Ausgabe 
(3.11.1934) Nr. 304
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6 reiner

Üas amtliche Drgan des Senats

-er Freien Hansestadt vremen

Monats-Bezug: Bei täglichem- Erscheinen RM. 2,30 einschließlich 30 Rpf. Zustellungsgebühr: durch die Post RM. 2,30 einschließlich Ueberweisungsgebühr, ausschl. Postbestellgeld. Der Bezugspreis ist im voraus zu entrich­ten. — Postscheck Hamburg 172 72. — Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch aus Erstattung oder Ersatz.

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Nr. 304 / 4. Vierteljahr (

Sonnabend, 3. November

Einzelpreis 15 Rpf.

Ein telefonischer „SOS-Ruf" genügt...

Frankreichs Versuchsballon

Äntrigen an der Saar / Die falsch ausgelegten Völkerbundsratsbeschlüffe

Knox am Pulverfaß

(Orsktdsrioüt unssrsr Bsrlinsr LeüriktlsttullK)

II. Vil. Berlin, i. November.

In maßgebenden politischen Kreisen der Reichs­hauptstadt hält man angesichts des empörenden Intrigenspieles, über das im ganzen Reich, be­sonders aber im Saargebiet selbst, helle Em­pörung herrscht, die Weiterbelassung des Herrn Knox in seinem verantwortungsvollen Amt kaum noch für tragbar. Ein Mann, der mit Streich­hölzern am Pulverfaß spielt, gehört nicht an die Spitze einer Regierungskommission. Man erblickt in der nackten Gewaltandrohung den letzten Ver­such des Saargewaltigen, seine Politik der offen­baren Mißerfolge und des unabwendbaren Fias­kos nun mit dem letzten Mittel, mit dem Ter­ror der Waffen, aufrechtzuerhalten. Es ist nicht mehr abzuleugnen, daß Herr Knox mit der fran­zösischen Regierung konkrete Verhandlungen ge­führt hat und daß darauf von Paris aus das „Erforderliche" veranlaßt worden ist.

Man fragt sich vergebens, wie Herr Knox dazu gekommen ist, in so ungeheuerlicher Weise sein Amt als Treuhänder zu verletzen und als Amt swalter der krasse st en französi­schen Jnterventionspolitik mitzuwir­ken. Es heißt, er lebe in einem ständigen Angst­zustand wegen der Drohbriefe, die er bekommt. Solche Drohbriefe werden aber vor allen Dingen leicht geschrieben von solchen Kreisen, die ein Interesse daran haben, auf die ihnen bekannte Psychose des Herrn Knox einzuwirken. Es ist untragbar, daß einem solchen Mann, wie es sich anscheinend die Franzosen denken, die Entschei­dung über Wohl und Wehe eines ihm überant­worteten Gebietes, ja über die Ruhe Europas; anvertraut bleibt. Herr Knox hat schon früher gezeigt, daß es ihm mit Neutralität, ja mit Ver­tragstreue, nicht übermäßig ernst ist.

Wie steht es übrigens mit jenen vernünftigen Ideen, die seinerzeit in Genf ausgesprochen wur­den, und die darauf hinausgingen, daß zunächst ein Franzose, dann ein Neutraler und schließlich für die Abstimmungsperiode ein Saarländer den Vorsitz in der Regierungskommission zu über­nehmen hätte?

Für gesunden Warenaustausch

Newyork, 2. November.

Präsident Roosevelt sandte an den Vorsitzen­den des „Nationalen Rotes für den Außenhandel" ein Telegramm, in dem es heißt: „Wir suchen den internationalen Handel in einer Art und Weise wiederherzustellen, der nicht einer Anzahl Nationen, sondern allen Nationen und nicht nur einer Gruppe von Nationen, sondern der ganzen Welt zugute kommt." Zu dem schlechten Stand des Welthandels sagt der Präsident, die Ursachen des Niederganges seien mehrfacher Art, aber zu den schlimmsten gehörten die unnötigen und künstlichen Schranken, die den gesunden Warenaustausch hemmten.

Erhöhter Fremdenverkehr

Berlin, 2. November.

