Ausgabe 
(6.7.1934) Nr. 184
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Nr. 184 / 3. Vierteljahr

Freitag, 6.Juli

Einzelpreis 12 Npf.

Der Llntergang -er „D resden"

Die Verhandlungen vor dem Geeamt in

Gtraßenkämpfe in Amsterdam

Amsterdam, 5. Juli.

In mehreren Stadtteilen Amsterdams kam es am Mittwochabend zu ernsten Zwischenfällen, die sich schließlich im Laufe der Nacht zum Donners­tag zu förmlichen Straßenkämpfen zwischen einem starken Polizeiaufgebot und einer aufrührerischen Menge steigerten.

Die Unruhen begannen bereits in den ersten Abendstunden in dem im Zentrum gelegenen Ar­beiterviertel Jordaan, in dem sich eine größere Menschenmenge zusammengerottet hatte, um gegen die Herabsetzung der Arbeits- losen-Unterstützung zu protestieren. Bei Einbruch der Dunkelheit nahm die Lage einen be­drohlichen Charakter an; die Polizei mutzte fort­während neue Verstärkungen anfordern. Die Aufrührer zerstörten in verschiedenen Straßen- zügen die Laternen und errichteten Barri­kaden. Die Polizei wurde ferner aus den Häusern mit Blumentöpfen, Steinen und anderen Wurfgeschossen bombardiert. Erst nach Ge­brauch der Schußwaffe konnte in den frühen Morgenstunden die Ordnung wieder hergestellt werden.

England gegen neue Bindungen

Zur Levorstehenden Reise Varthous nach London

London, 5. Juli.

Zu dem Levorstehenden Besuch des französischen Außenministers Barthou in London macht der diplomatisch« Mitarbeiter des „Daily Telegraph" folgende Feststellungen: Varthou habe beschlossen, bereits am kommenden Dienstag anstatt erst am Mittwoch wieder von London abzureisen. Der Grund hierfür sei, dah der Pariser englische Bot­schafter Sir George Clerk dem französischen Außenminister bereits mitgeteilt habe, daß die englische Politik gegenwärtig end­gültig weitere Verpflichtungen auf dem Festland ablehne. Dies bedeute erstens, daß England dem von Barthou vorge­schlagenen Patten der gegenseitigen Unterstützung für Osteuropa, den Balkan und das Mit­telmeer nicht beitreten liinne und sich mög­licherweise nicht einmal veranlaßt sehen werde, eine platonische Zustimmung zu ihnen auszu­drücken; zweitens, daß England an seinen be­stehenden Verpflichtungen unter dem Locarno- Vertrag bezüglich Westeuropas festhalte und gegen­wärtig nicht bereit sei, sie auszudehnen oder zu ändern. Demgegenüber habe Frankreich weiterhin nicht die Absicht, irgendeiner allgemeinen Ab­rüstungsvereinbarung zuzustimmen, die eine deutsche Ausrüstung und die deutschen Eleichberech- tigungsansprüche sanktionieren würde.

Die Konttngenispolittk

Lamourenx über den internationalen Außenhandel

Paris, S. Juli.

Zur Feier des amerikanischen Unabhängigkeits­tages veranstaltete die französisch-amerikanische Handelskammer ein Bankett. Handelsminister Lamourenx hielt eine Ansprache, in der er sich gegen die Verschärfung der Kon­tingentspolitik wandte. Die Zölle und die Heraufsetzung der Kontingente brächten den Außenhandel und die Ausfuhrindustrie in eine immer schwierigere Lage. Die Beziehungen zwi­schen den Völkern würden durch solche rücksichts­losen Maßnahmen immer peinlicher. Umso be­deutsamer sei die Arbeit der Handelskammern. Der Rückgang des französisch-amerikanischen Außenhandels, der im Vergleich zum Jahre 1929 gegenwärtig etwa ein Drittel betrage, halte sich genau im Rahmen des Rückganges des gesamten internationalen Außenhandels. Frankreich denke nicht daran, sich auf sich selbst zurückzuziehen und in der Autarkie eine vorläufige Lösung der Schwierigkeiten zu suchen.

