remer
h,
Aas amüiche 6rgan Ses ZEls
Zeitung
Her Freien LansestM vremen
Monats-Bezug: Bei täglichem Erscheinen RM. 2,3V einschließlich 3V Nps. Znstellungsgebiihr; durch die Pust RM. 2,30 einschließlich Ueberweisungsgebühr, ausschl. Postbcsteilgeld. Der Bezugspreis ist im voraus zu entrichten, — Postscheck Samburg 172 72, — Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersaß, NS.-Gauverlag Weser-Eins G. m. b. H., Zweigniederlassung Vremen, Eseren K-8 / Fernruf: Roland K2S.
19 3 4
Anzeigen - Grundpreise: Die 22--ma.Zeile im Anzeigenteil 12 Nps.. die 7 v.,°i°.Zeile im Textteil ,ö Npst Ermäßigte Grundpreise (für kleine Anzeigen Familienanzeigen u, a,l l°wie sonstige Bedm^ngen laut Preisliste 1, lNachlaßstalsel kl> Für Anzeigen durch Fernsprecher keine Gewahr, Aiinahmelchluß 16 Uhr. Sprechzeit des Verlages werktäglich von 12—13 Uhr, der Schriftleitung werktäglich von 16—17 Uhr.
Nr. 336 / 4. Vierteljahr
Mittwoch, 3. Dezember
Einzelpreis 15 Npt.
Wichtige Beschlüsse des Reichskabinetis
Gonöergewinne für das Reich
Eigentum verpflichtet / Dividenden nicht höher als 6 bzw. 8 Prozent
An
Die politische Bedeutung der Saar-Einigung
k. ütü. Wir haben bereits in unserer gestrigen Ausgabe der Hoffnung Ausdruck gegeben, datz der erfolgreiche Abschluß der Saar- Verhandlungen des Dreierausschusses zur Entspannung des deutsch-französischen Verhältnisses im weitesten Sinne beitragen werde. Der günstige Widerhall, den die Vereinbarung in beiden Ländern gefunden hat, ist als erstes Anzeichen dafür zu deuten, datz jene Hoffnung im vollem Maße berechtigt ist. Ein führendes Turiner Blatt trifft in dieser Beziehung den Nagel auf den Kopf, wenn es der deutsch- französischen Einigung eine „über die Tragweite des Saarproblems hinausgehende Bedeutung" zuspricht. Da Berlin und Paris auch bei der Regelung der Wirtschaftsfragen in engeren Kontakt miteinander gekommen sind, ist die Aeußerung des Pariser „Journal", man gehe nunmehr in Erwartung der Saarabstimmung einem Burgfrieden entgegen, zweifellos mehr als eine Schönfärberei.
Stillschweigende Voraussetzung für die in Rom zustande gekommenen Abmachungen ist die Rückkehr des Saarlandes zum Reich. Frankreich hat sich also, was uns im Rahmen der Verständigungspolitik als das Wichtigste erscheint, mit der Unabwend- barkeitder Heimkehr des deutschen Westgaues ins Mutterland abgefunden. Tiefe Bejahung einer nationalpolitifchen Realität, die auch die Werbung für den status quo zur völligen Aussichtslosigkeit verurteilt, ist auf alle Fälle begrüßenswert, zumal sie unserem westlichen Nachbarn am 13. Januar schwere Enttäuschungen ersparen wird. Weniger erfreut werden die gegen das Dritte Reich hetzende Emigranten fein, denen die Besonnenheit der französischen Unterhändler und die vorbildlich neutrale Tätigkeit des Dreier- ausschuß-Vorsitzenden Baron Aloisi das Konzept vor der Zeit gründlich verdorben haben. Die wenigen ststus-auo-Anhänger sahen ohnehin bereits ihre Felle wegschwimmen, nun können sie nicht einmal mehr — sich selbst etwas vormachen ...!
