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Nr. 184 / 3. Vierteljahr
Freitag, 6.Juli
Einzelpreis 12 Npf.
Der Llntergang -er „D resden"
Die Verhandlungen vor dem Geeamt in
Gtraßenkämpfe in Amsterdam
Amsterdam, 5. Juli.
In mehreren Stadtteilen Amsterdams kam es am Mittwochabend zu ernsten Zwischenfällen, die sich schließlich im Laufe der Nacht zum Donnerstag zu förmlichen Straßenkämpfen zwischen einem starken Polizeiaufgebot und einer aufrührerischen Menge steigerten.
Die Unruhen begannen bereits in den ersten Abendstunden in dem im Zentrum gelegenen Arbeiterviertel Jordaan, in dem sich eine größere Menschenmenge zusammengerottet hatte, um gegen die Herabsetzung der Arbeits- losen-Unterstützung zu protestieren. Bei Einbruch der Dunkelheit nahm die Lage einen bedrohlichen Charakter an; die Polizei mutzte fortwährend neue Verstärkungen anfordern. Die Aufrührer zerstörten in verschiedenen Straßen- zügen die Laternen und errichteten Barrikaden. Die Polizei wurde ferner aus den Häusern mit Blumentöpfen, Steinen und anderen Wurfgeschossen bombardiert. Erst nach Gebrauch der Schußwaffe konnte in den frühen Morgenstunden die Ordnung wieder hergestellt werden.
England gegen neue Bindungen
Zur Levorstehenden Reise Varthous nach London
London, 5. Juli.
Zu dem Levorstehenden Besuch des französischen Außenministers Barthou in London macht der diplomatisch« Mitarbeiter des „Daily Telegraph" folgende Feststellungen: Varthou habe beschlossen, bereits am kommenden Dienstag anstatt erst am Mittwoch wieder von London abzureisen. Der Grund hierfür sei, dah der Pariser englische Botschafter Sir George Clerk dem französischen Außenminister bereits mitgeteilt habe, daß die englische Politik gegenwärtig endgültig weitere Verpflichtungen auf dem Festland ablehne. Dies bedeute erstens, daß England dem von Barthou vorgeschlagenen Patten der gegenseitigen Unterstützung für Osteuropa, den Balkan und das Mittelmeer nicht beitreten liinne und sich möglicherweise nicht einmal veranlaßt sehen werde, eine platonische Zustimmung zu ihnen auszudrücken; zweitens, daß England an seinen bestehenden Verpflichtungen unter dem Locarno- Vertrag bezüglich Westeuropas festhalte und gegenwärtig nicht bereit sei, sie auszudehnen oder zu ändern. Demgegenüber habe Frankreich weiterhin nicht die Absicht, irgendeiner allgemeinen Abrüstungsvereinbarung zuzustimmen, die eine deutsche Ausrüstung und die deutschen Eleichberech- tigungsansprüche sanktionieren würde.
Die Konttngenispolittk
Lamourenx über den internationalen Außenhandel
Paris, S. Juli.
Zur Feier des amerikanischen Unabhängigkeitstages veranstaltete die französisch-amerikanische Handelskammer ein Bankett. Handelsminister Lamourenx hielt eine Ansprache, in der er sich gegen die Verschärfung der Kontingentspolitik wandte. Die Zölle und die Heraufsetzung der Kontingente brächten den Außenhandel und die Ausfuhrindustrie in eine immer schwierigere Lage. Die Beziehungen zwischen den Völkern würden durch solche rücksichtslosen Maßnahmen immer peinlicher. Umso bedeutsamer sei die Arbeit der Handelskammern. Der Rückgang des französisch-amerikanischen Außenhandels, der im Vergleich zum Jahre 1929 gegenwärtig etwa ein Drittel betrage, halte sich genau im Rahmen des Rückganges des gesamten internationalen Außenhandels. Frankreich denke nicht daran, sich auf sich selbst zurückzuziehen und in der Autarkie eine vorläufige Lösung der Schwierigkeiten zu suchen.
