parteiamtklageszeilung der Nationalsozialisten Vremens
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Das Amtsblatt des Senats
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Nr. 295 / 5. Jahrgang
sreitag, 25. Oktober
kinzetpreis 15 Npf.
München erlchlt sein neues Neprüge
flm z. November: kichtfest der monumentalen Parteibauten / kinweiiiung der tudwigs-örütke und des NS.-nrzteliauses
linsen Itrgssspivgsl
Mussolini gibt seine Bedingungen für die Berlegung des italienisch-abessinischen Streitfalles bekannt.
Die Londoner Flottenkonserenz wurde auf den 2. Dezember festgesetzt.
Das Urteil gegen die vier Heimattreuen von Eupen-Malmedy lautet aus Ausbürgerung.
Dem deutschen Professor Spemann, Freiburg, Breisgau, wurde der diesjährige Nobelpreis für Physiologie und Medizin verliehen.
Die deutsche Heringsfischerei beklagt in den letzten zwei Wochen 19 Opfer der See.
Die Verschuldung der deutschen Landwirtschaft ist nach den neuesten Feststellungen wesentlich zurückgegangen.
Zur Aufrechterhaltung des Brotpreises wurden die preise für Roggenmehl herabgesetzt.
Auch der Reichsarbeitsdienst wird werbend sür das deutsche Buch in der Woche des Buches tätig sein.
Als neuer Kommandeur der Bremer Schutzpolizei wurde gestern durch Senator Laue Oberstleutnant Dr. Lankenau in das Amt eingeführt.
Warnung an Abtrünnige
Keine Wiederaufnahme in die DAF.
Koblenz-Trier, 28. Oktober
Die Kreiswaltung Wittlich der Deutschen Arbeitsfront, Gau Koblenz-Trier, brachte nachstehende Zeilen in allen Ortsgruppen des Kreises als Mahnung und Warnung zum Aushang:
Die beiden Volksgenossen H. und D. aus Trames, Ortsgruppe Eich, traten im Frühjahr 1938 aus der Deutschen Arbeitsfront aus, nachdem sie den ganzen Winter im Wald als Holzhauer gearbeitet hatten. Als Grund gaben sie an, die Arbeit sei ja jetzt beendet, im Winter, wenn die Arbeit wieder beginne, würden sie wieder eintreten. Damit bekundeten die beiden, daß sie nur aus rein materialistischen Gründen der DAF. beigetreten waren. Es kam, wie vorauszusehen war. Die beiden, die alles andere wie Nationalsozialisten sind, meldeten sich auch in diesem Jahre wiÄer, um als Holzhauer beschäftigt zu werden. Gleichzeitig stellten sie an den Ortswalter das Ansinnen, sie wieder in die DAF. aufzunehmen, um wieder in Arbeit zu kommen.
Selbstverständlich kommt eine Aufnahme nicht mehr in Frage. Wer sich einmal aus der Volksgemeinschaft ausschließt, kann nie mehr Mitglied der DAF. werden und hat die Folgen zu tragen.
Der Vorfall möge für alle die eine Warnung sein, die heute noch nicht die Ziele des Nationalsozialismus und der DAF. begriffen haben.
Veutscher Nobel-Preisträger
Stockholm, 28. Oktober.
Das Lehrerkollegium des Karolinischen Instituts zu Stockholm hat am Donnerstag den diesjährigen Nobelpreis für Physiologie und Medizin dem Professor Hans Spemann, Freiburg (Vreis- gau), sür seine Entdeckung von dem Organisator- essekt während der embrionalen Entwicklung verliehen.
Der deutsche Nobelpreisträger Pros. Hans Cpemann hat sich als Zoologe hervorragend um die experimentelle Erforschung der tierischen Entwicklung verdient gemacht. Er wurde am 27. Juni 1869 zu Stuttgart geboren. Von 1914 bis 1918 war er Direktor am Kaiser-Wilhelm-Jnstitut für Biologie in Berlin-Dahlem. Seit 1919 hat er einen Lehrstuhl an der Universität Freiburg i. Vr.
slottenkonfereii; am 2. Verember
London, 23. Oktober.
