Ausgabe 
(26.9.1933) Nr. 259
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m. 259 Jahrgang 1933

der S^r^sttung-'^ontaq bis^Frettaa° 12 ^biz^ 3 ^- Sprechstunde Roland Nr. 625628. Bankkonten^ Dis^nn^a ^ Fernsprecher:

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8

Bremen. ViensSag. den 26. September 1933 Einzelpreis 15 Via.

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Absolutes Mhrerprmzip m Bremen

Gmmdlesende Aenderungen in der bremischen Regierung

Torglers Vernehmung im Brandsttsierprozeh - Auftakt in Gens

Der Q6U6 Zeusr

Das Gesetz zur Neuordnung der Landesver- waltung bedeutet einen Wendepunkt in der Ge­schichte der Bremischen Verfassung. Es verankert für die Regierung unseres Landes den im natio- nalsozialistischen Staat zum Prinzip erhobenen Führergedanken in einer Form, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig läßt.

' Mit dem Parlamentarismus war es zwar schon am 5. März aus: die Bürgerschaft, bisher oberste beschließende Körperschaft im bremischen Staat, trat stillschweigend ihre eigentliche Funk­tion dem Senat ab, der damit in seiner Gesamt­heit mit einer wesentlich vollkommeneren Macht­fülle ausgestattet wurde. Von einer wirklich autoritären Staat sführung konnte aber in diesem nunmehr beendetenInter­regnum" nur in bedingtem Maße die Rede sein, da der Senat, staatspolitisch gesehen, noch auf Grund von Mehrheitsbestimmungen die er freilich selbst vornahm regierte. Jetzt wird es Senatssitzungen in dem übernommenen Sinne nicht mehr geben. Vom 1. Oktober an wird die bremische Verfassung nur noch eine Landesregierung mit einem re­gierenden Bürgermeister an der Spitze kennen, mit einem Führer, der den ihm unterstellten Senatorenbindende Anweisungen erteilen und in allen Verwaltungsangelegen­heiten unmittelbar Anordnungen treffen kann". Verantwortlich wird er nur dem Reich bezw. dem Reichsstatthalter gegenüber sein.

Wir brauchen nicht zu betonen, daß wir die Konzentrat ionderStaatsführung auf der einen Seite und die Aufteilung der prak- tischen Verwaltungsarbeit an Fachsena­toren andererseits als die Erfüllung einer nationalsozialistischen Forderung lebhaft be­grüßen. Nur so ist die Stetigkeit der Verwal­tungsarbeit, vor allem aber ihre unbedingte Uebereinstimmung mit den Richtlinien der Reichsregierung, verbürgt. Es handelt sich, was uns besonders erwähnenswert erscheint, nicht lediglich um eine an sich gleichfalls notwendige Staatsvereinfachung, sondern darüber hinaus um eine grundlegende Aenderung in der Struktur der Staatsführung.

Nicht minder scharf wie die Stellung des re­gierenden Bürgermeisters, der die Richtlinien der Staatspolitik bestimmt, ist die seiner Mit­arbeiter umrissen. Die fünf Senatoren ver­walten unter den erwähnten Einschränkungen ihr Ressortselbständig und unter eigener Ver­antwortung." Damit sind sie durchaus nicht zu bloßen ausführenden Organen herabgedrückt, sondern die schöpferische Persönlichkeit wird ge­rade in Zukunft in ihrem Arbeitsbereich ein fruchtbares Betätigungsfeld finden.

