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Nr. 49 / 1. Vierteljahr I
Montag,
den 19 . Febma
r Einzelpreis is Rpf.
Belgiens -König gestorben
Bei einer Bergbesteigung tödlich verunglückt
Brüssel, 18. Februar.
Der König der Belgier, Albert I., ist gestern bei einer Bergbesteigung in der Nähe von Namur tödlich verunglückt.
König Albert, der bekanntlich ein leidenschaftlicher Bergsteiger war, hatte sich Sonnabend nachmittag in einem von ihm selbst gesteuerten Kraft- wagen, nur von seinem Kammerdiener begleitet, in die Nähe von Namur begeben. Der König verließ dann den Wagen und erklärte dem Diener, daß er den etwa 200 Meter hohen Felsen Marches- les-Dames besteigen wolle und in etwa einer Stunde wieder zurück sein werde. Als jedoch der König nach der angegebenen Zeit nicht zurückgekehrt war, wurde der Kammerdiener unruhig und telephonierte von der nächstgelegenen Ortschaft aus, nachdem er zunächst vergeblich nach dem Monarchen gesucht hatte, nach Brüssel, von wo sofort eine Hilfsexpedition abging.
Gegen 2 Uhr früh fand dann die Expedition, die von Ortskundigen und Gendarmerie unterstützt wurde, König Albert am Fuße eines Felsens tot aus. Die Leiche wies am Nacken eine schwere Verletzung auf. Nach den ersten Feststellungen scheint der Tod aus der Stell« eingetreten zu sein.
Der Sturz scheint aus einer Höhe von 12 .Metern, direkt auf die unter dem Felsen vorbei- fiihrende Straße Namur — Marcheles —. Dames erfolgt zu sein. An der llnglücksstelle ist die Straße sehr eng. Die Felsen erreichen teilweise eine Höhe bis zu 20Ü Metern. Der König, der fast jedes Jahr längere Zeit in den Schweizer Alpen weilte, suchte oft, wenn seine längere Abwesenheit von Brüssel nicht möglich war, die landschaftlich sehr reizvolle Gegend bei Namur auf, wo er, meist ganz allein, längere Fußwanderungen und kleinere Felsbesteigungen unternahm. Die Nachricht von dem Ilngliicksfall wurde in der hiesigen Gegend erst in den Morgenstunden durch Rundfunk bekannt. Die Bevölkerung merkte allerdings schon im Verlaufe der Nacht, daß sich etwas Außergewöhnliches ereignet haben mußte. Unausgesetzt trafen aus der Richtung der Hauptstadt Automobile ein, deren riesige Scheinwerfer das Dunkel der Nacht durchzuckten.
Den wahren Grund der Aufregung ahnte allerdings niemand. Sogleich nach Bekanntwerden der Nachricht ließen die Behörden eine eingehende Untersuchung an Ort und Stelle vornehmen. Der gesamte Straßenverkehr ist gesperrt.
Die Leiche wurde gegen 3.30 Uhr morgens nach Schloß Lacken übergeführt. Der Königin hatte man zunächst nur schonend mitgeteilt, daß ihr Gemahl einen Autounfall erlitten habe. Erst gegen 6 Uhr wurde ihr die volle Wahrheit gesagt. Die Leibärzte des Königs, Dr. Rolf und Ledoeus haben die Aufbahrung der Leiche im Schloß vorgenommen.
Noch im Laufe der Nacht haben sämtlich« Minister, mit Ausnahme von Sap und Pierlot, die in Holland bzw. Luxemburg weilen, dem toten Monarchen die letzte Ehre erwiesen, und sind dann zu einer Kabinettssitzung zusammengetreten. Bis zur Vereidigung des neuen Königs übernimmt der Ministerrat die Regierungsgeschäfte. Der ärztlich« Befund über die Todesursache soll im Laufe des Nachmittags bekannt gegeben werden.
