Sn«m«n, Msnslso, rl«n 7. l^ednusn 1VSI
Linrvtpnsi» 9NWM
V»V.S2
Uskpssng 1S3S
Verlag, Redaktion und Geschäftsstelle: Papenstraße 15. Sprech- sturrde der Redaktion: Montag bis Freitag von 18 bis 19 Uhr.
Fernsprecher: Domsheide 25878.
Die BRZ erscheint Werktags und kostet 3Lsk 1.90 frei Haus, durch die Post zuzüglich 36 Bestellgeld.
Parteiamtliches Organ der Bremer Nationalsozialisten
Anzeigen: hiesige die 10 gespaltene mm°Zeile3ll^0.l0, auswärts 0.12; im Textteil 0.50, auswärts 3LF 0.70; Stellengesuche u. Familienanzeigen 0.06; sonstige kleine Anzeigen dLF 0.08. Platzvorschr. ».Verbindlichkeit. Bei Betriebsstörung, Streik, Verbot usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Rückz. d. Bezugspv
Vi'sun-Tvvsning
abgeseilt
»snsßbttuns gsoiilnolbi* Vs^kANnisss in
Berlin, k. Februar. Der Reichspräsident hat »nf Grund des Artikels 48 Abs. 1 der Reichsver- fassWig folgendes verordnet:
8 »
Durch das Verhalten des Landes Preußen gegenüber dem Urteil des Staatsgerichtshofes für dos Deutsche Reich vom 25. Oktober 1932 ist eine Verwirrung im Staatsleben eiilgetreten, die das Staats wohl gefährdet.
Ich übertrage deshalb bis auf weiteres dem Reichskommissar für das Land Preußen und seinen Beauftragten die Befugnisse, die nach dem erwähnten Urteil dem preußischen Staatsministerium Und seinen Mitgliedern zustehen.
8 2
Mit der Durchsührung dieser Verordnung beauftragte ich den Rcichskommissar für das Land Preußen.
8 3
Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- kündung in Kraft.
Berlin, 6. Februar 1933.
Der Reichspräsident (gez.): v. Hindenburg Für den Reichskanzler (gez.): v. Papen Stellvertr. des Reichskanzlers
Ms Ssgnüoriuns
Amtlich wird mitgeteilt: Die Entwicklung der Regierung-verhältnisse in Preußen hat den Herrn Reichspräsidenten noch einmal veranlaßt, einzugreifen,
Die Sitzung des Drei-Männer-Kollegiums
Berlin, 7. Februar. Ueber die Sitzung des Drei-Männer-Kollegiums, das bekanntlich die Rechte eines preußischen Staatspräsidenten wahrnimmt, erfahren wir folgende Einzelheiten:
Auf Veranlassung des Herrn Präsidenten des Preußischen Landtages, Pg. Kerrl, versammelten sich gestern nachmittag zu einer Besprechung über die Auflösung des Preußischen Landtages gemäß Art. 14 der preußischen Verfassung der Herr Präsident des Preußischen Staatsrates, Dr. Adenauer, der Herr Präsident des Preußischen Landtages, Pg. Kerrl, und der Herr Rekchskom- missar für das Land Preußen, Vizekanzler von Papen, im Preuß. Staatsministerium. Nach längerer Aussprache über die politische Lage gab Herr Präsident Adenauer folgende Erklärung ab:
Der Art. 17 der Reichsverfassung gewährleistet, wie durch das Urteil des Staatsgerichtshofes vom 25. Oktober 1932 nochmals ausdrücklich erklärt worden ist, die Eigenstaatlichkeit der Länder. Die Berord- nun-g des Herrn Reichspräsidenten vom 6. 2. 1933 widerspricht diesein Artikel und den vom Staatsgerichtshof irr dem angeführten Urteil daraus gezogenen Folgerungen. Ich bin daher nicht in der Lage, anzuerkennen, daß der Herr Reichskommissar von Papen das nach Art. 14 der preußischen Verfassung de« Ministerpräsidenten zustehende Recht .auszuüben befugt ist. Ich lehne es daher zrb, an der Abstimmung teilzunehmen und
Eine Möglichkeit, auf du Grundlage des Urteils des Staatsge richtshofes für das Deutsche Reich vom 25. Oktober 1932 zu geordneten Verhältnissen zu kommen, hat sich nicht ergeben.
Vielmehr find aus dem Nebeneinander zweier Regierungen in Preußen so unerträgliche Verhältnisse entstanden, daß ihre Beseitigung zur Wiederherstellung der Staatsautorität unbedingt geboten ist.
