Ausgabe 
(2.2.1934) Nr. 32
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Anzeigen-Grundprcise: Die 82-ium-Zeile im Anzeigenteil 12 Rpf., die 70 -mm-Zeile im Textteil 75 Rpj.

Ermäßigte Grundpreise (für Stellengesuche, Familienanzeigen. kleine Anzeigen, Vereinsmitteilungen u, a.) sowie sonstige Bedingungen laut Preisliste, Für Anzeigen durch Fernsprecher keine Gewähr, Annahmeschluß 16 Uhr.

Sprechzeit des Verlages werktäglich von 1213 Uhr, der Schriftleitung werktäglich von 1817 Uhr.

Freitag, den 2. Februar

Einzelpreis 15 Rpf.

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Weltproletariat"

In seiner Rede vor dem Moskauer Partei- kongreß kam Stalin mehrmals auf die Rolle zu sprechen, welche dasWeltproletariat" seiner Darstellung nach spielt. Die Arbeiter­klasse der Sowjetunion sei, so erklärte er, ein Teil des Weltproletariats, sein Vortrupp. Es könne keinem Zweifel unterliegen, daß die Sowjet-Arbeiterklasse ohne die Unterstützung von feiten der Arbeiterklasse derkapitalisti­schen Länder", die Macht nicht hätte in ihren Händen festhalten können. Das bedeute, daß die Sowjet-Arbeiter durch ihre Arbeit den Ehrennamen einer Stoßbrigade der Prole­tarier aller Länder wahrmachen müssen. Daraus ergebe sich, bis zum Schluß der Sache des proletarischen Internationalismus treu zu bleiben, der Sache desBruderbundes der Proletarier aller Länder."

Mit Worten läßt sich trefflich streiten, mit Worten ein System bereiten". Stalin hat die Vokabeln Weltproletariat, Stoßbrigade und Internationalismus von jeher sehr gern an­gewendet. Daß sie ihm auch diesmal vor der Partei, deren Selbsttäuschung von Kongreß zu Kongreß weitere Fortschritte macht, wert­volle Dienste leisteten, wirkt ebenso belusti­gend wie die von Stalin mit Bezug aus Ja­pan erwähnteSchweiueschnauze im sowjet- russischen Gemüsegarten". Wo befindet sich eigentlich außerhalb Rußlands, so könnte man fragen, dasWeltproletariat", dessen Stoßbrigadedie Arbeiterklasse der Sowjet­union" sein will? Wenn schon der Partei­mann Stalin seine Brille nicht entfärben kann, so ist es doch ganz unmöglich, daß dem Politiker Stalin die Absage der Arbei­terschaft fast aller nichtrussischen Länder an den Kommunismus entgangen sein kann. Es gibt keineProletarier a l l e r Länder" mehr, der Traum ist ausgeträumt, doch eben, wo Tatsachen fehlen, da stellt zur rechten Zeit ein Schlagwort sich ein, ein Allerweltswort: Weltproletariat. Daß ausgerechnet auf diesem Phantom dieKraft der Sowjetrepublik" beruht, sollte eigentlich dem Sowjet- proletarier zu allerlei sorgenvollen Betrach­tungen Anlaß geben..

Sühne für kommunistische Mordtat

Hamburg, 1. Februar.

In dem Prozeß wegen des kommunistischen Feuerüberfalls am Lockstedter Weg am 26. Febr. 1933 fällte das Hanseatische Sondergericht am Donnerstagnachmittag das Urteil.

Der Angeklagte Retslag wurde woge« vollende­ten Mordes an dem Hitlerjungen Bloecker, sowie wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zum Tode verurteilt, ferner unter Einbeziehung einer früher erkannten Zuchthausstrafe von 3 Jahren zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 1S Jahren.

Weiter wurden verurteilt 12 Angeklagte wegen versuchten Mordes insgesamt 107 Jahren Zucht­haus, einer zu 11 Jahren Zuchthaus. Vier wei­tere Angeklagte wurden wegen Vergehens gegen das Schußwaffengesetz oder wegen Begünstigung zu Gefängnisstrafen bis zu 18 Monaten verurteilt. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

Oollsuß-Beschwerde widerlegt

Der österreichische Gesandte bei Freiherr von Neurath - Zurückweisung seltsamer Behauptungen

cknb. Berlin, 1. Februar.

