Ausgabe 
(25.10.1935) Nr. 295
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parteiamtklageszeilung der Nationalsozialisten Vremens

parteiamtl.Iageszeitung der

Das Amtsblatt des Senats

der Zreien Hansestadt Dremen

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Nr. 295 / 5. Jahrgang

sreitag, 25. Oktober

kinzetpreis 15 Npf.

München erlchlt sein neues Neprüge

flm z. November: kichtfest der monumentalen Parteibauten / kinweiiiung der tudwigs-örütke und des NS.-nrzteliauses

linsen Itrgssspivgsl

Mussolini gibt seine Bedingungen für die Berlegung des italienisch-abessinischen Streit­falles bekannt.

Die Londoner Flottenkonserenz wurde auf den 2. Dezember festgesetzt.

Das Urteil gegen die vier Heimattreuen von Eupen-Malmedy lautet aus Ausbürgerung.

Dem deutschen Professor Spemann, Freiburg, Breisgau, wurde der diesjährige Nobelpreis für Physiologie und Medizin verliehen.

Die deutsche Heringsfischerei beklagt in den letzten zwei Wochen 19 Opfer der See.

Die Verschuldung der deutschen Landwirt­schaft ist nach den neuesten Feststellungen wesentlich zurückgegangen.

Zur Aufrechterhaltung des Brotpreises wurden die preise für Roggenmehl herab­gesetzt.

Auch der Reichsarbeitsdienst wird werbend sür das deutsche Buch in der Woche des Buches tätig sein.

Als neuer Kommandeur der Bremer Schutz­polizei wurde gestern durch Senator Laue Oberstleutnant Dr. Lankenau in das Amt eingeführt.

Warnung an Abtrünnige

Keine Wiederaufnahme in die DAF.

Koblenz-Trier, 28. Oktober

Die Kreiswaltung Wittlich der Deutschen Arbeitsfront, Gau Koblenz-Trier, brachte nach­stehende Zeilen in allen Ortsgruppen des Kreises als Mahnung und Warnung zum Aushang:

Die beiden Volksgenossen H. und D. aus Tra­mes, Ortsgruppe Eich, traten im Frühjahr 1938 aus der Deutschen Arbeitsfront aus, nachdem sie den ganzen Winter im Wald als Holzhauer gearbeitet hatten. Als Grund gaben sie an, die Arbeit sei ja jetzt beendet, im Winter, wenn die Arbeit wieder beginne, würden sie wieder ein­treten. Damit bekundeten die beiden, daß sie nur aus rein materialistischen Gründen der DAF. bei­getreten waren. Es kam, wie vorauszusehen war. Die beiden, die alles andere wie Nationalsozia­listen sind, meldeten sich auch in diesem Jahre wiÄer, um als Holzhauer beschäftigt zu werden. Gleichzeitig stellten sie an den Ortswalter das Ansinnen, sie wieder in die DAF. aufzunehmen, um wieder in Arbeit zu kommen.

Selbstverständlich kommt eine Aufnahme nicht mehr in Frage. Wer sich einmal aus der Volks­gemeinschaft ausschließt, kann nie mehr Mitglied der DAF. werden und hat die Folgen zu tragen.

Der Vorfall möge für alle die eine Warnung sein, die heute noch nicht die Ziele des National­sozialismus und der DAF. begriffen haben.

Veutscher Nobel-Preisträger

Stockholm, 28. Oktober.

Das Lehrerkollegium des Karolinischen Insti­tuts zu Stockholm hat am Donnerstag den dies­jährigen Nobelpreis für Physiologie und Medizin dem Professor Hans Spemann, Freiburg (Vreis- gau), sür seine Entdeckung von dem Organisator- essekt während der embrionalen Entwicklung ver­liehen.

Der deutsche Nobelpreisträger Pros. Hans Cpemann hat sich als Zoologe hervorragend um die experimentelle Erforschung der tierischen Ent­wicklung verdient gemacht. Er wurde am 27. Juni 1869 zu Stuttgart geboren. Von 1914 bis 1918 war er Direktor am Kaiser-Wilhelm-Jnstitut für Biologie in Berlin-Dahlem. Seit 1919 hat er einen Lehrstuhl an der Universität Freiburg i. Vr.

slottenkonfereii; am 2. Verember

London, 23. Oktober.

