vremer.
das amUiche Vrgan Ses SeMts
g: Bei täglichem Erscheinen RM. 8,30 einschließlich SS Rps. Zustellungsgebühr; durch die Post
Atz,,
^ ^ . >- ^
^-
Zeitung
-er Freien HanfestM vremm
Erscheinen RM. 8,36 einschließlich so Rps. Zustellungsgebühr; durch die Post RM. 2,30 einschließlich Ueberweisungsgebuhr, ausschl. Postbestellgeld. Der Bezugspreis ist im voraus zu entrichten. — Postscheck Hamburg 172 72. — Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch aus Erstattung oder Ersatz. Bremer Zeitung, Verlagsgefellschaft m.b.H., Eeeren 8 bis 8 / Fernruf: Sammelnnmmer R-land 825.
1
9
3
4
Anzeigen-Grundpreise: Die 22-mm-Zeile im Anzeigenteil 12 Rps., die 76-mm-Zeile im Textteil 7ü Rps. Ermäßigte Grundpreise (für Stellengesuche, Farnilienanzeigen, kleine Anzeigen. Vereinsmitteilungen u. a.l iowie sonstige Bedingungen laut Preisliste. Für Anzeigen durch Fernsprecher keine Gewähr. Annahmeschlutz lS Uhr. Sprechzeit des Verlages werktäglich von 12—13 llhr, der Schriftleitung werktäglich von 16—17 Uhr.
Nr. 124 / 2. Vierteljahr
Sonntag, den 6. Mai
Einzelpreis is Rps.
Gelöbnis des Reichsbankprästdenten an Adolf Hitler
Finanzpolitik im Geist Friedrichs öeö Großen
Die feierliche Grundsteinlegung zum Reichsbank-Grweiterungsbau
Berlin, 5. Mai.
Auf historischem Boden, mitten im ältesten Berlin, erfolgte am Sonnabend auf dem Gelände des Reichsbankerweiterungsbaues die feierliche Grundsteinlegung, der auch der Reichskanzler Adolf Hitler beiwohnte.
Reichsbankpräsident Dr. Schacht hielt eine Ansprache, in der er einen Rückblick auf die Entwicklung des Bankwesens in Preußen und in Deutschland gab.
Das jetzige Reichsbankgebäude, führte er aus, das für die Zwecke der Reichsbank auch ferner in vollem Umfange erhalten bleiben soll, geht auf ein Gebäude zurück, das bereits unter dem Großen Kurfürsten erbaut wurde, und in dem später der große König vor nunmehr 16g Jahren die königliche Giro- und Lehnbank errichtete, deren Nachfolgerin die heutige Reichsbank ist. Es ist altpreußischer Geist, aus dem das Zentralnoteninstitut des Reiches erstand, und altpreußischer Geist hat im Hause der Reichsbank geherrscht von Anbeginn bis zur Stunde. Unbeirrbares Pflichtgefühl, Aufopferung des einzelnen für das Wohl des Volkes und Staatsganzen hingebende Arbeit, Treue zur Sache und zu sich selbst waren und sind die Richtlinien, die den Geist der Reichsbank gebildet haben. Der Reichsbankpräsident wandte sich mit Nachdruck gegen das Mißverstehen des Geld- und Bankwesens in breiten Volksschichten und betonte, daß keine vorgeschrittene Volkswirtschaft und keine höhere Zivilisation denkbar sei ohne ein geregeltes Geld- und Bankwesen.
Aber so wenig man dem Marodeur erlaube, den Beruf des zuchtgewohnten Soldaten zu beflecken, so wenig sollte es den Spekulanten möglich gemacht werden, den Beruf des ehrbaren Bankherrn zu beschmutzen.
