Ausgabe 
(18.10.1934) Nr. 288
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Nr. 288 / 4. Vierteljahr

Donnerstag, 18. Oktober

Einzelpreis is Rps.

Staatssekretär Reinhardt erläutert die letzten Kabinettsbeschlüsse

GteuerpolM im Dienste der Nation

Das Ziel: Verminderung der Arbeitslosigkeit und Stärkung der Familie

Berlin, 17. Oktober.

Staatssekretär Reinhardt äußerte sich am Mitt­woch vor Vertretern der Presse über die am Dienstag vorn Reichskabinett beschlossenen Steuer- gesetze. Er ging dabei zunächst auf die Ein­kommenssteuer ein> bei der die Kinder- -Mäßigungen wesentlich erhöht worden sind. Sie betragen 15 v. H. für ein Kind, 35 v. H. für zwei Kinder, 55 o. H. für drei Kinder, 75 v. H. für vier Kinder, 95 v. H. für fünf Kinder und M v. H. für sechs Kinder. Diese Kinderermäßi­gungen weiden im Gegensatz zur bisherigen Re­gelung auf Antrag auch für Kinder bis zum vollendeten 25. Jahr gewährt, solange die Kinder für einen Beruf ausgebildet werden, und zwar auch dann, wenn sie nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Auch der steuerfreie Einkommensteil und die Steuersätze find im Zu­sammenhang mit der größeren Berücksichtigung des Familienstandes neu gestaltet worden.

den, wenn die Anschaffung oder Herstellung bis zum Schluß des Wirtschaftsjahres 1934 erfolgt. Die Neuregelung der Umsatzsteuer beseitigt die bisherige Benachteiligung der lagerhaltenden Großhändler, so daß in Zukunft eine angemessene Lagerhaltung ermöglicht wird, die nicht nur dem Großhändler, sondern vor allem auch der Indu­strie von Nutzen ist. Ferner bedeutet die Neu­regelung der Umsatzbesteuerung des Großhandels eine sehr wesentliche Vereinfachung der Verwaltung, da in Zukunft zwischen Liefe­

rungen ab Lager und Lieferungen ohne Lager nicht mehr unterschieden zu werden braucht.

Das Steueranpassungsgesetz, das be­reits am Mittwoch im Reichsgesetzblatt erscheint, enthält fünf Gruppen von Vorschriften: 1. All­gemeines Steuerrecht,' 2. verfahrensrechtliche Vor­schriften; 3. Aenderungen des Volksverratsgesetzes und damit zusammenhängender Rechtsgebiete: 4. Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzaus­gleiches und 5. Vorschriften über die Vermögens­steuer für das Rechnungsjahr 1935.

Einer der Mangel im bisherigen Steuerrecht war, daß gleiche Gegenstände in den verschiedenen Gesetzen begrifflich verschieden behandelt wurden. Dieser Mangel ist bei der Neugestaltung beseitigt worden. Die wesentlichsten Grundbegriffe und Grundsätze, die für die Besteuerung allgemein maßgebend sind und die bisher in jedem Gesetz ge­sondert und in verschiedener Sprache dargestellt waren, sind einheitlich in das Steueranpassungs­gesetz aufgenommen worden.

(Fortsetzung auf Seite 2.)

Heute Beisetzung König Alexanders

Neichöregierung ehrt das Andenken des ermordeten Herrschers / Ministerpräsident Göring in Belgrad

Bei der Bürgersteuer sind ebenfalls Kin- derermäßigungen eingeführt worden. Ferner ist bei dieser Steuer die Freigrenze von 120 auf IM v. H. des allgemeinen Wohlfahrtsuntsr- stützungssatzes erhöht worden. Diese Maßnahmen bedeuten einen eisten Schritt zum Abbau dieser Steuer, über deren endgültiges Schicksal bei der Neugestaltung des Finanzausgleiches im Rahmen der Reichsreform entschieden werden soll.