Die britische Regierung hat die Unterzeichner des Londoner und des Washingtoner Flotten- »ertrages zu einer am 2. Dezember in London beginnenden Konferenz über die Frage der Flottenbegrenzung eingeladen. Die Einladungen wurden den Botschaftern der vier in Frage kommenden Mächte Amerika, Frankreich, Italien und Japan zugestellt.

Die britischen Dominions haben keine formale Einladung erhalten, doch Ist ihnen anheimgestellt worden, Vertreter zu entsenden, falls sie dres wünschen sollten. In englischen Kreisen wird ungenommen, daß die Londoner Botschafter der ulottenmächte die Führung ihrer Adordnungen übernehmen werden. . ..

Der Erste Lord der Admiralrtat äußerte sich im Unterhaus über den Zweck der plotlenkonferenz. Es gehe darum, ein Abkommen über möglichst viele Fragen der Flottenbegren- sung zu sichern und damit den Abschluß eines mternationalen Vertrages zu ermöglichen, der an Stelle der Ende nächsten Jahres ablaufenden alottenverträge treten würde.

München, 28. Oktober.

Der 3. November wird in der Geschichte der Stadt München als Hauptstadt der Bewegung und Hauptstadt oer deutschen Kunst ein besonders denkwürdiger Tag werden. Der Einklang der beiden Begriffe wird an diesem Tage vielfältigen monumentalen Ausdruck finden. Die Ludwigs- brücke wird in ihrer neuen Gestalt feierlich eingeweiht, die großen Führerbauten der Partei am Königsplatz, der inzwischen mit 22 000 Platten ausgelegt worden ist, werden Richtfest halten, und ebenso wird der Neubau im alten Botanischen Garten an der Stelle des ehe­maligen Elaspalastes sein Richtfest feiern. Schließ­lich wird das N S. - A e r z t e h a u s in der Brien- nerstratze seiner Bestimmung übergeben.

Die Ludwigs-Brücke ist die älteste und ehr­würdigste Brücke über die Jsar in München.

Sie ist dadurch mit der Geschichte des neuen Deutschlands besonders eng verbunden,

daß am 9. November 1923 über sie der Weg der nationalsozialistischen Kämpfer in die Stadt München hineinführte.

Sie hat verkehrspolitisch große Bedeutung und mußte schließlich vollkommen neu gestaltet werden. Die neue Brücke ist ein ingenieurtechnisch glänzen­der Zeuge deutscher Geistes- und Handarbeit und in ihren schönen Formen eine edle Zierde der Hauptstadt der Bewegung Die Einweihung der Brücke wird am 3. November um 11 Uhr vor­mittags mit einer Ansprache des Oberbürger­meisters Fiehler erfolgen. Die Feierlichkeit wird vom Reichssender München übertragen. Das städtische Fest wird am Abend in einer Veranstal­tung im Alten Rathaussaal ausklingen, an der alle die teilnehmen, die an dem Bau mitgewirkt haben.

Im Anschluß an die Einweihung der Ludwigs- Brücke werden die Veranstaltungen des Tages mit dem Richtfest der Parteibauten am Königs­platz ihren Höhepunkt erhalten. Führerhaus und

Verwaltungsgebäude werden künftig die äußeren Repräsentanten der Hauptstadt der Bewegung sein. Sie werden aber auch die wahrhaft könig­liche Anlage, die König Ludwig 1 geschaffen hat, ihrer höchsten künstlerischen Vollendung entgegen­führen und damit ein dauerndes Ruhmesmal des Künstlers und Kunstförderers Adolf Hitler werden.

Die Pläne für die Umgestaltung des Alten Botanischen Gartens, des Platzes, aus dem der mit ungeheuren Kunstschätzen seinerzeit abge­brannte Glas-Palast stand, stammen ebenso wie die Pläne für die Parteibauten von Pros. Troost, den der Führer mit der Neugestaltung der ganzen Anlage beauftragt hatte. Als Pros. Troost allzufrüh aus seinem Schaffen gerufen wurde, hinterließ er eine größere ausgearbeitete Skizze. Die Professoren Bieber und Wackerle haben dann die Neugestaltung durchgeführt.