Wenn der Reichsstatthalter seine gestnge An­sprache vor den Senatoren mit einerÄertrauens- kundgebung für den Senatspräsidenten Dr. Markert verknüpfte, so hat er damit auch der bremischen Bevölkerung aus dem Herzen gesprochen, die es in den letzten Monaten mehr als einmal erfahren hat, daß dieser nationalsozi­alistische Fichrer an der richtigen Stelle steht. Zu den drei Senatoren, die aus ihrer bisherigem Amtsstellung ausscheiden, gehört auch Senator Pg Haltermann. Er hat während seiner leitenden Tätigkeit im Bauhof außer­ordentlich' zielsicheres Fachwissen an den Tag gelegt und sich dabei als Nationalsozialist im besten Sinne des Wortes erwiesen. Wir freuen uns deshalb, ^daß er in einer neugeschaf­fenen Mittelbehörde sein Arbeitsgebiet im we­sentlichen als Staatssekretär behält.

Frage liegt nahe:W a s. wird aus ,reiuischen Bürgerschaft, aus Parlament" des Freistaates? Das neue werwaltungsgesetz erwähnt diese Körper- iezeichnenderweise mit keinem Wort.. Geht on dermSinn und Zweck der Neuordnung Verwaltung Bremens aus, dann, kann Weisel' darüber bestehen, daß die Bürger- Line wirkliche Ausgabe nicht mehr zu er- hat. Irgendeine nennenswerte Beschluß- st ihr nicht mehr eigen, und was die be- e und hplksverbindende Funktion betrifft, i an die Stelle der Bürgerschaft eine kler- lörperschaft, der neugebildete Staats- Es wäre eine falsche Auslegung des nati- zialistischen Führergedankcns, hatte man tenden Männerwdes Staates )ede zu den atzen Volksgenossen führende Brucke ge- en Dem regierenden Bürgermeister Miro hr neben den Fachsenatoren im Staatsrat iruppe auserlesener Persönlichkeiten zur wen Mitarbeit zur Seite stehen. Me nnensetzung dieses Gremiums, das ns Beschlüsse nicht fassen und politische mngen nicht stellen kann, wie es auch mch veiteres mit -dem preußischen Staatsrat

Der Wortlaut -es Gesetzes

Im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 25. September 1933

8 v.

verkündet der Reichsstatthalter im Bremen, Rover, im Namen des Reichs das nachstehende vom Senat auf Grund des Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Län­der mit dem Reich vom 81. März 1983 in sein« Versammlung vom 19. September 1933 beschlossene Gesetz:

8 1 .

Die Landesregierung im Sinne des Reichsrechts ist der Senat. Die Landesregienrng hat die Ausgabe zu erfüllen, die ihr durch die Reichs­verfassung, die bremische Verfassung sowie durch Reichs- und Landes- gesetz zugewiesen sind. Sie hat über Angelegenheiten, die für die ge. samte Staatsverwaltung vom Bedeutung sind, zu beraten.

-- 8 2 .

Die Landesregierung besteht aus sechs vom Reichsstatthalter ernann- ten Männern, die die Voraussetzungen des 8 98 der bremischen Ver­fassung erfüllen müssen. Die Mitglieder der Landesregierung leisten bei der Uebernahme ihres Amts vor dem Reichsstatthalter folgenden Eid:Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden: Ich werde meine Kraft für das Wohl des Deutschen Volkes einsetzen, die Verfassung und die Gesetze des Reiches und Bremens wahren, die mir obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und meine Geschäfte un­parteiisch und gerecht gegen jedermann führen. So wahr mir Gott helfe."

8 «.

Der Vorsitzende der Landesregierung führt die Amtsbezeichnung Regierender Bürgermeister". Der Regierende Bürgermeister vertritt die Landesregierung nach außen. Er trägt die Verantwortung gegen­über dem Reich. Der Regierende Bürgermeister hat die Aufgabe, die Geschäfte der Landesregierung zu leiten, das innere und äußere Ge­deihen des Staatswesens zu überwachen, für wichtige Staatsangele­genheiten persönlich einzutreten und grundlegende Arbeiten aus dem Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern.