Bei der Vermögens st euer sind für natür­liche Personen in Zukunft Freibeträge vorgesehen, und zwar bleiben für den Steuerpflichtigen selbst, für seine Ehefrau und für jedes minderjährige Kind je 10 000 RM. steuerfrei. Auch bei der Erb­schaftssteuer ist ein Fretbetrag eingeführt worden, der für Kinder 30 000 RM. und für Enkel 10 000 RM. beträgt. Diese Beträge bleiben auf jeden Fall erbschaftssteuerfrei, auch wenn der ge­samte Erbschaftsbetrag die Freigrenze übersteigt.

Dem Kampfe um die

Verminderung der Arbeitslosigkeit

dienen zwei weitere neue Steuermahnahmen, die Abschreibungen für kurzlebige Ge­genstände des gewerblichen oder landwirt­schaftlichen Anlagekapitals sowie die einheitliche Festsetzung der Umsatzsteuer im Binnengrotz- handel auf 0,5 v. H. Bei der ersten Maßnahme handelt es sich um eine Ergänzung des Gesetzes über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffnngen vom 1. Juni 1933. Danach dürfen buchführende Ge­werbetreibende und Landwirte auf Grund des neuen Gesetzes Aufwendungen für Gegenstände des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlage­kapitals, deren betriebsgewöhnliche Nutzungs­dauer in der Regel fünf Jahre nicht übersteigt, bereits im Jahre der Anschaffung oder Her­stellung voll vom Gewinn absetzen. Die Auswen­dungen für derartige Gegenstände können bereits vom Gewinn des Jahres 1934 voll abgesetzt wer-

Velgrad, 17. Oktober

Bereits am Tage vor der Beisetzung dos Königs Alexander sind große Menschenmassen teils mit der Bahn, teils zu Fuß nach der Landeshauptstadt geströmt. Besonders stark sind die Bauern in ihren verschiedenartigen Nationaltrachten herbei­geeilt. Man sieht Montenegriner in ihren türkis­blauen, reich verzierten Trachten, Dalmatiner mit schwarz-roten Kappen, Kroaten mit breiten weißen Leinenhosen, Türken mit rotem Fez, mu- selmanische Priester und Mekkapilger mit weißen Tüchern um ihre Kopfbedeckung, Vosniaten mit blutrotem Turban sowie Südserben mit breiten, reich bestickten Schärpen. Trotz des feinen Regens, der ununterbrochen niederrieselt, stehen die Menschen in langer Schlange, die kilometerweit bis in die Vorstadt reicht, um an der Bahre des Königs vorbeiziehen zu können. Stark sind auch die Soldaten der fremden Militärabordnungen vertreten, die gruppenweise durch die Straßen ziehen.

Im alten Königspalast, wo Alexander aufge­bahrt ist, häufen sich die Kränze, von denen bis zum Mittag schon über 2000 niedergelegt worden waren. Nur wenige Räume des alten Schlosses sind für den Präsidenten der französi­schen Republik freigehalten. Die übrigen Ge­mächer sind mit Blumenspenden angefüllt.. Be­sonders auffallend ist die große Zahl der Dor­nenkränze, die vom Landvolk ihrem toten König als letzte Grüße gesandt worden sind. Auf dem Hauptpostamt von Belgrad sind bisher über 30 000 telegraphische Beileidskundgebungen aus dem In- und Auslande eingelaufen. 300 000 Men­schen zogen bis Mittwoch nachmittag an der Bahre des Königs vorbei.

Im Sonderzug traf Mittwoch der französische Staatspräsident Lebrun in Belgrad ein. In seiner Begleitung befanden sich Marschall Pe - tain und die Kammerabordnung mit Le Troc -

quer und Paul-Bvncour. Präsident Le- Lrun wurde am Bahnhof von sämtlichen Mit­gliedern des Regentfchaftsrates und der Regie­rung begrüßt. Nachdem er die Ehrenkompagnie ab­geschritten hatte, begab er sich mit Prinz Paul in den königlichen Palast.

