Ausgabe 
(1.11.1935) Nr. 302
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Das flmtsblatt des Senats

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Nr. 502 / 5. Jahrgang

frettag, 1. November

kinzelpress 15 Nps.

die HJ schafft einen neuen ^,.

steute veginn der ersten Keichstagung der stitlerjugend-Nechtsorganisation in Mdenburg

Unser lagesspiegvl

Reichsminister Dr. Frick sprach vor der Ber­liner Beamtenschaft.

In Oldenburg fand die Vorbesprechung zur ersten Reichstagung der Hitler-Jugend-Rechts- organisation statt.

Auf dem abessinischen Kriegsschauplatz ist zum ersten Male eine wirkliche Schlacht im Gange.

Der Widerstand Italiens gegen die Genfer Sühnematznahmen ist im Wachsen begriffen.

Im Dezember und Januar erfolgt die Rekrutenmusterung aus der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung.

Nach dem Spruch des Seeamts Bremerhaven trifft DampferEUenach" a» dem Zusammen- stotz mit dem SchlachtschiffRamillies" kein Verschulden.

Im Falle Hayungs wurden wegen Verletzung ihrer Betriebsführerpflichten Hans Hayungs jun. zu 80V Mark und seine Mutter Anna Hayungs zu 188 Mark Geldstrafe sowie zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.

Pros. Hans Groß vollendete denTeppich der Bewegung".

Zur Beratungratloser Hausfrauen" wird dieB. Z." fortan täglich zweckmiitzige Speise­folgen mit entsprechenden Kochanweisungen veröffentlichen.

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Besandtenkmpfang beim sichrer

Berlin, 1. November.

Der Führer und Reichskanzler empfing Don­nerstag mittag den Gesandten des Königreiches Irak, Seine königliche Hoheit Emir Zeid-el- Hussein, ferner den neuernannten lettischen Ge­sandten, Eelmins zur Entgegennahme ihrer Be­glaubigungsschreiben. An dem Empfang nahmen teil der Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath und die Herren der Umgebung des Führers. Zeid-el-Hussein ist der erste Gesandte feines Landes in Deutschland, nachdem Irak vor einiger Zeit seine staatliche Selbständigkeit er­langt hat. In den bei den Empfängen gewechsel­ten Ansprachen wurden von den Gesandten, ebenso vom deutschen Reichskanzler, die freundschaftlichen Beziehungen hervorgehoben, die beide Länder mit dem Deutschen Reich verbinden; auch die Förde­rung des gegenseitigen Warenverkehrs wurde zu­gesagt.

sunktion der nsvflp. öffentlich

Eine wichtige Reichsgerichtsentscheidung Lr. Berlin, 1. November.

Das Reichsgericht hat in einem neueren Urteil den Grundsatz aufgestellt, daß Urkunden der Reichsleitung der NSDAP. beim Vor­liegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen öffentliche Urkunden im Sinne der Para­graphen 267 und 268 des Strafgesetzbuches sind, denn bei der Bedeutung dieser Parteistelle im öffentlichen Leben bedürften ihre Urkunden des gleichen Rechtsschutzes wie die Urkunden der Staatsbehörden. Dieser Grundsatz des obersten Ge­richts wurde einem Angeklagten zum Verhängnis, der einen als Niete gezogenen Prämienschein der Winterhilfslotterie durch Aufkleben von Ziffern gefälscht und damit versucht hatte, sich einen auf die gefälschte Nummer entfallenen Gewinn aus­zahlen zu lassen. Er wurde nach den für die Fäl­schung öffentlicher Urkunden bestehenden schär­feren Bestimmungen bestraft. Das Reichs­gericht sagte u. a. noch grundsätzlich, daß die NSDAP. zwar ihre Befugnisse, Tätigkeit und Funktionen nicht aus der Staatsgewalt ableite.

Befugnisse, Tätigkeit und Funktion der NSDAP. seien deswegen aber nicht weniger öffentlicher Natur als Befugnisse, Tätigkeit und Funktion der staatlichen Behörden.

kine Nichtigstellung

Berlin, 1. November.

In ausländischen Blättern sind Meldungen ver­breitet, denen zufolge das Propagandaministerium seine Nachgeordneten Dienststellen angewiesen habe, die Namen im Kriege gefallener Juden von Kriegerdenkmälern und Gedenktafeln zu entfernen. Gegenüber diesen Meldungen wird amtlich fest- gestellt, datz eine solche Anweisung nicht er­gangen ist.

