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Nr. 182 / 3. Vierteljahr
Mittwoch, 4.
Juli
Einzelpreis is Nps.
Wichtige Sitzung des Neichskabinetts
Gtaatsnotwehf ist staatsmännische Mcht
Der Kührer über die Niederschlagung der Verräter / Mehr als 20 Gesetze genehmigt
Berlin, 3. Juli.
In der heutigen Sitzung des Reichs- kabinetts gab Reichskanzler Adolf Hitler zunächst eine ausführliche Darstellung über die Entstehung des hochverräterischen Anschlages und seine Niederwerfung. Der Reichskanzler betonte, dah ein blitzschnelles Handeln notwendig war, weil andernfalls die Gefahr bestand, daß viele Tausende von Menschenleben vernichtet worden wären. Reichswehrminister Generaloberst von Blomberg dankte dem Führer im Namen des Reichskabinetts und der Wehrmacht für sein entschlossenes und mutiges Handeln, durch das er das deutsche Volk vor dem Bürgerkrieg bewahrt habe. Der Führer habe sich als Staatsmann und Soldat von einer Größe gezeigt, die bei den Kabinettsmitgliedern und im ganzen deutschen Volk das Gelöbnis und Leistung, Hingabe und Treue in dieser schweren Stunde in allen Herzen Wachgerufen habe.
Das ReichskabinM genehmigte sodann Än Gesetz über Maßnehmen der Stwatsnotroehr, dessen einziger Artikel lautet:
„Die zur Niederschlagung hoch- und landesverrätsrischer Angriffe am 30. Juni und am 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind ails Staatsnotwehr rechtens."
Der Reichsjustizminister Dr. Eürtner erklärte hierzu, daß die vor dem unmittelbaren Ausbruch der landesverräterischen Aktion ergriffenen Notwehrmaßnahmen nicht nur als Recht, sondern auch als staatsmännische Pflicht zu gelten haben.
Das Reichskabinett beschloß ferner ein Aenderungsgesetz zum Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, wonach der Stabschef der SA. nicht mehr Mitglied der Reichsregierung sein muß.
Gleichzeitig wurde ein Gesetz zur
Aenderung
des Neichöwahlgefetzeö
genehmigt, wonach die Vorschriften des Reichswahlgesetzes über den Verlust des Abgeordnetensitzes und das Verfahren bei der Berufung von Ersatzmännern dahin ergänzt wird, daß ein Abgeordneter seinen Sitz verliert, wenn er aus der Reichstagsfraktion der NSDAP. austritt oder aus ihr ausgeschlossen wird. Die Bestimmung des Ersatzmannes wird dem Führer der Reichstagsfraktion überlasten, der dabei weder an die Grenzen der Wahlkreise noch an die Reihenfolge der Bewerber auf den Wahlvorschlägen gebunden ist.
Nach einem ebenfalls vom Reichskabinett verabschiedeten Gesetz find öffentliche Sammlungen jeder Art mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober ds. 2s. verboten.
Dies bezieht sich auf alle Sammlungen von Geld- und Sachspenden auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, von Haus zu Haus, in Gast- oder Vergnügungsstätten oder an anderen öffentlichen Orten. Das gleiche gilt für den Verkauf von Karten, die zum Eintritt von Veranstaltungen irgendwelcher Art berechtigen.
Ein Gesetz über die Akademie für deutsches Recht macht diese zur öffentlichen Körperschaft des Reiches.
Das Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften bezweckt, in geeigneten Fällen die Abkehr von anonymen Gesellschaftsformen zu erleichtern und ihre Ersetzung durch Unternehmungen mit Eigenverantwortung des Inhabers zu fördern. Dem gleichen Zweck dient das ebenfalls verabschiedete Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften.
Die Aenderungen einiger Verbrauchssteuergesetze wurden beschlossen und zwar des Zuckersteuergesetzes, in das der aus Zellulose gewonnene Zucker «inbezogen wird, der steuerlich dem Stärke- zucker gleichgestellt wird. Es handelt sich hierbei um ein Erzeugnis, der Deutschen Bergin A.-E. für Holzhydrolyse. Durch eine Aenderung des Salz- steuergesetzes wird erreicht, daß, wer mit einem allgemeinen Vergällungsmittel vergälltes Salz unangemeldet entgällt und dadurch gleichsam Salz gewinnt, zur Steuerzahlung herangezogen und bestraft werden kann, und daß die Verwendung allgemein vergällten Salzes für menschliche Ernährung unter Strafandrohung verboten wird.