König Albert I. wurde am 8. April 1875 als zweiter Sohn des Prinzen Philipp von Flandern und seiner Gemahlin Maria, geborene Prinzessin von Hohenzollern, auf Schloß Laeken geboren. Am 2. Oktober 1900 heiratete er in München die Herzogin Elisabeth von Bayern. Am 17. Dezember 1909 folgte er seinem Onkel, Leopold II., auf den belgischen Königsthron. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: Prinz Leopold, der Kronprinz, wurde geboren im Jahre 1901. Er ist vermählt seit 1928 mit der schwedischen Prinzessin Astrid; ferner Prinz Carl, geboren 1903, und Prinzessin Marie-Jose, die 1906 geboren wurde. Letztere heiratete im Jahre 1930 den Kronprinzen von Italien, Humbert.
Belgiens Trauer um feinen König
Brüssel, 18. Februar.
Die Nachricht von dem Tode des Königs, der bei allen Schichten .der Bevölkerung sich einer außergewöhnlichen Beliebtheit erfreute, hat im ganzen Lande größte Bestürzung hervorgerufen. Die Trauerbotschaft ist in Brüssel erst im Laufe des Vormittags durchgerungen, und zwar zunächst als. ein Gerücht, an das niemand glauben wollte, das aber dann bald darauf seine furchtbare Bestätigung erfuhr, als die Extraausgaben der „Jndopendance Belge" und die „Nation Belge" mit dem Bilde des Monarchen erschienen und in großen schwarz umränderten Lettern verkündeten: „So roisstwor t." Bald stauten sich am königlichen Schloß die Mengen. Unübersehbar ist die Schar der Menschen aus allen Ständen, die ununterbrochen seit dem Vormittag zum Schloß ziehen, um sich in die dort ausgelegten Listen einzutragen und dadurch ihre Teilnahme zu bekunden.
Die Missionschefs haben im Laufe des Tages in der königlichen Residenz und im Außenmini- sterium persönlich vorgesprochen und das Beileid ihrer Regierungen überbracht. Als einer der Ersten erschien der deutsche Geschäftsträger Dr. Breuer. Der Außenminister dankte dem Vertreter der Reichsregierung in bewegten Worten und bat ihn, den Dank auch den Reichskanzler und der Reichsregierung zu übermitteln.
In den Kirchen wurde das Ableben des Monarchen den Gläubigen von der Kanzel verkündet. Ein feierliches Tedeum, das aus Anlaß der
Papst-Krönungsfeier stattfinden sollte, wurde abgesagt.
Punkt 12 Uhr ertönten 101 Kanonenschüsse. Alle öffentlichen Veranstaltungen, Theatervorstellungen, Konzerte sowie die in den nächsten Tagen angesetzten Empfänge sind bis zum Tage nach der Beisetzung abgesagt worden.
Die Trauerfeier in Brüssel
Brüssel, 18..Februar.
Nach einem Beschluß des Ministerrats findet die Beisetzung des toten Königs am Donnerstag in der königlichen Gruft im Schlosse zu Laeken start. Am Montag wird die sterbliche Hülle des Monarchen von Laeken nach dem königlichen Schloß in Brüssel überführt. Die Frontkämpfervereinigungen werden Spalier bilden. Auf dem Wege zum Schloß wird der Trauerzug vor dem Grabe des unbekannten Soldaten haltmachen und eine Minute in Schweigen verharren. Am Donnerstag findet in der Kirche Sainte-Gudule die Trauermesse statt. Von dort geht der Lcichenzug durch die Stadt nach Laeken zurück.
Die feierliche Einsetzung des Kronprinzen Leopold zum König der Belgier erfolgt am Freitag, dem Tage nach der Beisetzung des verstorbenen Königs.
Proklamation des belgischen Kabinettsräts
- Brüssel, 18. Februar.