Besangnis für ten ffompel

Münster, 1. November.

Hn der Strafsache gegen den ehemaligen Gene­raldirektor der Wiking-Werke, Dr. h. c. R u dolf ten HompeI, hat die erste Große Strafkammer des Landgerichts in Münster das Urteil verkün­det. Der Angeklagte wurde wegen handelsrecht­licher Untreue, Untreue und Vergehens gegen das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 22VV0 Reichsmark, ersatzweise zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wurde in Höhe von sechs Monaten auf die erkannte Strafe angerechnet.

(Sonderbericht derBremer Zeitung.)

Leb. Oldenburg, 1. November.

Nachdem seit drei Jahren innerhalb der Reichs­führung der Hitler-Jugend zäh und unermüdlich an der Erfassung der Jugend auch auf rechtlichem Gebiet durch das Gesetz gearbeitet wurde, tritt nunmehr die neugeschaffene HJ.-Rechts - organisation mit einer ersten Reichstagung an die Öffentlichkeit. Der Tagung, die unter dem Protektorat des Gauleiters Weser-Ems und Reichsstatthalters Carl Röver in der Zeit vom 1. bis zum 3. November im Oldenburger Landtag stattfindet, erhält schon rein äußerlich eine ganz außerordentliche Bedeutung durch die Anwesen­heit des Reichsjugendführers Valdur von Schirach, des Präsidenten der Akademie für Deut­sches Recht, Reichsministers Dr. Frank II, des Staatssekretärs Dr. Freißler, des Vorsitzenden des Obersten Parteigerichts Reichsleiter Buch, des Reichsamtsleiter Gesandten Daitz, sowie weiterer führender Juristen des Reiches und der Reichs- jugendsührung.

Berlin, 1. November.

Erst Deutscher dann Beamter" unter die­sem Leitwort steht die Arbeit des Beamten im neuen Deutschland. Das wurde treffend bewiesen, durch den überaus eindrucksvoll verlaufenen Generalappell der Berliner Ee- meindebeamten im Sportpalast, bei dem Reichsminister des Innern Dr. Frick sprach.

Dr. Frick erklärte eingehend, er nehme gern die Gelegenheit wahr, um der gesamten deutschen Be­amtenschaft seine Anerkennung und seinen Dank für ihre treue Mitarbeit am Aufbauwerk Adolf Hitlers in den letzten 2X Jahren auszu- sprechen. Ohne die treue Mitarbeit der deutschen Beamtenschaft hätte dieses gewaltige Werk in der kurzen Zeit nie vollbracht werden können. Der Reichsminister warnte sodann davor, die Vor­würfe der Bürokratie zu verallgemeinern. Es sei im Verlauf der nationalsozialistischen Revo­lution nicht immer leicht gewesen, den Schwung der jungen Bewegung mit dem Gang der Ver­waltung in Einklang zu bringen. Aber das sei nicht wesentlich ins Gewicht gefallen.

Der Minister fand äußerst treffende und von den Beamten mit großer Begeisterung aufgenom­mene Formulierungen über die Pflichten der deut­schen Beamten:

Je mehr der deutsche Beamte sich seinem Volk verbunden fühlt, und je mehr er vom national­sozialistischen Geist erfüllt ist, desto mehr werden die Vorwürfe der Bürokratie verschwinden. Der Beamte muß volksverbunden sein und er darf sich nicht abschließen. Er muß der Freund und Berater jedes Volksgenossen sein, der sich an ihn hilfe­suchend wendet. Gerade die Beamten der Ge­meindeverwaltung sind dazu als erste berufen, die unmittelbare Fühlung mit dem Volk zu halten."

Rechtsamtsleiter Dr. Theo Gold mann um­riß gestern nachmittag in großen Zügen Werde­gang, Aufbau und Zweck der neugeschaffenen HJ.-Rechtsorganisation. Wie überall im Dritten Reich der politische Mensch in den Vordergrund gestellt wird, so müsse auch die Jugend politisch erzogen werden.

Dir Rechtsorganisation habe das Ziel, durch einheitliche Rechtsschulung einen neuen Menschen­typ heranzubilden. Fast 1086 Rechtsreserenten seien auf diesem Gebiet tätig.