Ebenfalls im Sonderzug« trafen die griechische und die türkische Abordnung unter Führung der Außenminister Rüschti Bey und Maximos ein. Sie wurden auf dem Bahnhof von dem süd­slawischen Außenminister Ieftisch in Empfang ge­nommen. Schließlich kamen in der südslawischen Hauptstadt im Laufe des Vormittags noch die italienische Abordnung mit dem Herzog von Sxo- leto an der Spitze, sowie Prinz Cyrill von Bulgarien und der tschechoslowakische General­stabschef General Sirovy an.

Berlin, 17. Oktober.

Der preußische Ministerpräsident General Göring, der vom Führer und Reichskanzler in dessen Eigenschaft als oberster Befehlshaber der Wehrmacht als Sonderbevollmächtigter zu der Trauerfeier anläßlich der Beisetzung des Königs Alexander von Südslawien nach Belgrad ent­sandt ist, flog Mittwoch vormittag bei trübem regnerischen Wetter vom Tempelhofer Flughafen nach Belgrad ab. Ministerpräsident Göring, der in Fliegeruniform auf dem Tempelhofer Feld er­schienen war, steuert selbst die Maschine, eine ck II 52, dieManfred von Richthofen".

Im zweiten Flugzeug, das auch den riesigen mit herrlichen Blumen geschmückten Lorbeerkranz des Führers mitnimmt, fliegen die weiteren Ver­treter der Wehrmacht, Generalleutnant Blasko- witz und Kapitän z. S. Freiherr von Harsdorf. In Begleitung des Ministerpräsidenten befindet sich dessen Adjutant, Oberstleutnant Bodenschatz.

Oanzigs Verständigung mit polen

Gauleiter Förster und Genaispräfidenl Dr. Nauschning gegen polnische Friedensstörer

Danzig» 17. Oktober.

>er Gauleiter von Danzig, Staatsrat Forster, mt am Mittwoch in der Danziger Presse zu im Aufsatz derGazeta Polska" vom 14. Okto- Stellung, der sich unter der UeberschriftMit en Gegen Polen" mit dem Verhältnis Dan- ! zu Polen sehr eingehend und grundsätzlich be- ftigt. DieGazeta Polska" hatte u. a. ausge- tt, daß sich in der Danziger NSDAP. zwei jtungen gegenüberstünden, von denen die eine Danziger Statut als Unterlage einer Polittk Zusammenarbeit mit Polen anerkenne, dre an- : hingegen seine Revision fordere. Gegen diese ifassung, die auf die Konstruktion eines Eegen- -s innerhalb der Danziger NSDAP. bezüglich Haltung gegenüber Polen hinausläuft, nimmt uleiter Förster als verantwortlicher Leitendes ues Danzig der NSDAP. mit Nachdruck -tel- g. Der Gauleiter erinnert daran, daß er sich eits vor der Danziger Wahl im 103^ als NSDAP. noch gar nicht wußte, oL sie die Re- rung in Danzig übernehmen würde, sowie än­lich der Machtübernahme und bei spateren Ge- enheiten zu einer Politik der Verstau -

gung zwischen Danzig und Polen be­ut habe. Am klarsten sei der Wille der Danzi- NSDAP. gerade in der Außenpolitik vom uleiter zum Ausdruck gebracht worden, als er

läßlich der Regierungsübernahme am 0. Zum

!3 erklärte, es sei der Wille der NSDAP.. aus n Pulverfaß Danzig in friedlicher Zusammen­lest mit Polen den Zündstoff zn entminen.

Der Weg" so erklärt Gauleiter Förster weiterden damals die Partei als einzig rich­tigen Weg erkannt Hatte und der von der Dan­ziger Regierung beschritten worden ist, trug un­bestreitbar zur Verständigung zwischen Danzig und Polen bei. Es hat in der ganzen Zwischen­zeit nie Veranlassung bestanden, einen anderen Weg zu beschreiten, und die Partei trägt sich auch heute keineswegs mit dem Gedanken, diesen Weg zu verlassen und einen anderen zu gehen. Was die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter-Partei als Wollen vor der Regierungsübernahme auf­gestellt hat, ist praktisch von ihr gehalten und erfüllt worden."