Madrider Krise vertagt
Vertrauensvotum für die spanisch« Regierung Madrid, 5. Juli.
Das spanische Parlament hat der Regierung mit 191 gegen 62 Stimmen der vereinigten Linken ein Vertrauensvotum erteilt und das Kabinett ermächtigt, im Einklang mit der Verfassung und dem katalanischen Statut den bekannten Streitfall mit der katalanischen Regierung nach eigenem Ermessen zu lösen. Gleichzeitig beschloß das Parlament, am 5. Juli in die Sommerferien zu gehen und sich bis zum 1. Oktober zu vertagen. Es ist anzunehmen, daß diese Vertagung der Regierung trotz der großen inner- politischen Schwierigkeiten bis zum genannten Zeitpunkt das Leben rettet.
Japans neues Kabinett
London, 5. Juli.
Einer Reuter-Meldung aus Tokio zufolge hat das neue japanische Kabinett folgende Zusammensetzung: Ministerpräsident Okada, Außenminister Hirota, Marineminister Admiral Osumi, Kriegsminister Hayashi, Finanzminister Masonubu Fujii und Justizminister Nashi Ohara. In der Meldung wird weiter betont, daß in der japanischen Außenpolitik nicht die geringste Aenderung eintreten werde.
Bremerhaven, 5. Juli.
Das Seeamt Bremerhaven trat am Donnerstagnachmittag unter Vorsitz von Richter Krüder zusammen und verhandelte über den Totalver- lust des Lloyddampfers „Dresde n". Führende Persönlichkeiten aus Schiffahrtskreisen sind zur Verhandlung erschienen, die an dem Unfall regen Anteil nahmen. Nach der Vereidigung einiger Beisitzer gibt der Vorsitzende, Richter Krüder, bekannt, daß er die Verhandlung in zwei Teile gliedern wolle. Teil 1 bis zum Unfall und Teil 2 Maßnahmen während des Unfalls und nach dem Unfall.
Der Führer des Schiffes, Kapitän Peter- möller, als erster vernommen, schildert ausführlich, daß die „Dresden" zur achten Reise mit etwa 975 „Kraft-durch-Freude"-Fahrern Bremerhaven verlassen hatte. Der Dampfer befand sich mit seinen Passagieren bereits an der norwegischen Küste. Die Sichtverhältnisse waren sehr schlecht, so daß den Passagieren bislang wenig geboten werden konnte. Die Schiffsleitung entschloß sich deshalb, nach dem Hardanger Fjord zu dampfen. Der Lotse, vom Kapitän befragt, ob er mit diesem Gewässer vertraut sei, bejahte diese Frage. Kapitän Petermöller selbst, der schon 48 Stunden auf der Brücke im Dienst gewesen war, übergab das Kommando seinem Ersten Offizier von der Osten und dem wachhabenden norwegischen Lotsen.
Gesteuert wurde nach Landmarken und Seezeichen. Der Kurs wurde ständig überwacht. Der
Von zuständiger amtlicher Seite wird mitgeteilt: Der Völkerbundsrat hat die Volksabstimmung im Saargebiet auf Sonntag, den 13. Januar 1935, festgesetzt. Abstimmungsberechtigt ist ohne Unterschied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die am 13. Januar 1935 zwanzig Jahre alt ist und am Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, das ist der 28. Juni 1919, im Saargebiet gewohnt hat. Nach dem vom Völkerbundsrat festgesetzten Abstimmungsreglement ist grundsätzlich jede Person abstimmungsberechtigt, die an diesem Tage im Saargebiet ihren Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Verbleibens niedergelassen hatt«.
Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird somit nicht verlangt; auch wer sich erst am Stichtag, dem 28. Juni 1919, im Saargebiet niedergelassen hat, ist abstimmungsberechtigt.