Dr. Picker als Referent für die HJ.-Rechts- schulung zeigte die Erundzüge des kommenden Jugend st rafrechts auf, das durch seine Ueberwindung der liberalistischen Gegensätze von Sittlichkeit und Rechtsbegriff, Strafrecht und Volksanschauung eine erste, wirkliche Erneuerung des deutschen Jugendrechtslebens mit sich bringe. Besonders bedeutsam werde dabei die Heraus­stellung der Ehre und der Treue der Jugend zum Staat sein. Dadurch, daß an den Universitäten Kiel und Bonn besondere Jugend rechts- Seminare eingerichtet wurden, sei eine gründ­liche wissenschaftliche Unterbauung der Arbeiten

Unter starkem Beifall kündete der Reichsminister an, daß in Zukunft alle höheren Beamten eine gewisse Zeit in den äußeren Dienst­stellen gearbeitet haben müssen, damit sie die unmittelbare Fühlungnahme mit dem Volk haben. Als segensreiches Beispiel führte er seine eigene mehr als zehnjährige Tätig­keit als Beamter in einem bäuerischen Landrats- amt an, die er nie bereut habe.

Unter stürmischer Zustimmung der Beamten gedachte der Reichsminister weiter der Verdienste der alten Vorkämpfer Sprenger und Neef, unter deren Führung alle früheren gewerkschaft­lichen Beamtenverbände im neuen Reichsbund der deutschen Beamten zusammengefaßt worden seien. Es gebe für den deutschen Beamten etwas Höheres, als Streit um Gehaltsgruppen und Lohn, er wisse heute, daß er als besonderer Ver­trauensmann des Führers am großen Wieder­aufbauwerk mitarbeiten dürfe.

Wie schon in einer früheren Rede in Münster wandte sich der Reichsminister aufs schärfste gegen die Konfessionalisierung des öffentlichen Lebens.

Wir sind der Ansicht", so erklärte er unter lebhaftester Zustimmung,daß Religion und Konfession die Eewissenssrage eines jeden einzelnen sind. Ich habe deshalb die Entkonfessionalisierung des gesamten öffentlichen Lebens verlangt. Wir wollen nicht katholische und protestantische Beamte, sondern wir wollen nur deutsche Beamte!" Der Minister sprach die Hoffnung aus, daß etwa noch bestehende kon­fessionelle Beamtenvereine von selbst endlich den Entschluß finden, sich aufzulösen.

Reichsminister Dr. Frick griff dann auf das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamten­tums zurück. In diesem Gesetz sei zum erstenmale der Arierbegriff eingeführt und verlangt worden,

erfolgt. Durch diese wesentliche Verbindung zur Wissenschaft sei erst die Möglichkeit gegeben, einen geeigneten Nachwuchs für die HJ.-Rechtsorga­nisation zu sichern. Der ausschlaggebende Faktor der Rechtsorganisation sei, so betonte Dr. Picker, die Erziehung der deutschen Jugend zu den volksethischen Wertvorstellungen, damit sie über den Wechsel der Generationen hinaus zu einer äußerlich und innerlich festverbundenen Gemeinschaft zusammengeschweißt werde. Eine gewaltige Arbeit sei geleistet worden. Daß sie so­weit voranschreiten konnte, sei nicht zuletzt der glänzenden Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen des Staates und der Partei zu verdanken. Mit dem Ausdruck seines besonderen Dankes an den Reichsstatthalter von Bremen und Oldenburg, Gauleiter Carl Ro­ver, der auf dem Gebiete der Verwaltungsreform Vorbildliches leistete, und mit einem Tank an den Gau Weser-Ems und die Stadt Oldenburg für den freundlichen Empfang wurde die ein­leitende Vorbesprechung zur ersten Reichstagung der HJ.-Rechtsorganisation geschlossen.

(Fortsetzung auf Seite 2)

daß der deutsche Beamte arischer Abstammung sein müsse, da das deutsche Volk wie er unter dem stürmischen Beifall der Versammlung fest­stellte ein Recht darauf habe, von Deutschen regiert zu werden. Auf Grund dieses Gesetzes seien alle Elemente aus dem Beamtentum aus­gemerzt worden, die sich in der Systemzeit wider­rechtlich eingeschlichen hätten.

