Ausgabe 
(18.3.1934) Nr. 76
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Nr. 76 / i. Vierteljahr

Sonntag, den 18. März

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Deutschlands klare Antwort

Erst Lösung des Abrüstungsproblemö, dann Regelung des Verhältnisses Berlin - Gens Der Wisse zum Nichtangrisf / Gegen weitere Zurücksetzung Deutschlands

Berlin, 17. März.

Das dem französischen Botschafter in Berlin am zz. März überreichte Memorandum der Reichs- regikrmg zur Abrüstungsfrage enthält u. a. fol­ge» Darlegungen:

?ie deutsche Regierung hat den Eindruck ge- Amen, daß die Ausführungen der französischen Agierung in verschiedenen Punkten von Miß­verständnissen über die vorangegangenen deutschen Erklärungen beeinflußt worden sind. Es erscheint ihr wichtig, diese Mißverständnisse aufzuklären, um zu verhüten, daß die weitere Dis­kussion des Abrüstungsproblems dadurch beein­trächtigt wird.

Die französische Regierung vermißt in dem deutschen Memorandum vom 19. Januar eine klare Stellungnahme zur Frage der Trag­weite der von Deutschland ange­botenen Nichtangriffspakte und zu der Frage des Verhältnisses dieser Pakte zum Rhein- pakt von Locarno.

Sinn und Tragweite der Nichtangriffspakte ergibt sich, wie bereits bei früherer Gelegenheit dem Herrn französischen Botschafter dargelegt worden ist, aus der internationalen Praxis der letzten Jahre. Ueberdies stellt die inzwischen ver- Ssseiiilichte und ratifizierte deutsch-polnische Er­klärung vom 26. Januar ein in seiner Bedeutung völlig klares Beispiel dafür dar, daß Deutschland in der Verpflichtung, unter keinen Umständen zur Anwendung von Gewalt zu schreiten, bis an die denkbar äußerste Grenze zu gehen bereit ist. Was den Vertrag von Locarno angeht, so hat die deutsche Regierung nicht daran gedacht, ihn durch anderweitige Nichtangriffspakte abzuschwächen. Sie hat auch die Gültigkeit dieses Vertrages nie­mals in Zweifel gestellt. In diesem Zusammen­hang möchte die deutsche Regierung darauf hin­weisen, daß, wenn das Abriistungsproblem ge­regelt ist, auch der Zeitpunkt gekommen sein wird, mit den andere» Mächten die Frage des künftigen Verhältnisses Deutschland zum Völkerbund zu er­örtern.

Die deutsche Regierung möchte nochmals hervor­heben, daß ihr selbstverständlich nichts erwünschter sein kann, als daß in der Abrüstungskonvention möglichst weitgehende Rllstungsbeschrän- lungen festgesetzt werden. Sie hat in ihrem Memorandum vom 19. Januar in dieser Bezie­hung feststellen zu müssen geglaubt, daß die hoch­gelüsteten Staaten in ihren bis jetzt vorliegenden Erklärungen keine Abrüstungsmaßnahmen ange­nommen haben, die einschneidend genug wären, um den Ausgangspunkt der deutschen Vorschläge zu ändern. Die deutsche Regierung hat für die Einführung der internationalen Kon­trolle keine andere als die selbstverständliche Bedingung gestellt, daß sich diese Kontrolle für alle Länder völlig paritätisch auswirkt. Sobald man ich über die materiellen Bestimmungen der Kon­vention, d. h. über die vertragliche Festsetzung des Ästigen Rüstungsstandes der einzelnen Länder geeinigt hat, erledigt sich die Frage der Aus­wirkung der Kontrolle von selbst. Für den Augen­blick sollte es genügen, festzustellen, daß die deutsche Regierung durchaus damit einverstanden ist, wenn die Kontrolle möglichst wirksam gestaltet wird und wenn sie gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Konvention zu funktionieren beginnt.

