Ausgabe 
(4.7.1934) Nr. 182
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Nr. 182 / 3. Vierteljahr

Mittwoch, 4.

Juli

Einzelpreis is Nps.

Wichtige Sitzung des Neichskabinetts

Gtaatsnotwehf ist staatsmännische Mcht

Der Kührer über die Niederschlagung der Verräter / Mehr als 20 Gesetze genehmigt

Berlin, 3. Juli.

In der heutigen Sitzung des Reichs- kabinetts gab Reichskanzler Adolf Hitler zunächst eine ausführliche Darstellung über die Entstehung des hochverräterischen An­schlages und seine Niederwerfung. Der Reichskanzler betonte, dah ein blitzschnelles Handeln notwendig war, weil andernfalls die Gefahr bestand, daß viele Tausende von Menschenleben vernichtet worden wären. Reichswehrminister Generaloberst von Blomberg dankte dem Führer im Namen des Reichskabinetts und der Wehrmacht für sein entschlossenes und mutiges Handeln, durch das er das deutsche Volk vor dem Bürgerkrieg bewahrt habe. Der Führer habe sich als Staatsmann und Soldat von einer Größe gezeigt, die bei den Kabinettsmit­gliedern und im ganzen deutschen Volk das Gelöbnis und Leistung, Hingabe und Treue in dieser schweren Stunde in allen Herzen Wachgerufen habe.

Das ReichskabinM genehmigte sodann Än Ge­setz über Maßnehmen der Stwatsnotroehr, dessen einziger Artikel lautet:

Die zur Niederschlagung hoch- und landesverrätsrischer Angriffe am 30. Juni und am 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind ails Staatsnotwehr rechtens."

Der Reichsjustizminister Dr. Eürtner er­klärte hierzu, daß die vor dem unmittelbaren Ausbruch der landesverräterischen Aktion ergriffenen Notwehrmaßnahmen nicht nur als Recht, sondern auch als staatsmännische Pflicht zu gelten haben.

Das Reichskabinett beschloß ferner ein Aende­rungsgesetz zum Gesetz zur Sicherung der Ein­heit von Partei und Staat, wonach der Stabs­chef der SA. nicht mehr Mitglied der Reichs­regierung sein muß.

Gleichzeitig wurde ein Gesetz zur

Aenderung

des Neichöwahlgefetzeö

genehmigt, wonach die Vorschriften des Reichs­wahlgesetzes über den Verlust des Abgeordneten­sitzes und das Verfahren bei der Berufung von Ersatzmännern dahin ergänzt wird, daß ein Ab­geordneter seinen Sitz verliert, wenn er aus der Reichstagsfraktion der NSDAP. austritt oder aus ihr ausgeschlossen wird. Die Bestimmung des Ersatzmannes wird dem Führer der Reichs­tagsfraktion überlasten, der dabei weder an die Grenzen der Wahlkreise noch an die Reihenfolge der Bewerber auf den Wahlvorschlägen gebun­den ist.

Nach einem ebenfalls vom Reichskabinett ver­abschiedeten Gesetz find öffentliche Samm­lungen jeder Art mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober ds. 2s. verboten.

Dies bezieht sich auf alle Sammlungen von Geld- und Sachspenden auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, von Haus zu Haus, in Gast- oder Vergnügungsstätten oder an anderen öffentlichen Orten. Das gleiche gilt für den Verkauf von Karten, die zum Eintritt von Veranstaltungen irgendwelcher Art berechtigen.

Ein Gesetz über die Akademie für deutsches Recht macht diese zur öffentlichen Körperschaft des Reiches.

Das Gesetz über die Umwandlung von Kapital­gesellschaften bezweckt, in geeigneten Fällen die Abkehr von anonymen Gesellschaftsformen zu er­leichtern und ihre Ersetzung durch Unternehmun­gen mit Eigenverantwortung des Inhabers zu fördern. Dem gleichen Zweck dient das ebenfalls verabschiedete Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapital­gesellschaften.

