Ausgabe 
(21.12.1932) Nr. 287
Seite
1
 
Einzelbild herunterladen

Xn. 2S7

1SS2

vnsmsn, rksn 2». 0»r«nV«M

L«ar»tpnsi» 1S KtA,

8 kLMLK

Verlag, Asdaktiou und Seschästsstell«:. Papeastraße 15. Spreche stünde d« RedaMonr Montag bis Freitag, von. 18 bis 19 Uhr.

Fernsprecher: Domsheide 25878.

Die BNZ «scheid Werktags nnü kostet, 1L0 frei Saus. d«rch Sie-Post zuzüglich 36 ^/Bestellgeld!

' Parteiamtliches Organ der Bremer Nationalsozialisten

Anzeigen: hiesige die 10 gespaltene miw-Aeile 0.10, auswärts LL0.12; im.Äextteil 0.50, auswärts öLL 0.70; Stellengesuch«

0.0kl; sonstige kleine- Anzeigen 0ck)3. PLrtzvorschriD ohn« Derbirrölichkekt. Bei Betriebsstörung, Streik, Verkot usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Rückzahlung des Bezugspreises»

s.

Unsers gelungenen

Ksmvnstlvn slncß krsi l

^mnsslss SNligÜliW DSSSQkSpt

kkviekspsß v^kedt Irvinsn

^kNLPk'UoK

Berlin, Sst. Dez. Der Leichsrat hat in fei- «er am Dienstag abend abgehaltenen Vollsitzung wtt 44 gegen 19 Stimmen der Sünder Bayern, Württemberg und Baden sowie der preußisch« Provinz Brandenburg bei Enthaltung der Lander Braunschwsg und MeMenburg-Strrlitz sowie der preußischen Provinz Hannover beschlossen, Ein­spruch gegen das vonv Reichstag beschlossene Amne­stiegesetz nicht einzulegen.

Air grüßen in dieser Stunde die Kameraden, Sie wir aus den Kerkern des Systems befreien konnten, aber wir Lenken auch jener Taufende und Abertausende, die nach dem Willen marxistisch- bürgerlicher BonzoknitÄ- nach langer hinter Gil­

das Gelöbnis ich, nicht zu ruhen und zu rasten, bis wir auch sie freibekommen haben und auch ^ sie: wieder in den braunen Bataillonen der deut­schen Revolution zum Kampf und zpnr Sieg mit- marschieren. Lamm.

Nun steht die Frage iin Vordergrund, was aus den aus den Kerkern des Systems entlassenen Poli­tischen Gefangenen werden wird. Viele der Poli­tischen Gefangenen find durch die Verhaftung aus Arbeit und Brot gejagt worden. Wenn. sie jetzt die KerLr verlassen, finden sie die früher von ihnen eingenommenen Berufsfiellungen besetzt vor.

Die politisierte Justiz straft die in das Räder­werk der Paragraphen geratenen Volksgenossen also doppelt. Erst läßt man sie Ovalen der Kerkerhaft erdulden, nur sie- dann nach einer glück­lichen: Freilassung. Elends Not und Hunger Preis»

. zugeben Dia nationalsozialistische Bewegung wird es sich zur Ehrenpflicht machen, den nun aus- den Gefängnissen entlassenen Kameraden mich. besten

lern schmachten müssen Ihnen allen legen wir I Kräften zu helfen.

SrsstsßiMk'vng

Soktsiotivi' baut NiuÄeubupg uml

I^spon ab

Man muß es dem autoritären System lassen, Saß es ein außerordentliches Geschick darin ent­wickelt, sich. selbst eines autoritären, d. unfehl­baren Lhavalters zu, entkleiden Nachdem. Herr vow Schleicher unter dem Druck- des nationalsozia­listischen. Deutschland- gezwungen war, die aufrei­zenden Pcrpsnschenr sozialpolitischen Notverord­nungen aufzuheben,, hat er nun,, ebenfalls unter dem Druck der öffentlichen Meinung, die entwür­digenden Smrderbesnmmungen. gegen die politische Freiheit des deutschem Volkes aufheben muffen

Als wichtigste neue Bestimmung bringt die Verordnung einen verstärkt« Schutz der Per­sönlichkeit des Reichspräsidenten, außerdem wer­den die üblichen Bestimmungen gegen die Ver­ächtlichmachung des: Reiches, der Länder der Staatsform; der Flaggen übernommen sowie neu rin besonderer Schutz der Wehrmacht eingeführt. Weiter fallen Ne Sondergrrichte fort. Die Ver­sammlung^ und Pressefreiheit wird wieder her­gestellt. Als Berbotsgründe fjir Zeitungen blei­ben nur «och Hochverrat und Landesverrat be­stehen. Die Polizei darf künftig auch weiter politische Beauftragte iu Versammlungen ent­senden. Bestehen bleibt weiter das Recht der zuständigen Stellen,, hochverräterische Vereine and Organisationen aufzuköson.

