Ausgabe 
(7.2.1933) Nr. 32
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Berlin, k. Februar. Der Reichspräsident hat »nf Grund des Artikels 48 Abs. 1 der Reichsver- fassWig folgendes verordnet:

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Durch das Verhalten des Landes Preußen gegenüber dem Urteil des Staatsgerichtshofes für dos Deutsche Reich vom 25. Oktober 1932 ist eine Verwirrung im Staatsleben eiilgetreten, die das Staats wohl gefährdet.

Ich übertrage deshalb bis auf weiteres dem Reichskommissar für das Land Preußen und seinen Beauftragten die Befugnisse, die nach dem er­wähnten Urteil dem preußischen Staatsministerium Und seinen Mitgliedern zustehen.

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Mit der Durchsührung dieser Verordnung be­auftragte ich den Rcichskommissar für das Land Preußen.

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Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- kündung in Kraft.

Berlin, 6. Februar 1933.

Der Reichspräsident (gez.): v. Hindenburg Für den Reichskanzler (gez.): v. Papen Stellvertr. des Reichskanzlers

Ms Ssgnüoriuns

Amtlich wird mitgeteilt: Die Entwicklung der Regierung-verhältnisse in Preußen hat den Herrn Reichspräsidenten noch einmal veranlaßt, einzu­greifen,

Die Sitzung des Drei-Männer-Kollegiums

Berlin, 7. Februar. Ueber die Sitzung des Drei-Männer-Kollegiums, das bekanntlich die Rechte eines preußischen Staatspräsi­denten wahrnimmt, erfahren wir folgende Einzelheiten:

Auf Veranlassung des Herrn Präsidenten des Preußischen Landtages, Pg. Kerrl, versammelten sich gestern nachmittag zu einer Besprechung über die Auflösung des Preußischen Landtages gemäß Art. 14 der preußischen Verfassung der Herr Präsident des Preußischen Staatsrates, Dr. Adenauer, der Herr Präsident des Preußischen Land­tages, Pg. Kerrl, und der Herr Rekchskom- missar für das Land Preußen, Vizekanzler von Papen, im Preuß. Staatsministerium. Nach längerer Aussprache über die politische Lage gab Herr Präsident Adenauer folgende Erklärung ab:

Der Art. 17 der Reichsverfassung ge­währleistet, wie durch das Urteil des Staats­gerichtshofes vom 25. Oktober 1932 noch­mals ausdrücklich erklärt worden ist, die Eigenstaatlichkeit der Länder. Die Berord- nun-g des Herrn Reichspräsidenten vom 6. 2. 1933 widerspricht diesein Artikel und den vom Staatsgerichtshof irr dem angeführten Urteil daraus gezogenen Folgerungen. Ich bin daher nicht in der Lage, anzuerkennen, daß der Herr Reichskommissar von Papen das nach Art. 14 der preußischen Verfassung de« Ministerpräsidenten zustehende Recht .auszuüben befugt ist. Ich lehne es daher zrb, an der Abstimmung teilzunehmen und

Eine Möglichkeit, auf du Grundlage des Urteils des Staatsge richtshofes für das Deutsche Reich vom 25. Oktober 1932 zu geordneten Verhältnissen zu kommen, hat sich nicht ergeben.

Vielmehr find aus dem Nebeneinander zweier Regierungen in Preußen so unerträgliche Ver­hältnisse entstanden, daß ihre Beseitigung zur Wiederherstellung der Staatsautorität unbedingt geboten ist.

Es hat sich klar gezeigt, daß kein Land zwei Regierungen haben, kein Beamter zweien Herren dienen kann. Die gegenwärtige Lage Deutsch­lands erfordert es gebieterisch, daß im Reich und im größten deutschen Lande eine einheitliche politische Willensbildung erreicht wird. Auch die heute mehr denn je notwendige Sparsamkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel läßt die Auf­rechterhaltung zweier Regierungen nicht mehr zu.

S«gi«i»ung s. 0. Si»sun nutt üsn Srssrssvniektskol sn

Berlin, 6. Febr. In einer längeren Mrt- teilnng über die Auffassung des preußischen Staatsrninisteriums zur Verordnung des Reichs­präsidenten zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in Preußen vom 6. Februar wird erklärt, daß die neue Verordnung gegen die Reichsversassung und gegen die Grundsätze der Entscheidung des Staat-gerichtshofes verstoße. Die preußische StaatsreLierung werde daher unverzüglich die Ent­scheidung des Staatsgerichtshvfes anrufe n.

nur für bestimmte abgegrenzte Ortsteile Gel­tung haben dürfen.

