Ausgabe 
(28.3.1934) Nr. 86
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Nr. 86 / i. Vierteljahr 2

Mittwoch, den 28. März

Einzelpreis 12 Rpf.

Vor 10 Zähren:

Hitler-Vrozeß

In diesen Tagen sind zehn Jahre vergan­gen, seit in München der Hitlerprozeß seinen Abschluß fand. Selten war ein Prozeß so von der Anteilnahme des Volkes getragen wie jene Verhandlungen, in deren Verlauf die Ereignisse des 8. und 9. November 1923 zur Untersuchung standen und selten hat es einen Prozeß gegeben, dem so sehr die innere Be­rechtigung fehlte und in dem die Ange­klagten so zu Anklägern wur­den wie damals. Denn angeklagt war da­mals das Deutschland des November 1918 und Ankläger war Adolf Hitler.

Am 26. Februar 1924 hatte der „Hochver­ratsprozeß gegen Hitler und Genossen" vor 'den Schranken des Volksgerichts München l begonnen. Vor der Öffentlichkeit entrollte sich das große Bild des ersten Ringens der nationalsozialistischen Bewegung und ihres opfervollen ersten Durchbruchs. Aus dem Nacherleben dieses opfervollen, nur für das deutsche Volk und mit ihm geführten Kamps entstand für die Millionen deutscher Man­schen, die draußen in allen Teilen des Reiches mit heißem Herzen die- Verhandlungen vor dem Volksgericht mitverfolgten, die furcht­bare Erkenntnis vom Wesen des Staates, der diese Menschen als „Verbrecher" und „Hochverräter" verfolgte.

Adolf Hitlers Haltung vor dem Gericht während der langen Wochen des Prozesses haben seine wahre Führerpersönlichkeit in schönstem Lichte gezeichnet. Seine großen Reden während der Verhandlungen trugen den Gedanken des Nationalsozialismus als Anklage und als Signal hinaus in das deut­sche Land, stärkten die alten Kampfgenossen der verbotenen Partei, warben neue Volks­genossen, die erkannten, daß hier ein Mann vor den Schranken des Gerichts stand, der ehrlich und kühl für eine große Idee stritt und dessen einziges Verbrechen es war, daß

er für Deutschlands Größe sich offen bekannte und dem Novemberstaat schärfste Gegner­schaft ansagte.

Es waren furchtbare Anklagen, die Adolf Hitler im Gerichtssaal dem Marxismus und damit dem Staat von damals entgegenwarf, immer mehr wurde der Prozeß, der, wie sel­ten einer, das Bild der damaligen politischen Not unserer Nation entwarf, eine umfassende Rechtfertigung des nationalsozialistischen Kampfes, ein Fanal für die Zukunft, eine Rechtfertigung vor den Toten, die am 9. No­vember 1923 ihr Leben für diese Bewegung gegeben haben.

Zweimal hat der Führer während der Ver­handlungen vor dem Valksgericht das Wort zu großen Reden ergriffen. Das erstemal während der Beweisaufnahme gab er einen umfassenden Ueberblick über die ersten Kampfjahre der nationalsozialistischen Be­wegung, über den tiefen Sinn ihres Ringens und über die Entwicklung, die zum 9. No­vember 1923 geführt hat. Damals sprach er den Satz:

„Die Zukunft Deutschlands heißt Vernichtung des Marxis­mus. Entweder gedeiht diese Rassentuber- kulose, dann stirbt Deutschland ab, ode>r sie wird ausgeschieden aus dem Volkskörper, dann wird Deutschland gedeihen."

Und er vollendete ihn am 27. März 1924 in seinem großen Schlußwort: „Was mir vor Augen stand, das war vom ersten Tage an tausendmal mehr, als Minister zu werden. Ich wollte der Zerbrecher des Marxismus werden. Ich werde diese Aufgabe lösen..."

Und der ganze Stolz, das gläubige Selbst­vertrauen im Bewußtsein seiner geschicht­lichen Sendung, mit dem der Führer mit sei­nen Getreuen damals vor dem Gericht stand, kam zum Ausdruck in den letzten Worten di-ses Schlußwortes vor zehn Jahren: „Mögen Sie uns tausendmal schuldig sprechen, die Göttin des ewigen Gerichtes der Ge­schichte wird lächelnd den Antrag des Staats- anwaltes und das Urteil des Gerichtes zer­reißen, denn sie spricht uns frei."