Zn der Frage der Beurteilung der in Deutsch­land bestehenden politischen Organisationen steht die deutsche Regierung auf dem Standpunkt, daß diesen Organisationen kein militärischer Charakter beigcmessen werden kann. Die französische Re­gierung glaubt eine andere Auffassung vertreten zu sollen. Das ist eine Meinungsverschiedenheit über eine reine Teilfrage. Kann es für die Be­reinigung einer solchen Meinungsverschiedenheit einen besseren und natürlicheren Weg geben als die Anwendung des in Aussicht genommenen Kon­trollverfahrens auf derartige politische Organisa­tionen in allen Ländern, wie sie von der deutschen Regierung ausdrücklich angenommen worden ist? Die deutsche Regierung würde durchaus mit einer vertraglichen Festsetzung konkreter für alle Länder geltender Verbote einverstanden sein, die sicher­stellen, daß Verbände außerhalb des Heeres keine militärischen Waffen und keine militärische Aus­bildung erhalten und daß sie auch sonst in keiner organisatorischen Beziehung zur Wehrmacht stehen. Außerdem kann aber die französische Re­gierung davon überzeugt sein, daß sich Deutschland seinerseits niemals dem Risiko aussetzen wird, nach Inkrafttreten der Konvention den begründeten Vorwurf ihrer Verletzung auf sich zu ziehen.

Zu der Frage der Personal stärken glaubt die deutsche Regierung aus dem letzten französischen Killn innmoirs entnehmen zu können, daß die französische Regierung bereit ist, die im französischen Mutterland stationierten Ueber- seetruppen in die Vergleichung der beider­seitigen Personalstärken einzubeziehen und außer­dem für alle Usberseetrvppen eine vertraglich fest­

zusetzende Höchstsatz! anzunehmen. So erwünscht diese Präzisierung des französischen Standpunktes ist, läßt sie noch die Tatsache außer Betracht, daß bei der Vergleichung der Personalstärken Lilliger- weise auch diejenigen Ueberseetruppen mitberück- sichtigt werden müßten, die zwar nicht im Mutter­lande selbst, aber doch so stationiert sind, daß sie jederzeit unschwer zu militärischer Verwendung in das Mutterland transportiert werden können.

Was den Zeitpunkt der Ausstattung der künf­tigen deutschen Armee mit den notwendigen Ver­teidigungswaffen anlangt, so hat die französische Regierung auch im Kills mswoirs vom 14. Februar keinerlei Grund angegeben, der es rechtfertigen könnte, diesen Zeitpunkt noch um Jahre hinauszuschieben, damit die Diskriminie­rung Deutschlands zu verlängern und der deutschen Armee während der Periode der Um­wandlung der Reichswehr in ein Heer mit kurzer Dienstzeit die volle militärische Verwendungs­fähigkeit vorzuenthalten. Die deutsche Regierung

Rom, 17. März.

Das italienisch-österreichisch-ungarische Ab­kommen ist am Sonnabendabend unterzeichnet worden. Von den beiden Protokollen dürfte das eine die politischen, das andere die wirtschaftliche» Abmachungen festlegen. Es ist anzunehmen, daß über beide Protokolle eine amtliche Erklärung herausgegeben wird. Es steht fest, daß in den Unterredungen die Politik immer mehr in den Vordergrund trat und daß die entscheidende Wendung ins Politische in der ersten Dreier­besprechung am Donnerstagnachmittag erfolgte. In der Drcierbesprechung am Freitag wurden dann die Wirtschastsverhandlungen zu Ende ge­führt, soweit sie allgemeiner Art und Sache der Regierungschefs waren. Nach einer kurzen Pause sollen die wirtschaftlichen Einzelverhandlungen in Rom von den Sachverständigen in kurzer Zeit zu Ende gebracht werden.

