Ausgabe 
(30.12.1934) Nr. 360
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Nr. 360 / 4. Vierteljahr

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Sonntag, so. Dezember

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Urteilsverkündung im Saarb rücken er Vrozeß

Nicklaus als Separatist gebrandmarkt

Die Angeklagten erhalten Geldstrafen / Der Nebenkläger bleibt der moralisch Verurteilte

Saarbrücken, 29. Dezember.

In dem Prozeß um den Separatismus des Eisenbahnpräsidenten Nicklaus wurde am Sonnabendnachmittag das Urteil gegen den an­geklagten Wirtschaftsberater Dr. Savelkouls und zwei Mitangeklagte Redakteure gefällt. Dr. Savelkouls wurde wegen Beleidigung und übler Nachrede in seinem Artikel zu 4990 Franken Geld­strafe verurteilt, der Redakteur Weber zu 2000 Franken Geldstrafe, der Redakteur Spiudler zu MO Franken Geldstrafe. Die Anklage wegen Ver­leumdung war fallengelassen worden.

In der Urteilsbegründung stellte der oberste Abstimmungsgerichtshof als nicht erwiesen hin, ob Eisenbahnpräsident Nicklaus seine Neutrali­tätspflicht verletzt hat. Die Motive des von Dr. Savelkouls verfaßten Artikels seien nicht maßgebend, sondern lediglich, was der Leser dar­aus gelesen habe. Der oberste Abstimmungs­gerichtshof gesteht jedoch Dr. Savelkouls durchaus das Recht der sachlichen Kritik an sei­nem politischen Gegner und über dessen „gefähr­liches und unpassendes Verhalten" zu, macht jedoch geltend, daß die gebotenen Grenzen überschritten seien und daher Bestrafung wegen Beleidigung und übler Nachrede erfolgen müsse. Eine Ge­fängnisstrafe fei jedoch nicht erforderlich. Der Gesichtspunkt der Wahrung berechtigter Inter­essen könne nicht als mildernder Umstand zu­gezogen werden.

Zu der Urteilsverkündung des obersten Ab- ftimmungsgerichtshofes ist festzustellen, daß das Uvteil an sich für diesen Prozeß weniger maß­gebend ist als der gesamte Prozeßverlauf. Der moralisch Verurteilte bleibt nach wie vor der Nebenkläger Eisenbahnpräsident Nicklaus, wenn auch die sogenannten Angeklagten zu Geldstrafen formaljuristisch verurteilt wurden. Inter­

essant ist, daß die Anklage auf Verleumdung fallengelassen wurde. Hierdurch ist erwiesen, daß der Wahrheitsbeweis für die Behauptungen Dr. Savelkouls zumindest in einigen Punkten uneinge- standen erbracht wurde. Bemerkenswert ist ferner die Feststellung in der Urteilsbegründung, daß Nicklaus zu den politischen Gegnern des Angeklag­ten Dr. Savelkouls zählt. Hierdurch hat also der oberste Abstimmungsgerichtshof selbst festgestellt, daß Nicklaus unter die Separatisten zu zählen ist. Den Anhängern des Status quo wurde seitens des obersten Abstimmungs­gerichtshofes nicht der Gefallen getan, sie von dem ehrenrührigen Vorwurf des Separatismus frei­zusprechen.

-i-

Nachstehend veröffentlichen wir einen Auszug aus der grundsätzlichen Rede, in der der bekannte Strafrechtler Pros. Ferd. Grimm mit dem Se­paratismus und den Status-quo-Bestrsbungen eindeutig abrechnete.

Wir wissen, so führte Pros. Grimm u. a. aus, daß heut« Millionen von Franzosen über die Frage, die das Kernstück des deutsch-französischen Problems überhaupt bildet, genau so denken, wie wir, daß Millionen von Franzosen darauf warten, daß die jetzige Auseinandersetzung eine ent­scheidende Klärung dieser Frag« herbei­führt und die Unterlage dafür schafft, daß diese unselige Politik Richelieus endlich überwunden werde. Zwischen dem Separatismus am Rhein und den gleichen Bestrebungen an der Saar be­stand von vornherein ein inniger Zu­sammenhang. Beide Bestrebungen haben die gleiche Wurzel, den gleichen Ursprung: Versailles und die unselige Richelieu-Politik, die in Ver­sailles in der Person von Elsmenceau und Tar- dieu neu erstand.

