Ausgabe 
(1.2.1934) Nr. 31
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Nr. Zi / i. Vierteljahr

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Der Neuaufbau des Reiches

Vom bisherigen Bundeöstaat zum nationalen Einheitsstaat

Berlin, 81. Januar.

Reichsinuenminister Dr. Frick sprach am Mitt­woch abend im Rundfunk über den Neuaufbau des Reiches. Der Minister führte u. a. aus:

„Der 30. Januar 1934, der für das deutsche Volk ein Tag des Rückblicks auf ein äußerst ar­beitsreiches und nicht minder erfolgreiches Jahr bedeutet, wird zugleich als der Beginn einer neuen, so Gott will, segensreichen Entwicklung in die Geschichte des deutschen Volkes einziehen. Denn das auf Grund der Erklärungen des Füh­rers vom Reichstag einstimmig angenommene „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" bringt dem deutschen Volk endlich die langersehnte staatliche Einheit. Solange es Deutsche gibt, solange besteht wohl die Sehnsucht des deutschen Menschen, seinem Leben als Volk auch die äußere geschlossene staatliche Form zu geben. Und doch ist in einer über tausendjährigen Ge­schichte des deutschen Volkes dieser Wunsch nur einmal erfüllt worden.

In einem großen historischen Rückblick zeigte Dr. Frick, wie zur Zeit der Sachsen- und Franken­kaiser ein starker in sich geschlossener National­staat bestand, der in der Lage war, die geballte Kraft des Volkes gegen seine Feinde zu wenden, um nach außen seine Grenzen zu schützen und im Innern dem Frieden zu dienen.

Nach dem Zerfall des Reiches baute auf den Taten der großen Preußenkönige, insbesondere Friedrich des Großen, und auf den Opfern des Preußenvolkes in den Freiheitskriegen Vismarck sein zweites Reich. Wir wissen heute, was es in der deutschen Geschichte bedeutete. Es war ein Reich der Macht, der Ehre und Würde, ein Reich, das der Verwirklichung des alten Traums der besten Deutschen nahe kam, sie aber nicht voll­endete.

Der schwerste Fehler des zweiten Reiches war es, daß man es trotz weitgehender materieller Fürsorge nicht verstand, die Massen der deutschen Arbeiterschaft innerlich dem Staat zu verbinden und sie zusammen mit-den deutschen Bauern zu Trägern des neuen Staates zu machen. An diesem Fehler zerbrach letzten Endes am S. November 1918 das zweite Deutsche Reich.

Revolutionen nach verlorenen Kriegen haben nur dann einen geschichtlich gerechtfertigten Sinn, wenn sie gemacht werden, um die Kraft eines Volkes zur letzten Selbstbehauptung, zum äußersten Widerstand zusammenzufassen und rücksichtslos mit neuen großen Ideen den Neuaufbau des Staates zu beginnen. Von solchen Ideen war bei den November-Männern nichts wahrzunehmen. Kor­ruption, Aemterschacher, Landesverrat, Demüti­gungen kennzeichnen den Leidensweg Deutschlands in den letzten Jahren. Es gab sogar Zeiten unter diesem System, in denen die Reichseinheit selbst gefährdet war.

Zu dieser Zeit begann der schlichte deutsche Mensch Adolf Hitler sein heroisches Ringen um die Seele des deutschen Volkes. Vierzehn Jahre lang, unermüdlich, allen Widerständen zum Trotz, eisern, zäh und unbeirrbar, fast alleinstehend weckte er in immer neuem Ansturm das deutsche

Volk und gab ihm wieder den Glauben an sich, seine Kraft und seine Zukunft.

Wohl die größte Leistung des Führers im ver­gangenen Jahre aber ist die Einigung, die Zu- sammenschweißung des deutschen Volkes zu einer Nation! Die Parteien, die das Volk 14 Jahre lang auseinander geredet und die deutsche Würd« mit Füßen getreten haben, find verschwunden! Parlamente, die ihre Aufgaben im Reden und Zerstören sahen, gibt es heute nicht mehr. Volk und Staat sind eins geworden!