Es ist kein bloßer Zufall, fuhr Dr. Schacht fort, daß der große Preußenkönig auch der erste schöpferischeOrganisator eines deutschen Geldwesens war. Immer wieder erscheinen in den politischen Testamenten gesunde Finanzen und ein starkes Heer als die Träger des Staates. Dr. Schacht schilderte eingehend die von Erfolg gekrönten Versuche des großen Königs, der Mllnzverschlechterung, die er bei seinem Regierungsantritt vorgefunden hatte, und die sich immer weiter auszudehnen schien, ein Ende zu bereiten. Als Friedrich der Große im Jahre 1754 sein abschließendes Münz- edikt erlassen hatte, seien bewußte und gewallte Münzverschlechterungen in den größeren deutschen Ländern nicht mehr vorgekommen. Der preußische Münzfuß habe schließlich seinen Siegeslauf durch ganz Deutschland genommen. Auch in der Organisierung des Bankkredits sei die Tätigkeit Friedrich des Großen bahnbrechend gewesen, wofür der Reichsbankpräsident zahlreiche Beispiele anführte.
Nach einem Hinweis auf die Gründung der Seehandlung durch Friedrich den Großen beschäftigte sich Dr. Schacht mit der Errichtung der Königlichen Giro- und Lehnbank, der Vorläuferin der Reichsbank. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten habe es Friedrich der Große durch seine Ausdauer und Tatkraft zuletzt dahin gebracht, daß die Bank erfolgreich arbeitete. Die Zeit, in der Friedrich der Große seine schöpferischen geld- und finanzpolitischen Maßnahmen durchführte, war eine Zeit größter Not und Bedrängnis. Aber nicht einen Augenblick sei der König von einer gesunden Geld-, Kredit- und Finanzpolitik abgewichen. Sparsamkeit, Einschränkung und Opfer habe er von allen Bürgern seines Staates ohne Unterschied verlangt und habe ihnen allen dadurch geholfen. Er habe nicht auf Wunder gewartet, weil er wußte, daß die Götter helfen durch Tüchtigkeit und Fleiß. Das seien die Grundsätze, durch die dieser König inmitten einer feindlichen Welt den Bestand seines Volkes und Staa- ta- zu mehren und zu wahren verstand als ein wahrer Nationalsozialist auf dem ^ron.
Schacht an Adolf Hitlei-
Der Reichsbankpräsident wandte sich dann an den Reichskanzler und sagte: Sie haben die Güte gehabt, mir den Auftrag zu erteilen, die Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau der Reichsbank zu vollziehen. Ich danke Ihnen dafür und werde, solange Sie mir ihr Vertrauen schenken, keinen höheren Ehrgeiz kennen, als das deutsche Geld- und Kreditwesen in Ordnung zu halten, eine Aufgabe, groß genug, um das Leben eines Mannes auszufüllen. Mein und unser aller Gelöbnis, das ich Ihnen, Herr Reichskanzler, hierdurch ablege, ist, daß wir uns aufrüsten mit allem Wissen, das unsere Aufgabe erfordert, auf das unser Können diese Aufgabe meistere und unser Willen soll stets eine Richtung haben: Das Wohl des deutschen Volkes und Reiches: und dieses Gelöbnis soll jeden binde», wer immer jetzt oder in Zukunft im Dienste der Reichsbank steht.
Es ist ein alter Brauch in deutschen Landen, fuhr Dr. Schacht fort, in den Grundstein eines
Hauses eine Reihe von zeitgeschichtlichen Urkunden und Belegen einzuschließen, die, wenn einmal in später Zeit die Grundmauern eines Hauses wieder aufgenommen werden, dem dann lebenden Geschlecht Einblick gewähren in das, was den Erbauer des Hauses bewegt hat. So schließe ich nunmehr in diesen Grundstein zum Gedächtnis für spätere Geschlechter ein: 1. Eine bebilderte Abhandlung über die bisherige Entwicklung der Reichshauptbank; 2. die Entwurfszeichnungen zu diesem Erweiterungsbau im Maßstab 1:266; 3. ein Exemplar des „Völkischen Beobachters" vom heutigen Tage; 4. je ein Exemplar der im Umlauf befindlichen Reichsscheidemünzen; 5. ein Exemplar des Handbuchs der Beamten der Reichs-
banik von 1934; 6. eine Niederschrift der heute hier gemachtem Ausführungen.