Nü. Wie erinnerlich wurde zu Beginn der Besprechung zwischen dem österreichischen Bundeskanzler Dollfuß, dem ungarischen Ministerpräsidenten Eömbös und Mussolini von Rom aus mit Bestimmtheit versichert, daß nur wirtschaftliche Vereinbarungen, auf kei­nen Fall politische Abkommen, in Vorberei­tung seien. Die nunmehr fertiggestellten römi­schen Protokolle zeigen wieder einmal, wie wenig man von diplomatischen Vorberichten zu halten hat. Man spricht vom Abschluß eines politischen Paktes, der nicht nur die Iln- abhängigkeitOesterreichsgarantieren, sondern ein Zusammengehen der drei Staaten in allen außenpolitischen Fragen zum Gegenstand haben soll. Was die Unabhängigkeit Oester­reichs betrifft, so können wir nur wiederholen, was hier bereits anläßlich der Pariser Ga­rantie-Erklärung der drei Westmächte gesagt worden ist: von niemand wird die Unabhän­gigkeit des Donaulandes weniger als von Deutschland bedroht. Heute möchten wir hin­zufügen: wie die Entschlußfreiheit Wiens gegenüber Berlin so muß sie aber auch Rom und Paris gegenüber gewahrt bleiben! Die- semdoch wohl logischen Sinn einer Unabhängig­keitsgarantie kann Deutschland nur zustim­men. Hinsichtlich des außenpolitischen Zu­sammengehens der Staaten Italien, Oester­reich und Ungarn erscheint es uns nicht an­gebracht, mit einem ausgesprochenen Block zu rechnen, wie ihn im Süden der beiden Donau­länder die Staaten des Balkanpaktes und im Norden die der Kleinen Entente darstellen. Diese betonte Frontstellung Oesterreich- Ungarn—Italien gegen die genannten Staa­tengruppen würde den wirtschaftlichen In­teressen im Donau-Raum, die jetzt in Rom gefördert werden sollten, zuwiderlaufen. Sie würde auch mit der Erklärung, daß dem Dreier-„Pakt" weitere Staaten beitreten kön­nen, nicht in Einklang zu bringen sein. Es kommt hinzu, daß Ungarn auf seine revisioni­stische Politik ebensowenig verzichten kann, wre Italien und Oesterreich durch eine hundert­prozentige Unterstützung seiner Forderungen sich der antirevisionistischen Politik Frank­reichs und der Kleinen Entente um jeden Preis entgegenstemmen würden. Wo­mit die auch in Rom keineswegs aus

glaubt von einer nochmaligen Begründung ihres Standpunktes in dieser entscheidenden Frage ab­sehen zu können.

Die Diskussion ist jetzt so weit fortgeschritten, daß sich zwei Wege abzeichnen, auf denen man zu einer Lösung gelangen kann. Man kann ent­weder eine Konvention mit kürzerer Geltungs­dauer, etwa von fünf Jahren, wählen, die sich mit derLimitierung der Rüstungen der hochgerüsteten Staaten auf ihren ge­genwärtigen Stand begnügt, oder man kann in die Konvention gewisse Abrüstungs­maß nahmen der hochgerüsteten Staaten etn- beziehen und ihr dafür eine längere Geltungs­dauer verleihen. Die vertragliche Festsetzung des künftigen deutschen Rüstungsstandes würde in bei­den Fällen im wesentlichen die gleiche sein müssen, da auch bei einer Regelung der zweiten Art, wie bereits oben hervorgehoben, nicht mit Abrüstungsmaßnahmen gerechnet werden kann, die für die Verwirklichung der deutschen Gleich­berechtigung von Belang wären.

der Welt geschaffenen Gegenkräfte hier nur angedeutet seien. Das Blatt „Echo de Paris" ist sicherlich nicht schlecht unter­richtet, wenn es hervorhebt, die territorialen Forderungen Ungarns seien nach wie vor sehr stark und Ungarn bleibe sich bewußt, diese Forderungen nur im Verein mit Deutsch­land durchsetzen zu können.