Es ist klar, daß diese neue Einigkeit im deut­schen Volk gebieterisch auch nach der ihr gemäßen äußeren Form des völkischen Zusammenlebens ver­langt. Die historische Aufgabe unserer Zeit ist die

Schaffung des kraftvollen nationalen Einheitsstaates

anstelle des bisherigen Bundesstaatcs. Für Län­der im bisherigen Sinne und für Landesgrenzen ist im neuen Deutschland kein Platz mehr! Nie­mand wird verkennen, daß auch die Länder sich ge­schichtliche Verdienste, besonders auf kulturellem Gebiet erworben haben. Der in der Tradition ver­

wurzelte Nationalsozialismus ist der letzte, der das nicht anerkennen wollte! Aber ebenso selbstver­ständlich ist es, daß eine neue Zeit ihre eigenen neuen Ausdrucksformen verlangt.

Wollen wir, wie das Volk es am 12. November vorigen Jahres bekannte, den starken geschlossenen völkischen Staat, so dürfen wir nicht aus Pietät, Sentamentalität oder lieber Gewohnheit an Ein­richtungen und Formen festhalten, die zu anderen Zeiten und unter anderen Voraussetzungen geschaf­fen wurden, deren Zeit aber nun erfüllt ist.

Sie können heute als Anreiz zu volksfeind­lichen monarchistischen Parteibestrebungen sogar schädlich wirken. Dieser Wille, der jetzt nach Ge­staltung ringt, entspricht der uralten tausend­jährigen deutschen Sehnsucht nach dem starken einheitlichen Staat. Das „Gesetz zum Neuaufbau des Reichs" gibt diesem Willen den äußeren staatsrechtlichen Ausdruck. Das gestern vom Reichs, tag beschlossene und vom Herrn Reichspräsidenten verkündete „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs" bestimmt in Artikel 1, daß die Volks­vertretungen der Länder aufgehoben werden. Da­mit wird der Zustand, wie er bereits seit dem

14. Oktober 1933 tatsächlich bestand, gesetzlich sank­tioniert. Die Reichstagsauflösung vom 14. Ok­tober 1938 hatte die Auflösung der Landtage zur gesetzlichen Folge. Die Neuwahl der Landtage unterblieb. Mit der Beseitigung der Landtage haben die Länder ihre souveräne Grundlage gänz­lich verloren, nachdem die ursprünglichen Träger ihrer Souveränität, die Bundesfürsten, bereits im November 1918 verschwunden waren.

Aus dieser Tatsache zieht Artikel 2 den folge­richtigen Schluß, daß

die Hoheitsrechtc der Länder aus das Reich übergehen,

und daß die Landesregierungen der Reichsregie­rung unterstehen. Wenn auch die Weimarer Ver­fassung die Rechte der Vundesstaaten der Bismarck- schen Verfassung ganz erheblich beschnitt, so ließ sie doch immerhin diese Gebilde trotz Beseitigung der Dynastien als Länder mit einer gewissen selbstän­digen Staatsgewalt bestehen. Von heute an gibt es keine selbständige Landeshoheit mehr. Träger

(Fortsetzung auf Seite 2)

Englands neue Abrüsiungsvorschläge

Das Londoner Memorandum: Gleichberechtigung und Sicherheit!

London, 31. Januar.

Die englische Regierung hat nunmehr ihr Memorandum über die Abrüstung der Öffent­lichkeit übergeben. Das 24 Seiten umfassende Schriftstück kommt zum Schluß im wesentlichen zu folgenden Vorschlägen, die im Sinne von Ab­änderungen des ursprünglichen englischen Kon­ventionsentwurfs enthalten sind:

Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist nicht weniger wesentlich als der der Sicherheit, und beide müssen praktisch zur Anwendung gelangen. Ausgehend von der Annahme, daß die Abrüstnngs- vereinbarnng aus zehn Jahre abgeschlossen wird, wäre die englische Regierung auch mit einer deutschen Heeresstärke von 309 098 Mann einver­standen, wenn nur der mit der Zahl 209 000 an­gestrebte Grundsatz der Parität zwischen Frank­reich, Deutschland, Italien und Polen zu einer entsprechenden Regelung führen würde.