Gauleiter Förster stellt weiter fest, daß die Danziger NSDAP. niemals daran gedacht habe, eine Revision des Danziger Statuts her­beizuführen. Die Partei habe vielmehr durch den Mund des Gauleiters wiederholt erklärt, daß sie die vom Völkerbund garantierte Dan­ziger Verfassung sowie die bestehenden Verträge innehalten werde, wenn auch der andere Ver­tragspartner das gleiche tue. Die Partei habe außerdem durch den Gauleiter stets ihre Bereit­schaft zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen und zur Bereinigung von Streitfragen durch unmittelbare Verhandlungen bekundet. Keine Partei habe mehr dafür Sorge getragen, daß der innere Friede in Danzig seinen Einzug gehalten habe und die Polen die ihnen zustehenden Rechte gewährleistet erhielten, als gerade die National­

sozialistische Deutsche Arbeiter-Partei. Demgegen­über trügen Aufsätze, wie der in derGazeta Polska", bestimmt nicht dazu bei, in Polen die Stimmung gegenüber Danzig zu verbessern. Im übrigen könne zur Beruhigung des polnischen Ar­tikelschreibers festgestellt werden, daß in der Dan­ziger NSDAP. nur eine Ansicht herrsche, und die laute:Alle Kraft der nationalsozialistischen Be­wegung gehört der Erhaltung des schönen, alten, deutschen Danzig, das mit Polen nach jeder Rich­tung hin in Frieden leben will."

Gleichzeitig mit.der Erklärung des Danziger Gauleiters Förster veröffentlicht auch Senatspräsi­dent Dr. Rauschning gegen die Pressekombina­tionen über angebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den führenden Partei- und Regierungs- stellen in Danzig eine Erklärung. Die Erklärung des Senatspräsidenten hat folgenden Wortlaut:

Ich erkläre hiermit, daß alle in der letzten Zeit in der polnischen und sonstigen ausländischen Presse aufgestellten Behauptungen über einen Streit zwischen dem Gauleiter der NSDAP. in Danzig, Herrn Förster, und mir unrichtig sind. Wenn alle diese Zeitungen an meine schon seit längerer Zeit bestehende Krankheit diese Vermu­tung knüpfen, so ist daraus nur zu erkennen, daß Kräfte am Werke sind, die der sowohl von der Partei als auch von der Regierung gewallten und durchgeführten Verständigung mit Polen entgegen­arbeiten.

Der preußische Ministerpräsident Hermann Göring ist am Mittwoch um 15.39 Uhr aus dem Flugplatz von Belgrad gelandet.

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Von den Beisetzungsfeierlichkeiten für den in Marseilles ermordeten südslawischen König Alex­ander sendet der Deutschlandsender heute in der Zeit von 21.30 bis 22 Uhr einen Hörbertcht. Es werden Ausschnitte gegeben von der Trauer­feierlichkeit in der Belgrader Kathedrale und von der Ueberführung nach der 82 Kilometer von Belgrad entfernt gelegenen Kirche von Topola. Der deutsche Rundfunk hat für diesen Hörbertcht nach Belgrad einen eigenen Sprecher entsandt.

Opfer der Fiim-Genfation

Newyork, 17. Oktober.

Eine Tonfilmgesellschaft hatte von Newyork aus ein Wasserflugzeug dem Dampfer Washington", der sich etwa 900 Kilometer von Newyork befand, entgegengesandt, um Auf­nahmen von der Ermordung des Königs Alexander I. möglichst schnell nach Newyork zu bekommen. Das Flugzeug unter­nahm mehrere Versuche, neben dem Dampfer, der gestoppt hatte, zu wassern. Dabei schlug es um. Ein Mechaniker ertrank. Ein Rettungsboot derWashington" konnte die vier änderen Flug­zeuginsassen übernehmen.

Trauerfeier in Berlin

Berlin, 17. Oktober.

