Ausgabe 
(17.7.1934) Nr. 195
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Nr. 195 / 3. Vierteljahr

Dienstag, 17.

Juli

Einzelpreis 15 Rpf.

Ablieferungszwang für Getreide

Festpreise für Roggen und Weizen

Berlin, 16. Juli.

Im Reichsgesetzblatt wird eine Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft veröffentlicht. Der erste Abschnitt behandelt den Zusammenschluß der deutschen Getreidewirtschaft und bestimmt, daß zur Regelung der Versorgung, sowie des Ab­satzes und der Verwertung von Getreide, von Erzeugnissen hieraus und von Brot, sowie der Preise und Preisspannen für Erzeugnisse aus Ge­treide und für Brot,

folgende Betriebe zu Getreidewirtschaft s- verbiinde» zusammengeschlossen werden:

1. Die Betriebes die inländisches Gel-eide er­zeugen,

2. die Getreide verarbeiten oder Erzeugnisse hieraus herstellen,

S. die Getreide oder Erzeugnisse hieraus ver­teilen,

4. die Brot herstellenden Betriebe.

Die 19 Eetreidewirtschaftsverbände, deren Ge­biete mit denen der gleichnamigen Landesbauern- schasten übereinstimmen, werden untereinander zur Hauptvereinigung der deutschen Getreidewirtschaft zusammengeschlossen. Die wirtschaftliche Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen wird der Hauptvereinigung ange­schlossen. Die auf Grund der Verordnung er­folgten Zusammenschlüsse stehen unter der Auf- sichtdesReichsernährungsministers.

Der zweite Abschnitt hat die Ilebergangs- regelung der Ablieferung und der Verwendung von inländischem Roggen und inländischem Wei­zen zum Gegenstand. Bis zur Regelung des Ab­satzes durch die Zusammenschlüsse werden be­sondere Bestimmungen erlassen, wonach jeder Erzeuger, dessen landwirtschaftlich genutzte Fläche im Eetreidejahr 1931/38 stinf Hektar über­steigt, verpflichtet ist, für Zweie der menschlichen Ernährung oder sür technische Zwecke inländischen Roggen vom 18. Juli bis 31. Oktober 1931 in einer Menge ab­zuliefern, die 36 o. H. der Menge entspricht, die der Erzeuger aus der Roggenernte 1933 bis zum 15. Juli 1931 abgeliefert hat, ferner inländi­schen Weizen vom 16. August bis 31. Oktober 1931 in einer Menge abzuliefern, die 29 v. H. der Mengen entspricht, die der Erzeuger aus der Weizenernte 1933 bis zum 15. August 1931 abgeliefert hat.

Wenn ein Erzeuger im Rahmen der für ihn festgesetzten Liefermenge oder ein Erwerbes von inländischem Roggen oder inländischem Weizen für solches Getreide keinen Absatz findet, so hat er dies dem für ihn zuständigen Eetreide- wirtschaftsverband zu melden, der die Aufgabe hat, für die Ware eine Absatzmög­lichkeit nachzuweisen.

Die Regelung der Ablieferung von inländi­schem Roggen und inländischem Weizen für die Zeit nach dem 31. Oktober 1931 erfolgt durch die Zusammenschlüsse.

Der Reichscrnährungsminister verteilt die von ihm festgestellte Gesamtmenge aus die Getreide- wirtschastsverbände.

Für den Verlaus von inländischem Roggen, Weizen, Futtergerste und Haser durch den Er­zeuger werden feste Preise festgesetzt.

Der Erzeuger hat den Preis zu beanspruchen, der aus dem Monat festgesetzt ist, in dessen Ver­lauf die Lieferung zu erfolgen hat. Vom Erzeu­ger dürfen ohne besondere Erlaubnis nur Mühlen kaufen, die eine Gesamtleistungs­fähigkeit von 19 Tonnen Roggen und Weizen und darunter haben oder für die von der wirtschaft­lichen Vereinigung der Roggen- und Weizen­mühlen für Roggen und Weizen zusammen ein Crundkontingent von nicht mehr als 1566 festge­setzt ist.

