»4t
sser. ^Z4'!z, ^
^er. V'!?,
»>Av>
4
SW i
M^'
->r L U-
°to >- e>i-z.>7?n>.
>»' W;:>
c-n ?°Ä^
>. v°^.,j -/4°r. °°-, °x°-. i I. 8-b«^-'»»V er» M?N - S
'Es
^'k'z^Ä
W
t--4».. LN.lir.: °- vnKU P'
-ekei II -Uk <;
^-°s^
? z s° °LR
eil. Icl» ,^V' ^m.
' 5ssseli!ffj
ldeil IIi,„
L?°> LL
'E-
S,d!
ltKeiOL, An'. lä. 8chwrji,'^ Eis,!.
-44.
IIui-iL - Ä-n, ,LZ
skeL).
imim. v,sivtj '?»!, V,m.kd
klick!, In^, tzj,
stseklug
»»ck»»rk!
l Hüüplkr.3illUI. 41 iii öisii-:^
?°>l. ctüsj »F lk- »W! S«? I«,-- :M ilsr Ikrillüt i :-! i-cd- IdMx i> «M «s.1, imI! ll-didok-K
N. - «iNMli
Hcki, zii. Lch-t »hiß, i-mM, »i>» - NWMi Ä» Wn. - 2M> MS-Lsi
lerberg lm°r D apdsiede. emens,'^..,. nd 2«
es ßtz- Kfm. W^A»
Bouina»» "s" Pe-S°" ^ -ilh-W
'.?SL
^en.
;,?M
i^LL-
'Y-K
SL-K
- de>4.^,
r- ^"5
'-iM
lllm°nn^,,
^ ^krlk^ ^
iter.
lst> d«^r ^ ^Ä"^i ck»r'-
.LM
iannu"^,,.7
ALB"'
cht.
klas amtliche Organ -es Senats
6—
-er Freien Hansestadt vremen
Moaets-Bezug: Bei täglichem Erscheinen RM. S,30 einschließlich Z0 Rpf. Zuftellungsgebühr; durch die Post M. 2,30 einschließlich Ueberwetsungsgebuhr, ausschl. Postbestellgeld. Der Bezugspreis ist im voraus zu entrichten. — Postscheck Hamburg 172 72. — Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch aus Erstattung oder Ersatz.
NS.-Eauverlag Weser-Ems G.m.b.H., Zweigniederlassung Vremen, Eeeren 6-8/Fernruf: Roland 625.
i
9
3
4
Anzeigen - Grundpreise: Die 22-mm-Zeile im Anzeigenteil 12 Rps., die 70-nun.Zeile im Textteil 7b Rpf. Ermäßigte Grundpreise (für kleine Anzeigen, Familienanzeigen u. a.) sowie sonstige Bedingungen laut Preisliste 1. (Nachlaßstasfel v.) Für Anzeigen durch Fernsprecher kerne Gewahr. Annahmeschluß 18 Uhr. Sprechzeit des Verlages werktäglich von 12—13 Uhr, der Schriftleitung werktäglich vo» 16—17 Uhr.
Nr. 3is / 4. Vierteljahr
Mittwoch, 14. November
Einzelpreis 15 Nps.
Das Recht im Dritten Reich
Ministerpräsident Görlng über die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft
Berlin, 13. November
Am festlich geschmückten großen Sitzungssaal des Berliner Rathauses begann am Dienstagvormittag die fünfte Vollsitzung der Akademie sür Deutsches Recht, die eine besondere über die deutsche Grenze hinausreicheude politische Bedeutung durch die damit verbundene Saarkundgebung und die große Rede des preußischen Ministerpräsidenten Hermann Eöring über die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft erhielt. Neben Reichs- und Länderministern waren auch zahlreiche Diplomaten vertreten.
