Ausgabe 
(25.8.1932) Nr. 187
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Parteiamtliches Organ der Bremer Nationalsozialisten

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Kuksvkensi'i'SgSnrls k^eststsllung vn. I-ustgsdnunss

Der „Völkische Beobachter" veröffentlicht folgende Unterredung mit Rechtsanwalt Luetgebrune.

Bei Todesstrafen muß, ohne daß über­haupt von einer Seite ein Gnadengesuch ein­gereicht wird, das Staatsministerium über die Frage entscheiden, ob es die Ausübung des Gnadenrechts im gegebenen Fall in Anspruch nimmt oder nicht. Der Gnaden­weg kommt in diesem Fall nicht in Frage. »,Jch' könnte", so erklärte Justizrat Luet­gebrune. „überhaupt nur eine Entscheidung der Gerichtsinstanzen anrufen, wenn ich die Ueberzeugung hatte, daß es sich um ein juristisch haltbares Urteil handelte.

war es bei der Schärfe der angedrohten Strafe, bei der Erkundung des Willens aller Angeklagten sorgfältigste Prüfung obwalten zu lassen« Man hat sich offenbar mit der objektiven Feststellung des äuße­ren Sachverhaltes begnügt und den alten Grundsatz unbeachtet gelassen, daß der Zwei­fel an einer Schuld den Angeklagten zugute zu kommen hat.

Man wird den Eindruck nicht los, daß ein Verdachtsurteil ergangen ist in der unbewußten Erwartung, daß die Gnaden- instanz schon die schwersten Folgen der fünffachen Hinrichtung abwenden müsse und' werde. Das Urteil ist eines der' schlimm­sten und sicherlich verhängnisvollsten Fehl­urteile, die in der Geschichte der politischen Prozesse vorgekommen sind.

Die Schuld an diesem ungeheuerlichen Urteil hat nicht der Gesetzgeber. Die

ganze Verantwortung für das Fehlurteil und seine Folgen tragen allein die Richter des Sondergerichts."

Um*uks in Vsulksn

Im gegebenen Fall handelt es sich aber Um einen Justizskandal, so daß ich es von meiner Seite ablehnen mußte, den Gnaden­weg zu beschrciten. Offenbar ist die Situ­ation so, daß von einer Verwaltungsbe­hörde in Schlesien aus der Gnadenweg an­gegangen worden ist. Die entscheidende In­stanz ist der Reichskommissar von Papen, der in Wirklichkeit die Entscheidung zu tref­fen hat. Ich habe unabhängig davon eine Reihe von Maßnahmen vorbereitet, die da­hin gehen, diesen Justizskandal überhaupt »u beseitigen.

Mir ist es gelungen,

überraschende neue Tatsachen

festzustellen.

Der getötete Pietrzuch hat am Abend des S. August, zwischen 10 und 11 Uhr, mit 12 Kommunisten einen SA-Mann namens Sowka mit Schlagringen und anderen Waffen überfallen. Ein Beglei­ter dieses überfallenien SA-Mannes ist dann zu dem Gastwirt Lachmann, bei dem das SA-Schutzkommando lag, gekom­men und hat um Hilfe gebeten. Durch diese Tatsachen erfährt der Sachvlerhalt eine völlig neue Beleuchtung. War doch behauptet worden, daß Pietrzuch schon bereits um 8 Uhr im Bett gelegen hätte.

Alle diese Tatsachen geben die Möglich­keit, das Wiederaufnahmeverfahren zu be­treiben, weil tatsächlich inzwischen Beweis­mittel beigebracht sind, die es notwendig erscheinen lassen, die Sache im ordentlichen Gerichtsverfahren nachzuprüfen.

Das Versagen der Richter.

Es ist durchaus falsch, wenn es jetzt so dargestellt wird, als ob das Gericht dieses Urteil hätte fällen müssen, da die Terror- Notverordnung für d>en politischen Totschlag nur die Todesstrafe festgesetzt habe.

Es muß in aller Öffentlichkeit und in aller Schärfe ausgesprochen werden, daß dies eine unstatthafte Verschiebung der Ver­antwortung für dieses Urteil bedenket. Das Urteil hatte die Frage ganz selbständig zu entscheiden, ob die Angeklagten die Ab­sicht gehabt hatten, den Verletzten auch zu töten. Ohne ^cn geringsten Beweis hat das Urteil diese Frage zu Lasten der Ange­klagten bejaht. Die Pflicht des Gerichtes