Mühlen mit mehr als 1« Tonnen Gesamt- leistungssiihigkeit und einem Grundkontingent von 158» bis einschließlich 3666 Tonnen dürfen vom Erzeuger nv lar >cn, wenn es ihnen vom zuständigen Landesbauernsiihrer erlaubt wor­den ist.

Ist das Erundkontingent auf mehr als 3669 Tonnen festgesetzt, so kann der Landesbauernsiihrer mit Zustimmung des Reichsbauernführers erlau­ben, vom Erzeuger zu kaufen, wenn diese Mühlen nachweisen, daß sie bisher Roggen und Merzen überwiegend vom Erzeuger gekauft haben, und dir Erteilung der Erlaubnis den Belangen der Erzeuger dient.

Jede Mühle ist verpflichtet, ein ihr von der Neichsstclle zugehendes Angebot über den Verlaus von inländischem Roggen oder Weizen an die Mühle anzunehmen, wenn die Reichsstelle es verlangt.

Für inländische Futtergerste und inländi­schen Hafer werden die Preisspannen gö^ regelt.

Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle darf von der Weizenmenge, die sie ver­mahlt, vom 16. August bis 36. September 1931. in den ein-'^n'w von O' über 1931 bis

Juli 1635 und vom 1. bis lü. August 193o

höchstens 29 v. H. Auslandsweizen vermahlen. Aus Roggen darf nur solches durchgemahlenes Mehl hergestellt werden, das eine Asche von mindestens 6,967 v. H. hat.

Die Verordnung tritt am 16. Juli in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen über den Zu­sammenschluß der deutschen Getreidewirtschaft,

Zur Ordnung der Getreidewirtschaft im Wirt­schaftsjahr 1931/35 erfährt unsere Berliner Schriftleitung durch Ministerialdirektor Moritz vom Reichsminifterium für Ernährung und Landwirtschaft noch folgendes:

Die vorsorgliche und umfassende Marktrege­lung, wie sie das Eetreidegrundgesetz und die soeben dazu erlassene Verordnung vorsieht, gibt nach Ansicht der maßgebenden Stellen die absolute Gewähr, daß für alle Zukunft und auch für das nur mäßige Erntejahr 1931 jegliche Beunruhigung des Marktes beseitigt, und daß ein gerechter Preis für Erzeuger und Ver­braucher sichergestellt ist. Die Lage auf dem Ee- treidemarkt wird für das laufende Geschäftsjahr völlig zuversichtlich beurteilt.

Jede spekulative Einwirkung irgendwelcher interessierten Kreise ist unmö g li ch gemacht wor­den. Dem stehen nicht nur Strafmaßnahmen ent­gegen, sondern der Weg vom Erzeuger zum Ver­arbeite! des Getreides ist derart eindeutig festge­legt, daß keinerlei Lücken entstehen können, wo spekulative Kräfte einzudringen vermöchten. Außerdem aber befindet sich in der Hand der Reichsregierung ein so großer Ausgleichs­vorrat, daß in alle Gebiete, wo etwa speku­lative Preiserhöhungen zu beobachten wären, so­fort entsprechende Mengen von Getreide hineinge­pumpt werden könnten, so daß zu den Strafen noch weit empfindlichere Verluste finanzieller Natur für die Preistreiber kämen.

Es ist, wie Ministerialdirektor Moritz aus­drücklich betonte, aus keinen Fall eine Regu­lierung der Anbauflächen für Brot- oder Futter­getreide vorgesehen. Einmal würde eine solche Kontingentierung sehr schwierig, ja, fast undurch­führbar sein. Zum anderen genügen die Maß­nahmen zur Erzielung eines gerechten Preises für die volkswirtschaftlich unbedingt erforder­

lichen Eetreidemengen an sich schon durchaus, um ein Ueberangebot automatisch zu beheben.

Zur Frage der Möglichkeit einer Vrotpreis- stergerung wurde erklärt, daß die Stabilität des Brotpreises ein für allemal garan­tiert sei.