Das Gesetz zur Aenderung des Münzgefetzes schasst die Voraussetzungen für die Errichtung
einer ReichsmüWtätte und bringt die mit der Münzreform' zusammenhängenden Aenderungen.
Das Gesetz zur Aenderung der Reichsschulden- ordnung vom 13. Februar 1924 eröffnet den Er- werbern von Stücken der neuen Reichsanleihe von 1934 die Möglichkeit, ihre Forderungen in VuchschuAien des Reiches umwandeln zu lasten.
Das Gesetz über Proteste von Wechseln und Schecks beseitigt Zweifel und Irrtümer in der Auslegung einiger Vorschriften des neuen Wechsel- gesetzes und Scheck-Gesetzes. Das Gesetz über die Erhöhung der Umsatzausgleichstener ist notwendig geworden, weil andere Länder,
die eine Umsatzsteuer haben, die Einfuhr
in ihr Gebiet einer besonderen Einfuhr
Umsatzsteuer unterwerfen. Hiernach wird die Einfuhr deutscher Waren in diese Länder höher belastet als umgekehrt die Einfuhr aus diesen Ländern nach Deutschland. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, die llmsatzansgleichsteuer gegenüber solchen Ländern zu erhöhen.
Berlin, 3. Juli.
Von zuständiger amtlicher Seite wird mitgeteilt: Der Völkerbundsrat hat die Volksabstimmung im Saargobiet auf Sonntag, den 13. Januar 1938, festgesetzt. Abstimmungsberechtigt ist ohne Unterschied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die am 13. Januar 1933 zwanzig Jahre alt ist und am Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, das ist der 28. Juni 1919, im Saargebiet gewohnt hat. Nach dem vom Völkerbundsrat festgesetzten Abftimmungsregle- ment ist grundsätzlich jede Person abstimmungsberechtigt, die an diesem Tage im Saargsbiet ihren Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Verbleibens niedergelassen hatte.
Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird somit nicht verlangt: auch wer sich erst am Stichtag, dem 28. Juni 1919, im Saargebiet niedergelassen hat, ist abstimmungsberechtigt.
Andererseits ist die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnort im Saargsbiet ohne Einfluß auf die Stimmberechtigung, vorausgesetzt, daß der Wille bestand, den tatsächlichen Aufenthalt im Saargebiet beizubehalten. Es sind sonach beispielsweise auch abstimmungsberechtigt :
s.) Personen, die aus einer Gemeinde des Saargebiets zur Erfüllung des Militärdienstes eingezogen, am 28. Juni 1919 aber noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zurückgekehrt waren, weil sie noch bei ihrem Truppenteil standen, oder sich in Gefangenschaft befanden oder infolge
Der Führer
bei Hindenburg in Neudeck
Neudeck. S. Juli.
Reichskanzler Adolf Hitler erstattete heute hier dem Reichspräsidenten von Hindenburg ausführlichen Bericht über die am Sonntagabend abgeschlossene Aktion gegen die Hoch- und Landesverräter.
Reichspräsident von Hindenburg benutzte diese Gelegenheit, um auch persönlich dem Reichskanzler feinen Dankfürdasent- schlossene Handeln auszusprechen, durch das dem deutschen Volk großes Blutvergießen und dem Vaterlande schwere Erschütterungen erspart worden sind.
Line Anordnung Adolf Hitlers
Berlin, 3. Juli.
Der Führer hat folgende Anordnung erlassen: „Die Maßnahmen zur Niederschlagung der Röhm-Revolte sind am 1. Juli 1934 nachts abgeschlossen worden.
Wer sich auf eigene Faust, gleich aus welcher Absicht in Verfolg dieser Aktion eine Gewalttat zuschulden kommen läßt, wird der normalen Justiz zur Verurteilung übergeben. <gez.) Adolf Hitler."