Der Regierende Bürgermeister führt in der Landesregierung. Er bestimmt die Richtlinien der Regierung. Der Regierende Bürgermeister verteilt die Geschäfte unter die Mitglieder der Landesregierung. Er hat das Recht, jedem Mitglieds der Landesregierung bindende Anwei- weisung zu erteilen, sowie in allen Verwaltungsangelegenheiten un­mittelbar Anordnungen zu treffen. Meinungsverschiedenheiten über Fragen, die den Geschäftsbereich mehrerer Verwaltungszweige berüh­ren, entscheidet der Regierende Bürgermeister. Der Regierende Bür­germeister bestimmt, welches Mitglied der Landesregierung ihn im Be. hinderungssalle zu vertreten hat. Er regelt die Vertretung der Mit­glieder der Landesregierung.

8 4.

Dem Regierenden Bürgermeister dienen zur Erledigung der all­gemeinen Staatsgeschäfte 1. das Personalamt: 2. das Presseamt: 3. das Amt für Volksaufklärung und Propaganda; 4. das Rechnungsamt. Diese Aemter unterstehen der Aussicht des Regierenden Bürgermeisters.

Die übrigen Mitglieder der Landesregierung führe« dir Amts­bezeichnungSenator". Die Senatoren leiten vorbehaltlich der Be­stimmungen in 8 9 Abs. 4 bis K die ihnen anvertrauten Verwaltungs­zweige selbständig und unter eigener Verantwortung. Die Senatoren üben in Berwaltungsangelegenheiten die Aussicht über die für ihren Verwaltungszweig errichteten Behörden aus; sie können diesen Be­hörden allgemein und im Einzelfalle bindende Anweisungen erteilen und jede zur Zuständigkett einer dieser Nachgeordneten Behörden ge­hörige Berwaltungsangelegenheit selbst erledigen.

8 6 .

Die Landesregierung gliedert sich in die nachstehend aufgeführten fünf Verwaltungszweige:

L Wirtschaft.

2. Finanzen,

3. Blldungswesen,

4. Inneres und Justiz,

5. Arbeit, Technik und Wohlfahrt.

8 7.

Die Landesregierung ist oberste Landes- und oberste Verwal­tungsbehörde im Sinne der Reichsgefetze. Sie kann mit der Wahr­nehmung der Ausgaben einer solchen Behörde für bestimmte Verwal­tungsgebiete ein Mitglied der Landesregierung oder eine Nachgeord­nete Behörde beauftragen.

§8

Zur Verwaltung des bremischen Staates und der Stadt Bremen kann die Landesregierung Mittelbehörden bilden. Jede Mittelbe­hörde untersteht einem Leiter, dessen Amtsbezeichnung und Besol­dung durch das Besoldungsgesetz geregelt werden. Der Leiter kann den ihm Nachgeordneten Behörden jederzeit Anweisungen erteilen. Die Senatoren bestimmen vorbehaltlich der Vorschrift des 8 9 Abs. 5, ob und welche unteren Behörden für die Erledigung der Aufgaben ihres Verwaltungszweiges zu bilden sind oder ob diese Ausgaben bei der Mittelbehörde erledigt werden.

8»

Der Regierende Bürgermeister und der Senator der Finanzver­waltung find allgemein, die übrigen Senatoren im Rahmen der von ihnen geleiteten Verwaltungszweige befugt, den bremischen Staat vermögensrechtltch und vor den Gerichten zu vertreten. Der Regie­rende Bürgermeister kann diese Befugnis durch Amtliche Bekannt­machung auch aus die Leiter der Mittewehörden für ihren Geschäfts­bereich übertragen.

8 iv

Die diesem Gesetz entgegenstehenden Bestimmungen der bremi­schen Verfassung und bremischer Gesetze, insbesondere des Vermal- tungsgeseges in der Fassung des Artikels M des Gesetzes zur Verein­fachung der Verwaltung vom 11. April 1939 (Gesetzbl. S. 111), treten außer Kraft.

8 11

Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1933 in Kraft.

Der Reichsstatthalter in Bremen.