Wenn sich tatsächlich in einzelnen ganz be­schränkten Gebieten Schwierigkeiten ergeben soll­ten, so würde dafür Sorge getragen werden, daß in anbetracht des Opfers, das in diesem Jahre der deutsche Bauer bringen müsse, zuerst einmal alle Zwischenverkaufsspannen — also die des Händlers, des Müllers, des Bäckers und des Mehlhändlers — bis ins kleinste nachge­prüft würden, bevor man sich dazu bereit fin­den könnte, den Verbraucher zu belasten, sei es auch nur um Bruchteile von Pfennigen. Sollte es wirklich in lokal begrenzten Bezirken im Laufe des Jahres zu einer geringfügigen Vrotpreis- erhöhung kommen, dann dürfe das Volk gewiß sein, daß dann vor ihm bereits alle anderen Kreise noch erheblich höhere Opfer hätten bringen müssen. Vorerst aber sei die Frage gar nicht akut und daher auch nicht aktuell.

Wie die GA. reorganisiert wird

General Daluege über feine Aufgaben

Magdeburg, 16. Juli.

Der anläßlich der Austragung der Reichs­polizeimeisterschaften in Magdeburg weilende Befehlshaber der preußischen Polizei und Führer der gesamten Reichspolizei General Daluege ge­währte einem Redaktionsmitglied des „Mittel­deutschen" eine Unterredung, in der er auch über die Reorganisation der SA. sprach. Er erklärte u. a., daß es sich nicht, wie fälschlicherweise an­genommen wurde, um eine Umorganisation, son­dern um . eine Reorganisation der Gruppen gehandelt habe. Im Vordergründe der Aufgaben habe die Ueberprüfung der Finan­zen und die Personenfrage gestanden. Es sei eine genaue Ueberprüfung der Eeldverwaltung auf Einnahmen, Ausgaben und Schulden, auf sachliche oder unsachliche Manipulationen ange­stellt worden.

Ueber eine einwandfreie künftige Finanz­gebarung wurden bei dieser Gelegenheit ein­gehende Vorschläge unterbreitet. Insbesondere ist dafür gesorgt worden, daß belastete SA.- Fiihrer in ihren Verfehlungen finanzieller Art

festgenagelt wurden. Ferner wurde mit pein­lichster Sorgfalt die Lebensführung be­stimmter SA.-Führer kontrolliert und nach Maßgabe der Kontrollergebnisse gejätet bzw. Maßregelung vorgeschlagen. Besonderer Wert wurde auf eine Ueberprüfung der Beförderungen gelegt, um nach national­sozialistischem Geist, nationalsozialistischer Zuver­lässigkeit und nach dem Lebenswandel unge­eignete Elemente auszumerzen und dadurch den alten Kämpfern in der SA. den Weg freizu­machen.

General Daluege betonte, daß seine Maßnahmen der Reorganisation lediglich Grundlagen haben geben sollen. Die Gestaltung im einzelnen (Neu­besetzung der Führerstellen) sei allein interne An­gelegenheit der neuen SA.-Führung. Schon heute könne er mitteilen, daß auf Vorschlag des Chefs des Stabes, Lutze, Parteigenosse Kob (Sachsen) vom Führer mit der Leitung der Gruppe Mitte beauftragt sei. General Daluege erwähnte, daß er bei der Durchführung seines Auftrags ehe­malige Polizeioffiziere verwandt habe, um den neutralen Charakter seiner Aktion zu unter­

streichen. Zu den Untersuchungen seien aus dem­selben Grunde alte Kämpfer der SA. zugezogen gewesen.