Auch einer Dienstzeit von zwölf statt acht Mo­naten würde sie zustimmen, wenn dies allgemein gewünscht würde. Bezüglich der sogenannten „mi- litärähnlichen Ausbildung" wird eine genaue Kontrolle des Verbots vorgeschlagen, die deutschen Versicherungen bezüglich der SA. und SS. werden mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Wei­ter wird vorgeschlagen, sofort mit der Abschaf­fung von Tanks über 18 Tonnen zu beginnen, die Zerstörung der Tanks über 16 Ton­nen bis znm Ende des fünften Jahres zu beenden und der neuen deutschen Armee Kampfwagen zu 6 Tonnen zuzubilligen. Bewegliche Landgeschütze mit einem -Kaliber bis,zu 15.5 cm will die eng­lische Regierung schließlich auch Deutschland,

ebenso Oesterreich, Ungarn und Bulgarien zu­billigen: Geschütze über 35 cm sollen bis Ende des ersten, über 22 cm bis zum Ende des vierten und über 15.5 cm bis zum Ende des siebenten Jahres zerstört werden.

In der Frage der L u ft r ü st u n g e n wird folgende Vereinbarung vorgeschlagen: Wenn die ständige Abrüstungskommission nach Ablauf von zwei Jahren die Abschaffung nicht beschlossen hat. sollen alle Länder das Recht auf eine Militär­luftfahrt haben. Sie würden in den folgenden acht Jahren je nach ihrer Lage ihre Bestände schrittweise bis zu einem zu vereinbarenden Stand entweder vermindern oder erhöhen.

Bezüglich der überseeischen Landstreitkrüfte bleibt die englische Regierung bei ihrem alten Konventionsentwurf.

Dank des Nei'chskanzkei-s

Berlin, 31. Januar.

Zum Jahrestag der nationalen Revolution sind mir aus dem In- und Ausland so zahl­reiche Glück- und Segenswünsche zugegangen, daß es mir leider nicht möglich ist, die guten Wünsche im einzelnen zu beantworten. Ich bitte daher alle, die meiner in Treue gedacht haben, meinen aufrichtigsten Dank auf diesem Wege entgegenzunehmen.

Reichskanzler Adolf Hitler.

Das englische Memorandum zerfällt in zwei Abschnitte, einem grundsätzlichen und einem prak­tischen Teil, die ihrerseits wieder mehrfach un­terteilt sind. Es besagt im einzelnen:

Wenn auch der diplomatische Mei­nungsaustausch zweifellos zur Klärung der Lage beigetragen und die ungeheure Größe und Schwierigkeit des Problems in vollem Um­fange enthüllt hat, so kann trotzdem die in letz­ter Zeit befolgte Methode allein ein allseitig angenommenes Ergebnis nicht zeitigen. Ande­rerseits würde eine Wiederaufnahme der Be­sprechungen in Genf ohne neue richtunggebende Vorschläge nur zu leicht weitere Enttäuschungen hervorrufen.

Unter diesen Umständen ist die englische Re­gierung der Ansicht, daß die Zeit gekommen ist, ihren Standpunkt in der gegenwärtigen Lage, deren Ernst jedem denkenden Menschen klar sein muß, darzulegen. Die englische Regierung will hierbei nicht unerreichbare Ideale formulieren, sondern die Richtlinien eines Kompromisses an­geben, von dem sie glaubt, daß es allgemeine An­nahme finden könnte.

Die englische Regierung betrachtet ein Ueber- einkommen über die Rüstungen nicht als Selbst­zweck, sondern eher als eine Begleiterscheinung des Weltfriedens und als Folge einer Verbesserung der politischen Beziehungen der Völker unterein­ander. Dementsprechend hat sie stets den Zusam­menhang zwischen dem Prinzip der, Gleichberech­tigung und dem Grundsatz der Sicherheit aner­kannt. (Fortsetzung Seite 2.)