Der Teil der Notverordnung, der sich mit der Presse befaßt, hat ebenfalls die Hauptbestand­teile der alten Verordnungen als Grundlage. Zu beachten ist, daß als Verbotsgrund u. a. auch die Wiedergabe von offensichtlich unrichtigen Nachrichten" gilt.

Neu ist die Bestimmung, daß im Wiederholungsfälle nutze rvrdeut­lich harte Strafen in Kraft treten. Das deutsche Volk wird diese Möglichkeit, ge­gen besonders gemeine Brmrneuvergrftung scharf vorzugehen, außerordentlich begrüßen, da eine gewisse Presse das Recht der freien Mei­nungsäußerung dazu mißbraucht, Volk und .Staat zu beschmutzen und Sitte und Moral zu . untergraben.

Neuist ferne rdasVerbotimAus- land erscheinen der Zeitungen. Auch diese Maßnahme ist schon deshalb gerechtfertigt, weil die in Deutschland wohnenden undeutschen Elemente zu einem gewissen Teil ihre Zentra­len im Ausland sitzen haben und von diesen Zentralen mit Druckschriften versehen werden, die, in Deutschland verbreitet, die Ruhe und Sicherheit aus das gröblichste gefährden können.

Neu ist schließlich auch die Mög­lichkeit zum Verbot von Sammlun­gen zu politischen Zwecken. Diese Be­stimmung bietet die Möglichkeit, den jedem Teutschen unerträglichen Zustand zu verhindern, daß in deutschen Straßen und in deutschen Häu­sern für die Fremdenlegion des russischen Staates gesammelt wird.

Mles in allem ist zu sagen, daß der Erlaß dieser Notverordnung zum Schutze des deutschen Volkes eine unbedingte Notwendigkeit war. Die Person des Reichskanzlers bietet die Gewähr, daß diese Verordnung sich nur gegen die Kreise wendet, die die Zukunft Deutschlands gefähr­den wollen.

Gegen die Saboteure der deutschen Freiheit, gegen Landesverräter mrd bezahlte Jnividuen kann aber keine Bestimmung zu scharf und keine Strafe zu schwer sein!

- Duisburg, 6. Februar. Zu der Beisetzung des am Mittwoch in Homberg erschossenen SA-Mannes Pfaffrath waren aus allen Teilen der Nachbarschaft, auch aus Essen, SA- und SS-Leute auf großen Lastwagen herbeigeeilt.

Als der Zug sich von der Geschäftsstelle der RTDAP. in der Goldstraße, wo die Leiche Psaffraths aufgebahrt war, in die Kremerstraße an einem Bahngclände ent­lang bewegte, wurde plötzlich von der Bahn­seite aus einem stillgelegten Fabrikbetricb eine Salve in die Menge hineingefeuert. Im Na war die Straße von Passanten und Zugteilnehmern gesäubert. Die Polizei, mit Stahlhelmen und Karabinern ausge­rüstet, begab sich sofort auf die Suche nach den Schützen. Bon den Nationalsozialisten wurde einer getötet und sechs andere zum Teil schwer verletzt. Die Angreife? hatten

um I^vuo

Seit über 14 Jahren ließ sich das deutsche Volk von Männern regieren, die mit den seeli­schen Kräften eines Volkes Schindlnder trieben^ die mit fast absoluter Sicherheit die Besten der Nation in die Gefängnisse warfen oder auf an­dere Art verkommen ließen. Wir erinnern nur daran, daß die damalige preußische Regierung den Aktivisten des Rnhrkampfes in den Rük- kea fiel, daß der Befipinngskampf in Oberschle­sien von amtlicher Seite sabotiert wurde, daß unzählige Opfer der deutschen FreiheitMÄve- gung auf das Schuldkonto jener Männer und Mächte kommen, mit denen in Bremen noch heute ein Dr. Gebert, ein Händelskammershn- idikus Ullrich n. a. auf das engste zusammen­arbeiten und zusammen schuldig werden.