Andererseits ist die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnort im Saargebiet ohne Einfluß auf die Stimmberechtigung, vorausgesetzt, daß der Wille bestand, den tatsächlichen Aufenthalt im Saargebiet beizubehalten. Es sind sonach beispielsweise auch abstimmungsberechtigt :
s.) Personen, die aus einer Gemeinde des Saargebiets zur Erfüllung des Militärdienstes eingezogen, am 28. Juni 1919'aber noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zurückgekehrt waren, weil sie noch bei ihrem Truppenteil standen, oder sich in Gefangenschaft befanden oder infolge
Das siamesische Königöpaar in Neudeck
Neudeck, 5. Juli.
Der König und die Königin von Siam statteten am Donnerstag mit ihrer engeren Begleitung dem Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg hier einen Besuch ab, an den sich ein Frühstück im engsten Kreise anschloß. Während des Frühstücks brachte der Herr Reichspräsident einen Trink- spruch auf das Königspaar aus, in welchem er die hohen Gäste in Deutschland und besonders in seinem Hause willkommen hieß. Der König gab seiner Freude darüber Ausdruck, den Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg persönlich sehen zu können. Eine Ehrenkompagnie des in Deutsch-Eylau in Garnison liegenden Infanterie- Regiments erwies dem König bei seinem Eintreffen und seiner Abfahrt militärische Ehrenbezeugungen.,
Auf der Rückreise von Neudeck nach Berlin unterbrach das Königspaar die Fahrt in Marien- burg und besichtigte dort unter sachkundiger Führung das Schloß.
Zahlungsverkehr mit der Schweiz
Berlin, 5. Juli.
In den Verhandlungen mit der Schweiz über den Zahlungsverkehr ist eine Grundlage gefunden worden, um Schwierigkeiten zu überbrücken. Bekanntlich besteht ein Zahlungsabkommen zwischen Deutschland und einer Reihe von Ländern, nach dem deutsche Einfuhrfirmen Markzahlungen für ihre Einfuhr aus den betreffenden Ländern
Lotse hatte keinerlei Anweisung vom Kapitän; er sollte lediglich das Schiff nach Kopervik bringen. Ueber die Eigenschaften des Schiffes befragt, äußerte sich Kapitän Petermöller dahin, daß sein Schiff der höchsten Klasse des Germanischen Lloyd angehörte und sich in gutem und sieuer- fähigem Zustande befunden Habe. Von den norwegischen Lotsen will er den Eindruck gehabt haben, daß sie ruhig und zuverlässig waren.
Auf die Frage des Reichskommissars, Konteradmiral a. D. Hermann, wen der Kapitän in diesem Falle für die verantwortliche Persönlichkeit halte, ist Kapitän Petermöller der Ansicht, daß in diesem Falle der Lotse neben der Schiffsleitung für seine Kursänderungen verantwortlich zu machen sei. Außerdem habe Kapitän Petermöller Anweisung gegeben, fortgesetzt den Standort des Schiffes zu kontrollieren.