Das Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten bestimmt, daß ein Verkauf aus Automaten in der Zeit nicht stattfindet, in der die in Frage kommenden Geschäftszweige ihre Verkaufsstellen geschlossen halten müssen. Es müßten danach Vorkehrungen getroffen werden, um die Benutzung der Automaten während der werktäglichen und sonntäglichen Ladenschlußzeiten unmöglich zu machen.
Das Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens bezweckt eine einheitliche Leitung des gesamten Behördenapparates in Vermessungsangelegenheiten, Organisation des freien Bernssstandes, Anpassung der gesamten Ber- messungsarbeit an die Erfordernisse der Reichsverteidigung und Wirtschaft und eine Neuordnung des Ge.bührenwesens.
Ein Gesetz über Kleinrentnerhilfe schafft Erleichterungen innerhalb der Fürsorge und verbesserte Fürsorgeleistungen für einen bestimmten Kreis von Berechtigten.
Verwundung öder Krankheit noch nicht in das Saargebiet zurückkehren konnten:
b) aktive deutsche Militärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebiets bei einem im Saargebiet garnisonierenden Truppenteil standen und bei der Besetzung das Saargebiet verlassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht aufgegeben hatten. In Betracht kommen Offiziere, Militärbeamte, Unteroffiziere und Kapitulanten, nicht aber die lediglich zur Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht Eingezogenen:
o) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 zu Besuchs,-, Studien- oder Ausbilduugs- zwecken aüßerhalb ihres im Saargebiet gelegenen ständigen Wohnorts aufgehalten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saargebiet polizeilich nicht gemeldet waren;
ä) Personen, die über den 28. Juni 1919 vorübergehend außerhalb ihres ständigen Wohnorts im Abstimmungsgebiet eine Dienst- oder Arbeitstätigkeit ausgeübt haben:
o) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohnsitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemeldet hatten, um z.V. während der Reise am Aufenthaltsort Brotkarten zu erhalten;
k) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangsweise, z. B. durch Ausweisungsbefehl der damaligen Besatzungsmächte, von ihrem ständigen Wohnort im Saargebiet fsrn-
Gegen die unsinnigen Gerüchte
Berlin, 3. Juli.
Die blitzschnelle Aktion des Führers gegen ein kleines Häufchen Aufrührer, die ihrem verdienten Schicksal zugeführt wurden, hat insbesondere die Emigrantenpresse nicht schlafen lassen. Während sie vorher gerade die jetzt wegen Hochverrats abgeurteilten Männer nicht genug beschimpfen konnte, setzt sie sich plötzlich mit außerordentlicher Wärme für sie ein und fühlt sich mit ihnen solidarisch. Allein dieses Verhalten dürfte genügend zu denken geben. Es kommt hinzu, daß die Emigrantenpresse die Gelegenheit des Nieder- schlages eines Putschversuches benutzt, um die abenteuerlichsten Gerüchte über Deutschland zu verbreiten. Obwohl aus den veröffentlichten Darstellungen einwandfrei hervorgeht, daß nur ein kleiner Führer-Klüngel aus der SA. betroffen worden ist und die ganze SA. und der größte Teil ihres Führerkorps sich ihrer Verpflichtung und ihres Eides voll und ganz bewußt sind und dem Führer zu allen Zeiten die Treue gehalten haben, werden die abenteuerlichsten Meldungen über Hinrichtungen und Erschießungen in Deutschland verbreitet.
Man nannte fantastische Totenzahlen und gibt seitenlange Listen von angeblich erschossenen Persönlichkeiten aus, die sämtlich wohlbehalten sind die zu allen Zeiten ihrem Dienst nachgehen.