Deutschland hat, was zum Beispiel die zinsfreie Ausbeute einzelner Warndtgruben betrifft, im Interesse der Gesamtregelung Opfer gebracht, wie wir auch den guten
Wertpapierbörsen Vremen, Hamburg und Lübeck zusammengelegt (Näheres im Innern des Blattes)
Willen Frankreichs nicht verkennen wollen. Auf einem wichtigen Teilgebiet der anzustrebenden deutsch-französischen Zusammenarbeit hat die Forderung des Reiches nach praktischer Anerkennung der Gleichberechtigung in gewissem Sinne Erfüllung gefunden. Wohlgemerkt: auf einem Teilgebiet! Soll die Verständigungspolitik in Europa weitere Fortschritte machen, so wird man Deutschland auch die Gleichberechtigung in militärischer Hinsicht nicht länger versagen können. Möge deshalb die Saar- Einigung in die Geschichte eingehen als erster Schritt zur Befreiung Europas vom Versailler Geist des Unfriedens!
Berlin, 4. Dezember.
Nach dem neuen Anleihestockgesetz dürfen Kapitalgesellschaften von dem Gewinn, den sie ihren Gesellschaftern zur Verfügung stellen, nicht mehr als sechs Prozent des eingezahlten Kapitals in bar ausschütten. Hat jedoch eine Gesellschaft im Vorjahre mehr als sechs Prozent Dividende verteilt, so ist eine Barausschüttung des Gewinns bis zu acht Prozent zulässig.
Ein darüber hinaus auszuschüttender Gewinn ist an die Deutsche Eolddiskontobank abzuführen, die ihn in Reichsanleihen oder Eemeinde- umschuldungsobligatione» für die Gesellschafter anzulegen hat.
Der so gebildete Anleihestock ist von der Eolddiskontobank treuhcinderifch für die Gesellschafter zu verwalten und mit Ablauf des vierten folgenden Geschäftsjahres an die gewinn- berechtigten Gesellschafter auszuteilen.
Das Gesetz ist ein typischer Ausdruck nationalsozialistischer Wirtschaftsgesinnung.
Das Privateigentum wird in keiner Weise angegriffen. Der Mehrgewinn über 6 Prozent, bzw. 8 Prozent hinaus verbleibt in jedem Falle dem Aktien- bzw. Kapitalbesitzer. In diesem
Saarbrücken, 4. Dezember.
Mit Genugtuung und Erleichterung nimmt die gesamte saarländische Öffentlichkeit von der römischen Saarentscheidung Kenntnis. So schreibt die Saarbrücker Zeitung u. a.: Niemand kann davon mit größerer Befriedigung Kenntnis nehmen als die deutsche Bevölkerung des Saargebiets. Eine Zeit unruhevoller Spannung ist durch diese Verhandlungen beendet. Daß die Ratstagung in Genf die Vereinbarung korrigieren, Vorbehalte oder Einwände erheben werde, ist nicht anzunehmen. Daß beide Regierungen in diesen vielbesprochenen, durch die deutsch-feindliche Presse mehr vernebelten als sachlich diskutierten Fragen zu einer llebereinkunft gelangt sind, nehmen wir als güNstiges Zeichen für die weitere Entwicklung der deutsch-französischen Aussprache. So könnte gerade die Saarfrage, mehr in böswilliger Absicht als mit sachlichen Gründen als der „Gefahrenherd Europas" bezeichnet, der Ausgangspunkt einer wirklichen Befriedigung werden.
Die absolute Voraussetzung der Vereinbarung von Rom ist die sofortige und bedingungslose Rückgliederung des Saargebiets. Ohne sie bleibt die Absprache unverständlich. Für die Zeit bis zum Abstimmungstag darf man von der Vereinbarung in Rom eine wesentliche Beruhigung der
Punkte läßt das Gesetz dem Eigentümer eine bessere Berücksichtigung zuteilwerden als das erste Anleihestockgesetz vom März 1984. das den Anleihestock im Vermögen der Gesellschaft beließ.
Nunmehr wird der Änleihestock aus dem Vermögen der Gesellschaft ausgesondert und für den Kapitalseigner treuhänderisch verwahrt, bis die Auszahlung erfolgen kann.
In anderer Beziehung aber geht das Gesetz über das erste Anleihe st ockgese'tz hinaus, indem es auch diejenigen Gesellschaften zur Anleihestockbildung heranzieht, die bisher schon mehr als 8 Prozent Dividende ausgeschüttet haben, und nach dem ersten Anleihestockgesetz bis zur Höhe ihrer früheren Dividende von der Anleihestockbildung befreit waren.
Wenn auch für diese Gesellschaften jetzt die Anleihestockbildung für die Ausschüttung über 8 Prozent hinaus in Anwendung kommt, so wird damit dem Grundsatz Rechnung getragen, daß in heutiger Zeit alle Kräfte zusammenwirken müssen, um die finanziellen Aufgaben des Staates auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung mit lösen zu helfen.
