Ausgabe 
(5.11.1934) Nr. 306
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Reiner

das amtliche ürgan des Senats

-er Freien Hansestadt öremen

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Nr. 306 / 4. Vierteljahr

Montag, 5 . November

Einzelpreis 15 Rpf.

Eine wichtige deutsche Denkschrift an die Juristen der Welt

pflichten des Völkerbundes am 13. Januar

Zu bey rechtlichen Bestimmungen für die Rückgliederung des Gaariandes

Der Präsident der Akademie für Deutsches Recht, Reichsjuistizkommissar Dr. Hans Frank und der Vorsitzende des Ausschusses für Völker­recht der Akademie für Deutsches Recht, Universi­tätsprofessor Dr. Viktor Bruns, veröffentlichen eine Denkschrift an die Juristen der Welt, in der es heißt: Die Akademie für Deutsches Recht hat sich in ihrem Ausschutz für Völkerrecht mit den verschiedenen rechtlichen Fragen befaßt, die mit der bevorstehenden Volksabstimmung im Saargebiet zusammenhängen. Sie hat diese Fragen nach den anerkannten Grundlage^ wissen­schaftlicher Vertragsauslegung geprüft und ist dabei einstimmig zu den nachstehenden Schluß­folgerungen gelangt. Der vierte Teil des III. Abschnitts des Versailler Vertrags enthält in seinen Artikeln 45—50 die grundsätzliche Regelung des Schicksals des Saargebiets, eine Regelung, die auf Grund einer unmittelbaren Entscheidung des Rats der Vier getroffen wurde.

Der Versailler Vertrag weist dem Völkerbund zwei klar zu scheidende Aufgaben zu: er hat einmal und zwar als Treuhänder die internationale Ver­waltung des Saargebiets für die fünfzehnjährige Frist einzurichten, sie während dieser Zeit zu über­wachen, und sodann die Zwischenverwaltung zu beendigen. Er hat zweitens die unbeeinflußte Volksabstimmung durchzuführen und nach Maß­gabe des Ergebnisses der Volksabstimmung feine EntscheidungüüerdenktinftigenSou» veränitätsträger zu treffen. Zur Durchfüh­rung der Volksabstimmung und der Beendigung der Zwischenverwaltung sind dem Völkerbund drei verschiedene Arten von Rechten und Pflichten in den 88 34, 35 und 39 der Anlage übertragen.

1. 8 34 setzt den Gegenstand und die Art der Abstimmung sowie die Abstimmungsberechtigung fest und überläßt es dem Völkerbund nur, „die übrigen Vorschriften, die Einzelheiten der Durch­führung und den Zeitpunkt der Abstimmung in der Weise anzuordnen, daß die Freiheit und das Geheimnis der Stimmabgabe und die Zuverlässig­keit des Verfahrens sichergestellt werden."

Damit ist eine genaue Umgrenzung der Befug­nisse des Völkerbundrats, die für ihn zugleich Pflichten sind, festgelegt. Dieser hat nur die Ein­zelheiten der in ihren Grundlagen von der An­lage selbst bestimmten Abstimmungshandlung zu regeln, also nur Maßnahmen für die Zeit bis zur Entscheidung durch die Abstimmung zu treffen.

Daß es mit dem Grundsatz der Freiheit der Ab­stimmung völlig unvereinbar wäre, während der Abstimmungsperiode in das Saargebiet mili­tärische oder polizeiliche Kräfte eines an der Ab­stimmung interessierten Staates hineinzuziehen, bedarf keiner Begründung.

2. Nach 8 3b der Anlage hat der Völkerbund in Berücksichtigung der in der Abstimmung geäußer­ten Wünsche der Bevölkerung des Saargebiets darüber zu entscheiden, wem die Souveräni­tät künftig zustehen solle. Drei Möglichkeiten find vorgesehen, nämlich:

Hannover, 4. November.