So wurde heute z. B. von der Emigrantenpresse im Saargebiet die Nachricht verbreitet, der katholische Bischof von Berlin Bares, und der Ches der Heeresleitung, General der Artillerie von Fritsch, seien erschossen worden. Beide Persön-
Das Reichskabinett genehmigte sodann eine große Anzahl von weiteren Gesetzentwürfen. Das Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sieht vor, daß gewisse Unternehmungen, die zum Zwecke der Einräumung von Krediten im wesentlichen auf nnbarem Wege Guthaben schaffen, überdies durch Scheckanweisung oder Verrechnungsauftrag, nicht aber durch Varabhebung verfügt werden soll, den Betrieb zu schließen haben, und daß neue Unternehmungen dieser Art nicht mehr eröffnet werden dürfen. Es handelt sich hierbei in der Hauptsache um Unternehmungen zu Baufinanzierungen und ähnlichen Zwecken.
Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens sieht die Schaffung von Gesundheitsämtern in den Stadt- und Landkreisen vor, wodurch die Zersplitterung aus dem Gebiet des Gesundheitswesens beseitigt wird.
Das Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiet der Reichsversorgun-g und das Fünfte Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in
gehalten worden sind oder die aus dem Saargebiet geflüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückgekehrt waren.
Der Aussnithalt von Minderjährigen und Entmündigten am 28. Juni 1919 bestimmt sich nach dem Aufenthalt der Personen, die die väterliche Gewalt oder die Vormundschaft über sie ausübten. Der Aufenthalt der Eltern oder des Vormunds hat aber dann keine entscheidende Bedeutung, wenn etn Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Eltern oder seinem Vormund wohnte, selbst für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saargebiet beschäftigte Minderjährige, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst verdiente, ist also abstimmungsberechtigt, auch wenn ihre Eltern damals nicht im Saargebiet wohnten. — Die verheiratete Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehegatten, sofern die Ehe vor dem 28. Juni 1919 geschlossen war.
An alle im Reich außerhalb des Saargebiets wohnhaften Personen, die auf Grund der vorstehenden Richtlinien die Verleihung der Abstimmungsberechtigung beanspruchen können und sich bisher noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich umgehend bei der Saarmeldestelle ihres jetzigen Wohnortes (beim Einwohnermeldeamt, in den Städten beim zuständigen Polizeirevier) zu melden. Soweit möglich, sind Nachweise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen, Beschäftigungszeugnisse, Militärpapiere usw.) mitzubringen.
lichkeiten haben selbst festgestellt, daß es ihnen ausgezeichnet geht und kein Mensch sie auch nur im geringsten behelligt hat.
Auch Graf Helldorff, der Potsdamer Polizeipräsident, der gleichfalls zu den Totgesagten gehört, versieht seinen Dienst wie immer und stattete Montag auf dem Reichspropagandaministerium einen Besuch ab. Genau so verhält es sich mit den zahlreichen anderen genannten Personen, seien es Hohenzollernprinzen, für die die marxistische Emigrantenpresse plötzlich eine gewisse Sympathie entdeckt hat, Minister oder bekannte Führer der NSDAP.
Es kann der Emigrantenpresse jedoch gesagt weiden, daß alle ihre Spekulationen auf weitgehende Unstimmigkeiten in Deutschland oder auf ein weiteres Umsichgreifen oder einen größeren Umfang der Hochoerratsaktion restlos fehlgehen. Noch nie haben Deutschland und die nationalsozialistische Bewegung so fest, einig und geschlossen dagestanden, wie gerade im jetzigen Augenblick, denn immer war die NSDAP. am stärksten, wenn sie und die Treue ihrer Mitglieder zum Führer einer Belastungsprobe ausgesetzt wurde.
Zn Bremen verhaftet
Wie die Polizeidirektion mitteilt, sind in Bremen außer den von uns bereits mitgeteilten Namen im Rahmen der vom Führer angeordneten Säuberungsaktion in Schutzhaft genommen worden der Oberscharführer Neander, der Kaufmann Hermann Schierenbeck, der Gruppenpressechef Krische, Sturmhauptführer Oldenburg und Obersturmführer Schädtler.
Versorgungssachen durch die Reichsregierung bringt Verbesserungen über die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebsnen.
