Nr. 255 ZKhegMg 1833
2-erlag, Schnftleitung und Geschäftsstelle: Teeren 6—S. Sprechstunden der Schriftleitung: Montag bis Freitag 12 bis 13 Uhr. Fernsprecher: Roland Nr, 625—628. Bankkonten: Die Sparkasse in Bremen, Commerz, u- Privatbank, Deutsche Antioquiabank. Postscheckkonto: Hamburg 747 38. — Die BNZ. erscheint täglich morgens, nur am Montag mittags, und kostet monatl. RM. 2.30 einschließl. Botenlohn, durch die Post bezogen erhöht sich )erPreisum42Rvf. Zustellgeld Der Bezugspreis istim voraus zu entrichten.
Bremen. Frettay. den 22 September 1933 Einzelpreis 15 Via.
Anzeigen: hiesige die 14 gespaltene mm-Zeile RM. 013. auswärts RM. 0.17; im Textteil RM. 0.75, auswärts RM. 1.—; Stellengesuche RM. 0.06; Familienanzeigen, Stellenangebote und Wohnungsmarkt RM. 008; sonstige kleine private Anzeigen bis zu 20 mm bei Vorauszahlung (ohne Rabatt) RM. 0.08. Platzvorschristen ohne Verbindlichkeit. Anzeigen- schlich 16 Uhr. Bei Betriebsstörung, Streik, Verbot in s. w. hat der Bezieher keinen Anspruch aus die Rückzahlung des Bezugspreises.
ösemerllatiiinM riaWMie Zeitung
DasTlintlioke »raan des Genals der ^rereir Vvsrnen ^
/"X ... / ^ .
M-
Die äer ZauLSv Welt s!nä auk I^eipriF Zerlelitel
Ver 1. Tag im AeichStagSbran-ftister-Vroreb
Gwekee Anbeang -er auslön-Men Veeffe - Umfagen-e AWeeematznahmen - Sie ertten Vernehmungen
Der
V><.litbsrivkt unseres nacli fteiprig-entsandten ss.-l-ecjslctionsmitgliectes.
Leipzig, 21.. September Man dürfte nicht übertreiben,. wenn man iehauptet, daß mit dem ersten Hahnenschrei mch die ersten Leute in der alten Messestadt ich am Donnerstag früh fertig machten, die zum Reichsgerichtsgebäude pilgerten, um sich nicht entgehen zu lassen und möglichst auch die Angeklagten bei ihrer Ueberführung vom Untersuchungsgefängnis zum Reichsgericht zu sehen. Ein starkes Polizeiaufgebot hatte den großen Platz vor dem Reichsgerichtsgebäude abgesperrt, da nur Personen mit amtlichen Eintrittskarten das Gebäude betreten durften. Vor der Tür wurden die Eintretenden nach Waffen untersucht. Kurz nach 9 Uhr ist der große Verhandlungssaal bereits geschlossen. Die für das Publikum zur Verfügung stehenden Stuhlreihen sind dicht besetzt.
Unter den Zuhörern befindet sich auch Frau Torgler, die Ehefrau des Angeklagten Führers der ehemaligen kommunistischen Reichstagsfraktion, Und die beiden Stiefbruder des Angeklagten van der Lubbe. 123 Presseplätze sind ebenfalls besetzt. In einer Fensternische haben sechs allein für Aufnahmen zugelassene Bildreporter ihr Unterkommen gefunden. Aus der Empore, hinter dem Richtertisch, haben die Filmreporter mit ihren Aufnahme- und großen Beleuchtungsappa- patsn Platz genommen.