Der Reichsminister des Auswärtigen, Freiherr von Neurath, hat heute nachmittag den öster­reichischen Gesandten, Herr» Tauschitz, zu sich ge­beten und ihm die Antwort der Reichsregierung auf die am 17. vorigen Monats überreichte Note übergeben, worin die Beschwerden der österrei­chischen Regierung über angebliche Einmischungen Deutschlands in die innerösterreichischen Ange­legenheiten enthalten waren.

Die deutsche Antwort stellt noch einmal die grundsätzliche Haltung der Reichsregierung gegen­über dem österreichischen Problem fest und wider­legt aus Grund der angestellten Ermittlungen Punkt für Punkt die einzelnen österreichischen

Beschwerden. Zugleich bringt die Antwort zum Ausdruck, daß nach Ansicht der Reichsregierung das Problem einer internationalen Behandlung nicht zugänglich ist und auf diesem Wege nicht gelöst werden kann.

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Es sei daran erinnert, Laß der Führer be­reits in seiner großen Reichstagsrede am 30. Januar die Behauptung der österreichischen Regierung,, daß von feiten des Reiches aus irgendein Angriff gegen den österreichischen Staat unternommen werde oder auch nur ge­plant sei, scharf zurückgewiesen hat. Adolf Hitler hat unter stürmischem Beifall der nationalsozialistischen Volksvertretung festge­stellt: Wenn die Zehntausende, politischer

Flüchtlinge aus Oesterreich im heutigen Deutschland einen Heißen Anteil nehmen an dem Geschehen in ihrer Heimat, so mag das in manchen Auswirkungen bedauerlich sein, ist aber von feiten des Reiches aus um so weniger zu verhindern, als auch die übrige Welt bisher nicht in der Lage war, den tätigen Anteil der deutschen Emigranten im Ausland an der deutschen Entwicklung hier irgendwie abzu­stellen. Schließlich hat der Führer den Bun­deskanzler auch auf die allein zu begründeten Beschwerden Anlaß gebende politische Propa­ganda hingewiesen, die im Ausland von den dort lebenden politischen Emigranten gegen Deutschland getrieben wird. Man darf gespannt sein, welche Ausroden Herr Dollfuß nun für das Fiasko seiner antinational- sozialistischen Politik finden wird.

Gauleitertagung in Berlin

Bedeutende Referate Wer grundsätzliche Fragen

Berlin, 1. Februar.

Mittwoch begann in Berlin in Anwesen­heit des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, eine Tagung der Reichsleiter und Gauleiter der NSDAP. Die Vormittags­sitzung war einer Besprechung des Stabs­leiters der Obersten Leitung der PO. Dr. Ley mit den Gauleitern vorbehalten.

Am Nachmittag versammelten sich die Reichsleiter, Gauleiter und die Amtsleiter der PO. zu einer gemeinsamen Aus­sprache über eine Reihe von politischen Fragen, die zurzeit im Vordergrund des In­teresses stehen. Der Stellvertreter des Füh­rers nahm Gelegenheit, zu den aufgeworfe­nen Fragen im einzelnen Stellung zu nehmen.

Im Verlaufe dieser Aussprache nahm u. a. auch Reichsleiter Dr. Frick das Wort, der über die Aufgaben sprach, die sich für die Par­tei aus dem Dienstag im Reichstag einstimmig angenommenen Ermächtigungsgesetz ergeben.

Der Stabsleiter der Obersten Leitung der PO., Dr. Ley, dankte am Schluß dem Stell­vertreter des Führers, der der geschlossenen Einheit Ausdruck gab, mit der die Politische Organisation und SA. gemeinsam die NS­DAP. verkörpern.

Abends waren die Teilnehmer der Tagung in Halle I der Grünen Woche Gäste des Lei­ters des Agrarpolitischen Apparates, R. Walther Darre. /

Am Donnerstag vormittag fand die Tagung ihre Fortsetzung mit Vortrügen von weltanschau­licher Bedeutung.