Drei Tage nach diesen Worten, am 1. April 1lG4. vormittags 10 Uhr, verkündet das Münchener Volksgericht das Urteil, in dcm es u. a. heißt:

„Hitler, Weber, Kriebel und Pöhner wer­den wegen je eines Verbrechens des Hochver­rats zu je fünf Jahren Festungshaft verur­teilt. Angerechnet werden bei Hitler vier Monate zwei Wochen, bei Weber vier Mo­nate und drei Wochen, bei Kriebel und Pöh- nw j» zwei Monate und zwei Wochen Unter­suchungshaft. Ferner wird jeder der Oben- gc analen zu einer Geldstrafe von 200 Gold- mark, ersatzweise zu je 20 Tagen Festungs­haststrafe verurteilt. Den Verurteilten wird

Der Reichsetat für 1934

Mittel zur Lieberbrückung der Schwierigkeiten in der Seeschiffahrt

Berlin, 27. März.

2m Reichsgesetzblatt wird jetzt der vom Reichs­kabinett verabschiedete Reichshaushalt für das Rechnungsjahr 1934 mit dem Reichshaushalts­gesetz und den dazu ergangenen Durchführungsbe­stimmungen veröffentlicht. Wie bereits kurz ge­meldet, ist der Reichshaushalt ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 6 458 281 600 RM. ab.

Abgesehen von den Verwaltungseinnahmen bei den einzelnen Ministerien sind auf der Einnahme­seite die Besitz- und Verkehrssteuern mit rund 2,44, die Zölle- und Verbrauchssteuern mit 2,93, zusammen also mit 5,87 Milliarden RM. ange­setzt, wovon 285 Will. RM auf die Anrechnung von Steuergutscheinen abzusetzen sind. Weiter sind an Einnahmeposten hervorzuheben die Ab­gabe der Deutschen Reichspost mit 150 Mill. RM., der zu erwartende Erlös aus dem Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahngesell­schaft und Dividendenabgabe mit 224,2 Mill. RM., Erträgnisse aus dem Bank- und Münzwesen mit

18.1 Mill. RM. und Einnahmen aus dem Branntweinmonopol mit 900 000 RM. Aus der Auflösung von Sondervermögen des Reiches fließen der Einnahmeseite 300 Mill. RM. zu.

Die Ausgabenseite

setzt sich aus den fortlaufenden Ausgaben mit 5 888 212 650 RM. und den einmaligen Ausgaben mit 600 068 950 RM. zusammen. Aus den fort­laufenden Ausgaben seien hervorgehoben der Haushalt des Reichspräsidenten und seines Büros mit 598 800 RM., der des Reichstages mit rund 7,6 Mill. RM. Beim Haushalt des Reichs­kanzlers und der Reichskanzlei erscheinen dies­mal auch die Kosten für den Haushalt des Ge- neralinspektors für das Straßenwesen mit rund 35,7 Mill. RM. Die Ausgaben für das Auswärtige Amt belaufen sich auf 7,3 Mill. RM., die für die Vertretungen des Reiches im Auslande auf

26.2 Mill. RM. Der Haushalt des Reichsinnen­ministeriums weist zahlreiche Ausgaben für kul­turelle, dem Reichsinnenministerium unterstehende Einrichtungen des Reiches auf. So werden ausge­worfen für das Reichsgesundheitsamt 1623 800 RM., für das Bundesamt für Heimatwesen 133 300 RM., für die Reichsstelle für das Aus­wanderungswesen 220 900 RM., für die Physika­lisch-Technische Reichsanstalt 1649 700 RM., für das Reichsarchiv 1 114 200 RM., für Las Zentral- nachweisamt für Kriegerverluste usw. 1295 300 RM. für das Reichsnmt für Landesaufnahme

4.8 Mill. RM., für die Fortführung der Reichs- karte in Bayern und Württemberg 117 000 RM., für die Reichsanstalt für Erdbebenforschung in Jena 59 600 und für die Technische Nothilfe 1 Mill. RM.