Wenige Minuten vor 9 Uhr werden plötzlich die Scheinwerfer im Saal eingeschaltet. Eine strahlende Helle. Die Fotografen machen ihre Apparate fertig, und dann werden unter starker polizeilicher. Bedeckung die Angeklagten hereingeführt. An der Spitze, zwischen einem Polizei- und Justizwachtmeister, gefesselt, an den Händen, van der Lubbe in blauer Strafanstaltskleidung: dann folgen Torgler und die drei Bulgaren Timitroff, Popoff, Tanefs. Tiefe vier Angeklagten erscheinen in Stra- ßenanzügen und haben sich dicke Aktenbün- del zur Verhandlung mitgebracht. Jeder muß 'einen Platz zwischen zwei Polizeibeamten nnnehmen.'
Während van der Lubbe blaß aussieht und zeder rechts noch links sieht und ständig vor ich hinstiert, merkt man Torgler nicht an, atz er seit dem 1. März dieses Jahres bereits i Untersuchungshaft sitzt. Die drei Bulgaren
Seostspräsickeat Vr. VNbelm Säuger
der Vorsitzende des Vierten Strafsenat? des Reichsgerichts in Leipzig
die übrigens wenig oder fast gar.nicht der deutschen Sprache mächtig sind. machen emen nichtssagenden Eindruck harmloser Zeitgenossen.
Aus der Reihe der Verteidiger, die inzwischen auch erschienen , sind. hebt sich die große Erscheinung des Rechtsanwalts Dr. sack hervor, der die Interessen, der Angeklagten. Torgler .wahrnimmt. In der beim Reichsgericht üblichen roten Robbe nimmt neben dem Angeklagten van der Lubbe dessen Offizialverteidiger Seuffert seinen Platz ein.
Bald nach 9 Uhr betritt der 4. Strafsenat unter Führung des Senatspräsidenten Dr. Bring er dann den Saal: Zuhörer und Presse haben sich erhoben und grüßen die Richter mit erhobenem Arm. Auf dem Platz der Staatsanwaltschaft sieht man den Ober- teichsanwalt Dr. Wernerund seinen Sachbearbeiter. den Verfasser der Anklageschrift, Landgerichtsdirektor Dr. Parisius. An dem 5er Regierung vorbehaltenen Tisch hat amh ''er Reichskommissar für Justiz und bayrische Iustizminister Dr. Frank, der der Verhandlung am ersten Tage von Anfang an bis Ende beiwohnte,, mit seiner Begleitung Platz genommen.
Die ÜLAuiny!
Senatspräsident Dr. Bii Tiger eröffnet die Verhandlung und führt einleitend aus:
Das ungeheure. Ausmaß des Ereignisses, das den Hintergrund des Verfahrens bildet, hat dazu geführt, daß der Gegenstand der Untersuchung in der Presse aller Länder leidenschaftlich.mit einer alle anderen Geschehnisse zeitweise überschattenden Eindringlichkeit behandelt worden ist. Man hat sich vielfach bemüht, einige Punkte des noch schwebenden Verfahrens vorweg zu nehmen. In einem solchen Verfahren und am wenigsten mit einer vorgefaßten Meinung einzugreifen, ist bisher nie üblich gewesen. Nicht nur in der deutschen, sondern auch in der Presse anderer Länder wurde das Ereignis viel besprochen.
Das zur Entscheidung berufene Gericht kann dieser Streit nicht berühren. Das deutsche Gesetz will, datz der Gegenstand der llrteilssindung die in der Anklage bezeichnete Tat sein muß, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung stellt. Nur was in diesem Saal zur Verhandlung kommt, nicht was von unberufener Seite außerhalb geschieht, hat für die deutsche Rechtsprechung Bedeutung.