Als erster sprach der Vorsitzende des Obersten Parteigerichts, Reichsleiter Buch, der in großen Zügen die Aufgaben und den Aufbau der Partei­gerichtsbarkeit umriß. Er betonte dabei besonders, daß die blutsmäßige Reinheit einer der Grundpfeiler der NSDAP sei. Reichsleiter Buch ging dann ausführlich auf die Einzelausgaben der Parteigerichtsbarkeit ein.

Im Anschluß an die Worte des Reichsleiters nahm Reichsleiter Alfred Rosenberg Gele­genheit, kurz über die Aufgabe der geistigen welt­anschaulichen Erziehung der Partei, mit deren lleberwachung er vom Führer beauftragt worden ist, zu sprechen.

Als letzter Redner ergriff dann der Leiter des Aufklärungsamtes für Bevölkerungspolitik und Rassenpflege, Dr. Groß, das Wort zu einge­henden Ausführungen über die Notwendigkeit wirklich nationalsozialistischer und sachkundiger Bevölkerungs- und rassenpolitischer Arbeit durch die Arbeit, Es gelte hier nicht, einen Rassen- kampf zu führen, oder anthropolitische Halb­bildung zu züchten, sondern es müsse dem Men­schen wieder ein rassischer Instinkt gegeben werden.

Nach kurzen abschließenden Worten des Stabs­leiters der PO, Dr. Ley, in denen er die Be­deutung gerade dieser im wesentlichen weltan­schaulichen Fragen gewidmeten Stunden unter­strich, wurde die Vormittagssitzung beendet.

Hitler schafft es

Starker Rückgang der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe

Der Reichsarbeitsminister teilt folgendes mit: Die Zuschüsse für Jnstandsetzungs- und Umbau- arbeiten haben sich im letzten Vierteljahr 1933 auf dem Arbeitsmarkt außerordentlich günstig ausgewirkt. Gegenüber den Zahlen aus den gleichen Monaten des Jahres 1932 war die Ar­beitslosigkeit im Baugewerbe zurückgegangen: Im Oktober 1933 um 32 v. H., im November 1933 um

38 v. H., im Dezember 1933 um 22 v. H. Die Zahlen der Arbeitslosen im vierten Vierteljahr 1933 lagen sogar unter den entsprechenden Zah­len des Jahres 1930, obgleich damals die Be­schäftigung noch durchaus günstig war. Der ge­ringere Rückgang der Arbeitslosigkeit im Dezem­ber 1933 ist auf das langanhaltende Frostwetter zurückzuführen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Dezember 1932 durch eine in den meisten Ge­genden verhältnismäßig warme und ungewöhn­lich niederschlagsarme Witterung gekennzeichnet war.

Gfste Sitzung des Erbhofgenchtes

Berlin, 1. Februar.

Am Donnerstag, 8. Februar, findet in Celte die erste Sitzung des nach den Bestimmungen des Erbhofgesetzes errichteten Landeserbhofgerichts statt. Der ersten Sitzung geht eine kurze Feier­lichkeit voraus, der der preußische Justizminister Kerrl und Staatssekretär Freister sowie Vertreter der Reichs-, Staats- und Kommnnal- behörden beiwohnen werden. An die Sitzung schließt die praktische Arbeit des Gerichts an.

UationalsoMistffche Rechtsgestallung

Gin bedeutsamer

Nachstehend veröffentlichen wir eine Zu­sammenfassung der Rede, die Reichsjustiz­kommissar Dr. Frank am 30. Januar im Rahmen des Außenpolitischen Amtes hielt.

Reichsjustizkommissar Dr. Frank begann mit der Feststellung, daß die innere Rechtsordnung eines Staates niemals ein Kampffeld der Politik sein kann. Das Recht sei dazu berufen, die Er­gebnisse der Politik zu sichern und durchzuführen So habe auch die nationalsozialistische Revolution es nach dem 30. Januar 1933 unternommen, den neuen Staat Schritt für Schritt durch eine neue Rechtsordnung zu unterbauen.