Benthen, 24. August Nachdem sich am Diens­tag die Erregung in Beuchen fast völlig gelegt hatte, ist es im Laufe des Mittwoch abend wieder unruhig geworden. In den Straßen lebte der Fußgängerverkehr über das normale Maß auf. Die Polizei war genötigt, den Streifendienst er­heblich zu verstärken. Es kani auch verschiedent­lich zu Ausschreitungen und Ansammlungen. In einigen Geschäften und Lokalen wurden die Schau­fenster- und Fensterscheiben eingeworfen. Die Po­lizei gibt hierüber folgenden Bericht heraus:

„Zwischen 17.30 Uhr und 18 Uhr wurden die Schaufensterscheiben eines Geschäfts in der Gar­tenstraße eingeschlagen. Um 22 Uhr wurden in der Bahnhofsstraße zwei Fensterscheiben im Lokal von Weinstein zerschlagen. Um dieselbe Zeit wurden im Volkshaus mehrere Fensterscheiben ein­geworfen. Hier konnte ein Täter festgenommen werden. Es handelt sich um einen Angehörigen der NSDAP. Um 22.30 Uhr zogen 300 bis 400 Nationalsozialisten, zum Teil in Uniform, zum Teil in Zivil, Männer und Frauen, um das Ge­richtsgebäude herum. Die Polizei drängte sie ab. Um dieselbe Zeit sammelten sich auch mehrere hundert Personen auf dem Kaiser-Franz-Joseph- Platz. Die Polizei schritt ein und trieb die Menge auseinander."

Am Mittwoch, spätabends, ist es zu weiteren Ausschreitungen gekommen. So wurde um 22.15 Uhr ein Schaukasten des Zentrumsblattes „Volks- stimme" eingeworfen. Um 22 Uhr warfen junge Burschen zwei Fenster der Wohnung eines Dr. Goldstein in der Gymnastalstraße ein. Um 23 Uhr wurde eine Schaufensterscheibe der Firma Stein­hauer L Tiefenörunn irr der Bahnhosstraße ein­geschlagen. Das Schaufenster wurde zum Teil ge­plündert. Ein Arbeiter, namens Fischer, wurde von Nationalsozialisten festgenommen und der Polizei übergeben. Gegen 24 Uhr versuchten mehrere junge Leute, in der Schulstraße, Ecke Luckowitzerstraße, die Fenster des kommunistischen Büros zu zertrümmern.

Um Mitternacht wurde in der Bahnhofstraße ein Kraftwagen angehalten, dessen Insassen, sechs Na­tionalsozialisten, auf Grund des Demonstrations­verbots festgenommen wurden.

will uns munrllot msoksnl

Der „Angriff" aus achr Tage verboten

Berlin, 24. August Wie der Berliner Polizei­präsident mitteilt, ist das nationalsozialistische Berlin Organ, „Der Angrisj", wegen Be­schimpfung und böswilliger Verächtlichmachung des Herrn Reichskanzlers in der Mittwochnummer und wegen Anreiz zum Ungehorsam und zur Auj-

lehnung gegen die Staatsgewalt in den beiden letzten Nummern mit sofortiger Wirkung bis ein­schließlich 31. August d I. verboten worden.

Glauben Sie nicht, Herr von Papen, daß es Ihnen gelingen wird, uns durch Zeitungsverbote zum Schweigen zu bringen. Das Volk will uns hören, es fordert durch uns sein Recht. Wir wer­den uns nicht verbieten lassen, sondern Möglich­keiten genug finden, um zu sagen, was jetzt gesagt werden muß.

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Berlin, 24. August. Der Vorsitzende der na­tionalsozialistischen Reichstagsfraktion, Dr. Frick, hat dem Reichskanzler von Papen folgendes ge­drahtet:

„Namens nationalsozialistischer Neichstagsfrak- tran warne ich angesichts 300 ungesühnter marxisti­scher Mordtaten, zuletzt der Ohlauer, vor Voll­streckung Bcuthener Todesurteile.

lgcz.) Dr. Frick."

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Benthen, 24. August. Am Mittwoch mit­tag traf hier der Stabschef der SA. Röhm, Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune, der SA- Führer Ost, Abgeordneter Heines und meh­rere andere SA-Führer ein. Rechtsanwalt Luetgebrune versuchte, von dem Ge'richt die Erlaubnis zu erwirken, daß Stabschef und Heines die Gefangenen besuchen dürften. Während Röhm die Erlaubnis hierzu er­teilt wurde, wurde sie Heines verweigert. Röhm gab den Verurteilten im Auftrage der Reichsleitung der NSDAP. Kenntnis davon, welche Schritte von ihr zur Wieder­aufnahme des Verfahrens und zu der Nichtvollstreckung des Urteils eingeleitet worden waren.

Zarnow-Untersuchungs-Ausschutz nach Benthen einberufen.

