Ausgabe 
(23.9.1934) Nr. 263
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Nr. 263 / 3. Vierteljahr

Sonntag, 23. September

Einzelpreis 12 Rps.

Landesleiter Virro berichtigt Herrn Knox

Der Saar Snökampf beginnt

Zahlreiche Versammlungen der Deutschen Front / Die Organisation der Abstimmungsberechtigten

Neue Katastrophe in Oberfchlefken

Kattowitz, 22. September.

Auf der Kohlenhalde des Klara-Schachtes bei Ruda ereignete sich am Sonnabendvormittag ein entsetzliches Unglück. Wie gewöhnlich, war die Kohlenhalde, die noch an verschiedenen Stellen mit glühender Schlacke durchsetz ist, von zahl­reichen Arbeitslosen bevölkert, die dort Kohlen sammelten.

-Als von einem Grubenzng neu« Kohlenabsiill« abgeladen wnrde«, schlngr» plötzlich aus der Halde im großen Umfang Flamme» empor. 34 Arbeitslose, die sich in der Näh« des Vrnben- zuges befanden, wurden von den Flammen er­saßt. Unter gellenden Hilferufen liefen die Un­glücklichen, brennende» Fackeln gleich, auseinander und bemühten sich vergeblich, sich der brennenden Kleider zu entledigen. Einige von ihnen sprangen in einen in der Nähe liegenden Grnventeich, wodurch es ihnen gelang, dem Flam­mentod z« entrinne«. All« St erlitten schwer« Brandwnnden. Zehn von ihnen liegen auf den Tod darnieder. Die Untersuchung über die Ursache des Unglücks ist eingeleitet.

Gin Lwischenfall

an der italienisch-südslawischen Grenze

Saarbrücken, 22. September.

Am heutigen Sonntag beginnt im Saargebiet der große Abstimmungskampf der Deutschen Front mit einer Reih« von Versammlungen in allen Kreisen. Es handelt sich durchweg um geschlossene Versammlungen, zu deren Besuch nur die Mit- gliedskarte berechtigt, im Gegensatz zu den Ver­sammlungen der sogenannten Antifa, die zu ihren Versammlungen zahllose Einladungen in den Häusern zu verteilen pflegt, so daß praktisch bei diesen Versammlungen von „geschlossenen Kundgebungen" nicht die Rede sein kann.

Die Deutsche Front wird sechs Versammlungen im ganzen Saargebiet abhalten, deren jede ein­zelne aber auf mehrere andere Säle übertragen wird. 2n drei der Versammlungen wird Landes­leiter Pirro selbst das Wort ergreifen, in ande­ren Versammlungen werden die Pfarrer Wil­helm und Wüsten sowie der Führer der Deutschen Eewerkschaftsfront, Peter Kiefer, sprechen.

Der Präsident der Regierungskommission Knox versucht in einem Begleitschreiben an den Völker­

bund zu einem von ihm beschlagnahmten Brief des Landeigeschäftsführers an den Landesleiter der Deutschen Front den Anschein zu erwecken, als ob nach einer Aeußerung des Staatsrates Spaniol mit Putschabsichten der Saarländer, die sich im ganzen Reich befinden, im Arbeitsdienst zu rechnen sei. Diese Folgerungen des Herrn Knox sind einmal deshalb völlig absurd, weil über den deutschen Arbeitsdienst nur der Reichs­arbeitsführer zu befehlen hat, der sich zur Frage der Saarländer im Arbeitsdienst bereits eindeu­tig geäußert hat.

Das gleiche geht aber noch aus folgender Er­klärung des Landesleiters der Deutschen Front, Pirro, als Adressat des von Herrn Knox falsch ausgelegten Briefes hervor: „Zu dem Brief der Regierungskommission des Saargebietes vom 8. S. an den Generalsekretär des Völkerbundes habe ich festzustellen, daß ich in jeder Zeit die Legali­tät der Deutschen Front betont und die Angestell­ten der Deutschen Front darauf hingewiesen habe, daß mir jeder Versuch illegaler Art gemeldet wer­

den müsse, damit den Gegnern der deutschen Sache keine Handhabe geboten werde.