Diese Betonung, fuhr der Minister fort, einer Rechtsordnung nach deutschen Ge­sichtspunkten hat im Ausland zu einer Reihe von Mißverständnissen geführt, und ich bin selbst deswegen vielfach angegriffen worden. Des­halb begrüße ich es außerordentlich, Ihnen heute gerade diese Punkte klar darlegen zu können. Denn der von uns proklamierte Kampf gegen das römische Recht gilt nicht dem Recht des antiken römischen Staates; er geht vielmehr gegen jene Verfälschung des römischen Rechtes, die wir in

Form romanistisch - byzantinischer Verfälschung unter dem Namen eines römischen Rechts vor einigen Jahrhunderten übernommen haben. Es war die falsche Annahme der früheren deutschen Rechtsrezeption, die Rechtsverhältnisse eines Staates ohne weiteres auf einen anderen Er­tragen zu können. Ebensosehr möchte ich aber gerade aus diesem Gesichtspunkt heraus hervor­heben, daß es nichts Falscheres geben könnte, al-, wenn irgendein Staat die Rechtsverfassung irgendeines anderen heutigen oder früheren Staatswesens nur deshalb, weil sie sich auf seine Verhältnisse nicht anwenden läßt, als nichts- würdig bezeichnen würde.

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Unser Kampf geht um eine Rechtsgestaltung in Deutschland. Dabei muß ich gleich bemerken, daß eine Rechtsgestaltung als solche kein Ding an sich fein kann und sein darf. Wenn man aber ein politisches Wollen in die Tat umsetzen will, so geht das immer nur mit Hilfe und in Form eines Rechtssatzes. Die Uebereinstimmung des politi­schen Wolleus der Nation und des Rechtsanspruchs des in einer Nation geeinten Volkes weist stets tiefste Zusammenhänge auf. In diesem Sinne kann man sagen, daß die Politik eine Funktion des Rechts ist.

Nationalsozialistischer Rechtsstaat

Indessen haben wir Nationalsozialisten nach der Machtübernahme nicht gleich alles eingerissen, was wir übernommen haben. Unbeugsam aber haben wir den Satz eingeführt, daß niemals die Interessen des Staates den Interessen des Volkes vorgehen dürfen. Adolf Hitler hat vom ersten Tage seiner Machtergreifung an zum Ausdruck gebracht, daß er nicht ein Willkürregiment, sondern einen nationalsozialistischen Rechtsstaat wolle. Und wir können aus der Reinheit unseres Wollens heraus durchaus diesen Rechtsstaat auf­rechterhalten.

Die Gewährleistung dieses Rechtsstaates war natürlich anfänglich mit ungeheuerlichen Schwie­rigkeiten verbunden. An Provokationen hat es nicht gefehlt. Dazu wurde, aufgestachelt durch die Emigrantenhetze, im Ausland versucht, gerade unseren Grundsatz eines Rechtsstaates zu leugnen.

Wir hatten im Innern die Sicherung des Staates durchzuführen, und nicht nur des Staates, sondern auch unserer deutschen Kultur. Die Elemente, die sich dem entgegenstellten, mußten in eine Verwahrung gebracht werden, in

der sie für die Festigung des neuen Staates un­schädlich waren. DieRevolution ohne Blutver­gießen" konnte nur auf diese Weise durchgeführt werden. Die Konzentrationslager, in die die Staatsfeinde gebracht wurden, haben in den meisten Fällen eine Umerziehung der darin Ver­wahrten durchgeführt. Nur dadurch war es mög­lich, die Zahl der politischen Gefangenen heute in Deutschland auf ein Minimum herabzudrücken und zu erreichen, daß sie sich nicht mehr auf die Verhetzten und Verführten, sondern nur mehr auf die notorischen Gegner des nationalsozialistischen Systems erstreckt. In ganz Bayern haben wir heute nur noch einige Hundert, die überprüft werden.

Den Charakter des deutschen Rechtsstaates kann dies in keiner Weise berühren.

Dr. Frank ging dann über zur Erläuterung des auf gesetzlichem Wege erfolgten Umbaus des neuen Staates und erläuterte zunächst das vor wenigen Stunden im Reichstag erlassene Gesetz Ueber den Neubau des Reiches" vom 30. Ja­nuar 1934, dessen einzelne Artikel er verlas. Der Minister betonte, daß die in Artikel 2 ausge­drückte Uebergabe der Hoheitsrechte der Länder auf das Reich das Ende einer fast 1000jährigen Entwicklung des deutschen Reiches bedeute. Die Länder seien von heute ab Gebilde, die man viel­leicht am besten mit dem AusdruckReichs­provinzen" bezeichnen könne. Indes bedeute die Feststellung des Gesetzes nur die juristische Formulierung für ein Ergebnis, das durch das Reichsstatthaltergesetz im Grunde schon geschaffen war.