Madrider Krise vertagt

Vertrauensvotum für die spanisch« Regierung Madrid, 5. Juli.

Das spanische Parlament hat der Regierung mit 191 gegen 62 Stimmen der vereinigten Linken ein Vertrauensvotum erteilt und das Kabinett ermächtigt, im Einklang mit der Ver­fassung und dem katalanischen Statut den be­kannten Streitfall mit der katalanischen Regie­rung nach eigenem Ermessen zu lösen. Gleichzeitig beschloß das Parlament, am 5. Juli in die Sommerferien zu gehen und sich bis zum 1. Ok­tober zu vertagen. Es ist anzunehmen, daß diese Vertagung der Regierung trotz der großen inner- politischen Schwierigkeiten bis zum genannten Zeitpunkt das Leben rettet.

Japans neues Kabinett

London, 5. Juli.

Einer Reuter-Meldung aus Tokio zufolge hat das neue japanische Kabinett folgende Zusam­mensetzung: Ministerpräsident Okada, Außen­minister Hirota, Marineminister Admiral Osumi, Kriegsminister Hayashi, Finanz­minister Masonubu Fujii und Justizmini­ster Nashi Ohara. In der Meldung wird weiter betont, daß in der japanischen Außen­politik nicht die geringste Aenderung eintreten werde.

Bremerhaven, 5. Juli.

Das Seeamt Bremerhaven trat am Donners­tagnachmittag unter Vorsitz von Richter Krüder zusammen und verhandelte über den Totalver- lust des Lloyddampfers „Dresde n". Führende Persönlichkeiten aus Schiffahrtskreisen sind zur Verhandlung erschienen, die an dem Unfall regen Anteil nahmen. Nach der Vereidigung einiger Beisitzer gibt der Vorsitzende, Richter Krüder, be­kannt, daß er die Verhandlung in zwei Teile glie­dern wolle. Teil 1 bis zum Unfall und Teil 2 Maßnahmen während des Unfalls und nach dem Unfall.

Der Führer des Schiffes, Kapitän Peter- möller, als erster vernommen, schildert aus­führlich, daß die „Dresden" zur achten Reise mit etwa 975 „Kraft-durch-Freude"-Fahrern Bremer­haven verlassen hatte. Der Dampfer befand sich mit seinen Passagieren bereits an der norwegi­schen Küste. Die Sichtverhältnisse waren sehr schlecht, so daß den Passagieren bislang wenig ge­boten werden konnte. Die Schiffsleitung ent­schloß sich deshalb, nach dem Hardanger Fjord zu dampfen. Der Lotse, vom Kapitän befragt, ob er mit diesem Gewässer vertraut sei, bejahte diese Frage. Kapitän Petermöller selbst, der schon 48 Stunden auf der Brücke im Dienst gewesen war, übergab das Kommando seinem Ersten Offi­zier von der Osten und dem wachhabenden norwegischen Lotsen.

Gesteuert wurde nach Landmarken und See­zeichen. Der Kurs wurde ständig überwacht. Der

Von zuständiger amtlicher Seite wird mitgeteilt: Der Völkerbundsrat hat die Volksabstimmung im Saargebiet auf Sonntag, den 13. Januar 1935, festgesetzt. Abstimmungsberechtigt ist ohne Unter­schied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die am 13. Januar 1935 zwanzig Jahre alt ist und am Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, das ist der 28. Juni 1919, im Saargebiet gewohnt hat. Nach dem vom Völkerbundsrat festgesetzten Abstimmungsregle­ment ist grundsätzlich jede Person abstimmungs­berechtigt, die an diesem Tage im Saargebiet ihren Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Verbleibens niedergelassen hatt«.

Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird somit nicht verlangt; auch wer sich erst am Stichtag, dem 28. Juni 1919, im Saargebiet niedergelassen hat, ist abstimmungsberechtigt.