Wenn mir daher der Landesgeschäftsführer der Deutschen Front von einer angeblichen Aeuße­rung des Staatsrates Spaniol über den Arbeits­dienst seinerzeit Mitteilung gemacht hat, so hat er nur seiner Pflicht und entsprechend meiner ausdrücklichen Anordnung gehandelt, da jeder An­gestellte der Deutschen Front sofort entlassen wird, wenn er derartige ihm bekannt gewordene Dinge verschweigt. Das Verhalten des Landesgeschäfts­führers beweist also selbst für den Fall, daß die Aeußerung Spaniols zuträfe, daßdieDeutsche Front unbeirrt an ihrer legalen Haltung festhält und außerdem allen un­verantwortlichen Machenschaften sofort von sich aus entgegentritt.

(Fortsetzung auf Seite 2)

Belgrad, 22. September.

Am Donnerstagabend ereignet« sich, wie die Agentur Aval« berichtet, an der italienisch-süd­slawischen Grenze bei Sufak ein Zwischenfall. Süd­slawisch« Grenzwächter, die durch mehrere Schüsse alarmiert worden seien, hätten an der Brücke zwischen Sufak und Finm'e zwei Personen bemerkt, dpe von der italienischen Seit« auf die ftiMawlfche Seite herüberkamen. Es sei festgestellt worden, daß s fick bet d-rn Flüchtlingen um italienisch« idaatsangehörige aus Jstrien handelte, die ins- ichs im «Wf südslawisches Gebiet gelangen wollten. Bei ihrem Verhör hätten die beiden Flüch­tigen erklärt, daß st« noch im Augenblick des Übertritts von einem italienischen Milizsoldaten bemerkt worden seien, der auf sie insgesamt vier Schüsse abgefeuert habe. Während der eine der beiden Flüchtigen unversehrt geblieben sei, sei der anders zweimal getroffen worden, und zwar habe ihn die letzte Kugel gerade in dem Augenblick er­reicht, als er die auf südslawischer Seite befind­liche Mauer berührte, mit anderen Worten auf südslawischem Gebiet. Eine südslawische Kom­mission ist an Ort und Stelle eingetroffen, um fest­zustellen, ob es sich um eine Grenzverletzung seitens der Italiener hand-rlt.

O'Duffy tritt zurück

Dublin» 22. September.

General O'Duffy ist am Sonnabend überraschend von der Leitung der Bereinigten Irlandspartei und der Vlanhemden-Organisation zurückgetreten. Sein Nachfolger ist Oberst Crony.

Wie weiter verlautet, wird Oberst Cronp künf­tig die Führung der Blauhemden übernehmen, während der ehemalige irländische Staatspräsident Cosgrav« die Bereinigte Jrlandspartei leiten wird. Der Rücktritt O'Duffys ist auf die starken Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und den anderen Parteimitgliedern zurückzu­führen, die sich besonders in der Frage der Eintrei­bung der Landabgaben und der Haltung gegenüber Nordirland ergeben halten.

Herbstmanöver der Flotte. Der Chef der Ma­rineleitung, Admiral Dr. h. c. Raeder, hatte vom 17. bis 21. September an Bord des Kreu­zers „Leipzig" an den in der Ostsee abgehaltenen Herbstmanövern der Flotte teilgenommen. Die Uebungen wurden am 20. September mit einem Vorbeimarsch aller Fahrzeuge vor dem' Chef der Marineleitung beendet.

Der Austausch der Arbeitsplätze

Durchführung der angeordneten Maßnahmen noch im September

2a der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften vom 11. September 1934 sind eine Reihe zwingender Maßnahmen vorgesehen, welche von den Betriebssichrer» noch im Läufe des Mo­nats September durchgeführt werden müssen, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen.

