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sememMonalsorialistiMe Zeitung
Das Änukoke Drsan des Genal» der Freien. Lsnfel^Ldl Bremern ^
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Die Gachveeständigen und Zeugen am zweiten VechanöiungStag
Die GerichtöSrzte: Keine MGifOe Störung bei van der Lubbe / Heines und Schulz gegen ausländische Zwecklügen I^üßenßexvebe
verreibt
Von unserem nacir l-eiprig sotsanäten Ts-^eckalctionsinitZlisä
Leipzig, den 23. September.
Die zwei Verhandlungstage in dem Reichstagsbrandstifterprozeß, die hinter uns liegen, haben bereits genügt, um das von gewissenlosen Elementen des In- und Auslandes um dieses ruchlose Verbrechen gesponnsneLügengewebe zu zerreißen. DieLü- gen von der Beschränkung der Verteidigung und der Urwbjektivität des Gerichts sind bisinsKleinste entkräftet worden. Und wenn diese Märchen kürzlich in London in den Verhandlungen des sogenannten internationalen Untersuchungsausschusses ungünstig zusammengezimmert wurden, so sind die Mitglieder dieses Ausschusses durch die beiden ersten Berhandlungstage als Lügner und Verleumder vor aller Welt hingestellt werden.
Mitten in die Donnerstag-Verhandlung Platzte das Telegramm der Angehörigen van der Lubbes an den Oberreichsanwalt. In diesem Telegramm wird behaltet, van der Lubbe habe einen Brief nicht zu- gestell: bekommen, in dem ihm die Verteidigung seiner Person durch den holländischen Rechts- anwalt Stomp angetragen wurde. Das Ausland nahm diese Nachricht gleich nach Bekanntwerden zum Anlaß einer neuen Hetzkampagne und posaunte sie in alle Welt hinaus, indem sie sie als wahr hinzustellen versuchte.
Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er den besagten Brief erhalten habe, antwortete er zunächst verneinend. Einige Zeit später sah er dann aber das Zwecklose seines Leugnens ein und gab zu, den Brief erhalten zu haben. Das Schreiben wurde dann auf dem Tisch in der Zelle des Angeklagten gesunden.
Wie haltlos ferner die Behauptung ist, von deutscher Seite hätte man die Verteidigungsmöglichkeiten van der Lubbes beschränkt, geht aus der Tatsache hervor, daß das Gericht während einer längeren Pause dem in der Verhandlung von Beginn an als Zuhörer beiwohnenden holländischen Rechtsanwalt Stomp Gelegenheit gab, mit van der Lubbe sich zwecks Aufnahme der Verteidigung in Verbindung zu setzen. Rechtsanwalt Stomp, der dann als Zeuge vernommen wurde, erklärte vor Gericht, daß er mit allen Mitteln versucht habe, den Angeklagten dazu zu bewegen, ihm die Verteidigung zu übertragen, daß aber van der Lubbe seine ablehnende Haltung hierzu durch Schweigen bekundete.
Durch diese in aller Öffentlichkeit vor dem höchsten deutschen Gericht gemachte Feststellung sind die Lügenmeldungen über diesen Punkt widerlegt, auch wenn schließlich das Ausland glaubt, die Objektivität des Gerichtes anzweifeln zu müssen. Man kann hierzu nur sagen, daß die Grundsätzlichkeit und Gewissenhaftigkeit der deutschen Justiz nirgends besser und öffentlicher zutage treten kann, als in der sachlich klaren und eingehenden Verhandlungsführung des Senatspräsidenten Dr. Bünger.
Beachtenswert in diesem Zusammenhang dürfte das ü berein st immende Urteil der 82 a u s l ä n d i s ch e n P r e s s e v e r t r ete r s e i n, die der gründlichen Verhandlungsweise des Gerichts ihre volle Anerkennung zollen und sich vereinzelt sogar dahingehend äußern, daß eine solche erschöpfende Ausfrage doch nicht notwendig wäre. Doch ist das Sache des Gerichts. Jeder deutsche Richter und so auch hier die Mitglieder des 4. Strafsenats lassen sich einzig und allein von dem einen Grundsatz leiten: Der Wahrheit und dem Recht zum Siege z» verhelfen.