Andererseits ist die vorübergehende Ab­wesenheit vom ständigen Wohnort im Saargebiet ohne Einfluß auf die Stimmberechtigung, vor­ausgesetzt, daß der Wille bestand, den tatsächlichen Aufenthalt im Saargebiet beizubehalten. Es sind sonach beispielsweise auch abstimmungs­berechtigt :

s.) Personen, die aus einer Gemeinde des Saargebiets zur Erfüllung des Militär­dienstes eingezogen, am 28. Juni 1919'aber noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zurückgekehrt waren, weil sie noch bei ihrem Truppenteil standen, oder sich in Gefangenschaft befanden oder infolge

Das siamesische Königöpaar in Neudeck

Neudeck, 5. Juli.

Der König und die Königin von Siam statteten am Donnerstag mit ihrer engeren Begleitung dem Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg hier einen Besuch ab, an den sich ein Frühstück im eng­sten Kreise anschloß. Während des Frühstücks brachte der Herr Reichspräsident einen Trink- spruch auf das Königspaar aus, in welchem er die hohen Gäste in Deutschland und besonders in seinem Hause willkommen hieß. Der König gab seiner Freude darüber Ausdruck, den Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg persönlich sehen zu können. Eine Ehrenkompagnie des in Deutsch-Eylau in Garnison liegenden Infanterie- Regiments erwies dem König bei seinem Ein­treffen und seiner Abfahrt militärische Ehren­bezeugungen.,

Auf der Rückreise von Neudeck nach Berlin unterbrach das Königspaar die Fahrt in Marien- burg und besichtigte dort unter sachkundiger Füh­rung das Schloß.

Zahlungsverkehr mit der Schweiz

Berlin, 5. Juli.

In den Verhandlungen mit der Schweiz über den Zahlungsverkehr ist eine Grundlage gefun­den worden, um Schwierigkeiten zu überbrücken. Bekanntlich besteht ein Zahlungsabkommen zwi­schen Deutschland und einer Reihe von Ländern, nach dem deutsche Einfuhrfirmen Markzahlungen für ihre Einfuhr aus den betreffenden Ländern

Lotse hatte keinerlei Anweisung vom Kapitän; er sollte lediglich das Schiff nach Kopervik bringen. Ueber die Eigenschaften des Schiffes befragt, äußerte sich Kapitän Petermöller dahin, daß sein Schiff der höchsten Klasse des Germanischen Lloyd angehörte und sich in gutem und sieuer- fähigem Zustande befunden Habe. Von den norwegischen Lotsen will er den Eindruck gehabt haben, daß sie ruhig und zuverlässig waren.

Auf die Frage des Reichskommissars, Konter­admiral a. D. Hermann, wen der Kapitän in diesem Falle für die verantwortliche Persönlichkeit halte, ist Kapitän Petermöller der Ansicht, daß in diesem Falle der Lotse neben der Schiffsleitung für seine Kursänderungen verantwortlich zu ma­chen sei. Außerdem habe Kapitän Petermöller An­weisung gegeben, fortgesetzt den Standort des Schiffes zu kontrollieren.

Anschließend findet die Vernehmung des Ersten Offiziers, von der Osten, statt, der sich hinsicht­lich seiner Wahrnehmungen über den Eindruck der beiden Lotsen den Ausführungen seines Ka­pitäns anschließt. Während seiner Wache lösten sich die beiden Lotsen Lind und Jacobsen gegen­seitig ab. Er selbst habe sich auch nach der Karte von den Strömungsverhältnissen überzeugt, aber wicht mit dem Lotsen darüber gesprochen. Das Revier war ihm unbekannt. Um 19.10 Uhr sei auf Anordnung des Lotsen eine Kursänderung erfolgt. Er habe kontrolliert und gesehen, daß der neue Kurs auf Skudesnaes führe. Er habe bei dieser Kursänderung keime Bedenken gehabt,