Es hat sich klar gezeigt, daß kein Land zwei Regierungen haben, kein Beamter zweien Herren dienen kann. Die gegenwärtige Lage Deutschlands erfordert es gebieterisch, daß im Reich und im größten deutschen Lande eine einheitliche politische Willensbildung erreicht wird. Auch die heute mehr denn je notwendige Sparsamkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel läßt die Aufrechterhaltung zweier Regierungen nicht mehr zu.
S«gi«i»ung s. 0. Si»sun nutt üsn Srssrssvniektskol sn
Berlin, 6. Febr. In einer längeren Mrt- teilnng über die Auffassung des preußischen Staatsrninisteriums zur Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in Preußen vom 6. Februar wird erklärt, daß die neue Verordnung gegen die Reichsversassung und gegen die Grundsätze der Entscheidung des Staat-gerichtshofes verstoße. Die preußische StaatsreLierung werde daher unverzüglich die Entscheidung des Staatsgerichtshvfes anrufe n.
nur für bestimmte abgegrenzte Ortsteile Geltung haben dürfen.
Der Teil der Notverordnung, der sich mit der Presse befaßt, hat ebenfalls die Hauptbestandteile der alten Verordnungen als Grundlage. Zu beachten ist, daß als Verbotsgrund u. a. auch die Wiedergabe von offensichtlich unrichtigen Nachrichten" gilt.
Neu ist die Bestimmung, daß im Wiederholungsfälle nutze rvrdeutlich harte Strafen in Kraft treten. Das deutsche Volk wird diese Möglichkeit, gegen besonders gemeine Brmrneuvergrftung scharf vorzugehen, außerordentlich begrüßen, da eine gewisse Presse das Recht der freien Meinungsäußerung dazu mißbraucht, Volk und .Staat zu beschmutzen und Sitte und Moral zu . untergraben.
Neuist ferne rdasVerbotimAus- land erscheinen der Zeitungen. Auch diese Maßnahme ist schon deshalb gerechtfertigt, weil die in Deutschland wohnenden undeutschen Elemente zu einem gewissen Teil ihre Zentralen im Ausland sitzen haben und von diesen Zentralen mit Druckschriften versehen werden, die, in Deutschland verbreitet, die Ruhe und Sicherheit aus das gröblichste gefährden können.
Neu ist schließlich auch die Möglichkeit zum Verbot von Sammlungen zu politischen Zwecken. Diese Bestimmung bietet die Möglichkeit, den jedem Teutschen unerträglichen Zustand zu verhindern, daß in deutschen Straßen und in deutschen Häusern für die Fremdenlegion des russischen Staates gesammelt wird.
Mles in allem ist zu sagen, daß der Erlaß dieser Notverordnung zum Schutze des deutschen Volkes eine unbedingte Notwendigkeit war. Die Person des Reichskanzlers bietet die Gewähr, daß diese Verordnung sich nur gegen die Kreise wendet, die die Zukunft Deutschlands gefährden wollen.
Gegen die Saboteure der deutschen Freiheit, gegen Landesverräter mrd bezahlte Jnividuen kann aber keine Bestimmung zu scharf und keine Strafe zu schwer sein!
- Duisburg, 6. Februar. Zu der Beisetzung des am Mittwoch in Homberg erschossenen SA-Mannes Pfaffrath waren aus allen Teilen der Nachbarschaft, auch aus Essen, SA- und SS-Leute auf großen Lastwagen herbeigeeilt.
Als der Zug sich von der Geschäftsstelle der RTDAP. in der Goldstraße, wo die Leiche Psaffraths aufgebahrt war, in die Kremerstraße an einem Bahngclände entlang bewegte, wurde plötzlich von der Bahnseite aus einem stillgelegten Fabrikbetricb eine Salve in die Menge hineingefeuert. Im Na war die Straße von Passanten und Zugteilnehmern gesäubert. Die Polizei, mit Stahlhelmen und Karabinern ausgerüstet, begab sich sofort auf die Suche nach den Schützen. Bon den Nationalsozialisten wurde einer getötet und sechs andere zum Teil schwer verletzt. Die Angreife? hatten
um I^vuo
Seit über 14 Jahren ließ sich das deutsche Volk von Männern regieren, die mit den seelischen Kräften eines Volkes Schindlnder trieben^ die mit fast absoluter Sicherheit die Besten der Nation in die Gefängnisse warfen oder auf andere Art verkommen ließen. Wir erinnern nur daran, daß die damalige preußische Regierung den Aktivisten des Rnhrkampfes in den Rük- kea fiel, daß der Befipinngskampf in Oberschlesien von amtlicher Seite sabotiert wurde, daß unzählige Opfer der deutschen FreiheitMÄve- gung auf das Schuldkonto jener Männer und Mächte kommen, mit denen in Bremen noch heute ein Dr. Gebert, ein Händelskammershn- idikus Ullrich n. a. auf das engste zusammenarbeiten und zusammen schuldig werden.