Bei einer Kundgebung'im Rahmen der Gau­schulungstagung der NS.-Frauenschaft des Gaues Südhannover-Braunschweig sprach Sonntag vor­mittag im Hindenburg-Stadion Gauleiter Reichs­minister Ruft über die Aufgaben der Frau in der nationalsozialistischen Bewegung. Der Mini­ster wies einleitend darauf hin, daß zu den An­schuldigungen, die die Führer der NSDAP. in den Jahren des Kampfes am häufigsten zu wider­legen gezwungen waren, auch die der Frauen- feindlichkeit gehörte. Der Nationalsozialismus bedeutet eine neue Bindung und eine neue Ord­nung. Wir gingen darum von ganz anderen Vorstellungen aus, als im Augenblick in Deutsch­land überhaupt verstanden werden konnte. Der falsche Freiheitsbegriff hatte auch die Frauen herausgelöst aus ihrem heiligen Bezirk und in einen ihnen fremden Wesensbezirk geführt. Von dort mußten sie zurückgeführt werden an ihre Stelle, die wir alle als die ihnen gebührende Stelle fühlten. Wir haben sie hingeführt zu un­seren heiligen Herden, an die Wiege des Kin­des, in das Heim der Familie, in dem auch in Zukunft und in alle Ewigkeit die Völker ihre Kraft immer wieder von neuem schöpfen müssen.

Mit der Frage, ob die Frau nun völlig da­heim wirken soll oder ob sie viele Organisatio­nen bilden soll, ist eine zweite Frage verbunden, nämlich die: Was soll aus der deutschen Mäd- chenerzi'ehung und Mädchenbildung

a) Aufrechterhaltung des durch den Vertrag und seine Anlage bestimmten Regimes. Für den Fall einer solchen Entscheidung „verpflichtet sich Deutschland schon jetzt, zugunsten des Völker­bundes aus seine Souveränität, so wie dies der Völkerbund für nötig erachtet, zu verzichten. Es ist Sache des Völkerbundes, durch geeignete Maß­nahmen die endgültig eingeführte Rechtsordnung mit den dauernden Interessen des Gebiets und den allgemeinen Interessen in Einklang zu bringen."

Inhalt dieser Entscheidung wäre nach dem kla­ren Wortlaut der 88 34 und 35 die Aufrechterhal­tung des durch den Vertrag und seine Anlage bestimmten Regimes. Unter Aufrechterhaltung des bestehenden Regimes wäre demnach nicht bloß die Fortdauer der Unterstellung unter die Völker­bundsregierung zu verstehen, sondern, wie der zweimalige Hinweis auf die Anlage zeigt, die Beibehaltung der gesamten dort festgelegten Struktur des bisherigen Regimes.

Der Bölkerbundsrat ist also nicht in der Lage,

Saarbrücken, 4. November.

Unter der Ueberfchrift „Wehe dem Beschützten!" schreibt die „Deutsche Front":

Frankreich tut besorgt um die Ruhe und Ordnung an der Saar. Frankreich tut be­sorgt um die Freiheit der Abstimmung an der Saar. Und Frankreich tut alles, um sowohl diese Ruhe und Ordnung, als auch die Freiheit der Ab­stimmung auf das ernstlichste zu gefährden. Frank­reich zieht an seinen Ostgrenzen Truppen zu­sammen. Frankreich gefährdet dadurch nicht nur die Ruhe an der Saar, sondern die Ruhe und Ordnung in ganz Europa. Frankreich mimt, wie gewöhnlich, die besorgte Marianne und wirft sich in heuchlerischer Manier zur Beschützerin eines Volkes auf, das weder beschützt zu werden nötig hat, noch Schutz verlangt, im Gegenteil: das auf die (selbst, wenn sie ehrlich gemeint wären) fran­zösischen Schlltzerarmeen händeringend verzichtet. Zu sehr sind die Zeichen der französischen Be­satzung 1919 in der Erinnerung aller Saardeut­schen, als daß diese sich wünschten, eine Neuauflage der französischen Militärdiktatur zu erleben.