Und noch mehr Grundsätzlichkeiten haben diese beiden Verhandlungstage bereits gezeigt. Hier in Leipzig ist vor der Weltpresse ganz klar schon fetzt bent'.'sen worden, daß das von dem Landesverräter und Kommunisten M ün z en b er g unter Assistenz verschiedener anderer prominenter deutscher Kommunisten verfaßte sogen. „B raunbuch" trotz seines starken Umfangs keine einzige Wahrheit enthält und nur auf Lügen, die zum Teil so plump und an den Haaren herbeigezogen sind, ausgebaut ist.
Als bc- der Vernehmung van der Lubbes am ersten Verhandlungstage seltne politische Betätigung ansgeklärt werden sollte, verweigerte er entweder jede Auskunft, oder er gab unklare Antworten. Gestern im Lause des zweiten Verhandlungsrages wurde aber mnz eindeutig auf Grund von Aussagen und Briefen miger Freunde van der Lubbes, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen, bewiesen, daß er, van der Lubbe, ein rnhriaer Kommunlst gewesen ist, der von ver Part": nrrße AuUräge erhalten Hai.
Diekomin unistischeParteihat ihn sur geeignet gehalten, besondere Aktionen durchzuführen und Unruhen zu stillen. den Ansingen des Krimmal-
k-nissar- Heißegg, der als erster den Angekiag- : inrz nach seiner Verhaftung vernommen hw,
hervorgeht, ist die Brandstiftung rm Reichstags- gebäude eine Aktion gewesen, die rur kommunistischen Gedankengängen entsprungen ist. Van der Lubbe wollte mit Äeser Tat sich zum Vorbild eines kommunistischen Kämpfers erheben und andere revolutionäre Elemente in seiner Partei durch diese Tat anfeuern.
Wir wissen aus den Akten dieses Prozesses, daß van der Lubbe wegen Widerstands und Demon
strationen, die gegebenenfalls alle kommunlistichen Ursprungs waren, vor Gericht gestanden und dort nie seine Komplizen verraten hat, sondern im Gegenteil immer die ganze Schuld auf sich nahm und sie nie der Partei zuschob. Diese Taktik behält er auch in der jetzigen Verhandlung Sei. Um nicht noch einen seiner Mitangeklagten zu verraten oder die kommunistische Partei zu'beladen, hüllt er sich in Schwck- gen. Sein ganzes Verhalten hat >sr sich vorher über
legt und hofft, damit zu dem von ihm gewünschten Ziele zu kommen., .
Die Gewissenhaftigkeit des Gerichts und die Nis aus die kleinste Begebenheit eingehende Vernehmung wird trotz dieses Verstocktseins van der Lubbes diese verwerfliche Tat und mit ihr die komnümistischen Umsturzpläne, die in Deutchland beginnen und die in der ganzen Welt systematisch durchgeführt werden sollten, in ihrer Grausamkeit enthüllen.
van der Lubbes Beziehungen zur Kommunistischen Partei
Leipzig, 22. September. Das Interesse von Publikum und Presse war am Freitag unvermindert stark. Die Kontrolle und Waffenuntersuchung wird mit gleicher Strenge durchgeführt. Da Zuhörerkarten nur immer für einen Tag Gültigkeit haben, sind die Zähörer- bänke neu besetzt. Auch die Photographen sind wieder anwesend, während die Tonfilm-Operateure ihre Apparate heute nicht mehr aufgestellt haben.
Die Donnerstag-Verhandlung hatte die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe bis zu seiner letzten Ankunft in Berlin im Februar letzten Jahres gefördert. Es wird nun festzustellen sein, was van der Lubbe in Berlin in den Tagen bis zum Reichstagsbrand getrieben hat. Da auch die Brandstiftung selbst schon zur Vorbehandlung kommen wird, ist zur heutigen Verhandlung bereits der Sachverständige Branddirektor Dr. Wagner geladen. Dem Angeklagten van der Lubbe werden, nachdem er in der Anklagebank Platz genommen hat, die Fesseln sofort abgenommen.