Nach Mitteilungen des, Statistischen Rsichs- amtes hat die günstige Entwicklung des Frem­denverkehrs auch im September angehalten. In 247 wichtigeren Fremdenverkehrsorten des Deut­schen Reiches waren gegenüber dem September 1833 die Fremdenmeldungen um 28 v. H. auf 1,30 Millionen und die Fremdenübernachtungen um 32 v. H. auf 4,33 Millionen gestiegen, darunter für Auslandsfremde um 63 und 60 v. H. Im ganzen Sommerhalbjahr (April bis September 1934) haben die Fremdenmeldungen in 227 Be­richtsorten, von denen vergleichbare Angaben für beide Sommerhalbjahre vorliegen, um über ein Fünftel (20,8 v. H.) auf 7,3S Millionen und die Fremdenübernachtungen in 207 Berichtsorten, die schon im Sommerhalbjahr 1933 die Aufent­haltsdauer der Fremden feststellten, um rund ein Viertel (28,2 v. H.) auf 26,75 Millionen zuge­nommen.

Berlin, 2. November.

Vor dem in Berlin gegenwärtig stattfindenden HJ.-Presseschulungskurs, der von der Reichs­jugendführung gemeinsam mit der Reichspresse­stelle der NSDAP. durchgeführt wird, sprach der Reichspressechef der NSDAP., Dr. Dietrich. 2n seinen Ausführung hob Dr. Dietrich einleitend die enge Verbundenheit der Jugend mit der nationalsozialistischen Idee überhaupt hervor. Der Nationalsozialismus sei letzten Endes nichts anderes als organisierter Jugendwille. Aus dem Fronrgeist und dem Feuer jugendlicher Begeiste­rung sei die nationalsozialistische Bewegung em­porgewachsen und in beiden liege die Wurzel ihrer Kraft.

London, 2. November.

Der Reuter-Vertreter in Paris hat zur Saar­srage von „sehr maßgebender Seite" folgende Erklärung erhalten: Die französischen Motor­

trappen sind jenseits der Grenze des Saar- gebietes in Bereitschaft: sie können augenblick­lich in das Gebiet einrücken, falls der Vorsitzende der Saar-Regierungskommission einen telefoni­schen SOS.-Rns sendet, wenn die lokale Gendar­merie der Lage nicht mehr gewachsen sein sollte. Schnelligkeit würde ein entscheidender Faktor sein. Einige tausend Mann, die aus Kraftwagen ins Saargebiet geworfen würden, könnten unter Umständen im Laufe einer einzigen Nacht Herr der Lage werden.

Wie der Reuter-Vertreter dazu weiter meldet, sei hervorgehoben worden, Frankreich hoffe leb­haft, daß ein solches Vorgehen nicht erforderlich sein würde. Frankreich glaube, daß schon eine rechtzeitig geäußerte „Warnung in diesem Sinne" ihre Wirkung tun werde. Der Völkerbundsrat habe bestimmt, daß im Notfalle die Regierungs­kommission „Truppen, die außerhalb des Gebietes st ehe n", zu Hilfe rufen könne. Dies könne sich natürlich auch auf belgische oder sogar britische Truppen beziehen. Ihre Beteili­gung würde allerdings infolge des Zeitfaktors nur geringfügig sein können. Von französischer Seite werde noch auf zwei Gesichtspunkte beson­ders hingewiesen, erstens würde hie, Entsendung einer beschränkten Truppenzähl nur auf Gründ des Beschlusses des Völkerbundsrates von 1926 erfolgen; keineswegs würde sie bezwecken, die Stimmabgabe zu beeinflussen. Zweitens würde eine etwaige Besetzung nur vorübergehenden

Berlin, 2. November.

