Ausgabe 
(6.5.1934) Nr. 124
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Nr. 124 / 2. Vierteljahr

Sonntag, den 6. Mai

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Gelöbnis des Reichsbankprästdenten an Adolf Hitler

Finanzpolitik im Geist Friedrichs öeö Großen

Die feierliche Grundsteinlegung zum Reichsbank-Grweiterungsbau

Berlin, 5. Mai.

Auf historischem Boden, mitten im ältesten Berlin, erfolgte am Sonnabend auf dem Ge­lände des Reichsbankerweiterungsbaues die feier­liche Grundsteinlegung, der auch der Reichskanz­ler Adolf Hitler beiwohnte.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht hielt eine Ansprache, in der er einen Rückblick auf die Ent­wicklung des Bankwesens in Preußen und in Deutschland gab.

Das jetzige Reichsbankgebäude, führte er aus, das für die Zwecke der Reichsbank auch ferner in vollem Umfange erhalten bleiben soll, geht auf ein Gebäude zurück, das bereits unter dem Großen Kurfürsten erbaut wurde, und in dem später der große König vor nunmehr 16g Jahren die königliche Giro- und Lehnbank errichtete, deren Nachfolgerin die heutige Reichsbank ist. Es ist altpreußischer Geist, aus dem das Zentralnoteninstitut des Reiches erstand, und alt­preußischer Geist hat im Hause der Reichsbank geherrscht von Anbeginn bis zur Stunde. Unbe­irrbares Pflichtgefühl, Aufopferung des einzel­nen für das Wohl des Volkes und Staatsganzen hingebende Arbeit, Treue zur Sache und zu sich selbst waren und sind die Richtlinien, die den Geist der Reichsbank gebildet haben. Der Reichs­bankpräsident wandte sich mit Nachdruck gegen das Mißverstehen des Geld- und Bankwesens in breiten Volksschichten und betonte, daß keine vor­geschrittene Volkswirtschaft und keine höhere Zivilisation denkbar sei ohne ein geregeltes Geld- und Bankwesen.

Aber so wenig man dem Marodeur erlaube, den Beruf des zuchtgewohnten Soldaten zu be­flecken, so wenig sollte es den Spekulanten mög­lich gemacht werden, den Beruf des ehrbaren Bankherrn zu beschmutzen.

Es ist kein bloßer Zufall, fuhr Dr. Schacht fort, daß der große Preußenkönig auch der erste schöpferischeOrganisator eines deutschen Geldwesens war. Immer wie­der erscheinen in den politischen Testamenten ge­sunde Finanzen und ein starkes Heer als die Träger des Staates. Dr. Schacht schilderte ein­gehend die von Erfolg gekrönten Versuche des großen Königs, der Mllnzverschlechterung, die er bei seinem Regierungsantritt vorgefunden hatte, und die sich immer weiter auszudehnen schien, ein Ende zu bereiten. Als Friedrich der Große im Jahre 1754 sein abschließendes Münz- edikt erlassen hatte, seien bewußte und gewallte Münzverschlechterungen in den größeren deutschen Ländern nicht mehr vorgekommen. Der preußische Münzfuß habe schließlich seinen Siegeslauf durch ganz Deutschland genommen. Auch in der Or­ganisierung des Bankkredits sei die Tätigkeit Friedrich des Großen bahnbrechend gewesen, wo­für der Reichsbankpräsident zahlreiche Beispiele anführte.

Nach einem Hinweis auf die Gründung der Seehandlung durch Friedrich den Großen beschäf­tigte sich Dr. Schacht mit der Errichtung der Kö­niglichen Giro- und Lehnbank, der Vorläuferin der Reichsbank. Trotz anfänglicher Schwierigkei­ten habe es Friedrich der Große durch seine Aus­dauer und Tatkraft zuletzt dahin gebracht, daß die Bank erfolgreich arbeitete. Die Zeit, in der Friedrich der Große seine schöpferischen geld- und finanzpolitischen Maßnahmen durchführte, war eine Zeit größter Not und Bedrängnis. Aber nicht einen Augenblick sei der König von einer gesunden Geld-, Kredit- und Finanzpolitik abge­wichen. Sparsamkeit, Einschränkung und Opfer habe er von allen Bürgern seines Staates ohne Unterschied verlangt und habe ihnen allen da­durch geholfen. Er habe nicht auf Wunder ge­wartet, weil er wußte, daß die Götter helfen durch Tüchtigkeit und Fleiß. Das seien die Grund­sätze, durch die dieser König inmitten einer feind­lichen Welt den Bestand seines Volkes und Staa- ta- zu mehren und zu wahren verstand als ein wahrer Nationalsozialist auf dem ^ron.