Zu diesen zeitgeschichtlichen Belegen füge ich eine auf Pergament geschriebene Urkunde Lei, deren Inhalt folgendermaßen lautet:
„Anschließend an die Stätte, wo der große Preußenkönig die Vorgängerin der Reichsbank gegründet und erstellt hat, wird 169 Jahre später der seit langem geplante, durch die Not des ! Krieges und das Elend der Nachkriegspolitik immer wieder verzögerte Erweiterungsbau der Reichsbank nunmehr nach dem inneren Wiederaufbau eines willenseinigen Deutschlands unter nationalsozialistischer Führung in Angriff genommen. Der neue Bau soll Zeugnis geben von
Die Rechtsabteilung-RL. ist, wie alle Reichsleitungsstellen der NSDAP., eine Gründung des Führers. Sie ist als solche untrennbar verbunden mit der Person ihres Reichsleiters, des Pg. Dr. Hans Frank, der schon seit 1919 zur engsten Gefolgschaft des Führers zählt. Dr. Frank stammt aus dem Kreise der Drexler, Hax- rer, Esser, Christian Weber u. a., die gleichsam die Urzelle des Nationalsozialismus in München bildeten. Seit 1926 etwa hat er die Bewegung juristisch beraten. Seine Teilnahme an der Erhebung des Jahres 1923, bei der er im Kavalleriezug „Wrede" zur Feldherrnhalle marschierte; ein Verfahren, das er sich daraufhin wegen Teilnahme zuzog, das jedoch mit seiner Amnestierung endete, und die harten Kampfjahre nach der Neugrün- dung der Partei haben den kämpferischen jungen Juristen immer nur fester mit dem Werke des Führers verbunden. Bald verlegte er seine ungeheure Willenskraft und Zähigkeit auf das mit der nationalsozialistischen Idee zutiefst verbundene Sondergebiet des Kampfes um ein deutsches Recht, wozu ihm die über 2666 Verteidigungen, die er in vierzehn Kampfjahren für Parteigenossen durchgeführt hat, nur allzu reichen Stoff gaben.
Es gibt in Deutschland keinen Oberlandes- gcrichtsbezirk, in dem der Pg. Hans Frank nicht den Nationalsozialismus und seine Kämpfer vor Gericht vertreten hat. In über 4V Straf- und Zivilprozessen ist er als Verteidiger oder Vertreter des Führers aufgetreten oder stand er als Kläger gegen Verleumdungen des Führers vor den Schranken der Gerichte. Den Hauptpunkt seiner juristischen Tätigkeit bildete dabei sicherlich der Prozeß gegen die Ulmer Reichswehroffiziere des Jahres 1936, bei dem es ihm gelang, die Vereidigung des Führers bezüglich der Legalität der Bewegung herbeizuführen.
War Hans Frank so seit Jahr und Tag der unermüdliche und persönliche Vertraute des Führers in allen Rechtsangelegenheiten, so hat der Führer selbst im Jahre 1928 durch einen im „Völkischen Beobachter" veröffentlichten „Aufruf an die der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angehörigen Juristen" auf seinen Vorschlag im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen die erste Unterorganisation der Partei geschaffen und dieser die ideelle und praktische Entwicklung des deutschen Rechtslebens vom nationalsozialistischen Standpunkt aus zur Ausgabe gemacht. Wenn der Füh
rer damals die Not des deutschen Rechts als eine notwendige Zeitangelegenheit und ein im Vordergrund der Parteibestrebungen stehendes Auf- gabenfeld bezeichnete, so bedeutete dies schon damals für die Juristen der NSDAP. und an ihrer Spitze für den Rechtsbeistand der Parteileitung, Dr. Frank, den Aufriß eines ungeheuren Arbeitsgebietes.
