Ausgabe 
(23.9.1933) Nr. 256
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Vremen. Sonnabend, den 23. Sevlember 1933 Einzelpreis 15 Via.

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sememMonalsorialistiMe Zeitung

Das Änukoke Drsan des Genal» der Freien. Lsnfel^Ldl Bremern ^

Veikeee Anekelt L-e Eei/ASLK

Die Gachveeständigen und Zeugen am zweiten VechanöiungStag

Die GerichtöSrzte: Keine MGifOe Störung bei van der Lubbe / Heines und Schulz gegen ausländische Zwecklügen I^üßenßexvebe

verreibt

Von unserem nacir l-eiprig sotsanäten Ts-^eckalctionsinitZlisä

Leipzig, den 23. September.

Die zwei Verhandlungstage in dem Reichstags­brandstifterprozeß, die hinter uns liegen, haben be­reits genügt, um das von gewissenlosen Elementen des In- und Auslandes um dieses ruchlose Ver­brechen gesponnsneLügengewebe zu zerreißen. DieLü- gen von der Beschränkung der Verteidigung und der Urwbjektivität des Gerichts sind bisinsKleinste entkräftet worden. Und wenn diese Märchen kürzlich in London in den Verhandlungen des so­genannten internationalen Untersuchungsausschusses ungünstig zusammengezimmert wurden, so sind die Mitglieder dieses Ausschusses durch die beiden ersten Berhandlungstage als Lügner und Verleumder vor aller Welt hingestellt werden.

Mitten in die Donnerstag-Verhandlung Platzte das Telegramm der Angehörigen van der Lubbes an den Oberreichsanwalt. In diesem Telegramm wird be­haltet, van der Lubbe habe einen Brief nicht zu- gestell: bekommen, in dem ihm die Verteidigung sei­ner Person durch den holländischen Rechts- anwalt Stomp angetragen wurde. Das Ausland nahm diese Nachricht gleich nach Bekanntwerden zum Anlaß einer neuen Hetzkampagne und posaunte sie in alle Welt hinaus, indem sie sie als wahr hinzu­stellen versuchte.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er den besagten Brief erhalten habe, antwortete er zunächst vernei­nend. Einige Zeit später sah er dann aber das Zweck­lose seines Leugnens ein und gab zu, den Brief er­halten zu haben. Das Schreiben wurde dann auf dem Tisch in der Zelle des Angeklagten gesunden.

Wie haltlos ferner die Behauptung ist, von deut­scher Seite hätte man die Verteidigungsmöglichkeiten van der Lubbes beschränkt, geht aus der Tatsache hervor, daß das Gericht während einer längeren Pause dem in der Verhandlung von Beginn an als Zuhörer beiwohnenden holländischen Rechtsanwalt Stomp Gelegenheit gab, mit van der Lubbe sich zwecks Aufnahme der Verteidigung in Verbindung zu setzen. Rechtsanwalt Stomp, der dann als Zeuge vernommen wurde, erklärte vor Gericht, daß er mit allen Mitteln versucht habe, den Angeklagten dazu zu bewegen, ihm die Verteidigung zu übertragen, daß aber van der Lubbe seine ablehnende Haltung hierzu durch Schweigen bekundete.

Durch diese in aller Öffentlichkeit vor dem höch­sten deutschen Gericht gemachte Feststellung sind die Lügenmeldungen über diesen Punkt widerlegt, auch wenn schließlich das Ausland glaubt, die Objektivität des Gerichtes anzweifeln zu müssen. Man kann hierzu nur sagen, daß die Grundsätzlichkeit und Ge­wissenhaftigkeit der deutschen Justiz nirgends besser und öffentlicher zutage treten kann, als in der sach­lich klaren und eingehenden Verhandlungsführung des Senatspräsidenten Dr. Bünger.

Beachtenswert in diesem Zusammenhang dürfte das ü berein st immende Urteil der 82 a u s l ä n d i s ch e n P r e s s e v e r t r ete r s e i n, die der gründlichen Verhandlungsweise des Gerichts ihre volle Anerkennung zollen und sich vereinzelt sogar dahingehend äußern, daß eine solche erschöpfende Ausfrage doch nicht notwendig wäre. Doch ist das Sache des Gerichts. Jeder deutsche Richter und so auch hier die Mitglieder des 4. Strafsenats lassen sich einzig und allein von dem einen Grundsatz leiten: Der Wahrheit und dem Recht zum Siege z» ver­helfen.