Die Vorschriften der Anordnung finden auf alle privaten und öffentlichen Betriebe und' Verwal­tungen Anwendung, welche Arbeiter und Ange­stellte beschäftigen. Es genügt also, daß ein Be­triebssichrer eine Arbeitskraft beschäftigt, um von der Anordnung erfaßt zu werden. Ausgenommen sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die Haushaltungen und die Schiffe der See-, Binnen- und Luftschiffahrt. Außerdem finden die Vorschriften der Anordnung keine Anwendung auf Veschäftigungsverhältnisse zwischen dem Betriebs­sichrer und seinem Ehegatten, Kindern, Eltern und Voreltern.

Bekanntlich steht die Anordnung einen Aus­tausch von Arbeitsplätzen vor und zwar zugunsten arbeitsloser älterer Arbeiter und Angestellter, insbesondere kinderreicher Familienväter. Der Betriebsführer hat also erstmalig im Laufe des Monats September 1934 seinen Betrieb auf die altersmäßige Gliederung der Vetriebs- gefolgschaft zu prüfen. Die in der Folgezeit an­geordneten weiteren Prüfungen sind vom Be­triebssichrer schriftlich festzustellen und auf Ver­langen dem für den Betrieb zuständigen Arbeits­amt vorzulegen. Diese schriftlichen Unterlagen müssen vom Betriebssichrer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aufbewahrt werdeu, und zwar mindestens auf die Dauer von zehn Jahren (§8 38, 44 HGB.s. Das Ziel der Prüfung soll sein, unter Berücksichtigung der betriebstechnischen und wirtschaftlichen Erfordernisse des Betriebes einerseits jugendliche Arbeiter und Angestellte un­ter 23 Jahren gegen ältere, insbesondere kinder­reiche Familienväter, auszuwechseln.

Das Ergebnis ist von den Betrieben, für die ein Vertrauensrat zu bilden ist, das sind also Betriebe, die in der Regel mindestens 20 Arbeits­kräfte beschäftigen, bis zum 1. Oktober 1934 auf einem vorgeschriebenen Formblatt dem zuständi­gen Arbeitsamt mitzuteilen. Sofern ein Betrieb

mehrere örtlich oder betriebstechnisch voneinander getrennte Abteilungen hat, sind die Mitteilungen für jede der Abteilungen gesondert zu geben. Für die Durchführung der ersten Prüfung ist lediglich der September genannt, aber kein fester Stich­tag. Dieser bleibt vielmehr der Wahl des Ve- triebsfllhrers überlassen, muß aber in dem Form­blatt eingetragen sein.

Bei der Freimachung von Arbeitsplätzen, die mit Personen unter 23 Jahren beseht sind, sind außer Betracht zu lassen:

1. Verheiratete männliche Arbeiter und Angestellt«,

2. Arbeiter und Angestellte, die durch ihren Ar­beitsverdienst zur Unterhaltung von Fa> milienmitgliedern wesentlich beizutragen haben (diese Frage wird in dem Falle zu be­jahen sein, wenn auf der Steuerkarte der steuer­freie Einkommensteil erhöht ist),

3. Arbeiter und Angestellte, die im Lehrver - hältnis stehen oder das Lehroerhältnis erst vor weniger als einem Jahr beendet haben,

4. Arbeiter und Angestellte, die nach ehren­vollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschie­den sind,

5. Arbeiter und Angestellte, die mindestens ein Jahr im Freiwilligen Arbeitsdienst tätig gewesen sind,

6. Arbeiter und Angestellte, die mindestens ein Jahr in der Landhilfe tätig gewesen sind,

7. Arbeiter und Angestellte, die zum Psrsonen- kreis der Sonderaktion gehören, und zwar:

s) Angehörige der SA., SS. und des National­sozialistischen Deutschen Frontkiimpserdundes (Stahlhelm), soweit sie diesen Verbänden bereits vor dem 30. Januar 1933 nachweisbar angehörten, b) Mitglieder der NSDAP. mit der Mitglieds­nummer 1 bis 500 000, c) Amtswalter (Politische Leiter), soweit sie bereits vor dem 30. Januar 1S33 als Amtswalter (Politische Leiter) tätig waren.

Wenn das Arbeitsamt glaubt, dem Ergebnis der Prüfung durch den Betriebsführer nicht zustimmen zu können, so ist die Entscheidung des Präsidenten des Landesarbeitsamtes anzurufen. Dagegen steht dem Betriebssichrer die Beschwerde an den Präsi­denten der Reichsanstalt zu.