Frankreich, das nicht fähig war, das Leben seines königlichen Besuchers aus Jugoslawien zu be­schützen, das nicht fähig war, Barthou vor den Mörderkugeln eines einzigen Wahnwitzigen zu be­wahren, wirft sich plötzlich zum Beschützer eines ihm völlig fremden Volkes auf. Frankreich, das ständig von brodelnden Erschütte­rungen gerüttelt wird und diese nicht zu unterbin­den vermag, Frankreich, das einen sehr blutigen Stavisky-Skandal erlebte, fühlte sich berufen, jen-

werden? Es ist nicht wahr, daß zwischen Mann und Frau kein Unterschied der Aufgaben ist.

Es ist aber auch nicht so, als ob beide nichts miteinander gemeinsam haben. Der deutsche Mann und die deutsche Frau sind Deutschland und aus ihrer Vereinigung wächst das Deutsch­land von morgen. Wenn sie das neue Deutsch­land erringen wollen, müssen sie in demselben Geist miteinander verbunden sein, müßen sie sich in der neuen Welt des jungen Deutschland gleichberechtigt und gleich stark zu­rechtfinden. Daraus ergibt sich, daß die Pflicht der deutschen Frau, sich mit dem nationalsoziali­stischen Gedankengut vertraut zu machen, noch nicht beendet ist. Ich wünsche aus der Mädchen­schule das herauszunehmen, was das Mädchen belastet und hineinzutun, was es stark macht, in vollem Bewußtsein sich selbst inmitten der deut­schen Geschichte als lebendiges Glied zurückzu­finden. Jedem das Seine! Es gibt aber auch etwas, was als besondere Aufgabe jedem gege­ben ist, und diese Bezirke dürfen nicht miteinander vermengt werden.

Gauleiter Rüst sprach den niedersächsischen Frauen seinen Dank aus für die innerhalb der NS.-Frauenschaft geleistete Arbeit. Die größte und beste Probe sei die, die von den einzelnen geleistet werde und das Winterhilsswerk werde von neuem beweisen, daß in den Herzen der niedersächsischen Frauen der Geist des Führers lebendig sei. Gauleiter Rüst schloß mit einem dreifachen Sieg-Heil auf den Führer.

ein von ihm beliebig ausgestaltetes internatio­nales Regime zur Abstimmung zu stellen, noch ein solches zum Gegenstand seiner Entscheidung nach der Abstimmung zu machen. Er wäre ledig­lich befugt, die technischen Einzelheiten der Ver­waltung insofern zu ändern, als dies die Um­wandlung des vorläufigen Zustandes in einen im Sinne des Vertrages endgültigen erfordert. Der Völkerbund wäre weder befugt, ein neues Ueber- gangsregime zu schaffen, noch ein neues zweites Abstimmungsverfahren vorzusehen.

b) Vereinigung des Saargebiets mit Frank­reich: Deutschland verpflichtet sich, an Frankreich alle seine Rechte und Titel über das abzutretende Gebiet zu übertragen.

0 ) „Vereinigung mit Deutschland": Der Völkerbund hat in diesem Falle die „Wie­dereinsetzung in die Regierung", d. h. in die Aus­übung der Regierungsrechte zu bewirken. Da Deutschland die Souveränität über das Saar­gebiet besitzt, kann damit nur die Wiederauf- hebung der Übertragung der Ausübung der Re-

seits seiner eigenen Grenzen auf deutschem Boden einen Putsch niederzuschlagen, der weder ausge- brochen noch geplant ist. Wahrhaftig, Frankreich gefällt sich in einer Rolle, die ihm nicht, aber auch gar nicht zusteht.