IIn der bahre Wilhelm toepers

ssm Sonnabeirv Versetzung des verewigten vauleiters und Neiäisstatttzalters in Mitdenke

Dessau, 23. Oktober.

Der verewigte Gauleiter und Reichsstatthalter Hauptmann Loeper liegt seit Mittwoch nachmit­tag aufgebahrt in der Vorhalle des Reichsstatt- Halter-Hauses. Vor dem Portal halten zwei SS-- Männer die Wache. Der Sarg selbst wird von SS.- und SA.-Männern flankiert. Auf dem Sargdeckel liegt die Fahne der Bewegung, die der Verewigte in Anhalt und Mitteldeutschland zum Siege trug. Zu seinen Füßen ruht das Ordens­kissen. Man sieht Schleifen, geschmückte Kränze der Stadt Dessau und der Gemeinde Mildense, deren Ehrenbürger Hauptmann Loeper war. Mattes Licht wirft einen gedämpften Schein auf die zahlreichen Trauernden, die an dem Toten vorüberziehen und ihm mit dem deutschen Gruß die letzte Ehre erweisen. Dazu ertönt leises Har­moniumspiel feierlich durch den Raum. Drei Listen, zur Zeichnung ausgelegt, füllen sich immer mehr, denn die Zahl derer, die nicht nur aus Des­sau, sondern aus dem Lande und dem Gau den Toten ehren wollen, ist gewaltig groß. Fortgesetzt laufen Telegramme aus dem ganzen Reich im Trauerhause ein.

Nachdem so der Bevölkerung Gelegenheit ge­geben worden ist, noch einmal stillen Abschied von ihrem Gauleiter zu nehmen, wird die sterbliche Hülle heute abend zwischen 23 und 24 Uhr vom Neichsstatthalter-Haus zum Friedrich-Theater übergeführt und dort in aller Stille aufgebahrt werden.

Italiens

Die Trauerfeier findet am Sonnabend um 11.13 Uhr im Friedrich-Theater zu Dessau statt. Das Programm der Trauerfeier gestaltet sich wie folgt: Vorspiel aus der OperParsioal", Vorspruch: Sei getreu bis in den Tod", Trauerkundgebung, Trauermarsch aus der OperGötterdämmerung", das Lied vom guten Kameraden. Während des Liedes vom guten Kameraden wird der Sarg aus dem Theater auf die Lafette getragen.

Anschließend erfolgt die Ueberführung nach Mildense. Der Trauerzug geht um 12.18 Uhr vom Friedrich-Theater ab und führt durch die Dessauer Wasserstadt über Waldersee nach Mildense. Hier findet um 13.30 Uhr die Beisetzung des Sarges und die Einsegnung in der Veisetzungshalle statt. Nach der Ansprache des Landesbischofs Peter vor dem vor der Halle aufgebahrten Sarg, der die Einsegnung folgt, sprechen ein Vertreter der braunschweigischen Staatsregierung, der anhal- tiische Staatsminister Freyberg für die anhaltische Staatsregierung und der stellvertretende Gau­leiter, Staatsrat Eggeling. Im Anschluß wird unter dumpfem Trommelwirbel und dem Horst- Wessel-Lied der Sarg in die Gruft getragen.

weitere Seileidstelegramme

Berlin, 23. Oktober.

Der Reichskriegsminister und Ober­befehlshaber der Wehrmacht. Generaloberst von Blomberg, sandte an Frau Reichsstatthalter

Loeper folgendes Beileidstelegramm:Aus An­laß des Ablebens Ihres Herrn Gemahls spreche ich Ihnen meine tiefempfundene Anteilnahme aus. Mit mir trauert hie deutsche Wehrmacht über den allzu frühen Heimgang dieses vorbildlich tapferen Soldaten und Vorkämpfers für die große Idee des nationalsozialistischen Dritten Reiches."