Am Montag kommender Woche beginnt in Ber­lin der große Rundfunkprozetz, der unter dem Rubrum „Magnus und Genossen" läuft. Es ist unter dem 16. Juni 1934 Anklage erhoben wor­den gegen folgende Personen:

1. den früheren Rechtsanwält Dr. Kurt Mag­nus, der sich seit dem 17. September 1938 in Untersuchungshaft befindet;

2. den Staatssekretär a. D. und früheren Reichsrundfunkkommissar Dr. Hans Bredow, der sich gleichfalls in Untersuchungshaft befindet;

3. den früheren Rundfunkintendanten Dr. med. Hans Flesch, der zunächst in Frankfurt/Main und dann in Berlin Rundfunkintendant war; Flesch war bis zum. 23. August d. I. in Unter­suchungshaft und ist gegen Sicherheitsleistung mit der weiteren Untersuchungshaft verschont worden;

4. den Rechtsanwalt und Notar Hans Otto,

der zum Fall Mirag-Leipzig, gehört,. ' ; -

5. den Kaufmann-Dr. Fritz K ohl,. Mirag--

Leipzig; '

8. Dr. Erwin Jäger (Fall-Leipzig);

7. den Schriftsteller Ernst Hart (Fall-Köln);

8. den Direktor Paul Korto (Fall Köln); -

9. den Schriftsteller und Intendanten Fritz V i - schaff, der zum Fall Vreslau gehört; Bischofs ist amnestiert worden, weil eine höhere Strafe als sechs Monate bei ihm nicht zu er­warten war;

10. den Vankdirektor Emil Zorek, Fall Vres­lau, und

Die NSDAP. wisse, was sie an der Jugend habe, aber auch die Jugend wisse, was die Par­tei für sie bedeute. Die Partei habe erst der deut­schen Jugend ihre großen Entwicklungsmöglich­keiten erschlossen, und durch die Partei allein wirke die Jugend jetzt und in der Zukunft für die Nation. Die NSDAP. in der Einheit aller ihrer Gliederungen sei das Schicksal Deutschlands, sie sei es jetzt und werde es nach dem Willen des Führers für alle Zukunft sein.

Die Jugend aber sei das Krastreservoir der Partei, aus dem sie sich verjünge und ständig ge­nährt werde. Deshalb sei sich die Hitler-Jugend auch stets ihrer engen Verbundenheit mit der Partei bewußt, denn sie selbst werde ja einmal

Charakter haben. Sobald die Ordnung wieder­hergestellt sei, würden die Truppen wieder zu­rückgezogen werden.

An diesen französischen Erklärungen ist bemerkenswert/ daß die zuständigen franzö­sischen Stellen auch heute noch glauben, an der Berufung auf die Beschlüsse des Völker­bundsrats von 1925/26 festhalten zu können. Demgegenüber sei noch einmal die tatsäch­liche Lage festgestellt, wie sie in der Deut­schen Diplomatisch-Politischen Korrespon­denz vom 1. November d. I. erläutert wor­den war. Hier wurde ausdrücklich ausein­andergesetzt: Die Ratsbeschlüsse von 1925 und 1926 gingen ihrerseits von. dem Grund­gedanken aus, daß es völlig unerträglich sei, ein Abstimmungsgebiet längere Zeit hin­durch von den Truppen einer am Ergebnis

Deutsch-niederländischer Elearing-Dertrag gekündigt

Berlin, 2. November.

Die niederländische Regierung hat heute den Vertrag über den deutsch-niederländischen Ver­rechnungsverkehr vom 21. September 1934 ge­kündigt. Der Vertrag tritt mit Ablauf des 18. Novembers außer Kraft. Bis zum Tage des Außerkrafttretens vollzieht sich der Zahlungsver­kehr, in der bisherigen Weise mit der Maßnahme, daß auf deutscher Seite Devisenbescheinigungen bis zur Hülste der für den ganzen Monat No­vember vorgesehenen Beträge erteilt werden. — (Näheres im Handelsteil.)

11. den früheren Rechtsanwalt Dr. E Frey, der sich zurzeit im Auslande befindet und dem in diesem Zusammenhang Parteiverrat an dem Schriftsteller Scharnke zur Last gelegt wird. We­gen der Abwesenheit deises Angeklagten ist durch Beschluß der Strafkammer das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt worden.