Schweres Grubenunglück in England

100 Bergleute im brennenden Schacht / Keine Hoffnung auf Rettung / 22 Tote geborgen

London, 22. September.

2n einem Kohlenbergwerk in der Nähe von Wrexham im mittelenglischen Industriegebiet hat sich eine Explosion ereignet. Die Schachtanlagen sind in Brand geraten. Kurz vor der Explosion waren gerade vierhundert Bergleute eingefahren. 138 Bergleute befanden sich in dem Teil der Grube, der von der Explosion betroffen wurde. Bisher konnten sechs tote Bergleute geborgen werden. Die Rettungsarbeiten werden durch den Brand überaus stark behindert.

Die Rettungsarbeiten im Kohlenbergwerk bei Wrexham werden immer noch durch den Brand sia 1 k gehemmt. Unter Verwendung von Sand und Erde und allen anderen erdenklichen Mitteln versucht man, der Flammen Herr zu werden. Aerzte und Sanitäter, die aus der ganzen Um­gebung herangezogen worden sind, können wegen des Brandes noch nicht in ausreichendem Maße eingesetzt werden. Bisher konnten lOTotegeborgenwerden. Zwei Bergleute

wurden mit Verletzungen, fünf unverletzt zutage gefördert. Wegen des Schicksals der in dem Schacht noch eingeschlossenen etwa 160 Bergleute herrsch! ernsteste Besorgnis. Bei dem Bergwerksunglück soll es sich um das größte handeln, das sich im Laufe der letzten Jahre ereignet hat.

Nach den neuesten aus Wrexham eingegangenen Meldungen sollen sich nur noch etwa 100 Bergleute in dem brennenden Schacht befinden.

Zu der furchtbaren Bergwerkskatastrophe Lei Wrexham werden weitere Einzelheiten bekannt: Danach besteht kaum eine Hoffnung auf Rettung der mehr als 100 abgesperrten Bergleute. Alle verfügbaren Polizeibeamten, Aerzte, Kranken- schweflern und Apotheker des Bezirks wurden an Ort und Stelle gesandt. Viele Mitglieder der Rettungsmannschaften brachen trotz ihrer Sauer­stoffmasken zusammen und mußten aus dem von Schlagwettern erfüllten Bergwerk an die frische Lust gebracht werden, Ei« wurden aber in

jedem Fall sofort von Freiwilligen ersetzt, Das Bergwerk beschäftigte 1859 Arbeiter unter Tage und 379 über Tage. Es wird behauptet, daß die Leitung des Bergwerks die Frage prüft, ob es notwendig ist. das Bergwerk zu schließen und ab­zuriegeln, um das Erlöschen des Feuers zu beschleunigen.

Weitere neun Tote,

Im Laufe des Sonnabendnachmittags wurden aus dem brennenden Schacht des Kohlenbergwerks bei Wrexham neun Tote geborgen. Es handelt sich dabei aber um sieben Schlepper, die in der Nähe der Schachtöffnung tot aufgefunden wurden, und um zwei Angehörige der Rettungs­mannschaft, die bei dem Versuch der Hilfeleistung ums Leben kamen. Von den Bergarbeitern, die im Innern des Bergwerks gearbeitet hatten, konnte noch kein einziger geborgen werden, da eine undurchdringliche Feuerwand das Eindrin­gen der Rettungsmannschaften unmöglich machte.

2» der Anordnung ist ausdrücklich bestimmt, daß die Maßnahme nicht zu einer Verschiebung der Arbeitslosigkeit führen darf. Eine Entlassung der Jugendlichen darf nur erfolge», wenn eine anderweite Beschäftigung sichergestellt ist.

Weiterhin steht die Anordnung einen Be- nutzungszwanz des. Arbeitsamts durch den Be- triebsfiihrer vor, dem die Auswahl der zugewie­senen Arbeitskräfte überlassen bleibt. Der Ve- triebsführer kann auch Arbeitslose namentlich Seim Arbeitsamt anfordern, doch hat dieses zu prüfen, ob die namentlich angeforderten Arbeits­losen den besonderen Boraussetzungen entsprechen.

