Ausgabe 
(9.12.1932) Nr. 277
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K ^ Bremer Nationalsozialisten

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Parteiamtlich wird bekanntgegeben, daß Gregor Straßer die kommende Vertagung des Reichstags und die Weihnachtszeit dazu be­nutzt, um einen dreiwöchentlichen Krankheits­urlaub zu nehmon.

Diese Nachricht kommt für uns nicht über­raschend, denn schon bei seinem letzten Hiersein in Bremen wurde Gregor Straßer von Parteifreun­den gebeten, sich wegen eines akuten Leidens größere Schonung aufzuerlegen. Er erklärte uns aber damals fast wörtlich, daß er jetzt keine Zeit habe, an sich zu denken, daß er aber, sobald eine politische Pause eintreten würde, auch einmal an seine Gesundheit denken würde.

Soweit wäre also alles selbstverständlich und klar und wir freuen uns, daß unser Orgauisations- leiter Gregor Straßer in den kommenden Wochen Gelegenheit haben wird, sich von den ungeheuren Strapazen des Politischen Kampfes der letzten Monate zu erholen. Mit einiger Verblüffung finden wir aber, daß die gegnerische Presse genau Wie in der wilhelminischen Zeit den kleinsten Vor­gang innerhalb der Partei mit spaltenlangen Hof­berichten kommentiert und dabei aus Mangel an Stoff zu Phantasien kommt, die einem Edgar Wällace alle Ehre machen würden.

Auch die Schünemannpresse wittert hinter dem Erholungsurlaub Straßers Rücktrittsabsichten, Kon­flikte und Auseinandersetzungen, ohne daß sie dabei in der Lage ist, eine einzig konkrete Tatsache zu melden. Obwohl Straßer immer wieder und bei jeder Gelegenheit betont hat, daß er restlos hinter dem Führer steht und nie auf den Gedanken kom­men könnte, seine eigene Lebensarbeit zu zerschla­gen, behauptet die Schünemannpresse, Gregor Straßer sei mit der jetzigen politischen Haltung der Partei nicht einverstanden, wolle seine gesamten Aemter niederlegen, sein Reichstagsmandat zur Verfügung stellen und sich als Parteigenosse ins Privatleben zurückziehen.

Wie wenig kennen diese Presseleute die Kampfnatur Gregor Straßers! Selbst wenn Straßer mit dieser oder jener taktischen Ent­scheidung des Führers nicht einverstanden sein sollte, würde er darum seinen alle mitreißenden Kampf für die deutsche Freiheitsbewegung abbrechen und sich schwollend in die Ecke stellen? Alle die Straßer kennen, wissen, daß das eine glatte Unmöglichkeit ist. So können wir unseren Ausführungen nur noch die Mitteilung hinzufügen, daß unsere Reichs- prossestelle mit aller Deutlichkeit bereits er­klärt hat, daß alle an Straßers Urlaub ge­

knüpften Gerüchte und Kombinationen unzu­treffend find und jeglicher Unterlagen ent­behren.

Unsere politische Linie auch gegenüber dem Kabinett Schleicher ist absolut klar. Gerade Gregor Straßer hat in seiner Bremer Rede mit aller Deutlichkeit die weltanschaulichen Grundsätze aufgezeigt, die erfüllt sein müssen, um eine Beteiligung der NSDAP in der Reichsregierung zu ermöglichen. Weil diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, stehen wir zu dem Kabinett Schleicher in der gleichen Opposition wie zu dem Kabinett Papen. Um das für uns wichtige Gesetz wegen der Stell­vertretung des Reichspräsidenten durchzubekom-

men und eine Amnestie für mrsere in den Kerkermauern des Systems schmachtenden Par­teigenossen zu erreichen, haben wir einen ent­scheidenden Vorstoß gegen das Kabinett Schlei­cher im Reichstag noch nicht unternommen. Wir werden den Angriff zu einer Zeit durch­führen, die uns günstig und geeignet erscheint.

Der Führer hatte recht, als er voraussagte, daß der letzte Kampfabschnitt der schwerste sein würde. Mit allen Mitteln versucht man, das Vertrauen zu unserem Führer zu erschüttern. Wir aber lassen uns nicht beirren und gehen den Weg, auf dem uns unsere Führer Ädolf Hitler und Gregor Straßer vorangehen.

—art.

