Ausgabe 
(23.8.1932) Nr. 185
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Parteiamtliches Organ der Bremer Nationalsozialisten

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Uns«!»« Stellung gegenüber rlsm Asklnstt ^spen ist jetrt klar

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München, 23. August. , Adolf Hitler veröffentlicht im „Völkischen Beobachter" einen Aufruf, in dem es unter Anderem heißt: >

„Ueber 300 niedergemetzelte, ja oft buch­stäblich abgeschlachtete Parteigenossen zäh­len wir als Tote. Zehntausende und aber­mals Zehntausende sind verletzt und viele von ihnen bleiben ihr Leben lang Krüppel. Der bürgerliche Rechtsstaat sowohl als auch die bürgerliche Journaille nahmen kaum Notiz davon« Erst in dem Augenblick, da endlich das Maß zum Ueberlaufen voll war und der Terror der roten Mord- und Ver­

brecher-Organisationen unerträglich wurde schwang sich die „nationale Regierung" vor Papen blitzschnell zu einer Handlung auf Die ersten Dokumente ihres natjonale» Wollens kennen wir nun. An demselbei Tage fast, an dem die Mörder unserer Oh lauer Parteigenossen mit geringen Strafe» davonkamen, obwohl wir bei diesem eine» Ueberfall 2 Tote und 27 Schwerverletzb zu beklagen hatten, haben die Gerichte dei Regierung des Herrn von Popen 5 Ratio Nalsozialisten zum Tode verurteilt.

^Deutsche Volksgenossen! Wer von Eutl ein Gefühl für den Kampf um die Ehre un! Freiheit der Nation besitzt, wird verstehen weshalb ich mich weigerte» in diese bürger liche Regierung einzutreten. Die Justiz bei Herrn von Papen wird am Ende viele Tau sende von Nationalsozialisten zum Tode ver urteilen. Glaubt man, dieses mit Blind !heit geschlagene, das ganze Volk heraus fordernde Vorgehen auch mit meinem Na men decken zu können? Die Herren irre» sich! Herr von Papen, Ihre blutige Objek tivität kenne-ich jetzt. Ich wünsche den nationalen Deutschland seinen Sieg und de» marxistischen Zerstörern und Verderbern di Vernichtung. Zum Henker des nationalen deutschen Volkes aber eigne ich mich nicht Mit dieser Tat ist unsere Haltung diesen rationalen Kabinett gegenüber endgültig vorgezeichnet. Es mag der Himmel Qualei über Qualen über uns schicken, unsere Be wegung wird auch mit dieser Regierung nw der Hinrichtung unserer Mitkämpfer fertig werden. Herr von Papen kann ruhig solch Bluttribunale über unsere Bewegung stellen die Kraft der nationalen Erhebung wir! mit diesem System so sicher fertig, wie si den Marxismus trotz dieser Versuche zi seiner Rettung dennoch beseitigen wird.

Angesichts dieses ungeheuerlichen Blut Urteils gibt es für uns erst recht den einzi­gen Lebensinhalt: Kampf und wieder Kampf. Wir werden den Begriff „national? befreien von dieser Umklammerung durck eine Objektivität, deren inneres Wesen da< Urteil von Beuthen gegen das national, Deutschland aufpeitscht. Herr von Paper M,»damit seinen Namen mit dem' Blut, Uckwnälsözialistischer Kämpfer in die deut­sche Geschichte eingezeichnet. Die Saat, di, varans aber aufgehen wird, soll man künstix Durch Strafen nicht mehr beseitigen können Ak*lAampf um das Leben unserer für»! Krynernden fetzt nun ein. ^

^ez.r Adolf ^Hitletz

S loclssurtvlls gegen dlstlonslsorlsllstsn in vsulksn

Beuthen, 22. August. Im Namen des Volkes (!) verkündete der Vorsitzende des Beuthener Sonder- gerichts, Landgerichtsdirektor Himml, um 16.30 Uhr folgendes Urteil: '

Die Angeklagten Kottisch, Wolnitza, Müller und Gräupner werden wegen Totschlags aus politischen Beweggründen und schwerer Körperverletzung zum Tode verurteilt.