Die fünf Juristen und Volkswirte, die bei Erlaß des Aufrufs zu einer Kampfgemeinschaft zusammengeschlossen waren, waren sich bewußt, daß sie einen gigantischen Kampf gegen eine herrschende Rechtsauffassung auf sich nahmen — einen Kamps, der auch heute noch nicht ausgekämpft ist, wenn er auch seit der Machtübernahme durch die NSDAP. unter anderen Voraussetzungen und Bedingungen geführt werden kann.
Im Oktober 1936 erhielt Dr. Hans Frank vom Führer den ehrenvollen Auftrag, zur zentralen Bearbeitung aller rechtlichen Angelegenheiten der Bewegung eine eigene Abteilung bei der Reichsleitung — die Rechtsabteilung-R. L. — zu errichten. Damals befand sich die Partei in Auswirkung der berühmten Septemberwahl 1936 im Zeichen einer stürmischen Vorwärtsentwick- lung. Die zahllosen Neueintritte machten den Ausbau und die Festigung der inneren Organisation notwendig. Der in Angriff genommene Bau des Braunen Hauses sollte der Reichsleitung ein neues größeres Heim verschaffen.
Die Aufgaben, die sich der neugegründeten Abteilung boten, waren mannigfaltig. Sie lagen zunächst rein auf dem Gebiet der Rechtsverwaltung. Es galt, Klarheit zu schaffen über die Rechtsbefugnisse der einzelnen Parteigliederungen gegenüber Dritten, der immer schärfer werdende politische Kampf machte die Einrichtung eines Rechtsschutzes für diejenigen Mitglieder der Bewegung notwendig, die sich im Dienste der Bewegung und im Kampf gegen das System irgendwie im Sinne der volksfremden liberalistischen Gesetzgebung strafbar gemacht haben, die einzelnen Dienststellen der Partei muß-
Dr. Goebbels an Vfitzner
Reichsministcr Dr. Goebbels hat an Professor Pfitzner zur Vollendung des 65. Lebensjahres das folgende Telegramm gerichtet' „Verehrter Herr Professor! Zum heutigen Tage sende ichJhnen meinenherzlichstenWllnsche zugleich auch in der Hoffnung, daß Ihnen noch viele Tags fruchtbringenden Schaffens beschiedev sei« wöge«.
ten beraten und die gegen die Führer der Bewegung in immer größerem Maße anhängig gemachten Strafverfahren vorbereitet werden. Erst im März 1931, nach Fertigstellung des Braunen Hauses, erhielt die junge Abteilung ein eigenes Büro und eine eigene Schreibkraft. Bis dahin wurde die Abteilung, so gut es ging, in der Pri- vatkanzlei Dr. Franks geführt.
Nach Erledigung der inneren Organisationsarbeiten wurden in allen Gauen Rechtsstellen errichtet, die ehrenamtlich überwiegend von Pgg. Rechtsanwälten geleitet wurden und noch werden. Sie haben für ihren Eaubereich die gleichen Aufgaben zu erfüllen wie die Rechtsabteilung der Reichsleitung für die Gesamtbewegung. —Zu ganz besonderer Bedeutung gelangte in den folgenden Jahren des Kampfes der Rechtsschutz.
Es wurde z. V. im Jahre 1932, dem Jahre der größten Krästeentfaltung der Bewegung, für Parteimitglieder, in der Hauptsache SA.- und SS-- Männer, in 2226 Fällen von der Rechtsabteilung der Reichsleitung Rechtsschutz gewährt.
Ein Vielfaches dieserZahl ist von denEaurechts- stellen ohne Inanspruchnahme der Reichsleitung direkt erledigt worden. In den von der Rechts- abtstlung der Reichsleitung geführten Fällen wurden etwa 45 Prozent Freispräche erzielt, während in den anderen Fällen die vielfach marxistisch durchsetzten und „an die Gesetze gebundenen" Gerichte auf Freiheits- oder Geldstrafe erkannten. Außer diesen Rechtsschutzsachen, die im Jahre 1932 einen Kostenaufwand von über 166 666 Mark erforderlich machten, wurden außerdem im Jahre 1932 u. a. 236 Parteizivilprozesse von der Rechtsabteilung der Reichsleitung geführt und überwiegend gütlich beigelegt.