Nun stehe man vor den großen Aufgaben eines neuen Veamtengesetzes, das im Entwurf bereits fertig sei. In diesem neuen Beamtengesetz kenne man keinen Unterschied mehr zwischen den Beamten der Länder, des Reiches und der Ge­meinden (stürmischer, anhaltender Beifall), denn für das einheitliche Reich solle es nur noch ein Beamtenrecht geben.

Den großen außenpolitischen Erfolgen stellte der Reichsinnenminister die großen innenpolitischen Erfolge gegenüber: Einheit des Reiches, Ueber­windung des Länderpartikularismus, des Par­lamentarismus, Niederwerfung des Marxismus und Bolschewismus, Bekämpfung der Arbeits­losigkeit, die heute kaum mehr eine Bedeutung beanspruchen könne, Einführung einer revolu­tionären Bevölkerungs- und Rassenpolitik. Ver­mehrung der Geburten. Aus alledem gehe deut­lich das ungeheure Vertrauen hervor, das das Volk auf die nationalsozialistische Führung Adolf Hitlers gesetzt habe (stürmischer Beifall). Endlich verwies'Dr. Frick auf die fundamentalen Nürn­berger Gesetze, die Einführung der Hakenkreuz- flagge als einzige Reichsflagge, das Reichsbllr- gergesetz und die Jugendgesetzgebung.

Abschließend bemerkte Dr. Frick noch einmal, daß sich die Beamten nicht durch die kleinlichen äußeren Nöte,, so unbequem sie manchmal auch sein mögen, wankelmütig machen lasten sollten. Bei anderen Völkern sei es zum Teil viel schlimmer als bei uns. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf den Aufruf des Gauleiters Bürckel. der sich an die nicht schwer­arbeitenden Parteigenosten richte, auf ihre Fett­ration zu Gunsten der Schwerarbeiter zu ver­zichten. Das sei nationalsozialistische Tat­gesinnung, daß einer für den anderen einstehe. Dieses Beispiel, erklärte der Minister unter der lebhaftesten Zustimmung der Versammelten, könne er allen empfehlen. Wenn es nottue, so endete der Minister unter erneuter stürmischer Zustimmung, werde das deutsche Volk seine -mnze Kraft in die Waagschale werken.

Umwelt und Vererbung

Berlin, 1. November.

Im Rahmen eines vom Reichserziehungsmini­steriums einberufenen Schulungslagers, das sämt­liche Landjahrs-Bezirksführer- und -sührerinnen des Reiches im Herbert-Norkus-Haus am Uedersee bei Eberswalde zusammenführte, veranstaltete das Rassenpolitische Amt der NSDAP. eine Vortrags­reihe, zu deren Abschluß Reichsamtsleiter Dr. Groß überEinflußmöglichkeiten der Umwelt oder Vererbung" sprach. An den Vererbungs­gesetzen entwickelte Dr. Groß die Bedeutung des Rassebeqriffes und stellte den marxistischen wie liberalistischen Irrtum von der unbegrenzten Mög­lichkeit, Einzelwesen und Menschheit zu beein­flussen, in seinen naturwissenschaftlichen, weltan­schaulichen und politischen Erscheinungsformen klar. Unabänderliche Gebundenheit körperlicher und geistiger Eigenschaften an angeborene An­lagen bestimmt Geltungsbereich und Grenzen der Erziehung. Bei seiner Aufgabe, die höchst mög­liche Entwicklung wertvoller Anlagen zu er­zielen, muß der Erzieher sich jener natürlichen Grenzen bewußt sein. Der Appell an die Willens­kräfte. der im Mittelpunkt des nationalsozialisti­schen Erziehungsgedankens steht, kann nur den Trägern wertvoller Erbanlagen gelten

Irin gefaßt

Nationalsozialistische Schulung und Erziehung

ir. klii. Zahlreiche Veranstaltungen der Partei und ihrer Gliederungen, sowohl Schulungstagun­gen wie öffentliche Kundgebungen, haben in letz­ter Zeit die außerordentlich hohe Bedeutung der Erziehungsarbeit am deutschen Menschen hervorgehoben. In der Tat: Die

unermüdliche Arbeit zur Vollendung des Dritten Reiches, die Partei und Staat unter Aufbietung aller ihrer Kräfte täglich leisten, wäre nicht für die Ewigkeit vollbracht, wenn das kommende Ge­schlecht nicht in der Lage wäre, das nationalsozia­listische Aufbauwerk von innen heraus zu ver­stehen und an seiner weiteren Erstarkung mit Be­geisterung und unbeugsamer Willenskraft mitzu­wirken. Hermann Göring hat deshalb nicht zu viel gesagt, wenn er kürzlich mit dem Blick auf die HJ. erklärte:Das Erziehungswerk ist das Wichtigste, was wir überhaupt zu vollenden haben."