Für das Rsichswirtschaftsministerium sind 19,2 Millionen Reichsmark eingestellt, für das Reichs- arbeitsministerium und die dazu gehörigen Ar­beitsgebiete 1 019 830 350 RM., also mehr als eine Milliarde. Davon kommen auf die Sozialversiche­rung rund 520 Millionen Reichsmark, auf die Arbeitslosenhilfe rund 265 Millionen Reichsmark, auf die Wohlfahrtspflege rund 120 Millionen Reichsmark, auf das Wohnungswesen rund 60 Millionen Reichsmark. Das Reichsjustizministe­rium hat Ausgaben in Höhe von rund 13 Millio­nen Reichsmark, davon kommen auf das Reichs­patentamt 8,3 Millionen Reichsmark und auf das Reichsgericht in Leipzig 3,6 Millionen Reichs­mark: Für das Reichsministcrium für Ernährung und Landwirtschaft sind rund 115 Millionen Reichsmark an Ausgaben vorgesehen, für das Rcichsverkehrsministerium insgesamt 76 Millio­nen Reichsmark. Für Versorgungs- und Ruhegel­der werden 1280 Millionen Reichsmark aufge. wendet, für die Rcichsschuld 578 Millionen Reichs­mark, für das Reichsfinanzministerium rund 420 Millionen Reichsmark, für die Allgemeine Finanz- verwaltung 830 Millionen Reichsmark. Die Für­sorge für Kriegsgräber erfordert 1 183 000 RM.

Durch das Reichshaushaltsgesetz wird der Reichsfinanzministcr ermächtigt, im Wege des Kredites die zur Deckung des noch festzustellenden Fehlbetrages des Rechnungsjahres 1933 erforder­lichen Beträge und zur Deckung der Einlösungs­mittel für die sechs- (sieben-) prozeytige Anleihe des Deutschen Reiches von 1929 bis zu 183 Mill. RM. zu beschaffen. Weiter wird im Haushalts- gesstz bestimmt, daß die Deutsche Reichspost über den nach Paragraph 3 des Gesetzes zur Verein­fachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 abzuliefernden Betrag hinaus einen Betrag von 51 Mill. RM. aus der Min­derung der Personalausgaben infolge der ersten und zweiten Eehaltskürzungsverordnung an das Reich abzuführen hat. Die dem Reichsfinanz­minister früher erteilten Earantieermächtigungen bleiben für das Rechnungsjahr 1934 in Kraft.

Der Reichsfinanzminister wird weiter er­mächtigt:

a) zur Förderung des deutschen Außenhandels Garantien bis zum Höchstbetrag von 100 Millio­nen Reichsmark,

b) zur Ueverbrückung der Schwierigkeiten der deutschen Seeschiffahrt bis zum Höchstbe­trag von 35 Millionen Reichsmark Garantien zu übernehmen oder Reichsschatzanweisungen als Kredite zur Verfügung zu stellen,

o) für Maßnahmen zur Ordnung des Marktes für Milcherzeugnisse und Eier Garantien bis zur Höhe von 8 Millionen Reichsmark zu über­nehmen,

cl) für Maßnahmen'zur Ordnung des Marktes für Vieh und Schlachterzeugnisse Garantien bis zur Höhe von 8 Millionen Reichsmark zu über­nehmen,

s) eine Garantie dafür zu übernehmen, daß für die aus Reichsbesitz im Rechnungsjahre 1934 zum Verkauf kommenden Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahngesellschaft den Inhabern dieser Wert­papiere eine Dividende von mindestens 7 v. H. jährlich gezahlt wird.

Im Rechnungsjahr 1934 erhält die Deutsche Reichspost für die Auszahlung von Renten aus der Unfall- und aus der Invalidenversicherung und für den Verkauf von Marken der Invalidenver­sicherung, der bisher unentgeltlich erfolgte, auf Grund des Haushaltsgesetzes von den beteiligten Versicherungstrügern eine Vergütung.

Der Reichs reform trägt das Haushalts­gesetz insofern Rechnung, als der Finanzminister ermächtigt wird, den Reichshaushall beim Ueber- gang von Verwaltungszweigen eines Landes oder von Teilen eines Verwaltungszweiges aus das Reich im Vollzüge des Gesetzes über den Neuaus- bau des Reiches im Wege einet Verordnung zu ergänzen. Dabei dürfen die im Haushalt des Landes hierfür zuletzt vorgesehenen Mittel nicht überschritten werden.