Außerdem erhalten die Angeklagten Kotlsch, Müller und Gräupner zwei Jahre Und der Ange­klagte Wolnitza ein Jahr Zuchthaus.

Der Angeklagte Lachmann wird wegen Anstif­tung zum Tode verurteilt, die bürgerlichen Ehren­rechte werden ihm aberkannt.

Der Angeklagte Hoppe wird wegen Beihilfe zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklag­ten Nowak, Hadamik und Czaja werden freige­sprochen.

Wii'soi'iiei'n unvsnrllglloks ^ulkvdung

München, 22. August. Zum Beuthener Urteil nimmt die Pressestelle der Reichsleitung der NSDAP. wie folgt Stellung:

„Ein Schrei des Entsetzens und der Empörung geht durch das ganze nationale Deutschland. Fünf Todesurteile sind von dem Sondcrgericht einer sich national nennenden Regierung gesollt worden in völliger Vrrkcnnung der die Angeklagten beherr­schenden Verzweiflung über das Versagen des Staatsapparates gegenüber dem organisierten marxistischen Mordterror, dem über 3VV national­sozialistische Freiheitskämpfer bereits zum Opfer gefallen sind. Diese fünf Todesurteile treiben je­dem nationalen und gerecht empfindenden Deut­schen die Scham- und Zornesröte ins Gesicht. Die Empörung über dieses unfaßbare Schreckensurteil wird dadurch noch gesteigert, daß zur gleichen Zeit ein anderes schlcsisches Sondexgericht gegen Reichs­bannerleute, die in unmenschlicher Weise vorsätz­lich zwei SA.-Männer niedermetzelten und viele andere schwer verletzten, mit Höchststrafen von nur vier Jalircn Zuchthaus bedachte. Das ist zweierlei Recht. Nationalsozialisten werden also von dem Sondcrgericht einer „nationalen Regierung" mit dem Tods bestraft, während der internationale Mordmarxismus mit kurzfristigen Zuchthaus­strafen davonkommen darf und der menschlichen Gesellschaft erhalten bleibt. Diese beiden Urteile sind ein Schlag in das Gesicht des nationalen Deutschland. Millionen Deutsche erwarten von Herrn von Papen als dem reichslommissarischen

preußischen Ministerpräsidenten die sofortige Auf. Hebung der unerhörten Beuthener Todesurteile, die unter keinen Umständen vollstreckt werden dür­fen. Es wird in Deutschland keine Ruhe mehr geben, bis dieses Beuthener Urteil aufgehoben ist. Mögen die verantwortlichen Staatsleiter den Ernst der Stunde erkennen, bevor es zu spät ist."

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München, 22. August. Der Leiter der RechtS- abteilung, Rechtsanwalt Frank 2, hat folgendes Protesttelegramm an den Reichskanzler von Pa­pen als den Neichskommissar für Preußen und an den Reichspräsidenten gesandt:

Die Reichsleitung der NSDAP. erhebt gegen

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Brieg, 22. August.

Am Montag vormittag wurde das Urteil im Brr'eger Sondergerichtsprozeß' wegen der blutigen Ausschreitungen in Ohlau am 10. Juli verkündet.

Von den Hauptangeklagtcn wurden wegen schweren Landfriedensbruches in Tateinheit mit Waffenmitzbrauch und wegen schweren Aufruhrs der Krcisleiter des Reichsbanners Durniack, zu drei Jahren und der Orts- gruppensührer des Reichsbanners, Blech, zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Vanin senr. erhielt wegen schweren Landfriedens­bruches in Tateinheit mit schwerer Kör­perverletzung, zwei Jahre Zuchthaus. Der Gewerkschaftssekretär Strukik und der sozial- demokratische Stadtrat Manche wurde wegen einfachen Landsriedensbruches in Tateinheit mit Raufhandcl verurteilt. Strulik erhielt zweieinhalb Jahre, Manche ein Jahr Ge­fängnis. Von den beiden weiblichen Ange­nagten erhielt Frau Kose wegen schweren Landfriedensbruches sechs Monate und Frau Morawe drei Monate Gefängnis. Die rslei-