Die Aenderungen einiger Verbrauchssteuer­gesetze wurden beschlossen und zwar des Zucker­steuergesetzes, in das der aus Zellulose gewonnene Zucker «inbezogen wird, der steuerlich dem Stärke- zucker gleichgestellt wird. Es handelt sich hierbei um ein Erzeugnis, der Deutschen Bergin A.-E. für Holzhydrolyse. Durch eine Aenderung des Salz- steuergesetzes wird erreicht, daß, wer mit einem allgemeinen Vergällungsmittel vergälltes Salz unangemeldet entgällt und dadurch gleichsam Salz gewinnt, zur Steuerzahlung herangezogen und bestraft werden kann, und daß die Verwendung allgemein vergällten Salzes für menschliche Er­nährung unter Strafandrohung verboten wird.

Das Gesetz zur Aenderung des Münzgefetzes schasst die Voraussetzungen für die Errichtung

einer ReichsmüWtätte und bringt die mit der Münzreform' zusammenhängenden Aenderungen.

Das Gesetz zur Aenderung der Reichsschulden- ordnung vom 13. Februar 1924 eröffnet den Er- werbern von Stücken der neuen Reichsanleihe von 1934 die Möglichkeit, ihre Forderungen in VuchschuAien des Reiches umwandeln zu lasten.

Das Gesetz über Proteste von Wechseln und Schecks beseitigt Zweifel und Irrtümer in der Auslegung einiger Vorschriften des neuen Wechsel- gesetzes und Scheck-Gesetzes. Das Gesetz über die Erhöhung der Umsatzausgleichstener ist not­wendig geworden, weil andere Länder,

die eine Umsatzsteuer haben, die Einfuhr

in ihr Gebiet einer besonderen Einfuhr

Umsatzsteuer unterwerfen. Hiernach wird die Einfuhr deutscher Waren in diese Länder höher belastet als umgekehrt die Einfuhr aus diesen Ländern nach Deutschland. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, die llmsatzansgleichsteuer gegenüber solchen Ländern zu erhöhen.

Berlin, 3. Juli.

Von zuständiger amtlicher Seite wird mitgeteilt: Der Völkerbundsrat hat die Volksabstimmung im Saargobiet auf Sonntag, den 13. Januar 1938, festgesetzt. Abstimmungsberechtigt ist ohne Unter­schied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die am 13. Januar 1933 zwanzig Jahre alt ist und am Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, das ist der 28. Juni 1919, im Saargebiet gewohnt hat. Nach dem vom Völkerbundsrat festgesetzten Abftimmungsregle- ment ist grundsätzlich jede Person abstimmungs­berechtigt, die an diesem Tage im Saargsbiet ihren Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Verbleibens niedergelassen hatte.

Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird somit nicht verlangt: auch wer sich erst am Stichtag, dem 28. Juni 1919, im Saargebiet niedergelassen hat, ist abstimmungsberechtigt.

Andererseits ist die vorübergehende Ab­wesenheit vom ständigen Wohnort im Saargsbiet ohne Einfluß auf die Stimmberechtigung, vor­ausgesetzt, daß der Wille bestand, den tatsächlichen Aufenthalt im Saargebiet beizubehalten. Es sind sonach beispielsweise auch abstimmungs­berechtigt :

s.) Personen, die aus einer Gemeinde des Saargebiets zur Erfüllung des Militär­dienstes eingezogen, am 28. Juni 1919 aber noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zurückgekehrt waren, weil sie noch bei ihrem Truppenteil standen, oder sich in Gefangenschaft befanden oder infolge

Der Führer

bei Hindenburg in Neudeck

Neudeck. S. Juli.

Reichskanzler Adolf Hitler erstattete heute hier dem Reichspräsidenten von Hindenburg ausführlichen Bericht über die am Sonntag­abend abgeschlossene Aktion gegen die Hoch- und Landesverräter.

Reichspräsident von Hindenburg benutzte diese Gelegenheit, um auch persönlich dem Reichskanzler feinen Dankfürdasent- schlossene Handeln auszusprechen, durch das dem deutschen Volk großes Blut­vergießen und dem Vaterlande schwere Er­schütterungen erspart worden sind.

Line Anordnung Adolf Hitlers

Berlin, 3. Juli.

Der Führer hat folgende Anordnung er­lassen:Die Maßnahmen zur Niederschla­gung der Röhm-Revolte sind am 1. Juli 1934 nachts abgeschlossen worden.

Wer sich auf eigene Faust, gleich aus welcher Absicht in Verfolg dieser Aktion eine Gewalttat zuschulden kommen läßt, wird der normalen Justiz zur Verurteilung übergeben. <gez.) Adolf Hitler."