Im Rechnungsjahr 1934 müssen in den Hoheits­verwaltungen freiwerdende besetzbare Planstellen des unteren und des einfachen mittleren Dienstes, soweit sie nicht mit entbehrlichen Beamten oder ioweit sie nicht im Wege der Versetzung oder innerhalb der gleichen Laufbahn im Wege der Beförderung besetzt werden, zum mindesten zu 90 v. H. mit geeigneten Wartegeldempfängern oder mit Verforgungsanwärtern besetzt werden. Das gleiche gilt für 50 v. H. der freiwerdenden Stellen des gehobenen mittleren Dienstes.

Aus den Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz ist zu erwähnen, daß Arbeitern, die 25 Jahre oder mehr als Lohnempfänger in einem Arbeitsverhältnis bei der Reichsver­waltung gestanden haben, eine Dienstprämie gezahlt werden kann..

Glaubt Herr Barthou das selbst?

Eine Vanfer Kritik an Frankreichs Abrüftungspolitik

(Von unserem Pariser K. J.-Mitarbeiter) Paris, 27. März.

Paris ist nicht Frankreich, und man würde sich ein falsches Bild von der augenblicklichen Stim­mung in Frankreich machen, wenn man sich da­rauf beschränkte, die „Abrüstungs"-Kommentare der großen Pariser Tageszeitungen zu lesen, die der unersättlichen Rüstungsindustrie und den all­mächtigen Kapitalgesellschaften hörig sind. Es gibt eine französische „Provinz", die sich gegen die Diktatur der Hauptstadt auflehnt, eine junge Generation, die sich, wenn auch vorläufig ohnmächtig, gegen die Regierungsklique der Ewig- gestrigen empört. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, daß gegenwärtig das Frankreich Poiucares und Tardieus alle Regierungsgewalt in den Händen hat.

Als Organ der jungen Generation führt die Zei­tung „Notre Temps" unter der Leitung des jun­gen Jean Luchaire in Paris seit Jahren einen oft aussichtslos erscheinenden Kampf gegen die erdrückende Allgewalt jener Mächte. In einem .Unter d-in Zeichen Poiucares" überschriebenen Artikel wendüt sich der Außenpolitiker des Blattes scharf gegen das außenpolitische Pro-

Verbüßung eines weiteren Strafteils je sechs Monaten Festungshaft Bewäh- ;sfrist für den Strafrest in Aussicht ge- i."

inter dem Führer schloffen sich die Tore Festungshaftanstalt in Landsberg am . Bewährungsfrist war ab 1. Oktober in ficht gestellt worden. Doch der Etaats- alt erhob Einspruch gegen die Frei- mg. Erst nach Abweisung dieser Be­erbe durch das Oberste Landesgericht de der Führer am 20. Dezember 1924 aus Festungshaft entlassen, rch knapp zweiMonaten war dieNSDAP. gegründet. Tas Entscheidungsringen be- r von neuem. Und Adolf Hitlers Worte dem Volksgericht wurden Tat und Wirk-

gramm Barthous. Insbesondere verrate die Antwortnote an England, in der die fran­zösische Regierung jegliche Abrüstung ablehne, eine heillose Geistesverwirrung.

Erstes Argument Barthous: Deutschland hat aufgerüstet. „Notre Temps" erwidert: „Wenn Deutschland tatsächlich aufgerüstet hat, so hätte das in Genf vor aller Welt festgestellt wer­den müssen. Die französische Regierung hat das nicht getan. Demnach hat sie nicht das Recht, zu behaupten, daß eine deutsche Aufrüstung den Ab­schluß der Abrüstungsverhandlungen bis heute verhindert habe. lleberdies würde selbst eine deutsche Aufrüstung einer vertraglichen Fest­setzung des Rüstungsstandes aller Staaten nicht im Wege stehen. Tatsächlich sind es die fran­zösische Abrüstungsweigerung, der deutsche Auf- rllstungswunsch und die britische Unentschlossenheit, die es nicht dazu haben kommen lassen, daß alle Staaten auf den deutschen Rüstungsstand abge­rüstet worden sind." Wir wollen dem Franzosen den Vorwarf bezüglich des deutschen Aufrüstungs­wunsches nicht übelnehmen, sondern nur einwerfen, daß von deutscher Seite bis zur letzten Denk­schrift hin immer wieder betont worden ist, daß wir es viel lieber sehen würden, wenn die anderen Staaten auf unseren Stand abrüsteten. Man hätte die deutsche Regierung doch nur beim Wort neh­men sollen!

