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Parteiamtliches Organ der Bremer Nationalsozialisten
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erbringen, insbesondere
LDrahtbericht unserer Berliner sSchriftftg.)
Berlin, 18. Dezember.
Der Hanshaltsausschuß des Reichstages setzte gestern seine Beratungen über die ihm vom Plenum des Reichstages überwiesenen Anträge auf Aushebung bzw. auf Aenderung von Notverordnungen fort.
Im Mittelpunkt der gestrigen Beratungen des Haushaltsausschusses stand eine nationalsozialistische Entschließung, die in großen Lügen die Einzelheiten eines nationalsozialistischen Programmes des deutschen Wiederaufbaues enthält. Pg. Reinhardt, der tm Haushaltsausschuß die Einzelheiten dieses Programmes bekanntgab, befaßte sich Zunächst mit einer ausführlichen Kritik der ätzten Wirtschaftsnotverordnung.
Das Wirtschäftsprogramm, das der ionischen verflossene Herr von Papen in Angriff genommen habe, so führte Pg. Reinhardt aus, habe seine absolute Unzulänglich- .. .
keit schon in den ersten Tagen nach seiner > schein' Genannten in Verkündung klar und eindeutig erwiesen. ' " — '
Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft lasse keineswegs die Möglichkeit offen, daß eine Besserung der Wirtschaftslage unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu erreichen wäre. Notwendig sei
eine grundsätzliche Abkehr von den bisherigen Methoden
und vor allem eine grundsätzliche Abkehr von der heutigen Wirtschaftsordnung. Nur dann, wenn man den eisernen und entschlossenen Willen habe, die kapitalistische Wirtschaftsanarchie durch den Staat der deutschen Arbeit und des deutschen Sozialismus zu ersetzen, sei eine Aenderung möglich. Die Entwicklung, die die deutsche Wirtschaft, besonders tn den letzten Monaten, genommen habe und die Finanzlage des Reiches und der Gemeinden erfordere sofortige Inangriffnahme eines Programmes des deutschen Wiederaufbaues. Dieses Programm müsse den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechend ei» Sofort-Programm sein, das zunächst die schwersten Schäden ausheile und das den Boden und die Voraussetzung für eine grundsätzliche Aenderung der bestehenden kapitalistischen Wirtschaftsordnung schaffe.
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müsse vor allem die Schäden wieder beseitigen, die mit dem Erlaß der Notverordnung vom 4. September verbunden gewesen seien. Die nationalsozialistische Reichstags-Frak- tion werde dem Reichstag ein derartiges Programm vorlegen. Er betone jedoch ausdrücklich, daß es sich dabei selbstverständlich nicht um die letzten Forderungen des Nationalsozialismus auf wirtschaftlichem Gebiete handele, sondern daß dieses Programm ausschließlich dazu dienen solle, die unmöglichen Bestimmungen des sozialpolitischen Teiles der Wirtschastsnotverordmmg des Papeu- Kabinetts durch Maßnahmen zu ersetze«, die allein in aller Kürze den bevorstehenden . Zusammenbruch verhindern könnten. Die Einzelheiten dieses Sofort-Programm es soll folgenden Grundsätzen entsprechen:
1. An Stelle von „Sieuergutscheinen" werden „Arbeitswechsel" ausgegeben.
Die Ausgabe darf nur an solche Personen oder Unternehmen erfolgen, die den Nachweis einer eingeleiteten Arbeits- und Pro-
duktionsbelebung an r
a) Hausbesitzer für die Ausbesserung und Neuherrichtung ihrer Häuser;
b) Inhaber industrieller, gewerblicher, handwerklicher, landwirtschaftlicher nnd gärtnerischer Betriebe für die Ausbesserung und Neuherrichtung ihrer Betriebs« anlagen und Erneuerung von Handwerks- zeugen «nd Geräten;
e> Inhaber offener Verkaussunterneh- men für die Lieferung von Beklcidungs- gegenständen an Arbeitslose, Sozialrentner, Kriegsbeschädigte «nd Kriegshinter- blieben« gegen vorgelegte Bekleidungsbe- Kvgsscheine.