Das Bild der Verhandlung, fuhr der Senats- präsident fort, zeigt schon, daß die Oeffentlichkeit nicht nur Deutschlands ohn« jede Beschränkung zugelassen ist. Ich brauch« hier nicht hervorzuheben, daß die Verteidigung der Angeklagten dem deutschen Recht und dem Brauch entsprechend unbedingt frei ist. Wenn Stimmen laut geworden sind, welche die Ablehnung der Zulassung ausländischer Verteidiger einer schwer gerechtfertigten Kritik unterziehen, so muß ich darauf hinweisen, daß nach dem deutschn Gesetz die Zulassung ausländischer Verteidiger nur eine Ausnahme darstellt und daß das deutsche Gericht keine Veranlassung sah, im Rahmen seiner unbeschränkten Ermessensfreiheit auch Gesuche zu genehmigen, die nach seiner Ueberzeugung nicht ausschließlich den Interessenten der Angeklagten zu dienen bestimmt waren, sondern nicht frei waren von dem Gedanken der Aussaat und Förderung von Mißtrauen gegen die souveräne deutsche Gerichtsbarkeit.
Das Gericht tritt dann in die Verhandlung ein. Der Präsident ruft dann die aus der Untersuchungshaft vorgeführten Angeklagten auf, die nacheinander aufstehen. Der Angeklagte Torgler verbeugt sich dabei vor dem Gericht. Weiter werden die Verteidiger und die beiden Dolmetscher für die holländische und bulgarische Spräche ausgerufen. Als Sachverständiger ist zunächst mir Geheimer Medizinalrat Dr. Bonnhöfer anwesend.
Von den 120 Zeugen sind zum ersten Ber- handlungstage nur 6 geladen, einige Polizisten und Hauptwachmeifter, sowie ein Wohlfahrtspfleger. Sie werden auf die Bedeutung des Eides hingewiesen und dann vorläufig wieder entlassen.
Präsident Dünger teilt noch mit, daß etwa vom 11. Oktober ab die Verhandlungen im Reichstagsgebäude in Berlin stattfinden werden.
Im übrigen erklärt er noch, daß das Reichsgericht immer ruhig, sachlich und ohn« Störung
Dann eröffnet der Senatspräsident die Verhandlung. Schon nach den ersten Minuten erkennt man, daß ein sehr schwieriger Prozeß seinen Anfang genommen hat.
Die Dolmetscher, einer für die Bulgaren und einer für van der Lubbe, müssen sofort i» Aktion treten.
Die ganze Verhandlung wird sich dadurch etwas in die Länge ziehen, zumal der Haupt- aNgeklagte van der Lubbe auf seinen Dolmetscher verzichten will, da er sich der deutschen Sprache mächtig glaubt. Er antwortet vollkommen unklar und auf fast jede Frage nur mit „Ja" oder „Nein".
Trotz der Aufforderung verweigert er eine klare erschöpfende Antwort aus die Frage, die seine Beziehungen zur Kommunistischen Partei aufklären soll. Er legt ein freches und zynisches Wesen an den Tag, lacht und murmelt vor sich hin, was ihm mehrere Verwarnungen seitens der Senatspräsidenten einbringt.
Torgler folgt der Verhandlung mit großem Interesse und macht sich Notizen. Daraus dürfte zu schließen sein, daß er bei seiner Vernehmung, die am Sonnabend früh beginnt^ eingehende Ausführungen machen wird-
Am gestrigen ersten Sitzungstage ist van der Lubbe noch nicht über die der eigentlichen Anklage zugrunde liegendeTatderJnbrandsetzung des Reichstagsgebäudes vernommen worden. Das geschieht erst im Laufe des Freitags, und damit tritt der Prozeß dann erst in das Stadium ein. das über diese gemeine und verwerfliche Tat die Aufklärung bringen soll, auf die das deutsche Volk mit. großer Spannung wartet.
und auch ohne Aufregung verhandelt hab«. Er hoffe, daß auch diesmal dieser Brauch beobachtet werde und daß in dieser Hinsicht kein« Unzuträg- lichkeiten vorkommen. Vor dem Reichsgericht verhandelte Prozesse feien immer mehr oder weniger politischer Natur und würden trotzdem sachlich durchgeführt. Er erwart«, daß auch kein« Aeußerungen der Billigung oder Mißbilligung, auch nicht der Verwunderung gehört werden. Schließlich bringt der Präsident noch den Wunsch zum Ausdruck, daß zwischen den Verhandlungspausen der Saal auch von den Pressevertretern nicht verlassen wird.