Bei den wirtschaftlichen Verein­barungen, über die bisher keine amtliche Darstellung gegeben wurde, dürfte u. a. die Förderung der ungarischen Getreide- und Viehproduktenausfuhr sowie die Steigerung der österreichischen Holz- und Jndustrieroh- stoffausfuhr nach Italien eine wichtige Rolle spielen; auch Sondertarife der Eisenbahnen, Begünstigungen des Triester Hafenverkehrs, gegenseitige Vorzugszölle und Kontingente dürften beschlossen worden sein. Ob solche Ab­machungen das Ziel einer fühlbaren wirt­schaftlichen Belebung Oesterreichs und Un-

ävb. Berlin, 17. März.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mit­teilt, hat der preußische Ministerpräsident Göring eine Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 30. Novem­ber 1933 erlassen, durch die u. a. folgendes be­stimmt wird: Die Aufgaben der Geheimen

Staatspolizei werden wahrgenommen:

a) vom Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin für das gesamte Staatsgebiet,

l>) von den Staatspolizeistellen für die Landes­polizeibezirke. Der Inspekteur führt die Ober­aufsicht über die Staatspolizeistellen im Auftrag und nach den Weisungen des Ministerpräsidenten (Chef der Geheimen Staatspolizei). Soweit vom Ministerpräsibenten nicht etwas anderes bestimmt wird, sind die Staatspolizeistellen den Regie­rungspräsidenten, in Berlin dem Polizeipräsiden­ten, unterstellt, mit denen sie in unmittelbarer Geschäftsverbindung stehen.

Die Staatspolizeistellen sind zuständig:

s.) für Angelegenheiten, die in ihren Auswir­kungen auf den Landespolizeibezirk begrenzt sind,

b) für die ihnen von dem Inspekteur der Ge­heimen Staatspolizei übertragenen Aufgaben ohne Rücksicht auf die Grenzen der Landespolizeibezirke.

Für das Verbot periodischer Druck­schriften, für die Anordnung von Beschrän­kungen des Eigentums, der persönlichen Freiheit und des Vereins- und Versammlungsrechtes sowie von Eingriffen in das Brief-, Post- und Tele- graphenfernsprechgeheimnis ist neben dem Polizei­präsidenten in Berlin als Landeskriminalpolizei­behörde auch das Landespolizeiamt in Berlin zu­ständig.

Ebenso wird die bisherige Regelung der Zu­ständigkeit der Landes- und Kreispolizcibehörden dahin abgeändert, daß für die Anordnung von Beschränkungen der persönlichen Freiheit und des Vereins- und Versammlungsrechtes sowie von Eingriffen in das Brief-, Post- und Telegraphen-

Daß für Deutschland unter keinen Umständen mehr ein Rüstungsstand, wie er im Versailler Vertrag längst festgelegt wurde, in Betracht kom­men kann, ist eine von allen Seiten längst aner­kannte Tatsache. Die deutsche Regierung hat sich in den Vorschlägen, die sie zuletzt sür das Rü­stungsregime Deutschlands während der Dauer der ersten Abrüstungskonvention gemacht hat, eine so weitgehende Beschränkung anserlegt, daß sie bei dem Minimum dessen angelangt ist, was zvr Anbahnung der Sicherheit und zur Vertetdi- gungsmöglichkeit des Landes in diesem Zeitab­schnitt erforderlich ist. Sie hat auf alle Angrifss- waffen von vornherein verzichtet und hat stets erklärt, daß sie jede auch noch so weitgehende Rüstungsbeschränkung akzeptieren würde, wenn dies auch seitens der anderen Mächte geschieht. Sie hält auch sonst alle Voraussetzungen einer Verständigung für gegeben und ist der Ansicht, daß es nur noch auf den Entschluß zu dieser Ver­ständigung ankommt.

