Ausgabe 
(1.4.1935) Nr. 91
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Nr. 91 / 3. Jahrgang

Montag, i. April

Einzelpreis is Rps.

Gin Appell an die Staatsmänner der Welt

Hitlers Versöhnungshand bleibt offen

Dr. Goebbels aus der Zehnjahresfeier des Gaues Baden

Lordfiegelbewahrer Eden nach Warschau abgereist

Moskau, 31. März.

Lordsiegelbewahrer Eden ist am Sonntagabend nach Warschau abgereist.

In einer amtlichen Erklärung der Sowjetunion über die Besprechungen des englischen Lordsiegel­bewahrers Eden in Moskau heißt es: Sowohl Eden als auch Stalin, Molotow und Litwinow waren der Meinung, daß es angesichts der heutigen in­ternationalen Lage mehr denn je notwendig sei, die Anstrengungen zur Schaffung eines Systems der kollektivenSicherheitin Europa fort­zusetzen. Als Ergebnis des Meinungsaustausches der Vertreter beider Regierungen wurde festge- stellt, daß gegenwärtig keinerlei Wider­sprüche bezüglich der Interessen beider Regie- rungen bestehen und daß diese Tatsache ein festes Fundament für die Entwicklung fruchtbringender Zusammenarbeit zwischen ihnen für die Sache des Friedens schafft/

Wechsel Macöonalö - Baldwn?

London, 31. März.

Nach Ansicht des „Observer" ist für den Früh­herbst aller Voraussicht nach mit einer voll­ständigen Umbildung des britischen Kabi­netts zu rechnen. Man könne mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß Macdonald sich dann entschließe, die Ministerpräsidentschaft Valdwin zu übertragen. Das umgebildete Kabinett, dem auch Macdonald als Minister angehören werd«, würde auch weiterhin eine „nationale Regierung" sein, sich also aus Vertretern der drei Gruppen zusammensetzen, die auch letzt die Regierung bil­den. Macdonald werd« auf jeden Fall den Posten des Ministerpräsidenten während der Jubiläums­feierlichkeiten und noch einige weitere Monate bei­behalten.

GA-Gturmführek Demmig f

Spätes Opfer des Roten Terrors

Breslau, 31. März.

Die Gruppe Schlesien erhielt die erschütternde Nachricht, daß der im Februar 1933 durch Kom- munister verwundete SA.-Sturmführer Dem- mig-Vreslau im Alter von 22 Jahren an den Folgen der damals erlittenen Verletzungen nach langer Krankheit gestorben sei. Damit beklagt die SA. der Gruppe Schlesien ihr 21. Todesopfer.

Reichsheimstättenamt und Bauindustrie. Zwi­schen dem Reichsheimstättenamt und der Wirt­schaftsgruppe Bauindustrie wurde eine Vereinba­rung ge.troffen, deren Ziel die Schaffung von gesunden und wirtschaftlichen Wohnstätten für Werksangehörige ist.

Abwertung der Belga um 28 v. H. Der belgische Ministerrat hat am Sonntag die Abwertung des Belga um 28 v. H. festgesetzt.

Ausbau der französischen „Verteidigungskräfte". Auf der Gründungsfeier der französischen Natio­nalen Vereinigung der Reserveoffiziere hielt Kriegsminister General Maurin eine Rede, in der er den Ausbau der französischen „Vertei­digungskräfte" forderte.

Essen, 31- März.

Die große Jungarbeiterkundgebung vom März vorigen Jahres erlebte am Sonntag an der gleichen Stelle wie vor einem Jahre und wie künftig alljährlich auf dem Kokereiplatz der Zeche Friedrich Ernestine in Essen- Stoppenberg ihre machtvolle Wiederholung. Wie­der hatten sich am frühen Sonntagmorgen auf dem weiten Werkgelände wohl an ein halbes Hundert­tausend Jungen und Mädel der HJ., des Jung­volks und des BDM. zusammengefunden, um aus dem Munde ihres Reichsjugendfllhrers das Be­kenntnis der deutschen Jugend zu Sozialismus und Volk, zu Führer und Vaterland zu hören.