Es entbehrt nicht einem gewissen Reizes, daß Herr von Schleicher die Verordnungen des Ka­binetts, dem auch er angehörte, aufzuheben ge­zwungen ist und damit seinen Vorgänger, sich selbst und nicht zuletzt dem Verkünder der Ver­ordnungen, dem Reichspräsidenten von Hmdenbuig, desavouiert. Es verlohnt sich wirklich, einmal jene Erklärungen dnrchzulesen, mit denen die. San­der-bestimmungen damals von Regierungsseite be­gründet worden.

ES scheint zu dem hervorragendsten Eigenschaf­ten eines- autoritärem Systems zu gehören, nach kurzem Monaten das zu widerrufen und als um»

tauglich zu erklären, was man vorher als der sene» Platz eingeräumt werden.

Weisheit letzten Schlug! augqrriesem hatt».

Herr von Schleicher mag ruhig weiter abbauen und hosfentöch vergißt er dabei nicht sich selbst!

Ms ns»s Vsnoprtnung

Die Verordnung, hat folgendem Wortlaut:

Auf Grund- des Artikels 48 Asts. 2,. wird folgendes verordnet:

Abschnitt I

Aufhebung von Vorschriften gegen politische Ausschreitungen 8 1

Folgende Vorschriften trete» außer Kraft:

1» Die Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. K. 1W2 MeichSgefetzblntt 1, Seite 297) mit Ausnahme der 88 2226.

L Die zweite Verordnung des Reichsprä­sidenten gegen politische Ausschreitungen vom 28^ Hurn 1932 Weichsgesetzblatt 1. Seit« 339).

3. Die Ncrordnmrg des Reichspräsidenten gegen politischen Terror vom 9. August 1932 (Reichsgesetzblatt 1, Seite 403).

4. 8 2 der Verordnung des Reichspräsi­denten zur Sicherung des inneren Friedens vom 2. November 1932 (Rrichsgesetzblatt 1, Seite 317).

Abschnitt II

Vereine und Versammlungen 8 2

1. Die Polizeibehörde ist befugt, in jede- öffentliche: Versammlung. Beauftragte zu entsenden.

L. Die Beauftragten haben sich unter Kundgebung, ihrer Eigenschaft: deur Leiter oder, solange dieser: naht bestellt ist, deur Veranstalter der Versammlung Air erkennen zu. geben.

L Dein Beauftragten muß ein- angemest

4-. Wird die- Zulassung der Beauftragten

verweigert, so kann die Versammlung für ausgelöst erklärt werden.

5. Wer als Veranstalter oder Leiter einer Versammlung den Beauftragten der Polizei- s behörde die Einräumung eines angemessenen ^ Platzes verweigert oder wer sich nach Er­klärung der Auflösung einer Versammlung nicht sofort entfernt, wird- mit Geldstrafe bis zu 150 RM. bestraft.

83.

1. Sofern der Zweck eines Verems den KZ 8186, 127129 des Strafgesetzbuches zuwiderläuft, sind für seine nach ß 2 Abs. 1 des Reichsdereinsgesetzes. zulässige Auf- : Lösung: die obersten Lanbesbshörden oder die von ihnen bestimmten Stellen zuständig.

2. Gegen die Anordnung her Auflösung eines Vereins ist binnen, zwei Wochen vom Tagx der Zustellung oder Veröffentlichung !ab die Beschwerde an einen vom Präsi­denten zu bestimmenden Senat des Reichs- ! gerichts zu geben. Die Eiulegung der Be­schwerde hat. keine aufschiebende Wirkung.

3. Die Beschwerde ist bei der Stelle einzu­reichen, gegen deren Anorduung. sie gerichtet -ist. Diese hat sie unverzüglich der. obersten -Lcrndesbehörde vorzulegen. Hilft diese der Beschwerde nicht ab, so hat sie sie unverzüg­lich an den Reichsminister des Innern wei­ter zn leiten. Der Reichsminister des Innern kann der Beschwerde abhelfen; andernfalls hat er sie unverzüglich dem Senat des Reichsgerichts zur Entscheidung vorzulegen.

- Gegen- eins- Entscheidung- des Reichsministers des Innern, die der Beschwerde abhilft, kann die oberste Landesbehörde die Ent­scheidung des Senats des Reichsgerichts an­rufen.

4. Der Rcichsminister des Innern kann die oberste Landesbehörde um dir Auf­lösung ersuche», Glaubt dia oberste Landes- behörde, einem solchen Ersuchen nicht ent­sprechen zu- können, so tMt sie dies unver­züglich, spätestens aber am zweiten Tage nach Empfang des Ersuchens dem Rsichs- nrmister des Innern mit und rufst innerhalb derselben Frist die Entscheidung des Senats des Reichsgerichts an.. Erklärt dieser das Verbot für zulässig, so hat die oberste Lan- desbehörde dem. Ersuchen sofort zu ent­sprechen. Einer 'Besthooerde gegen eins auf Ersuchen des Reich-Äninisters des Innern angeordnete Auslosung kaun die oberste LandeLbehörde nicht abhelfen.

8 4

1. Wird ein Verein, werk fern Zweck den 88 8186, 127129 des Strafgesetzbuches zuwiderläuft, aufgelöst, so kann fein Ver­mögen zugunsten des Landes beschlagnahmt und eingezogen werden.

