Ausgabe 
(10.8.1932) Nr. 174
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vis neue dtotvsnonltnung

. Berlin, 9. August. Dlö neueVerorö- Knung des Reichspräsidenten zur Sicherung des inneren Friedens vorn 9. August 1932" ist nunmehr erschienen. Sie hat folgenden Wortlaut» ... i . '

» Aus Grund des Artikels 48. Abs. 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnjet: Die Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung des inne­ren Friedens vom 2S. 7« 1932 (Burgfrieden, d. Red.) geltM auch für die Zeit vom 12. 8. 1932 bis zum Ablauf des 31. 8. 1932.

Neudeck, den 9« August 1932.

Der Reichspräsident <gez.) von Hindenburg Der Reichsminister des Innern Freiherr von Gayl.

Der Reichskanzler (gez.) von PapeN.

Amtlich wird weiter mitgeteilt:

, Bet der Bekanntgabe der Juni-VerOrd­nung gegen politische Ausschreitungen hat der Reichspräsident für den Fall des Wie-, derauflebens politischer .Gewalttätigkeiten Neue scharfe Ausnahmevorschriften ange­kündigt. Die letzten Wochen haben tn Deutschland bisher unerhörte Gewaltakte ge­bracht. Reichspräsident und Reichsregierung Haben sich daher entschlossen, zur Unter-, drückung des politischen Terrors von den schärfsten Mitteln Gebrauch zu machen. Po--» Mische Gewalttaten werden durch die Der-, ordnung des Reichspräsidenten vom 9. Au­gust 1932 unter schwerste Strafdrohungen gestellt. Für die ernstesten Fälle wird die Todesstrafe angedroht. Das geltende Recht

sieht die Todesstrafe vor für den Mörder, der mit Ueberlegung tötet, und für schwere Sprengstoffverbrecher. Künftig hat auch der sein Leben verwirkt, der ohne Ueberlegung in der Leidenschaft des politischen Kamp­fes aus Zorn und Haß einen tödlichen An­griff aus seinen Gegner unternimmt, oder einen Polizeibeamten oder einen Angehöri­gen der Wehrmacht tötet. Auch der wird mit dem Tode bestraft, der durch eine Brandstiftung oder ein anderes gemeinge­fährliches Verbrochen den Tod eines Men­schen verursacht. Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren betrifft denjenigen, der eine schwere Körperverletzung durch Anwen­dung einer Schußwaffe oder bei einem tät­lichen Angriff auf einen Polizeibeamten verursacht. Die gleiche Strafe trifft alte, die sich am Aufruhr oder Laudfriedens- bruch in erschwerter Weise beteiligen. Mit Zuchthaus wird künftig eine Reihe von Ge­walttaten bestraft, die bisher nur mit leichten Strafen bedroht waren, alle aus politischen Beweggründen begangenen Kör­perverletzungen, wenn sie von mehreren ge­meinschaftlich mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug verübt sind, stehen künftig unter Zuchthausstrafe, ferner alle Gewalttätigkeiten, die mit Schußwaffen begangen werden, und jeder tätliche Angriff auf einen Polizcibeamten, wen er auch nur zu einer einfach«» Körper­verletzung geführt hat. Zuchthaus ist fer­ner angedroht für die leichteren Fälle des Aufruhrs und des Landfricdensbrnches und im Hinblick aus Vorkommnisse der letzten Zeit für den aus politischen Beweggründen begangenen erschwerten Hausfriedensbruch.

Sonr>s«gs«iokts

Um die neuen schweren Strafdrohungen Mit Nachdruck zur Geltung zu bringen, hat die Reirchsregierung für diejenigen Bezirke, in denen dafür ein Bedürfnis hervorgetre­ten ist, im Benehmen mit der zuständigen Landesregierung Sondergerichte errichtet. Die Sondergerichte sind Gerichte des Lan­des . Sie arbeiten nach einem beschleunig­ten Verfahren. Ihre Urteile sind keinem Rechtsmittel unterworfen und deshalb so­fort mit ihrer Vcrkündung rechtskräftig vollstreckbar. Neben den durch die Verord­nung des Reichspräsidenten neu geschaffe­nen Tatbeständen sind den Sondergerichten grundsätzlich auch alle leichteren Fälle der im politischen Kampf.,varkomnrenden strafbaren Handlungen zugewiesen. Fälle von min­derer Bedeutung sollen jedoch tn der Regel dem ordentlichen Verfahren zugeleitet wer­den. Es war erwogen, weitere strafschär- fende Bestimmungen gegen diejenigen zu treffen, die aus dem Hintergrund die Mas­sen zu Gewalttätigkeiten aufreizen.

Die Sondergerichte werden zunächst eingesetzt in Königsberg, Elbing, Kiel, Berlin, Breslau, Hamm und Düsseldorf.

