Ausgabe 
(15.12.1932) Nr. 282
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Verlag, Redaktion und Geschäftsstelle: Papenstraße 15. Sprech- ßmrd« der Reaktion: Montag bis Freitag von 18 bis 19 Ahr. . Fernsprecher: Domsheide 25878.

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Parteiamtliches Organ der Bremer Nationalsozialisten

Anzeigen: hiesige die 10 gespaltene mm-Zeile 0.10, auswärts 0.12; im Textteil 0.50, auswärts 0.70; Stellengesuche 0.06; sonstige kleine Anzeigen 0.08. Platzvorschrist ohne Verbindlichkeit. Bei Betriebsstörung, Streik, Verbot usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Rückzahlung des Bezugspreises.

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erbringen, insbesondere

LDrahtbericht unserer Berliner sSchriftftg.)

Berlin, 18. Dezember.

Der Hanshaltsausschuß des Reichstages setzte gestern seine Beratungen über die ihm vom Plenum des Reichstages überwiesenen Anträge auf Aushebung bzw. auf Aenderung von Notverordnungen fort.

Im Mittelpunkt der gestrigen Beratungen des Haushaltsausschusses stand eine natio­nalsozialistische Entschließung, die in großen Lügen die Einzelheiten eines nationalsozia­listischen Programmes des deutschen Wieder­aufbaues enthält. Pg. Reinhardt, der tm Haushaltsausschuß die Einzelheiten die­ses Programmes bekanntgab, befaßte sich Zunächst mit einer ausführlichen Kritik der ätzten Wirtschaftsnotverordnung.

Das Wirtschäftsprogramm, das der ioni­schen verflossene Herr von Papen in An­griff genommen habe, so führte Pg. Rein­hardt aus, habe seine absolute Unzulänglich- .. .

keit schon in den ersten Tagen nach seiner > schein' Genannten in Verkündung klar und eindeutig erwiesen. ' " — '

Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft lasse keineswegs die Möglichkeit offen, daß eine Besserung der Wirtschaftslage unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu errei­chen wäre. Notwendig sei

eine grundsätzliche Abkehr von den bisherigen Methoden

und vor allem eine grundsätzliche Abkehr von der heutigen Wirtschaftsordnung. Nur dann, wenn man den eisernen und ent­schlossenen Willen habe, die kapitalistische Wirtschaftsanarchie durch den Staat der deutschen Arbeit und des deutschen Sozia­lismus zu ersetzen, sei eine Aenderung mög­lich. Die Entwicklung, die die deutsche Wirt­schaft, besonders tn den letzten Monaten, genommen habe und die Finanzlage des Reiches und der Gemeinden erfordere sofor­tige Inangriffnahme eines Programmes des deutschen Wiederaufbaues. Dieses Pro­gramm müsse den gegenwärtigen Verhält­nissen entsprechend ei» Sofort-Programm sein, das zunächst die schwersten Schäden ausheile und das den Boden und die Vor­aussetzung für eine grundsätzliche Aende­rung der bestehenden kapitalistischen Wirt­schaftsordnung schaffe.

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müsse vor allem die Schäden wieder beseiti­gen, die mit dem Erlaß der Notverordnung vom 4. September verbunden gewesen seien. Die nationalsozialistische Reichstags-Frak- tion werde dem Reichstag ein derartiges Programm vorlegen. Er betone jedoch aus­drücklich, daß es sich dabei selbstverständlich nicht um die letzten Forderungen des Natio­nalsozialismus auf wirtschaftlichem Gebiete handele, sondern daß dieses Programm aus­schließlich dazu dienen solle, die unmöglichen Bestimmungen des sozialpolitischen Teiles der Wirtschastsnotverordmmg des Papeu- Kabinetts durch Maßnahmen zu ersetze«, die allein in aller Kürze den bevorstehenden . Zusammenbruch verhindern könnten. Die Einzelheiten dieses Sofort-Programm es soll folgenden Grundsätzen entsprechen:

1. An Stelle von „Sieuergutscheinen" werden „Arbeitswechsel" ausgegeben.

Die Ausgabe darf nur an solche Personen oder Unternehmen erfolgen, die den Nach­weis einer eingeleiteten Arbeits- und Pro-

duktionsbelebung an r

a) Hausbesitzer für die Ausbesse­rung und Neuherrichtung ihrer Häuser;

b) Inhaber industrieller, gewerblicher, handwerklicher, landwirtschaftlicher nnd gärtnerischer Betriebe für die Ausbesse­rung und Neuherrichtung ihrer Betriebs« anlagen und Erneuerung von Handwerks- zeugen «nd Geräten;

e> Inhaber offener Verkaussunterneh- men für die Lieferung von Beklcidungs- gegenständen an Arbeitslose, Sozialrent­ner, Kriegsbeschädigte «nd Kriegshinter- blieben« gegen vorgelegte Bekleidungsbe- Kvgsscheine.