Die ausbauende Kraft, der tiefe Sinn des .'rv. Januars liegt in der Tatsache, daß die neun deutsche Regierung wieder heimgefunden hat zu >den Herzen der Menschen, die von ihr regiert werden sollen, daß ihr darum auch die Opfer-» bereitschaft der Nation zur Verfügung steht, diel zu gegenseitiger Treue verpflichtet. Nur der Bremer Senat in seiner grenzenlosen Verständ- uislosigkeit für die wirklichen Belange auch eines Stadtstaates» steht heute noch abseits und glaubt mit lächerlichen Verboten und Ein­schränkungen eine historische Entwicklung aus­schalten zu können. Sein Schicksal wird das der BraunSevering-Regiernng sein, die kläg­lich an Enffchlußlosigkeit und Unzulänglichkeit zugrunde gegangen ist.

Dieser bremische Senat hat nicht nur jetzt, sondern schon bei anderen Gelegenheiten bewie­sen, daß unsere Beurteilung zutreffend ist. Am letzten Sonntag konnten die Herren Ohrenzeu­gen sein, wie ein Staat und eine Regierung Männer ehrt, die für die Allgemeinheit ihr Leben hingegeben haben. Daß sich an der Bei­setzung des gefallenen Schnpowachtmeisters und des ebenso erurordeten Stnrmsührers über ein« Million Menschen beteiligten, beweist uns, wie richtig die Regierung 'Hitler das Empfinden des Volkes verstanden hat.

Anders der Bremer Senat. In unverant­wortlicher Weise duldete er Monate hindurch eine verbrecherische Volksaushetznng feines of­fiziellen Regiernngsorgans, obwohl wir ihn fast täglich Vor der Blutsaat warnten, die einmal ausgehen mußte. Ja, 'der Senat tat das Ge­genteil von dem, was die Oeffentlichkeit er­wartete, er begann nationalsozialistische Ver­sammlungen zu verbieten und stärkte damit den Marxismus in seinen verbrecherischen Plänen. Damals schrieben wir u. a.:Wir erinnern Sie, Herr v. Spreckelsen, daran, daß einst Bre­mer Kaufleute, Hanseaten, hinausgingen flk

«Mch eine Handgranate in die Menge hinein» geschlendert. Nach Wiederherstellung der Ruhe konnte sich der Trauerzng zum Fried­hof begeben. Die Erbitterung in der SA. und SS. ist sehr groß.

Zu den blutigen Ereignissen gibt das Poli­zeipräsidium einen vorläufigen amtlichen Bericht heraus, in dem es u. a. heißt:

Als der Leichenzug sich am Moutagnach- mittag vom SA-Heim durch die Krciner-- straße bewegte, wurde er plötzlich aus dem Hinterhalt beschossen. Aus den Gärten in der Nähe des Polizeipräsidiums und an der Ecke Parlament- und Düsseldorserstraße so­wie in Höhe des Grunewalds wurde der Leichenzug abermals vom dortigen Bahr-ge- lande und vom Dach des Parkhauses be­schossen. Der Schütze, ein Anstreichergelsi.si. wurde von der Polizei. die das Feuer er­widerte, erschossen.

k'nsuksn I-snkttsg sukgslösl

verweise irr sachlicher Hinsicht auf meine Erklärung vom 4. Februar 1933.

Die beiden anderen Herren nahmen von dieser Erklärung Kenntnis und beschlossen:

Gemäß Art. 14 der preußischen Verfassung wird der Preußisch« Landtag mit Wirkung vom 4. März 1933 ausgelöst.

SESniIigsp kussvkuS 6«s k»n«uSisekvn L.sn«ttsgvs vSndsi'ufsn

Berlin, 6. Febr. Präsident Kerrl hat den ständigen Ausschnß des Preußischen Landtages für Dienstag, 20 Uhr, zu einer Sitzung einbe­rufen, um dem Ausschuß Gelegenheit zu geben, zu der Frage der Festsetzung des Zeitpunktes der Neuwahl des Preußischen Landtages Stel­lung zu nehmen.

Ms NoLvvi'si'rZNllng Lum Lokulss üss kZsursvkvn Volkes

Die gestern mittag derkündete Notverordnung hat im großen und ganzen die wesentlichen Be­stimmungen der vorhergehenden Verordnungen übernommen.

Die Rechte der Landesbehörden sind in der neuen Verordnung streng abgegrenzt. Während es früher möglich war, daß einzelne Länder je nach ihrer partei-politischen Regierung die Not­verordnung in dem oder jenem Sinne anwand­ten, bestimmt die Verordnung, daß die Landes- behörden nur in Einzelfällen Versammlungen Und Mszüge unter freiem Himmel verbieten dürfen, »ni» daß allgemeine Verbote dieser Art

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