Ausgabe 
(21.3.1933) Nr. 73
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Parteiamtliches Organ der Bremer Nationalsozialisten

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Am Tage der feierliche« Eröffnung des deutsche» Reichstages, der wie keiner seiner Borgänger seit dem Ende des großen Krieges sich zum nationale» uud wehrhaften Staat bekennt, gedenke ich in Ehr­furcht und Dankbarkeit der für Deutschland Ge­fallenen. In steter Treue grüße ich die Hinter» idlirbeuen unserer teuren Toten und in herzliche, Kameradschaft all meine Kameraden aus dem groß«, krieg. Die Opfer an Leben und Gesund­heit, dir dieser Krieg von Deutschland forderte, find nicht umsonst gebracht worden. Aus dem Miedcrbruch ringt sich Deutschland wieder zu nationaler Kraft empor im Geiste derer, die für Galt und Vaterland kämpften «nd fiele«.

Ein starkes Deutsches Reich soll chr stolzes nad bleibendes Ehrenmal sein!

Berlin, den 21. März 1933.

(gez.): von Hindenburg Generalseldmarschall, Reichspräsident.

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Unter dieser Ueberschrift schreibt Alfred Ro - senberg im „Völkischen Beobachter":

Der 21. März 1833 ist Nationalfeiertag. Das, was in seinem Verlauf vor sich geht, ist ein ge­schichtlicher Alt, ein Symbol. Am 21. März wird die Revolte von 1918 staatsrechtlich überwunden und nun zieht unter dem Symbol der zwei Mil­lionen toter Helden und im Zeichen des Haken­kreuzes das Reich den Schlußstrich.

Am 21. März beginnt die Sterbestunde des Marxismus. Erwachte deutsche Arbeiter verbrenne» heute selbst ihre roten Fahnen aus den Markt­plätzen deutscher Städte. Wir heiße« sie mit Handschlag willkommen. Ihre „Führer" aber werden wir zur Rechenschaft ziehen.

Am 21. März stürzt die Staatsanschauung der letzten 150 Jahre. Der Liberalismus hat sich als unfähig erwiesen. Am 21. März vergeht aber endlich auch das Mittelalter.

Heute darf deutsche Volkspolitik nicht mehr als Mittel zur machtpolitischen Durchsetzung konfessio­neller Gedanken betrachtet werden. Ebenso wie der

soziale, mich der konfessionelle Klassenkampf ver­schwinden.

Die Charaktererneuerung inmitten der bis­herigen Schande durchgeführt zu haben, ist Wolf Hitlers unsterbliches Verdienst.

Die deutsche Revolution marschiert anders als dir französische «nd russische.

Sie ist tiefer und größer, sie ist umfassender und gewaltiger, sie predigt Gedanken, die allein auch die anderen noch wertvollen Nationen des Abend­landes anerkennen^ müssen, wenn sie nicht im Sumpf von Liberalismus und Bolschewismus ver­gehen wollen.

Deshalb ist die deutsche Volkserhebung kenne Bedrohung der Lebcnsnotwendigkeiten anderer, sondern wird einmal als Rettung ganz Europas anerkannt werden müssen.

Mit diesem Gedanken gehen wir nach Potsdam, mit diesen Gefühlen werden wir den geschichtlichen Tag begehen, werden unsere Symbole vereint sehen mit den Fahnen von Leuthen »»nd Tannenberg, und am Grabe des großen Preußenkönigs wird sich die Einheit Grotzdeutschlands vollziehe».

Berlin, 20. März. Auf Grund der heu­tigen Beschlüsse des Reichskabinetts ist deut Reichstag folgender Entwurf eines Gesetzes Hur Behebung der Not von Volk und Reich heute nachmittag zugegangen:

Entwurf eines Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung desReichs- rares hiermit verkündet wird, nachdem fest­gestellt ist, daß die Erfordernisse verfaß- sungsänbcrnder Gesetzgebung erfüllt sind.

Artikel 1

Reichsgesetze können allster in dem in der Reichsverfasfmtg vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsvegierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Ar­tikeln 85 Abs. 2 und 87 -er Reichsverfas- sung bezeichnete« Gesetze.

Artikel 2

Die von der Reichsvegierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfas- sung abweichen, soweit sie nicht die Einrich­tung des Reichstages und des Reichsrates als solche zum Gegenstand habe«. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unbe­rührt.

Artikel 3

Die von der Reichsregiernng beschlossenen Reichsgesetzc werden vom Reichskanzler aus­gefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet Sie treten, soweit sie nichts anderes be­stimmen, mit dem aus die Verkündn«g fol­genden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung!.

Artikel 4

Verträge des Reiches mit fremden Stat­ten, die sich! auf Gegenstände der Reicht gesetzgebung beziehen, bedürfen iür die

Dauer der Geltung dieses Gesetzes nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregie­rung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Artikel 5

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Berkündnng in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft. Es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichs­regiernng durch «ine andere abgelöst wird.

Dieser Gesetzentwurf wird von den Re­gierungsparteien als Initiativantrag mit der Unterschrift der Fraktionsfühver der Regierungsparteien im Reichstage einge­bracht werden.

Zu dem Ermächtigungsgesetz ist folgen­des zu bemerken:

Artikel 85 Abs. 2 bezieht sich auf die Feststellung des Reichshaushalts durch Ge­setz, Artikel 87 auf die Aufnahme von Kre­diten durch' das Reich, die bisher nur durch Reichsgesetz erfolgen konnte.