Ueber seine Arbeit als Befehlshaber der preußischen Landespolizei und Führer der Reichs­polizei erklärte Daluege insbesondere im Hinblick auf die R e i ch s r e fo r m u. a„ die reichsreforme- rischen Maßnahmen im Polizeiwesen gingen rei­bungslos durch das ausgezeichnete Hand-in-Hand- Arbeiten der beteiligten Länderstellen vor sich. Er halte vor allem eine einheitliche zentrale Führung und einheitliche Abstimmung der ver­schiedenen beamtenrechtlichen wie rein polizeirecht- lichen Bestimmungen aufeinander für notwendig. Das erstrebenswerte Ziel sei eine klar abgegrenzte Stellung der Polizei ohne Überschneidungen mit den anderen Kompetenzen. Das hohe Ziel der Polizeireform sei erreicht, wenn jeder Beamte Parteigenosse sei, wie es der nationalsozialistische Staat als Selbstverständlichkeit erheische. Ein großes Maß von Verbundenheit zwischen Polizei und Volk sei schon erreicht. Die Polizei sei damit als vollwertiger Faktor im nationalsozialistischen Staat zu betrachten.

Ausdehnung der Streikwelle in USA.

Ernste Lage m Sän Franzisko - Die ersten Zusammenstöße — Militärische Verstärkungen

New york, 16. Juli. Der Generalstreik in Sän Franzisko, dessen Beginn auf heute früh 8 Uhr festgesetzt war, beherrscht die Frontseiten der Morgenblätter und verdrängt alle anderen Ereignisse. Sän Franzisko machte schon am Sonntag den Eindruck einer belagerten Stadt, die niemand zu verlassen wagte, da die Möglichkeit einer Rückkehr ungewiß ist. Die Einstellung des Straßenbahnverkehrs begann frühzeitig. Die Le­bensmittelläden, die ausverkauft hatten, ver­nagelten ihre Türen und Fenster, eine Vorsichts­maßnahme, die sich angesichts des Herumlungerns vieler zweifelhafter Elements nur allzu sehr rechtsertigt. Obwohl die Streikenden selbst durch Bildung von Sicherheitsausschüssen Ausschreitun­gen vorzubeugen suchen, kam es bereits zu ver­schiedenen Zusammenstößen, die nach Ansicht der Behörden von Kommunisten eingeleitet werden. In der Nähe des Docks wurde die Nationalgarde mit Steinen beworfen, worauf sie Feuer gab. Infolge eines Mißverständnisses ist ein Dock- wächter durch einen Bajonettstich lebensgefährlich verletzt worden.

Da sich bereits Nahrungsmittelman­gel fühlbar macht, versucht der Streikausschuß die unruhig werdende Bevölkerung durch die An­kündigung zu trösten, daß eine Anzahl von Speisehäusern offen bleiben würde. Demgegen­über weist die Presse darauf hin, daß diese Speise­häuser höchstens dreitausend Personen versorgen könnten, bei einer Gesamtbevölkerung von 766 060.

Die Elektroarbeiter haben bekanntgegeben, daß sie die Streikabstimmung hinausschieben wollten, da eine Unterbindung der Stromzufuhr auch die Feueralarmanlagen in der ganzen Stadt lahm­legen würde. Trotzdem sieht die Stadtverwaltung der weiteren Entwicklung der Lage mit größter Besorgnis entgegen, da die Befürchtung wächst, daß es sich um einen revolutionären An­schlag an der ganzen Westküste handelt.

Die Geschäftswelt teilt die Besorgnisse, daß der Generalstreik in Sän Franzisko die Streik­lage im ganzen Land« verschärfen werde. Es wird daher allgemein gehofft, daß das aus Washington kommende Gerücht sich bewahr­heite, wonach Präsident Roosevelt persönlich in Sän Franzisko eingreifen wolle, um eine Ver­mittlung herbeizuführen.

Die düstere Stimmung, mit der die öffentliche Meinung in den Vereinigten Staaten dem Streik in Sän Franzisko entgegensieht, erscheint nicht übertrieben, wenn man die alarmierenden Nach­richten berücksichtigt, die aus anderen Hafenstädten und Industriezentren eintreffen. In Portland (Oregon) hat sich die Lage weiter verschärft. Man rechnet dort endgültig mit der Ausrufung des Generalstreiks. In Houston (Texas) wurden drei Neger bei Unruhen streikender Dockarbeiter erschossen. Birmingham (Alabama) meldet den Streikbeschluß der Textilarbeiter für den ganzen Staat. Auch in der Hauptstadt Washing­ton herrscht eins ziemlich gedrückte Stimmung angesichts des ersten wirklichen Generalstreiks in einer amerikanischen Großstadt. Ein im Jahre l.919 in Seattle versuchter Generalstreik brach bekanntlich rasch zusammen.