Und noch mehr Grundsätzlichkeiten haben diese bei­den Verhandlungstage bereits gezeigt. Hier in Leipzig ist vor der Weltpresse ganz klar schon fetzt bent'.'sen worden, daß das von dem Landesverräter und Kommunisten M ün z en b er g unter Assistenz verschiedener anderer prominenter deutscher Kommu­nisten verfaßte sogen. „B raunbuch" trotz seines starken Umfangs keine einzige Wahrheit enthält und nur auf Lügen, die zum Teil so plump und an den Haaren herbeigezogen sind, ausgebaut ist.

Als bc- der Vernehmung van der Lubbes am er­sten Verhandlungstage seltne politische Betätigung ansgeklärt werden sollte, verweigerte er entweder jede Auskunft, oder er gab unklare Antworten. Gestern im Lause des zweiten Verhandlungsrages wurde aber mnz eindeutig auf Grund von Aussagen und Briefen miger Freunde van der Lubbes, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen, bewiesen, daß er, van der Lubbe, ein rnhriaer Kommunlst gewesen ist, der von ver Part": nrrße AuUräge erhalten Hai.

Diekomin unistischeParteihat ihn sur geeignet gehalten, besondere Aktio­nen durchzuführen und Unruhen zu stillen. den Ansingen des Krimmal-

k-nissar- Heißegg, der als erster den Angekiag- : inrz nach seiner Verhaftung vernommen hw,

hervorgeht, ist die Brandstiftung rm Reichstags- gebäude eine Aktion gewesen, die rur kommunistischen Gedankengängen entsprungen ist. Van der Lubbe wollte mit Äeser Tat sich zum Vorbild eines kommu­nistischen Kämpfers erheben und andere revolutio­näre Elemente in seiner Partei durch diese Tat an­feuern.

Wir wissen aus den Akten dieses Prozesses, daß van der Lubbe wegen Widerstands und Demon­

strationen, die gegebenenfalls alle kommunlistichen Ur­sprungs waren, vor Gericht gestanden und dort nie seine Komplizen verraten hat, sondern im Gegenteil immer die ganze Schuld auf sich nahm und sie nie der Partei zuschob. Diese Taktik behält er auch in der jetzigen Verhandlung Sei. Um nicht noch einen seiner Mitangeklagten zu verraten oder die kommu­nistische Partei zu'beladen, hüllt er sich in Schwck- gen. Sein ganzes Verhalten hat >sr sich vorher über­

legt und hofft, damit zu dem von ihm gewünschten Ziele zu kommen., .

Die Gewissenhaftigkeit des Gerichts und die Nis aus die kleinste Begebenheit eingehende Vernehmung wird trotz dieses Verstocktseins van der Lubbes diese verwerfliche Tat und mit ihr die komnümistischen Umsturzpläne, die in Deutchland beginnen und die in der ganzen Welt systematisch durchgeführt werden sollten, in ihrer Grausamkeit enthüllen.

van der Lubbes Beziehungen zur Kommunistischen Partei

Leipzig, 22. September. Das Interesse von Publikum und Presse war am Freitag unvermindert stark. Die Kontrolle und Waffenuntersuchung wird mit gleicher Strenge durchgeführt. Da Zuhörerkarten nur immer für einen Tag Gültigkeit haben, sind die Zähörer- bänke neu besetzt. Auch die Photographen sind wie­der anwesend, während die Tonfilm-Operateure ihre Apparate heute nicht mehr aufgestellt haben.

Die Donnerstag-Verhandlung hatte die Ver­nehmung des Angeklagten van der Lubbe bis zu seiner letzten Ankunft in Berlin im Februar letz­ten Jahres gefördert. Es wird nun festzustellen sein, was van der Lubbe in Berlin in den Tagen bis zum Reichstagsbrand getrieben hat. Da auch die Brandstiftung selbst schon zur Vorbehandlung kommen wird, ist zur heutigen Verhandlung be­reits der Sachverständige Branddirektor Dr. Wag­ner geladen. Dem Angeklagten van der Lubbe werden, nachdem er in der Anklagebank Platz genommen hat, die Fesseln sofort abgenommen.