Das Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten bestimmt, daß ein Verkauf aus Auto­maten in der Zeit nicht stattfindet, in der die in Frage kommenden Geschäftszweige ihre Ver­kaufsstellen geschlossen halten müssen. Es müßten danach Vorkehrungen getroffen werden, um die Benutzung der Automaten während der werk­täglichen und sonntäglichen Ladenschlußzeiten un­möglich zu machen.

Das Gesetz über die Neuordnung des Ver­messungswesens bezweckt eine einheitliche Lei­tung des gesamten Behördenapparates in Ver­messungsangelegenheiten, Organisation des freien Bernssstandes, Anpassung der gesamten Ber- messungsarbeit an die Erfordernisse der Reichs­verteidigung und Wirtschaft und eine Neuordnung des Ge.bührenwesens.

Ein Gesetz über Kleinrentnerhilfe schafft Er­leichterungen innerhalb der Fürsorge und ver­besserte Fürsorgeleistungen für einen bestimmten Kreis von Berechtigten.

Verwundung öder Krankheit noch nicht in das Saargebiet zurückkehren konnten:

b) aktive deutsche Militärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebiets bei einem im Saargebiet garnisonierenden Truppenteil standen und bei der Besetzung das Saar­gebiet verlassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht aufgegeben hatten. In Betracht kommen Offiziere, Militärbeamte, Unteroffiziere und Kapitulanten, nicht aber die lediglich zur Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht Ein­gezogenen:

o) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 zu Besuchs,-, Studien- oder Ausbilduugs- zwecken aüßerhalb ihres im Saargebiet gelegenen ständigen Wohnorts aufgehalten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saargebiet polizeilich nicht gemeldet waren;

ä) Personen, die über den 28. Juni 1919 vorübergehend außerhalb ihres ständigen Wohnorts im Abstimmungsgebiet eine Dienst- oder Arbeitstätigkeit ausgeübt haben:

o) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohnsitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemeldet hatten, um z.V. während der Reise am Aufenthalts­ort Brotkarten zu erhalten;

k) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangs­weise, z. B. durch Ausweisungsbefehl der damaligen Besatzungsmächte, von ihrem ständigen Wohnort im Saargebiet fsrn-

Gegen die unsinnigen Gerüchte

Berlin, 3. Juli.

Die blitzschnelle Aktion des Führers gegen ein kleines Häufchen Aufrührer, die ihrem verdien­ten Schicksal zugeführt wurden, hat insbesondere die Emigrantenpresse nicht schlafen lassen. Wäh­rend sie vorher gerade die jetzt wegen Hochver­rats abgeurteilten Männer nicht genug beschimp­fen konnte, setzt sie sich plötzlich mit außerordent­licher Wärme für sie ein und fühlt sich mit ihnen solidarisch. Allein dieses Verhalten dürfte ge­nügend zu denken geben. Es kommt hinzu, daß die Emigrantenpresse die Gelegenheit des Nieder- schlages eines Putschversuches benutzt, um die abenteuerlichsten Gerüchte über Deutschland zu verbreiten. Obwohl aus den veröffentlichten Darstellungen einwandfrei hervorgeht, daß nur ein kleiner Führer-Klüngel aus der SA. betroffen worden ist und die ganze SA. und der größte Teil ihres Führerkorps sich ihrer Verpflichtung und ihres Eides voll und ganz bewußt sind und dem Führer zu allen Zeiten die Treue gehalten haben, werden die abenteuerlichsten Meldungen über Hinrichtungen und Erschießungen in Deutschland verbreitet.

Man nannte fantastische Totenzahlen und gibt seitenlange Listen von angeblich erschossenen Per­sönlichkeiten aus, die sämtlich wohlbehalten sind die zu allen Zeiten ihrem Dienst nachgehen.