garns wirklich erreichen können, steht auf einem anderen Blatt. Man wird sich, um ihren Wert richtig einschätzen zu können, im­mer wieder vor Äugen halten müssen, daß im Durchschnitt der letzten Jahre im ungarischen Außenhandel Italien einen Anteil von nur 8 Prozent, im österreichischen von nur 10 Pro­zent hatte, (die entsprechenden Einfuhr-An­teile: 5,5 und 4,2 Prozent). Die Handels­interessen, die Ungarn und Oesterreich mit Deutschland verknüpfen, sind ungleich stärker als die wirtschaftlichen Beziehungen Wiens und Budapests zu Rom. Diese Tatsache ist offenbar von keinem der drei Vertrags­schließenden übersehen worden, hat man sich doch den Weg zu Einzelabkommen mit Deutsch­land nicht verbaut. Mit Bezug auf Budapest dürfte das deutsch-ungarische Handelsabkom­men schon das Nötige vorweggenommen haben. Auch die Tschechoslowakei wird sich nicht aus­schalten lassen. Auf alle Fälle: ohne Deutsch­land geht es schon überhaupt nicht.

Geheimnis auch die Behörden der Geheimen Staatspolizei jeweils für ihren Amtsbereich, von Eingriffen in das Fcrnsprechgeheimnis nur diese zuständig sind.

Ergänzend wird hierzu folgendes mitgeteilt: Der preußische Ministerpräsident betrachtet die Ge­heime Staatspolizei als eine ihm unmittelbar zur Verfügung stehende Behörde, die losgelöst vom preußischen Ministerium des Innern einen beson­deren Zweig der inneren Verwaltung bildet, wo­bei für eine organische Zusammenarbeit mit den Landespolizeibehörden Sorge getrag.n wird. Dies kommt in der vorliegenden Durchführungsver­ordnung dadurch zum AnSdruck/daß der Minister­präsident nicht nur die leitenden Beamten des Geheimen Staatspolizeiamtes, sondern auch die Leiter der einzelnen Staatspolizeistellen persönlich bestsmmt. In der Absicht, zuverlässige Beamte heranzuziehen, und sie zu erhalten, hat sich der Ministerpräsident ferner die Ernennung sämtlicher höheren Verwaltungsbeamten der Geheimen Staatspolizei und der Oberen Kriminalbeamten selbst vorbehalten.

2m Zuge der allgemeinen politischen Be­ruhigung ist auch die bisher mit dem Geheimen Staatspolizeiamt als Zentralbehörde vereinigte Staatspolizeistelle in Berlin auf den Polizei­präsidenten in Berlin übertragen worden und da­mit eine klare Trennung zwischen erster und zwei­ter Instanz herbeigeführt. Dem Geheimen Staatspolizeiamt steht jedoch das Recht zu, in besonderen Fällen auch unmittelbar einzugreifen.

Der preußische Ministerpräsident hat durch sei­nen kürzlichen Erlaß, betreffend die Anordnung von Schutzhaftmaßnahmen vom 11. März 1934, bereits die Zahl der Dienststellen, die Verhaftun­gen vorzunehmen befugt sind, stark beschränkt. Dieser Gesichtspunkt kommt auch in dieser Ver­ordnung insofern zum Ausdruck, als für Ein­griffe in das Fernsprechgeheimnis nur noch Be­hörden der Geheimen Staatspolizei, nicht aber — wie bisher — auch Kreispolizeibehörden zuständig sind.

Randbemerkungen

ll. ll. Bremen, 18. März 1934.