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Der Beginn der Verhandlung verzögert sich um eine gute Viertelstunde. Nach Eröffnung der Sitzung nimmt der Oberrcichsanwalt zur folgenden Erklärung das Wort: Ich habe heute morgen ein Telegramm vom SA-Obergruppenführer, Polizeipräsident und preußischen Staatsrat Heines folgenden Inhaltes bekommen:
„Im Braunbuch und in der in- und ausländischen Presse werde ich der Brandstiftung im Reichstagsgebäude verdächtigt. Ich war vom 26. Februar bis 1. März 1933 in Eleiwitz und habe dort im Hotel „Haus Oberschlesien" gewohnt und bin in Eleiwitz von vielen Personen gesehen worden. Ich bitte das Gericht, mich gegen diese Verdächtigungen zu schützen."
In einem Teil der ausländischen Presse, so fährt der Oberreichsanwalt fort, ist die Behauptung verbreitet worden, daß der Absender dieses Telegramms, Polizeipräsident Heines, Anführer einer Kolonne gewesen sei, die durch den oft erwähnten unterirdischen Gang in das Reichstagsgebäude eingebrochen sei und den Brand, gelegt habe. Ich werde mir vorbehalten, entsprechende Anträge zu stellen, wenn dieser Komplex zur Sprache kommt.
Der zweite Anklagevertreter Landgerichtsdirektor Parrisius weist dann darauf hin, daß in einem Teil der Presse die Aussagen der Zeugen über van der Lubbes Aufenthalt in Sörmewitz so wiedergegeben worden seien, daß daraus der Anschein entstehen könnte, als wenn diese Zeugen gestern etwas anderes ausgesagt hätten, als im Vorverfahren. Ich Litte festzustellen, so erklärt der Anklagevertreter, daß das, was diese Zeugen gestern hier bekundet haben, übereinstimme mit dem, was sie schon im Anfangsstadium des Verfahrens bekundet haben. Auch der Vorsitzende stellt fest, daß die Zeugen gestern genau dasselbe ausgesagt haben wie vorher in der Voruntersuchung.
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Der Vorsitzende gibt dann zunächst dem medizinischen Sachverständigen, Geheimrat Dr. Vonn- hoesfer, das Wort zu einem Gutachten über den Gesundheitszustand des Angeklagten van der Lubbe. Der Sachverständige führt aus: Ich hatte van der Lubbe vom 29. bis 25. März 1933 mehrfach eingehend untersucht. Das Bild, das der Untersuchte damals geboten hat, war das eines körperlich kräftigen Menschen, der es ablehnte, an irgendwelcher Krankheit zu leiden. Das damalige Bild wich insofern von dem ab, das der Angeklagte bei der gestrigen Verhandlung bor, als es damals keinerlei Schwierigkeiten bereitete, mit ihm in Kontakt zu kommen und sich mit ihm >zu unterhatten.
Er hatte etwas durchaus Selbstsicheres, sogar etwas Uebermütiges. Auch damals lächelte oder
lachte er bei Situationen, die ihm aus irgend einem Grunde komisch erschienen. Die Möglichkeit, sich mit ihm zu unterhalten über den Tatbestand und über seinen Lebensgang. war durchaus gegeben. In manchen Dingen war er zurückhaltend) namentlich über seinen letzten Weg von Holland nach Berlin. Der unmittelbare Anlaß für die Untersuchung war ein Hungerstreik, der damals von ihm im Untersuchungsgefängnis beabsichtigt war, weil er drei Wochen lang den Wunsch hatte, daß die Sache beschleunigt werde. Der Angeklagte hat uns dann auch Motive seines Handelns angegeben und dabei keinen Zweifel darüber gelassen, daß es sich um eine Aktion von ihm handelte, die aus kommunistischen Gedankengängen hervorgegangen war. Er habe ein Vorbild sein wollen für andere, in ähnlicher Weise vorzugehen. Ich habe keinen Anhaltspunkt gewonnen zu der Annahme, daß etwa eine psychische Störung Lei ihm vorliegen könnte.
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Als Zeuge wird hierauf der Berliner Kriminalkommissär Heilig vernommen, der in Holland Ermittelungen über das Vorleben van der Lubbes angestellt hat. Der Zeuge gibt an, er habe diejenigen Kommunisten in Leyden und Umgebung aufgesucht, die als Freunde des Angekalgten van der Lubbe bezeichnet wurden. Dabei sei er auch zu einem Studenten van Albara gekommen. Dieser erklärte, er sei Anhänger des sogenannten „Internationalen Kommunismus", einer Sonder- bildung, die in ganz Holland etwa 29, und in Leyden etwa fünf Mitglieder zählt.