So wurde heute z. B. von der Emigrantenpresse im Saargebiet die Nachricht verbreitet, der katho­lische Bischof von Berlin Bares, und der Ches der Heeresleitung, General der Artillerie von Fritsch, seien erschossen worden. Beide Persön-

Das Reichskabinett genehmigte sodann eine große Anzahl von weiteren Gesetzentwürfen. Das Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zah­lungsverkehrs sieht vor, daß gewisse Unterneh­mungen, die zum Zwecke der Einräumung von Krediten im wesentlichen auf nnbarem Wege Guthaben schaffen, überdies durch Scheckanwei­sung oder Verrechnungsauftrag, nicht aber durch Varabhebung verfügt werden soll, den Betrieb zu schließen haben, und daß neue Unternehmungen dieser Art nicht mehr eröffnet werden dürfen. Es handelt sich hierbei in der Hauptsache um Unter­nehmungen zu Baufinanzierungen und ähnlichen Zwecken.

Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Ge­sundheitswesens sieht die Schaffung von Gesund­heitsämtern in den Stadt- und Landkreisen vor, wodurch die Zersplitterung aus dem Gebiet des Gesundheitswesens beseitigt wird.

Das Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiet der Reichsversorgun-g und das Fünfte Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in

gehalten worden sind oder die aus dem Saargebiet geflüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückgekehrt waren.

Der Aussnithalt von Minderjährigen und Ent­mündigten am 28. Juni 1919 bestimmt sich nach dem Aufenthalt der Personen, die die väterliche Gewalt oder die Vormundschaft über sie aus­übten. Der Aufenthalt der Eltern oder des Vor­munds hat aber dann keine entscheidende Be­deutung, wenn etn Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Eltern oder seinem Vor­mund wohnte, selbst für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saargebiet beschäf­tigte Minderjährige, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst verdiente, ist also ab­stimmungsberechtigt, auch wenn ihre Eltern da­mals nicht im Saargebiet wohnten. Die ver­heiratete Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehe­gatten, sofern die Ehe vor dem 28. Juni 1919 ge­schlossen war.

An alle im Reich außerhalb des Saargebiets wohnhaften Personen, die auf Grund der vor­stehenden Richtlinien die Verleihung der Ab­stimmungsberechtigung beanspruchen können und sich bisher noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich umgehend bei der Saarmelde­stelle ihres jetzigen Wohnortes (beim Einwohner­meldeamt, in den Städten beim zuständigen Po­lizeirevier) zu melden. Soweit möglich, sind Nachweise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen, Beschäfti­gungszeugnisse, Militärpapiere usw.) mitzu­bringen.

lichkeiten haben selbst festgestellt, daß es ihnen aus­gezeichnet geht und kein Mensch sie auch nur im geringsten behelligt hat.

Auch Graf Helldorff, der Potsdamer Polizei­präsident, der gleichfalls zu den Totgesagten ge­hört, versieht seinen Dienst wie immer und stattete Montag auf dem Reichspropagandaministerium einen Besuch ab. Genau so verhält es sich mit den zahlreichen anderen genannten Personen, seien es Hohenzollernprinzen, für die die marxistische Emigrantenpresse plötzlich eine gewisse Sympathie entdeckt hat, Minister oder bekannte Führer der NSDAP.

Es kann der Emigrantenpresse jedoch gesagt weiden, daß alle ihre Spekulationen auf weit­gehende Unstimmigkeiten in Deutschland oder auf ein weiteres Umsichgreifen oder einen größeren Umfang der Hochoerratsaktion restlos fehlgehen. Noch nie haben Deutschland und die nationalsozia­listische Bewegung so fest, einig und geschlossen da­gestanden, wie gerade im jetzigen Augenblick, denn immer war die NSDAP. am stärksten, wenn sie und die Treue ihrer Mitglieder zum Führer einer Belastungsprobe ausgesetzt wurde.

Zn Bremen verhaftet

Wie die Polizeidirektion mitteilt, sind in Bre­men außer den von uns bereits mitgeteilten Na­men im Rahmen der vom Führer angeordneten Säuberungsaktion in Schutzhaft genommen wor­den der Oberscharführer Neander, der Kaufmann Hermann Schierenbeck, der Gruppenpressechef Krische, Sturmhauptführer Oldenburg und Ober­sturmführer Schädtler.

Versorgungssachen durch die Reichsregierung bringt Verbesserungen über die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebsnen.