Reichsjustizkommissar Dr. Frank führte in seiner Begrüßungsansprache u. a. aus, daß die Welt überzeugt sein möge, daß der Nationalsozialismus vor der Welt bestehen will als Garant einer menschheitssortschrittlichen Rechtsgesinnung und man möge aus diesem ehernen und fundamentalen, aber auch unabdingbaren lleber- zeugungsdrang unserer Nation zum ewigen Recht unseres Volkes ersehen, daß auch in diesem Augenblick unser aller Gedanken unseren Vrüdern an der Saar gewidmet sind. Denn das Recht Deutschlands aus die Saar ist das unabdingbare, von keinem Vertrag, von keiner Machtanwendung zu erschütternde ewige Naturrecht wie das der Mutter aus ihr Kind.
Dann nahm der preußische Ministerpräsident Reichsminister General Göring, mit herzlichem Beifall begrüßt, das Wort zu dem Thema „Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft." Er führt u. a. aus:
Der Staat muß dafür sorgen, daß die Gesetze richtig erfüllt und sachgemäß gehandhabt werden, er muß jedem Gliede der Volksgemeinschaft, jedem Volksgenossen die ordnungsmäßige und zweckentsprechende Anwendung der Gesetze, das heißt den Schutz der Gesetze garantieren. Das aber ist Rechtssicherheit. Nur dann können sich die Kräfte des Volkes segensreich entfalten, wenn jeder Volksgenosse in der Gewißheit leben kann, daß seine Persönlichkeit als Glied dieser großen Gemeinschaft geachtet und geschützt wird, daß vor allem auch seine Ehre vollenSchutz erfährt, und daß das, was er sich durch schaffende Arbeit erworben oder was ihm von seinen Vätern überkommen ist, ihm auch gesichert wird. Der Rechtsschutz der Ehre ist ein wichtiger Bestandteil der Rechtssicherheit, denn er setzt alles andere voraus.
Die Rechtssicherheit ist daher die Grundlage jeder Volksgemeinschaft. Das gilt besonders für den nationalsozialistischen Staat. Diese Lebensform beruht nicht auf Furcht und Bedrückung und steht gerade um deswillen im Gegensatz zur Willkür. Ihre Grundlage ist die wechselseitige Treue zwischen Führer und Gefolgschaft. Es kann aber nicht in Betracht kommen, daß der nationalsozialistische Staat seine Organe, seine Machtmittel einsetzt, um den in seinem Tun zu schützen, der etwas begehrt und erstrebt, was der Volksgemeinschaft schädlich ist. Der Hauseigentümer, der unbarmherzig und skrupellos arme Volksgenossen um Nichtigkeiten willen obdachlos macht, hat den Schutz des Staates in diesem seinen Treiben verwirkt, denn er verstößt
gegen die Grundgesetze der Volksgemeinschaft, selbst wenn er in seinem Tun den Schein eines Eesetzesparagraphen für sich hat. Sie wissen, auf welchen unerhörten, menschlich einfach unverständlichen Fall ich anspiele, und ich versichere Sie, daß ich hier wie auch in Zukunft mit unerbittlicher Härte, soweit die Dinge mich angehen, durchgreifen werde. (Gemeint ist der Fall Köp- pen. Die Red.)
Das Recht ist ebenso wenig Selbstzweck wie der Staat, und kein Staat, der seinem Wesen und Zweck treu bleiben will, kann sich dazu hergeben, diejenigen in ihrem Tun zu schütze» und zu unterstützen, die gegen seinen eigentlichen Grundgedanken und Erundzweck fortgesetzt handeln.
Wir müssen uns auch davor hüten, daß, wie ich schon sagte, in einer llebersteigerung des Rechts eine Zerstörung des Rechtsempfindens des Volkes
eintritt. Das Recht muß so gestaltet sein, daß es irgendwo im Innern des einzelnen Volksgenossen Anklang und Widerhall findet, daß es nicht einfach vollkommen verständnislos über den Wolken thronend in seiner juristischen Auffassung ausgedacht worden ist, sondern es muh immer blut- und gehaltvoll in lebendiger Verbindung mit dem Volke stehen und aus dem Volke heraus geboren werden.
