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Die Stünde der Abrechnung und der Rieder- brechung des roten Terrors ist da. Das Kabinett Hitler hat mit eiserner Entschlossenheit schon im Laufe des gestrigen Tages aus dem, was sich in. der vergangenen Nacht in der Reichshauptstadt abspielte und was sich nach dem Willen des bolschewistischen Untermenschentums in ganz Deutschland wiederholen sollte, die Konsequenzen gezogen. Das Ausräumen mit der marxistischen Mordpest beginnt.
Um II Uhr gestern vormittag trat das Kabinett zu einer Sitzung zusammen, in der die zu treffenden Matznahmen gegen den marxistischen Mordterror eingehend durchgeprüft wurden. An dieser Sitzung nahmen autzer sämtlichen Ministern auch sämtliche Kommissare des Reiches für Preußen teil. Zunächst nahm Reichsminister Pg. G 0 e « ring zu dem Untersuchungsergebms des Reichstagsbrandes Stellung.
Pg. Goering stellte zunächst fest, daß die Brandstiftung im Berliner Schloß und im Reichstag auf Anweisungen zurückzuführen sei, die man unter dem im Karl-Liebknecht-Haus vorgefundenen Material festgestellt habe. Bei der Durchsuchung des Karl-Liebknecht-Hauses seien über 100 Zentner hochverräterische Akten in unterirdischen Gängen gefunden worden, deren bisher nur oberflächliche Prüfung durch den Oberreichsanwalt ein Material an das Tageslicht gefördert hatte, das bis ins einzelne gehende hochverräterische und landesver- räterische Pläne der KPD enthülle. Nach diesem Material steht einwandfrei fest, daß die KPD Terrorakte vorbereitet hat. Die Aktionen sollten aus ein bestimmtes Signal hin gleichmäßig in ganz Deutschland von besonders ausgebildeten Terror- formationen durchgeführt werden. Unter diesen Aktionen seien in erster Linie planmäßige Brandstiftungen, die in allen lebenswichtigen Betrieben und in öffentlichen Gebäuden vorgenommen wer- - den sollten, zu verzeichnen. Diese Brandstiftungen seien aber nur ein kleiner Teil der geplanten Terrorakte. Hand in Hand mit diesen Terrorakten seien Attentate gegen verantwortliche Leiter des Staates und gegen die Führer politischer Parteien geplant. Es war die Bereitstellung besonderer Terrorformationen vorgesehen, deren Aufgabe es sein sollte, die
Angehörigen führender Persönlichkeiten, vor
allem Frauen und Kinder als Geiseln fortzuschaffen.
Aus dem Material, das bisher gesichtet worden sei, geht ferner hervor, daß die KPD starke Terrorgruppen zusammengestellt habe, die als Schutzpolizei, SA und SS, als Stahlhelm verkleidet in Aktion treten sollten.
Alle diese Terrorakte — so betonte Pg. Goering, feien bereits vorbereitet gewesen, und es sind getniig Beweise dafür, daß der Reichstagsbrand zu einem kommunistischen Umsturzde rfuch werden sollte.
Goering führte weiter aus, daß die Untersuchung der Reichstagsbrandstiftung bisher den einwandfreien Beweis ergeben habe, daß der kommunistische Abgeordnete Tovgler innerhalb des ReichstagsgebändeS stundenlang mit dem verhafteten kommunistischen >Brandstifter zu- sammengewesen sei. Außerdem konnten «ach Mitteilungen des Neichsministers zwei Leute ge- faßt werden, die nach Beginn des Brandes von» Urichstagsgebäude telephonisch sich mit der Redak
tion des „Vorwärts" in Verbindung setzten, nm ihre Mitteilungen an den „Vorwärts" weiterzugeben.
Das Kabinett war einmütig der Ansicht, daß iin Interesse der Nation und zum Schutze von Volk und Staat nur eine rücksichtslose Brutalität gegenüber der marxistischen Mord- pest am Platze sei. Das Kabinett beschloß dann nach mehrstündiger Sitzung, dem Herrn Reichspräsidenten eine Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vorzuschlagen, die alle die Vollmachten für die Reichsregierung enthält, die notwendig sind, um die rote Mordpest mit Stumpf und Stiel auszurotten.
Das Kabinett Hitler hat mit dieser ersten Maßnahme znr Niederbrechung des marxistischen Terrors gezeigt, daß es gewillt ist, in der
gebotenen Schärfe And Rücksichtslosigkeit die Maßnahmen zu treffen, die im Interesse von Volk und Nation notwendig find. Dem Mordge- sindel, das sich 13 Jahre in Deutschland austoben konnte, sind 4Sü der Unsrigen zum Opfer gefallen. Im Namen dieser Toten, die um die Freiheit von Volk und Ration fielen, wird abgerechnet werden.
Der Kommissar des Reiches für das preußische Ministerium des Innern, Rcichsminister Goering, wird in allerkürzester Frist der Oessentlichkeit die Dokumente vorlegen, die die Notwendigkeit aller getroffenen Maßnahmen belege». Es findet lediglich noch eine Sichtung des überaus umfangreichen Materials statt, sowie eine letzte Prüfung im Hinblick darauf, daß durch die Veröffentlichung die Staatssicherheit nicht noch mehr gefährdet werde« darf.
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Berlin, 28. Februar. Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat trägt das Datum vom 28. Februar 1933 und hat folgenden Wortlaut: Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 -er Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdeuder Gewaltakte folgendes angeordnet:
- 8 1 Die Artikel 114. 115, 117, l18, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts, der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgehcimnis, Anordnungen von Haussuchungen und Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.