Endloser Jubel und immer neue Heilrufe brausten auf, als Baldur von Schirach auf dem Kundgebungsplatz erschien. Die Sirenen der Zechen und Werke gaben das Zeichen zum Beginn der Kundgebung. Der Reichsjugendführer führte aus:

„Wir wollen in unserem gewaltigen Aufmarsch daran denken, daß es immer der schöpferisch« Wille ist, die schöpferische Leistung und die schöpferische Tat allein, die entscheidend ist. Die junge deutsche Arbeiterschaft steht bei uns und wir sind diese Arbeiterschaft, und unser Staat ist nicht gegründet auf die Weisheit der Professoren und auf die Jntelligenzschichten und die Jntelligenzklllngel des Bürgertums, sondern unser Staat steht auf den Schultern dieser jungen Arbeiter. Wir haben das verlogene Ideal der bürgerlichen

Karlsruhe, 31. März.

Der Gau Baden der NSDAP. feierte am Sonntag sein lOjähriges Bestehen. Zu dieser Feier war Reichsminister Dr. Goebbels er­schienen. Nach kurzen Begrüßungsworten des ba- dischen Gauleiters und Reichsstatthalters Robert Wagner führte Dr. Goebbels auf der Hoch- schulkampfbahn aus: Wir müssen heute den Mut haben, unseren Idealismus mit der harten Wirklichkeit in Uebereinstimmung zu brin­gen. Wir können deshalb unsere Zeit nicht da­mit verschwenden, Theorien zu spinnen, sondern unsere Zeit muß damit angewandt werden, die Tatsachen;» meistern. (Lebhafter Beifall.) Wir müssen mit realistischem Sinn den Alltag für unser Volk besser zu machen versuchen.

Man müsse sich immer fragen, welche Maß­nahmen im Augenblick zweckmäßig durchgeführt werden könnten. So müsse auch eine kluge Füh­rung dafür sorgen, daß die innerpolitischen Maß­nahmen in Uebereinstimmung gebracht würden

Berlin, 31. März.

Im Reichsgesetzblatt wird das Gesetz über die Haushaltsführung im Reich ver­öffentlicht. Es lautet: Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit ver­kündet wird:

K 1. Bis zur Fertigstellung des Reichshaus­haltsplanes für das Rechnungsjahr 193S dürfen die zur Aufrechterhaltung der Reichsverwaltung oder zur Erfüllung der Aufgaben und der recht­lichen Verpflichtungen des Reiches notwendigen Ausgaben geleistet werden. Für die Art der Verwendung der Mittel und die Höhe der Aus­gaben gelten die nachstehenden Vorschriften:

Z 2. Ueber die letzten 10 v. H. der im Reichs­haushaltsplan bei den restlichen Ausgaben ein­schließlich der allgemeinen Bewilligungen vorge­sehenen Beträge darf, soweit nicht die Verpflich­tung zur Leistung auf Grund eines Gesetzes be-r steht, nur mit vorheriger Zustimmung desReichsministers der Finanzen verfügt werden. Im übrigen gelten für die Durchführung des Reichshaushaltsplanes und für die Aufstellung der Reichshaushaltsrechnung die in der Anlage zusammengestellten Durchfüh­rungsbestimmungen.

8 3. Die im Einzelplan VIII k der Reichs­marine für den Bau von Schiffen usw. vorge­sehenen Ausgabemittel sind, soweit es sich um Schiffe usw. handelt, für die bis einschließlich 1929 Mittel bewilligt sind, untereinander und mit den bereits durch frühere Haushalte für den gleichen Zweck bewilligten Beträgen deckungs - fähig, jedoch nicht länger als drei Jahre nach Fertigstellung der Neubauten. Das gleiche gilt für die für artilleristische Armierungen und für die für Torpedoarmierungen bewilligten Aus-