226 Disziplinarsachen wurden für Parteigenossen, die wegen ihrer Zugehörigkeit zur Bewegung von ihrem Arbeitsplatz vertrieben wurden, bearbeitet. Das sind nur diejenigen Sachen, die von den Eaurechtsstellen nicht bearbeitet werden konnten und daher der Rechtsabteilung der Reichsleitung weitergeleitet wurden. Die Tätigkeit der Eaurechtsstellen statistisch zu erfassen, ist wegen der enormen Beanspruchung der Rechtsabteilung der Reichsleitung und ihrer Dienststellen leider bis heute nicht möglich gewesen. Insgesamt dürfte ein Vielfaches der genannten Ziffern bei der Summierung der von den einzelnen Gaurechtsstellen erledigten Rechtssachen herauskommen.
Ein weiterer Artikel über die einzelnen Rvstorts der Rechtsabteilung-RL. folgt.
der unerschütterlichen Lebenskraft des deutschen Volkes und von dem unbeugsamen Willen zur Erhaltung der geistigen und seelischen Güter der deutschen Volksgemeinschaft.
In diesem Geiste wurde heute am 5. Mai 1934 unter -er Reichspräfidentschaft des Generalfeldmarschalls von Hindenburg und unter der Reichskanzlerschaft des Führers Adolf Hitler vom Reichsbankpräsidentcn Dr. Hjalmar Schacht der Grundstein zu diesem Erweiterungsbau der Reichsbank nach den Plänen des Reichsbn'ftl'nu- direktors Heinrich Wolfs gelegt.
(Fortsetzung auf Seite 2)
„Deesciett" Äeenren
cire „ Seemec
övi'cj cisi' „vi'Sscisn", 5. IVlai Den Lfsmern sencisn ciunek ciis öi'SMSi' Leitung von clor „Oi'oscion" auf cjs»' küelo'sisS naeli pi'äelitigZts»' ^uglsiek namona cjsr T'Sil- nstimsi' an cio»' ciui'eli l^i'eucjs^-I^oi'cjsSSi'SisS 6rü6s
cisp Osuisciisn Or. k?. l-sv, kslciisobkTlLlin clsr 1^1880. W. Lekukmsnn,
olclsubui'gisLlisi' IVIimsisi'plÄZj^Siii 6eong ^osl, Xrs^bsii'isb^sIIslilslist' Leiiwsnk, Xi'sis- pi'opÄgaiiciLllsiisi' i^offmsnn, Xi-siLWÄri clsr sti8.-66msiii8oliÄ^„X!'Lit clurost ^rsucis" Ukcle,
XspiMn pstei'mosllei-, Lsii-isbsrsIIsliobmsmi cls8 I-Io^ci" Lsltksssi',
XspitÄn 0sekne,XÄp!tÄnl6ut>i.^k'isc1k'ieiis,l-!ÄUpi8e!ik'lftl6lts>'66>'„6i'6M6>'^6liukici"^»'.I<noi'»'
So arbeitet die Partei
Die Rechtsabteilung der Reichsleitung der NSDAP.
Leidensweg des Memeldeutschtums
ir. IM. Bremen, 6. Mai.
