu einem Teil der Ansiedlung von Stammarbeitern zugute kommen soll. Vor allem aber hat sich die Deutsche Arbeitsfront um die Inangriffnahme der Stammarbeitersiedlungen verdient gemacht. Während den Siedlungserwägungen der Industrie in erster Linie produktionspolitische Erwägungen zugrunde liegen, das Bedürfnis nach einer gut eingearbeiteten, seßhaften und deshalb ständig verfügbaren Arbeiterschaft, waren es bei der Deutschen Arbeitsfront bei der Inangriffnahme ihres Siedlungswerks in erster Linie sozialpolitische Gesichtspunkte: Die Beseitigung des Wohnungselendes, das vielfach noch in den Arbeitervierteln der deutschen Groß- und Industriestädte herrscht. Insgesamt sind von der Deutschen