K 6 v e r.

link « 8 Senatsee«

In einer Pressekonferenz im Rathaus teilte der Leiter der Staatlichen Pressestelle, Präsidialrat Pg. Hochmuth, noch wichtige mit der Verkündung des neuen bremischen Berwaltungsgesetzes zusammenhän­gende Einzelheiten mit.

Dem regierenden Bürgermeister Dr. Markert un­terstehen unmittelbar das Amt für Reichs- und Aus­wärtige Angelegenheiten (Präfidialrat Hochmuth), das Personalamt (Staatsrat Dr, Meyer), das Presse­amt (Präsidiälrat Hochmuth),' das Amt für Volks-' aufklärung und Propaganda (Paul Wegener) und das Rechnungsamt (Dr. Hagens).

Den fünf Senatoren unterstehen folgende Verwal­tungszweige:

1. Senator für die Wirtschaft Bernhard,

2. Senator für die Finanzen Flohr,

3. Senator für das Bildungswesen Dr. v. Hoss,

4. Senator für Inneres und Justiz Theoder Laue,

». Senator für Arbeit, Technik und Wohlfahrt

Otto Herder.

Die Aufteilung in fünf . Verwaltungszweige ergab sich aus der Notwendigkeit, die Vevwaltungseintei- lung gleichartig wie im Reich und den übrigen Län­dern Hamburg und Lübeck zu gestalten. Dadurch wurde wiederum eine Verringerung der Zahl der Mitglieder der Landesregierung notwendig. Jedoch behalten die ausscheidenden Senatoren Haltermann

vergleichbar ist, bürgt' uns dafür, daß es seine Aufgabe nur zum Wähle der Hansestadt, erfüllen wird.

Die Reform der bremischen Verwaltung, die. nun sehr viel übersichtlicher gestaltet ist, greift der kommenden Reichsreform nicht vor. Wir sehen sogar einen wesentlichen Vorteil des Gesetzes darin, daß es mit der Bestimmung der Verantwortung des Staatsleiters lediglich dem Reich bezw. dem Reichsstatthalter gegenüber den Weg zu einer orga,n.ischen Weiterent­wicklung unserer Staatsverfässung offen läßt. '

Rnckolk blüllor.

und Vagts chre bisherigen Ressorts weiter und zwar Haltermann die Technischen Beirrt« unter Ernen­nung zum Staatssekretär beim Senator für Arbeit, ' Technik und Wohlfahrt, und VagtS das Landherrn­amt unter Ernennung zum Landherrn beim Sena­tor für Inneres und Justiz. Senator Ritter geht in den bremischen Staatsrat über.

Die SM«G»r« SttnftSriitt

Mit der Umbildung der Regierung gleichzeitig er­folgt die Ernennung der Bremischen Staatsräte auf Grund des Gesetzes vom 1. August 1933. Danach hat der regierende Bürgermeister Dr. Markert fol­gende Bremische Staatsräte ernannt:

1. den -Leiter des Kreises Bremen der NSDAP. Paul Wegener;

2. den Führer der Gruppe Nordsee der SA., Freiherr von Schorlemer;

3. den Wschnittsführer der SS., Rodenbücher;

4. den Führer der Standarte 266, Clausen;

5. den Sturmbannführer der SS-, Löblich;

6. den Oberbürgermeister von Bremerhaven, Lo- renzen;

7. den Bürgermeister von Vegesack, Westphal;

8. den Angestellten Ott« Denker, Vegesack;

9. den Arbeiter Ernst Köiving;

10. den Fabrikbesitzer Hermann Ritter;

11. .den Präsidenten des Norddeutschen Lloyd, Carl Linüemann;

12. den Generalmajor von Lettsw-Vorbeck;

13. den Bürgerschaftspräfidenten Kurt Thiele;

14. den Vertreter des Mittelstandes, Kaufmann Gerhard von Hagel;

15.. den Finanzsachverständigen Dr. Walter Hoff-, mann;

16. den Kaufmann Roland Tiemann-

Die Mfgabe der Bremischen Staätsräte wird sein, eine feste Verbindung und ständige Fühlungnahme mit der politischen Leitung der SA-, SS-, der Wirt­schaft/ der Arbeiter- und' Tngestelltenschoft und den Einrichtungen der Kultur HeAstelleir, damit eS der

Regierung ermöglicht wird, im ständigen lebendigen Zusammenhang mit den Volksgenossen und der Be­völkerung zu arbeiten.