Anschließend findet die Vernehmung des Ersten Offiziers, von der Osten, statt, der sich hinsichtlich seiner Wahrnehmungen über den Eindruck der beiden Lotsen den Ausführungen seines Kapitäns anschließt. Während seiner Wache lösten sich die beiden Lotsen Lind und Jacobsen gegenseitig ab. Er selbst habe sich auch nach der Karte von den Strömungsverhältnissen überzeugt, aber wicht mit dem Lotsen darüber gesprochen. Das Revier war ihm unbekannt. Um 19.10 Uhr sei auf Anordnung des Lotsen eine Kursänderung erfolgt. Er habe kontrolliert und gesehen, daß der neue Kurs auf Skudesnaes führe. Er habe bei dieser Kursänderung keime Bedenken gehabt,
Verwundung oder Krankheit noch nicht in das Saargebiet zurückkehren konnten;
b) aktive deutsch« Militärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebiets bei einem im Saargebiet garnisonierenden Truppenteil standen und bei der Besetzung das Saar- gebiet verlassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht aufgegeben hatten. In Betracht kommen Offiziere, Militärbeamte, Unteroffiziere und Kapitulanten, nicht aber die lediglich zur Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht Eingezogenen;
0 ) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 zu Besuchs-, Studien- oder Ausbildungszwecken außerhalb ihres im Saargebiet gelegenen ständigen Wohnorts aufgellten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saargebiet polizeilich nicht gemeldet waren;
äj Personen, die über den 28. Juni 1919 vorübergehend außerhalb ihres ständigen Wohnorts im Abstimmungsgebiet eine Dienst- oder Arbeitstätigkeit ausgeübt haben;
s) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohnsitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemeldet hatten, um z.B. während der Reise am Aufenthaltsort Brotkarten zu erhalten;
k) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangsweise, z. V. Lurch Ausweisungsbefehl der damaligen Besatzungsmächte, von ihrem ständigen Wohnort im Saargebiet fsrn-
auf ein Sonderkonto der Notenbank des betreffenden Landes bei der Reichsbank in Mark einzahlen, soweit die Einfuhr über das zur Verfügung stehende Devisenkontingent hinausgeht. Dieses Abkommen war bekanntlich vor einigen Wochen von feiten der Reichsbank zeitweise unwirksam gemacht worden, weil sich Mißstände ergeben hatten, die in Verhandlungen mit den einzelnen Ländern ausgeräumt werden sollten.
Die Regelung mit der Schweiz geht nun dahin, daß in Zukunft die Einzahlungen nicht mehr einseitig, sondern zweiseitig vor sich gehen sollen, d h. während bisher nur deutsche Einfuhrfirmen Markzahlungen auf ein Sonderkonto der Schweizer Nationalbank bei der Reichsbank leisteten, werden in Zukunft auch Schweizer Einfuhrfirmen den Gegenwert ihrer Einfuhr aus Deutschland auf ein Konto bei der Schweizer Nationalbank einzahlen. Die beiden Notenbanken gleichen alsdann die Konten gegenseitig aus, wobei von feiten der Schweiz Gewähr dafür geleistet wird, daß ein Ueberschuß zugunsten Deutschlands verbleibt, der zur freien Verfügung der Reichsbank steht. Die Einführung dieser Regelung in die Praxis bedarf allerdings noch erheblicher technischer Borbereitung.
Zusammentritt des Reichsverlehrsrates. Der Rsichsverkehrsminister hat den Reichsverkehrsrat auf heute, Freitag, 6. Jul,i zu sener dritten Tagung zusammenberufen. Auf der Tagesordnung stehen zwei wichtige Gegenstände: Ostpreu- ßische Berkehrsprobleme und die Organisation des Verkehrs.
Bremerhaven
auch sei seine Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt worden.
Der Lotse habe sich auch dahin geäußert, daß größere Frachtdampfer schon dieses Revier befahren hätten. Vom Vorsitzenden befragt, auf was er nach seiner Ansicht diesen Unfall zurückführe, erklärte von der Osten, daß hier nur ein verborgener Felsen (rocks) oder eins vertriebene Boje in Frage kommen könne. Der Erste Offizier hatte vom Kapitän keinerlei Anweisung und hielt sich voll verantwortlich. Nachdem er festgestellt habe, daß sie Skudesnaes rechts voraus hätten, will er die Position für sicher gehalten haben.
Die Vernehmung des Dritten Offiziers, der zugleich mit dem Ersten Offizier auf der Brücke war, ergibt nichts wesentliches. Festgestellt ist, daß auch er die Boje von Arsgrund gesehen hat. Auch er hatte gegen die Kursänderungen keine Bedenken.