das unfaßbare Beuthener Schreckensurteil schärf­sten Protest vor der gesamten deutschen Oeffentt lichkeit, und erwartet unverzüglich die Begnadi« gung der Verurteilten. Die in der größten politi­schen Bewegung Deutschlands vereinigten Millio­nen deutscher Männer und Frauen schließen sich in Erbitterung und Empörung diesem Verlangen an. Ueber 300 ermordete Nationalsozialisten, die fast restlos bis heute ungesühnten Opfer der marxistischen Mordpest sind der erschütternde Be­weis dafür, daß der nationale deutsche Mensch schutzlos dem internationalen marxistischen Treiben preisgegeben ist. Das Beuthener Schreckensurteil war nur möglich in Verkennung dieser unbestreit­baren Sachlage. ^

Seipe unverzügliche Aushebung ist zur Sicherung und letztmögliche» Aufrechterhaltung des inneren Friedens eine Notwendigkeit. /

Reichsleitung der NSDAP (gez.): Dr, Frank 2.

teren Strafen bewegen sich zwischen einer»? Jahr und drei Monaten Gefängnis.

Ois Untsilsbsgi'ünciung

In der Begründung des Sondergerichts-, Urteils wies der Vorsitzende darauf hin, daß die Zeit der Not besondere Maßnahmen er-z fordere. Leider sei es nicht möglich ge--^ Wesen, alle Einzelheiten der Bluttat aufzu­klären. Das Reichsbanner könne sich »»ich? damit entschuldigen, daß es von den Natio-< naksozialistcn provoziert worden sei. Dep von den Nationalsozkalisten auf ein Haus ausgeführte Sturm sei zwar keine Notwehr, — sondern eine gesetzwidrige Handlung ge-i Wesen. Aber auch das könne für die Reichst baunerleute nicht als Entschuldigung gel­ten, da sie bei Begehung dieser Taten noch- keine Ahnung von diesem Vorgang gehabt! hätten. Unwahr sei die Behauptung des Reichsbanners, daß dieZStadt Ohlau vo»^ zwei Truppen Nationalsozialisten besetzt geH Wesen sei. Bei dem Vorgehen gegen dis Landjäger habe es sich um schweren Auf-^ rühr gehandelt. Der Ohlauer Reichsbanner-^ sichrer Blech sei derjenige gewesen, der an? wüstesten unter seinen Opfern gehaust hätte< Das Gericht sei verpflichtet, in einem Rechts< staat Terror- und Gewalttaten nicht zu dub^ den und sie mit allen gesetzlichen Mittel»? zu bekämpfen. Man dürfe bei der Urteils-j fällung nicht nur an die Angeklagten den-»' ken, sondern müsse sich auch der Opfer er-i innern, vor allem der Toten und der 20 Schwerverletzten. In den Fällen, da die Aussagen der Belastungszeugen im Gegen­satz zu denen der Entlastungszeugen ge­standen hätten, habe das Gericht zu Gunsten der Angeklagten die Aussagen der Ent­lastungszeugen als wahr unterstellt. Naä der Urteilsbegründung wurde der Zuhörer räum polizeilich geräumt. Die 13 Auge klagten, gegen die der Haftbefehl aufrech erbalten wurde, wurden abgeführt.

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sn klls verurteilten S.H.- l-sutv

München, 22. August

Von Adolf Hitler ist an die zum Tode verurteilten S.A.-Leute folgendes Telegramm abgesandt worden:

„Meine Kameraden! Angesichts dieses ungeheuerlichsten Bluturteils fühle ich mich mit Euch in unbegrenzter Treue verbunden. Eure Freiheit ist von diesem Augenblick an eine Frage unserer Ehre. der Kampf gegen eine Regierung, unter der dieses Urteil möglich war, unsere Pflicht."

Adolf Hitler.

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