S. An Arbeitslose, Sozialrenter, Kriegsbeschädigte nnd Kriegshinterbliebene werden auf Namen lautende Bezugsscheine ausgegeben, die den Anspruch auf Bekleidungsgegenstände jeder Art an den im Bezugs- fich schließen (Beklei- dungsbezugsscheine). Die Ausgabe von Bekleidungsbezugsscheinen erfolgt nur auf Antrag. Bei der Festsetzung der Höhe soll derjenige Betrag als Grundlage dienen, um den der Anspruch des Antragstellers oder der Antragstellerin durch Art. 48 — Verordnungen, die ab 26. Juli 1930 erlassen worden sind — geschmälert worden ist. Jedes
Unternehmen, das den Verkauf von Bekleidungsgegenständen an Verbraucher zum Gegenstand hat, ist verpflichtet, gegen den im Bekleidungsbezugsschein genannten Betrag an die im Bezugsschein genannte Person Bekleidnngsgegenstände zu verkaufen, die verkauften Gegenstände und die Preise dafür aus der Rückseite des Bezugsscheines in der dort vorgedrnckten Weise einzeln aufzuführen und sich die Richtigkeit der Angaben in der vorgedrnckten Weise durch den im Bekleidungsbezugsschein genannten Käufer schriftlich beglaubigen zu lassen. Die Bekleidungs-Bezugsscheine sind durch die Verkaufsunternehmen bei denjenigen Aemtern, durch die die Bezugsscheine ausgegeben worden sind, zum Austausch in Arbeitswechsel einzureichen. Die Verkaufspflicht erstreckt silch nicht auch auf Warenhäuser und wsrenhansähnkhchs Großkaufhäuser. Solchen werden Bekleidungsbezugsscheine nicht in Arbeitswechsel umgetauscht.
3. Jedes in der deutschen Produktion und deren Berteilungsapparat vorkommende Unternehmen ist verpflichtet, bis zu einem bestimmten Hundertsatz jedes Warenrechnungsbetrages, der sich auf eine Lieferung an ein anderes in der Produktion und deren Verteilungsapparat vorkommendes Unternehmen erstreckt, in Arbeitswejchseln in Zahlung zu nehmen.
4. Diejenigen Summen, um die sich in Auswirkung der Arbeitsbelebung der Fi- nanzbedarf der Gemeinden für die Unterstützung der Arbeitslosen vermindert, sind
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TU. München, 1b. Dezember. Am Mittwoch find den Amtsleitern und Gauleitern der NSDAP. die allgemeinen Richtlinien und die ersten besonderen Anordnungen Adolf Hitlers für den Neuaufbau der politischen Organisationen „Zur Herstellung einer erhöhten Schlagkraft der Bewegung" zugegangen. Den Richtlinien find, dem Bericht in der NSK. zufolge, folgende Verfügungen angeschlossen.
„Die Abteilung für Volksbildung, bisher in der Hauptabteilung 3 der politischen Organisation, wird Von dieser gelöst und von jetzt ab der Reichspropaganda-Abteiluug unterstellt. Die innenpolitische Abteilung, bisher in der Hauptabteilung 3 der Politischen Organisation wird aus dieser gelöst und der Rechtsabteilung der Reichs- leitung zugewiesen.
Der agrarpoWsche Apparat der NSDAP. sowie die ihm angeschlossenen Abteilungen der Reichsleitung der NSDAP. werden aus der Reichsorganisationsleitung herausgenommen nnd mir unmittelbar unterstellt.
Mit der Leitung beauftrage ich R. Walter Darre.
Ueber die Einzelheiten der Neuorganisation erfolgen noch nähere Bestimmungen. Alle übrigen landwirtschaftlichen-agrarpolitischen Organisationen, Verbände, Vereine usw. der NSDAP. werden entweder von Herrn Darre neu bestätigt, oder find andernfalls mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Verfügung aufgelöst. Ebenso untersteht zukünftig die gesamte agrarpolitische Presse der NSDAP-, einschließlich aller agrarpolitischcn Beilagen unserer Zeitungen inhaltlich der Verantwortung von Darre.
Die Reichsinspektionen 1 und 2 werden in ihrer derzeitigen Form mit dem heutigen Tage anf-
gelöst. Landesinspekteur Ost, Gauleiter Hellmuth Brückn«« übernimmt den Gau Schlesien unter gleichzeitiger Ernennung zmn Kommissar Ost. Der Laudesinspekteur Sachsen-Thüringen, Gauleiter Martin Mutschmann^ behält wie bisher den Gau Sachsen und wird zum Kommissar ernannt. Der Landesinspekteur Nord, Gauleiter Heinrich Lohse, behält den Gau Schleswig-Holstein und wird zum Kommissar Nord ernannt. Der Landesinspekteur Mitteldeutschland-Brandenburg, Gauleiter Friedrich Wilhelm Lveper, behält den Gau Magdeburg-Anhalt und wir- zum Kommissar für Mitteldeutschland-Brandenburg ernannt. Der Landesinspekteur Riede rsachsen, Gauleiter
Bernhard Rüst, behält den Gau Harrno- Ver-Süd und wird zum Kommissar für Nieder- sachsen ernannt. Der Landesinspekteur Süd- West, Gauleiter Jakob Sprenger, behält den Gau Hessen-Nassau-Süd und wir- zum Kommissar für Süd-West ernannt. Der Lan- desirrspekteur West, HeinzHaake, wird zum Kommissar für West ernannt und steht gleichzeitig dem Stabsleiter der politischen Organisation zur Verfügung.