Die französische Absplitterungspropaganda in Paris, die bis dahin geschwiegen hatte, regte sich plötzlich nach der großen Umwälzung in Deutsch­land, als die Emigranten ins Saarland kamen, wieder. Man schöpfte neue Hoffnung. Ein un­mittelbarer Anschluß an Frankreich kam auch jetzt noch nicht in Frage. Aber man konnte das Ziel vielleicht in Etappen erreichen. Die Etappe, die man mit Hilfe der Emigranten für 1935 propa­gieren wollte, war der 8tatas gno.

Wenn der 8tatus quo käme, so würde Deutsch­land seine Souveränität über das Saargebiet automatisch verlieren. Die Menschen, die hier wohnen, sind Deutsche, nicht nur im Sinne des Volkstums, sondern auch im staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Sinne. In dem Augenblick, in dem der 8tatus gno käme, würde das anders. Das Saargebiet wäre dann für Deutschland äußerlich ein fremder Staat wie Luxemburg, Memel und Oesterreich. Die Saarbewohner wür­den ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, sie würden Ausländsdeutsche. Alles dieses hat der Aloisi-Vericht in mustergültiger Klar­heit herausgearbeitet. Die heutigen 8tatus-quc>-' Propagandisten in Paris und im Saargebiet wissen ganz genau, daß die deutschen Bewohner des Saargebietes die Trennung von Deutschland nicht wollen. Sie suchen daher die Saarbewohner durch die Behauptung von der Möglichkeit einer zweiten Abstimmung zu beruhigen.

Die Behauptung von der zweiten Abstimmung ist eine juristische Unmöglichkeit, und die leeren politischen Versprechungen, die man in Genf ge­macht hat, sind juristisch und politisch wertlos. Sie sind nur. geeignet, Verwirrung zu stiften und der antideutschen Ltntus-quo-Propäganda Waffen zu geben.

Zahlt rechtzeitig Eure Steuern

Erlaß eines Gteuersäumnisgesetzes durch die deutsche Reichsregierung

Berlin, 29. Dezember.

Die Reichsregierung hat ein Steuersäumnis- gesetz beschlossen, das im Reichsgesetzblatt (Teil I Nummer 137 vom 29. Dezember) veröffentlicht wird. Wird eine Steuerzahlung, die nach dem 31. Dezember 1934 fällig wird, nicht rechtzeitig entrichtet, so ist mit dem Ablauf des Fälligkeits­tages ein einmaliger Zuschlag (Säumnis- zuschlag) verwirkt. Wird eine Steuerzahlung, die vor dem 1. Januar 1935 fällig geworden ist oder sällig wird, nicht bis zum Ablauf des 31. Januar 1935 entrichtet, so ist mit dem Ablauf des 31. Ja­nuar gleichfalls ein einmaliger Zuschlag verwirkt.

Der Säumniszuschlag findet Anwendung auf Zahlungen, die auf Steuern des Reiches, der Län­der, der Gemeinden und der Gemeindeverbände

dem Steuergläubiger geschuldet werden. Aus­genommen sind Zahlungen, die als Reichs­fluchtsteuer geschuldet worden. Auf andere Zah­lungen, insbesondere auf die im Paragraph 168 Absatz II der Reichsabgabenordnung bezeichneten Zuschläge, auf Zinsen, Verzugszuschläge, Säum- niszuschläge, Geldstrafen und Kosten, findet der Säumniszuschlag keine Anwendung. Der Säum- niszuschlag beträgt 2 v. H. des rückständigen Steuerbetrag auf volle 10 RM. nach übten ab­gerundet. Dabei werden mehrere Steuerbeträge nur dann zusammengerechnet, wenn sie dieselbe Steuerart betroffen und an demselben Tag fällig geworden sind. Gegen die Anforderung des Säum- niszuschlages steht nur die Beschwerde offen. Der Reichsminister der Finanzen kann im Ver­

waltungsweg zulassen, daß unter gewissen Vor­aussetzungen von der Erhebung des Säumniszu- schlages abgesehen wird. So lange und so weit der Reichsminister der Finanzen von dieser Ermächti­gung keinen Gebrauch macht, können die Lan­desregierungen Verwaltungsanordnungen für die­jenigen Steuern treffen, die von Behörden der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindever- bände zu erheben sind.