Gesellschaft der Vergangenheit überwunden, wir haben an die Stelle von Parteien und Gruppen und Verbänden eine Einheit gesetzt und dort, wo früher einmal die großen Massen riefen: Hie Proletariat, hie Bürgertum!", dort steht jetzt die im nationalsozialistischen Glauben geeinte junge Mannschaft der deutschen Nation. Aber anders wie die großen sozialistischen Bewegungen der Vergangenheit sind wir hier nicht angetreten, um Rechte zu proklamieren, sondern um unser, Pflicht zu erfüllen, unsere Pflicht, die wir in einem jahrelangen Ringen erkannt haben als die Pflicht zur Einigung der gesamten deutschen Ju­gend im Zeichen und unter der Fahne der HJ.

In diesem unserem gemeinsamen festen, unbeirr­baren Entschluß, die deutsch'« Jugend zu­sammenzuführen und zu einen, werden wir uns durch nichts, durch keine Macht und keine Konzession auch beirren lassen. Wir, meine Kameraden, wir kennen unsere Gegner, wir kennen sie, auch wenn sie sich tarnen. Wir werden die Fahne der deutschen Listigkeit, die Fahne der revolutionären sozialistischen Jugend Adolf Hit­lers dennoch trotz der Absichten dieser finsteren Kreise zum Siege führen. Es sind immer die­selben, die nun wieder meinen, sie könnten in die­sem Deutschland, in dem es nur einen politischen Willen gibt, auf Umwegen wieder auch zu poli­tischer Macht gelangen, Aber das werden wir verhindern, das werden wir verhindern kraft des Auftrages, den uns unser Führer Adolf Hitler gegeben hat.

mit den Erfordernissen der Außenpolitik. Es sei unfair, wenn heute gewisse Kritikaster auf den einen oder anderen Amtswalter hinwiesen, um zu zeigen, daß der Nationalsozialismus Fehler mache. „Wir, die wir in den vergangenen zwei Jahren so viel getan haben, haben damit das souveräne Recht erworben, auch einmal Fehler zu machen. (Stürmischer Beifall.) Die Pharisäer, die gar nichts tun, können allerdings auch keine Fehler machen." (Heiterkeit.)

Jeder aus den Reihen der Bewegung, auch der kleinste Pimpf im Jungvolk, trägt heute den Marschall st ab im Tornister, denn wir haben den Satz „Freie Bahn dem Tüchtigen" zur Wahr­heit gemacht. (Bravo-Rufe.)

Zur Außenpolitik führte Dr. Goebbels aus: „Es ist nicht wahr, daß Deutschland den Korridor, Teile der Tschechoslowakei, Oesterreich und Elsaß-Lothrin­gen oder sonstige Gebietsteile gefordert hat. Wenn aber ausländische Zeitungen solche Lügen verbrei­teten, so sind sie es, die Europa beunruhigen. W i r

gabemittel. Sind für Torpedoarmierungen nach dem Jahre der Fertigstellung der Neubauten noch Mittel bewilligt worden, so rechnet die drei­jährige Frist vom Ablauf desjenigen Rechnungs­jahres ab, für das der Schlußbetrag bewilligt worden ist.

8 4. Die Träger der Invalidenversiche­rung sind verpflichtet, den ihnen auf Grund des 8 1384 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsver-sicherungsord- nung zustehenden jährlichen Reichsbeitrag von 200 Millionen RM. bis zu einem vom Reichsmini­ster der Finanzen im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister festzusetzenden Betrag in Schuldverschreibungen oder Schatz- anweisungen des Reiches anzunehmen. Die Bedingungen, unter denen die Schuldverschreibun­gen oder Schatzanweisungen auszugeben sind, wer­den vom Reichsminister der Finanzen im Einver­nehmen mit dem Reichsarbeitsminister festgesetzt.

8 5. Ueber die Verteilung und Ver­wendung der Mittel zur Erleichterung der knappschaftlichen Pensionsversiche- runz und zur Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit bestimmt der Reichsarbeitsminister im Einverneh­men mit dem Reichsminister der Finanzen das Nähere.