Einstweilen ist jedoch von einer solchen Maßnahme mit Rücksicht darauf abgesehen worden ,daß Z 11 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 be­reits Gefängnis nicht unter drei Monaten für den androht, der öffentlich zu einer Ge­walttat gegen eine bestimmte Person oder Mgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Per­sonen oder Sachen auffordert oder anreizt. M wird nachdrücklich dafür gesorgt werden, baß dies« Strasvorschrist gegen jedermann, vuch gegen die Pre.sse, die zu einem. Teil

in letzter Zeit gehetzt hat, unnachsichtlich zur Anwendung gebracht wird. In derBe^ völkerung sind auch neuerdings von ver­schiedener Seite Hoffnungen auf eine um­fassende Amnestie erweckt worden. Die Reichsregierung erklärt, daß eine Amnestie- rung politischer Straftaten in schroffstem Gegensatz zu ihrer mit den neuen Verord­nungen verfolgten Absicht stehen würde, po­litische Gewalttaten unnachsichtlich mit den schärfsten Maßnahmen zu bekämpfen. Sie' wird diesen Standpunkt jedem etwa auf­tauchenden Wunsch nach einer Amnestie mit Nachdruck entgegentreten.

*

Acht Tage hat die Regierung Papen ge-

Um liiv iregis

Berlin, 10. August. Reichspräsident von tzinden- burg wird heute nach seiner Rückkehr aus Neudeck den Reichskanzler von Papen und den Retchs- außenminister von Neurath zum Vortrug emp­fangen. Weitere Empfänge sind beim Reichsprä­sidenten, dessen Berliner Aufenthalt bekanntlich nur kurz sein soll, vorläufig nicht vorgesehen. Man will in politischen Kreisen daraus schließen, daß der Reichspräsident noch nicht die Absicht habe, Patteiführer zu empfangen, so daß die ersten Ver­handlungen zurUmbildung" seines Kabinetts von Herrn von Papen selbst geführt werden müß­ten. Die gesamte bürgerliche Presse bis hinüber zum Zentrum ermattet und verlangt seit Tagen eineEinbeziehung der NSDAP in die Verant­wortung", etwa in der Art, daß mehrere Führer unserer Bewegung in das Kabinett Papen hinein­gehen, .vielleicht jogar unter Austritt aus der

braucht, um ihre durchgreifende Notverord­nung gegen den politischen Terror fertigzu­stellen. Die Todesstrafe für unbefugtes Waffentragen überhaupt, mit der man rech­nete, ist nicht in ihr enthalten. Wir er­kennen den Willen der Regierung an, mit den schärfsten Mitteln gegen den augenblick­lichen Zustand tn Deutschland vorzugehen, aber wir wissen, daß erst dann Ruhe in Deutschland einziehen wird, wenn der Na­tionalsozialismus gemäß dem klaren Wil­len des Volkes die Verantwortung über­nommen Hat.

Sinsngonsp Vollrug I^sslungskstt

Berlin, 9. August. Amtlich wird mitgeteilt: Im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Reiches gegen den politischen Terror ist eine schon seit längerer Zeit vorbereitete auf dem Gebiete des Strafvollzuges liegende Reformarbeit zum Ab­schluß gebracht worden Die neuen Grundsätze tra­gen der erhöhten Bedeutung Rechnung, die die Festungshaft als Strafe für die leichteren Fälle des Hochverrats in den Nachkriegsjahreu gewon­nen hat. Sie gestalten den Vollzug der Festungs­haft strenger, als er bisher war. Künftig soll es keinen unbeaufsichtigten Stadtausgang mehr geben und die bisher sehr ausgedehnte Bewegungsfrei­heit der Gefangenen innerhalb der Anstalt wird in den neuen Vorschriften dadurch beschränkt, daß eine tägliche sechsstündige Beschäftigungszeit und der Verschluß der Hafträume während dieser Zeit eingeführt werden. Die neuen Grundsätze werden die Landesregierungen gemäß' der Vereinbarung innerhalb von drei Monaten seit der Bekannt­machung zur Durchführung bringen.

Kein Versammlungsverbot am Versassungstag

Berlin, 9. August. Die Verordnung des Reichs­präsidenten vom 29. Juli (Burgfriedensverord­nung), die ein Verbot von politischen Versamm­lungen bis zum 10. August vorsah, wird nach der neuen Notverordnung vom Dienstag erst wie­der von: 12. bis einschließlich 31. August in Kraft gesetzt. Der 11. August, der Versassungstag, ist ausdrücklich ausgenommen, so daß also für diesen Tag ein Versammlungsverbot nicht besteht.

Finnland ehrt deutschen Gelehrten

Professor Dr. Phil., Dr. chem., Dr.-Jng. e. h. Dr. med. h. c. Paul Waiden, Direktor des Chemischen Instituts in Rostock, wurde in An­erkennung vorzüglicher wissenschaftlicher Leistun­gen zum Ehrenmitglied der finnischen Akademie der Wissenschaften in Helsingfors ernannt.

Partei. Unser Anspruch auf die Führung im Ka­binett, den wir als selbstverständlich betrachten, nach dem klaren Ausdruck der Wahl am 31. Juli, wird alsRückfall in die Zeiten des Parlamen­tarismus" bezeichnet. Wir haben niemals daran gedacht, uns den Gepflogenheiten der Demokratie zu unterwerfen, und gehen in unserer Forderung nach der Diktatur über die heutige Methode der Präsidialregierung" grundsätzlich hinaus. Was w'-r aber verlangen und für unumgänglich not­wendig halten ist, daß eine Regierung sich aus eine starke Bewegung im Volke stützen und be­rufen können muß, um in der Lage zu sein zu führen.