Die Unterstellung der Landesregierungen unter die Reichsregierung bedeute die Durchführung des Prinzips des Führerstaates auf staatsrecht­lichem Gebiet.

Aus dem Gesetz ginge weiterhin hervor, daß Reichstag und Reichsrat vorläufig in der be­stehenden Form erhalten bleiben. Die Ermächti­gung der Reichsregierung gehe lediglich dahin,

daß sie verfassungsändernde Bestimmungen auch ohne den Reichstag treffen könne.

Eingehend würdigte der Minister die Bedeu­tung des Gesetzes, von dem er hervorhob, daß es für den Nationalsozialisten die Krönung eines seit langem mit Vehemenz verlangten Grund­satzes sei. Auch in der NSDAP. habe es seit 1919/20 niemals eine Landesleitung innerhalb der Partei gegeben. Die deutsche Einheit sei seit je das Ziel der Partei gewesen und alle An­wesenden hätten heute den historischen Augen­blick erlebt, an dem diese deutsche Einheit nunmehr auch rechtlich hergestellt worden ist.

Dabei blieben bei aller Betonung der staat­lichen Einheit die Werte der deutschen Kultur­schöpfung und der deutschen Stämme erhalten und gesichert. Nicht berührt seien außerdem die Verhältnisse der Kirche und der dem Staat nicht untergeordneten Institutionen.

Die Rechtsauffassung des Nationalsozialismus

Der Reichsjustizkommissar ging sodann auf die Eesamtrechtsauffassung des Nationalsozialismus ein. Der eherne Grundsatz sei: Gemeinnutz geht vor Eigennutz. Der einzelne ist im nationalsozialistischen Staat nur so viel Wert als er für die Gemeinschaft wert ist. Dies bedeutet nicht eine Schwächung des Schutzes des einzelnen Staatsbürgers, sondern im Gegenteil eine Stär­kung seiner Autorität, da im Falle eines An­griffs auf ihn sich der ganze Staat in ihm stets angegriffen fühlen werde. Die Priorität des Ge­meinnutzes vor dem Eigennutz berühre weit­gehend das wirtschaftliche Leben, insbesondere ge­höre das Zinsproblem, die Arbeitsgesetzgebung, die Mietsgesetze und das bürgerliche Verfahrens­recht mit hinein.

Die Neuordnung des ständischen Wesens sei von weittragender Bedeutung. Die bisherige deutsche Rechtsordnung kannte den Begriff des Standes

Randbemerkungen

Bremen, 2. Februar 1934.