Das Gesetz über Anwendung wirtschaft- licherVergeltungsmaßnahmengegen- Uber dem Auslande ist notwendig geworden durch die Androhung von Zwangsmaßnahmen seitens des Auslandes im Waren- und Zahlungsverkehr gegenüber Deutschland. Um solchen Zwangsmaßnahmen rasch und nachdrücklichst begegnen zu können, gibt das heute genehmigte Gesetze den zuständigen Reichsministern die Ermächtigung, unverzüglich die zur Abwehr erforderlichen Anordnungen zu treffen. Dem gleichen Zweck dient das ebenfalls genehmigte Gesetz über die Ermächtigung zu vorübergehenden Zolländerungen. Darüber hinaus wird dem Reichswirtschaftsminister durch ein besonderes Gesetz über wirtschaftliche Maßnahmen die Möglichkeit gegeben, alle nach der Sachlage nötigen Maßnahmen unverzüglich zu treffen.
Das Gesetz zur Aenderung der Gewerbeordnung gibt den obersten Landesbehörden die Befugnis, bei der Errichtung von Anlagen, die im öffentlichen Interesse liegen, Verzögerungen auszuschließen, die auf.Grund der geltenden Bestimmungen bestehen könnten. Das Gesetz beseitigt ferner Mißstände im Handel mit sogenannten Blinden-Waren, d. h. von Waren, die von Blinden hergestellt wurden, und in der Ausübung eines Gewerbes im Umherziehen.
Das Reichskabinett beschloß weiterhin ein Gesetz zur
Lleberleilung des Forst- und Jagdwesens auf das Neich
Zur Sicherung der Erhaltung und Pflege des deutschen Waldes in seiner Bedeutung für die Landeskultur, zur Förderung der Forstwirtschaft und ihrer Aufgaben für die Arbeits- und Rohstoffversorgung des Volkes durch einheitliche Verwaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Forsten und durch Vereinheitlichung der Aufsicht über die nichtstaatlichen Forsten sowie zur einheitlichen Regelung des deutschen Jagdwesens wird als oberste Reichsbehörde ein Reichsforstamt gebildet, an dessen Spitze ein Reichsforstmeister steht. Der Reichsforstmeister führt in Jagdsachen die Amtsbezeichnung Reichsjägermeister. Der Reichsforstmeister wird vom Reichskanzler ernannt.
Gleichzeitig verabschiedete das Reichskabinett das Reichsj agdgesetz, das eine zeitgemäße Gestaltung des deutschen Jagdrechtes schafft.
Das Reichskabinett verabschiedete ferner ein Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Aenderung des Siedlungswesens, ein Gesetz zur Aenderung des Eemeindeumschuldnngsgesetzes, durch das den ausländischen Gläubigern deutscher Gemeinden und Länder die Möglichkeit gegeben wird, ihre Forderungen in Schuldverschreibungen des Umschuldungsverbandes deutscher Gemeinden umzuwandeln. Das Gesetz über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Verwaltungsakten gibt eine unanfechtbare Rechtsgrundlage für diese, wo sie bisher nicht vorhanden war. Das Gesetz zur Bekämpfung der Papageienkrankheit schafft die Grundlage für eine umfassende energische Bekämpfung dieser Krankheit. Schließlich genehmigte das Reichskabinett das vom Reichsarbettsminister eingebrachte Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung, durch das die Krankenkassen innerhalb des künftigen Reichsverwaltungsbezirkes zur Erfüllung solcher Aufgaben zusammengefaßt werden, die zweckmäßig nicht von jeder einzelnen Krankenkasse für sich, sondern für das ganze Gebiet gemeinsam durchgeführt werden.
Weiter hat das Gesetz die Aufgabe, den Führergedanken bei den Versorgungsträgern in einer den besonderen Verhältnissen der Sozialversicherung angepaßten Weise durchzuführen, die Aufsicht straff zusammenzufassen und wirksamer zu machen und die Sozialversichernngsbehörden zu vereinheitlichen. Beseitigt werden ferner die Verschiedenheiten des Rechtes der einzelnen Versicherungsarten, wo sie nicht begründet sind.
sonst Neues.-
Der Prinzgemahl der Niederlande gestorben
Göring zum Reichsforstmeister ernannt
Das siamesische Königspaar in Berlin
Der Mord an dem Amtswalter Elsholz vor Gericht
Die Abstimmung im Saargebiet
Die Richtlinien für die Verleihung der Abstimmungsberechtigung