Und deshalb verlangen wir bei den jetzigen Verhandlungen klar und eindeutig die Führung und die Verantwortung.

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Von Heinz Henckel s

Der Machtanspruch, den der Nationalsozialismus nach dem Ergebnis des 31. Juli stellt, gründe- sich nicht nur auf den Wahlsieg und das zahlen­mäßige Uebergewicht der NSDAP, sondern mehr noch auf die im Zeichen unserer Weltanschauung erfolgte Umschichtung, Erziehung und Neubildung des ganzen deutschen Volkes. Nicht einmal der unentwegteste Liberalist und Parlamentsarithme- tiker kann ernstlich glauben, daß der geistige Ein-, sluß der nationalsozialistischen Bewegung sich nur auf die 14 Millionen nationalsozialistischer Wäh-> ler erstreckt.

Rein äußerlich schon hat die Haltung und das Auftreten sämtlicher politischer Gruppen eine ent­scheidende Beeinflussung durch den Nationalsozia­lismus nicht nur nach der negativen, sondern auch nach der Positiven Seite hin erfahren. Wenn die Eiserne Front unsere Propagandamethoden und in veränderter Form unsern Gruß nachmacht, wenn sie mit ihren drei Pfeilen nach einem der symbolischen Kraft des Hakenkreuzes ebenbürtigen Zeichen sucht, wenn die deutschnationale Bismarck« fugend sich vor kurzem nach dem Vorbild der SA uniformiert hat, wenn das Braunhemd in nahezu allen politischen Wehrorganisationen nachgeahmt wird, so kommt dieser nur allzu oft lächerlich wir­kenden Nachäfferei immerhin insofern eine höhere Bedeutung zu, als sie beweist, daß man überall anfängt, sich nicht mehr an den Wähler als Ein- zclpersönlichkeit, als liberales Individuum, zu wenden, sondern das Volk in seinem gemein­schaftlichen und symbolhaften Empfinden zu rühren sucht, wobei man bewußt oder unbewußt erkannt hat, daß nur die Wege des Nationalsozia­lismus ins Volk führen.

Der allerdings immer wieder vergebliche Versuch des Reichsbanners und der KPD, ihre Anhänger stärker als bisher zu disziplinieren und soldatisch zu erziehen, entspringt ebenfalls der Umstellung vom demokratischen Massendenken zu sozialistischen Organisationsvorstellungen. Zwar muß dieser Versuch scheitern, weil liberalistische Führer keine sozialistische Disziplin und Kamerad­schaft schaffen können und weil der trennende Ge­danke des Klassenkampfes dem dunklen Sehnen der Arbeitermassen nach einer einigenden und zu» sammenfassenden Kampfgemeinschaft keine Erfül­lung bringt, aber gegen das Vorhandensein einer durch das Vorbild der SA unter den marxistischen Arbeitern geweckten Sehnsucht nach Soldatrutum ist damit noch nichts gesagt.

Das Gefühl für männliche und soldatische Ehrt ist außer bei dem roten Mordgesindel der Groß­stadtstraßen auch unter den Anhängern des Mar­xismus wieder lebendig geworden. Der Front­kämpfer ist wieder stolz auf seine Schützengraben- zeit, und der Vorwurf des Landesverrates wird selbst bei den Sozialdemokraten und Kommu­nisten, außer bei einigen jüdischen oder ver;udeten Führern, schon wieder als so kränkend empfun­den, daß man ihn in der Agitation gegen dir NSDAP verwendet. Dagegen hört man in beiden marxistischen Lagern immer häufiger unsere Pa­rolen wienationale und soziale Befreiung^ Freiheit und Brot" usw.

Ihren deutlichsten Ausdruck hat die Durchdrin­gung der marxistischen Massen mit nationalsozia­listischem Ideengut gefunden in dem zwar wider­willig aber eindeutig und vorbehaltlos abgegebe­nen Bekenntnis des Reichsbanners und der So- zioldemokratie zum Arbeitsdienst, einem Gedan­ken, der nicht nur seiner Herkunft, sondern auch seinem ganzen Wesen nach ein rein nationalsozia­listischer ist, weil er sozialistische Leistung als Dienst an der Nation will. Der Marxismus ist .also ebenso wie der bürgerliche Liberalismus ideo­logisch längst am Ende. Wenn trotzdem die mar­xistischen Parteien noch immer Millionen A"hän« gcr und Wähler haben, so einmal, weil ihre Agl- taticn dem neuen wahrhaft sozialistischen Wollen des deutschen Volkes entgegenkommt, zum ände­rt«, weil ein großer Teil der werktätigen Maßest zwar den Drang zur Volksgemeinschaft fühlt, aber aus Mangel an grundsätzlichem Urteil im­mer noch llassenkämpserüch denkt, und. schließlich