Dann findet die Verlesung der Lotsenberichte statt, die in Bremerhaven kommissarisch vernommen worden sind. Aus diesen Berichten geht hervor, daß es allgemein üblich sei, daß die Lotsen das Kommando führen. Die Karten seien von Leiden Lotsen wenig oder gar nicht angesehen worden, da sie mit dem Revier genügend vertraut waren.
gehalten worden sind oder die aus dem Saargebiet geflüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückgekehrt waren.
Der Aufenthalt von Minderjährigen und Entmündigten am 28. Juni 1919 bestimmt sich nach dem Aufenthalt der Personen, die die väterliche Gewalt oder die Vormundschaft über sie ausübten. Der Aufenthalt der Eltern oder des Vormunds hat aber dann keine entscheidende Bedeutung, wenn ein Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Eltern oder seinem Vormund wohnte, selbst für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saargebiet beschäftigte Minderjährige, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst verdiente, ist also abstimmungsberechtigt, auch wenn ihre Eltern damals nicht im Saargebiet wohnten. — Die verheiratete Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehegatten, sofern die Ehe vor dem 28. Juni 1919 geschlossen war.
An alle im Reich außerhalb des Saargebiets wohnhasten Personen, die auf Grund der vorstehenden Richtlinien die Verleihung der Abstimmungsberechtigung beanspruchen können und sich bisher noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich umgehend bei der Saarmeldestelle ihres jetzigen Wohnortes (beim Einwohnermeldeamt, in den Städten beim zuständigen Polizeirevier) zu melden. Soweit möglich, sind Nachweise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen, Veschiisti- gungszeugnisse, Militärpapiere usw.) mitzubringen.
Hochverkatsprozeß in der Schweiz
Basel, s. Juli.
Vor dem Divisionsgericht begann am Mittwoch in Thun der Prozeß gegen den Schweizer Jakob Steiner, der als Angestellter des eidgenössischen Schießkartenbüros in Thun Festungs- und Schieß- pläne der Schweiz an Italien und Frankreich verraten hat. Diese Pläne kamen ihm in seiner Eigenschaft als Zeichner in die Hände. Steiner siel durch seinen luxuriösen Lebenswandel und seine häufigen Auslandsreisen auf. Die Behauptung Steiners, daß die von ihm den fremden Mächten ausgehändigten Pläne größtenteils gefälscht seien, stellte sich als unrichtig heraus.
Die schweizerische Öffentlichkeit verlangt, daß der Bundesrat sich nicht mit einer Aburteilung Steiners begnüge, sondern auf diplomatischem Wege auch in Rom und Paris vorstellig werden solle.
Stärkung des Vertrauens
Londoner Finanzkreise begrüßen die deutsche Säubcrungsaktion
6nb. Newyork, 5. Juli.
„Herald Tribune" veröffentlicht einen Bericht ihres Londoner Finanzkorrespondenten Hirst, der u. a. betont, daß die deutsche Säuberungsaktion auch in Londoner Finanzkreisen als notwendig und in ihrer weiteren Auswirkung als günstiger Faktor bei der Stärkung des geschäftlichen Vertrauens angesehen werde.
Der Weg zum Staat
„Man begibt sich, als Staatsmann oder als Staatsgelehrter, entweder ganz hinein in den Umschwung des politischen Lebens und trägt den Stolz und die Schmerzen des erhabenen Staatskörpers wie seine eigenen, auf immer; oder man bleibt ewig außerhalb." (Adam Müller.)