So hat gerade der Deutsche stets und zu allen Zeiten eine tiefe und leidenschaftliche Sehnsucht nach Gerechtigkeit gehabt. Wir wissen, daß wir diese Sehnsucht niemals absolut erfüllen können; denn wir sind Menschen und damit menschlichen Irrungen, Wirrungen und Irrtümern unterworfen. Aber wir dürfen niemals unterlassen, in allem unserem Tun und Handeln die absolute Befriedigung dieser Sehnsucht anzustreben.
Untragbar aber ist es für jede gesunde, natürliche Volksgemeinschaft, wenn der einzelne anständige Volksgenosse das Gefühl haben müßte, er sei gegen gewisse Angriffe schutzlos, seine Sicherheit liege in der willkürlichen Entscheidungsgewalt Unbefugter. Das bedeute nicht Volksgemeinschaft, sondern Willkürherrschaft, das bedeute nicht die vom Nationalsozialismus für das Volk erstrebt» Kraft und Lebensfreude, nicht Vertrauen und Glauben, sondern lähmendes Mißtrauen und Furcht.
Solche Zustände müssen rücksichtslos beseitigt werden. Ich habe darum bereits im März dieses Jahres unnachsichtig und ohne Ansehen der Person durchgegrissen, als ich Nachricht davon bekam, daß z. B. in Stettin unschuldigen Menschen auf Grund haltloser Verdächtigungen schweres Unrecht zugefügt wurde. (Fortsetzung auf S. 2)
L«i I Jahren 4V0VV0 Mark verdient
Schon 1Y28 schwere Vorwürfe gegen die Mißwirtschaft im Rundfunk
Berlin, 13. November.
Die Dienstagverhandlung im Rundfunkprozeß begann mit der Verlesung einer Reihe vertraulicher Rundschreiben, die der Angeklagte Dr. Bre- dow 1928 als Rundfunkkommissar an die einzelnen Sendegesellschaften gerichtet hatte und aus denen hervorgeht, daß schon damals ähnliche schwere Vorwürfe wie jetzt in der Anklage gegen die leitenden Persönlichkeiten des Rundfunks, erhoben worden waren.
Vorsitzender: Diese Rundschreiben zeigen, daß schon damals Vorwürfe wegen der Verschwendungssucht bei den Rundfunkgesellschaften erhoben worden sind.
Bredow: Diese Vorwürfe haben eigentlich nur politische Hintergründe, denn sie wurden fast ausschließlich von Sozialdemokraten und Kommunisten erhoben und sind in keinem einzigen Falle sachlich belegt worden.
Vorsitzender: Daß die Vorwürfe in der Oesfent- lichkeit erhoben wurden, mag gewisse politische Hintergründe haben, aber dies beweist nichts gegen die Richtigkeit der Anschuldigungen.
Staatsanwalt: Sie stellen es so dar, Herr Dr. Bredow, als ob diese Vorwürfe nur von Kommunisten und Sozialdemokraten erhoben worden seien. Hat nicht auch der jetzige Reichsstatthalter von Hessen, der damalige nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Sprenger als Mitglied des Verwaltungsrates der Reichspost gegen den Rundfunk und die dortige Mißwirtschaft ähnliche Erklärungen abgegeben?
In diesem Zusammenhang stellte ein Beisitzer noch fest, daß auch Herr von Papen 1SL8 gegen den übertriebenen Aufwand der einzelnen Sendegesellschaften Stellung genommen habe.