An cies

Der Beginn der Verhandlung verzögert sich um eine gute Viertelstunde. Nach Eröffnung der Sitzung nimmt der Oberrcichsanwalt zur folgen­den Erklärung das Wort: Ich habe heute morgen ein Telegramm vom SA-Obergruppenführer, Po­lizeipräsident und preußischen Staatsrat Heines folgenden Inhaltes bekommen:

„Im Braunbuch und in der in- und ausländi­schen Presse werde ich der Brandstiftung im Reichstagsgebäude verdächtigt. Ich war vom 26. Februar bis 1. März 1933 in Eleiwitz und habe dort im Hotel „Haus Oberschlesien" ge­wohnt und bin in Eleiwitz von vielen Personen gesehen worden. Ich bitte das Gericht, mich ge­gen diese Verdächtigungen zu schützen."

In einem Teil der ausländischen Presse, so fährt der Oberreichsanwalt fort, ist die Behauptung verbreitet worden, daß der Absender dieses Tele­gramms, Polizeipräsident Heines, Anführer einer Kolonne gewesen sei, die durch den oft erwähnten unterirdischen Gang in das Reichstagsgebäude ein­gebrochen sei und den Brand, gelegt habe. Ich werde mir vorbehalten, entsprechende Anträge zu stellen, wenn dieser Komplex zur Sprache kommt.

Der zweite Anklagevertreter Landgerichtsdirek­tor Parrisius weist dann darauf hin, daß in einem Teil der Presse die Aussagen der Zeugen über van der Lubbes Aufenthalt in Sörmewitz so wie­dergegeben worden seien, daß daraus der Anschein entstehen könnte, als wenn diese Zeugen gestern etwas anderes ausgesagt hätten, als im Vorver­fahren. Ich Litte festzustellen, so erklärt der An­klagevertreter, daß das, was diese Zeugen gestern hier bekundet haben, übereinstimme mit dem, was sie schon im Anfangsstadium des Verfahrens be­kundet haben. Auch der Vorsitzende stellt fest, daß die Zeugen gestern genau dasselbe ausgesagt ha­ben wie vorher in der Voruntersuchung.

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Der Vorsitzende gibt dann zunächst dem medizi­nischen Sachverständigen, Geheimrat Dr. Vonn- hoesfer, das Wort zu einem Gutachten über den Gesundheitszustand des Angeklagten van der Lubbe. Der Sachverständige führt aus: Ich hatte van der Lubbe vom 29. bis 25. März 1933 mehr­fach eingehend untersucht. Das Bild, das der Untersuchte damals geboten hat, war das eines körperlich kräftigen Menschen, der es ablehnte, an irgendwelcher Krankheit zu leiden. Das da­malige Bild wich insofern von dem ab, das der Angeklagte bei der gestrigen Verhandlung bor, als es damals keinerlei Schwierigkeiten bereitete, mit ihm in Kontakt zu kommen und sich mit ihm >zu unterhatten.

Er hatte etwas durchaus Selbstsicheres, sogar etwas Uebermütiges. Auch damals lächelte oder

lachte er bei Situationen, die ihm aus irgend einem Grunde komisch erschienen. Die Möglichkeit, sich mit ihm zu unterhalten über den Tatbestand und über seinen Lebensgang. war durchaus ge­geben. In manchen Dingen war er zurückhaltend) namentlich über seinen letzten Weg von Holland nach Berlin. Der unmittelbare Anlaß für die Untersuchung war ein Hungerstreik, der damals von ihm im Untersuchungsgefängnis beabsichtigt war, weil er drei Wochen lang den Wunsch hatte, daß die Sache beschleunigt werde. Der Angeklagte hat uns dann auch Motive seines Handelns an­gegeben und dabei keinen Zweifel darüber ge­lassen, daß es sich um eine Aktion von ihm han­delte, die aus kommunistischen Gedankengängen hervorgegangen war. Er habe ein Vorbild sein wollen für andere, in ähnlicher Weise vorzugehen. Ich habe keinen Anhaltspunkt gewonnen zu der Annahme, daß etwa eine psychische Störung Lei ihm vorliegen könnte.

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Als Zeuge wird hierauf der Berliner Kriminal­kommissär Heilig vernommen, der in Holland Ermittelungen über das Vorleben van der Lubbes angestellt hat. Der Zeuge gibt an, er habe die­jenigen Kommunisten in Leyden und Umgebung aufgesucht, die als Freunde des Angekalgten van der Lubbe bezeichnet wurden. Dabei sei er auch zu einem Studenten van Albara gekommen. Dieser erklärte, er sei Anhänger des sogenannten „Internationalen Kommunismus", einer Sonder- bildung, die in ganz Holland etwa 29, und in Leyden etwa fünf Mitglieder zählt.