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Berlin, 8. Dezember. In der Sitzung des Rechtsansschusses des Reichstages begrün­dete zunächst der nationalsozialistische Ab­geordnete Dr. Kupp den Amnestieantrag seiner Fraktion. Dieser verlangt Straferlaß für alle Taten, die aus politischen Gründen oder aus Anlaß von Wirtschaftskämpfen oder infolge von Wirtschastsnot begangen worden sind. Ausgeschlossen sollen Ver­urteilungen wegen Landesverrats und we­gen Verrats militärischer Geheimnisse sein, da jeder Landesverräter, ob nun eigen­nützig oder uneigennützig handele, ein Lump sei. Der soziaidemokratische Antrag sei, wie der Redner erklärte, besonders deshalb kaum annehmbar, weil er .Sprengstoffver­gehen ausnehme.

Für die Sozialdemokraten erklärte Ab­geordneter Dr. Marum, Verbrechen gegen das Leben und Sprengstoffverbrechen müß­ten ausgeschlossen bleiben, ebenso auch Ver­rat militärischer Geheimnisse und Landes­verrat, sofern diese beiden Vergehen aus Eigennutz begangen worden seien.

Der deutschnationale Abgeordnete Dr. Hanemann wies darauf hin, daß nach Auf­fassung seiner Freunde die Verhältnisse keinen begründeten Anlaß für eine so weit­gehende Amnestie böten.

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Dr. Otto Dietrich

Berlin, 8. Dezember

Die ZtSDAP hat erklärt, daß sie das Kabinett von Schleicher nicht toleriere. Diese Feststellung, die wir heute wiederholen, kennzeichnet das marxistische Geschwätz von einer Tolerierung des Kabinetts Schleicher durch die NSDAP als unwahre und dumme Phrase. Den marxistischen Agita- tions-Antrag, das Mißtrauensvotum gegen die Regierung zur Abstimmung z« bringen, noch bevor der Reichstag überhaupt in seine Arbeit eingetreten ist, hat die nationalsozia­listische Neichstagsfraktion nicht unterstützt, um die Sabotage der dem Reichstag vorge­legten Gesetzentwürfe über die Amnestie, über die Stellvertretung des Reichspräsidenten und über die Aufhebung der antisozialen Bestimmungen der Notverordnungen zu ver­

hindern. Die Absicht der KPD und SPD, die Annahme dieser von weitesten Kreisen des Volkes gewünschten Gesetze durch Ägita- tionsmanöver zu hintertreiben und sich um eine Abstimmung über diese Gesetzentwürfe herumzudrücken, ist der NSDAP bekannt. Die nationalsozialistische Reichstagssraltion wird es aber den marxistischen Heuchlern nicht gestatten, sich aus der Schlinge zu ziehen, um dem Volke Sand in die Augen zu streuen, sondern wird der Volksvertre­tung Liese eminent praktische und notwen­dige Arbeit ermöglichen..

Dieses allein vom Interesse des Volks­wohles diktierte klare Verhalten der na­tionalsozialistische» Reichstagsfraktion hat mit einer Tolerierung des Kabinetts von Schleicher nicht das mindeste zu tun.

Der Zentrumsabgeordnete Dr. Wegmann erklärte die Bereitschaft seiner Freunde zur Prüfung gemäßigter Vorschläge.

Reichsjustizminister Dr. Gärtner betonte, von entscheidender Bedeutung sei die Frage, ob bei den zu amnestierenden Straftaten ein völliger Straferlaß oder bei höheren Strafen nur eine Strafmilderung Platz grei­fen soll. Der Minister stellte den im Mi­nisterium auf Grund der vorliegenden An­träge und der bisherigen Erfahrungen in rohen Umrissen ausgestellten Entwurf zur Einsicht bereit, die, wie er erklärte, viel­leicht die einzelnen Wünsche in Einklang bringen könne. Zur Prüfung dieser Skizze wurde die Sitzung auf die späten Abend­stunden vertagt.

Der Amnestievorschlag, den der Reichs­justizminister vorlegte, sieht folgende Ein­zelbestimmungen vor: Es werden amnestiert Straftaten aus politischen Beweggründen

und Straftaten, die lm Zusammenhang Mit Wirtschaftskämpfen begangen worden sind. Strafen unter einem Jahr werden erlassen; längere Strafen auf die Hälfte herabgesetzt, mindestens jedoch um ein Jahr ermäßigt. Dabei tritt an die Stelle von Zuchthaus Gefängnis. Lebenslängliche Strafen werden in 7l/z Jahre Gefängnis umgewandelt. Aus­geschlossen sollen sein Verbrechen gegen das Leben, Verbrechen gegen den Paragraphen 1 der Antiterror-Notverordnung vom 9. Au­gust des Jahres, Körperverletzungen oder gemeingefährliche Verbrechen mit Todes­erfolg, Hochverrat, Landesverrat und Ver­brechen gegen das Sprengstoffgesetz.