8 2
Wenn in einem Lande die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen nicht getroffen werden, so kann die Reichsregierung insoweit die Befugnisse der obersten Lan- dcsbehörde vorübergehend wahrnehmen.
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Die Behörden der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) haben den auf Grund des Paragraphen 2 erlassenen Anordmmaeu der Peichsregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu leisten.
8 4 '
Wer von den obersten Landesbehörden oder den ihnen Nachgeordneten Behörden zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt, oder wer zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist, mit Gefängnis nicht unter einem Mouät oder mit Geldstrafe von 1SV bis 15 «V0 Mark bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung nach Absatz 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben herbeiführt, y»ird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gelängms nicht unter sechs Monaten und, -vcnn die Zuwiderhandlung den Tod eines Menschen verursacht, mit
dem Tode, bei mildernden Umständen mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren, bestraft. Daneben kann auch auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Wer zu einer gemeingefährlichen Zuwiderhandlung (Absatz 2) auffordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
8 5
Mit dem Tode sind die Verbrechen zu bestrafe», die das Strafgesetzbuch in den Paragraphen 81 (Hochverrat), 229 (Giftbeibrin- gung), 397 (Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Ueberschwemmung), 315 Absatz 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen), 324 (gemeingefährliche Vergiftung) mit lebenslänglichem Zuchthaus bedroht.
Mit dem Tode, oder soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft:
1. ) wer es unternimmt, den Reichspräsidenten oder ein Mitglied oder einen Kommissar der Reichsregierung oder einer Landesregierung zu töten, oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt, oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet.
2. ) wer in den Fällen des Paragraphen 115 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (schwerer Aufruhr) oder des Paragraphen 215 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (schwerer Landfriedensbruch) die Tat mit Waffen oder in bewußtem und gewalltem Zusammenwirken mit einem Bewaffneten begeht,
3. ) wer eine Freiheitsberaubung (Paragraph 23S des Strafgesetzbuches) in der Absicht begeht, sich des der Freiheit Beraubten als Geisel im politischen Kampf zu bedienen.
8 6
Diese Verordirung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, 28. Februar 1933.
Der Reichspräsident: gez: von Hindenburg.
Der Reichskanzler: gez. Adolf Hitler.
Der Reichsminister des Innern: gez. Dr. Krick.
Der Reichsminister der Justiz: aez. Dr. Gürtuer.
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psktivi'l Säe» Senat sueti mit ile» Xk-S.?
Jahre hindurch hat man unseren Führer Adolf Hitler und unsere Bewegung ver- spottet, als wir immer wieder und bei jeder Gelegenheit darauf hinwiesen, 7>aß der Kommunismus über Deutschland hereinbricht, wenn nicht wir in letzter Stunde ihm entgegentreten. Man hat uns verlacht und verspottet und als erst 109 Kommunisten in: Reichstag saßen, als die Terrorakte sich Tag für Tag steigerten, da wurde man hier und da stutzig, aber noch immer wagte keiner die Konsequenzen zu ziehen. 14 Jahre lang hat man es geduldet, daß im Liebknecht-Haus in Berlin sich. eine Hochverratszentrale betätigte und erst ein nationalsozialistischer Polizeipräsident räumte nach 48 Stunden die Katakomben aus, in denen zentnerweise Terrorpläne und Mordanschläge lagerten. UM wieder 48 Stunden später steht das Reichstagsgebäude in Flammen und nur drrch das energische Zugreisen unseres Pg. Goering war es möglich, einen olutigen Bürgerkrieg zu verhindern.
Die neue Reichsregierung hat sofort erkannt, daß die wirkliche Gefahr nicht bei den bezahlten Objekten liegt, die sich zu TerroraT'.en verleiten lassen, sondern daß zuerst einmal der Marxismus in seinem ganzen Umfange und in allen seinen Spielarten mit . Stumpf und Stiel ausgerottet werden muß, wenn Staat und Volk erhalten bleiben soll. Darum richten sich die Maßnahmen der Reichsregierung nicht gegen eine einzelne Partei, sondern gegen den Marxismus schlechthin, der allein nn- ausschließlich der geistige Urheber all des Elends und nun auch all der Terrorakte (st die wir in Deutschland erleben.
Nur in Bremen finden sich noch heute Männer, die heute sogar es wagen unter schwarz-weiß-roter Farbe ihren Wühlern etwas vorzulügen, die mit diesem Marxismus, mit diesen volkszerftörenden Kräften zusammen paktieren. Ja, es findet sich ein Senator Stahlknecht in Bremen, der in öffentlicher Wahlversammlung sich schützend vor den Marxismus stellt und erklärt, daß er doch. auch seine guten Seiten habe.
Roch nie in der Gcschicht: hat Bremen einen solch;» moralischen Tiefstand durchlebt wie heute.
Wir stellen fest, daß der Bremer Senat es gestattet, daß ein Professor Halle in Bremen gegen die christliche Ehe hetzen sollte und wenn nicht im letzten Augenblick dieses Subjekt von der Reichsregierung verhaftet worden wäre, so Hütte am gestrigen Dienstag sein Vortrag in der Soziotogischen Stu- diengesellschäft stattgefunden, die in erster Linie von bremischen Lehreckräften besucht und gestützt wird. Ist sich die bremische VevölkeriMg nicht darüber klar, daß hier bewußt oder unbewußt mit Hilfe des brc- mischen Senats eine geistige und seelische Verseuchung der bremischen Jugend erfolgt, die viel schlimmer und furchtbarer sich auswirken muß, als wenn wirtlich ein paar Handelsschiffe mehr oder weniger in Bremen ihre Ladung finden?,