8 6. Im Rechnungsjahr 1935 finden keine Anwendung: a) die Vorschriften der Reichs­haushaltsordnung über den außerordentlichen Haushalt, b) die Vorschrift des 8 7S der Reichs­haushaltsordnung, o) die Vorschrift des 8 2 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kreditermächti­gungen vom 12. Mai 1932 (Reichsgesetzblatt I S. 191) und ä) die Vorschrift des 8 205 0 der Reichsversicherungsordnung.

Die Garantieermächtigungen

§ 7. Die dem Reichsminister der Finanzen früher erteilten Garantieermächtigun­gen bleiben für das Rechnungsjahr 1938 in Kraft. 2. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, Garantien zu übernehmen: a) zur Förderung des deutschen Außenhandels bis zum Höchstbetrage von 200 Millionen RM., b) zur Ordnung des Marktes für Vieh und Schlachter­zeugnisse bis zur Höhe von 39 Millionen RM., e) zur Förderung der deutschen Schashaltung und Wollecrzeugung bis zur Höhe von 8 Mil­lionen RM., ä) zur Ordnung des Marktes für Eier bis zur Höhe von 25 Millionen RM., v) zur Regelung des Butter- und Fettmqrktes bis zur Höhe von 29 Millionen RM., k) zur Beschaf­fung von Betriebskrediten für Flachs- und Hanf- röstanstalten bis zur Höhe von 5 Millionen RM., g) zur Förderung von Arbeitsbeschasfungsmaß- nahmcn au? dem Gebiete der Landeskultur bis zum Höchstbetrage von 199 Millionen RM., I>) dafür, daß für die aus Reichsbesitz im Rechnungs­jahre 1938 zum Verkauf kommenden Vorzugs­aktien der Deutschen Reichsbahngesellschaft dieser Wertpapiere eine Dividende von mindestens 7 v. H. jährlich gezahlt wird.

3. Der Höchstbetrag, den die neuen Bürgschasts- verpflichtungen aus Grund des Z 1 des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaft­lichen Siedlung vom 31. März 1931 (Reichsgesetzblatt I, S. 122) nicht überschreiten dürfen, wird für das Rechnungsjahr 1938 auf 78 Millionen RM festgestellt.

4. Der Höchstbetrag, den die jeweiligen Bürg- chaftsvsrpflichtungen auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirt­schaft und Finanzen vom 1. Dezember 1939 7. Teil, Kap. II Uebernahme von Bürgschaften zu­gunsten des Kleinwohnungsbaues — tz 1 (Reichs­gesetzblatt I S. 817, 593) nicht überschreiten dür-

drohen niemandem, aber wir lassen uns auch nicht bedrohen. Wir sind der Ueberzeugung, daß etwas weniger Gerede, aber etwas mehr Vernunft der Welt sehr dienlich wären."

Der Minister wandte sich dann an die Alte Garde, die auch heute wieder dem eigenen Volk und der ganzen Welt ein leuchtendes Beispiel ruhi­ger Gelassenheit, aber auch fester Entschlossenheit zeigen müsse. Der Führer hat der Welt oft genug die Versöhnungshand hingestreckt. Diese Versöh­nungshand bleibt weiter offen.

In dieser Stunde möchte ich einen Appell an die Welt und an die Staatsmänner der Welt richten, daß sie der Welt den Frieden geben, der auf der Achtung aller gegen alle beruht. Deutsch­land wird dann auch die besten Soldaten dieses Friedens, der jedem seine Ehre läßt, stellen. Diesem Frieden hat sich das deutsche Volk mit seinem Führer verschworen."

Im Anschluß an die Kundgebung erfolgte ein Vorbeimarsch der Alten Garde vor dem Reichs­statthalter Robert Wagner.

fen, wir für das Rechnungsjahr 1938 auf 150 Millionen RM. festgestellt.