Wenn auch die Zahl der Gesellschaften mit hoher Dividendenausschüttung sehr gering ist — es kommen noch nicht 10 Prozent aller Kapitalgesell-
Stimmung und eine Vereinfachung der Situation erhoffen.
Die Saarbrückener Landeszeitung schreibt: Die Saarbevölkerung nimmt mit großer Genugtuung davon Kenntnis, daß es den Vertretern der deutschen und der französischen Regierung gelungen ist, eine Einigung über die mit der Rückgliederung verbundenen finanziellen Fragen herbeizuführen. Der Weg nach Deutschland ist kürzer und freier geworden und das ist das,, was uns Saarländer am meisten berührt.
Paris, 4. Dezember.
Die Außenpolitikerin des „Oeuvre" gibt den guten Eindruck wieder, den das Zustandekommen
Garantie-Erklärungen überreicht
Genf, 4. Dezember.
Der Vertreter des Deutschen Reiches in Genf, Konsul Dr. Krauel, hat api Dienstagnachmittag dem Vorsitzenden des Saarausschusses, Baron Aloisi, zwei Briefe des Reichsaußenministers übergeben, die Regelungen in der Earantiesrage enthalten. In gleiche Weise hat der französische Außenminister Lava! am Dienstagnachmittag Baron Aloisi eine französische Garantieerklärung übergeben.
schaften in Frage —, so dürften doch, wenn die bisherigen Dividenden bei diesen Gesellschaften aufrecht erhalten werden, etwa 40 Mill. RM. für die Finanzierung der Arbeitsbeschaffung frei werden. Eine Erhöhung dieses Betrages ist aber sehr wohl möglich, weil durch die staatlichen Maßnahmen zur inneren Wirtschaftsbelebung eine Reihe von Kapitalgesellschaften wieder ins Verdienen hineinkommen werden. Gerade bei diesen Gesellschaften ist es besonders notwendig, daß sie etwaige Mehrgewinne, die sie durch die staatlichen Maßnahmen erzielen, im Wege der Anleihe dem Reiche zur Verfügung stellen, das ihnen die Erzielung solcher Gewinne ermöglicht hat.
Das Anleihestockgesetz gilt siir die nächsten drei Jahresabschlüsse und findet erstmals auf den Geschäftsschluß Anwendung, über nach dem Erscheinen des Gesetzes Beschluß gefaßt wird.
Ueber die Durchführung der Einzelheiten des Gesetzes, insbesondere auch hinsichtlich des Vörsen- handels von Aktien, die durch das Gesetz betroffen werden, sind Vorschriften unmittelbar zu erwarten. (Weitere Beschlüsse des Reichskabinetts siehe 3. Seite Hauptblatt.)
der Einigung in Genfer Kreisen gemacht habe. Besonders die nunmehr gelöste Frage der Garantie für die Gegner der Rückkehr des Saargebietes an Deutschland habe in Genf einen vorzüglichen Eindruck hervorgerufen. Das Generalsekretariat des Völkerbundes sehe der kommenden Sitzung optimistisch entgegen. Auch die Besprechungen, die der französische Außenminister mit dem deutschen Botschafter in Paris und dem deutschen Abrüstungsbevollmächtigten von Ribben- trop gehabt habe, seien in Genf aufmerksam verfolgt worden. Man schließe im allgemeinen daraus, daß eine spätere Verständigung möglich sei.
Gewisse Genfer Kreise wollen sogar wissen, daß Baron Aloisi sich angeboten habe, als Vermittler bei einer Verhandlung über eine Rückkehr Deutschland in den Völkerbund tätig zu sein. Die Möglichkeit einer solchen Rückkehr sei nach einer Anerkennung der deutschen Rüstungen gegeben. Die gleichen Kreise hielten es nicht für ausgeschlossen, daß die Verhandlungen auf der Grundlage einer erneuten Unterzeichnung einer Eleich- Lerechtigungserkliirung nach dem Muster derjenigen vom 11. Dezember 1932 geführt werden önnen.
(Fortsetzung auf Seite 2)
Gauleiter Brückner auögesiohen
Berlin, 4. Dezember.