Bei diesem ganzen Prozeß ist wesentlich, daß die örtlichen Sendegesellschasten seinerzeit als reine Privatgesellschaften gegründet wurden. Die erste deutsche Sendegesellschaft war die Funk- stunde A.-G., die am 29. Oktober 1923 ihren Be­trieb aufnahm. Es folgten dann die anderen Ge­sellschaften. Die Ueberwachung dieser Unterneh­men erfolgte durch das Reichsministerium des Innern, und zwar durch die sogenannten Kultur­beiräte und Ueberwachungsausschüsse.. Lediglich die technische Einrichtung wurde damals dem Rundfunk vom Reich, d. h. von der Reichspost, zur Verfügung gestellt.

> Am 18. Mai 1925 wurden diese örtlichen Sende- gesellschaften in Deutschland in einer einheitlichen Dachgesellschaft, nämlich der Reichsrundfunkge- fellschaft zusammengefaßt, deren Geschäftsführer Dr. Kurt Magnus und der frühere Mitangeklagte Ministerialrat Eiesecke waren. Die Reichsrund­funkgesellschaft hatte die Aktienmajorität und die Stimmenmehrheit bei allen deutschen Rundfunk- gesellschaften. Dadurch ergab sich auch ihr maß­geblicher Einfluß aus die Sender außerhalb Ber­lins. Die Einflußnahme des Reiches auf die deutschen Sender ging im Jahre 1926 dadurch

die Partei sein und damit auch die Presse der Partei.

Dr. Dietrich entwickelte sodann in eingehenden Ausführungen die Grundlagen und Grundsätze der pressepolitischen Arbeit der Partei. Er zeigte die Aufgaben und die Ziele auf, die der heran­wachsenden Journalistengeneration gestellt sind und gab den Teilnehmern des Kursus Ratschläge für ihre Berufslaufbahn mit auf den Weg.

Eebietsführer Staebe brachte den Dank der Jugend mit dem Versprechen zum Ausdruck, daß die aus der HJ. heranwachsenden jungen Journa­listen sich mit dem Ernst und dem Ver­antwortungsbewußtsein für ihren Beruf vorbe­reiten, die der großen Aufgabe würdig sei.

der Abstimmung interessierten Macht be­setzen zu lassen. Deshalb regelten sie die Zu­rückziehung der damals noch — vertrags­widrig — im Saargebiet stehenden franzö­sischen Truppen. Da das linke Rheinufer in jenem Jahr noch besetzt war — es wurde bekanntlich erst 1930 vollständig geräumt — handelte es sich damals um die rein strate­gische Frage der Sicherung der durch das Saargebiet führenden Etappenlinie der Be­satzungstruppen. Die Besetzung hat auf­gehört, und auch der sogenannte Bahnschutz im Saargebiet ist dadurch hinfällig gewor­den und mit ihr verschwunden. Damit ist das Kapitel der Ratsbeschlüsse von 1925 bis 1926 endgültig abgeschlossen.

Man hatte schon damals im Völkerbunds­rat eingesehen, daß eine weitere Aufrecht­erhaltung militärischer Maßnahmen mit den klaren Bestimmungen des Versailler Ver­trages nicht in Einklang zu bringen war. Mit der allgemeinen Frage der Sicherung der Ruhe im Saargebiet hat sich der Völker­bundsrat erst im Juli 1934 befaßt. Er hat beschlossen, daß in erster Linie die Abstim­mungspolizei im Lande selbst zu rekrutieren sei. Wenn dies nicht befriedigend gelingen sollte, könnten neutrale Polizeiorgane angeworben werden. Es bestand aber Ein­verständnis darüber, daß auch die Neutralen nur durch Einzelanwerbung, nicht durch Ueberführung geschlossener Abteilungen her­angezogen werden sollten. Dementsprechend war man auch völlig einer Meinung dar­über, daß niemals deutsche oder französische Truppen für eine solche Aufgabe in Frage kommen dürften.

einen Schritt weiter, daß im Juni des Jahres der Rundfunkkommissar des Reichspostministers, Dr. Bredow, in sein Amt eingeführt wurde.