Der Kabinettsrat hat folgende Proklamation an das belgische Volk beschlossen:
Der König ist tot. 2m Anfang des 25. Regierungsjahres, in dem das von ihm gerettete Vaterland ihn mit doppelter Hingabe und Hochachtung umgab und mehr denn je auf seine Ruhe, Heiterkeit und Weisheit inmitten der Gefahren der Gegenwart zählte, hat ein schreckliches Unglück Belgien seines Herrschers beraubt, auf den-es so stolz war.
Der Schmerz der Nation ist groß. Ihr erster Gedanke ist der einer unbegrenzten Dankbarkeitfür den König, der— ein würdiger Nachfolger seines Großvaters und seines Oheims — alle Kräfte seiner hohen Geistesgaben, und alle Quellen seines großmütigen Herzens dem Dienste Belgiens gewidmet hat. Das Land hat einen Führer, eine Stütze und einen unvergleichlichen Diener verloren, der im Kriege wie im Frieden nur für sein Land gedacht, gehandelt und gelebt hat. In Dankbarkeit des Volkes umgibt seine sterbliche Hülle und bereitet seinem Namen den Ruhmeskranz: Albert I. war ein Staatsmann und ein Soldat.
Belgien wendet sich an Ihre Majestät die Königin in ehrfurchtsvoller tiefer Trauer, dem einzigen Troste, der ihr gegeben werden kann. Belgien setzt seine Hoffnungen auf den Nachfolger der drei großen Könige, die das Vaterland begründet, vergrößert und gerettet haben. Er möge mit Hilfe der Vorsehung das Werk seines erhabenen Vaters
fortsetzen und die Aufgaben zum Guten führen, die dieser so herrlich verfolgte in loyaler Ausübung der Rechte und Pflichten seiner verfassungsmäßigen Vorrechte.
Der Kriegsminister hat einen Tagesbefehl an die Armee erlassen und die Trauer angeordnet. In dem Tagesbefehl heißt es u. a.: Die Armee beweint ihren obersten Chef, dessen Tapferkeit, Energie und Seelengröße das Vaterland in tragischer Stunde gerettet haben.
Deutsches Beileid
Berlin, 18. Februar.'
Der Herr Reichspräsident hat aus Anlaß des Todes Seiner Majestät des Königs der Belgier an die Königin folgendes Telegramm gerichtet:
„Tief erschüttert durch die Nachricht von dem plötzlichen Tode Seiner Majestät des Königs der Belgier bitte ich Sie, die Versicherung meines aufrichtigen Mitgefühls und den Ausdruck tief empfundenen Beileids entgegennehmen zu wollen."
Der Staatssekretär des Herrn Reichspräsidenten Dr. Meißner stattete heute vormittag dem belgischen Gesandten Grafen de Kerchove einen Besuch ab und brachte ihm auch mündlich die Anteilnahme des Herrn Reichspräsidenten zum Ausdrucks
Anläßlich des Ablebens des Königs der Belgier hat im Auftrag des Reichskanzlers und des Reichsministers des Auswärtigen der Chef des Protokolls, Gesandter Graf von Brassewitz, dem belgischen Gesandten, Graf de Kerchove de Donter- ghen einen Besuch abgestattet und ihm das Beileid der Reichsregierung ausgesprochen.
Der Reichsminister des Auswärtigen, Freiherr von Neurath, hat an den belgischen Außenminister Hymans ein in herzlichen Worten abgefaßtes Beileidstelegramm gerichtet.
Das Auswärtige Amt, die Reichskanzlei und der Reichstag haben alsbald nach Bekanntwerden der Trauernachricht die Dienstflaggen auf Halbmast gesetzt.
Abreise des belgischen Kron- prinzenpaares nach Schloß Laeken
Bern, 18. Februar.
Der belgische Thronfolger Leopold und Kronprinzessin Astrid, die seit zehn Tagen incognito in Adelboden zur Erholung weilten, sind auf die Todesnachricht mit dem Auto nach Frutigen abgereist, wo sie den fahrplanmäßigen Zug bestiegen, um sich über Basel nach Schloß Laeken zu begeben.