In der weiteren Erörterung der vertraulichen Rundschreiben Bredows im Rundfunkprozeß kam
auch zur Sprache, daß Bredow die Sendegesell- schaften unter Berufung auf das Ergebnis verschiedener Revisionen ersucht habe, bei der
Verteilung von Gratifikationen
mehr Zurückhaltung zu zeigen. In verschiedenen Rundschreiben der Jahr« 1930 und 1931 sei darauf hingewiesen worden, daß die Reichspostoer- waltung die beschleunigte Anwendung der für die Beamten festgelegten Eehaltsabbaubestim- mungen auch für die Angestellten des Rundfunks verlange.
Der Reichsfinanzminister sei damals damit einverstanden gewesen, daß ihm, Bredow, als Rund- fundkommissar sowie den beiden Direktoren der Reichsrundfunkgesellschaft Magnus und Eiesecke, den beiden Direktoren der Funkstunde Berlin und dem Intendanten Hardt vom Kölner Rundfunk das Gehalt eines Reichsmini st ers zugesprochen werde. Darüber hinaus sei ihm, Bredow, sowie Dr. Magnus und Giesecke eine Gewinnbeteiligung zugestanden worden. Als in einer Verfügung einige Tage später diese Gewinnbeteiligung für ihn auf 8990 RM. und für Magnus und Eiesecke auf je 2999 RM. festgesetzt worden sei, habe er sofort erklärt, daß er von dieser Gewinnbeteiligung keinen Gebrauch machen werde.
Nach der Mittagspause ging der Vorsitzende dann auf den ersten Punkt der Anklage gegen Bredow ein. Bredow hat sich aus der Kasse der Reichsrundfunkgesellschaft verschiedentlich Vorschüsse zahlen lassen.
Der Buchsachverständige Donath berichtete über die Prüfung dieser Entnahmen, daß er auf ein Konto „Verschiedenes" gestoßen sei, das außerordentlich hoch gewesen sei. In den Jahren 1927 bis 1932 hätten die Entnahmen 199 289 RM. be
tragen. Aus dem Konto geht klar hervor, daß Bredow die RRE. als Bankkonto angesehen habe.
Es wurden dann die Gehalts- und Tantiemezahlungen an Bredow erörtert. Bredow erklärte, er habe an Gehalt 28 S09 RM., später 22 009 RM. und in den letzten Jahren nach Erhöhung lejner Bezüge auf ein Ministergehalt rund 39 900 RM. bezogen. Für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats in neun örtlichen Sendegesellschaften und als Auffichtsratsvorsitzender in zwei weiteren Sendegesellschaften habe er dann noch weitere Tantiemen bezogen. Neben seinem Gehalt als Rundfunkkommissar hätten ihm jährlich 12 990 Reichsmark als Dispositionsfonds zur Verfügung gestanden, aus dem er sämtliche Spesen zu tragen gehabt habe. Die einzelnen Bezüge von den einzelnen Gesellschaften könne er nicht genau angeben. Er könne nur sagen, von 1926 bis Ende 1932 habe er bei allen Gesellschaften zusammen etwa 83 990 RM. jährlich an Tantiemen und Aufwandsentschädigungen bezogen.
Der Buchsachverständige Donath sagte auf Befragen: Nach Prüfung aller Unterlagen der einzelnen Sendegesellschaften der RRG. und der Funkdienst G. m. b. H. hat Bredow insgesamt in den sieben Jahren seiner Tätigkeit ein Einkommen aus dem Rundfunk von 397 418 RM. bezogen. Den Dispositionsfonds habe Bredow voll in Anspruch genommen, aber nicht wesentlich überschritten.
Sodann wurde der zweite Geschäftsführer der Reichsrundfunkgesellschaft, der frühere Ministe- rialrat im Reichspostministerium, Eiesecke, vernommen.
Was plant England?
Um die Hintergründe der britischen Außenpolitik
tl. XV. Berlin, 13. November.