Die südslawische Gesandtschaft hatte am Mitt­wochmittag die Mitglieder der Reichsregierung und das Berliner Diplomatische Korps zu einer offiziellen Trauerfeier für den dem Marseiller An­schlag zum Opfer gefallenen König Alexander I. in die Matthäi-Kirche im Tiergartenviertel ge­laden. In Stellvertretung des Führers und Reichs­kanzlers war der Chef der Präsidialkanzlei, Staatssekretär Meißner, erschienen. Ferner be­merkte man den Stellvertreter des Führers, Neichsminister Rudolf Heß, die Reichsminister von Neurath, Seldte, Dr. Schacht und Kerrl, den Neichsleiter Alfred Rosenberg, die Staatssekretäre von Vülow und Dr. Lammers, den Stadtkomman­danten von Berlin, Generalmajor Schaumbnrg in Vertretung des Reichswehrministers, den Chef des Protokolls, Gesandten Graf von Vafsewitz, so­wie in Vertretung des preußischen Ministerpräsi- deuten den Staatssekretär Körner. Von den Mit­gliedern der in Berlin akkreditierten ausländi­schen Vertretungen waren die Botschafter von Frankreich, Großbritannien, der Türkei und der Vereinigten Staaten sowie fast sämtliche in Ber­lin anwesenden Gesandten und Geschäftsträger anwesend.

Die Kirche war schlicht mit Lorbeer aus­geschmückt. Vor dem Altar stand das trauer- umflorte Bild des verewigten Herrschers von Südslawien, gegenüber hing vom Chor herab die blauweißrote Fahne. Vor dem Bildnis des auf so tragische Weise aus dem Leben geschiede­nen Königs zelebrierte der griechisch-orthodoxe Bischof Tichon und der griechische Archimandrit unter großer Assistenz in liturgischer Form das Totenamt, unterstützt von dem Kirchenchor der russischen KathedraleZur Auferstehung Christi".

NSBO.-Leilung in München

Zn Anbetracht der Uebcrsiedlung der Obersten Leitung der PO.-NSVO. von Berlin nach München bleiben die Diensträume vom 20. Oktober bis 1. November 1834 geschlossen.

Die neue Anschrift lautet: München,Haus der PO", Varerstraße 15. Telephon: Nr. 587 821 bis 587 827. Dringende Anfragen sind in der Zwischenzeit an den Stabslciter der NSVO., Pg. Dr. Hupsauer, Berlin, W, Leip­ziger Platz 14, Telephon: ä.2, «oig zu richten.

Gerecht und sozial

X. T. Die Steuerpolitik der Nachkriegsregierun-- gen in Deutschland ist bis zur Machtübernahme des Nationalsozialismus immer nur von den In­teressen einzelner Wirtschaftsgruppen beeinflußt worden. Nie wurden die Belange der Allgemein­heit berücksichtigt, ja im Gegenteil, jedes neue Ge­setz brachte statt der angekündigten und versproche­nen Erleichterungen neue Belastungen. Die Kabi- nettssttzung der Reichsregierung am Dienstag mit der Verabschiedung neuer wichtiger Steuergesetze hat gezeigt, daß es auch anders geht, wenn man nur will. Wenn auch die jetzt zur Verabschiedung gekommenen Gesetze noch nicht die große angekün­digte Reform des deutschen Steuerwesens den sogenannten Reinhardt-Plan darstellen, der erst im Zusammenhang mit der in Arbeit be­findlichen Reichsfinanzresorm durchgeführt werden kann, so sind sie,doch als ein bedeutender Schritt auf dem Wege zum gesteckten Ziel zu betrachten.