Berlin, 24. August. Der Vorsitzende des Zarnow-Ausschusses des Preußischen Land­tages, Abg. Pg. Dr. Freister hat den Aus- schuß für den 2. und 3. September nach Beuthen einberufen. Der Ausschuß soll sich dort an Ort und Stelle mit den Todes­urteilen gegen die fünf Nationalsozialisten besassen. Die nach der Gesetzordnung des Landtages für die Abhaltung von Aus­schußsitzungen in der Vollsitzungsfreien Zeit erforderliche Genehmigung des Landtags­präsidenten ist vom Präsidenten Kerrl für den vorliegenden Fall bereits erteilt wor­den

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Herr Kapitän Ehrhardt hat sich in dov Montagsausgabe der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" wieder einmal bemüßigt gefühlt, sein politisches GlaubensbekenntnK der deutschen Öffentlichkeit zu unterbreiten und ist dabei nicht davor zurückgeschreckt, mit Entstellungen und Verleumdungen gegen die nationalsozia­listische Bewegung vorzugehen, die im Interesse des gesamten nationalen Deutschland einer sach­lichen Richtigstellung bedürfen.

Wenn Herr Kapitän Ehrhardt glaubt, die Entscheidung Hindenburgs am 13. August sei das Ausschlagen einer Parteiregierung und die Sta­bilisierung der Präsidialgewalt einer überpar­teilichen Regierung gewesen, so mag das aus den ersten Blick richtig erscheinen. Für Men­schen, die aber tiefer zu sehen gewohnt sind als Kapitän Ehrhardt wird die Entscheidung etwas anderes gewesen sein. In Wirklichkeit ist die Entscheidung Hindenburgs die Ueberant- wortung der Macht an eine verschwindend kleine Minderheit des deutschen Gesamtvolkes, die ihre geschichtliche Mission an Deutschland schon längst erfüllt hat, die nicht dazu berufen ist, das durch Fronterleben und Grabcnkamps umgestaltete deutsche Volk einer neuen Zukunft entgegenzu- führen, sondern höchstens dazu fähig ist, den Klassenstaat der Vorkriegszeit in Reinkultur wieder einzuführen. Einen Klassenstaat, der es verstanden hat, in der Vorkriegszeit große und wertvolle Schichten des deutschen Volkes der deutschen Nation zu entfremden, und der bei sei­ner Wiedererstehung dem Klassenkampf der marxistischen Parteien ungeahnte Hilfestellung leisten wird.

Daß Herr Kapitän Ehrhardt die national­sozialistische Bewegung zu einer ausgesprochenen Partei stempeln will, ist von seinem Stand­punkt aus verständlich, wird aber deshalb nicht richtiger. Niemand wird bestreiken können, daß die NSDAP, in erster Linie aber ihr Füh­rer Adolf Hitler es verstanden hat, aus dem Durcheinander nationalistischer Grup^ pen und Grüppchen, aus der chaoshaften Masse der durch Kriegs- und Nachkricgser- leben revolutionierten deutschen Menschen, seine Bewegung als das große Aufnahm«« becken aller Aktivisten, als die machtvoll« Heimat aller Nenlandsucher aufzubauen. Niemand, der guten Willens ist, wird die Not­wendigkeit einer straffen Organisierung dieser anfangs doch rein gefühlsmäßig Kämpfenden, dieser Revolutionäre, die in ihrer kritischsten und aufgewühltesten Zeit, den Jahren 1919—1923,. ebensogut bei versagender Führung Deutschland in einen Trümmerhaufen verwandeln konnten, bestreiken. Trotzdem wird aber auch Kapitän Ehrhardt nicht leugnen können, daß die natio­nalsozialistische Weltanschauung und Beilegung niemals an die engen Partergrenzen des Kernes der Bewegung gebunden blieb, sondern daß ihr aus dem Fronterlebnis erstandenes Denken weit über die Parteigrenzen hinausging und heute mehr denn je die Massen bewegt. Oder stimmt es nicht, daß das Denken der Gesamtheit un­seres Volkes so sehr von dem Ideengehalt des Nationalsozialismus beeinflußt wurde, daß so­gar die Führer der gegnerischen Parteien Wohl oder übel dieser Volksbewegung durch Ummode- lung ihrer Parteiprogramme Rechnung tragen mußten? Dabei ist es ganz gleich, ob der mehr wirtschaftlich denkende Hugenberg die national­sozialistische Forderung der Brechung der Zins­knechtschaft durch radikale Zinssenkung vertritt oder ob die freien Gewerkschaften sich me und mehr den Gedanken der Arbeitsdienstpfltch der nationalsozialistische Auffassung über Dien am Volke zum Ausdruck bringt, Hu eigen ma chen müssen, oder daß die jüdischen Führer dc>