Die britische Regierung hat die Unterzeichner des Londoner und des Washingtoner Flotten- »ertrages zu einer am 2. Dezember in London beginnenden Konferenz über die Frage der Flottenbegrenzung eingeladen. Die Einladungen wurden den Botschaftern der vier in Frage kommenden Mächte Amerika, Frankreich, Italien und Japan zugestellt.
Die britischen Dominions haben keine formale Einladung erhalten, doch Ist ihnen anheimgestellt worden, Vertreter zu entsenden, falls sie dres wünschen sollten. In englischen Kreisen wird ungenommen, daß die Londoner Botschafter der ulottenmächte die Führung ihrer Adordnungen übernehmen werden. . ..
„Der Erste Lord der Admiralrtat äußerte sich im Unterhaus über den Zweck der plotlenkonferenz. Es gehe darum, ein Abkommen über möglichst viele Fragen der Flottenbegren- sung zu sichern und damit den Abschluß eines mternationalen Vertrages zu ermöglichen, der an Stelle der Ende nächsten Jahres ablaufenden alottenverträge treten würde.
München, 28. Oktober.
Der 3. November wird in der Geschichte der Stadt München als Hauptstadt der Bewegung und Hauptstadt oer deutschen Kunst ein besonders denkwürdiger Tag werden. Der Einklang der beiden Begriffe wird an diesem Tage vielfältigen monumentalen Ausdruck finden. Die Ludwigs- brücke wird in ihrer neuen Gestalt feierlich eingeweiht, die großen Führerbauten der Partei am Königsplatz, der inzwischen mit 22 000 Platten ausgelegt worden ist, werden Richtfest halten, und ebenso wird der Neubau im alten Botanischen Garten an der Stelle des ehemaligen Elaspalastes sein Richtfest feiern. Schließlich wird das N S. - A e r z t e h a u s in der Brien- nerstratze seiner Bestimmung übergeben.
Die Ludwigs-Brücke ist die älteste und ehrwürdigste Brücke über die Jsar in München.
Sie ist dadurch mit der Geschichte des neuen Deutschlands besonders eng verbunden,
daß am 9. November 1923 über sie der Weg der nationalsozialistischen Kämpfer in die Stadt München hineinführte.
Sie hat verkehrspolitisch große Bedeutung und mußte schließlich vollkommen neu gestaltet werden. Die neue Brücke ist ein ingenieurtechnisch glänzender Zeuge deutscher Geistes- und Handarbeit und in ihren schönen Formen eine edle Zierde der Hauptstadt der Bewegung Die Einweihung der Brücke wird am 3. November um 11 Uhr vormittags mit einer Ansprache des Oberbürgermeisters Fiehler erfolgen. Die Feierlichkeit wird vom Reichssender München übertragen. Das städtische Fest wird am Abend in einer Veranstaltung im Alten Rathaussaal ausklingen, an der alle die teilnehmen, die an dem Bau mitgewirkt haben.
Im Anschluß an die Einweihung der Ludwigs- Brücke werden die Veranstaltungen des Tages mit dem Richtfest der Parteibauten am Königsplatz ihren Höhepunkt erhalten. Führerhaus und
Verwaltungsgebäude werden künftig die äußeren Repräsentanten der Hauptstadt der Bewegung sein. Sie werden aber auch die wahrhaft königliche Anlage, die König Ludwig 1 geschaffen hat, ihrer höchsten künstlerischen Vollendung entgegenführen und damit ein dauerndes Ruhmesmal des Künstlers und Kunstförderers Adolf Hitler werden.
Die Pläne für die Umgestaltung des Alten Botanischen Gartens, des Platzes, aus dem der mit ungeheuren Kunstschätzen seinerzeit abgebrannte Glas-Palast stand, stammen ebenso wie die Pläne für die Parteibauten von Pros. Troost, den der Führer mit der Neugestaltung der ganzen Anlage beauftragt hatte. Als Pros. Troost allzufrüh aus seinem Schaffen gerufen wurde, hinterließ er eine größere ausgearbeitete Skizze. Die Professoren Bieber und Wackerle haben dann die Neugestaltung durchgeführt.