Verzugszinsen werden für die Zeit ab 1. Januar 1935 weder bei Reichssteuern noch bei Steuern der Länder, Gemeinden und Gemeinde- verbände erhoben. Verzugszuschläge und Verzugs­zinsen, die auf die Zeit vor dem 1. Januar 1934 entfallen, werden bei Reichssteuern und bei Steuern der Länder, Gemeinden und Gemeinde­

verbände nicht mehr erhoben. Dies gilt nicht für Verzugszuschläge, die auf Grund des Reichs­fluchtsteuergesetzes geschuldet werden. Eine Er­stattung von Verzugszuschlägen und Verzugs­zinsen findet nicht statt. Stundungszinsen werden bei Einkommensteuer, Bürgersteuer, Kör­perschaftssteuer, Vermögenssteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hauszinssteuer für die Zeit ab 1. Januar 1935 nicht erhoben. Bei anderen Steuern des Reiches, der Länder, der Gemeinden und der Eemeindeverbände wer­

den, sofern nicht die Steuerbehörde im einzelnen Fall zinslose Stundung bewilligt, Stundungs­zinsen erhoben. Ihre Höhe bestimmt die Steuer­behörde unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage des einzelnen Falles. Aufschubzinsen werden für die Zeit ab 1. Januar 1935 nicht erhoben. Das Reich, die Länder, die Gemeinden und die Eemeindeverbände zahlen für die Zeit ab 1. Januar 1935 keine Steuerzinsen (weder bei Erstattung oder Vergütung noch bei Hinter­legung des Geldes).

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ii*)

K.Lü. Kam es in der Saarfrage, wie berich­tet, noch vor Ablauf des Jahres zu einer groß­zügigen Einigung zwischen Deutschland und Frankreich, so spitzten sich leider die unhaltbaren Verhältnisse im Memelgebiet immer mehr zu. Schon in der ersten Jahreshälfte erließ die litauische Regierung ein drakonisches Gesetz, das zwar den Titel: „Zum. Schutz von Volk und Staat" trägt, in Wirklichkeit aber die Pflege des deut­schen Volkstums im autonomen Memelgebiet so ziemlich unmöglich macht. Nach wiederholter offensichtlicher Verletzung des Memelstatuts, Ab­setzung des verfassungsmäßigen Memeldirektori- ums Schreiber und widerrechtlicher Ausschaltung des Landtages unternimmt Deutschland im Juli einen diplomatischen Schritt bei den Memel- signatarmächten. Durch Eewaltmaßnahmen des litauischen Gouverneurs wird der Memellandtag indes am 8. September erneut beschlußunfähig gemacht. Obschon am 25. November der Genfer Juristenausschuß Litauens Vorgehen verurteilt, wird Anfang Dezember der Deutschenhasser Bru- velaitis mit der Bildung des Memeldirektoriums beauftragt. In Kowno selbst tagt seit Mitte De­zember das Kriegsgericht gegen die Führer der Saß- und Neumann-Partei, die sich gegen den absurden Vorwurf verteidigen müssen, zur Ab- splitterung des Memellandes von Litauen einen bewaffneten Aufstand vorbereitet zu haben.

Die Diplomatie der Westmächte war, soweit sie am Quai d'Orsay mitbestimmt wird, bis zum Tag des Marseiller Attentats beherrscht von Var- thous Bündnis- und Blockpolitik. Die Reisen des französischen Außenministers nach War­schau und dem europäischen Südosten verfolgten den ausgesprochenen Zweck, die von Paris aus ge­sponnenen Fäden zum Osten und zur Kleinen Entente noch fester zu knüpfen. Zu den alten Freunden Frankreichs gesellt sich ein neuer Ver­bündeter: Sowjet-Rußland. Die Verständigung zwischen Moskau und Paris geht so weit, daß es Barthou gelingt, dem „antikapitalistiichen Feind der Staatsordnung" die Mitgliedschaft beim Gen­fer Völkerbund zu verschaffen. Der viel umstrittene Einzug des sowjetrussischen Autzen- kommissars Litwinow in Genf erfolgt —der Bund der Nationen erkennt Moskau sogar einen Ratssttz zu — am 18. September, die Abstim­mung selbst am darauffolgenden Tag. Mitte De­

zember veröffentlicht ein Londoner Blatt den In­halt eines MiljtärgeheimaLkommens zwischen Frankreich und Sowjetrutz- land, das wie kaum ein anderes Werk den Geist Varthous atmet und auch durch amtliche Dementis nicht aus der Welt geschafft werden kann. Was die innenpolitische Entwicklung des Rätebundes be­trifft, so sei hier die Ermordung des Leningrader Sowjetkommissars Kirow erwähnt, die Massenver- haftungen und Hinrichtungen im Gefolge hatte und in ihren politischen Auswirkungen zu scharfen Aus­einandersetzungen führte.