5. Lautet eine vom Reich garantierte Forderung über eine ausländische Währung, so wird für die Anrechnung der Garantieverpflichtung auf die Ermächtigungssumme ihr Reichsmarkbetrag nach den Mittelkursen errechnet, die in der letzten vor der Garantieerklärung ausgegebenen Steuer­kursbeilage des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers für Auszahlungen veröffentlicht sind. Dies gilt auch, sofern auf Grund früherer Ermächtigungen Forderungen über ausländische Währungen garantiert sind.

8 8. Im Rechnungsjahre 1935 erhält die Deutsche Reichspost für die Auszahlung von Renten aus der Unfall- und aus der Inva­lidenversicherung und für den Verkauf von Mar­ken der Invalidenversicherung von den beteiligten Versicherungsstellen eine Vergütung, die Höhe setzt der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichs­postminister fest.

Luk GteNenbesetzung

Z 9. 1. Im Rechnungsjahre 1935 müssen in den Hoheitsverwaltungen freiwerdende besetzbare Planstellen des unteren und des einfachen mitt­leren Dienstes, soweit sie nicht mit entbehrlichen Beamten oder soweit sie nicht im Wege der Ver­setzung oder innerhalb der gleichen Laufbahn im Wege der Beförderung besetzt werden, zu minde­stens 90 v. H. mit geeigneten Wartegeld- empsängern oder mit Versorgungsan­wärtern besetzt werden. Das gleiche gilt für 50 v. H. der freiwerdenden Stellen des gehobenen mittleren Dienstes. Die Besetzungssperre nach den Sätzen'1 und 2 gilt nur für Planstellen sol­cher Laufbahnen, die dem Stellenvorbehalt für Versorgungsanwärter unterliegen. Sie gilt nicht für die Stellenbesetzung mit Personen, die am

1. Oktober 1931 bereits außerplanmäßige Beamte waren.

2. Abs. 1 Sätze 1 bis 3 gilt für die Deutsche Reichspost mit der Maßgabe, daß freiwer­dende besetzbare Planstellen a) des unteren Dien­stes nur zu 80 v. H., b) des einfachen mittleren Dienstes nur zu 90 v. H. mit geeigneten Warte­geldempfängern oder Versorgungsanwärtern be­setzt zu werden brauchen und daß auf die rest­lichen Hundertteile die vorhandenen außerplan­mäßigen Beamten einzurechnen sind. 3. Aus­nahmen sind zulässig, wenn Versorgungsan­wärter nicht vorgemerkt und auch durch Ausschrei­bung nicht zu erlangen sind.

8 10. 1. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt. Planstellen von Beamten der Länder von dem Haushalt eines Landes auf den des Reiches oder eines anderen Landes zu übertragen.

2. Werden im Falle des Abs. 1 die Stelleninhaber gleichzeitig übernommen, so führen sie bis zum Ende des Rechnungsjahres oder bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung ihre bishe­rigen Amtsbezeichnungen weiter; sie erhalten bis dahin Grundgehalt nach den Sätzen, die ihnen nach dem Recht des Landes, aus dem sie übernommen werden, zustehen.

8 11. Der Reichsminister der Justiz wird er­mächtigt, mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen Ausgaberechte, die bei übertragbaren Titeln der Justizhaushalte der Länder am Schluß des Rechnungsjahres 1934 verblieben sind, zu dem in diesen Titeln vorgesehenen Zwecke für das Reich n Anspruch zu nehmen.

Der Führer und Reichskanzler AdolfHitler. Der Rcichsminijtcr der Finanzen Gras Schwerin von Krosigk.