Nach dem ZO.Zanuar

bV L. Nach jener denkwürdigen Reichstags­sitzung im Frühjahr v. I., als noch die alten Parteien den letzten Rest eines liberalistifchen Zeitalters, wenn auch schon mit gebrochenem Rückgrat und mit nie geahnter Bescheidenheit zu verteidigen suchten, sprach am Dienstag der Führer zum zweiten Mal vor den deutschen Volksvertretern im Reichstage. Mit der gan­zen Kraft seiner überragenden Persönlichkeit brachte er damals die kläffende Meute der Marxisten und Demokraten zum Schweigen und wer sich jener Stunde, da der Führer mit den Marxisten abrechnete, erinnern kann, der wird das Gefühl gehabt haben, daß Hitler damit über die Marxisten wie überhaupt über den Parteienstaat das Todesurteil ge­sprochen hatte. Am Dienstag sprach der Führer vor einem anderen Kreis von Volks­vertretern, zu Männern einer neuen Zeit, zu Kampfgenossen für die gleiche Idee. Ver­schwunden waren jene Gestalten, die in dem Heiligtum des deutschen Volkes ein Krämer­geschäft für eigene Rechnung und Gefahr aus­gemacht hatten, verschwunden jene Volks­vertreter, die hinter verschlossenen Türen monatelang ausknobelten, wie man aus einem Gesetzentwurf für sich die besten Rosinen zum eigenen Nutz und Frommen herausholen konnte. Der Führer gab einen Rechenschafts­bericht über das erste Jahr nationalsozialisti­scher Regierungsarbeit. Wohl keinem seiner Vorgänger als Reichskanzler war es je ver­gönnt gewesen, gleich Hitler mit diesem Stolze und mit dieser Freude Rechenschaft abzu­legen. Selbst, wenn der Führer nur in ganz knappen Worten über dieses erste Jahr ge­sprochen hätte, — draußen das Volk wäre zu­frieden gewesen, denn es sieht ja jeden Tag, was im neuen Deutschland geleistet wird, sieht die Fortschritte, spürt den Impuls, der von Hitler ausstrahlt und alle befruchtet. Der Führer brauchte keine Kritik zu scheuen, es war auch keine Verteidigungsrede, die er im Reichstag gehalten hat — es war der Rechen­schaftsbericht, wie er den Willen des Volkes an oberster Stelle erfüllt hat. Und er unter­strich dies noch ganz besonders dadurch, daß er betonte, er fühle sich heute auch nur als Be­auftragter des Volkes. Ueber „Volkswillen" ist in den früheren Zeiten oft und scharf debattiert worden. Aber was verstanden denn die Herrschaften roter, rosaroter, blauer und schwarzer Farben unter „Volkswillen"? Ja, sagten sie und warfen sich in die Brust mit demütig zum Himmel aufgeschlagenen Augen: „Volksstimme ist Eottesstimme!" O, wenn man nur diese „Gottesstimme" einmal ge­hört hätte! Der Volkswille, wie er in unserem früheren politischen Leben zum Ausdruck ge­kommen ist, war lediglich der Wille eines politischen und wirtschaftlichen Jnteressenten- haufens, tausendfältig gespalten und zu­sammengehalten vom krassen Eigennutz. Hit­ler weiß, daß der Volkswilleu, dessen oberster Träger er ist, jener Wille ist, der die Geschichte des Volkes in seinen Sehnen und Träumen seit Jahrzehnten erfüllt. Wir haben deshalb auch im nationalsozialistischen neuen Deutsch­land kein Eottesgnadentum nötig, denn, wenn Volkesstimme Gottesstimme ist, dann beweisen die Tatsachen des ersten Jahres national­sozialistischer Führung, daß in Deutschland eine göttliche Vorsehung waltet.

Der Führer hat wieder in seiner brutalen

Des deutschen Grbhoftmnern Klammbaum

Der Tag des deutschen Bauern, der am 1. Oktober vom ganzen deutschen Volk festlich be­gangen wurde, brachte die Veröffentlichung des Reichserbhofgesetzes. Einer seiner wichtigsten Sätze lautet: „Der Eigentümer des Erbhofes heißt Bauer. Bauer kann nur sein, wer deutscher Staatsbürger, deutschen oder stammesgleichen Blutes und ehrbar ist". Damit wird die Not­wendigkeit, die Abstammung des deut­schen Menschen festzustellen und festzu­halten, auch in den Bauernhof getragen.

Auf je breitere Grundlage die Familien- geschichtsforschung gestellt wird, um so leichter wird die Arbeit, um so einfacher der Anfang, denn um den Anfang dreht es sich auch beim deutschen Menschen von der braunen Scholle. Den Bauers­mann, der in seinem Haus und Hof und in seinen Feldern und Wiesen die äußeren, ihm wertvollen Bindeglieder zur Landschaft und zum Vaterland sieht, bewegt immer wieder die Frage: Wie lange sitzt unser Geschlecht aus die­sem Hof ? Er fragt weiter: Stimmt des Pfar­rers Aussage, daß meine Familie schon seit der Reformation im Dorf wohnt? Ist es wahr, daß wir erst am anderen Ende des Dorfes ein Gut hatten? Kam der Aelteste unseres Geschlechts wirklich aus einer Gemeinde jenseits des großen Stromes? Was geschah auf unserem Hof in jener Kriegszeit? Man sieht, Dorfgeschichte. Eutshofchronik und Familienüber- lieferung mischen sich. Wo und wie fin­den wir Antwort auf die Fragen, die uns be­wegen? — Wir müssen zu den Quellen gehen, weil diese lauter und reiner fließen.