Der Führer hat, wie die NSK. meldet, den Gauleiter von Schlesien, Helmuth Brückner, wegen parteischädigenden Verhaltens seiner Stellung als Gauleiter enthoben und aus der Partei ausgeschlossen.
Der preußische Ministerpräsident General Göring hat den Oberpräsidenten von Schlesien und preußischen Staatsrat Brückner seiner sämtlichen staatlichen Aemter und Funktionen enthoben.
Furtwängler zurückgetreten
Berlin, 4. Dezember.
Staatsrat Dr. Wilhelm Furtwängler hat den Reichsminister Dr. Goebbels um Entlassung aus seinen Aemtern als Vizepräsident der Reichsmusikkammer und als Leiter des Berliner Philharmonischen Orchesters ersucht. Gleichzeitig bat er den preußischen Ministerpräsidenten, ihn von seinem Amte als Oper-Direktor der Berliner Staatsoper zu entbinden. Beide Reichsminister haben die an sie ergaugenen Gesuche bewilligt.
Gefängnis für Brüning
Kölni 4. Dezember.
Im Briining-Prozeß wurde am Dienstagvormittag das Urteil gefällt. Der Angeklagte Dr. Brüning wurde wegen gewinnsüchtiger Untreue in Tateinheit, in zwei Betrugssällen und in Tateinheit, in drei versuchten Betrugsfällen zu acht Jahren Gefängnis und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aus drei Iah-» verurteilt. Die Untersuchungshaft des Angeklagten wird angerechnet. Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.
In der sehr ausführlichen Begründung des Urteils im Briining-Prozeß erklärte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Fehr, der Angeklagte Dr. Brüning sei ein Mann gewesen, der deinen absoluten Mangel an jedem Anstandsgefühl und an jedem Empfinden für Treu und Glauben besessen habe.
„Handel mit dem Tode"
Amerikanischer Nllstungsausschuß mit Tonfilm Washington, 4. Dezember.
Der Ausschuß des Bundessenats, der sich mit Rüstungsfragen befaßt, ist wieder zusammengetreten. Die Verhöre, die wegen der Wahlen in den Vereinigten Staaten längere Zeit nicht mehr stattgefunden haben, werden wieder aufgenommen. Ausschußmitglieder sprechen von sensationellen neuen Enthüllungen, die bevorstünden. — Eine für politische Untersuchungsausschüsse ungewohnte Eröffnung erhielt die Tagung gestern abend durch eine Filmvorschau. Der Tonfilm, der offenbar zur stimmungsmäßigen Vorbereitung der Ausschußmitglieder und der übrigen geladenen Gäste aus Kreisen der Regierung, des Bundeskongresses und der Presse vorgeführt wurde, ist von geschäftstüchtigen Filmindustriellen hergestellt worden. Der Film hat den Titel: „Handel mit dem Tode." Die Machenschaften und Quertreibereien der Rüstungsindustrie sollen zum Ausdruck kommen.
Weltecho -er Saar-Einigung
Befriedigung im Saargebiet / Paris für weitere Verständigung / London begrüßt den „Geist vernünftigen Entgegenkommens"
Das Hamburg des
Seschästsleben in einer Großstadt vor 2000
Pompeji hat uns an die Vorstellung gewöhnt, jede antike Stadt hätte so ähnlich ausgesehen, wie heute die Städte im islamitischen Orient aussehen: Enge Straßen zwischen hohen Mauern, hier und da ein kleiner offener Laden, wo ein Handwerker seine Arbeit tut, ein schmaler Schlitz, das ist die Tür, irgendwo seitlich in der Mauer ein halber Quadratmeter Loch, das ist ein Fenster.
Aber es gab nicht nur diesen Typus der Landschaft mit den großen schönen Häusern, die alle ihr Gesicht nach innen kehren und nach außen hin so hochmütig mit Straßen, die im modernen Sinne als Straßen angesehen werden dürfen, mit Häusern, denen man ansieht, daß da jemand wohnt und wer da wohnt. Gebäude mit drei oder vier Stockwerken, schöne Gebäude, die nichts anderes als „Mietskasernen" waren. Straßen mit Reihen von Schaufenstern nebeneinander, Schaufenster und Läden, die hinter und unter fortlaufenden noblen Bogenhallen lagen. Kurz, es gab die Großstadt. Wie sie aussah, kann man mit einiger Phantasie in Ostia, der römischen Hafenstadt, sich vorstellen.