In den während der Sitzungspause abge­haltenen Beratungen der Wortführer der Fraktionen erhielt der Amnestie-Entwurf des Reichsjustizministeriums eine Fassung, wo­nach Strafen für Delikte aus politischen Be­weggründen oder anläßlich von Wirtschafts­kämpfen bis zu fünf Jahren erlassen werden sollen. Längere Strafen werden um fünf Jahre herabgesetzt, der Rest halbiert und au die Stelle von Zuchthaus tritt Gefängnis«

Der sozialdemokratische Berichterstatter des Ausschusses übernahm diese abgeänderte Skizze als seinen eigenen Antrag.

Von nationalsozialistischer Seite wurde erklärt, daß man sich die Entscheidung noch! vorbehalte, die Annahme indessen erwöge, und zwar im Hinblick auf den großen Um­fang der Amnestie, durch die eine große Anzahl von Volksgenossen, die aus poli­tischen Beweggründen oder aus sozialer Not gehandelt hätten, aus dem Elend befreit würden. Die Amnestie erscheine den Na­tionalsozialisten in erster Linie als soziale Frage. Aus ihrer grundsätzlichen Einstel­lung folge die grundsätzliche Ablehnung der Amnestie von Hoch- und Landesverrat, und zwar auch, soweit dieser nicht aus Eigen­nutz begangen sei. Nur die soziale Not lasse die Nationalsozialisten die Annahme er­wägen.

Mit 16 Stimmen der Nationalsozialisten, der Deutschnationalen, des Zentrums, der Bayrischen Volkspartei und des Christlich- Sozialen Volksdienstes gegen 11 Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten beschloß der Ausschuß, die Abstimmung auf Freitag vormittag zu vertagen.

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Genf, 8. Dez. In d?r vom Vorsitzenden Sir John Simon einberufenen Fünf-Mächte- Besprechnng zur Entgegennahme der deut­schen Antwort auf die Gleichberechtigungs­formel Herriots hat der deutsche Außen­minister die Erklärung abgegeben, daß er zunächst eine befriedigende Aufklärung über folgende zwei Punkte haben müßte:

1. Soll die Gleichberechtigung in dem kommenden Abrüstungsabkommen in je­dem Punkte praktische Anwendung finden und soll sie infolgedessen den Ausgangs­punkt für die künftigen Verhandlungen der Abrüstungskonferenz hinsichtlich der entwaffneten Staaten bilden?

2. Schließt die Formulierung in der französischen Formel „das System, das Sicherheit für alle Nationen schaffen

. würde" auch dasjenige Element der Sicher­heit in sich, das in einer allgemeinen Ab­rüstung liegt, wie Lies auf einer früheren Vollversammlung des Völkerbundes an­erkannt worden ist?

Diese beiden deutschen Fragen warm schriftlich formuliert und sind vom deutschen Aukenminiiter in enaliicker Svracke den

Mächten verlesen worden. Ueber die deut­schen Fragen fand keine Aussprache statt. Die Vertreter der vier Großmächte erklär­ten, jetzt eingehend die beiden deutschen Fragen prüfen zu müssen und kündigten ihre Stellungnahme voraussichtlich für die Freitag-Sitzung der fünf Mächte an.

Der deutsche Außenminister gab sodann mündlich Aufklärung zu den beiden formu­lierten deutschen Fragen. Zu der ersten Frage wies Neurath darauf hin, daß es von großer Bedeutung sei für ihn, klar zu wissen, daß die Abrüstungskonvention praktische Auswirkungen des Gleichberech- tigungsgrundsatzes in allen Abrüstungssra- gen gebe. Deshalb sei es notwendig, daß in der Erörterung über diese Frage die Gleichberechtigung von vornherein zum Ausgangspunkt genommen werde.

Zu der zweiten Frage wies der deutsche Außenminister darauf hin, daß sie nicht mißverstanden werden könnte. Er nehm« an, daß das in der Herriot-Erklärung er­wähnte Sicherheitssystem auch d'Wmige Sicherheit umfasse, die durch ein MU"- meine Abrüstung herbeigeführt W:-»-», iv-