k'. L. Der Führer hatte in seiner großen Reichstagsrsde am Dienstag den aufrichtigen Willen Englands anerkannt, ein ehrlicher Vermittler in den verschiedenen Auffassungen im Abrüstungsproblem zu sein. Wir haben, von Deutscher Seite gesehen, allen An­laß, diese englische Vermittlungsarbeit zu be­grüßen, umsomehr als sich die offiziöse eng­lische Ansicht heute zu einem guten Teil mit den deutschen Auffassungen befreundet hat. Die neuen englischen Abrüstungs­vorschläge, die gestern in Berlin über­reicht worden sind, gehen schon soweit, Gleich­berechtigung und Sicherheit als grundlegend für die Lösung des ganzen Problems anzu­erkennen. Wer die Ereignisse der letzten Monate verfolgt hat, wird wissen, daß Eng­lands Ansichten in dieser Kernfrage nicht im­mer die heutigen gewesen waren. Man kann wohl behaupten, daß bis zum Austritt Deutsch­lands aus dem Völkerbünde England durch dick und dünn mit Frankreich in der Frage des Abrüstungsproblems gegangen ist. Man war damals nahe genug daran, unter Frankreichs Führung einen neuen Ring um Deutschland zu legen, um das Siegerprinzip, wie es sich im Versailler Schanddokument verkörpert, auf Zeit und Ewigkeit zu stabilisieren. Diesen Ring hat Hitler damals gebrochen und die französischen und zum Teil auch englischen Krokodilstränen haben bewiesen, wie schwer dieser Schlag Hitlers getroffen hatte. Wer die französische und englische Presse in jenen Ta­gen gelesen hat, wer die maßgebenden Reden der Staatsmänner dieser Länder und die­jenigen der führenden Männer der Kleinen Entente genossen hatte, wird sich erinnern, wie man nach jenem beispiellosen mutigen Akt der deutschen Regierung dort versucht hatte, Bestrebungen auszulösen, das Ab­rüstungsproblem über den Kopf Deutschlands hinweg in einem ihnen angenehmen Sinne zu lösen. Der Wille war vorhanden, aber eines fehlte ihnen: die Macht, diesen Willen durchzusetzen. Gegen diesen Eisenkopf Hitler war jedes Anrennen, jede Brüskierung ver­geblich. Wenn damals im deutschen Volke die Angstmeier und Pessimisten ihrewarnende" Stimme nicht etwa laut, sondern so hinten herum von Mund zu Mund erhoben, so zeigten diese Kreise wieder, daß sie noch immer 15 Jahre in ihrer politischen Weisheit zurück waren. Sie sahen das deutsche Volk und den deutschen Staat noch mit den Augen von 1918 an. Ganz abgesehen davon, daß es sich um eine reine Ehrenfrage des deutschen Volkes gehandelt hat, damit endlich der Begriff Gleichberechtigung" Tatsache werde, war der deutsche Staat im Oktober 1933 weltpolitisch bereits so erstarkt, daß er getrost diesen gro­ßen Schritt unternehmen konnte. Die Tat­sachen der nachfolgenden Monate bewiesen, daß alle starken Worte, die man jenseits des Rheins hören konnte, nur die eigene Schwäche verdecken sollten. Selbst, als man sich den tschechischen Außenminister Benesch nach Paris holte, jenen Mann, der überall dabei sein muß, wenn es gilt, das Siegerprinzip alter Zeiten zu retten, blieb dies ohne jede Bedeu­tung, obgleichvollste Uebereinstimmung in allen Fragen" amtlich konstatiert worden ist.

nicht. Neugeschaffen und reichs- wie parteiamt­lich anerkannt sei im nationalsozialistischen Staat bisher nur der Reichsnährstand. In der

Erbhofgesetzgebung

die im Ausland besonderes Aufsehen erregt habe, zeige sich der Grundsatz, daß Gemeinnutz vor Ei­gennutz gehe, am stärksten. Die Wohlfahrt des Landes sei abhängig von dem Wohl des Bau­ernstandes als der Grundlage aller Wirtschaft. Volkstümlich ausgeführt laute das:Hat der Bauer Geld, hat's die ganze

Welt!" Die Vauernfähigkeit werde damit der höchste Stolz des deutschen Bauern; ihre Abspre- chung bedeute Vernichtung des einzelnen asozia­len Individuums. Die Schaffung des Erbhof- gedankens und seine gesetzliche Durchführung sei diejenige Methode, die allein zur Bekämpfung der Agrarkrise in einer für die Eesamtwirtschaft nicht schädigenden Weise führe. Es bestehe nun­mehr in Deutschland der unbedingte Pfändungs­schutz des Erbhofbauern. Zugunsten der Erhal­tung des Bauerntums opfere, dies sei immer wieder zu betonen, heute in Deutschland die ganze übrige Volksgemeinschaft.

Verbunden, fuhr' der Reichsjnstizkommissar fort, mit dem Kampf für die Erhaltung eines gesunden Bauerntums ist der Kampf für die

Erhaltung der Rasse

den wir rechtspolitisch führen. Die Gesetzgeber junger Staaten werden überlegen müssen, ob sie nicht diesem Weg folgen müssen. Als wir die Regierung übernahmen, gab es in der deutschen Anwaltschaft 60 Prozent Juden, d. i also der sechzigfache Anteil dessen, was den Juden nach ihrer Bevölkerungsstärke in Deutschland anteil­mäßig zustehen würde. Eine weitgehende siu- rückdrängung dieser unverhältnismäßig«-», Ein­flußnahme war sofort einzuleiten. Wir haben indessen nicht, wie behauptet wird, das Juden-