Wer soll eigentlich beschützt werden? Die deut­sche Bevölkerung an der Saar? Und vor wem? Wenn diese Bevölkerung Angst hat und sich einen Beschützer wünscht, dann wäre es doch einer, der sie vor „seinem französischen Beschützer" beschützte! Oder will Frankreich die deutsche Bevölkerung vor den Separatisten und Emigranten beschützen?

Dann wäre der Weg ein sehr einfacher und die französischen Generale brauchten sich keine Minute unnötigerweise zu bemühen. Dann soll die Regie­rungskommission die Emigranten, die ohnehin nur „durchreisenderweise" an der Saar sind, einfach entfernen, — und auch dieses „Gefahrenmoment" ist, ohne das geringste Aufsehen zu erregen, be­seitigt. Aber sprechen wir doch ganz offen mit Frankreich: Es geht ja nicht um den Schuß irgendwelcher bedrohten Bevölkerungsteile.

Frankreichs Generale wollen ihre Tanks und Neger ein wenig ausführen, damit sie sich ihrer kriegerischen Bestimmung bewußt bleiben. Frank­reich will marschieren, um Deutschland z« zeigen: „Da schaut her, so stehen wir da! Da müßt ihr zu Hause bleiben mit euren Spaten und Jung­arbeiterheeren!" Frankreich will — und das ist der wesentlichste Grund — unter dem Feldgeschrei „Ruhe und Ordnung! Freie Abstimmung!" an die Saar marschieren, als Propagandatruppe für den statns guo und als Privatarmee der Sepa­ratisten. Frankreich will nicht die freie Abstim­mung garantieren, sondern sabotieren. Den Wil­le» des Saarvolkes werden aber auch die schwer­sten Tanks und Motorradstaffeln nicht nieder­stampfen.

Madrid, 4. November.

In einem „Kriegsgefahr in Europa" betitelten Artikel äußert sich der Berliner Berichterstatter der Madrider Zeitung „Diario de Madrid" über die Saarfrage. Er führt zunächst einen Auszug aus der Rede des Stellvertreters des Führers in Kö-

Gauleiter Bürckel (Neustadt a. d. Haardt), der Saarbevollmächtigte des Führers und Reichskanzlers

gierungsbefugnisse an den Völkerbund gemeint sein.

Diese Wiedereinsetzung Deutschlands hat bedin­gungslos und vorbehaltlos zu geschehen. So ordnet es 8 35 c an, der im Gegensatz zu 8 35 L dem Völ­kerbundsrat auch nicht die bescheidenste Möglich­keit zu Anordnungen irgendwelcher Art gibt.

Insbesondere ist der Völkerbund nach dem kla­ren Wortlaut der Artikel 47 und 49 und der 88 34 und 3S nicht berechtigt, seine Entscheidung auf Grund der Ansicht zu treffen, die er sich über die Rechte und das Wohlergehen der Bevölkerung ge­bildet hat. Vielmehr ist es ausschließlich Sache der Bevölkerung, die Souveränität zu wählen, unter die sie zu treten wünscht, um dadurch ihre Rechte und ihre Wohlfahrt wahrzunehmen.

Der Sinn der Volksabstimmung über den kllns- tigen Souveränitätsträger ist es gerade, daß das Volk selbst darüber entscheidet, bei wem es seine Rechte und Wohlfahrt am besten gewahrt glaubt.

(Fortsetzung Seite 2)

nigsberg an, in der Rudolf Hetz Frankreich vor einer militärischen Intervention in der Saarfrage warnt und auf die blutigen Folgen eines solchen Schrittes hinweist. Wörtlich schreibt der Bericht­erstatter: „Jeder Deutsche sieht in der Saar ein Stück von Deutschland, so daß ein französischer Ein­marsch in dieses Gebiet genügen würde, um die Drohung Hetz' zur Tat werden zu lassen. Wenn Frankreich vorgibt, nur auf ausdrücklichen Wunsch des Präsidenten der Regierungskommission zu in­tervenieren, so würde also deretwaigeHilfe- ruf eineseinzigen Mannes, des Herrn Knox, über Krieg und Frieden entscheiden.