Die französische Hauptstadt wird im Februar, nachdem' der Stavisky-Skandal immer weitere Kreise gezogen hat, der Schauplatz schwerer Stra- ßenkämpfe. Es kommt unter Beteiligung rechtsgs- richteter Verbände zu wüsten Tumulten und Feuer­gefechten vor der Kammer. Nach der Pariser Vlutnacht, am 7. Februar, tritt das Kabinett Daladier zurück, dem das Burgfriedenskabinett Doumergue folgt. Die Stavisky-Affäre erreicht Ende Februar ihren Höhepunkt, als auf den Eisen­bahngleisen bei Dijon die Leiche des Pariser Appellationsgerichtsrats Prince gefunden wird. Die Maifeier in Paris steht im Zeichen eines Kommunistenaufstandes, bei dessen Niederschlagung es wiederum zu heftigen Straßenkämpfen kommt. Im November scheitert das Burgfriedenskabinett Doumergue an seinen Verfassungsreformplänen. Die Regierung Flandin, in der Lava! Außen­minister bleibt, schlägt innen- und außenpolitisch einen etwas gemäßigteren Kurs ein, nimmt aber Barthous Ost pakt-Plan wieder auf, den Deutschland in Uebereinstimmung mit Polen be­reits Mitte September abgelehnt hat.

Das folgenreichste außenpolitische Ereignis des Jahres 1934: Die Ermordungdes süd­slawischen Königs Alexander und des französischen Außenministers Barthou durch einen Balkan-Terroristen am 9. Oktober in Marseille. Die französische Regie­rung wird sofort von der Pariser Presse wegen der unzureichenden polizeilichen Schutzmaßnah­men beim Auftakt des Freundschaftsbesuches König Alexanders scharf angegriffen. In Bel­grad besteigt nach Einsetzung eines Regentschafts­rates Peter II. den Thron. (An den Trauerfeier­lichkeiten in der südslawischen Hauptstadt nimmt auch Ministerpräsident Göring teil.) Die Mar­seiller Vluttat droht bei ihrer Untersuchung inso­fern den Frieden zwischen den Völkern Europas zu stören, als Südslawien Ungarn der geistigen

*) Siehe auch unsere Ausgabe vom 29. Dez.

OSrlL.-Runstausstellung „Die Auslese"

Grundsätzliches zur Ausstellung und zum Kunstschaffen der Gegenwart

Die NS.-Kulturgemeinde zeigt gegenwärtig in den früheren Räumen der alten Secession an der Tiergartenstraße in Berlin eine umfang­reiche Schau, der es, wie Dr. Walter Stanz in seinem Vorwort zu der Ausstellung sagt, „ledig­lich darauf ankommt, die schöpferischen Kräfte festzustellen, die in der Richtung auf ein aus unseren Forderungen an die Kunst sich ergeben­des Ideal schon wirkten oder von denen wir er­warten dürfen, daß sie sich auf dem Wege dahin weiterentwickeln werden". Diese deutliche Ab­grenzung der Aufgabe der Ausstellung ist gut. Denn diese Schau will und kann noch nicht mehr als ein erster Versuch des Sammelns der wert­vollen, der erhaltenden und der weiterführenden Kräfte in der bildenden Kunst unserer Zeit sein. Sie tritt damit in ihrem Wollen ergänzend zu dem Plan Münchens, der Stadt der deutschen Kunst, das in den nächsten Monaten mit einer Reihe von großen Ausstellungen eine kleberstcht über dieselben weiterbauenden Kräfte ganz Deutschlands geben will und das bereits mit der Schau „Süddeutsche Kunst" damit begonnen hat. Weiter wird ja durch die einsetzenden großen Wechselausstellungen — so gegenwärtig die Schau „Münchener Kunst in Stuttgart" — der gleiche Weg fortgeführt. Ein Weg, der mit der Fülle seiner Anregungen uns wohl in langen Jahren des unablässigen Sich-Mühens zu dem führen kann, was wir alle, denen Kunst eine innere Notwendigkeit des Daseins ist, heiß und leidenschaftlich ersehnen: daß wir endlich wieder zu wirklichem Stil, also einer die ganze Welt der Si-üj!iarkeit durchdringenden und formenden Ma'n -.»nnen, einem Stil, der wächst aus der völligen Wandlung