Weist das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen nach dem Tag der beabsichtigten Ein­stellung keine Arbeitskräfte zu, so kann der Ve- triebsführer die Einstellung unmittelbar vor­nehmen. Er hat jedoch dem Arbeitsamt sofort unter Benutzung eines vorgeschriebenen Form­blattes von der Einstellung Mitteilung zu machen und dabei klarzustellen, daß die Neueingestellten den Voraussetzungen entsprechen.

Weiterhin bringt die Anordnung

Vorschriften über die Einstellung

von Arbeitern und Angestellten unter 23 Jahren. Danach dürfen Betriebe, für die ein Vertrauens­rat zu bilden ist, vom 1. Oftober 1934 ab und die übrigen Betriebe vom 1. Januar 1935 ab männliche und weibliche Personen unter 25 Jah­ren nur mit vorheriger Zustimmung des zustän­digen Arbeitsamtes einstellen. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich bei Einstellung von Lehrlin­gen, sofern ntit diesen ein ordnungsgemäßer schriftlicher Lehrvertrag von mindestens zweijäh­riger Dauer abgeschlossen oder der Abschluß eines solchen Lehrvertrages Linnen vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit vereinbart ist. Für die Stel­lung des Antrages ist ebenfalls ein Formblatt vorgeschrieben. Das Arbeitsamt kann seine Zu­stimmung insbesondere an die Bedingung knüpfen, daß bei der Einstellung von Personen unter 25 Jahren solche zu bevorzugen sind, die

1. nach ehrenvollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschieden sind oder

2. der Sonderaktion angehören oder

3. mindestens ein Jahr im Freiwilligen Ar­beitsdienst oder in der Landhilfe tätig ge­wesen sind,

sofern -sie nach ihrer Vorbildung den betreffenden Berufen angehören. Diesen Personen stehen gleich Arbeiter und Angestellte unter 25 Jahren, die freiwillig aus dem Betrieb ausgeschieden sind, um ihren Arbeitsplatz für ältere Volksge­nossen freizumachen und mindestens ein Jahr lang in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren.

Glaubt das Arbeitsamt, die Zustimmung zur Einstellung versagen zu müssen, so entscheidet der Präsident des Landesarbeitsamtes. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an den Präsidenten d>r Reichsanftalt möglich.

Schließlich wäre noch zu erwähnen, daß die An­ordnung zum

Ausgleich von Minderleistungen von neueingestellten älteren Angestellten Zuschüsse aus Mitteln der Reichsanstalt vorsieht. Dieser Leistungsausgleich wird auf die Dauer von sechs Monaten gewährt, wenn auf Arbeitsplätze, die bisher mit Angestellten unter 25 Jahren besetzt waren, Arbeitslose, fachlich vorgebildete männ­liche Angestellte über 40 Jahre eingestellt werden, die in den letzten drei Jahren vor der Einstellung mehr als zwei Fahre Arbeitslosenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben. Die Zu­schüsse betragen für einen neueingestellten kinder­losen Angestellten über 40 Jahre im Monat bis zu 50 RM.