IIn der bahre Wilhelm toepers
ssm Sonnabeirv Versetzung des verewigten vauleiters und Neiäisstatttzalters in Mitdenke
Dessau, 23. Oktober.
Der verewigte Gauleiter und Reichsstatthalter Hauptmann Loeper liegt seit Mittwoch nachmittag aufgebahrt in der Vorhalle des Reichsstatt- Halter-Hauses. Vor dem Portal halten zwei SS-- Männer die Wache. Der Sarg selbst wird von SS.- und SA.-Männern flankiert. Auf dem Sargdeckel liegt die Fahne der Bewegung, die der Verewigte in Anhalt und Mitteldeutschland zum Siege trug. Zu seinen Füßen ruht das Ordenskissen. Man sieht Schleifen, geschmückte Kränze der Stadt Dessau und der Gemeinde Mildense, deren Ehrenbürger Hauptmann Loeper war. Mattes Licht wirft einen gedämpften Schein auf die zahlreichen Trauernden, die an dem Toten vorüberziehen und ihm mit dem deutschen Gruß die letzte Ehre erweisen. Dazu ertönt leises Harmoniumspiel feierlich durch den Raum. Drei Listen, zur Zeichnung ausgelegt, füllen sich immer mehr, denn die Zahl derer, die nicht nur aus Dessau, sondern aus dem Lande und dem Gau den Toten ehren wollen, ist gewaltig groß. Fortgesetzt laufen Telegramme aus dem ganzen Reich im Trauerhause ein.
Nachdem so der Bevölkerung Gelegenheit gegeben worden ist, noch einmal stillen Abschied von ihrem Gauleiter zu nehmen, wird die sterbliche Hülle heute abend zwischen 23 und 24 Uhr vom Neichsstatthalter-Haus zum Friedrich-Theater übergeführt und dort in aller Stille aufgebahrt werden.
Italiens
Die Trauerfeier findet am Sonnabend um 11.13 Uhr im Friedrich-Theater zu Dessau statt. Das Programm der Trauerfeier gestaltet sich wie folgt: Vorspiel aus der Oper „Parsioal", Vorspruch: „Sei getreu bis in den Tod", Trauerkundgebung, Trauermarsch aus der Oper „Götterdämmerung", das Lied vom guten Kameraden. Während des Liedes vom guten Kameraden wird der Sarg aus dem Theater auf die Lafette getragen.
Anschließend erfolgt die Ueberführung nach Mildense. Der Trauerzug geht um 12.18 Uhr vom Friedrich-Theater ab und führt durch die Dessauer Wasserstadt über Waldersee nach Mildense. Hier findet um 13.30 Uhr die Beisetzung des Sarges und die Einsegnung in der Veisetzungshalle statt. Nach der Ansprache des Landesbischofs Peter vor dem vor der Halle aufgebahrten Sarg, der die Einsegnung folgt, sprechen ein Vertreter der braunschweigischen Staatsregierung, der anhal- tiische Staatsminister Freyberg für die anhaltische Staatsregierung und der stellvertretende Gauleiter, Staatsrat Eggeling. Im Anschluß wird unter dumpfem Trommelwirbel und dem Horst- Wessel-Lied der Sarg in die Gruft getragen.
weitere Seileidstelegramme
Berlin, 23. Oktober.
Der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht. Generaloberst von Blomberg, sandte an Frau Reichsstatthalter
Loeper folgendes Beileidstelegramm: „Aus Anlaß des Ablebens Ihres Herrn Gemahls spreche ich Ihnen meine tiefempfundene Anteilnahme aus. Mit mir trauert hie deutsche Wehrmacht über den allzu frühen Heimgang dieses vorbildlich tapferen Soldaten und Vorkämpfers für die große Idee des nationalsozialistischen Dritten Reiches."