Auf die Frage, was eigentlich der internationale Kommunismus bezwecke, erklärte der Student, diese Leute würden sich nicht nach irgendwelchen Weisungen einer Zentralinstanz richten, sondern als selbständige Kommunisten die kommunistische Idee vertreten und verfolgen. Auch das Programm der Kommunistischen Partei vertreten sie. Lubbe habe in der Partei ein gewisses Ansehen erworben. Albara ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß van der Lubbe für die Kommunistische Partei ein geeignetes Objekt war, besondere Aktionen durchzuführen.
Die Partei habe van der Lubbe immer vorgeschickt, um selbst im Hintergrund zu bleiben, und van der Lubbe war so anständig, die Schuld immer auf sich zu nehmen. Im Jahre 1931 sei van der Lubbe der Austritt von der Kommunistischen Partei nahegelegt worden. Er wußte jedoch nicht, was schließlich daraufhin geschehen sei, glaubte aber kaum, daß van der Lubbe dieser Aufforderung nachgekommen ist. van der Lubbe sollt« sozusagen kaltgestellt werden. Aber die Gründe hierfür waren nicht zu erfahren.
Der Zeuge hat dann auch. noch mit einem anderen Freund van der Lubbes gesprochen, mit. Jacob us Vink, der Mitglied der Kommu-, nistischen Partei Hollands ist. Auch Vink wußte davon, daß Lubbe mit der Kommunistischen Partei in Konflikt geraten war und daß die Partei ihn zum Austritt veranlaßt habe. Er nehme allerdings kaum an, daß Lubbe ausgetreten sei, da er sich weiter im Sinne der Partei betätigt hab«.
Der Ze: " macht noch eine wichtige Bekundung über Aufzeichnungen des Angeklagten, die, wie Vink mitteilte, am Tag« vor dem 1. März von einem Vertreter der Kommunistischen Partei Hollands abgeholt wurden. Es handelte sich um ein Tagebuch und »m einen alten Paß van der Lubbes. In dem Tagebuch waren Adressen inländischer und ausländischer Kommunisten verzeichnet; es waren auch deutsche Namen darin. Aus dem Abholen dieser Sachen ist zu entnehmen.
daß die Kommunistische Partei Hollands berechtigtes Interesse daran hatte, diese Aufzeichnungen nach dem Bekanntwerden der Festnahme van der Lubbes verschwinden zu lassen.
Ueber das Benehmen des Angeklagten nach seiner Festnahme in Berlin erklärt der Zeuge Heilig: Zustächst gab es bei der Vernehmung
kleine Schwierigkeiten, weil van der Lubbe ja noch aufgeregt und erschöpft von den vorhergegangenen Dingen war. Aher sehr schnell — schon gegen. 12 Uhr nachts — war er zu einer fließenden Unterhaltung bereit. Es war bemerkenswert, mit welchem Interesse er selbst über die Dinge sprach und wie er mir alles genau erklärte. Wenn ihm das Protokoll seiner Aussage vorgelegt wurde, so erbat er hier und da Korrekturen und erklärte dann eingehend, war-, um er diese oder jene Fassung lieber in das Protokoll aufgenommen sehen möchte. Dieses interessierte Verhalten behielt er bei, solange er bei der Polizei war.
Als ich, fuhr der Zeuge fort, nach der ersten Führung van der Lubbes durch das Neichstags- gebände noch einmal mit ihm durch den Reichstag gehen mußte, zeigte er sich außerordentlich gut orientiert. Er hat tasächlich uns geführt. Ueber die Brandstelle wußte er besser Bescheid als ich.
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Weiter erklärte der Zeuge: Bei seiner ersten Vernehmung gleich nach der Tat war van der Lubbe keineswegs niedergeschlagen, sondern er hat ganz offen und srei bekannt, daß er die Reichstagsbrandstistung gemacht hätte und auch dafür einstehen wolle.
Er fragte, ob die Sache auch in die holländischen Zeitungen käme. AIs ich das bejahte, sagte er erfreut: „So ist's recht!" Er habe mit seiner Tat die Arbeiter aufrütteln wollen, die schon vielzulange gezögert hätten. Um die bestehende Ordnung des Staates zu stützen, müsse man gewaltsam vorgehen. Als Ziel des Kampfes bezeichnete er die Arbeiterregierung.