Mit großer Befriedigung hat man in den maßgebenden politischen Kreisen der Reichshauptstadt das englische Dementi zu den Gerüchten über ein angebliches Militärabkommen zwischen den West mächten zur Kenntnis genommen. Man hält dieses an sich für durchaus den Tatsachen entsprechend. Immerhin > aber scheint man bei der Abfassung des Textes vermieden zu haben, irgendwie der Zukunft vorzugreifen. Vor allen Dingen ist darin keinerlei Bezug auf das Locarno-Abkommen genommen worden, , das nach deutscher Auffassung gerade wegen feiner richtungweisen- den Bedeutung für die europäische Politik nicht irgendwie verwischt oder verdunkelt werden darf.
Wenn man den sensationellen Gerüchten über das angebliche geheime Militärabkommen von vornherein ohne weiteres Glauben geschenkt hat, so erklärt man diesen Umstand hier in Berlin so, daß der Abschluß gegenseitiger militärischer Verpflichtungen ohne weiteres an jene geheimnisvollen Vorgänge angeknüpft haben würde, die sich im Sommer dieses Jahres abgespielt haben. Man erinnert sich daran, daß bis zum 17. April, als der Eden-Abrüstungs-Plan noch Aussicht auf Verwirklichung hatte, die Mitglieder der englischen Regierung, auf Deutschland bezüglich, recht freundlich in die
Zukunft sahen. Seit dem Besuche Barthous war das mit einem Schlage anders geworden; man sprach von einem geheimen Militärabkommen: man verzeichnete den Besuch des französischen Generälstabschefs in England und den Gegenbesuch des englischen Kriegsministers in Paris. Tann, kurz daraus, erfolgte die offizielle Ankündigung des Luftrüstungsprogramms; Baldwin sah sich dann genötigt, die „Kreidefelsen Dovers.an den Rhein zu verlegen", man sprach von einem mobilen englischen Expeditionskorps, man verwickelte sich in die Saar-Affäre, führende Persönlichkeiten propagierten die Aufrüstung um jeden Preis: Aus allem war zu entnehmen, daß Großbritannien auf alle Fälle in einem an die Wand gemalten Kriege an der Seite Frankreichs stehen würde, gleichgültig, was der Locarno-Ver- trag dazu sagen würde.
Alle diese Ueberlegungen ließen auch in politischen Kreisen der Reichshauptstadt die alarmierenden Gerüchte auf den ersten Blick als nicht unwahrscheinlich erscheinen; um so besser ist es daher, daß so schnell ein Dementi erfolgt ist! Wenn allerdings in amtlichen englischen Stellen erklärt worden ist, daß etwaige Vereinbarungen militärischer Art unmöglich wären, ohne daß die Regierung und das Parlament damit befaßt würden, so muh man sich an jenes französischenglische Militärabkommen vor drei Jahrzehnten erinnern, das den Eintritt Englands in den Weltkrieg zur Folge hatte, ohne daß der damalige Außenminister darüber offiziell informiert gewesen wäre.
Deutschland hat den ehrlichen Willen, Frieden zu halten und die europäische Eoli-
vk. Käki. MIISklN
Xapit«! Lastie"
Bald treten die Offiziere des amerikanischen llnglücksdampfers vor ihren Richter- Noch nie in Ler Geschichte der Schiffahrt wurde ein Prozeß mit größerer Anteilnahme verfolgt als dieses Verfahren gegen die fünf Schiffsoffiziere in New- york. Nicht nur die der Seefahrt berufsmäßig verbundenen Menschen, ganze Völker, denen Meer und Schiff vertraute Vorstellungen bedeuten, sehen mit Spannung der richterlichen Entscheidung entgegen. Und wir Deutschen, denen gerade in diesem letzten Sommer durch die Kraft-durch-Freude- Fahrten Seereisen eine Sache des Volkes wurden, müssen besonders laut die Frage erheben: Warum?