Die neuen Gesetze sind von zwei Grundgedan­ken geleitet: Verminderung der Ar­beitslosigkeit und Förderung und Stärkung der Familie. Damit kommt auch der volkspolitische Gedanke des National­sozialismus seiner Verwirklichung näher. In erster Linie wird durch die neuen Gesetze den kinderreichen Familien geholfen, für die merkliche steuerliche Entlastungen, z. B. bei der Einkom­mensteuer, eintreten. Hier werden die Verheira­teten ungefähr ein Drittel weniger Abgaben haben als die Ledigen. Wenn früher der Betrag für Kinderermäßigung für alle Einkommen, ganz gleich, ob sie 300 Mark oder 800 Mark be­trugen, gleich waren, so werden stch diese Er­mäßigungen in Zukunft nach der Zahl der Kinder und der wirtschaftlichen Kraft des Steuerpflich­tigen richten. Die Entlastung der Familie wird um so größer, je größer die Zahl der Kinder ist. Außerdem werden die Kinderermäßigungen bis zum 25. Lebensjahr der Kinder bewilligt, wenn diese sich bis zu diesem Alter noch in der Berufs­ausbildung befinden.

Auch bei der Bürgersteuer wohl die um­strittenste steuerliche Belastung des Volkes tre­ten von nun an Kinderermäßigungen ein. Die Reichsregierung ist bestrebt» diese Steuer gänzlich verschwinden zu lassen, doch ist dies bei der augenblicklich immer noch ange­spannten Lage der Eemeindefinanzen noch nicht möglich und wird erst wahr gemacht werden kön­nen, wenn die große Neugestaltung des gesamten deutschen Steuerwesens zum endgültigen Abschluß gekommen ist. Auch hier sind für kinderreiche Fa­milien Entlastungen eingetreten. Bei vier min­derjährigen Kindern und einem Jahreseinkommen von nicht über 2400 RM. ist der Familienvater von der Bürgersteuer befreit.

Bei der Neugestaltung der Vermögenssteuer waren ebenfalls nur soziale Gesichtspunkte bestim­mend. Wenn zwar die Freigrenze von 20 000 RM.

Neichsgebäude flaggen halbmast

Anläßlich der Beisetzung Sr. Majestät des Königs Alexander I. von Jugoslawien flaggen heute die Gebäude der Präsidialkanzlei, der Reichskanzlei, des Reichstags und sämtlicher Reichsministerien halbmast.

auf 19 000 RM. Vermögen herabgesetzt worden ist, so ist doch die steuerliche Erleichterung darin zu sehen, daß diese Freigrenze von 10 000 RM. nicht nur dem Steuerpflichtigen, sondern auch sei­ner Familie, also seiner Ehefrau und seinen Kin­dern, gewährt wird. Wenn also ein Lediger 50 000 RM. Vermögen hat, so sind davon 40 000 Reichsmark zu versteuern und 10 000 RM. ver- mögenssteuerfrei. Der gleiche Betrag unterliegt aber überhaupt nicht der Vermögenssteuer, wenn ihn ein Verheirateter mit 3 Kindern sein eigen nennt. Denn das wären insgesamt 5 Personen, auf die sich je 10 000 RM. verteilen würden.

Im Dienste für die Verminderung der Arbeitslosigkeit steht in der Hauptsache das neue Gesetz über die Umsatzsteuer mit der ein­heitlichen Belastung des Vinnengroßhandels um 0,5 v. H. Mit dieser Neufassung des Gesetzes wer­den gleich zwei Flieger mit einer Klappe geschla­gen. Früher war der lagerhaltende Vinnengroß- handel mit 2 v. H. belastet, während der nicht- lagerhaltende Teil steuerfrei ausging.

Dadurch ist die angestrebte Vereinfachung der Verwaltung erreicht worden. Außerdem wird durch die Neuregelung der Vinnengrotzhandel nun wieder darangehen, seine Lager neu aufzu­füllen. Das hat Auftragserteilung zur Folge, die Industrie wird wieder mehr beschäftigt und man wird neue Arbeitskräfte benötigen, was sich auf die Arbeitsmarktlage im günstigen Sinne aus­wirken wird.

Die Reichsregierung erwartet für das Steuer- jahr 1935 trotz dieser erheblichen Vergünstigungen wiederum ein größeres Steueraufkommen als im Steuerjahr 1934. Es ist dies kein übertriebener Optimismus, denn nun erst werden sich die Ar­beitsbeschaffungsmaßnahmen günstig auswirken im Sinne einer fortschreil.nden Belebung der deutschen Wirtschaft.