Ausgabe 
(1.3.1933) Nr. 53
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Die Stünde der Abrechnung und der Rieder- brechung des roten Terrors ist da. Das Kabinett Hitler hat mit eiserner Entschlossenheit schon im Laufe des gestrigen Tages aus dem, was sich in. der vergangenen Nacht in der Reichshauptstadt ab­spielte und was sich nach dem Willen des bolsche­wistischen Untermenschentums in ganz Deutschland wiederholen sollte, die Konsequenzen gezogen. Das Ausräumen mit der marxistischen Mordpest be­ginnt.

Um II Uhr gestern vormittag trat das Kabi­nett zu einer Sitzung zusammen, in der die zu treffenden Matznahmen gegen den marxistischen Mordterror eingehend durchgeprüft wurden. An dieser Sitzung nahmen autzer sämtlichen Ministern auch sämtliche Kommissare des Reiches für Preu­ßen teil. Zunächst nahm Reichsminister Pg. G 0 e « ring zu dem Untersuchungsergebms des Reichs­tagsbrandes Stellung.

Pg. Goering stellte zunächst fest, daß die Brandstiftung im Berliner Schloß und im Reichs­tag auf Anweisungen zurückzuführen sei, die man unter dem im Karl-Liebknecht-Haus vorgefundenen Material festgestellt habe. Bei der Durchsuchung des Karl-Liebknecht-Hauses seien über 100 Zentner hochverräterische Akten in unterirdischen Gängen gefunden worden, deren bisher nur oberflächliche Prüfung durch den Oberreichsanwalt ein Material an das Tageslicht gefördert hatte, das bis ins einzelne gehende hochverräterische und landesver- räterische Pläne der KPD enthülle. Nach diesem Material steht einwandfrei fest, daß die KPD Ter­rorakte vorbereitet hat. Die Aktionen sollten aus ein bestimmtes Signal hin gleichmäßig in ganz Deutschland von besonders ausgebildeten Terror- formationen durchgeführt werden. Unter diesen Aktionen seien in erster Linie planmäßige Brand­stiftungen, die in allen lebenswichtigen Betrieben und in öffentlichen Gebäuden vorgenommen wer- - den sollten, zu verzeichnen. Diese Brandstiftungen seien aber nur ein kleiner Teil der geplanten Terrorakte. Hand in Hand mit diesen Terror­akten seien Attentate gegen verantwortliche Leiter des Staates und gegen die Führer politischer Par­teien geplant. Es war die Bereitstellung beson­derer Terrorformationen vorgesehen, deren Auf­gabe es sein sollte, die

Angehörigen führender Persönlichkeiten, vor

allem Frauen und Kinder als Geiseln fort­zuschaffen.

Aus dem Material, das bisher gesichtet worden sei, geht ferner hervor, daß die KPD starke Ter­rorgruppen zusammengestellt habe, die als Schutz­polizei, SA und SS, als Stahlhelm verkleidet in Aktion treten sollten.

Alle diese Terrorakte — so betonte Pg. Goering, feien bereits vorbereitet gewesen, und es sind getniig Beweise dafür, daß der Reichs­tagsbrand zu einem kommunisti­schen Umsturzde rfuch werden sollte.

Goering führte weiter aus, daß die Unter­suchung der Reichstagsbrandstiftung bisher den einwandfreien Beweis ergeben habe, daß der kommunistische Abgeordnete Tovgler innerhalb des ReichstagsgebändeS stundenlang mit dem verhafteten kommunistischen >Brandstifter zu- sammengewesen sei. Außerdem konnten «ach Mitteilungen des Neichsministers zwei Leute ge- faßt werden, die nach Beginn des Brandes von» Urichstagsgebäude telephonisch sich mit der Redak­

tion des „Vorwärts" in Verbindung setzten, nm ihre Mitteilungen an den „Vorwärts" weiter­zugeben.