Der Reichsführer SS. Heinrich Himmler hat anläßlich des Ablebens des Reichsstatthalters SS.-Eruppenfiihrer Loeper an dessen Witwe folgendes Telegramm gerichtet: „Zu dem Tod Ihres Gatten übermittle ich Ihnen, sehr verehrte Frau Loeper, mein und der gesamten Schutzstaffel herzliches Beileid. Wir betrauern in dem Toten den untadeligen alten Kämpfer und Paladin des Führers und sind stolz darauf, daß er als Gruppenführer der Schutzstaffel angehört hat. Heil Hitler!"
flaggen aus Halbmast!
Berlin, 25. Oktober.
Der Reichspropagandaleiter der NSDAP., Reichsminister Dr. Goebbels, gibt bekannt: „Auf Befehl des Führers ordne ich an: Alle Gebäude der Partei und der ihr angeschlossenen Verbände flaggen aus Anlaß des Ablebens des Gauleiters und Reichsstatthalters Wilhelm Friedrich Loeper in der Zeit vom 28 bis einschließlich 31. Oktober halbmast."
versößnungsprogkamm
Ver pariser votsltzaster knglands erneut bei Laoai
Rom, 23. Oktober.
Das halbamtliche „Eiornale d'Jtalia" stellt im Zusammenhang mit dem italienisch-abessinischen Konflikt fünf Punkte auf, die unschwer als das italienische Programm der gegenwärtigen diplomatischen Besprechungen zwischen Rom, Paris und London zu erkennen sind: 1. Die auch vom Genfer Fünferausschuß anerkannte Unterlegenheit und Unfähigkeit Abessiniens macht eine internationale Organisation über das ganze abessinische Gebiet notwendig. Dabei ist jedoch zu beachten, daß Abessinien weder eine nationale noch staatliche Einheit ist, sondern in das alte amharische Abessinien und die später eroberten Provinzen zerfällt, die nach Religion und Geschichte und desgleichen politisch und wirtschaftlich verschieden sind. 2. Dieser klar vorhandenen Trennung muß in dem System der internationalen Organisation ebenso Nechnung getragen werden wie den anerkannten italienischen Notwendigkeiten und Rechten. 3. Das Problem der Sicherheit Italiens kann nur durch die Entwaffnung Abessiniens gelöst werden. 4. Die heutige italienische Besetzung der Provinz Tigre darf nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie gewährleistet für dieses Gebiet eine rasche Entwicklung zu jenen Verhältnißen, die der Völkerbundspakt für die nationale Würde und für ein freundschaftliches Zusammenleben der Böller vorschreibt. 8 Für den Zugang Abessiniens zum Meer besteht bereits im italienischen Freundschaftsvertrag von 1928 eine Bestimmung, die Abessinien einen Zugang zum Meer an der Küste von Eritrea freistellt.
Parts, 28. Oktober.
Ministerpräsident und Außenminister Laval hatt« am Donnerstag eine längere Unterredung mit dem englischen Botschafter. Man nimmt an, daß Laval bei dieser Gelegenheit dem Botschafter Anregungen der italienischen Regierung zur friedlichen Lösung der abessiniichen Frage übermit-
Jntransigeant" spricht von der Forderung Mussolinis auf Einverleibung der gegenwärtig
von den italienischen Truppen besetzten Gebiete und auf Errichtung eines vom Völkerbund an Italien zu vergebenden Mandates über die außerhalb des Stammgebietes liegenden abessinischen „Kolonien", während die amharischen Provinzen unter internationalen, d. h. vorwiegend italienischen Einfluß zu stellen wären.
„Paris Soir" will erfahren haben, daß Italien in seinen neuen Vorschlägen den Geist und die Rolle des Völkerbundes achte. Die Grundlage der neuen Anregungen bilde der Bericht des Fünferausschusses, so daß dieser Ausschuß geeignet wäre, die Verhandlungen wiederaufzunehmen und zu einem Abschluß zu bringen: Das Blatt bemerkt, daß bei der Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Stammgebiet und den von Menelik eroberten Provinzen zu klären sein werde, ob die Provinz Harrar zum Stammgebiet zu rechnen sei oder nicht. Da die abessinische Dynastie großen Wert auf dieses Gebiet lege, wäre es klug, es von einem besonderen Regime auszuschließen.