Die kommissarische Tätigkeit findet nur statt auf Anordnung der Reichsleitung, bzw. in meinem Austrage oder im Auftrage des Stabs- leiters der P.O. Nähere Ausführungsbestimmungen hierzu werden erlassen. Kommissar Gauleiter Jakob Sprenger übernimmt anstelle des hegen Krankheit zurückgetretenen Gauleiters Lenz den Gau Hessen in vorübergehende kommissarische Verwaltung.
München, 14. Dezember 1932.
je zur Hälfte zur Vergebung öffentlicher Aufträge und zur Schuldentilgung zu verwenden. Diejenigen Summen, um die sich der Finanzbedarf des Reiches und der Reichs-, an-stalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für die Unterstützung der Arbeitslosen vermindert, sind restlos zur Vergebung öffentlicher Aufträge zu verwenden.
5'. Eine Erhöhung der Steuern, Umlagen und Abgaben der Gemeinden, Gemeinde- Verbände nnd Länder über die für das! Haushaltsjahr 1932 zur Anwendung gekommenen Sätze hinaus ist unzulässig. Eine Senkung von Steuern, Umlagen und Abgaben ist nur im Rahmen bestimmter Vorschriften zulässig.
6. Eine Erhöhung Ler Beiträge zu den öffentlichen Sozialversicherungskassen und des Arbeits-, losenversicherungsbeitrages über die am 31. Dezember 1932 in Geltung gewesenen Sätze hinaus ist unzulässig. Das Mehr, das sich in den Haushalten der öffentlichen Sozialversicherungskassen und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an Aufkommen aus Beiträgen, aus dem Haushaltsjahr 1933 gegenüber dem 1932 ergibt, ist zur Hälfte zur Erhöhung der Versicherungsleistungen und zur Herabsetzung des Arbeitslosenversicherungsbaitrages zu verwenden und zur anderen Hälfte an das Reich abzuführen.
7. Dem Mehr, das sich im Haushalt des Reiches an Aufkommen aus Steuern und Abgaben ab dem Haushaltsjahr 1933 gegenüber dem Haushaltsjahr 1932 ergibt, find diejenigen Summen hinzuzurechnen, die das Reich gemäß Ziffer 8 Buchstabe b) durch die Länder und gemäß Ziffer 6 durch die Sozialversicherungskassen und durch die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung überwiesen erhalten hat. Die daraus sich ergebende Gesamtsumme ist das „Aufkommensmehr aus Arbeitswechseln"^ Dieses ist teilweise zur Einlösung von Arbeitswechseln nnd teilweise zur Schuldentilgung und, soweit zur Schuldentilgung nicht erforderlich, zur Senkung von Reichssteuern und zur Verbesserung des Reichssinanzausgleiches zu Gunsten der Länder und Gemeinden zu verwenden.
Nachdem Pg. Reinhardt dieses Aussehen erregende Programm entwickelt hatte, wollten die Sozialdemokraten den Reichsfinanzmrnister herbeizitieren. Die Beratung der Anträge zur Notverordnung vom 4. September wurde vorläufig ausgesetzt.
Man kam dann zur
Beratung des Premnitzer Unglücks.
Für die Nationalsozialisten erklärte Pg. Wolsers- dörfer, daß sich die NSDAP--Anträge bis nach Abschluß der Untersuchung vorbehalte, dem Antrag auf Gewährung einer vorläufigen Beihilfe von 25000 RM. aber beistimme.
Vom Reichsarbeitsministerium wurde auf die in Gang befindliche Untersuchung hingewiesen.
Nachdem in der Debatte noch verschiedene Partciredner das Wort ergriffen hatten, wurde der Antrag auf Gewährung einer einstweiligen Beihilfe von 25090 RM. für die Opfer von Premnitz aus Reichsmitteln einstimmig angenommen. Eine Jugendschutzentschließuug fand ebenfalls Annahme.
Da die Vertreter des Finanz-, Wirtschasts- und Reichsarbeitsministermms an der Aussprache über Arbeitsbeschaffung wegen unaufschiebbarer Besprechungen nicht teilnehmen konnten, wurde die Beratung der Anträge zur Arbeitsbeschaffung auf Montag verschoben, da zu diesein Termin -i« zuständigen Referenten anwesend sein können-