Sän Franzisko, 16. Juli.

Eine unheimliche Stille herrschte am Montag in Sän Franzisko. Während die Behörden um­fassende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung während des Generalstreiks trafen, ruhte das Eeschäftsleben bereits fast vollständig. Der gesamte Straßenbahnverkehr war eingestellt. Alle Vergnügungsplätze, Theater und Kleinverkaufs­läden blieben geschlossen. Mit der Schließung der Warenhäuser wird jeden Augenblick gerechnet. Sämtliche Restaurants waren geschlossen mit Aus­nahme der 19 Lokale, die der Generalstreikaiisschuß zur Speisung der Tausend« von Einwohnern be­stimmt hat, die regelmäßig in den 2666 Speise­häusern Sän Franziskos ihre Mahlzeiten ein­

nehmen. Bürgermeister Rossi ernannte einen a fünfhundert Persönlichkeiten bestehenden Notar schuß, der die Ausgabe hat, sür eine gerechte B teilnng der noch vorhandenen Lebensmittel sorgen.

Die Vorräte nn frischem Gemüse und Fris fleisch sind bereits erschöpft. Die Lebensrnittel! schiffte müssen nach den Panikeinkäusen der letzt Tage ihre verbliebenen Vorräte rationalisier! Die Großhändler bewerten die bei ihnen läge, den LebensmittelvorrSte nur noch aus 1V M lionen Dollar. Dazu kommt, daß die Verteil» dieser Nahrungsmittelbestände durch den Ful leutestreik unmöglich gemacht wird.

Der Lebensmittelmangel erstreckt sich auch c die weitere Umgebung der Stadt, wo ein eiseri Ring von Streikposten die mit Lebensmittel l ladenen Lastwagen zurückhält. Mit Maschine»! .wehren ausgerüstete Polizeiabteilungen begann am Montag den Lastwagen einen Weg durch i Streikpostenlinien zu bahnen. Inzwischen hat l Bürgermeister den Gouverneur um Entsendu weiterer Nationalgardisten gebeten.

Im übrigen besteht die Gefahr, daß auch i Landarbeitergewerkschaften den Sympathiestr erklären. In Salinas beschlossen bereits 756 M glieder der Eemllsepacker-Vereinigung einmütig -en Sympathiestreik zu treten.

In der Stadt haben sich bereits verschied! Ausschreitungen ereignet. So stürmte eine Vol menge ein Lebensmittelgeschäft, das Prsisstei rungen vorgenommen hatte. In zahlreichen Fäl hielten Streikposten Privatkraftwagen an. diel bensmittcl mit sich führten und warfen die Lebe, mitte! auf die Straße.

Moskau, 16 Juli

Die Streiklage in Sau Franzisko findet Moskau großes Interesse. Die amerikanis Sektion der Komintern fordert die Arbeiter einem Aufruf zur weiteren Unterstützung l Streikenden auf.

k. IM, Bremen, 17. Juli.

Die lebhafte Debatte über Barthous Ost­pakt-Vorschlag, der durch den empfehlenden diplomatischen Schritt Englands in Berlin» Rom und Warschau zu einer europäischen Angelegenheit außerordentlicher Bedeutung geworden ist, läßt die wirklichen Absichten Frankreichs immer eindeutiger hervor­treten. Das äußere Ziel wurde allerdings schon während der Balkanreise des franzö­sischen Außenministers vor aller Welt abge­steckt: Deutschland, Rußland, Polen, die bal­tischen Staaten und die Tschechoslowakei sollen sich nach den Plänen des Quai d'Orsay für den Fall, daß einer der Paktstaaten von einem Teilnehmer oder von anderer Seite angegriffen wird, zu gegenseitigem militäri­schen Beistand verpflichten; zu den West- locarno-Garanten England und Italien soll Sowjet-Rußland treten, und mit einem französisch-russischen Bündnis (lies: Militär- abkommen) sowie dem Eintritt der Räte­union in den Völkerbund soll das kompli­zierte System der Hilfeleistung sozusagen untermauert werden. Welchem inneren Zweck dieses unübersichtliche Paktgebäude zu dienen bestimmt ist, das ist indes erst jetzt ganz offen zu Tage getreten. Zu den bisher erörterten Gründen, die Deutschland zu einer äußerst kritischen Haltung gegenüber den Projekten Barthous und Litwinows zwin­gen, gesellen sich nach gründlicher Prüfung des Gesamtplanes nunmehr noch die folgen­den drei Tatsachen:

1. Der geplante Beistandspakt ist trotz aller Pariser und Londoner Umdeutungsversuche seiner eigentlichen Zweckbestimmung nc h kein Friedenspakt, sondern ein bündnismäßiges Abkommen für den Kriegs­fall. Ein Vergleich der Vertragsentwürfe französischen Ursprungs mit den von Adolf Hitler angebotenen (und im Fall Polen be­reits verwirklichten) zweiseitigen Friedenspakten ist m dieser Beziehung recht aufschlußreich. Wurden zum Beispiel alle faktischen und möglichen Konfliktstoffe, die zu einem Kriege zwischen Deutschland und Polen führen könnten, durch den auf Ver­trauen gegründeten Nichtangriffspakt Berlin—Warschau ihres gefährlichen Charak­ters entkleidet, so rechnet das Paktsystem des französischen Außenministers geradezu mit Kriegsgründen. Der Wille zum Beistand bejaht die Gefahr, wirkliche Befrie­dung dagegen macht jede kriegerische Hilfe­leistung von vornherein überflüssig. Wie sehr diese zunächst rein logische Wertung am Platze ist, beweisen die strategischen Dar­legungen einiger englischer Zeitungen, die Barthous Ostlocarno und seine Verkoppe- lung mit dem Westiocarno unumwunden als ein neues Moment der Kriegsgefahr bezeich­nen, Deutschland und Polen als Durchmarsch­gebiete betrachten, und im Eifer des Gefechts bereits eine ganze Skala von Konflikts­möglichkeiten aufstellen. Aber wir brauchen gar nicht den Umweg über die ausländische Presse zu machen, um in den Paktvorschlägen jene bedenkliche Tendenz zu entdecken. Barthou hat die Katze soeben bei einer 'Bayonner Ansprache selbst aus dem Sack ge­lassen, indem er erklärte, Verhandlun­gen über die Abrüstung könnten keineswegs als Vorbedingung fürdiePakteeingeleitetwerden. Würde das in seiner Form großangelegte Unternehmen tatsächlich dem Frieden die­nen und zwar wie beim deutsch-polni­schen Nichtangriffspakt ohne jedes Wenn und Aber, so wäre die französische Sicherheits­forderung erfüllt und der Weg zur Abrüstung auch vom Pariser Standpunkt aus frei. In­dem Bartkou aber diese Feststellung, noch ehe sie ausgesprochen ist, energisch zurückweist, wird der Pferdefuß der französischen Außen­politik sichtbar, wird auch eine der Voraus­setzungen für Englands Zustimmung zum Ostlocarno durchlöchert.

2. Der Ostpakt französisch-russischer Prä­gung erfüllt nicht die Forderung Deutschlands nach unbeschränk­ter militärischer Gleichberech­tigung. Da sich der französische Außen­minister über diesen Punkt noch nicht un­mittelbar geäußert hat, müssen wir uns an die Unterhaus-Erklärungen des englischen Außenministers Sir John Simon halten: „Das Uebereinkommen sollte eine vernünf­tige Anwendung der Grundsätze der deutschen Gleichberechtigung in einem System oer Sicherheit für alle Nationen vorsehen."

Nettem

Günstiger Verlauf der Wirtschastsver- handlungen mit Frankreich

Keine Ablieferung von Sprengstoff in Oesterreich

Türkische Küstenwache beschießt englische Marineoffiziere

Dritter Tag des Bsrdener Turniers