In der französischen Öffentlichkeit wird der weitere Gang der Vermittlungsverhandlungen mit größter Spannung verfolgt. Die Bereitschaft Mussolinis, eine der drei lybischen Divisionen zurückzunehmen, wird als vielversprechender Auftakt zu dem von Laval vermittelten Meinungsaustausch zwischen Rom und London geweitet.
Die von einem Teil der Morgenpresse vertretene Auffassung, daß Laval vor dem Auswärtigen Ausschuß der Kammer die Bereitschaft Frankreichs zur Unterstützung der englischen Flotte auch in dem Falle zugegeben habe," daß die englische Flotte von Italien angegriffen werden sollte, ohne daß sie im Austrage des Völkerbundes handele, findet in der Abendpresse keine Bestätigung. Diese Frage bleibt also zumindest unklar. Das Sprachrohr des Ministerpräsidiums, der „Temps", erklärt hierzu: Es scheint aus den Ausführungen des Ministerpräsidenten hervorzugehen, daß über die Auslegung des Artikels 16 nunmehr ein vollständiges Einvernehmen zwischen England und Frankreich hergestellt ist. Der gegenseitige Beistand muß von allen Mitgliedern des Völker
bundes gewährt werden, falls eines von ihnen von einem Staat wegen der gemeinsam gegen ihn ausgeübten Sühnemaßnahmen angegriffen wird. Dasselbe würde zutreffen, wenn die englische Flotte, nachdem sie vom Völkerbund den Auftrag erhalten hätte, im Mittelmeer Polizeidienst zu tun, von italienischen Kriegsschiffen angegriffen werden würde.
Mussolinis Seste ohne Segenleistung r
Berlin, 23. Oktober.
Donnerstag abend wurde in Rom amtlich bekanntgegeben, daß die italienische Regierung eine Division aus Libyen zurückgezogen und in die Heimat abberufen hat. Mit der Rückbeförderung der Division soll unverzüglich begonnen werden.
Wie der diplomatische Berichterstatter des Reuter-Büros hierzu ergänzend berichtet, war diese Mitteilung mit keinerlei Bitte Italiens hinsichtlich einer gleichgearteten Geste Englands verbunden.
In Londoner amtlichen Kreisen hält man es trotzdem sür unwahrscheinlich, daß England im Augenblick seine Flottenstärke im Mittelmeer ändern werde.
Es wird darauf hingewiesen, daß Italien in Libyen etwa 73 000 Mann stehen habe. die sich aus drei Divisionen zusammensetzten und bei denen es sich um 60 000 Mann italienische Truppen und 13 000 eingeborene Truppen handele Darüber hinaus befänden sich in Libyen Tanks und Flugzeuge. England dagegen habe in Aegyp- ten lediglich 23 000 Mann, nämlich 13 000 Mann britische Truppen und 10 000 Mann ägyptische Truppen. ^
Sanktionskonferenz am ri.ssktober
Genf. 25. Oktober.
Der Präsident der Genfer Sanktionskonferenz, Vasconcellos, hat die Konferenz auf den 31. Oktober, nachmittags 5 Uhr, einberufen. Am Vormittag desselben Tages soll auch der Arbeitsausschuß seine nächste Sitzung abhalten.
(Siehe auch Seite 2)
deutsches Necht!