Die ausbauende Kraft, der tiefe Sinn des .'rv. Januars liegt in der Tatsache, daß die neun deutsche Regierung wieder heimgefunden hat zu >den Herzen der Menschen, die von ihr regiert werden sollen, daß ihr darum auch die Opfer-» bereitschaft der Nation zur Verfügung steht, diel zu gegenseitiger Treue verpflichtet. Nur der Bremer Senat in seiner grenzenlosen Verständ- uislosigkeit für die wirklichen Belange auch eines Stadtstaates» steht heute noch abseits und glaubt mit lächerlichen Verboten und Einschränkungen eine historische Entwicklung ausschalten zu können. Sein Schicksal wird das der Braun—Severing-Regiernng sein, die kläglich an Enffchlußlosigkeit und Unzulänglichkeit zugrunde gegangen ist.
Dieser bremische Senat hat nicht nur jetzt, sondern schon bei anderen Gelegenheiten bewiesen, daß unsere Beurteilung zutreffend ist. Am letzten Sonntag konnten die Herren Ohrenzeugen sein, wie ein Staat und eine Regierung Männer ehrt, die für die Allgemeinheit ihr Leben hingegeben haben. Daß sich an der Beisetzung des gefallenen Schnpowachtmeisters und des ebenso erurordeten Stnrmsührers über ein« Million Menschen beteiligten, beweist uns, wie richtig die Regierung 'Hitler das Empfinden des Volkes verstanden hat.
Anders der Bremer Senat. In unverantwortlicher Weise duldete er Monate hindurch eine verbrecherische Volksaushetznng feines offiziellen Regiernngsorgans, obwohl wir ihn fast täglich Vor der Blutsaat warnten, die einmal ausgehen mußte. Ja, 'der Senat tat das Gegenteil von dem, was die Oeffentlichkeit erwartete, er begann nationalsozialistische Versammlungen zu verbieten und stärkte damit den Marxismus in seinen verbrecherischen Plänen. Damals schrieben wir u. a.: „Wir erinnern Sie, Herr v. Spreckelsen, daran, daß einst Bremer Kaufleute, Hanseaten, hinausgingen flk
«Mch eine Handgranate in die Menge hinein» geschlendert. Nach Wiederherstellung der Ruhe konnte sich der Trauerzng zum Friedhof begeben. Die Erbitterung in der SA. und SS. ist sehr groß.
Zu den blutigen Ereignissen gibt das Polizeipräsidium einen vorläufigen amtlichen Bericht heraus, in dem es u. a. heißt:
„Als der Leichenzug sich am Moutagnach- mittag vom SA-Heim durch die Krciner-- straße bewegte, wurde er plötzlich aus dem Hinterhalt beschossen. Aus den Gärten in der Nähe des Polizeipräsidiums und an der Ecke Parlament- und Düsseldorserstraße sowie in Höhe des Grunewalds wurde der Leichenzug abermals vom dortigen Bahr-ge- lande und vom Dach des Parkhauses beschossen. Der Schütze, ein Anstreichergelsi.si. wurde von der Polizei. die das Feuer erwiderte, erschossen.
k'nsuksn I-snkttsg sukgslösl
verweise irr sachlicher Hinsicht auf meine Erklärung vom 4. Februar 1933.
Die beiden anderen Herren nahmen von dieser Erklärung Kenntnis und beschlossen:
Gemäß Art. 14 der preußischen Verfassung wird der Preußisch« Landtag mit Wirkung vom 4. März 1933 ausgelöst.
SESniIigsp kussvkuS 6«s k»n«uSisekvn L.sn«ttsgvs vSndsi'ufsn
Berlin, 6. Febr. Präsident Kerrl hat den ständigen Ausschnß des Preußischen Landtages für Dienstag, 20 Uhr, zu einer Sitzung einberufen, um dem Ausschuß Gelegenheit zu geben, zu der Frage der Festsetzung des Zeitpunktes der Neuwahl des Preußischen Landtages Stellung zu nehmen.
Ms NoLvvi'si'rZNllng Lum Lokulss üss kZsursvkvn Volkes
Die gestern mittag derkündete Notverordnung hat im großen und ganzen die wesentlichen Bestimmungen der vorhergehenden Verordnungen übernommen.
Die Rechte der Landesbehörden sind in der neuen Verordnung streng abgegrenzt. Während es früher möglich war, daß einzelne Länder je nach ihrer partei-politischen Regierung die Notverordnung in dem oder jenem Sinne anwandten, bestimmt die Verordnung, daß die Landes- behörden nur in Einzelfällen Versammlungen Und Mszüge unter freiem Himmel verbieten dürfen, »ni» daß allgemeine Verbote dieser Art
Kommune , bosekiskl 8,oieksn2ug
WioÄsn oin snn spsokosson