Der Reichsführer SS. Heinrich Himmler hat anläßlich des Ablebens des Reichsstatthalters SS.-Eruppenfiihrer Loeper an dessen Witwe folgendes Telegramm gerichtet:Zu dem Tod Ihres Gatten übermittle ich Ihnen, sehr verehrte Frau Loeper, mein und der gesamten Schutzstaffel herzliches Beileid. Wir betrauern in dem Toten den untadeligen alten Kämpfer und Paladin des Führers und sind stolz darauf, daß er als Gruppenführer der Schutzstaffel angehört hat. Heil Hitler!"

flaggen aus Halbmast!

Berlin, 25. Oktober.

Der Reichspropagandaleiter der NSDAP., Reichsminister Dr. Goebbels, gibt bekannt:Auf Befehl des Führers ordne ich an: Alle Gebäude der Partei und der ihr angeschlossenen Verbände flaggen aus Anlaß des Ablebens des Gauleiters und Reichsstatthalters Wilhelm Friedrich Loeper in der Zeit vom 28 bis einschließlich 31. Oktober halbmast."

versößnungsprogkamm

Ver pariser votsltzaster knglands erneut bei Laoai

Rom, 23. Oktober.

Das halbamtlicheEiornale d'Jtalia" stellt im Zusammenhang mit dem italienisch-abessinischen Konflikt fünf Punkte auf, die unschwer als das italienische Programm der gegenwärtigen diplo­matischen Besprechungen zwischen Rom, Paris und London zu erkennen sind: 1. Die auch vom Genfer Fünferausschuß anerkannte Unterlegenheit und Unfähigkeit Abessiniens macht eine inter­nationale Organisation über das ganze abessinische Gebiet notwendig. Dabei ist jedoch zu beachten, daß Abessinien weder eine nationale noch staatliche Einheit ist, sondern in das alte amharische Abessinien und die später eroberten Provinzen zerfällt, die nach Religion und Ge­schichte und desgleichen politisch und wirtschaftlich verschieden sind. 2. Dieser klar vorhandenen Trennung muß in dem System der internatio­nalen Organisation ebenso Nechnung getragen werden wie den anerkannten italienischen Not­wendigkeiten und Rechten. 3. Das Problem der Sicherheit Italiens kann nur durch die Ent­waffnung Abessiniens gelöst werden. 4. Die heutige italienische Besetzung der Provinz Tigre darf nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie gewährleistet für dieses Ge­biet eine rasche Entwicklung zu jenen Verhält­nißen, die der Völkerbundspakt für die nationale Würde und für ein freundschaftliches Zusammen­leben der Böller vorschreibt. 8 Für den Zu­gang Abessiniens zum Meer besteht bereits im italienischen Freundschaftsvertrag von 1928 eine Bestimmung, die Abessinien einen Zugang zum Meer an der Küste von Eritrea freistellt.

Parts, 28. Oktober.

Ministerpräsident und Außenminister Laval hatt« am Donnerstag eine längere Unterredung mit dem englischen Botschafter. Man nimmt an, daß Laval bei dieser Gelegenheit dem Botschafter Anregungen der italienischen Regierung zur fried­lichen Lösung der abessiniichen Frage übermit-

Jntransigeant" spricht von der Forderung Mussolinis auf Einverleibung der gegenwärtig

von den italienischen Truppen besetzten Gebiete und auf Errichtung eines vom Völkerbund an Italien zu vergebenden Mandates über die außer­halb des Stammgebietes liegenden abessinischen Kolonien", während die amharischen Provinzen unter internationalen, d. h. vorwiegend italieni­schen Einfluß zu stellen wären.

Paris Soir" will erfahren haben, daß Italien in seinen neuen Vorschlägen den Geist und die Rolle des Völkerbundes achte. Die Grundlage der neuen Anregungen bilde der Bericht des Fünferausschusses, so daß dieser Ausschuß geeignet wäre, die Verhandlungen wiederaufzunehmen und zu einem Abschluß zu bringen: Das Blatt bemerkt, daß bei der Unterscheidung zwischen dem eigent­lichen Stammgebiet und den von Menelik erober­ten Provinzen zu klären sein werde, ob die Pro­vinz Harrar zum Stammgebiet zu rechnen sei oder nicht. Da die abessinische Dynastie großen Wert auf dieses Gebiet lege, wäre es klug, es von einem besonderen Regime auszuschließen.