Auf die Frage, was eigentlich der internatio­nale Kommunismus bezwecke, erklärte der Stu­dent, diese Leute würden sich nicht nach irgend­welchen Weisungen einer Zentralinstanz richten, sondern als selbständige Kommunisten die kom­munistische Idee vertreten und verfolgen. Auch das Programm der Kommunistischen Partei ver­treten sie. Lubbe habe in der Partei ein gewisses Ansehen erworben. Albara ist zu der Ueberzeu­gung gekommen, daß van der Lubbe für die Kom­munistische Partei ein geeignetes Objekt war, be­sondere Aktionen durchzuführen.

Die Partei habe van der Lubbe immer vorge­schickt, um selbst im Hintergrund zu bleiben, und van der Lubbe war so anständig, die Schuld immer auf sich zu nehmen. Im Jahre 1931 sei van der Lubbe der Austritt von der Kommunistischen Par­tei nahegelegt worden. Er wußte jedoch nicht, was schließlich daraufhin geschehen sei, glaubte aber kaum, daß van der Lubbe dieser Aufforde­rung nachgekommen ist. van der Lubbe sollt« so­zusagen kaltgestellt werden. Aber die Gründe hier­für waren nicht zu erfahren.

Der Zeuge hat dann auch. noch mit einem an­deren Freund van der Lubbes gesprochen, mit. Jacob us Vink, der Mitglied der Kommu-, nistischen Partei Hollands ist. Auch Vink wußte davon, daß Lubbe mit der Kommunistischen Partei in Konflikt geraten war und daß die Partei ihn zum Austritt veranlaßt habe. Er nehme aller­dings kaum an, daß Lubbe ausgetreten sei, da er sich weiter im Sinne der Partei betätigt hab«.

Der Ze: " macht noch eine wichtige Be­kundung über Aufzeichnungen des Angeklagten, die, wie Vink mitteilte, am Tag« vor dem 1. März von einem Vertreter der Kommunistischen Partei Hollands abgeholt wurden. Es handelte sich um ein Tagebuch und »m einen alten Paß van der Lubbes. In dem Tagebuch waren Adressen in­ländischer und ausländischer Kommunisten ver­zeichnet; es waren auch deutsche Namen darin. Aus dem Abholen dieser Sachen ist zu entnehmen.

daß die Kommunistische Partei Hollands berech­tigtes Interesse daran hatte, diese Aufzeichnungen nach dem Bekanntwerden der Festnahme van der Lubbes verschwinden zu lassen.

Ueber das Benehmen des Angeklagten nach seiner Festnahme in Berlin erklärt der Zeuge Heilig: Zustächst gab es bei der Vernehmung

kleine Schwierigkeiten, weil van der Lubbe ja noch aufgeregt und erschöpft von den vorherge­gangenen Dingen war. Aher sehr schnell — schon gegen. 12 Uhr nachts — war er zu einer fließenden Unterhaltung bereit. Es war bemer­kenswert, mit welchem Interesse er selbst über die Dinge sprach und wie er mir alles genau er­klärte. Wenn ihm das Protokoll seiner Aus­sage vorgelegt wurde, so erbat er hier und da Korrekturen und erklärte dann eingehend, war-, um er diese oder jene Fassung lieber in das Protokoll aufgenommen sehen möchte. Dieses interessierte Verhalten behielt er bei, solange er bei der Polizei war.

Als ich, fuhr der Zeuge fort, nach der ersten Führung van der Lubbes durch das Neichstags- gebände noch einmal mit ihm durch den Reichs­tag gehen mußte, zeigte er sich außerordentlich gut orientiert. Er hat tasächlich uns geführt. Ueber die Brandstelle wußte er besser Bescheid als ich.

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Weiter erklärte der Zeuge: Bei seiner ersten Vernehmung gleich nach der Tat war van der Lubbe keineswegs niedergeschlagen, sondern er hat ganz offen und srei bekannt, daß er die Reichstagsbrandstistung gemacht hätte und auch dafür einstehen wolle.

Er fragte, ob die Sache auch in die holländi­schen Zeitungen käme. AIs ich das bejahte, sagte er erfreut: „So ist's recht!" Er habe mit seiner Tat die Arbeiter aufrütteln wollen, die schon vielzulange gezögert hätten. Um die bestehende Ordnung des Staates zu stützen, müsse man ge­waltsam vorgehen. Als Ziel des Kampfes be­zeichnete er die Arbeiterregierung.