S. An Arbeitslose, Sozialrenter, Kriegs­beschädigte nnd Kriegshinterbliebene werden auf Namen lautende Bezugsscheine ausge­geben, die den Anspruch auf Bekleidungs­gegenstände jeder Art an den im Bezugs- fich schließen (Beklei- dungsbezugsscheine). Die Ausgabe von Be­kleidungsbezugsscheinen erfolgt nur auf An­trag. Bei der Festsetzung der Höhe soll der­jenige Betrag als Grundlage dienen, um den der Anspruch des Antragstellers oder der Antragstellerin durch Art. 48 — Verord­nungen, die ab 26. Juli 1930 erlassen wor­den sind — geschmälert worden ist. Jedes

Unternehmen, das den Verkauf von Beklei­dungsgegenständen an Verbraucher zum Ge­genstand hat, ist verpflichtet, gegen den im Bekleidungsbezugsschein genannten Betrag an die im Bezugsschein genannte Person Bekleidnngsgegenstände zu verkaufen, die verkauften Gegenstände und die Preise dafür aus der Rückseite des Bezugsscheines in der dort vorgedrnckten Weise einzeln auf­zuführen und sich die Richtigkeit der An­gaben in der vorgedrnckten Weise durch den im Bekleidungsbezugsschein genannten Käu­fer schriftlich beglaubigen zu lassen. Die Bekleidungs-Bezugsscheine sind durch die Verkaufsunternehmen bei denjenigen Aem­tern, durch die die Bezugsscheine ausgegeben worden sind, zum Austausch in Arbeits­wechsel einzureichen. Die Verkaufspflicht erstreckt silch nicht auch auf Warenhäuser und wsrenhansähnkhchs Großkaufhäuser. Solchen werden Bekleidungsbezugsscheine nicht in Arbeitswechsel umgetauscht.

3. Jedes in der deutschen Produktion und deren Berteilungsapparat vorkommende Unternehmen ist verpflichtet, bis zu einem bestimmten Hundertsatz jedes Warenrech­nungsbetrages, der sich auf eine Lieferung an ein anderes in der Produktion und deren Verteilungsapparat vorkommendes Unter­nehmen erstreckt, in Arbeitswejchseln in Zah­lung zu nehmen.

4. Diejenigen Summen, um die sich in Auswirkung der Arbeitsbelebung der Fi- nanzbedarf der Gemeinden für die Unter­stützung der Arbeitslosen vermindert, sind

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TU. München, 1b. Dezember. Am Mittwoch find den Amtsleitern und Gauleitern der NSDAP. die allgemeinen Richtlinien und die ersten besonderen Anordnungen Adolf Hitlers für den Neuaufbau der politischen Organisationen „Zur Herstellung einer erhöhten Schlagkraft der Bewegung" zuge­gangen. Den Richtlinien find, dem Bericht in der NSK. zufolge, folgende Verfügungen angeschlossen.

„Die Abteilung für Volksbildung, bisher in der Hauptabteilung 3 der politischen Organisa­tion, wird Von dieser gelöst und von jetzt ab der Reichspropaganda-Abteiluug unterstellt. Die innenpolitische Abteilung, bisher in der Hauptab­teilung 3 der Politischen Organisation wird aus dieser gelöst und der Rechtsabteilung der Reichs- leitung zugewiesen.

Der agrarpoWsche Apparat der NSDAP. so­wie die ihm angeschlossenen Abteilungen der Reichsleitung der NSDAP. werden aus der Reichsorganisationsleitung herausgenommen nnd mir unmittelbar unterstellt.

Mit der Leitung beauftrage ich R. Walter Darre.

Ueber die Einzelheiten der Neuorganisation er­folgen noch nähere Bestimmungen. Alle übrigen landwirtschaftlichen-agrarpolitischen Organisatio­nen, Verbände, Vereine usw. der NSDAP. werden entweder von Herrn Darre neu bestätigt, oder find andernfalls mit dem Tage der Veröffent­lichung dieser Verfügung aufgelöst. Ebenso unter­steht zukünftig die gesamte agrarpolitische Presse der NSDAP-, einschließlich aller agrarpolitischcn Beilagen unserer Zeitungen inhaltlich der Ver­antwortung von Darre.

Die Reichsinspektionen 1 und 2 werden in ihrer derzeitigen Form mit dem heutigen Tage anf-

gelöst. Landesinspekteur Ost, Gauleiter Hellmuth Brückn«« übernimmt den Gau Schlesien unter gleichzeitiger Ernennung zmn Kommissar Ost. Der Laudesinspekteur Sachsen-Thüringen, Gauleiter Martin Mutschmann^ behält wie bisher den Gau Sachsen und wird zum Kom­missar ernannt. Der Landesinspekteur Nord, Gauleiter Heinrich Lohse, behält den Gau Schleswig-Holstein und wird zum Kommissar Nord ernannt. Der Landesinspekteur Mittel­deutschland-Brandenburg, Gauleiter Friedrich Wilhelm Lveper, behält den Gau Mag­deburg-Anhalt und wir- zum Kommissar für Mitteldeutschland-Brandenburg ernannt. Der Landesinspekteur Riede rsachsen, Gauleiter

Bernhard Rüst, behält den Gau Harrno- Ver-Süd und wird zum Kommissar für Nieder- sachsen ernannt. Der Landesinspekteur Süd- West, Gauleiter Jakob Sprenger, behält den Gau Hessen-Nassau-Süd und wir- zum Kommissar für Süd-West ernannt. Der Lan- desirrspekteur West, HeinzHaake, wird zum Kommissar für West ernannt und steht gleich­zeitig dem Stabsleiter der politischen Organi­sation zur Verfügung.