In der französischen Öffentlichkeit wird der weitere Gang der Vermittlungsver­handlungen mit größter Spannung verfolgt. Die Bereitschaft Mussolinis, eine der drei lybischen Divisionen zurückzunehmen, wird als vielversprechender Auftakt zu dem von Laval ver­mittelten Meinungsaustausch zwischen Rom und London geweitet.

Die von einem Teil der Morgenpresse vertre­tene Auffassung, daß Laval vor dem Auswärtigen Ausschuß der Kammer die Bereitschaft Frank­reichs zur Unterstützung der englischen Flotte auch in dem Falle zugegeben habe," daß die englische Flotte von Italien angegriffen werden sollte, ohne daß sie im Austrage des Völkerbundes han­dele, findet in der Abendpresse keine Bestätigung. Diese Frage bleibt also zumindest unklar. Das Sprachrohr des Ministerpräsidiums, derTemps", erklärt hierzu: Es scheint aus den Ausführungen des Ministerpräsidenten hervorzugehen, daß über die Auslegung des Artikels 16 nunmehr ein voll­ständiges Einvernehmen zwischen England und Frankreich hergestellt ist. Der gegenseitige Bei­stand muß von allen Mitgliedern des Völker­

bundes gewährt werden, falls eines von ihnen von einem Staat wegen der gemeinsam gegen ihn ausgeübten Sühnemaßnahmen angegriffen wird. Dasselbe würde zutreffen, wenn die eng­lische Flotte, nachdem sie vom Völkerbund den Auftrag erhalten hätte, im Mittelmeer Polizei­dienst zu tun, von italienischen Kriegsschiffen an­gegriffen werden würde.

Mussolinis Seste ohne Segenleistung r

Berlin, 23. Oktober.

Donnerstag abend wurde in Rom amtlich be­kanntgegeben, daß die italienische Regierung eine Division aus Libyen zurückgezogen und in die Heimat abberufen hat. Mit der Rückbeförderung der Division soll unverzüglich begonnen werden.

Wie der diplomatische Berichterstatter des Reu­ter-Büros hierzu ergänzend berichtet, war diese Mitteilung mit keinerlei Bitte Italiens hinsicht­lich einer gleichgearteten Geste Englands verbun­den.

In Londoner amtlichen Kreisen hält man es trotzdem sür unwahrscheinlich, daß Eng­land im Augenblick seine Flottenstärke im Mittelmeer ändern werde.

Es wird darauf hingewiesen, daß Italien in Libyen etwa 73 000 Mann stehen habe. die sich aus drei Divisionen zusammensetzten und bei denen es sich um 60 000 Mann italienische Trup­pen und 13 000 eingeborene Truppen handele Darüber hinaus befänden sich in Libyen Tanks und Flugzeuge. England dagegen habe in Aegyp- ten lediglich 23 000 Mann, nämlich 13 000 Mann britische Truppen und 10 000 Mann ägyptische Truppen. ^

Sanktionskonferenz am ri.ssktober

Genf. 25. Oktober.

Der Präsident der Genfer Sanktionskonferenz, Vasconcellos, hat die Konferenz auf den 31. Okto­ber, nachmittags 5 Uhr, einberufen. Am Vor­mittag desselben Tages soll auch der Arbeitsaus­schuß seine nächste Sitzung abhalten.

(Siehe auch Seite 2)

deutsches Necht!