Die Vernehmung des Zeugen Heisig ist damit vor­läufig beendet.

Fortsetzung auf Seite 2

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Bremen, 23. September.

Mit der Reichsführertagung des Stahl­helm in Hannover findet morgen eine große historische Entwicklung ihren Abschluß. Eine neue Periode nimmt ihren großen Ansang. Der erste Teil der Aufgaben, die der Stahl­helmbundesführer Franz Seldte 1919 sich selbst und späterhin den Kameraden stellte, die zu ihm stießen, ist erfüllt: Die Durchdrin­gung des deutschen Volkes mit soldatischem Geist. Das Aufgehen des Wehrstahlhelm in die SA. und der Scharnhorstjugend in die Hitler-Jugend, dem am Tage von Hannover seine feierliche Form gegeben wird, beweist, daß die Heranbildung einer jederzeit zum Staatsdienst bereiten Jugend und Jung- mannschaft nicht mehr als Sonderausgabe des Stahlhelm angesehen wird, sondern als Ge­samtausgabe des deutschen Volkes, das seine Einigung in der National- szialistischen Bewegung gesun­de n h a t.

Die Aufgabe, die Heranbildung einer ent­schlossenen Mannschaft innerhalb des Stahl­helm ist erfüllt — die größere steht jetzt vor uns: Die Erziehung des gesamten Volkes. So kann der Blick nur nach vorne in die Zu­kunft gehen, in der der Stahlhelm die größere Aufgabe der Erfüllung entgegenreifen sieht, das gesamte Volk in einer soldatischen Grund­haltung erzogen zu sehen, die alle Lebens­lagen durchdringt. Denn nicht darum geht es, irgendwelche Kriegsbegeisterung zu wecken — dafür waren die Fronter­fahrungen der Frontkämpfer zu schwere — sondern um die Durchdringung des deutschen Volkes mit einer Charakter­stärke und einer Einsatzbereitschaft, die es davor bewahrt, einen zweiten November 1918 zu erleben.

Wir sind in den Krieg mit einer stolzen Wehrmacht gezogen und haben es doch nicht verhindern können, daß eine Handvoll von Meuterern im Innern im unglückseligsten Augenblick die Macht an sich riß. Dieser Vor­gang wäre undenkbar gewesen, wenn wir nicht nur. ein soldatisches, son­dern auch ein politisches Volk ge­wesen wären. So aber stand der Soldat un­ter dem Eindruck einer Vefehlsgewalt, die von oben her ausgeübt zu werden pflegte. Diesen Befehlen gehorchte er, gleichgültig, ob an der Spitze ein ordnungsmäßiger Wechsel eingetreten war oder nicht. Die national­sozialistische Führung will und wird es nie mehr dazu kommen lassen, daß sich ein paar Verräter, die sich als Volksbeauftragte aus­geben, obwohl sie niemand gerufen hat, eigenmächtig auf den Thron schwingen und von dort aus die Selbstauflösung des deut­schen Volkes und seiner Staatsgewalt anord­nen — und durchführen.

Die Erkenntnis, daß sich politisches und soldatisches Element in engster Arbeit zusam­menfinden müssen, wenn wir die bisher er­zielten Erfolge nicht nur sichern, sondern auch weiter ausbauen sollen, hat neben der Ein­gliederung des Wehrstahlhelm in die SA. und der Eingliederung des „Scharnhorst" in die Hitler-Jugend nunmehr auch zu der end­gültigen Einordnung des Kernstahlhelm un­ter die Oberste SA.-Führung geführt, symbo­lisiert durch das Anbringen des Hoheitszei­chens der SA. an die Stahlhelmmütze und der roten Hakenkreuzbinde an die Stahlhelm­uniform. Darin liegt auf Seiten des Stahl­helmbundesführers, Reichsarbeitsminister Franz Seldte, das aufrechte, soldatische Anerkenntnis der größeren Lei­stung der nationalsozialistischen Führung und auf Seiten der SA.-Führung der ebenso offene Wunsch auf vollwertige Mitarbeit gerade der frontsoldatischen Kräfte des Kernstahlhelm.

Der Kernstahlhelm (in Zukunft nur noch „Stahlhelm" genannt, da der Wehrstahlhelm ab 1. Oktober 1933 in die SA. aufgeht) ist

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