Beileid des deutschen Geschäftsträgers in Brüssel Brüssel, 18. Februar.
Auf die Mitteilung 'des Kabinettschefs des belgischen Außenministers von dem Ableben König Alberts hat der deutsche Geschäftsträger im Namen der Reichsregierung der belgischen Regierung sein Beileid zum Ausdruck gebracht.
10 Punkte für die Arbeitsfchlacht 1934
Staatssekretär Reinhardt übergibt uns folgende ins einzelne gehende Punkte für die Arbeitsschlacht 1934:
1. Arbeitsvorrat aus 1933, Stand Ende Januar 1934.
s) Aus den Arbeitsbeschaffungsprogrammen 1095 Millionen Reichsmark. Davon 818 Millionen aus dem Programm vorn .1. Juni 1933.
b) Aus dem Gebäudeinstandsetzungsgefetz etwa 1200 Millionen Reichsmark. Das ist die Summe, die nach dem 31. Januar 1933 auf Grund des Gebäudeinstandsetzungsgesetzes etwa noch in Bewegung kommen wird in Form von Barzuschüssen, Zinsvergütungsscheinen und Selbstaufbringungsbeträgen.
Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden werden auch nach dem 31. März 1934 noch vorgenommen werden; denn erstens kann unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Beendigung der Arbeiten bis zum 30. Juni 1934 verlängert werden, und zweitens besteht nach wie vor der § 1 des Gesetzes über Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933, wonach Ermäßigung der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer um 10 vom Hundert der Auswendungen für Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die einem gewerblichen Betrieb des Steuerpflichtigen dienen, unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Außerdem werden das Baugewerbe und die oamit verbundenen Nebengewerbe dadurch in Schwung gehalten werden, daß viele Kleinwohnungen und Eigenheime gebaut werden. Der Förderung solcher Bauten dient das Gesetz über Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime vom 21. September 1933. Die Nachfrage nach Kleinwohnungen wird in Auswirkung des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen immer größer werden.
2. Autobahnen und andere Kraftsahrstraßen.
Dafür werden im Zweiten Hilterjahr wahrscheinlich mehr ausgegeben werden als im ersten Hitlerjahr etwa 500 Millionen Reichsmark.
3. Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden und Gebäudeteilen, die einem
gewerblichen Betrieb dienen.
Solche sind auch im Jahr 1934 noch steuerbegünstigt durch § 1 desGesetzes überSteuer- erleichterungen vom 15. Juli 1933, der sich auf alle Instandsetzungen und Ergänzungen erstreckt, die vor dem 1. Januar 1935 beendet werden.
4. Ersatzbeschasfungen von Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals.
Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen wird dem Gesetz vom 1. Juni 1933 gemäß für alle Gegenstände gewährt, die nach dem 30. Juni 1933 und vor dem i. Januar 1935 angeschafft
Erster deutscher Komponistentag in KerUn
In feierlichem Rahmen wurde am Sonntagmittag in der neuen Universitätsaula in Berlin, der erste deutsche Komponistentag eröffnet. Fast alle deutschen Tonkünstler von Bedeutung wohnten der Eröffnung bei, außerdem als Gäste zahlreiche bekannte Komponisten aus fast allen europäischen Staaten. Unter den Ehrengästen befanden sich neben dem Vizepräsidenten der Reichskulturkammer, Staatssekretär Funk, Reichsjustizminister Dr. ELrtner sowie Vertreter anderer Ministerien und Angehörige des diplomatischen Korps.
Nach einer musikalischen Einleitung eröffnete Staatssekretär Funk als Beauftragter der Reichsregierung und des Präsidenten der Reichskulturkammer, des Reichsministers Dr. Goebbels, die Tagung.
Er begrüßte besonders herzlich die erschienenen Vertreter des Auslandes.