Wie konnte trotz aller Fortschritte in Schiffsbau und Nautik ein großer Dampfer ganz nahe der Küste so hilflos dem Wüten der Elemente zum Opfer fallen? Warum mußten diese 124 Menschen ihr Leben lassen? — Wie der Brand überhaupt ausgebrochen ist, das soll eine schon länger tagend« Sonderkommission erforschen. Bei dieser Gerichtsverhandlung geht es um das Verhalten der Besatzung. Was bald nach dem Bekanntwerden der Katastrophe die Fachleute vermuteten, was dann, durch immer neue Tatsachenberichte genährt, in der ganzen Welt von Mund zu Mund ging. das verdichtet sich jetzt in der Anklageschrift: Zu spätes Aussenden des SOS-Rufes. Versäumnis, das Schiff rechtzeitig abzustoppen, Versäumnis, die Löschgeräte in Ordnung zu halten, die Türen und Schotten zu schließen, Machen auszustellen, Rettungsboote vorschriftsmäßig auszusetzen ——Versäumnisse und Versäumnisse, ein« lange, grausame List« ....
Ts hat in der Geschichte der Seefahrt schon grö- ßc- t. i isii.'ptzen gegeben, aber noch nie wurden
gegen Seeleute schwerere Beschuldigungen erhoben. Nie hätte ohne diese lange Reihe von Versäumnissen ein Brand so entsetzliche Folgen haben können. Und darum ist die Newyorker Eerichts- verhandlung das letzte Kapitel im Falle „Mono Eastle". — Die Erinnerung freilich wird lange und manchem Beteiligten quälend lebendig bleiben.
Es wäre frevelhaft, sich bei dem Unheil, das eine andere Nation betroffen hat, seiner eigenen Unversehrtheit zu brüsten. Aber wir haben ein Recht darauf, sachlich abzuwägen, wieweit die Ursachen dieser Katastrophe sich auch an uns einmal auswirken könnten. Und wir denken zurück an die Rettungsmanöver, die am Anfang einer jeden Seereise auf deutschen Schiffen stehen, Uebungen, die es auf der Morro Eastle nicht gab. Wir überprüfen die großen Unfälle der Passagierdampfer seit dem Kriege, an denen Deutschland zweimal beteiligt war. Wir sehen, daß 1927 die italiennch« „Prinzessin Mafalda" 314 Passagiere verlor, daß 1929 mit dem chinesischen „Hstn Wah" - '2. mit dem französischen „St. Philibert" zwei Jahre später 814 Menschen untergingen, daß der ritiiche „Lien-Sching" 830 in den Tod fuhr .... Uns wir wissen von der „Dresden", die diesen Sommer auf Grund gesetzt werden mußte und wobei erst durch unglückliche Umstände, nicht in der unmittelbaren Folge des Unfalles zwei Menschen ihr Leben verloren. Wir gedenken des H imburg-Süd- Dampfers „Monte Cervantes", der 1930 bll Fcu>r- 'land auf eine Klippe lief, wobei auf daher See nicht «in Passagier umkam. Nur Kapitän Dreyer ging mit seinem Schiff freiwillig .n den
, Tod ... .
s So verhalten sichdeutsche Seelnute in Gefahr,
und Disziplin der Besatzung, das lehrt die Morro Eastle, ist der vornehmste Schutz für die Passagier«. So bleibt das Vertrauen des Volkes auf unser« Seeleute ungebrochen. Unsere Schiffe werden wieder fahren, nicht um Sektgrlage suchende Schlemmer Lbers Meer zu tragen sondern erholungsbedürftige Volksgenossen, schlichte Touristen und frische Jungen, die alle von der Welt etwas sehen sollen, um mit ihrem Wissen und weltosfenen Urteil dem Vaterland zu nützen.
kin scftwsciiscftss KünstiersciiicilLr»!