Schacht an Adolf Hitlei-

Der Reichsbankpräsident wandte sich dann an den Reichskanzler und sagte: Sie haben die Güte gehabt, mir den Auftrag zu erteilen, die Grund­steinlegung für den Erweiterungsbau der Reichs­bank zu vollziehen. Ich danke Ihnen dafür und werde, solange Sie mir ihr Vertrauen schenken, keinen höheren Ehrgeiz kennen, als das deutsche Geld- und Kreditwesen in Ordnung zu halten, eine Aufgabe, groß genug, um das Leben eines Mannes auszufüllen. Mein und unser aller Ge­löbnis, das ich Ihnen, Herr Reichskanzler, hier­durch ablege, ist, daß wir uns aufrüsten mit allem Wissen, das unsere Aufgabe erfordert, auf das unser Können diese Aufgabe meistere und unser Willen soll stets eine Richtung haben: Das Wohl des deutschen Volkes und Reiches: und dieses Ge­löbnis soll jeden binde», wer immer jetzt oder in Zukunft im Dienste der Reichsbank steht.

Es ist ein alter Brauch in deutschen Landen, fuhr Dr. Schacht fort, in den Grundstein eines

Hauses eine Reihe von zeitgeschichtlichen Urkun­den und Belegen einzuschließen, die, wenn einmal in später Zeit die Grundmauern eines Hauses wieder aufgenommen werden, dem dann lebenden Geschlecht Einblick gewähren in das, was den Er­bauer des Hauses bewegt hat. So schließe ich nunmehr in diesen Grundstein zum Gedächtnis für spätere Geschlechter ein: 1. Eine bebilderte Abhandlung über die bisherige Entwicklung der Reichshauptbank; 2. die Entwurfszeichnungen zu diesem Erweiterungsbau im Maßstab 1:266; 3. ein Exemplar desVölkischen Beobachters" vom heutigen Tage; 4. je ein Exemplar der im Um­lauf befindlichen Reichsscheidemünzen; 5. ein Ex­emplar des Handbuchs der Beamten der Reichs-

banik von 1934; 6. eine Niederschrift der heute hier gemachtem Ausführungen.

Zu diesen zeitgeschichtlichen Belegen füge ich eine auf Pergament geschriebene Urkunde Lei, deren Inhalt folgendermaßen lautet:

Anschließend an die Stätte, wo der große Preußenkönig die Vorgängerin der Reichsbank gegründet und erstellt hat, wird 169 Jahre später der seit langem geplante, durch die Not des ! Krieges und das Elend der Nachkriegspolitik immer wieder verzögerte Erweiterungsbau der Reichsbank nunmehr nach dem inneren Wieder­aufbau eines willenseinigen Deutschlands unter nationalsozialistischer Führung in Angriff ge­nommen. Der neue Bau soll Zeugnis geben von

Die Rechtsabteilung-RL. ist, wie alle Reichsleitungsstellen der NSDAP., eine Grün­dung des Führers. Sie ist als solche untrennbar verbunden mit der Person ihres Reichsleiters, des Pg. Dr. Hans Frank, der schon seit 1919 zur engsten Gefolgschaft des Führers zählt. Dr. Frank stammt aus dem Kreise der Drexler, Hax- rer, Esser, Christian Weber u. a., die gleichsam die Urzelle des Nationalsozialismus in München bil­deten. Seit 1926 etwa hat er die Bewegung ju­ristisch beraten. Seine Teilnahme an der Erhe­bung des Jahres 1923, bei der er im Kavallerie­zugWrede" zur Feldherrnhalle marschierte; ein Verfahren, das er sich daraufhin wegen Teilnahme zuzog, das jedoch mit seiner Amnestierung endete, und die harten Kampfjahre nach der Neugrün- dung der Partei haben den kämpferischen jungen Juristen immer nur fester mit dem Werke des Führers verbunden. Bald verlegte er seine unge­heure Willenskraft und Zähigkeit auf das mit der nationalsozialistischen Idee zutiefst verbun­dene Sondergebiet des Kampfes um ein deutsches Recht, wozu ihm die über 2666 Verteidigungen, die er in vierzehn Kampfjahren für Parteige­nossen durchgeführt hat, nur allzu reichen Stoff gaben.