Nationalsoiialistische Neformarbeit

ir. bist. Die Errichtung eines Obersten Diszipli­nar- und Ehrengerichtshofes der Deutschen Ar­beitsfront, der nicht zuletzt die hier und da in der Gemeinschaft aller schaffenden Volksgenossen noch vorhandenen asozialen Elemente unschädlich machen soll, zeigt wiederum, in wie starkem Maße der Begriff der Arbeitsehre bereits auch prak­tisch das Rechtsleben des Dritten Reiches be­herrscht. Darüber hinaus ist jene Ergänzung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit ebenso wie die Rechtserneuerung auf anderen Ge­bieten ein Beweis dafür, daß zielbewußt auf den von der nationalsozialistischen Bewegung freige­legten Grundlagen des germanischen Rechts weitergebaut wird und daß im neuen Deutsch­land dem so ganz anders gearteten römischen Rechtsgedanken allmählich alle Wirkungsmöglich­keiten genommen werden. Was diese Tatsache für den deutschbewußten Arbeiter der Faust und der Stirn bedeutet, kann man daraus ermessen, daß auf Grund der (jahrhundertelang für unsere Rechtsprechung maßgebenden) römischen Rechts­auffassung vor der nationalsozialistischen Macht­ergreifung eine innere Verbindung von Ehre und Arbeit überhaupt nicht gegeben war. Dieser gemeinschaftswidrige Geist,, der aus dem ursprünglichen Bürgerlichen Gesetzbuch auch in arbeitsethischer Beziehung spricht, läuft darauf hinaus, die Arbeit wie jede andere Sache als Ware zu behandeln und in den Dienst nack­ter materialistischer Interessen zu stellen. Der Träger der Arbeit, der Schaffende, var denn auch unter dem liberalistischen System nichts wei­ter als ein völlig isoliertes Vertragsobjekt, ohne tiefere Beziehung zu den Mitschafsenden und den Vertragschließenden auf der Letriebsführenden Seite. Man konnte hier über das rein Formale, Unpersönliche des Rechtsverhältnisses schon des­halb nicht hinauskommen, weil das römische Recht, das jedenfalls sogar dem Arbeitsrecht deutscher Volksgenossen seinen Stempel aufdrückte, ein Ar­beitsethos im Sinne der Treuebindung zwischen Betriebsführung und Gefolgschaft nicht kennt.

Wie weit die Trennung von Sittlichkeit und Recht in Rom ging, tritt besonders kratz im Familienrecht jener Zeit hervor: Es verstieß nicht gegen die guten Sitten, wenn eine Frau mit einemScheingatten" einen kurzfristigen Ehever­trag einging, nur, um sich auf diese Weise von ihrem Vormund loszuraufen. Wie viel wertvoller und würdiger war das ungeschriebene ger­manische Eherecht, das Mann und Frau einen Schicksalsbund sogar noch über den Tod hinaus schließen ließ. Von einer Eemeinschaftspflicht der Erschließenden war im römischen Recht ebenso­wenig die Rede wie bei anderen Vertrags­abschlüssen, und die Rechtsfähigkeit des einzelnen wurde von seiner etwaigen Ehrlosigkeit nicht im geringsten berührt. Man lese demgegenüber im Reichserbhofgesetz und im Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit nach, wie konsequent der nationalsozialistische Gesetzgeber auf den Ehrbegriff germanischer Prägung zu­rückgegangen st und ihm auf allen Gebieten des privaten und des öffentlichen Wirkens wieder Geltung verschafft hat.

Aber da stoßen wir gleich noch auf einen an­deren Gegensatz zwischen deutschem und römischem Recht: das letztere leugnet grundsätzlich jede Einheit von privatem und öffent­lichem Recht, während nach deutscher An­schauung beide Gestaltungen ein und derselben Idee, nämlich der Eemeinschaftsidee, sein müssen. Die Privatinteressen des einzelnen hatten nach römischer Rechtsübung grundsätzlich größeren An­spruch auf Schutz als die einer Gemeinschaft; auf keinen Fall konnte die Gemeinschaft auf Kosten der persönlichen Rechte des einzelnen gefördert werden. Der Schwerpunkt lag also durchaus beim ichhaften Einzelwesen, nicht bei dem ihm über­geordneten Ganzen. Während nach germanischer Tradition sogar die Königsgebote dem Volkswohl Rechnung tragen mußten, oder. um ein anderes Beispiel zu geben, der Nutzungsberechtigte des Sippegutes lediglich Verwalter der kommenden Generation war. spiegelte sich in den römischen Gesetzen und den von ihnen beeinflußten Gesetz­büchern späterer Reichsbildungen die Herrschaft des Einzelbürgers und seine gemeinschaftsfeind- lichs Haltung wider.Gemeinnutz geht vor Eigen-