Mit dem 31. März beendet

Letzter Groschen formell das Winter- sür dos WHW. hilfswerk seine Arbeit. Noch einmal wird heute die Bremer Bevöl­kerung unter der Parole „Bremen und seine Häfen opsern" zur letzten Hilfs­aktion für das WHW. aufgerufen. Viele Tau­sende aus den NSDAP.-Ortsgruppen Westen- Walle-Doventor werden am heutigen Sonn­tag ausmarschieren, um in machtvoller Kund­gebung der Oeffentlichkeit zu zeigen, was für die schaffende Bevölkerung das WHW. bedeutet und wie sie sich mitverantwortlich fühlt sür das Schicksal derer, die noch im Dunkel leben. Was das WHW. sür Bremen allein bedeutet, geht am besten aus zwei Ziffern hervor, die der Kreis-Amtsleiter der NSV. Bremen, Wenzel, bekannt gibt: Fast 96 000 Unterstützungsempfänger — das bedeutet nahezu jeder dritte Mensch in Bre­men — erhielten in irgendeiner Form Unter­stützung aus öffentlichen Mitteln und mehr als eineinhalb Millionen Mark verschieden­ster Werte sind in Bremen zur Verteilung durch das WHW. gelangt. Die erste Ziffer be­leuchtet die ganze Größe des Elends und die zweite sagt uns, wie großzügig die­sem Elend in Bremen gesteuert wordenist. Es erwarte aber niemand einen besonderen Dank dafür, daß er an diesem großen Werke mitgeholfen hat. Dieser Dank liegt einzig und allein in der Freude, geopfert zu haben. Wenn mancher auch in den letzten Monaten mißmutig geworden ist, daß er fast täglich einen Groschen und mehr gezahlt hat, wenn ihn die Sammler auch aus seiner Ruhe aufscheuchten, so wird er heute davon über­zeugt sein, daß aus diesen Groschen Segen geruht hat. Und er hat nicht nur diesen Groschen geopfert, um die Not in Bremen zu lindern, er hat mit seinen Pfennigen, durch die er bestimmt nicht ärmer geworden ist, die Not in allen Gauen Deutschlands stillen hel­fen, wie es auch umgekehrt der Fall war. Der Süddeutsche, der Ostpreuße und Oberschlesier, der Thüringer und der Berliner, der Rhein­länder und der aus dem Ruhrgebiet und wo sie alle wohnen — alle haben unsere 96 000 Bedürftigen in Bremen mit unterstützt. Und alle haben dafür gesorgt, daß auf indirektem Wege über den Unterstützenden das Geld wieder in die Bremische Wirtschaft eingemün­det ist. Und nun werden die Bremer heute nochmals als Abschluß des WHW. ausge­rufen, den letzten Groschen zu spenden. Nicht mit einem „Gott sei Tank, daß es nun vor­über ist" wollen wir diesen Groschen spenden, sondern fragen: Wird es auch genug sein?

»

Der erste Kraskbett Wir kennen im natio-

stand. Wir haben keine Zeit, um mit dem al­ten Kaiser Wilhelm zu sprechen, müde zu sein. Eine Arbeit jagt die andere. So schließen wir das Winterhilfswerk ab und sammeln uns zur zweiten Arbeitsschlacht. Wir wollen keine theoretischen Erörterungen darüber anstellen, welche Aufgabe größer und schwieriger ist: Die des WHW. oder der Arbeitsschlacht. Wenn das Deutsche Volk mit dem gleichen starken Willen in die Arbeitsschlacht geht, wie es dies beim WHW. getan hat, dann braucht uns um den Erfolg nicht bange zu sein. Man kann nur das unterstreichen, was am Freitag­abend in Bremen in einer Riesenkund­gebung Pg. Bollmann-Essen als Vor­aussetzung jedes Erfolges eines Volkes be­zeichnet hat: DieGeschlossenheitder Nation! Die Teilnehmer dieser Kund­gebung setzten sich vorzugsweise aus den Schichten des werktätigen schaffenden Volkes zusammen. Wir hätten es aber noch lieber gesehen, wenn auch die Wirtschaft noch mehr vertreten gewesen wäre. Man soll bei dem jetzt beginnenden Kampfe gegen die Arbeits­losigkeit nie vergessen, daß jeder Mann, ganz gleich, wo er steht, gebraucht wird. Wir geben gerne zu, daß es nicht immer ein Ohren­schmaus ist, in solchen Kundgebungen an seine eigene frühere politische Einstellung erinnert zu werden. Aber Wahrheit schmeckt eben immer bitter und wer sich heute zur Wahr­heit durchgerungen hat, wird mit Freuden drei Kreuze hinter seine Vergangenheit setzen. Aber damit hat er auch eine gewisse moralische Pflicht übernommen, nämlich die, etwas wieder gutzumachen. Diese Wiedergut­machung lastet nicht auf ihm, wie einst die

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