-reinliche Fragen an Knox

Saarbrücken, 4. November

Die Saarbrücker Zeitung schreibt: „Hätten wir noch das Vertrauen zu Herrn Knox, daß wir nicht mehr haben, dann würden wir an ihn die Frage richten, was er zu tun gedenke gegen die vom Saargebiet ausgehenden Versuche, die Welt­öffentlichkeit mit Gerüchten über Aufruhr und Putschgefahr im Saargebiet zu verseuchen. Wir stellen diese Frage nicht. Herr Knox selbst soll nämlich (wenn die Meldung eines englischen Blattes richtig ist) diese Bereitstellung zum Ein­marsch angeregt haben. In England soll man sogar um seine persönliche Sicherheit besorgt sein. Das zwingt uns aber dazu, eine andere Frage zu stellen: In welchen Vorfällen sieht Herr Knox den Beweis oder die Anzeichen dafür, daß im Saargebiet mit Unruhen, mit Aufruhr, mit der Gefährdung seiner persönlichen Sicherheit zu rech­nen ist? Hat er die deutsche Bevölkerung und ihre Gemeinschaftsfront in Verdacht? Soviel könnte er jetzt nach mehr als zweijährigem Auf­enthalt im Saargebiet von der Bevölkerung wissen, daß sie friedliebend, gerechtdenkend und alles andere als aufrührerisch ist.

Die Saarbevölkerung protestiert gegen den neuen Versuch, das Saargebiet zu besetzen. Sie protestiert deshalb, weil sachlich kein Grund und formal kein Recht dazu vorhanden ist. Dazu kommt noch dies: Es ist durchaus noch nicht sicher, daß wir diesen Schutz so schnell wieder los würden, wie er kommt. Wir glauben nämlich durchaus nicht an die angebliche llneigenniitzigkeit, mit der er uns aufgezwungen werden soll.

Der Zuöe an der Saar

Eelsenkirchen, 4. November.

In einer von vielen Tausenden besuchten Massenversammlung in Eelsenkirchen zeigte Gau­leiter von Franken, Julius Streicher, u. a. die Hintergründe des verbrecherischen Treibens an der Saar auf. Wir glauben so sagte er. den Feind zu sehen und sehen ihn nicht. Nicht die Völker, nicht das französische Volk ist unser Feind, Feind ist allein der getarnte Jude, der an der Saar Matz Braun heißt. Dann wies dieser gründ­liche Kenner der Judenfrage nach, wie auch das französische Volk in der Geschichte und heute mehr als >e (Stavisky-Skandal) vom völkerzerfleischen- den Judentum ausgebeutet und verhetzt wurde Er leuchtete hinein in die Geschichte und ließ für jene Ungläubigen, die von einer Ueberschätzung

der Judenfrage sprechen möchten, bekannte Juden sprechen. So zitierte er den jüdischen Staatsmann Disraeli, der sagte: „Die Rassenfrage ist der

Schlüssel zur Weltgeschichte" und den deutschen Juden Walter Rathenau, der bekannte, daß 300 Männer, die sich untereinander kennen und durch das Blut miteinander verbunden sind, die Ge­schicke der Welt lenkten.

Kampfgemeinschaft der Arbeit

Dr. Sey vor der schlesischen Arbeitsfront Breslau, 4. November.