Dieser Rundfunkprozetz ist durch den Selbstmord des Geschäftsführers der Funkdienst G. m. L. H. (so hieß der Verlag der Zeitschrift für die „Funk­stunde"), Knöpfke, im September 1933 ins Rollen gekommen. Bei einer Haussuchung bei der Reichsrundfunkgesellschaft wurden Quittungen von Knöpske vorgefunden, aus denen hervorgeht, daß er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Funkdienst G. m. b. H. lausend Zahlungen von insgesamt 200 000 Mark als Vestechungsgel- der der Firma Preuß (die die „Funkstunde" druckte) erhalten hat.

Im Verlauf der Untersuchung fiel auf, daß sich der Angeklagte Staatssekretär a. D. Bredow sehr für seinen Freund Knöpfte eingesetzt hatte. Die persönlichen Beziehungen, die sich hier angebahnt hatten, machten überhaupt erst den. ganzen Kor­ruptionssumpf möglich.

Der Prozeß ist deswegen so groß geworden, weil man die beiden Geschäftsführer der Reichs­rundfunkgesellschaft und den Reichsrundfunkkom­missar gleichzeitig in die Aufsichtsräte jeder ein­zelnen Gesellschaft hineinschickte, womit man an­scheinend glaubte, den Interessen des Reiches und der Rundfunkhörer am besten dienen zu können. Die Staatsanwaltschaft kommt bei der Anklage­erhebung zu dem Schluß, daß in der Hauptsache für die Verfehlungen bei den Sendegesellschasten außerhalb Berlins Magnus und Bredow strafrechtlich verantwortlich sind.

Bei dem Prozeß hatte man ursprünglich mit einer Dauer von sechs Monaten gerechnet. Um diese phantastische Zeit abzukürzen, ist ein Teil­komplex, und zwar der sogenannte Fall Knöpfte mit dem Hauptangeklagten Radzijewski, dem Ge­schäftsführer der Firma Preuß, abgetrennt wor­den, der vor einer für diesen Zweck zu bilden­den besonderen Hilfsstrafkammer ab­geurteilt wird. Mit dem Beginn dieses Prozesses ist in etwa drei Wochen zu rechnen.

Da es der Staatssekretär a. D. Bredow ver­standen hat, sich für seine Tätigkeit im Rundfunk einen Privatdienstvertrag zu verschaffen, offenbar in der Absicht, möglichst viel und unkontrolliert nebenbei verdienen zu können, so ist in der An­klageerhebung die Beamtenqualität für Bredow verneint worden. Dadurch fallen einige ihm zur Last gelegte Delikt« (vor allem der Fall Beamten­bestechung) für die Hauptverhandlung fort.

Auch für den Intendanten Flesch ist die Beam­teneigenschaft verneint worden. In ihm dürfte man eine der interessantesten Persönlichkeiten dieses Prozesses zu erblicken haben. Flesch war I zuerst Intendant in Frankfurt/Main und ist aus 1 Vorschlag Bredows nach Berlin gekommen.

2m Palais Bourbon

Die Herrschaft des Kompromisses — Der Kinderschreck des 13. Januar

(Von unserem Lariser 14.-3.-Aitarbsiter)

Paris, 1. November.

Langsam erwacht die Behausung der fran­zösischen Kammer der Deputierten, das Pa­lais Bourbon, nach ausgedehntem Sommer­schlaf zu neuem parlamentarischen Leben. In einigen Kommissionszimmern haben schon die ersten Beratungen begonnen. Die Wan­delgänge füllen sich des Nachmittags mit Ab­geordneten, die eifrig die verzwickte innenpolitische Lage Frankreichs erörtern. Am 6. November sollen dann die Vollsitzungen im Palais Bourbon beginnen.