Sechs große Aufgaben, ineinander über­greifend, bieten sich uns bei familiengeschichtlichen

Arbeiten. Erstens: Feststellung und Samm­lung der drei Lebensdaten, d. s. Ge­burt, Heirat und Tod der Personen, die in un­seren Vetrachtungskreis treten. Wir gewinnen sie aus den Personenstandsregistern bei den Standes­ämtern seit 1874 und aus den Kirchenbüchern seit etwa 1550, wenn auch jetzt viel Lücken vor­handen sind.

Zweitens: Sammlung der Ereignisse, die zwischen den Lebensdaten des Bauern liegen und seine Hofstätte, seinen Besitz und sein Amt in der Gemeinde angehen, die Quellen, die uns dafür zur Verfügung stehen, sind außer den Begleitworten der Kirchenbücher vor allem die Niederschriften über Besitz- wechsel, Geldempfang und Geldausgabe, Ver­pflichtungen, Rechte und Lasten. Wir entnehmen sie den Gerichtshandelsbüchern sowie ven Landstubenkontraktbüchern der früheren Herrschaften und der Städte. Zu Hunderttausen­den enthalten sie Akten über Kauf und Verkauf, Tausch, Miete, Pacht, Verpfändung, Schuldver­schreibung, Hypotheken, Wegerecht, Jagd- und Fischereigerechtsame, Testamente in großer Aus­führlichkeit, Ehestiftungen usw. Die Lehn- und Erbbücher der alten Herrschaf­ten und Aemter umfassen Besttzzusammenstellnn- gen der einzelnen Bauernhöfe und teilweise die Vesitzerfolgen.

Die Protokolle der alten Dorfge­richte geben Einzelheiten über private Streit­händel, Flur- und Ernteangelegenheiten, kleine Strafen, Quittungen u. ä. Sehr lang ist die Reihe der alten Steuerregister, auch Geschoß- bücher genannt, ihre Eintragungen sind oft eine wertvolle Hilfe zur Bestimmung, wann ein Hos j

vom Vater auf den Sohn oder Schwiegersohn überging, wenn eigentliche Kaufhandlungen nicht vorhanden sind. Aber nicht nur Bücher in den Archiven des Gemeindeamtes, der Kirche, des Amtsgerichtes oder in den Kellern der Staats- archivgebäude sind zu studieren, auch Grabsteine, Eestmsbalken in Wohnhaus und Scheuer, die Glocken und Altargeräte sprechen auf dem Lande vom Wandel und den Werken der bäuerlichen Vorfahren.

Zum dritten müssen wir die körperlichen und seelischen Eigenschaften unserer Vorfahren zu erfassen suchen. Hilfsmittel sind dabei: Bilder aller Art von ihnen, Schul- nnd Stndienzeugnisse, Krankheitsberichte, Todes­angaben, Stammrollen, die Handschrift in hinter­lassenen Papieren usw.

Sehr reizvoll ist die vierte Aufgabe, nämlich festzustellen, wie die Umwelt des Ahnen durch dessen Taten und Unterlassungen be­einflußt wurde.

Zum fünften: Man sammle alle die Dinge, die den Vorfahren einst wert waren oder die Zeu­gen ihrer Tätigkeit gewesen sind. Dabei sind Bilder und besonders Photographien stets rückseitig mit den Namen der Dargestellten zu versehen, sonst werden sie wertlos für die Ge­schichte der Vauernfamilie. Was im Original sich nicht erhalten läßt, lasse man photographieren. Altes Ackergerät mit der Hausmarke des Ahnen, Torbögen n. v. a. bleiben somit wenigstens im Bild bewahrt.

Die Erfüllung der sechsten Aufgabe krönt das ganze. Das ist die Zusammenfassung der For­schungsergebnisse zu einer «bgernndeten Form. Wir zeichnen einen Stam 1 » bäum oder lassen ihn von geschickter Hand fertigen.