Auf zwei Dinge kommt es, soll das Wich­tigste wirklich vollendet werden, bei der geistig- seelischen Umformung der Nation an: auf Schu­lung und Erziehung. Schulung im engeren Sinne bedeutet für uns nicht mehr bloße Ueber- mittlung von Wissen, nicht mehr äußerliche An­eignung von Kenntnissen, des Wissens und der Kenntnisse wegen. Es bedeutet vielmehr, um zu­nächst bei dem allgemeinen Sinn des neuen Vildungsbegriffs zu bleiben: Erarbeitung einer Einsicht, die zum Können führt, strenge Durch­bildung vorhandener Fähigkeiten zum Zwecke ihrer planmäßigen Anwendung. Und was den Inhalt sowie das Endziel der Schulung betrifft, so ist es eine Grundforderung nationalsozialisti­scher Bildung, datz die zu steigernden Kenntnisse und Fähigkeiten des einzelnen immer wieder muß das unterstrichen werden in den Dienst der Volksgemeinschaft zu stellen sind. Die Profitgier desStrebers" liberalistisch-demo- kratischer Prägung soll durch die intensive Ve- rufsschulungsarbeit der DAF. ebensowenig zu neuem Leben erweckt werden, wie im national­sozialistischen Staat etwa für die kapitalistischen Pläne demaskierter Ausbeuter jemals wieder Entfaltungsmöglichkeiten geschaffen würden. Was durch die Vertiefung des Verständnisses für die sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen des Arbeitsvorganges erreicht wird, das ist ein­mal, vom Schaffenden aus beurteilt, eine Stei - gerungderArbeitsfreude, zum anderen, vom Werk aus gesehen, die Sicherung der sich auf dem Weltmarkt wieder durchsetzenden deut- schen Wertarbeit. Daß der zur Höchstleistung geschulte deutsche Arbeiter der Stirn und der Faust sein erweitertes Wissen und Können auf diesem gradlinigen Wege über die wettbewerbs­fähige Qualitätsarbeit der ganzen Nation zu­gute kommen läßt, bedarf keines näheren Beweises.

Noch eine andere Tatsache gibt der national­sozialistischen Schulung einen besonderen Cha­rakter: Bei der Erziehung und Auslese der poli­tischen Leiter, so erklärte Reichsorganisationslei­ter Dr. Ley in diesen Tagen, sei der Begriff Organisierung" richtig alsWachsen" aufzufassen: das Samenkorn sei die Idee des Führers. Nicht treffender als mit diesen Worten konnte die Not­wendigkeit, das lebendige Wissen um die trei­benden Kräfte des deutschen Aufbauwerkes jedem Volksgenossen zu vermitteln, zum Ausdruck ge­bracht werden! Denn um das Werden und Wachsen der Volksgemeinschaft, der alle nationalsozialistische Organisationsarbeit gilt, Tag für Tag schaffend zu erleben, bedarf es einer klaren Einsicht in das einheitliche, das Wollen des Führers widerspiegelnde Eesetz- gebungswerk.

Und doch: mit dem gründlichsten Wissen und dem besten Können ist auch nach deren Ausrichtung auf die Eemeinschaftsidee nur Stückwerk zu leisten, wenn sie nicht von grenzenlosem Glauben an das ewige Deutschland beseelt werden, wenn zu ihnen nicht die Fähigkeit zur schöpferischen Tat stößt. Hier setzt die politische Erziehung ein. Wenn Reichsschulungsleiter Dr. Frauendorfer vom oeutschen Volksbildungswerk feststellt, daß es auch den letzten Volksgenossen befähigen will, sinnge­mäß im Geist seines Volkes zu handeln, so trifft diese Erklärung auf alles das zu, was über die Schulung im engeren Sinne hinausgeht und

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