Alle echte Kunst entspringt, so sagte er weiter, aus dem Leben des Volkes. Die nationalsozialistische Regierung hatte daher die Aufgabe, die Kunst wieder an das Volk und das Volk an die Kunst heranzubringen. Auch die deutsche Kunst, die Musik und die deutschesten Künstler, die Musiker, hatten in der Zeit des Liberalismus den festen Boden des Volkstums verlieren müßen, weil es dieses Volkstum nicht mehr gab.
Es geht uns nicht um die Richtung der Kunst, sondern um die Art der Kunst. Das Volk soll wieder in der Kunst und der Künstler im Volke leben! Das ist die erste Aufgabe der nationalsozialistischen Kunstpolitik.
. Wird diese.Aufgabe erfüllt, so werden wir in Deutschland wieder eine echte und große Volkskunst bekommen. Die heroische Lebensauffassung des nationalsozialistischen Staates muß auch eine heroische Kunst gebären. 2n unserer Zeit gibt es keine Kunstmäzene mehr. Der Staat selbst muß der Mäzen der Künste und der Künstler sein. Er muß ihr Aufgaben stellen, die im Sinne und Geist des Staates liegen.
Um nun diese Aufgaben zu erfüllen und das künstlerische Schaffen zur Gestaltung zu bringen, hat das für die deutsche Kunstpolitik verantwortliche Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda eine Reihe von kunstpolitischen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen durchgeführt. Zunächst galt es, die herrschende Zersplitterung im Berufsleben der schaffenden Künstler zu beseitigen und das Partei- und Klüngelwesen in der Kunst auszumerzen. Dies ist durch die Reichskulturkammergesetzgebung erreicht worden. Gerade der von der Reichsregierung zum Führer der deutschen Musiker berufene Dr. Richard Strauß ist es gewesen, der seit vielen Jahren für diese Idee gekämpft hat.
In seiner großen Rede zur Eröffnung der Reichskulturkammer hat Reichsminister Dr. Goebbels feierlich erklärt, daß der nationalsozialistische Staat nicht die künstlerisch-kulturelle Entwicklung einengen, sondern fördern will. Durch die Zusammenarbeit mit der Deutschen Arbeitsfront in der Gemeinschaft „Kraft durch Freude" werden wir erreichen, daß die Gemeinschaft aller Schaffenden Wirklichkeit wird.
Den deutschen Komponisten haben wir darüber hinaus noch durch besondere Maßnahmen den Schutz des Staates zur Förderung und Sicherung ihres Schaffens zuteil werden lassen. Die Reichsregierung hat am 4. Juli 1933 das Gesetz über die Vermittlung von Musikauffllh- rungsrechten verabschiedet, das sich bereits in den sechs Monaten seiner Geltungsdauer auf das segensreichste ausgewirkt hat.
Das auch für dieses Gesetz federführende Reichspropagandaministerium hat vor drei Tagen eine Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz erlassen, deren Auswirkung eine weitere Festigung der Stellung der Komponisten innerhalb des deutschen Volkslebens zur Folge haben wird und wiederum auch der uns innerlich nahestehenden ausländischen Musikwelt zugute kommt.
Dazu ist, wie Ihnen allen bekannt sein wird, in Deutschland ein modernes neues Urheberrecht in Vorbereitung. Gewiß wird auch in diesem Gesetz dem Grundgedanken der-Volksgemeinschaft Rechnung getragen werden, so daß die Rechte der Komponisten und sonstigen Urheber völlig-einseitigen Schutz finden können. Sie können aber trotzdem unter diesem selbstverständlichen Vorbehalt der urheberfreundlichen Einstellung der Reichsregierung gewiß sein, und zwar in Befolgung eines Satzes, den unser Führer bereits vor drei Jahren gesprochen hat:
. Wenn die Künstler wüßten, was ich dereinst für sie tun werde, würden sie alle hinter unseren Fahnen zu finden sein."