Das Kabinett war einmütig der Ansicht, daß iin Interesse der Nation und zum Schutze von Volk und Staat nur eine rücksichtslose Brutalität gegenüber der marxistischen Mord- pest am Platze sei. Das Kabinett beschloß dann nach mehrstündiger Sitzung, dem Herrn Reichs­präsidenten eine Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vorzuschlagen, die alle die Vollmachten für die Reichsregierung enthält, die notwendig sind, um die rote Mordpest mit Stumpf und Stiel auszurotten.

Das Kabinett Hitler hat mit dieser ersten Maßnahme znr Niederbrechung des marxisti­schen Terrors gezeigt, daß es gewillt ist, in der

gebotenen Schärfe And Rücksichtslosigkeit die Maßnahmen zu treffen, die im Interesse von Volk und Nation notwendig find. Dem Mordge- sindel, das sich 13 Jahre in Deutschland austoben konnte, sind 4Sü der Unsrigen zum Opfer gefallen. Im Namen dieser Toten, die um die Freiheit von Volk und Ration fielen, wird abgerechnet werden.

Der Kommissar des Reiches für das preußische Ministerium des Innern, Rcichsminister Goering, wird in allerkürzester Frist der Oessentlichkeit die Dokumente vorlegen, die die Notwendigkeit aller getroffenen Maßnahmen belege». Es findet ledig­lich noch eine Sichtung des überaus umfangreichen Materials statt, sowie eine letzte Prüfung im Hin­blick darauf, daß durch die Veröffentlichung die Staatssicherheit nicht noch mehr gefährdet wer­de« darf.

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Berlin, 28. Februar. Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat trägt das Datum vom 28. Fe­bruar 1933 und hat folgenden Wortlaut: Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 -er Reichsverfassung wird zur Abwehr kommu­nistischer staatsgefährdeuder Gewaltakte fol­gendes angeordnet:

- 8 1 Die Artikel 114. 115, 117, l18, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts, der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versamm­lungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgehcimnis, An­ordnungen von Haussuchungen und Be­schlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

8 2

Wenn in einem Lande die zur Wieder­herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen nicht ge­troffen werden, so kann die Reichsregierung insoweit die Befugnisse der obersten Lan- dcsbehörde vorübergehend wahrnehmen.

8 3

Die Behörden der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) haben den auf Grund des Paragraphen 2 erlassenen Anordmmaeu der Peichsregierung im Rahmen ihrer Zu­ständigkeit Folge zu leisten.

8 4 '

Wer von den obersten Landesbehörden oder den ihnen Nachgeordneten Behörden zur Durchführung dieser Verordnung er­lassenen Anordnungen zuwiderhandelt, oder wer zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer schwe­reren Strafe bedroht ist, mit Gefängnis nicht unter einem Mouät oder mit Geldstrafe von 1SV bis 15 «V0 Mark bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung nach Absatz 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben herbei­führt, y»ird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gelängms nicht unter sechs Monaten und, -vcnn die Zuwiderhandlung den Tod eines Menschen verursacht, mit

dem Tode, bei mildernden Umständen mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren, bestraft. Daneben kann auch auf Vermögenseinzie­hung erkannt werden. Wer zu einer ge­meingefährlichen Zuwiderhandlung (Absatz 2) auffordert oder anreizt, wird mit Zucht­haus, bei mildernden Umständen mit Ge­fängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

8 5

Mit dem Tode sind die Verbrechen zu be­strafe», die das Strafgesetzbuch in den Para­graphen 81 (Hochverrat), 229 (Giftbeibrin- gung), 397 (Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Ueberschwemmung), 315 Absatz 2 (Be­schädigung von Eisenbahnanlagen), 324 (ge­meingefährliche Vergiftung) mit lebens­länglichem Zuchthaus bedroht.

Mit dem Tode, oder soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zucht­haus bis zu 15 Jahren wird bestraft:

1. ) wer es unternimmt, den Reichspräsi­denten oder ein Mitglied oder einen Kom­missar der Reichsregierung oder einer Lan­desregierung zu töten, oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt, oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet.