Die Vernehmung des Zeugen Heisig ist damit vorläufig beendet.
Fortsetzung auf Seite 2
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Bremen, 23. September.
Mit der Reichsführertagung des Stahlhelm in Hannover findet morgen eine große historische Entwicklung ihren Abschluß. Eine neue Periode nimmt ihren großen Ansang. Der erste Teil der Aufgaben, die der Stahlhelmbundesführer Franz Seldte 1919 sich selbst und späterhin den Kameraden stellte, die zu ihm stießen, ist erfüllt: Die Durchdringung des deutschen Volkes mit soldatischem Geist. Das Aufgehen des Wehrstahlhelm in die SA. und der Scharnhorstjugend in die Hitler-Jugend, dem am Tage von Hannover seine feierliche Form gegeben wird, beweist, daß die Heranbildung einer jederzeit zum Staatsdienst bereiten Jugend und Jung- mannschaft nicht mehr als Sonderausgabe des Stahlhelm angesehen wird, sondern als Gesamtausgabe des deutschen Volkes, das seine Einigung in der National- szialistischen Bewegung gesunde n h a t.
Die Aufgabe, die Heranbildung einer entschlossenen Mannschaft innerhalb des Stahlhelm ist erfüllt — die größere steht jetzt vor uns: Die Erziehung des gesamten Volkes. So kann der Blick nur nach vorne in die Zukunft gehen, in der der Stahlhelm die größere Aufgabe der Erfüllung entgegenreifen sieht, das gesamte Volk in einer soldatischen Grundhaltung erzogen zu sehen, die alle Lebenslagen durchdringt. Denn nicht darum geht es, irgendwelche Kriegsbegeisterung zu wecken — dafür waren die Fronterfahrungen der Frontkämpfer zu schwere — sondern um die Durchdringung des deutschen Volkes mit einer Charakterstärke und einer Einsatzbereitschaft, die es davor bewahrt, einen zweiten November 1918 zu erleben.
Wir sind in den Krieg mit einer stolzen Wehrmacht gezogen und haben es doch nicht verhindern können, daß eine Handvoll von Meuterern im Innern im unglückseligsten Augenblick die Macht an sich riß. Dieser Vorgang wäre undenkbar gewesen, wenn wir nicht nur. ein soldatisches, sondern auch ein politisches Volk gewesen wären. So aber stand der Soldat unter dem Eindruck einer Vefehlsgewalt, die von oben her ausgeübt zu werden pflegte. Diesen Befehlen gehorchte er, gleichgültig, ob an der Spitze ein ordnungsmäßiger Wechsel eingetreten war oder nicht. Die nationalsozialistische Führung will und wird es nie mehr dazu kommen lassen, daß sich ein paar Verräter, die sich als Volksbeauftragte ausgeben, obwohl sie niemand gerufen hat, eigenmächtig auf den Thron schwingen und von dort aus die Selbstauflösung des deutschen Volkes und seiner Staatsgewalt anordnen — und durchführen.
Die Erkenntnis, daß sich politisches und soldatisches Element in engster Arbeit zusammenfinden müssen, wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht nur sichern, sondern auch weiter ausbauen sollen, hat neben der Eingliederung des Wehrstahlhelm in die SA. und der Eingliederung des „Scharnhorst" in die Hitler-Jugend nunmehr auch zu der endgültigen Einordnung des Kernstahlhelm unter die Oberste SA.-Führung geführt, symbolisiert durch das Anbringen des Hoheitszeichens der SA. an die Stahlhelmmütze und der roten Hakenkreuzbinde an die Stahlhelmuniform. Darin liegt auf Seiten des Stahlhelmbundesführers, Reichsarbeitsminister Franz Seldte, das aufrechte, soldatische Anerkenntnis der größeren Leistung der nationalsozialistischen Führung und auf Seiten der SA.-Führung der ebenso offene Wunsch auf vollwertige Mitarbeit gerade der frontsoldatischen Kräfte des Kernstahlhelm.
Der Kernstahlhelm (in Zukunft nur noch „Stahlhelm" genannt, da der Wehrstahlhelm ab 1. Oktober 1933 in die SA. aufgeht) ist
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