2: Zur Vermeidung von Härten kann das Land aus dem eingezogenen Vereinst)erwö­gen Gläubiger des Vereins befriedigen.

8 5

Wer sich an einem Verein, der wegen eines den M 8T-8S, 127129 -es Strafgesetz­buches zuwiderlaufende« Zweckes ausgelöst worden ist, als Mitglied beteiligt, oder ihn aus andere Weste unterstützt, oder den or­ganisatorische» Zusammenholt weider auf» rechterhälh. wird mit Gefängnis» «eben dem auf Geldstrafe erkannt werde» kau«, den straft»

Uavtsetzung Seite H

SuinKs libsrtrlM sink sslbsl

Stsslsgoniektskvl

6«»vkAf»op^nuv»gs8»»rk»n«VW ßüi» vei'fsssllngsmZLis

Leipzig, 20. Dez. In der verfassungsrechtlichen Streitsache der Fraktion der NSDAP. im Preu­ßischen Landtag gegen den Preußischen Landtag, angestrengt mit dem Ziele, die erfolgte Umgestal­tung des § 20 der Geschäftsordnung des Preist i, schon Landtages (Wähl des' Minifierpräscheine« betr.) für verfassungswidrig zu erklären, verkün­dete- Reichsgerichtspräfideat Dr. Binicke namens des Staatsgerrchtshofes für das Deutsche Reich am Dienstag mittag folgende Entscheidung r

Die- Anträge werden zurückgemiefen, Die Ab­änderung des zweite« Satzes des Absatzes 2 des 8 29 der Geschäftsordnung des Preußischen Land­tages, wonach eine Stichwahl, der der Wahl des Miuisterpräsidentew nicht mehr zulässig ist, ist dem-- nach vom. Staatsgerichtshof als der Verfassung ent­sprechend bezeichnet worden.

Herr Präsident Bnacks hat wieder ein--- «kalt Urteile gefällst, di« geeignet sind, den- letzte« Beweis dafür M erbringen,, daß nach- Akfi-- fassung des höchsten deutschen Gerichtes Pas- recht i st, w cvs dem Bo lksemp-sin-d e-m nnd dem -gLsnndsn Me-nschs-nvor- stnud- tus Gesicht schlägt.

Wir wollen es uns hier verfügen, aus di« juristische Bedeutung dieser Urteile einzugehen, da schon morgen von berufEr Seite: zu, dem Bnmke'schen Urteil Stellung genommen wen­den wird.

Für uns ist im Augenblick nur das von Be­deutung,, daß der höchste deutsche Gerichtshof es durchaus in- der Lrdnung findet, daß; ein«: sich a n d le Wa chck kl nm mern de Bon» z.enschicht eine nn nro ra.lr.fch s-. S-chib»- bnng vornimmt, die dem preußische«. Landtag, die Erfüllung: seiner Pflichten nichtr nur erschwert, sondern fast unmöglich machh. Nach Ansicht des höchsten deutschen GevichtS ist es durchaus in Lrdlrmigi, daß. B estrm nv- mnngen der Verfassung, die drs-i>» zehn Jahre lang Gültigkeit hat- ten^dann über Bord, g e w o rfeu- wer­den, wenn sie gewissen Herrschaf­ten nicht wehr in ben Kram pasfon. Es- ist ftrtere-wirt, an Hand. dieses Urteils fest­stellen zu könnwr, wie weit dre Polltik dir. dolksfremde und saftlose Justiz, zu ihrer Die­nerin uud zum Vollstrecker ihres Willens, ge­macht hat Ein Recht, das sich dniw hcrgsbh. solche Urteile zu fällen, verdient wirk­lich die Abneigung, die ihm das ganze deutsche ValL «ntgegen- bringt

Wenn man schließlich in diesem Zusammen­hang noch das zweite Urteil, das sich gegen unseren: Pnrteigenoffsn, Lanötagspräfidenten: Kerrl, richtet, beiwachtst, dann Nimmt man auch: hier aus dem Staunen nicht heraus. Herr' Bumke in Leipzig maßt sich an dem Präsp- denten der preussischen Volksvertretung Vor­schriften zu machen, wann die Volksvertretung einzuberufen ist. Was für Gründe den Präsi­denten der preußische» Volksvertretung zu der späteren Einbürusiurg veranlaßt haben, scheint Herrn BumkL nicht zu inteMssieren. Wir kön­nen Herrn Bumcke aber erkläre^ daß seine Paragraphenweisheit das deutsche Volk nicht im geringsten interessiert und daß es über den Zeitvertreib stlcher Zeitgenossen zur Tages­ordnung übergeht.

«t«-

Ei» beträchtlicher Teil der Beiegschast der. Norddeutschen Wollkämmerei^ und Kammgarn­spinnerei: iw DslmMhorst ist in Streck getreten. DiaGewerkschaften", die dem Ausstand» fern­stehen, bemühen sich, die feiernden Arbeite^, wird 666- Wwwu-, wwder zu« -Aufnahme dev Arbeit zu bewegen.