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kr. btü. „Nichts wird euch, ihr Jungen und Mädels, für eure spätere Aufgabe in der Volksgemeinschaft, im Beruf, in der Familie soviel mitgeben wie das Erlebnis des Land­jahres! Tüchtiger, kräftiger, gestählter wer­det ihr einst aus diese Zeit eures Werdens zurückblicken!" Diese Worte riefen wir im April dieses Jahres 20 000 schulentlassenen Großstadtkindern Preußens zu, als sie mit Inkrafttreten des Landjahrgesetzes in ihre Gemeinfchaftslager übersiedelten. Die im ersten halben Jahr erzielten pädagogi­schen Erfolge des Landjahre» haben allen denen, die an jene neue Ein­richtung weitgespannte Erwartungen für die nationalpolitische Erziehung geknüpft hatten, in jeder Weise recht gegeben. Wer einmal eine Gruppe aus den Landheimen bei der Feldarbeit oder bei Sport und Spiel beob­achtet hat, wird in ihr die bleiche, kraftlose und entseelte Großstadtjugend der System­zeit nicht wiedererkannt haben. Gesünder an Geist und Körper, mutiger und zielbewußter im Handeln, opferbereit, wo die Gemein­schaft ihr höheres Recht fordert, so stehen diese Jungen und Mädels schon jetzt vor uns. Der bis ins kleinste durchdachte und gründlich vorbereitete Versuch des Reichs­erziehungsministers Ruft und seiner engeren Mitarbeiter ist jedenfalls aus der ganzen Linie geglückt. Doch damit es nicht beim Anlauf bleibt: es ist in Aussicht genom­men, im kommenden Jahre in Preußen be­reits 60 000 schulentlassene Jugendliche durch die nationalsozialistische Praxis der Land­jahrheime lausen und zu fanatischen Strei­tern für Adolf Hitler werden zu lassen. Die Ausdehnung des preußischen Gesetzes auf das ganze Reich ist gleichfalls nur noch eine Frage der Zeit.

„Die Vereinzelung wieder aufzuheben in höhere Lebensganzheiten", das ist, wie es Ernst Kriegk einmal vom biologisch-pädago­gischen Standpunkt aus betont hat, der Sinn unserer Revolution. Wir dürfen heut« feststellen, daß uns das Landjahr auf dem Gebiete der Erziehung die beste Erftillung jener Forderung gebracht hat. Es ist der ganzen Nation bewiesen worden: Nir­gends könnte die Erkenntnis, daß Organi­sches immer mehr als Einzelnes ist und daß die Gemeinschaft st ets höher steht als jedes ihrer Teile, über das bloß verstandesmätzige Begreifen hin­aus schneller und tiefschürfender zu einem charaktergestaltenden Erlebnis des jun­gen Menschen werden, als es lm Kamerad­schaftslager, bei der gemeinsamen Arbeit am Heimatboden und beim Hineinwachsen in eine dörfliche Gemeinschaft der Fall ist.

Indem die Erziehungsfaktoren Schule und Iugendführung während des „neunten Schuljahres" nicht nebeneinander, sondern zu gleicher Zeit in Wirksamkeit treten, ja, in einer Hand vereinigt sind, wird der ganze Mensch so gründlich erfaßt, daß die Ertüchtigung des Körpers und die Nil- düng des Geistes nur Stufen sind zur Veredelung der Gesinnung und Stärkung des Willens. Daß im Blick auf dieses hohe Erziehungsziel der FUHrerpersönlichkeit innerhalb der einzelnen Landheimgruppen eine entschei- dende Bedeutung zufällt, daß der verant­wortliche Helfer in der unbedingten Hin­gabe an sein Werk, im Vorbild und in der Leistung wirklich das Höchste erstreben muß, hat vom ersten Tag des Landjahres an außer Zweifel gestanden und in den ver­gangenen fünf Monaten seine volle Bestäti­gung gefunden. Das scharfe Auslese-Ver­fahren, das bei der Ernennung der Grup­penleiter zur Anwendung kam und von 4000 Bewerbern nur 1400 in die Kampflinis rücken ließ, dürfte deshalb für die Zukunft beibehalten werden. Andernteils sehen wir auch in der Auswahl der Kinder nach erbbiologischen Gesichtspunkten eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Er­folg des Gesetzes.

„Es ist nicht genug zu wissen, man mutz auch anwenden!" Diese an sich selbstverständ­liche Forderung lautet, auf die hier dar­gelegte schulpolitische Frage bezogen: Es ist nicht genug zu wissen, daß das Bauern­tum der Lebensquell des deutschen Volkes ist, man mutz aus diesem verjüngenden Born auch wirklich neue Kraft schöpfen. Nun, die Kinder des Landjahres — das darf

AiAi >es dorrst Neues;

Die Reichstagung der Deutschen Christen

Ein Jahr Reichsautobahnen

Tagung der Führer der Landesbauern­schaft Oldenburg

Ueber 1000 Tote der Taifun-Katastrophe in Japan

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