Es gibt in Deutschland keinen Oberlandes- gcrichtsbezirk, in dem der Pg. Hans Frank nicht den Nationalsozialismus und seine Kämpfer vor Gericht vertreten hat. In über 4V Straf- und Zivilprozessen ist er als Verteidiger oder Ver­treter des Führers aufgetreten oder stand er als Kläger gegen Verleumdungen des Führers vor den Schranken der Gerichte. Den Hauptpunkt sei­ner juristischen Tätigkeit bildete dabei sicherlich der Prozeß gegen die Ulmer Reichswehroffiziere des Jahres 1936, bei dem es ihm gelang, die Ver­eidigung des Führers bezüglich der Legalität der Bewegung herbeizuführen.

War Hans Frank so seit Jahr und Tag der unermüdliche und persönliche Vertraute des Füh­rers in allen Rechtsangelegenheiten, so hat der Führer selbst im Jahre 1928 durch einen im Völkischen Beobachter" veröffentlichtenAuf­ruf an die der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angehörigen Juristen" auf seinen Vorschlag im Bund Nationalsozialisti­scher Deutscher Juristen die erste Unter­organisation der Partei geschaffen und dieser die ideelle und praktische Entwicklung des deutschen Rechtslebens vom nationalsozialistischen Stand­punkt aus zur Ausgabe gemacht. Wenn der Füh­

rer damals die Not des deutschen Rechts als eine notwendige Zeitangelegenheit und ein im Vor­dergrund der Parteibestrebungen stehendes Auf- gabenfeld bezeichnete, so bedeutete dies schon da­mals für die Juristen der NSDAP. und an ihrer Spitze für den Rechtsbeistand der Parteileitung, Dr. Frank, den Aufriß eines ungeheuren Arbeitsgebietes.

Die fünf Juristen und Volkswirte, die bei Er­laß des Aufrufs zu einer Kampfgemeinschaft zu­sammengeschlossen waren, waren sich bewußt, daß sie einen gigantischen Kampf gegen eine herr­schende Rechtsauffassung auf sich nahmen einen Kamps, der auch heute noch nicht ausgekämpft ist, wenn er auch seit der Machtübernahme durch die NSDAP. unter anderen Voraussetzungen und Be­dingungen geführt werden kann.

Im Oktober 1936 erhielt Dr. Hans Frank vom Führer den ehrenvollen Auftrag, zur zentralen Bearbeitung aller rechtlichen Angelegenheiten der Bewegung eine eigene Abteilung bei der Reichs­leitung die Rechtsabteilung-R. L. zu errichten. Damals befand sich die Partei in Auswirkung der berühmten Septemberwahl 1936 im Zeichen einer stürmischen Vorwärtsentwick- lung. Die zahllosen Neueintritte machten den Ausbau und die Festigung der inneren Organisa­tion notwendig. Der in Angriff genommene Bau des Braunen Hauses sollte der Reichsleitung ein neues größeres Heim verschaffen.

Die Aufgaben, die sich der neugegründeten Ab­teilung boten, waren mannigfaltig. Sie lagen zunächst rein auf dem Gebiet der Rechtsver­waltung. Es galt, Klarheit zu schaffen über die Rechtsbefugnisse der einzelnen Parteigliede­rungen gegenüber Dritten, der immer schärfer werdende politische Kampf machte die Einrich­tung eines Rechtsschutzes für diejenigen Mitglieder der Bewegung notwendig, die sich im Dienste der Bewegung und im Kampf gegen das System irgendwie im Sinne der volksfremden liberalistischen Gesetzgebung strafbar gemacht haben, die einzelnen Dienststellen der Partei muß-

Dr. Goebbels an Vfitzner

Reichsministcr Dr. Goebbels hat an Pro­fessor Pfitzner zur Vollendung des 65. Le­bensjahres das folgende Telegramm gerichtet' Verehrter Herr Professor! Zum heutigen Tage sende ichJhnen meinenherzlichstenWllnsche zugleich auch in der Hoffnung, daß Ihnen noch viele Tags fruchtbringenden Schaffens beschiedev sei« wöge«.

ten beraten und die gegen die Führer der Be­wegung in immer größerem Maße anhängig ge­machten Strafverfahren vorbereitet werden. Erst im März 1931, nach Fertigstellung des Braunen Hauses, erhielt die junge Abteilung ein eigenes Büro und eine eigene Schreibkraft. Bis dahin wurde die Abteilung, so gut es ging, in der Pri- vatkanzlei Dr. Franks geführt.