Die in Artikel 3 des Entwurfes genannten Artikel 68 bis 77 umfassen den gesamten

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Potsdam, 20. März. Die alte Residenz- und Garnisonstadt Potsdam trifft ihre letzten äußeren Vorbereitungen für den Staatsakt am heutigen Dienstag. Die Garnisonkirche, der Mittelpunkt des weihevollen Aktes, erhält schlichtes Tannen- grün als Schmuck, ebenso der Tribünenaufbau »eben der Kirche. Vom Bahnhof bis in die Stadt hinein find umkränzte Masten aufgestellt, von denen abwechselnd die schwarz-weitz-rote Flagge «nd das Hakenkreuzbarmer im frischen MLrzwind lochen. Handwerker, unterstützt von ReichÄvchrjoldaten, schaffen vor den Häusern in

fünften Abschnitt der Reichsverfassung, der folgende Bestimmungen enthält: daß Ge­setze vom Reichstag beschlossen werden (Ar­tikel 68), Gesetzesvorlagen der Reichsregie­rung der Zustimmung des Reichsrates be­dürfen (Artikel 69), die Verkündung der verfassungsmäßig zustandegekommenen Ge­setze durch den Reichspräsidenten erfolgt (Artikel 70), daß Reichsgesetze 14 Tage nach ihrer Verkündung im Reichsgefetzblatt in Kraft treten (Artikel 71), daß ein Reichs­gesetz nm zwei Monate ausgesetzt werden müsse, wenn ein Drittel des Reichstages es verlangt (Artikel 72), den Artikel über Volksentscheid und Volksbegehren (Artikel 73), das Einspruchsrecht des Reichsrates gegen vom Reichstag beschlossene Gesetze (Artikel 74), die Außerkraftsetzung eines Be­schlusses des Reichstages durch Volksent­scheid (Artikel 75), die Bestimmungen über die Aenderung der Verfassung im Wege der Gesetzgebung, wonach Zwei-Drittel- Mehrheit erforderlich ist (Artikel 76) und den Artikel über die Ausführungsbestim­mungen, die zu Reichsgesetzen von der Reichsregierung erlassen werden (Art. 77).

gsnüstst

der näheren Umgebung der Garnisonkirche weitere erhöhte Tribünen.

In den Straßen Potsdams ist es am Montag von Stunde zu Stunde lebhafter geworden. Am Nachmittag fanden vor der Garnisonkirche mehrere Vorbeimärsche der Reichswehrabteilungen zu Fuß und zu Pferde statt.

Das Wetter ist kühl und recht unbeständig. An der geschmückten Ehrentribüne neben der Kirche find je zwei große schwarz-weiß-rote und Haken- kreuzfkaüsen angebracht worden.

^r*ankfui*r - Weimar*« polsüsm

D-ie Deutsche Revolution des März 1933 wird das Gesicht des deutschen Staates mindestens! auf Jahrzehnt« hinaus beeinflussen.

Die Entwicklung Deutschlands von einem Ge­wirr kleiner Staaten, die sich gegenseitig be­kämpften und befehdeten, Aber einen losen Bund von Ländern, die sich bis zu einem ge­wissen Grade ihrer Verbundenheit bewußt wa­ren, z,u einem staatlichen Organismus, der von! einem Willen durchpulst -ist, hat mit dieser Re­volution ihren vorläufigen Abschluß gefunden.

Das, was unsere Vater und Großvater er­sehnten, ist heute zu einem großen Teil ver­wirklicht.

Das, was die Männer in der Frankfurter Paulsvirche in schwärmerischen Reden feierten, ist in einem harten und ernsten Jahrzehnt mühsam geschaffen worden.

Das Bismarck-Reich war die Vorstufe des Großdeutschland, für das heute gearbeitet wird. Aber dieses Bismarck-Reich war lediglich or­ganisatorisch eine Einheit, die noch dazu nicht aus dem Volke heraus gewachsen war, sondern von weilschguenden Männern im Interesse des Volkes mit Waffengewalt erzwungen wurde.

Durch nichts könnte der außerordentliche Un­terschied zwischen dem Wsmarck-Reich und dem Deutschland" Adolf Hitlers gekennzeichnet wer­de», als durch die Tatsache^ daß der vom Ver­trauen des Volkes an die Staatsführung be­rufene Kanzler Adolf Hitler die Reichseinheit in wenigen Wochen fester schmiedete, als es dem ersten Kanzler des Deutschen Reichs, Otto von Bismarck, in jahrzehntelanger Arbeit ge­lungen war.

Bismarck mußte gegen breite Schichten des Volkes feine Ideen durchsetzen und er selbst War nicht so mit Fühlen und Denken denn Volke verhaftet, daß er die in diesem Volke ruhenden Kräfte dazu einsetzen konnt«, um seine Ziele zu verwirklichen.

In dem deutschen Reich von 1871 fehlt« nicht die Erkenntnis der deutschen Verbunden­heit, Wohl aber fehlte der fanatische Wille einer ganzen Nation, die trennenden Mauern niederzureißen und die Ströme deutsck>cr Le­benskraft in ein Bett zu leiten.

Wir stehen heute am Ende und am Anfang einer Entwicklung. Wir stehen am Ende des liberalistischen Zeitalters, der parlamentarischen Demokratie, und wir stehen am Ende des reinen Machtkampfes Zwischen den jungen Kraft«, der Nation und den Gegnern einer nationalen Einigung.

Wir stehen am Anfang eines Zeitalters, das von dem Nationalsozialismus beherrscht wird. von der Idee, die die Verbundenheit des ein­zelnen Menschen mit seinem Volk erkennt pmd aus dieser Verbundenheit aufbauend die Ar­beit des einzelnen für die Gesamtheit nutz­bar macht.

Die Zeiten, da es einen Herrscher Md Millionen Untertanen gab, sind vorüber. Das 20. Jahrhundert sticht im Zeichen von Män­nern, die ass der Masse des Volkes heraus^ .aüwachle». nur ank Grund ihrer FWüsieiHsÜ