Verwundung oder Krankheit noch nicht in das Saargebiet zurückkehren konnten;

b) aktive deutsch« Militärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebiets bei einem im Saargebiet garnisonierenden Truppenteil standen und bei der Besetzung das Saar- gebiet verlassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht aufgegeben hatten. In Betracht kommen Offiziere, Militärbeamte, Unteroffiziere und Kapitulanten, nicht aber die lediglich zur Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht Ein­gezogenen;

0 ) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 zu Besuchs-, Studien- oder Ausbildungs­zwecken außerhalb ihres im Saargebiet gelegenen ständigen Wohnorts aufgellten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saargebiet polizeilich nicht gemeldet waren;

äj Personen, die über den 28. Juni 1919 vorübergehend außerhalb ihres ständigen Wohnorts im Abstimmungsgebiet eine Dienst- oder Arbeitstätigkeit ausgeübt haben;

s) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohnsitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemeldet hatten, um z.B. während der Reise am Aufenthalts­ort Brotkarten zu erhalten;

k) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangs­weise, z. V. Lurch Ausweisungsbefehl der damaligen Besatzungsmächte, von ihrem ständigen Wohnort im Saargebiet fsrn-

auf ein Sonderkonto der Notenbank des be­treffenden Landes bei der Reichsbank in Mark einzahlen, soweit die Einfuhr über das zur Ver­fügung stehende Devisenkontingent hinausgeht. Dieses Abkommen war bekanntlich vor einigen Wochen von feiten der Reichsbank zeitweise un­wirksam gemacht worden, weil sich Mißstände er­geben hatten, die in Verhandlungen mit den ein­zelnen Ländern ausgeräumt werden sollten.

Die Regelung mit der Schweiz geht nun dahin, daß in Zukunft die Einzahlungen nicht mehr ein­seitig, sondern zweiseitig vor sich gehen sollen, d h. während bisher nur deutsche Einfuhrfirmen Markzahlungen auf ein Sonderkonto der Schweizer Nationalbank bei der Reichsbank leisteten, werden in Zukunft auch Schweizer Einfuhrfirmen den Gegenwert ihrer Einfuhr aus Deutschland auf ein Konto bei der Schweizer Nationalbank einzahlen. Die beiden Notenbanken gleichen alsdann die Konten gegenseitig aus, wobei von feiten der Schweiz Gewähr dafür geleistet wird, daß ein Ueberschuß zugunsten Deutschlands verbleibt, der zur freien Verfügung der Reichsbank steht. Die Einführung dieser Regelung in die Praxis bedarf allerdings noch erheblicher technischer Borbereitung.

Zusammentritt des Reichsverlehrsrates. Der Rsichsverkehrsminister hat den Reichsverkehrsrat auf heute, Freitag, 6. Jul,i zu sener dritten Tagung zusammenberufen. Auf der Tagesord­nung stehen zwei wichtige Gegenstände: Ostpreu- ßische Berkehrsprobleme und die Organisation des Verkehrs.

Bremerhaven

auch sei seine Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt worden.

Der Lotse habe sich auch dahin geäußert, daß größere Frachtdampfer schon dieses Revier be­fahren hätten. Vom Vorsitzenden befragt, auf was er nach seiner Ansicht diesen Unfall zurück­führe, erklärte von der Osten, daß hier nur ein verborgener Felsen (rocks) oder eins ver­triebene Boje in Frage kommen könne. Der Erste Offizier hatte vom Kapitän keinerlei Anweisung und hielt sich voll verantwortlich. Nachdem er festgestellt habe, daß sie Skudesnaes rechts voraus hätten, will er die Position für sicher gehalten haben.

Die Vernehmung des Dritten Offiziers, der zu­gleich mit dem Ersten Offizier auf der Brücke war, ergibt nichts wesentliches. Festgestellt ist, daß auch er die Boje von Arsgrund gesehen hat. Auch er hatte gegen die Kursänderungen keine Be­denken.