Wenn hier zu dieser ersten großen Ausstellung der NS.-Kulturgemeinde kritische Anmerkungen gemacht werden, gemacht werden müssen, so hat das nichts mit kleinlicher Beckmesserei, mit kin­discher oder gar boshafter Freude am bloßen Kritisieren zu tun. Das mutz hier gesagt werden, denn diese Ausstellung ist wirklich schon genug Mißverständnissen, ungewollten und gewallten, begegnet. Was hier gesagt wird, wird gesprochen aus dem Wissen um die schwere und verpflich­tende Verantwortung, die heute all denen aufer­legt ist, die als Kritiker und das heißt für uns heute als Mittler tätig sein wollen zwischen der Kunst und er Allgemeinheit, dem Volke. Denn Kunst ist für uns eingeordnet in das geistig- seelische Gesamtleben eines Volkes, muß also wieder eine unmittelbar wirkende 'Macht des Lebens werden. Dazu müssen wir erst den Weg bereiten. Und von hier aus müssen wir sagen, daß diese Ausstellung erfreulich ist, weil sie un- nachsichtlich all das ausgeschieden hat, was in der Kunst der letzten Jahrzehnte aus der chaotischen Verwirrung des Daseins überhaupt entstanden war, an chaotischer Formzertrümmerung, an geistig-seelisch und formal Verkrampftem, weil sie uns in ihren Werken das zeigt, was die Grund­lage aller wirklichen Kunst immer war und immer sein wird: das saubere handwerklich« Können.

Kurz sollen nun die Leistungen der Ausstellung — die übrigens von der Reichshauptstadt aus durch die Ortsgruppen der NS.-Kulturgemeinde planmäßig im ganzen Reich eingesetzt werden wird und der in einigen Wochen noch ein zweiter Teil folgen soll — herausgestellt werden, die auffallen, hinter denen wir Kräfte spüren, die uns weiter­führen können Kurz soll aber auch am Beispiel

einiger gesagt werden, wo die Gefahr des Sich- Bescheidens ist.

Malerei

Mit zum Schönsten der Ausstellung gehört die Begegnung mit den Werken des Westfalen Paul Hermann Schoedder. Seine Porträts packen uns immer mit der Kraft ihres Ausdruckes, mit ihrer schönen, zugleich stillen und kraftvollen Farbigkeit an. Malerisch ausgezeichnet „Fischer­meister Löhr". Sehr schön, sorgfältig durchgearbei­tet zwei Blumenstilleben. Gut gebaut, in den Farben jedoch etwas stumpf ist die „Saaleland­schaft" von Felix Meseck, Weimar. Sehr fein und eindringlich in ihrer romantischen Stimmung und in ihren stillen Farbwerten ist die, allerdings vielleicht etwas zu sehr an C. D. Friedrich ge­mahnende Landschaft „Morgen auf den Schramm- steinen" von Erik Richter, Berlin. An Breughel, an die frühen Niederländer denkt man Lei Wilhelm Petersens, Berlin, farbig frischem, mit echter Erzählerfreude gemaltem großen Bild „Der Walfisch an der Krückaue". Gut und ein­dringlich von ihm dann noch einige Bildnisse. Alt- meisterliches, doch verarbeitet und zu eigenem Besitz geworden, klingt weiter an in Christian Schads, Berlin, ausdrucksstarkem und leben­digem „Kind im Grase". Farbig sehr wirkungs­voll, doch dabei etwas auf den Effekt gestellt und innerlich nicht völlig gefüllt sind die beiden Frauenbildnisse von Karl Storch, Berlin. Schön in seiner schlichten Aussagekraft ist der „Erbhof- bauer" von Hermann Tiebert, Jsny. Aus­gezeichnet im Ausdruck, gemalt mit einer harten, fördernden Sachlichkeit ist das große Bild „Meine Eroßeltern" des jungen Erwin Merz. Hier spricht uns etwas vom Wesen unserer Zeit an. Ablehnen müssen wir dagegen als nur farbig raffinierte, uns innerlich fremde Malerei das Bild „Abend im Park" von Fritz Erler, Mün­chen. Auch Hans Lifts ziemlich dünne und kraft­

los« Bilder können wir nicht als Ausdruck des Wesens, unserer Zeit anerkennen. „Fahnenträger" besitzt keine Symbolkraft. Noch dünner in der Substanz und im malerischen Ausdruck sind seine „Samariter".