Nach Erledigung der inneren Organisations­arbeiten wurden in allen Gauen Rechts­stellen errichtet, die ehrenamtlich überwiegend von Pgg. Rechtsanwälten geleitet wurden und noch werden. Sie haben für ihren Eaubereich die gleichen Aufgaben zu erfüllen wie die Rechtsabtei­lung der Reichsleitung für die Gesamtbewegung. Zu ganz besonderer Bedeutung gelangte in den folgenden Jahren des Kampfes der Rechtsschutz.

Es wurde z. V. im Jahre 1932, dem Jahre der größten Krästeentfaltung der Bewegung, für Par­teimitglieder, in der Hauptsache SA.- und SS-- Männer, in 2226 Fällen von der Rechtsabteilung der Reichsleitung Rechtsschutz gewährt.

Ein Vielfaches dieserZahl ist von denEaurechts- stellen ohne Inanspruchnahme der Reichsleitung direkt erledigt worden. In den von der Rechts- abtstlung der Reichsleitung geführten Fällen wur­den etwa 45 Prozent Freispräche erzielt, während in den anderen Fällen die vielfach marxistisch durch­setzten undan die Gesetze gebundenen" Gerichte auf Freiheits- oder Geldstrafe erkannten. Außer diesen Rechtsschutzsachen, die im Jahre 1932 einen Kostenaufwand von über 166 666 Mark erforder­lich machten, wurden außerdem im Jahre 1932 u. a. 236 Parteizivilprozesse von der Rechtsabteilung der Reichsleitung geführt und überwiegend gütlich beigelegt.

226 Disziplinarsachen wurden für Partei­genossen, die wegen ihrer Zugehörigkeit zur Be­wegung von ihrem Arbeitsplatz vertrieben wur­den, bearbeitet. Das sind nur diejenigen Sachen, die von den Eaurechtsstellen nicht bearbeitet wer­den konnten und daher der Rechtsabteilung der Reichsleitung weitergeleitet wurden. Die Tätig­keit der Eaurechtsstellen statistisch zu erfassen, ist wegen der enormen Beanspruchung der Rechts­abteilung der Reichsleitung und ihrer Dienst­stellen leider bis heute nicht möglich gewesen. Insgesamt dürfte ein Vielfaches der genannten Ziffern bei der Summierung der von den ein­zelnen Gaurechtsstellen erledigten Rechtssachen herauskommen.

Ein weiterer Artikel über die einzelnen Rvstorts der Rechtsabteilung-RL. folgt.

der unerschütterlichen Lebenskraft des deutschen Volkes und von dem unbeugsamen Willen zur Erhaltung der geistigen und seelischen Güter der deutschen Volksgemeinschaft.

In diesem Geiste wurde heute am 5. Mai 1934 unter -er Reichspräfidentschaft des Generalfeld­marschalls von Hindenburg und unter der Reichs­kanzlerschaft des Führers Adolf Hitler vom Reichsbankpräsidentcn Dr. Hjalmar Schacht der Grundstein zu diesem Erweiterungsbau der Reichsbank nach den Plänen des Reichsbn'ftl'nu- direktors Heinrich Wolfs gelegt.

(Fortsetzung auf Seite 2)

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So arbeitet die Partei

Die Rechtsabteilung der Reichsleitung der NSDAP.

Leidensweg des Memeldeutschtums

ir. IM. Bremen, 6. Mai.