Durch Gozialismus zur Nation

Baldur von Schirach auf der Zungarbeiter-Kundgebung in Essen

Gesetz für die Etatssührung im Reich

Saraniieermächiigungen zur Förderung des Außenhandels

Bismarck „novas Reich

i. April isis — i. April 1S3Z

WM

lr. blü. Am heutigen 1. April vor 120 Jah­ren wurde Otto von Bismarck, der erste Kanz­ler des Teutschen Reiches, geboren. Wenn das deutsche Volk an diesem Tage seiner auch als des Gründers des zweiten Reiches gedenkt — und das geschieht mehr als je aus dem Gefühl tiefer Dankbarkeit heraus —, so wäre es müßig und entspräche nicht der Würde dieses nationalen Erinne­rungstages, wollten wir hier die (geschichtlich bedingten) Unvollkommenheiten des Bis- marckschen Reichsgebäudes sowie die Tat­sache seines Zusammenbruchs im Schlußakt des Weltkrieges erneut. beleuchten. Eine solche allzu kritische Beurteilung des natio­nalen Einigungswerkes von 1871 würde zu­dem aus zwei Gründen nicht dem Wahr­heitsgehalt des historischen Geschehens ge­recht:

Einmal waren dem politischen Wollen Bismarcks, das im Inhalt der Proklama­tion Kaiser Wilhelms durchaus nicht das Endziel der Einigungsbewegung sah, in den dynastischen Verhältnissen Deutschlands un- überwindbare Grenzen gezogen. Es wäre angesichts der von München ausgegangenen nationalsozialistischen Einigungs­bewegung reizvoll, den ernsten Schwierig­keiten auf den Grund zu gehen, die im Ja­nuar 1871 bei der „Wiederherstellung des deutschen Reiches" zum Beispiel Bayern mit dem Verlangen nach voller Selbständigkeit seiner auswärtigen Beziehungen und seines Heerwesens verursachte. Gemessen an den psychologischen Hemmungen und den per­sönlichen Widerständen, die Bismarck bei einem Teil der deutschen Fürsten zu über­winden hatte, wird sein Werk jedenfalls für alle Zeiten als die gigantische Leistung eines unsterblichen Teutschen, eines nur in Jahr­hunderten wiederkehrenden Großen gelten. Wie der Gründer des zweiten Reiches sogar um Formen und Symbole des Deutschen Bundes verzweifelt kämpfen mußte, ja, in wie starkem Maße dieser Kampf das Gro­teske streifte, wissen wir aus den Verhandlungen, die im Versailler Haupt­quartier wenige Stunden vor Fertigstellung des Textes für die Kaiserproklamation statt­fanden.

Zum anderen kann kein Zweifel bestehen: Das von Bismarck gelegte Fundament des Reiches hat nicht nur die Zeit des Zer­falles der alten Reichsverfassung überstan­den, sondern es ist auch als „der erste Bau­abschnitt" anzusehen für die Grundlagen des stolzen und mächtigen Gebäudes, das Adolf Hitler als der Schöpfer der Volksein­heit der deutschen Nation für alle Zukunft errichtet. „Je mehr gemeinsame Reichsein­richtungen wir schaffen, desto mehr befestigen wir das Reich" — erst der Führer und Kanz­ler des Dritten Reiches ist es, der jene vorausschauende Erkenntnis Bismarcks, aus einem in Blut und Boden wurzelnden Wollen heraus, in die Wirklichkeit umsetzt. Die gerade heute, am 1. April, erfolgende endgültige Abschaffung der Länderjustizver­waltungen und die Uebertragung ihrer Auf­gaben und Funktionen auf die Relchsjustiz- verwaltung kann in diesem Zusammenhang als symbolischer Akt auch für den architekto­nischen Aufbau einer alles umfassenden Reichsverwaltung geweitet werden, deren Organisation Bismarcks geniale Staatskunst wohl als notwendig ansehen, aber nicht mehr praktisch verwirklichen konnte.

Geschichtlich bedingt war schließlich im Reichsgefüge des Bundesstaates auch das bedenkliche Nebeneinander, zum Teil sogar Gegeneinander von Wehrpolitik und Außen­politik, dessen unheilvolle Wirkung Bis­marck durch sein großartiges, mit dem deutsch-russischen Rückversicherungsvertrag abgerundetes Bündnissystem zwar lange Zeit mit Erfolg abschwächen, aber doch nicht über seine Amtstätigkeit hinaus beschwören konnte.