Von den Landschaften müssen dann vor allem die Bilder des Münchener Edmund Steppes ge­nannt werden. Besonders „An der Quelle" ist in der beglückenden Frische, dem Schimmer seiner Farben und dem schwingenden märchenhaften Zauber seiner Stimmung ein köstliches Stück Mal­werk. Gut gebaut und auch von einer eindrucks­vollen, doch manchmal etwas bengalisch aufge- höhten Farbigkeit sind die Bilder von Albert Birkle, Berlin. Sehr reizvoll „Modriger Winkel" von Rudolf Wacker, Bregenz. Eigenwillig und in. ihrer manchmal gefährlich betörenden Farbig­keit nicht leicht ertragbar die Bilder von Karl Leipold, Berlin. Das ist uns heute fremd gewor­den. Die Welt des späten 19. Jahrhunderts, Vöcklin, ersteht hier. Und gefährlich nahe an einem anderen, hier an Segantini, sind auch wie­der die beiden Bilder von Erich Erler, München. Sehr fein in ihren lichten, huschenden Farben die beiden Landschaften von Ewald Jorzig, Düssel­dorf. Die Landschaft aus Masuren ist kräftiger und satter als das andere Bild, das doch zu sehr verweht im Klang der Farben und zu sehr an kultivierte westliche Malerei anklingt. Sehr fein auch die beiden Bildchen des anderen Düsseldorfers, Herbert Vöttger. Köstlich in seiner kühlen Farbigkeit „Erster Frühling", wäh­rend „Stiller Tag" merklich dünner und blässer ist.

Graphik und Plastik

Von den verhältnismäßig wenigen graphischen Blättern müssen genannt werden die die Weite und große Melancholie ihrer Landschaft besitzen­den, auch in der Farbe schönen Aquarelle von Blunk-Heidendorf, Kiel, ein knapp und straff charakterisierendes Selbstbildnis von Hans

Eött, München, und vor allem die herrlichen, von wahrhaft großer Form bestimmten Holz­schnitte des allzu früh aus diesem Dasein ge­gangenen Schwaben Hans-Otto Schoenleber. Bei den plastischen Werken nimmt einen die reiz­volle kleine „Dornauszieherin" von August Rha- des, Berlin, und vor allem die liebenswerte, feine Terrakotta von Christiane Eerstel-Nau« bereit, Berlin, gefangen. Mit zum allerstärk- sten der ganzen Ausstellung gehört aber der in Granit gearbeitete, ungemein ausdrucksmächtige, wenn auch noch nicht bis ins Letzte durchgeformte Kopf eines alten Schäfers von Joachim lltech, Velgard in Pommern. Sehr schön in seiner zügig schwingenden Form der Fischotter von Max Esser, Berlin. Fritz von Eraevenitz, Soli- tude bei Stuttgart, der ja mit zu den stärksten und echtesten der heute unter uns schaffenden deutschen Plastikern gehört, zeigt hier seine im letzten Win­ter entstandene, überaus reizvolle, von einem her­ben Ernst bestimmte Majolika „Junge Frau" die aber allein mit der frühen Bronze „Falke" keinen genügenden Eindruck von der Spannweite und der Größe seines Schaffens geben kann. Von Ulfert Iaussen, Stuttgart, ist ein schönes, cmsdrucks- kräftiges Bildnis eines norwegischen Bauern am besten. Gut charakterisiert der fränkische Bauer von Karl Hinkeldey, Berlin.

Und so schließt sich das Bild einer Ausstellung, die bei all den ihr innewohnenden Mängeln und Grenzen, mit den anderen großen Ausstellungen dieses und des letzten Jahres, vor allem das eine geleistet hat: zu beginnen mit einem Ueberblick über das, was in unserer Zeit in Deutschland an bildender Kunst entsteht. Unsere Aufgabe ist es nun, mit gläubiger Hoffnung zu warten und da­bei dem, was an weiterführenden Kräften aus dem leidenschaftlichen Sich-Mühen unserer schöp­ferischen Kräfte sichtbar wird, den Weg zu be­reiten, Kunst und Volk im geistig-seelischen Lebens­raum der Nation wieder zusammenzuführen.

Oavvsoksr.