Nationalsoiialistische Neformarbeit
ir. bist. Die Errichtung eines Obersten Disziplinar- und Ehrengerichtshofes der Deutschen Arbeitsfront, der nicht zuletzt die hier und da in der Gemeinschaft aller schaffenden Volksgenossen noch vorhandenen asozialen Elemente unschädlich machen soll, zeigt wiederum, in wie starkem Maße der Begriff der Arbeitsehre bereits auch praktisch das Rechtsleben des Dritten Reiches beherrscht. Darüber hinaus ist jene Ergänzung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit ebenso wie die Rechtserneuerung auf anderen Gebieten ein Beweis dafür, daß zielbewußt auf den von der nationalsozialistischen Bewegung freigelegten Grundlagen des germanischen Rechts weitergebaut wird und daß im neuen Deutschland dem so ganz anders gearteten römischen Rechtsgedanken allmählich alle Wirkungsmöglichkeiten genommen werden. Was diese Tatsache für den deutschbewußten Arbeiter der Faust und der Stirn bedeutet, kann man daraus ermessen, daß auf Grund der (jahrhundertelang für unsere Rechtsprechung maßgebenden) römischen Rechtsauffassung vor der nationalsozialistischen Machtergreifung eine innere Verbindung von Ehre und Arbeit überhaupt nicht gegeben war. Dieser gemeinschaftswidrige Geist,, der aus dem ursprünglichen Bürgerlichen Gesetzbuch auch in arbeitsethischer Beziehung spricht, läuft darauf hinaus, die Arbeit wie jede andere Sache als Ware zu behandeln und in den Dienst nackter materialistischer Interessen zu stellen. Der Träger der Arbeit, der Schaffende, var denn auch unter dem liberalistischen System nichts weiter als ein völlig isoliertes Vertragsobjekt, ohne tiefere Beziehung zu den Mitschafsenden und den Vertragschließenden auf der Letriebsführenden Seite. Man konnte hier über das rein Formale, Unpersönliche des Rechtsverhältnisses schon deshalb nicht hinauskommen, weil das römische Recht, das jedenfalls sogar dem Arbeitsrecht deutscher Volksgenossen seinen Stempel aufdrückte, ein Arbeitsethos im Sinne der Treuebindung zwischen Betriebsführung und Gefolgschaft nicht kennt.
Wie weit die Trennung von Sittlichkeit und Recht in Rom ging, tritt besonders kratz im Familienrecht jener Zeit hervor: Es verstieß nicht gegen die guten Sitten, wenn eine Frau mit einem „Scheingatten" einen kurzfristigen Ehevertrag einging, nur, um sich auf diese Weise von ihrem Vormund loszuraufen. Wie viel wertvoller und würdiger war das ungeschriebene germanische Eherecht, das Mann und Frau einen Schicksalsbund sogar noch über den Tod hinaus schließen ließ. Von einer Eemeinschaftspflicht der Erschließenden war im römischen Recht ebensowenig die Rede wie bei anderen Vertragsabschlüssen, und die Rechtsfähigkeit des einzelnen wurde von seiner etwaigen Ehrlosigkeit nicht im geringsten berührt. Man lese demgegenüber im Reichserbhofgesetz und im Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit nach, wie konsequent der nationalsozialistische Gesetzgeber auf den Ehrbegriff germanischer Prägung zurückgegangen st und ihm auf allen Gebieten des privaten und des öffentlichen Wirkens wieder Geltung verschafft hat.
Aber da stoßen wir gleich noch auf einen anderen Gegensatz zwischen deutschem und römischem Recht: das letztere leugnet grundsätzlich jede Einheit von privatem und öffentlichem Recht, während nach deutscher Anschauung beide Gestaltungen ein und derselben Idee, nämlich der Eemeinschaftsidee, sein müssen. Die Privatinteressen des einzelnen hatten nach römischer Rechtsübung grundsätzlich größeren Anspruch auf Schutz als die einer Gemeinschaft; auf keinen Fall konnte die Gemeinschaft auf Kosten der persönlichen Rechte des einzelnen gefördert werden. Der Schwerpunkt lag also durchaus beim ichhaften Einzelwesen, nicht bei dem ihm übergeordneten Ganzen. Während nach germanischer Tradition sogar die Königsgebote dem Volkswohl Rechnung tragen mußten, oder. um ein anderes Beispiel zu geben, der Nutzungsberechtigte des Sippegutes lediglich Verwalter der kommenden Generation war. spiegelte sich in den römischen Gesetzen und den von ihnen beeinflußten Gesetzbüchern späterer Reichsbildungen die Herrschaft des Einzelbürgers und seine gemeinschaftsfeind- lichs Haltung wider. „Gemeinnutz geht vor Eigen-