R. M. Bremen, 6. Juli.
Der Nationalsozialist galt unter dem Weimarer Regime als staatsfeindlich, staats- zersetzend. Mit Recht. Denn der volksver- giftende liberalistische Staat marxistischer Prägung mußte bekämpft, zersetzt und beseitigt werden. Die „staatszerstörende Tätigkeit'^ der nationalsozialistischen Bewegung war eine sowohl historisch wie politisch begründete Notwendigkeit. Der seelenlose, von der westeuropäischen Nationalstaatsidee angekränkelte und sormalrechtlich auf leeren Abstraktionen aufgebaute „Staat" der No- vemberlinge wollte und konnte sich keine volkspolitische Aufgabe setzen. Vom Liberalismus her war er den schrankenlosen Ich-Forderungen des Individuums ausgeliefert, und der Marxismus ließ ihn teils mit seiner Klassenkamps- idee, teils mit dem Phantom der Internationale in kläglicher Schwäche verharren. Die Autorität Volkheit — von der Alfred Rosenbera einmal mit Recht behauptet hat, sie stehe höher als die Staatsautorität — wurde im Weimarer Gehege ignoriert, geleugnet oder entweiht. Diesem demokratischen, antigermanischen Staatsgebilde, in dem „auf Grund des .römischen Rechts' der Staatsanwalt als .Diener des Staates" im ,Nämen des Volkes' die völkische Führung verhinderte", durste nur Episode, nie Epoche werden. Ein Lebensrecht konnte ihm, dem Feind der Nation, nie zuerkannt werden. In diesem Sinne war der Nationalsozialist staatsfeindlich.
Nurin diesem Sinne? Nicht absolut! Die Weltgeschichte kennt nämlich auch keinen Fall, in dem die Träger einerVolksbewegung nach Niederringung ihrer Gegner und Zertrümmerung eines staats- und wirtschafts- schädlichen Regierungssystems durch ihren Führer so gründlich für den Neuaufbau der Nation vorbereitet waren und mit einem bis zur letzten Anschaulichkeit durchdachten und erlebten Staatsprogramm ans Werk gingen, wie die leitenden Männer der NS- DAP. Zweifellos wird der erfolgreiche jahrelange Kampf Adolf Hitlers um die Macht im Staat auch nach Jahrtausenden als eine der allergrößten Leistungen der Willenskraft und des persönlichen Mutes gelten — einenoch bedeutsamere Tat aber wird die Nachwelt vielleicht in der sofortigen positiven Anwendung der eroberten Macht für den ebenso planmäßigen wie schöpferischen Aufbau des nationalsozialistischen Staates erblicken.
Die bis zum 30. Januar 1933 vornehmlich in der Verneinung bewährte Kraft der Beharrlichkeit wuchs in der Bejahung des Staates ansich zu gigantischer Stärke. Die Bewegung erwies sich vom ersten Tage der Machtübernahme an als staatstragend, einmal, weil sie, aus dem Volke emporsteigend, auf das Ganze des Volkes gerichtet war, zum anderen, weil der Führer bereits Millionen Deutscher eine neue, die Realitäten Blut und Boden nicht mehr überspringende Staatsauffassung, die deutsche Staatsauffassung in Herz und Hirn gebrannt hatte. Wie Adolf Hitler so vermochten alle, deren gesamtes Denken, Fühlen und Wollen vom Nationalsozialismus wirklich umgeformt wurde, sich unter einem Staat nur noch „den lebendigen Organis - mus eines Volkstums vorzustellen, der die Erhaltung dieses Volkstums nicht nur sichert, sondern es auch durch Weiterbildung seiner geistigen und ideellen Fähigkeiten zur höchsten Freiheit führt." Wobei von Anfang an nicht an die Freiheit vom Staat, sondern an die zum Staat gedacht wurde. Was selbst Stein und Bismarck nicht gelang (und nicht gelingen konnte), die absolute Einheit von Volk und Staat herzustellen, das ist von Adolf Hitler schon am 30. Januar 1933 mit einer Konsequenz in Angriff genommen worden, der die Erfolge nicht versagt bleiben konnten. Daß im Zuge der nationalsozialistischen Revolution an die Tradition des großen Preutzen-
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Die neuen Sozialgesetze
Doumergue droht dem Senat Hetzlügen über einen „Bakterienkrieg Reichskriegertag endgültig abgesagt
Die Abstimmung im Saargebiet
Die Richtlinien für die Bekleidung der Abstimmungsberechtigung