2. ) wer in den Fällen des Paragraphen 115 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (schwerer Aufruhr) oder des Paragraphen 215 Ab­satz 2 des Strafgesetzbuches (schwerer Land­friedensbruch) die Tat mit Waffen oder in bewußtem und gewalltem Zusammenwirken mit einem Bewaffneten begeht,

3. ) wer eine Freiheitsberaubung (Para­graph 23S des Strafgesetzbuches) in der Absicht begeht, sich des der Freiheit Be­raubten als Geisel im politischen Kampf zu bedienen.

8 6

Diese Verordirung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, 28. Februar 1933.

Der Reichspräsident: gez: von Hindenburg.

Der Reichskanzler: gez. Adolf Hitler.

Der Reichsminister des Innern: gez. Dr. Krick.

Der Reichsminister der Justiz: aez. Dr. Gürtuer.

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psktivi'l Säe» Senat sueti mit ile» Xk-S.?

Jahre hindurch hat man unseren Führer Adolf Hitler und unsere Bewegung ver- spottet, als wir immer wieder und bei jeder Gelegenheit darauf hinwiesen, 7>aß der Kommunismus über Deutschland her­einbricht, wenn nicht wir in letzter Stunde ihm entgegentreten. Man hat uns ver­lacht und verspottet und als erst 109 Kom­munisten in: Reichstag saßen, als die Ter­rorakte sich Tag für Tag steigerten, da wurde man hier und da stutzig, aber noch immer wagte keiner die Konsequenzen zu ziehen. 14 Jahre lang hat man es ge­duldet, daß im Liebknecht-Haus in Berlin sich. eine Hochverratszentrale betätigte und erst ein nationalsozialistischer Polizeipräsi­dent räumte nach 48 Stunden die Katakom­ben aus, in denen zentnerweise Terror­pläne und Mordanschläge lagerten. UM wieder 48 Stunden später steht das Reichs­tagsgebäude in Flammen und nur drrch das energische Zugreisen unseres Pg. Goe­ring war es möglich, einen olutigen Bür­gerkrieg zu verhindern.

Die neue Reichsregierung hat sofort er­kannt, daß die wirkliche Gefahr nicht bei den bezahlten Objekten liegt, die sich zu TerroraT'.en verleiten lassen, sondern daß zuerst einmal der Marxismus in seinem ganzen Umfange und in allen seinen Spiel­arten mit . Stumpf und Stiel ausgerottet werden muß, wenn Staat und Volk erhal­ten bleiben soll. Darum richten sich die Maßnahmen der Reichsregierung nicht ge­gen eine einzelne Partei, sondern gegen den Marxismus schlechthin, der allein nn- ausschließlich der geistige Urheber all des Elends und nun auch all der Terrorakte (st die wir in Deutschland erleben.

Nur in Bremen finden sich noch heute Männer, die heute sogar es wagen unter schwarz-weiß-roter Farbe ihren Wühlern etwas vorzulügen, die mit diesem Marxis­mus, mit diesen volkszerftörenden Kräften zusammen paktieren. Ja, es findet sich ein Senator Stahlknecht in Bremen, der in öffentlicher Wahlversammlung sich schützend vor den Marxismus stellt und erklärt, daß er doch. auch seine guten Seiten habe.

Roch nie in der Gcschicht: hat Bremen einen solch;» moralischen Tiefstand durch­lebt wie heute.

Wir stellen fest, daß der Bremer Senat es gestattet, daß ein Professor Halle in Bre­men gegen die christliche Ehe hetzen sollte und wenn nicht im letzten Augenblick dieses Subjekt von der Reichsregierung verhaftet worden wäre, so Hütte am gestrigen Diens­tag sein Vortrag in der Soziotogischen Stu- diengesellschäft stattgefunden, die in erster Linie von bremischen Lehreckräften besucht und gestützt wird. Ist sich die bremische VevölkeriMg nicht darüber klar, daß hier bewußt oder unbewußt mit Hilfe des brc- mischen Senats eine geistige und seelische Verseuchung der bremischen Jugend erfolgt, die viel schlimmer und furchtbarer sich aus­wirken muß, als wenn wirtlich ein paar Handelsschiffe mehr oder weniger in Bre­men ihre Ladung finden?,