Aus der schwedischen Provinzstadt Helsingborg kommt soeben die Nachricht, daß der „große Alte" der schwedischen Malerei, Nils Forsberg, gestorben ist. Er gehörte nicht mehr der Zeit der „—ismen" an, aber einst hat er neben Zorn den schwedischen Namen in der Malerei weltbekannt gemacht. Es war damals, als er auf der großen Weltausstellung in Paris 1889 die erste goldene Medaille für sein Gemälde „Der Tod eines Helden" erhielt. Trotz seines internationalen Rufes blieb er ein schwedischer, ein nationaler Künstler, der seine großen Motive aus der Geschichte seines Volkes holte.
Wie so viele, viele andere Künstler war er armer Leute Kind. Als achtjähriger Junge wurde er Viehhirt, aber schon damals lebte die Lust zum Zeichnen und Malen in seinen Fingern. Auf Steine und jedes Stück Papier, das ihm in die Hände kam, zeichnete er und malte mit aus Blumensaft selbst gemachten Farben. Er kam in die Lehre, um ein Handwerk zu lernen, endlich auf eine Malerschule, erhielt ein Stipendium und fuhr nach Paris, um sich weiter auszubilden. Sein Geld ging zu Ende, er hungerte und malte, aber hungerte mehr. Einmal hatte er acht Tage lang so gut wie nichts gegessen. Ein Landsmann gab ihm reichlich zu essen, was der ausgehungerte Körper nicht vertragen konnte. Zwei Monate
Krankenlager war die Folge der gesegneten Mahlzeit. Er genaß und studierte weiter, sich von gewöhnlicher Handwerksmalerei ernährend. Schon wollte er seine Kunst aufgeben wegen Mangel an Geld, da gab ihm sein Lehrer einen Freiplatz und half ihm auch so. Zwei Jahrzehnte später hatte Forsberg internationalen Ruf. Aber nie
vergaß er die Zeit seiner Bedrängnis und in Er innerung an diese half er werdenden Künstlers soweit er konnte. Seine Werke hängen auf Eh renplätzen in den schwedischen Kunstmuseen, abei auch der Mensch hat einen Ehrenplatz in der Herzen vieler, denen er selbstlos den Weg ge ebnet hat. c). L.
Auf Grund seines ungeteilten Erfolges mit der Neuinszenierung der „Lustigen Weiber von Wind- sor" hat das Staotstheater Bremen den Lpern- regisseur Wolf-Ferrari für eine Serie neuer Opern-Jnszenierungen, besonders von Spielopern, eingeladen. Er wird morgen „Hänsel und Gr-:el"
von Humperdinck sowie später Hans Pfitzners „Pc leftrina" in Szene fetzen.
Fritz Wolf-Ferrari, der Sohn des Komponist« Ermanno Wolf-Ferrari, dessen Opeinwerk besor ders auch das ehemalige Stadttheater Brei: - gefördert hat, ist 1898 in Mailand geboren. E besuchte die deutschen Schulen in Rom und Veni dig und kam dann zur weiteren Ausbildung nai München, wo sein aus dem Badischen stammende Großvater als Kopist für die berühmte Schack-Gc lerie gearbeitet hatte. Von seinem Vater muf kalisch vorgebildet, wandte sich Fritz Wolf-Ferrai 1916 jung dem Theater zu. Seins erfolgreich Laufbahn begann er von der Pike auf. Er würd Schauspieler und Regieschüler. Die Pantomime das. Singspiel und die Oper waren seine Haup: arbeitsgebiete. Als Spielleiter war er in Nllrr berg am Opernhaus, am Schauspielhaus i München, am Deutschen Theater in Berlin un an der bayerischen Landesbühne in München täti< Daneben hat er sich als Sänger ausbilden lasse:
Seine künstlerische Gesinnung, sein Können un sein Stilwille sind hier nach der Neuinszenierun von Nicolais Oper „Die lustigen Weiber vo Windfor" eingehend besprochen und bewerte worden. Wenn Fritz Wolf-Ferrari das Besprechen hält, das er uns gegeben hat, wird s der Oper in Bremen manchen wertvollen Diech leisten.