Dann findet die Verlesung der Lotsenberichte statt, die in Bremerhaven kommissarisch vernom­men worden sind. Aus diesen Berichten geht hervor, daß es allgemein üblich sei, daß die Lotsen das Kommando führen. Die Karten seien von Leiden Lotsen wenig oder gar nicht angesehen worden, da sie mit dem Revier genügend vertraut waren.

gehalten worden sind oder die aus dem Saargebiet geflüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückgekehrt waren.

Der Aufenthalt von Minderjährigen und Ent­mündigten am 28. Juni 1919 bestimmt sich nach dem Aufenthalt der Personen, die die väterliche Gewalt oder die Vormundschaft über sie aus­übten. Der Aufenthalt der Eltern oder des Vor­munds hat aber dann keine entscheidende Be­deutung, wenn ein Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Eltern oder seinem Vor­mund wohnte, selbst für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saargebiet beschäf­tigte Minderjährige, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst verdiente, ist also ab­stimmungsberechtigt, auch wenn ihre Eltern da­mals nicht im Saargebiet wohnten. — Die ver­heiratete Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehe­gatten, sofern die Ehe vor dem 28. Juni 1919 ge­schlossen war.

An alle im Reich außerhalb des Saargebiets wohnhasten Personen, die auf Grund der vor­stehenden Richtlinien die Verleihung der Ab­stimmungsberechtigung beanspruchen können und sich bisher noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich umgehend bei der Saarmelde­stelle ihres jetzigen Wohnortes (beim Einwohner­meldeamt, in den Städten beim zuständigen Po­lizeirevier) zu melden. Soweit möglich, sind Nachweise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen, Veschiisti- gungszeugnisse, Militärpapiere usw.) mitzu­bringen.

Hochverkatsprozeß in der Schweiz

Basel, s. Juli.

Vor dem Divisionsgericht begann am Mittwoch in Thun der Prozeß gegen den Schweizer Jakob Steiner, der als Angestellter des eidgenössischen Schießkartenbüros in Thun Festungs- und Schieß- pläne der Schweiz an Italien und Frankreich verraten hat. Diese Pläne kamen ihm in seiner Eigenschaft als Zeichner in die Hände. Steiner siel durch seinen luxuriösen Lebenswandel und seine häufigen Auslandsreisen auf. Die Be­hauptung Steiners, daß die von ihm den fremden Mächten ausgehändigten Pläne größtenteils ge­fälscht seien, stellte sich als unrichtig heraus.

Die schweizerische Öffentlichkeit verlangt, daß der Bundesrat sich nicht mit einer Aburteilung Steiners begnüge, sondern auf diplomatischem Wege auch in Rom und Paris vorstellig werden solle.

Stärkung des Vertrauens

Londoner Finanzkreise begrüßen die deutsche Säubcrungsaktion

6nb. Newyork, 5. Juli.

„Herald Tribune" veröffentlicht einen Bericht ihres Londoner Finanzkorrespondenten Hirst, der u. a. betont, daß die deutsche Säuberungsaktion auch in Londoner Finanzkreisen als notwendig und in ihrer weiteren Auswirkung als günstiger Faktor bei der Stärkung des geschäftlichen Ver­trauens angesehen werde.

Der Weg zum Staat

„Man begibt sich, als Staatsmann oder als Staatsgelehrter, entweder ganz hinein in den Umschwung des politischen Lebens und trägt den Stolz und die Schmerzen des erhabenen Staatskörpers wie seine eigenen, auf immer; oder man bleibt ewig außerhalb." (Adam Müller.)