Seien Sie sicher, daß die deutsche Regierung auch weiterhin die Voraussetzung dafür schaffen wird, daß der geistig und künstlerisch Schaffende, sofern er nur diesen Namen verdient, zu seinem . Recht
kommen und den Weg für seine Werke vorbereitet finden wird.
In Herrn Dr. Richard Strauß hat der Verufs- stand der deutschen Komponisten einen Führer, auf den er stolz sein kann.
Die Rede des Staatssekretärs Funk wurde mit stärkstem Beifall aufgenommen.
Darauf nahm, stürmisch begrüßt, der Reichsführer des Berufsstandes der deutschen Komponisten, Dr. Richard Strauß, das Wort. Er dankte der Reichsregierung für ihre Teilnahme an dem Schicksal des musikalischen Schaffens und dafür, daß sie die rechtlichen Mittel für die Errichtung einer einheitlichen umfassenden Berufsorganisation gegeben und dieser Organisation eine innere und äußere Autorität verliehen habe. Der schaffende Künstler brauche ein Recht und einen festen berufsständischen Rat, um sich ideell und wirtschaftlich behaupten zu können. Die Führer der großen revolutionären nationalsozialistischen Bewegung hätten verkündet, daß dem, gesunden Schaffen die Bahn frei gemacht werde. Dabei sei keinesfalls an eine Unterdrückung von Kunstrichtungen gedacht, vielmehr vor allem an die Ausmerzung jener höchst unerfreulichen Erscheinungen. daß ererbtes Kulturgut gewerbsmäßig ausgeschlachtet und jämmerlich verschandelt werde. Er hoffe, daß es gelingen werde, die Drucklegung wertvoller Kompositionen durch finanzielle Beihilfen, die den Verlegern gewährt würden, und in ähnlicher Weise durch Zuschüsse an die Veranstalter und sonst nicht zu finanzierenden Aufführung bedeutender Werke zu ermöglichen.
Richard Strauß teilte u. a. mit, er beabsichtige, durch die Verleihung der Friedrich Rösch- Medaille eine berufsständische Auszeichnung
einzuführen und gab dann Kenntnis von der organisatorischen Gliederung des Verufsstandes der deutschen Komponisten. Zu seinen direkten Beauftragten, die die Geschäfte der Reichsleitung zu besorgen haben, berief er Hugo Rasch, Gerd Kärnbach und Dr. Julius Kopsch. In den Führerrat berief er Max Dänisch, Willi Eeisler, Professor Dr, Paul Eraener, Professor Joseph Haas, Geheimrat Pros. Dr. von Hausegger, Pros. Paul Hindemith, Eduard Künneke, Pros. Hans Pfitzner, Pros. von Reznicek, Pros. Clemens Schmalstich, Pros. Dr. Georg Schumann und Professor Hermann Unger.
Für den Großen Rat ernannte er 16 Vertreter der verschiedenen Fachgebiete. Weiter wurden Eauobleute eingesetzt. Als Eauobleute wurden zunächst berufen: Carl Zender (Gau Berlin und Kurmark), Pros. Hermann Unger (Gau Rheinland und Westfalen), Ludwig Luer- mann (Gau Nordmark) und Dr. Sachse (Gau München).
Richard Strauß betonte weiter, für den Erfolg der Arbeit werde es von großem Wert sein, die natürliche Verbundenheit, die zwischen den Komponisten aller Kulturländer bestehe, zu pflegen und auszubauen. Er schloß mit einem Dank an den Schirmherrn der Künstler in Deutschland, den Volkskanzler Adolf Hitler und den Reichsminister Dr Goebbels.
Es folgten Referate über die organisatorischen Maßnahmen. Die Grüße der ausländischen Tonsetzervereinigungen überbrachten der französische Komponist Larl-Berard, der Italiener Adriant Luoldi, der Schwede Kurt Attaberg und, besonders herzlich empfangen, der Oestcrreicher Kienzl der Schöpfer des „Evangelimann".
Staatssekretär Funk schloß die Tagung mit einem dreifachen Sieg-Heil auf den Führer.