Zweites Argument Barthous: Der von Deutsch­land geforderte Rüstungsausgleich ändert den Versailler Vertrag. Demgegenüber fragt das Organ der jungen Franzosen: „Haben die Verfasser des Friedensvertrages etwa gewollt, daß die Siegerstaaten auch nach 15 Jahren immer noch nicht abgerüstet sein sollten? Im übrigen würde eine Umwandlung der deutschen Reichswehr in das geplante defensive Wehrpflichtheer mit den entsprechenden Waffen keine Aufrüstung darstellen und daher auch nicht im Widerspruch zu dem Geist des Friedens stehen. Was nützt aber die feierliche Berufung auf die Friedensverträge, wenn über­haupt keine Abrüstungsvereinbarung zustande kommt?" — „Notre Temps" hat stets den Stand­punkt vertreten, daß der notwendige Rüstungs­

ausgleich auf einem möglichst niedrigen Niveau gefunden werden müsse, im Gegensatz zu Daladier, dem während seiner Regierungszeit «in Aus­gleich mit Deutschland auf dem hohen französischen Rllstungsstand vorzuschweben schien.

Drittes Argument Barthous: Keine Konvention ohne Durchführungsgarantie. Ihm wird darauf entgegnet: „Soll das bedeuten, daß die französische Regierung bereit ist, bis auf den deutschen Stand abzurüsten, wenn England die gewünschten Durchführungsgarantien übernimmt? Oder verlangt Frankreich diese Garantien etwa schon für die bloße Verpflichtung, seinen jetzigen Rllstungsstand nicht zu überschreiten?"

Aber für Barthou handelte es sich ja nur da­rum, Vorwände zu finden. Den britischen Plan, der eine Herabsetzung der französischen Rüstungen vorsah, in Bausch und Bogen abzulehnen, war er von vornherein entschlossen, in Uebereinstimmung mit dem Kabinett Doumergue, mit der neuen Regierungsmehrheit, mit dem Eeneralstab und mit den Herren der Rüstungsindustrie und der Banken. „Notre Temps" spricht sich auch über diese Unaufrichtigkeit der französischen Politik mit aller wünschenswerten Offenheit aus: „Durch-

fllhrungsgarantien fordern für eine Konvention, die gar keine Abrüstungsmatznahmcn enthält, das ist wahrhaftig Spiegelfechterei. Barthou ist doch wohl zu klug, als daß er selbst glaubt, was er in seiner Denkschrift an Argumenten angeführt hat."

Generalbevollmächtigter des Führers in vcr- mögensrechtlichen Angelegenheiten der NSDAP. Wie der „Völkische Beobachter" meldet, hat der Führer den Neichsschatzmeisier der NSDAP. zu seinem Generalbevollmächtigten in allen ver- mögensrechtlichen Angelegenheiten der Partei er­nannt. Insbesondere hat der Neichsschatzmeister das Recht, die Finanzgebaruug der der Partei angeschlossenen Verbände nachzuprüfen.

Außenpolitische

Streiflichter

k. Nü. Bremen, 28. März.