Ostia, in seiner Blütezeit eine Siedlung von 100 000 Menschen, bedeutete für die Weltstadt Rom, was Piräus für Athen bedeutet«. Da waren nicht nur die Docks und die Kais, die Lagerhäuser und die Abladeftellen, sondern hier saß auch ein Teil des Welthandels und der Erohschifsahrt.
Ostia war die erste Seekolonie Roms und blieb auch in der Kaiserzeit sein verwöhnter Liebling. Wo nach der Sage Aeneas mit seinen Schiffen Schutz gesucht und gefunden hatte, landeten zur Kaiserzeit die Kriegsschiffe nach ihren Seeschlachten und die Kauffahrteischiffe mit ihrer Beute.
alten Römerreichs
Jahren / Don Pros. Dr. Emil Wsldinann
Ostia muß sehr reich gewesen sein. Ein Mann namens Gamala übernahm es auf seine Kosten, sieben Tempel wiederherstellen zu lassen, eine Straße neu zu pflastern, eine Straße, unter der man heute wieder genau die Kanalifierung der Stadt, mit dicken Röhren steht. Ferner errichtete er auf dem Markt ein Gerichtsgebäude und baute die riesige Badeanstalt, die etwas verfallen war, um. Was für einen Beruf der Mann sonst hatte, weiß man nicht. Auch die Kaiser taten viel. Ca- ligula schenkte die Wasserleitung, Claudius hatte die Feuerwehr gestiftet, Caracalla baute ihr eine Kaserne, und so ging es weiter bis ins vierte Jahrhundert hinein, wo noch Maxentius eine Münze errichtete.
Von all diesen öffentlichen Bauten ist noch viel vorhanden. Nicht so gut erhalten natürlich wie in Pompeji. Ostia starb langsam eines schmerzlichen Todes. Leichenfledderer aller Art nahmen, was da war. Alles Mitnehinbare wandert; in die Kalköfen der Bauherrn späterer Jahrhunderte. Man steht außer Säulen und festem Wandbelag nur Ziegelsteine und Tuffsteine in Ostia. Aber auch Ziegelsteine reden.
Ein Kapital war da, sehr hoch, ihm gegenüber der Tempel der Roma und des Augustus. Acht Mithras-Heiligtümer befaß diese von allen möglichen Raffen und Nationen bevölkerte Stadt. Der Kampf zwischen Christus und dem Mithras spielte noch kaum eine Rolle in der guten Zeit. Das Theater der Fünftausend ist wiederhergestellt, einstweilen reichlich neu, aber richtig. Dem Theater gegenüber aber, und damit ist man mitten im Privaten, liegt ein rechteckiger Riesenplatz, das Forum der Korporationen.
An allen drei Seiten wird der Platz umzogen von Bogengängen über Backsteinsäulen. Hier schlug das Herz der Handelsstadt. Denn hinter Arkaden lagen die Kontore der großen Schifffahrtsgesellschaften und der Im- und Exporthäuser. Offene Läden, am Eingang auf dem Fußboden mit schwarzweitzen Mosaiken. Das waren die Firmenschilder mit Bildreklamen. Ueber einem Schiff in voller Takelung und einem von Delphinen wappemnäßig flankierten Stadttor steht ein römischer Firmenname, so wie bei uns dann „Norddeutscher Lloyd" oder „Hapag" steht. Es ist die Agentur der Reederei dieser Stadt. Ein schwarzer Elefant auf weißem Grund gehört« zu einem Afrika-Jmporthaus, und Palmen und Getreidefäffer reden wieder von anderen Ländern. Tann Abbildungen von fremden Städten mit ihren Namen, Alexandria oder Karthago odetz Sabrata. Einmal zeigt ein Mosaik Weinschläuche und Weinfässer mit fremden Namen. Der Fa- lerner und der Frascati genügte diesen reichen Leuten wohl nicht, sie mußten auch noch importieren.
Auf dem freien Platz zwischen den Arkaden war wohl die Börse, Sonderbörsen, für Getreide und Futtermittel unter den Arkaden der Hauptstraße, bei den großen Magazinen, ziemlich an den Enden der Stadt. In einem Hof stehen Hunderte von gewaltigen Tonsäffern für Getreide, mit der Angabe des Inhalts in römischen Ziffern. Das Eichamt war staatlich, nicht städtisch. Auch die Mühlen für die Makkaronifabrik sind noch erhalten.