Den bäuerlichen Stammbaum kann man sich nicht denken ohne ein Bild des Bauern­hauses. Wenn möglich, lasse man auch ein Bild

des Stammdorfes einzeichnen mit der Kirche, die für viele des Geschlechts Mittelpunkt ihrer Lebensdaten war.

In einer Chronik hält der fleißige Familien- forscher fest, was er über den Hof und das Schick­sal der einzelnen Ahnen gefunden hat. Er fügt Abschriften dazu von den wichtigsten Bekundungen und unbedingt Lichtbilder, so viele er nur Heran­schaffen kann.

Alle zwei oder drei Jahre sollten sich die zum selben Bauerngeschlecht gehörenden Glieder zum Familientag sammeln. Einem solchen Tag gibt man Inhalt durch einen gemeinsamen Kirch­gang oder eine kleine Gedenkfeier aus dem Kirch­hof, wo die schon vor Jahrhunderten Heimgegan­genen Namenträger ruhen. Hernach berichtet der Stammälteste aus der Familienchronik.

Nicht immer wird dieselbe Vauernfamilie aus demselben Gut gesessen haben. Das soll uns nicht abhalten, dessen Geschichte zu schreiben. In dieser Erbhofchronik reihen wir alle Nachrichten über Bau und Brand der Gebäude, Schuld und Recht der Wohnstädte Steg und Weg, Feld und Flur aneinander.

Nie darf uns bei unseren Forschungen Eitelkeit,, Prahlsucht oder gar Unwahrheit leiten. Schlicht und recht, so wie unsere Vorfahren einst lebten, wollen wir ihre Geschichte schreiben. Hoher sitt­licher Ernst muß unsere forschende Feder führen. Dann spüren wir die Liebe zur Heimat heiß aus unserem Herzen aufsteigen. Tausendfach fühlen wir uns dem deutschen Vaterland verbunden, wenn wir den Spuren der bäuerlichen Ahnen nachgehen. Wir sehen, wie sie einst wacker mit­halfen am Werden des deutschen Volkes. Wenn wir vor die Tore der ererbten Höfe treten dann überkommt uns mit Gewalt' das Gefühl der Hei­matnähe. In allen diesen Fluren haben wir unsere Wohnstadt. Nicht nur in diesem Gehöft,

nicht nur in jenem Dorfe, nein, in allen diesen Dörfern sind wir daheim.

Hier in den heimatlichen Gauen liegen die Wurzeln unseres Lebens. Denn wir wurden ge­boren in allen diesen Marken, wurden begraben auf allen diesen Gottesackern und wurden wieder­geboren in allen diesen Hütten und Häusern. Die Glocken von diesen Kirchtürmen hörten wir durch die Jahrhunderte. Wir waren einst die nieder­deutschen Bauern, die den Sachsenherzögen ins „Ostland" folgten. Wir flüchteten in die Wälder als vie Hussiten unsere Fachwerkhäuser nieder­brannten und kehrten doch zurück zu neuer Saat und Ernte. Wir eilten herzu, als im großen Bauernkrieg die Zwingburgen stürzten. Wir waren der tausendfach von Schwed' und Kroat' gequälte Landmann des Dreißigjährigen Krieges und wir beteten zitternd, als von der großen Völkerschlacht die Kanonen donnerten. Bei allem, was in diesen Heimatganen geschah, wir waren durch unsere Ahnen dabei. Ihr Blut ist auf uns gekommen und lebt in uns und wir sollen es unseren Kindern weitervererben, damit auch sie einst neue Lebenslichter anzünden sollen.

Somit leitet uns die Familienforschung zur Zukunft, und das ist das wichtigste an ihr Denn was nützen uns die schönsten Stammbäume, wenn wir als die letzten Zweige dürr werden und mit uns das deutsche Volk stirbt. Wir verdienten nicht gelebt zu haben, wenn wir das Erbe der Rasse niemals mehr weitergeben, weil wir vielleicht eigennützig des Glaubens sind. unsere „Verant­wortung vor den Verhältnissen" lasse es nicht zu Stammvater einer großen deutschen Familie zu werden. "

Mit der Familie steht und fällt unser Volk. Deutjcher Bauer! Gedenke, daß auch du ein Ahn- c// Dann wird das deutsche Volk nicht fallen und Deutschland wird ewig leben

öVoltlwr Laacck.