In der kommenden Woche jährt sich zum zehnten Male der Tag, an dem in Paris Frankreich, England, Italien, Japan und Litauen das in erster Linie betroffene Deutschland wurde nicht gefragt die so­genannte Memelkonvention unterzeichneten. Ein Unrecht schlimmster Art, eine Sünde wider Volkstum und Völkerrecht- wurde, wenn man sv sagen kann, in Paragraphen gefaßt, indem das bereits gewaltsam vom Mutterstaat getrennte Memelland zu einem autonomen Gebiet unter der Oberhoheit Litauens erklärt wurde. Wir sehen in dem Pariser Abkommen nicht zuletzt deshalb ein schreiendes Unrecht, weil der überwie­gend deutsche Charakter der Memelbevölkerung auch mit dem Ausgang der von Litauen in unerhörtester Weife behinderten Landtägswahl vom Mai 1933 vor aller Welt klar erwiesen ist. Ge­genüber 24 deutschen Abgeordneten konnten nur 5 litauische Vertreter in den Landtag entsendet werden. Die sich zum Deutschtum bekennende Vevölkerungsmehrheit macht also fast das Fünffache der durch Zuzug krampfhaft vergrößerten litauischen Min­derheit aus. Und was neben dem Blut den Boden betrifft, so sei mit einem Nachdruck, zu dem nur das gemeinsame Erlebnis einer stolzen Vergangenheit berechtigt, daran er­innert, daß Stadt und Land Memel seit über 600 Jahren ununterbrochen ein Teil Ostpreußens waren.

Doch mit der Loslösung deutschen Bodens vom Mutterland erschöpft sich das dem Memelgebiet zugefügte Leid und Unrecht noch längst nicht. Hätte sich Litauen einiger­maßen an die Bestimmungen des Pariser Abkommens gehalten, das immerhin dem Deutschtum an der Memel das Recht auf Eigenleben und Selbstverwaltung nicht neh­men wollte, so wäre unsern schwer geprüften Volksgenossen dort oben an der Ostsee wenigstens der pausenlose Kampf um ihre im großen Vaterland wurzelnde Kultur er­spart geblieben. Das Memelstatut sieht einen gesetzgebenden Landtag vor, von dessen Vertrauen ein Landesdirektorium mit einem regierenden Präsidenten an der Spitze abhängig ist. Die Interessen Litauens sollen lediglich durch einen Gouverneur wahrgenommen werden, dessen Rechte scharf abgegrenzt find. Der Gouverneur ernennt zwar den Präsidenten des Landesdirekto­riums und besitzt gegenüber Landtags­beschlüssen, die etwa gegen das Abkommen verstoßen, ein Einspruchsrecht, hat im übrigen aber in Pflege des Volkstums und Verwaltung nicht einzugreifen. Vor-allem un­terliegt auch er dem für Meinungsverschie­denheiten vorgesehenen zwischenstaatlichen Gerichtsverfahren, das dem Völkerbund die Rolle eines Garanten zuweist.

Wie aber steht es mit der Autonomie des Memelgebietes in der Praxis? Um das Wesentliche sogleich festzustellen: die Regie­rung in Kowno und ihre Vertreter im Memelland haben die Rechte der ihnen an­vertrauten Deutschen geradezu mit Füßen getreten und ihre Absicht, die Bevölkerung de Gebietsstreifens an der Ostsee mit bru­taler Gewalt zu litauisieren, ganz offen zu­tage treten lassen. Kein Wirkungs­gebiet des memelländischen Deutschtums blieb von den Ueber griffen der national­litauischen Machthaber ver­schont: Eingriffe in die Rechtspflege waren in den vergangenen 10 Jahren an der Tagesordnung; das Bestreben, der litauischen Justiz zur Alleinherrschaft zu verhelfen, führte, den Bestimmungen des Pariser Abkommens zum Trotz, zur Ver­legung der» memelländischen Abteilung des Obersten Gerichtshofes von Memel' nach Kowno; Massenentlassungen deutscher Be­amter und Angestellter gaben der Ver­letzung des Beamtenrechtes eine ungewöhn­liche persönliche Schärfe; dem kirchlichen Leben wurde in organisatorischer Beziehung jäh der deutsch-evangelische Nährboden ent­zogen; aus dem Gebiet der Presseknebelung wurden Musterbeispiele radikaler Wahrheits­entstellungen geliefert: den deutschen Volks­gruppen wurde die Arbeit durch Parteiver- bote brs zum Aeußersten erschwert; grundlos

Folgenschweres Einsturzunglück in Win­terbach

Ein Iungvölkler ermordet

Der Inhalt des deutsch-südslawischen Handelsvertrages

Litauen beugt das Recht des Memel- landes