Es war schon nicht ganz leicht, sich über dieses Datum des Zusammentritts der Kam­mer zu einigen. In dem letzten vor den Sommerferien verabschiedeten Finanzgesetz war bestimmt worden, daß die inzwischen erlassenen Notverordnungen vor dem 31. Ok­tober dem Parlament zur nachträglichen Billigung vorgelegt werden müßten. Das schien der Regierung die Verpflichtung auf­zuerlegen, die Kammer mindestens schon zum 30. Oktober einzuberufen. Da dieser Zeit­punkt aus verschiedenen Gründen denkbar ungeeignet war, man andererseits die aus­drückliche Bestimmung des genannten Fi- nanzgesetzes nicht aus der Welt schaffen konnte, griff eine allgemeine Ratlosigkeit Platz. Ein besonderer Ministerrat wurde einberufen, um dieses ernste Problem zu studieren. Folgender Orakelspruch wurde schließlich verkündet: Wenn an der Bestim­mung des Finanzgesetzes auch nicht zu rüt­teln ist, so steht doch in der Verfassung, daß die Regierung in der Auswahl des Zeit­punktes für den Zusammentritt der Kam­mer freie Hand hat; demnach wird es ge­nügen, wenn die in Frage stehenden Not­verordnungen auf dem schnellsten Wege dem Parlament zur Billigung vorgelegt werden, nachdem dieses zu einem Zeitpunkt, der nach freiem Ermessen der Regierung festgesetzt wurde, zusammengetreten ist. Demgemäß wurde verfahren — und Frankreich war wieder einmal gerettet.

Die parlamentarische Weisheit ist in der Tat unerschöpflich in der Erzeugung von Kompromissen. In der Frage des Rechts der Kammerauflösung stehen die Ansichten der Regierung zu denen der radi­kalsozialen Partei, welche den Hauptbe­standteil der Regierungskoalition bildet, in krassem Gegensatz. Nach der Verfassung von 1875 bedarf die Exekutive, d. h. Staatspräsi­dent und Regierung, zur Auflösung der Kammer der Zustimmung des Senates, die bisher noch niemals erteilt worden ist. Aus Drängen Tardieus hat nun Doumer- gue in den Mittelpunkt seiner Staats­reformpläne den Vorschlag gestellt, das Genehmigungsrecht des Senates aufzuheben. Die Radikalsozialen wit­tern Staatsstreichabsichten der Rechtsparteien

Werder darf wieder spielen

Wie wir zu der Tisqualisizierung des SB. Werder erfahren, hat der Bundesführer des DFB. aus Grund der eingelegten Beru­fung des SB. Werder von einer weiteren Sperre des Spielverkehrs der Futzballabtei- lung und ihrer Mannschaften bis zur end­gültigen Entscheidung abgesehen.

Unter diesen Umständen ist es zu be­dauern, daß der Niedersachsenmeister in dem Repräsentativkamps Niedersachsen — Baden nicht vertreten ist. — Werder bemüht sich, für seine 1. Mannschaft am Sonntag ein Freundschaftsspiel zu sichern.

und protestieren auf dem Parteitag in Nan­tes stürmisch gegen die Zuweisung des un­eingeschränkten Auflösungsrechtes an die Regierung. Heftige Vorwürfe gegen Dou- mergue werden laut, und die schlimmsten Diktatur-Gefahren werden an die Wand ge­malt; sie finden einmütigen Beifall und ein ängstliches Echo. Die Gegensätze scheinen un­überbrückbar zu sein. Doch die parlamen­tarischen Pfade sind verschlungen und wun­derbar. Wenn schon die Bedingung der Ge­nehmigung durch den Senat aufgehoben werden soll, so möge man diesen doch er­mächtigen, gegen Auflösungsdekrete der Re­gierung ein Veto einlegen zu dürfen. Also lautete der Gegenvorschlag Herriots, der mit Doumergue zu verhandeln hat. Der Weg zu einer Einigung scheint offen zu stehen. Es lebe das Kompromiß! — Doch nun tritt als böser Geist T a r d i e u auf den Plan. Seit dem Regierungsantritt ist sein Einfluß im Ministerrat ständig gewachsen. Er beeinflußt den Ministerpräsidenten, sich auf kein Kompromiß mit Herriot einzulassen. Er drängt zum Bruch. Warum? In den Wandelgängen der Kam­mer raunt man sich zu, er arbeite auf den Sturz Doumergues hin und auf die Ein-

Organisierter Jugendwille

Dr. Dietrich spricht zum Vressenachwuchö der HZ.

Magnus und Genossen

Am Montag Beginn des groben Runbsunk-Vrozesfes in Berlin