Das Stichwort für die

Schaffung der neuen Ver- Versassungsresorm fassung lautet auch in Oesterreich: Führerprinzip. Die Demokratie soll, nachdem ihr durch die Dollfuß-Diktatur das Lebenslicht bereits ausgeblasen war, nun auch ofiziell zu Grabe getragen werden. Nach der bisherigen Verfassung war eine Volks­abstimmung in drei Fällen möglich: der N a - tionalrat konnte sie beschließen, durch ein Volksbegehren konnte sie eingeleitet werden und Verfassungsänderungen hatten sie zur Voraussetzung. Wenn in Zukunft Volks­abstimmungen nur noch auf Veranlassung der Regierung stattfinden werden, wenn Bundes­rat und Rationalrat verschwinden und an ihre Stelle der aus vier beratenden Körperschaften gebildete Bundestag (ohne Initiativrecht für die Gesetzgebung) tritt, wenn vor allem die Regierung nur noch dem Vundespräsidenten verantwortlich sein wird, so kann der Form nach tatsächlich von einer autoritären Staats­führung gesprochen werden. Aber — hier findet sich das große Fragezeichen ein — ver­fügt Oesterreich über einen wirklichen Führer, hinter dem die überwiegende Mehrheit des Volkes steht? Ueberhaupt: ist der jetzt in seinen Umrissen festliegende Plan der neuen Verfassung etwas organisch Gewachsenes oder ist er ein typisches Beispiel konstruktiver Nach­ahmung? Einer Nachahmung, der letzten Endes ebenso sehr der Impuls einer Volks­bewegung wie die tragende Idee einer schöpferischen Persönlichkeit fehlt. Wer den Zwist zwischen den Wehrverbän­den und den zivilen politischen Faktors nin O e st e r r e i ch, der erst in letzter Zeit wieder zu recht dramatischen Vor­fällen führte, sowie den Kampf um die Posten und Pöstchen innerhalb der Regierung beob­achtet hat, der kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier mit unzulänglichen Mit­teln eine Kopie des autoritären Staats­systems versucht wird EsfehltdasFun- dament des Neubaues: die

(nicht nur äußere) Gleichschaltung des Volks­willens, wie sie in Deutschland durch Adolf Hitler vollzogen wurde.

Prag und Zwischen der Tschechoslowakei

Marsch»«» und Polen ist in den letzten

Wut s UM Tagen ein Konflikt zum offenen

Ausbruch gekommen, dessen Wurzeln bis in die Zeit des Kriegsabschlusses zurückgehen. Die Teilung des Teschener Schlesiens, des früheren österreichischen Ostschlesiens, hat im Gefolge gehabt, vaß einesteils Angehörige des polnischen Volkes unter Präger Verwal­tung gestellt wurden und andererseits Tschechen die polnische Staatsangehörigkeit erwarben. Die Grenzziehung mag ähnlich wie in anderen Gebieten nicht sehr sinnvoll vor­genommen worden sein, wurde doch zum Bei­spiel die Stadt Teschen in zwei Teile zer­schnitten. Aber auch ohne diese Härten hätte sich die polnische Minderheit des tschechoslowakischen Teiles von Teschen-Schlesien nicht zufrieden gege­ben. Die Polen können es nämlich den Tsche­chen nicht vergessen, daß sie vor 15 Jahren vc. ihnen mit Waffengewalt aus dem öster­reichischen Ostschlesien vertrieben wurden, und zwar zu einer Zeit, als das junge Polen noch im Kampf mit Rußland lag und seine mili­tärischen Kräfte nicht im Teschener Gebiet ver­zetteln konnte. Der Schiedsspruch des Bot­schafterrates, der 1920 das umstrittene Ost­schlesien aufteilte, konnte die Gemüter ebenso wenig befriedigen, wie es 1924 in einer zweiten Grenzfrage die Entscheidung des ständigen internationalen Gerichtshofes ver­mochte. Wir wollen hier nicht die Frage aus­werfen, auf welcher Seite das größere Recht liegt, es scheint aber so, daß Polen einem Endkamps nicht auszuweichen gewillt ist und sich zu einer Generalabrechnung verpflichtet fühlt. Warschau glaubt nicht zuletzt, daß die polnische Minderheit in der Tschechoslowakei schulpolitisch arg benachteiligt, ja unterdrückt wird, und Prag will sein Vorgehen nur als Gegenmaßnahme gegen die angeblich un­würdige Behandlung der tschechischen Minder­heit in Polen aufgefaßt wissen. Solange es bei Presseprotesten blieb, konnte man noch auf eine gütliche Beilegung der Streitfälle hoffen, nachdem es aber aus beiden Seiten zu

es dorrst Neues.«

Der 4. April, ein wichtiger Steuertermin

Dr. Frick über „Sinn der deutschen Revolution"

Ueberwachungsstelle für unedle Metalle

Beisetzung der niederländischen Königin- Mutter.