Weiter berichtete Pg. Hochmuth über die gestern durch den Reichsstatthalter Röver vorgenommene Verpflichtung der Senatoren für ihr Amt. Der Reichsstatthalter hat klar znm Ausdruck gebracht, daß in dem Ausscheiden der drei genannten Senatoren in keiner Weise ein Mißtrauen gegen ihre Person zu erblicken sei. Die Herabsetzung der Zahl der Senatoren erfolgt vielmehr aus rein vcrwaltungs- tcchnischen Gründen. Das Gesetz diene dem Wohl der Hansestadt, für das der Reichsstatthalter auch weiterhin energisch eintreten werde. Nicht zuletzt ge­nieße -der regierende Bürgermeister, Dr. Markert, der für jeden ein offenes Herz Habe, sein Vertrauen. Der Reichsstatthalter ging den Senatoren gegenüber auch auf das Frankfurter Ereignis ein, das er als eines der stärksten Erlebnisse seines Lebens bezeichnete.

SirMBer

der Bestechung deßchuldigt

Die Nationalzeitung veröffentlicht Material aus den Akten des Korruptionsdezernates der Staatsan­waltschaft Bochum, das die Tatsache der Bestechung und Beihilfe zur Untreue Hirtsiefers enthalte. Hirt- siefer habe 1927 im Essener Vorort Heisingen ein Grundstück erworben, ohne es bis heute bezahlt zu haben. Im Winter 1931/32 habe Hirtsiefer bei einer Besprechung mit dem geschästssührenden Mitglied des Vorstandes der Deutschen Heimbau, Schni-H- l e r, durchblicken lasten, daß er sich-gern ein Wochen­endhaus errichten wolle. Auf Grund dieser Bespre­chung sei-von der Genossenschaftlichen Bauvereini­gung Bochum die Rechnung Hirtsiefers für das in­zwischen errichtete Wochenendhaus in Höhe von etwa 10000 RM- in die Rechnung für ein größeres Pro­jektGclscnlirchen" eingeschaltet worden, so daß die Wochenendvilla Hirtsiefers bezahlt worden sei, ohne daß bei der-Deutschen Heimstätte Berlin ein Konto Hirtsiefers entstanden wäre.

GchkH mit dem Mmkertum

München, 26. September«

Der Stabschef der SA. und SS., Ernst Roehm, hat einen Erlaß gegen die Ausbreitung des Mucker­tums herausgegeben, der wohl tm ganzen deutschen Volk, besonders unter den alten Kämpfern der NSDAP., freudige Aufnahme finden wird. ll- a. schreibt darin der Stabschef:

Offenbar tn Ermangelung anderweitiger Mcck- mäßiger Betätigung widmen sich Einzelpersönlich- kettea undBünde" der selbstgestellten Aufgabe, das deutsche Vollsittlich zu erneuern".

Solange diese Erneuerer als Privatpersonen in Broschüren oder in einer willfährigen Presse ihre Hochziele künden, mag das hingenommen werde»; Schade» entsteht erst dann, wenn solche Persönlich­keiten unter Berufung aus staatliche und parteiamt­liche Befugnisse diesen Sport ausüben.

Daß dies der Fall ist und daß das Muckertum tu letzter Zeit geradezu Orgie« feiert, ist unbestreitbar.