Die kommissarische Tätigkeit findet nur statt auf Anordnung der Reichsleitung, bzw. in meinem Austrage oder im Auftrage des Stabs- leiters der P.O. Nähere Ausführungsbestim­mungen hierzu werden erlassen. Kommissar Gauleiter Jakob Sprenger übernimmt anstelle des hegen Krankheit zurückgetretenen Gaulei­ters Lenz den Gau Hessen in vorübergehende kommissarische Verwaltung.

München, 14. Dezember 1932.

je zur Hälfte zur Vergebung öffentlicher Aufträge und zur Schuldentilgung zu ver­wenden. Diejenigen Summen, um die sich der Finanzbedarf des Reiches und der Reichs-, an-stalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits­losenversicherung für die Unterstützung der Arbeitslosen vermindert, sind restlos zur Vergebung öffentlicher Aufträge zu ver­wenden.

5'. Eine Erhöhung der Steuern, Umlagen und Abgaben der Gemeinden, Gemeinde- Verbände nnd Länder über die für das! Haushaltsjahr 1932 zur Anwendung ge­kommenen Sätze hinaus ist unzulässig. Eine Senkung von Steuern, Umlagen und Ab­gaben ist nur im Rahmen bestimmter Vor­schriften zulässig.

6. Eine Erhöhung Ler Beiträge zu den öffent­lichen Sozialversicherungskassen und des Arbeits-, losenversicherungsbeitrages über die am 31. De­zember 1932 in Geltung gewesenen Sätze hinaus ist unzulässig. Das Mehr, das sich in den Haus­halten der öffentlichen Sozialversicherungskassen und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an Aufkommen aus Bei­trägen, aus dem Haushaltsjahr 1933 gegenüber dem 1932 ergibt, ist zur Hälfte zur Erhöhung der Versicherungsleistungen und zur Herabsetzung des Arbeitslosenversicherungsbaitrages zu verwenden und zur anderen Hälfte an das Reich abzuführen.

7. Dem Mehr, das sich im Haushalt des Reiches an Aufkommen aus Steuern und Abgaben ab dem Haushaltsjahr 1933 gegenüber dem Haus­haltsjahr 1932 ergibt, find diejenigen Summen hinzuzurechnen, die das Reich gemäß Ziffer 8 Buchstabe b) durch die Länder und gemäß Zif­fer 6 durch die Sozialversicherungskassen und durch die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung überwiesen erhalten hat. Die daraus sich ergebende Gesamtsumme ist das „Aufkommensmehr aus Arbeitswechseln"^ Dieses ist teilweise zur Einlösung von Arbeits­wechseln nnd teilweise zur Schuldentilgung und, soweit zur Schuldentilgung nicht erforderlich, zur Senkung von Reichssteuern und zur Verbesserung des Reichssinanzausgleiches zu Gunsten der Län­der und Gemeinden zu verwenden.

Nachdem Pg. Reinhardt dieses Aussehen er­regende Programm entwickelt hatte, wollten die Sozialdemokraten den Reichsfinanzmrnister her­beizitieren. Die Beratung der Anträge zur Not­verordnung vom 4. September wurde vorläufig ausgesetzt.

Man kam dann zur

Beratung des Premnitzer Unglücks.

Für die Nationalsozialisten erklärte Pg. Wolsers- dörfer, daß sich die NSDAP--Anträge bis nach Abschluß der Untersuchung vorbehalte, dem An­trag auf Gewährung einer vorläufigen Beihilfe von 25000 RM. aber beistimme.

Vom Reichsarbeitsministerium wurde auf die in Gang befindliche Untersuchung hingewiesen.

Nachdem in der Debatte noch verschiedene Partciredner das Wort ergriffen hatten, wurde der Antrag auf Gewährung einer einstweiligen Beihilfe von 25090 RM. für die Opfer von Premnitz aus Reichsmitteln einstimmig angenom­men. Eine Jugendschutzentschließuug fand eben­falls Annahme.

Da die Vertreter des Finanz-, Wirtschasts- und Reichsarbeitsministermms an der Aussprache über Arbeitsbeschaffung wegen unaufschiebbarer Besprechungen nicht teilnehmen konnten, wurde die Beratung der Anträge zur Arbeitsbeschaffung auf Montag verschoben, da zu diesein Termin -i« zuständigen Referenten anwesend sein können-