In der kommenden Woche jährt sich zum zehnten Male der Tag, an dem in Paris Frankreich, England, Italien, Japan und Litauen — das in erster Linie betroffene Deutschland wurde nicht gefragt — die sogenannte Memelkonvention unterzeichneten. Ein Unrecht schlimmster Art, eine Sünde wider Volkstum und Völkerrecht- wurde, wenn man sv sagen kann, in Paragraphen gefaßt, indem das bereits gewaltsam vom Mutterstaat getrennte Memelland zu einem autonomen Gebiet unter der Oberhoheit Litauens erklärt wurde. Wir sehen in dem Pariser Abkommen nicht zuletzt deshalb ein schreiendes Unrecht, weil der überwiegend deutsche Charakter der Memelbevölkerung auch mit dem Ausgang der von Litauen in unerhörtester Weife behinderten Landtägswahl vom Mai 1933 vor aller Welt klar erwiesen ist. Gegenüber 24 deutschen Abgeordneten konnten nur 5 litauische Vertreter in den Landtag entsendet werden. Die sich zum Deutschtum bekennende Vevölkerungsmehrheit macht also fast das Fünffache der durch Zuzug krampfhaft vergrößerten litauischen Minderheit aus. Und was neben dem Blut den Boden betrifft, so sei mit einem Nachdruck, zu dem nur das gemeinsame Erlebnis einer stolzen Vergangenheit berechtigt, daran erinnert, daß Stadt und Land Memel seit über 600 Jahren ununterbrochen ein Teil Ostpreußens waren.
Doch mit der Loslösung deutschen Bodens vom Mutterland erschöpft sich das dem Memelgebiet zugefügte Leid und Unrecht noch längst nicht. Hätte sich Litauen einigermaßen an die Bestimmungen des Pariser Abkommens gehalten, das immerhin dem Deutschtum an der Memel das Recht auf Eigenleben und Selbstverwaltung nicht nehmen wollte, so wäre unsern schwer geprüften Volksgenossen dort oben an der Ostsee wenigstens der pausenlose Kampf um ihre im großen Vaterland wurzelnde Kultur erspart geblieben. Das Memelstatut sieht einen gesetzgebenden Landtag vor, von dessen Vertrauen ein Landesdirektorium mit einem regierenden Präsidenten an der Spitze abhängig ist. Die Interessen Litauens sollen lediglich durch einen Gouverneur wahrgenommen werden, dessen Rechte scharf abgegrenzt find. Der Gouverneur ernennt zwar den Präsidenten des Landesdirektoriums und besitzt gegenüber Landtagsbeschlüssen, die etwa gegen das Abkommen verstoßen, ein Einspruchsrecht, hat im übrigen aber in Pflege des Volkstums und Verwaltung nicht einzugreifen. Vor-allem unterliegt auch er dem für Meinungsverschiedenheiten vorgesehenen zwischenstaatlichen Gerichtsverfahren, das dem Völkerbund die Rolle eines Garanten zuweist.
Wie aber steht es mit der Autonomie des Memelgebietes in der Praxis? Um das Wesentliche sogleich festzustellen: die Regierung in Kowno und ihre Vertreter im Memelland haben die Rechte der ihnen anvertrauten Deutschen geradezu mit Füßen getreten und ihre Absicht, die Bevölkerung de Gebietsstreifens an der Ostsee mit brutaler Gewalt zu litauisieren, ganz offen zutage treten lassen. Kein Wirkungsgebiet des memelländischen Deutschtums blieb von den Ueber griffen der nationallitauischen Machthaber verschont: Eingriffe in die Rechtspflege waren in den vergangenen 10 Jahren an der Tagesordnung; das Bestreben, der litauischen Justiz zur Alleinherrschaft zu verhelfen, führte, den Bestimmungen des Pariser Abkommens zum Trotz, zur Verlegung der» memelländischen Abteilung des Obersten Gerichtshofes von Memel' nach Kowno; Massenentlassungen deutscher Beamter und Angestellter gaben der Verletzung des Beamtenrechtes eine ungewöhnliche persönliche Schärfe; dem kirchlichen Leben wurde in organisatorischer Beziehung jäh der deutsch-evangelische Nährboden entzogen; aus dem Gebiet der Presseknebelung wurden Musterbeispiele radikaler Wahrheitsentstellungen geliefert: den deutschen Volksgruppen wurde die Arbeit durch Parteiver- bote brs zum Aeußersten erschwert; grundlos
Folgenschweres Einsturzunglück in Winterbach
Ein Iungvölkler ermordet
Der Inhalt des deutsch-südslawischen Handelsvertrages
Litauen beugt das Recht des Memel- landes