So werden z. B. für den Anzug und das Verhal­ten in den Badeanstalten die unsinnigsten Bestim­mungen gefordert.

Der deutschen Frau wird verboten, sich zu pu- dernoderinLokalenzurauchen; in den Großstädten sollen alle irgendwie aus dem Spießer­rahmen fallenden Vergnügungsstätten ausgerottet werden; gegen die sogenannteProstitution" wird ein Kampf geführt, der ebenso heuchlerisch tn seinem Wesen, wie brutal in seiner Durchführung ist und vom Standpunkt der Volksgesundheit aus unheilvoll in seinen Auswirkungen sein wird.

Dies alles geschieht vorgeblich im Gefühl heiliger Verantwortung für das Wohl des Volkes; in Wahr- hell find es seit Jahrhunderten immer wieder ge­übte Besriedigungsversuche von Heuchlern, Muckern und Trägern verdrängter Komplexe.

Aus mir vorliegendem Material ist mir nur zu gut bekannt, wie gerade Lei manchen, die in dieser Richtung als Sittenverbesterer hervorgetreten sind, die Praxis von der Theorie abweicht.

Aus der jüngsten Zeit liegen mir neue Meldungen vor, daß auch SA-(SS.)-Führer und -Männer sich öffentlich zu Moralrichtern aufgeworfen und weib­liche Personen aus oben genannten Gründen in Badeanstalten, Gaststätten oder ruf der Straße be­lästigt, beschimpft, ja, sogar mißhandelt haben.

Ich will das Ueberhandnehmen derartiger, oft geradezu lächerlicher Auswüchse von Prüderie und Schlimmerem zum Anlaß nehmen, um einmal ein­deutig festzustellen, daß die deutsche Revolution nicht von Spießer«, Muckern und Sittlichkeitsaposteln ge­wonnen worden ist, sondern von revolutionären Kämpfern.

Diese allein werden sie amh sichern.

Die Ausgabe der SA. besteht nicht darin, über Anzug, Gesichtspflege und Keuschheit anderer zu wachen, sondern Deutschland durch ihre freie und revolutionäre Kampfgesinmmg hochzureißen."

Sie Fmmrzvslttik der Verewigte« Gissten

^ Washington, 25. September. (Reuter-).

Eine Konferenz Roosevelts mit führenden Politikern und Wirtschaftlern befaßte sich mit der Frage, wie man im Rahmen des natio­nalen Wiederaufbanprogramms die Kredite für Industrie und Landwirtschaft gestalten könne. Keineswegs seien Maßnahmen be­handelt worden, die eine unmittelbare In­flation im Gefolge gehabt hätten.

Venrm Beeims zum MMrrldtmgSverbmld

Berlin, 25. September.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat die Stadt Berlirr als erste Ge­meinde ihren Beitritt zu dem durch das Ge- meindeumschuldungsgesetz errichteten Um- schuldungsvcrband erklärt. Der Beitritt ist vom preußischen Minister des Innern ge­nehmigt worden. Das Angebot der Stadt Berlin auf Umschuldung. der am 1. Oktober d. I. fälligen Schatzanweisungen wird am Dienstag, 26. September veröffentlicht wer­den. Der Umschuldungsverband nimmt seine Tätgkeit in diesen Tagen in den Geschäfts­räumen der Preußischen Staatsbank (See­handlung) auf.

Leichter Erdstoß in Oberbaden.

Miihlheim, 25. September.

In Mühlheim und Umgebung, besonders in N»< dcnweiler, Niederweiler usw., wurde heute nacht gegen 1 Uhr ein Erdstoß verspürt. Man konnte deut­lich eine wellenartige Bewegung des Bodens fest­stellen. Ueber den Ursprung und die Ausdehnung des Erdstoßes ist noch nichts bekannt. Auch die Apparate des geodätischen Instituts der Technischen Hochschule Karlsruhe verzeichneten-einen leichten Erdstoß.