Privathäuser wie in Pompeji kommen fast gar nicht vor. Sondern die Häuser öffnen sich nach der Straße mit Läden und breiten Schaufenstern. In den oberen Stockwerken lagen die Wohnräume, sehr geräumig meist, fast immer natürlich mit Stuck überzogen und bemalt. Treppenanlagen in Privathäusern verraten Eleganz und Schönheitssinn, die Pfosten auf dem Treppenabsatz sind oft gerundet und die Treppen breit und bequem.
In einigen Häusern kann man bis in den dritten Stock hinaufsteigen und damit war es noch nicht zu Ende, ein vierter Stock saß noch drauf. Nach der Baupolizei durften die Häuser achtzehn Meter hoch sein. Wenn man damit noch nicht Platz genug hatte, baute man oben wieder in die Breite, indem man Erker anlegte.
Eine Mietskaserne unterschied sich im Aeutzeren kaum von den übrigen Privathäusern. Das Gebäude, vier Stock hoch, mit Erkern und konsolen- getragenen Balkons, zerfällt in drei Blocks. Im Hof des ganzen Gebäudes war ein Magazin für Oel und Getreide, die tönernen Fässer stehen noch dort. Hier in der Nähe lag auch die große Küche. Klosetts wurden unter den Treppen angebracht.
Der Wetter
„Wie kommst du dazu," fragte ich den Hahn auf der Tachspitze, „der Höchste in Dorf und Stadt zu sein?" Darauf drehte er sich nach Südosten, und Erinnerungen an seine ferne Heimat stiegen in ihm auf:
„Vor vielen tausend Jahren", fing er an, „als man in Germanien noch kein Huhn gesehen hatte, wurden wir Hühner von den alten Persern in hohen Ehren gehalten. Wir waren für sie heilige Tiere, denn sie glaubten, datz wir die bösen Geister verscheuchten.
Im frühen Altertum brachten uns kühne Seefahrer von den Küsten Kleinasiens nach Griechenland und Italien, und auch die alten Römer er- wiesen uns göttliche Ehren, Bei ihnen gab es besondere Priester, die pullarii, die uns Hühner behüteten. Unser Wort galt mehr als das der Konsuln, und manches wichtige Staatsgeschäfi hing davon ab, wie wir krähten.
Wandernde Kaufleute, die über die Donau nach Norden vordrangen, brachten uns aus Persien zu
Außer einem Hotel, in dem man noch die Steinsockel für die Betten sieht, ist auch eine Bar erhalten in einer der Ladenstraßen. Nach der Straß« offen der große Verkaufstisch für den Verkehr über die Gaffe. Ein Wandgemälde verkündet, was man so haben konnte: Alkohol, Obst und Langusten. Im Innern des Ladens steht ein zweiter Schenktisch, mit schönem Marmor belegt, violettblauem und orangegoldenem und grünem. Die Einsätze für die Gefäße sind noch da. An der Wand hängt eine Marmorplatte mit Bronzenägeln. Da konnte man, wenn man länger bleiben wollte, seinen Mantel aufhängen. Also im großen wie im kleinen: alles wie bei uns!
ahn erzählt
den Kelten und Germanen und erzählten ihnen von unserer Wunderkraft, die bösen Geister vertreiben zu können. Das glaubten dann auch diese Völker, und als die Mönche zu ihnen kamen und sie zum Christentum bekehrten, saß der Glaube an unsere Macht noch so fest in den Köpfen, daß sie uns höher stellten als das Kreuz auf dem Kirchturm, denn sie wollten auf den sicheren Schutz, den wir ihnen schon so viele Jahrhunderte gegen die bösen Geister gewährt hatten, nicht verzichten. Später haben sie das freilich vergessen, aber den Platz über dem Kreuz und auf den Giebeln der Häuser haben wir doch behalten."
Stolz wandte, sich der Wetterhahn, nachdem er mir diese Geschichte erzählt hatte, nach Westen und fuhr fort:
„Schau hinüber über den Rhein! Auch den Kelten, die einst dort wohnten und sich Gallier nannten, waren wir heilig, und als sie von den Römern die lateinische Sprache gelernt hatten, in der zallus zugleich „der Hahn" und „der