Das Gesetz über Anwendung wirtschaft- licherVergeltungsmaßnahmengegen- Uber dem Auslande ist notwendig geworden durch die Androhung von Zwangsmaßnahmen sei­tens des Auslandes im Waren- und Zahlungs­verkehr gegenüber Deutschland. Um solchen Zwangsmaßnahmen rasch und nachdrücklichst be­gegnen zu können, gibt das heute genehmigte Ge­setze den zuständigen Reichsministern die Ermäch­tigung, unverzüglich die zur Abwehr erforderlichen Anordnungen zu treffen. Dem gleichen Zweck dient das ebenfalls genehmigte Gesetz über die Ermäch­tigung zu vorübergehenden Zolländerungen. Dar­über hinaus wird dem Reichswirtschaftsminister durch ein besonderes Gesetz über wirtschaftliche Maßnahmen die Möglichkeit gegeben, alle nach der Sachlage nötigen Maßnahmen unverzüglich zu treffen.

Das Gesetz zur Aenderung der Ge­werbeordnung gibt den obersten Landes­behörden die Befugnis, bei der Errichtung von Anlagen, die im öffentlichen Interesse liegen, Verzögerungen auszuschließen, die auf.Grund der geltenden Bestimmungen bestehen könnten. Das Gesetz beseitigt ferner Mißstände im Handel mit sogenannten Blinden-Waren, d. h. von Waren, die von Blinden hergestellt wurden, und in der Ausübung eines Gewerbes im Umherziehen.

Das Reichskabinett beschloß weiterhin ein Ge­setz zur

Lleberleilung des Forst- und Jagdwesens auf das Neich

Zur Sicherung der Erhaltung und Pflege des deutschen Waldes in seiner Bedeutung für die Landeskultur, zur Förderung der Forstwirtschaft und ihrer Aufgaben für die Arbeits- und Rohstoff­versorgung des Volkes durch einheitliche Verwal­tung und Bewirtschaftung der öffentlichen Forsten und durch Vereinheitlichung der Aufsicht über die nichtstaatlichen Forsten sowie zur einheitlichen Regelung des deutschen Jagdwesens wird als oberste Reichsbehörde ein Reichsforstamt gebildet, an dessen Spitze ein Reichsforstmeister steht. Der Reichsforstmeister führt in Jagdsachen die Amts­bezeichnung Reichsjägermeister. Der Reichsforst­meister wird vom Reichskanzler ernannt.

Gleichzeitig verabschiedete das Reichskabinett das Reichsj agdgesetz, das eine zeitgemäße Gestaltung des deutschen Jagdrechtes schafft.

Das Reichskabinett verabschiedete ferner ein Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Aende­rung des Siedlungswesens, ein Gesetz zur Aen­derung des Eemeindeumschuldnngsgesetzes, durch das den ausländischen Gläubigern deutscher Ge­meinden und Länder die Möglichkeit gegeben wird, ihre Forderungen in Schuldverschreibungen des Umschuldungsverbandes deutscher Gemeinden umzuwandeln. Das Gesetz über die Rechtmäßig­keit von Verordnungen und Verwaltungsakten gibt eine unanfechtbare Rechtsgrundlage für diese, wo sie bisher nicht vorhanden war. Das Gesetz zur Bekämpfung der Papageienkrankheit schafft die Grundlage für eine umfassende energische Be­kämpfung dieser Krankheit. Schließlich genehmigte das Reichskabinett das vom Reichsarbettsminister eingebrachte Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung, durch das die Kran­kenkassen innerhalb des künftigen Reichsverwal­tungsbezirkes zur Erfüllung solcher Aufgaben zu­sammengefaßt werden, die zweckmäßig nicht von jeder einzelnen Krankenkasse für sich, sondern für das ganze Gebiet gemeinsam durchgeführt werden.

Weiter hat das Gesetz die Aufgabe, den Führer­gedanken bei den Versorgungsträgern in einer den besonderen Verhältnissen der Sozialversiche­rung angepaßten Weise durchzuführen, die Auf­sicht straff zusammenzufassen und wirksamer zu machen und die Sozialversichernngsbehörden zu vereinheitlichen. Beseitigt werden ferner die Ver­schiedenheiten des Rechtes der einzelnen Ver­sicherungsarten, wo sie nicht begründet sind.

sonst Neues.-

Der Prinzgemahl der Niederlande gestorben

Göring zum Reichsforstmeister ernannt

Das siamesische Königspaar in Berlin

Der Mord an dem Amtswalter Elsholz vor Gericht

Die Abstimmung im Saargebiet

Die Richtlinien für die Verleihung der Abstimmungsberechtigung