Auf der Sondertagung des Spezialamtes an­läßlich der Arbeitstagung der Deutschen Arbeits­front Schlesiens sprach auch der Stabsleiter der PO., Pg. Dr. Ley. Er führte u. a. aus: Sozia­lismus bedeutet nicht Gemeinschaft schlechthin, sondern eine auf ein hohes Ziel zumarschierende Kampfgemeinschaft. Diese zielbewußt vor­wärtsdrängende Kampfgemeinschaft zu schaffen, ist die Aufgabe der Deutschen Arbeitsfront. Dr. Ley kam auf die Notwendigkeit der Vetriebs- gemeinschaft im einzelnen zu sprechen. Wenn diese heute noch von manchen Betriebsführern ver­neint wird, so ist das weniger böser Wille, als Unvernunft und Dummheit. Diese Betriebsge­meinschaft muß durch fortwährende Kundgebun­gen, Veranstaltungen und Aufmärsche geübt wer­den. Die Betriebsgemeinschaft muß exerzieren, so wie der Soldat immer und immer wieder den langsamen Schritt üben muß. Der Arbeitgeber, der heute vor seiner Gefolgschaft marschiert, kann nicht mehr zurück. Die Arbeitsfront ist der Exer­zierplatz, auf dem die Gemeinschaft des ganzen Volkes geübt und exerziert wird. Wieviel Arbeit in dieser Richtung noch zu tun ist, ist gerade in den letzten Tagen klar geworden, als der 8 ? der Verordnung des Führers über die Deutsche Ar­beitsfront bei den „Großkopfeten" wie eine Bombe eingeschlagen hat. Auch diese müssen sich damit abfinden, daß die Arbeitsfront der ehrliche Mittler zwischen den berechtigten Interessen der deutschen Menschen ist und daß sie lediglich den Interessen der Ge­meinschaft diene. Lohnkämpfe können wir uns in unserem Daseinskampf jetzt nicht leisten, aber auf der anderen Seite auch nicht dulden, daß durch Preistreiberei das Lohnniveau des Vol­kes gesenkt wird.

Dr. Ley schloß mit einem Appell an die Be­triebssichrer, sich als echte Offiziere in der Arbeitsfront zu erweisen, für die es keine größere Schande gibt, als daß ihnen gesagt werde, sie hät­ten sich nicht so benommen, wie sie sich als deut-, scher Arbeitsmensch zu benehmen haben. Das sei der letzte und höchste Sinn der Sozialordnung im Dritten Reich.

Zum Kikchenflleöen

Ein Wort der großen evangelischen Vereine und Verbände.

Berlin, 4. November.

Die großen evangelischen Vereine und Verbände veröffentlichen folgende Erklärung: Die gegen­wärtige Stunde der deutschen evangelischen Kirche fordert Einigung und Befriedung. In mehr­fachen vertrauensvollen Besprechungen haben wir uns als Führer von Verbänden und Vereinen davon überzeugt, daß die Hindernisse überwunden werden können und daß Friede möglich ist. Jetzt ist es die Verantwortung aller derer, die in der Führung der kirchenpolitischen Gruppen stehen, sich zu gemeinsamer Aussprache zusammenzufinden. Wer es an Friedensbereitschaft fehlen läßt, gefährdet die Einheit und die Sendung der reformatorischen Kirche in unserem Volk und Staat.

Professor Dr. Titius, Professor Dr. Hans Schmidt, Vorsitzender des Fakultätentages der evangelischen theologischen Fakultäten Deutsch­lands, Superintendent Dr. O. Schäfer-Remscheidt, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Evange­lischer Pfarrervereine e. V., Lic. Heinnbrok- Berlin, Gesellschaft für evangelische Pädagogik.

Valtenvertrag in Kraft getreten. In Riga fand am Sonnabend die feierliche NiederleguNg der Ratifikationsurkunde des am 12. September in Genf unterzeichneten Vertrages über die freund­schaftliche Zusammenarbeit der drei baltischen Staaten statt. Der Valtenvertrag ist damit m Kraft getreten.

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Niedersachsen schlägt Badsn 1:0

Osnabrück unterliegt Bremen 0:1

Drei neue deutsche Rekorde des Bremischen SV.

Großspieltag der BTB.

„Gleichberechtigt und gleich stark"

Reichöminister Ruft über die Aufgaben der deutschen Frau

„Wehe -em Beschützten!"

Warum das französische Militär ins Gaargebiet marschieren will