R. M. Bremen, 6. Juli.

Der Nationalsozialist galt unter dem Weimarer Regime als staatsfeindlich, staats- zersetzend. Mit Recht. Denn der volksver- giftende liberalistische Staat marxistischer Prägung mußte bekämpft, zersetzt und be­seitigt werden. Die „staatszerstörende Tätig­keit'^ der nationalsozialistischen Bewegung war eine sowohl historisch wie politisch be­gründete Notwendigkeit. Der seelenlose, von der westeuropäischen Nationalstaatsidee an­gekränkelte und sormalrechtlich auf leeren Abstraktionen aufgebaute „Staat" der No- vemberlinge wollte und konnte sich keine volkspolitische Aufgabe setzen. Vom Liberalismus her war er den schrankenlosen Ich-Forderungen des Individu­ums ausgeliefert, und der Marxismus ließ ihn teils mit seiner Klassenkamps- idee, teils mit dem Phantom der Inter­nationale in kläglicher Schwäche verharren. Die Autorität Volkheit — von der Alfred Rosenbera einmal mit Recht behauptet hat, sie stehe höher als die Staatsautorität — wurde im Weimarer Gehege ignoriert, ge­leugnet oder entweiht. Diesem demokra­tischen, antigermanischen Staatsgebilde, in dem „auf Grund des .römischen Rechts' der Staatsanwalt als .Diener des Staates" im ,Nämen des Volkes' die völkische Führung verhinderte", durste nur Episode, nie Epoche werden. Ein Lebensrecht konnte ihm, dem Feind der Nation, nie zuerkannt werden. In diesem Sinne war der Nationalsozialist staatsfeindlich.

Nurin diesem Sinne? Nicht absolut! Die Weltgeschichte kennt nämlich auch keinen Fall, in dem die Träger einerVolksbewegung nach Niederringung ihrer Gegner und Zer­trümmerung eines staats- und wirtschafts- schädlichen Regierungssystems durch ihren Führer so gründlich für den Neuaufbau der Nation vorbereitet waren und mit einem bis zur letzten Anschaulichkeit durchdachten und erlebten Staatsprogramm ans Werk gingen, wie die leitenden Männer der NS- DAP. Zweifellos wird der erfolgreiche jahre­lange Kampf Adolf Hitlers um die Macht im Staat auch nach Jahrtausenden als eine der allergrößten Leistungen der Willenskraft und des persönlichen Mutes gelten — einenoch bedeutsamere Tat aber wird die Nachwelt vielleicht in der sofortigen positiven An­wendung der eroberten Macht für den ebenso planmäßigen wie schöpferischen Aufbau des nationalsozialistischen Staates erblicken.

Die bis zum 30. Januar 1933 vornehmlich in der Verneinung bewährte Kraft der Beharrlichkeit wuchs in der Bejahung des Staates ansich zu gigantischer Stärke. Die Bewegung erwies sich vom ersten Tage der Machtübernahme an als staatstragend, einmal, weil sie, aus dem Volke emporsteigend, auf das Ganze des Volkes gerichtet war, zum anderen, weil der Führer bereits Millionen Deutscher eine neue, die Realitäten Blut und Boden nicht mehr überspringende Staatsauffassung, die deutsche Staatsauffassung in Herz und Hirn gebrannt hatte. Wie Adolf Hitler so vermochten alle, deren gesamtes Denken, Fühlen und Wollen vom Nationalsozialismus wirklich umgeformt wurde, sich unter einem Staat nur noch „den lebendigen Organis - mus eines Volkstums vorzustellen, der die Erhaltung dieses Volkstums nicht nur sichert, sondern es auch durch Weiter­bildung seiner geistigen und ideellen Fähig­keiten zur höchsten Freiheit führt." Wobei von Anfang an nicht an die Freiheit vom Staat, sondern an die zum Staat gedacht wurde. Was selbst Stein und Bismarck nicht gelang (und nicht gelingen konnte), die absolute Einheit von Volk und Staat herzustellen, das ist von Adolf Hitler schon am 30. Januar 1933 mit einer Konse­quenz in Angriff genommen worden, der die Erfolge nicht versagt bleiben konnten. Daß im Zuge der nationalsozialistischen Revo­lution an die Tradition des großen Preutzen-

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Die neuen Sozialgesetze

Doumergue droht dem Senat Hetzlügen über einen „Bakterienkrieg Reichskriegertag endgültig abgesagt

Die Abstimmung im Saargebiet

Die Richtlinien für die Bekleidung der Abstimmungsberechtigung