Die
Nachdem die Dolmetscher den Angeklagten kurz den Inhalt der einleitendes Ansprach« des Vorsitzenden übersetzt haben, wird der Erösfnnngs- beschluß verlese». Danach werden sämtliche An
geklagten beschuldigt, durch ein und dieselbe fortgesetzte Handlung zum Teil gemeinschaftlich es unternommen zu haben, die Verfassung des Deutschen Reiches gewaltsam zu ändern. Es wird ihnen also Hochverrat vorgeworfen. Die Reichstagsbrand- stiftung ist nach dem Erössnmigsbeschluß begangen worden in der Absicht, durch diesen Brand begünstigt, einen Aufruhr zn unternehmen, van der Lubbe wird außerdem vollendete und versuchte Brandstiftung des Wohlfahrtsamtes Berlin- NenkNln, ferner des Rathauses und des Stadtschlosses vorgeworfen. Auch diese Brandstiftungen sollen in der Absicht begangen worden sein, einen Ausruhr zu unternehmen. Die Straftaten satten nicht nur unter das Strafgesetz, sondern für die Beurteilung der Angeklagten wird auch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat und das neue Gesetz über Ver- hängung und "''iizug der Todesstrase herangezogen.
Der Vorsitzende weist dann darauf hin, daß der Angeklagte van der Lubbe, nachdem er das Der- teidigungsangebot des holländischen Rechtsanwalts Pauwels nicht erhalten hatte, eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, die folgendes besagte: „Ich wünsche keinen Verteidiger: ich will mir die Sache auch nicht noch einmal überlegen. Ich bleibe vielmehr endgültig dabei, daß ich keinen Verteidiger haben will." Senatspräsident Bünger Littet, den Angeklagten van der Lubbe zu fragen, ob er diese Erklärung freiwillig abgegeben hat. Van der Lubbe bejaht es. Rechtsanwalt Dr. Seuffert stellt fest, daß van der Lubbe dieselbe Erklärung an Montag erneut abgegeben hat, ebenso, als Rechtsanwalt Stomps mit einem Antrage an den Angeklagten herantrat. Senatspräsident Dr. Bünger erklärt darauf:
„Ich stelle gegenüber Nachrichten, daß diese Erklärung des Angeklagten künstlich herbeigeführt worden sei unter einem gewisse» Zwang, fest, daß nach den eigenen Erklärungen des Angeklagten dies nicht der Fall ist, sondern daß es sich um eine frei« Erklärung des Angeklagten handelt, der gesagt hat, er wolle überhaupt nicht verteidigt sein."
Als dann zur Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe über sein« Personalien geschritten wird, läßt dieser durch den Dolmetscher mitteilen, daß daß er auch ohne den Dolmetscher mit dem Gericht selbst verkehren könne. Van der Lubbe gibt seine Antworten mit ganz leiser Stimme und ist außer am Gerichtstisch kaum im Saale vernehmbar.
cE clee Le S enstve-
Aus der Vernehmung , ergibt sich, daß der Vater des Angeklagten Kaufmann ist.. Einen Teil seiner Jugend hat der Angeklagte. in einer Erziehungsanstalt verbracht. Er hat die Volksschule besucht und erklärt, daß er ein guter Schüler gewesen sei. Er erlernte das Maurerhandwerk und ist auch.als Maurer tätig gewesen, ohn« daß es zu einem festen Arbeitsverhälthis gekommen wäre. Im Dezember 1SLS ist er zum ersten Mal«
in Deutschland gewesen. Später ist er dann nach Holland zurückgekehrt und hat auch einmal Frankreich besucht, wo er die Absicht hatte, im Jahre 1930 den Kanal zu durchschwimmen, weil damals ein Preis für das Durchschwimmen des Kanals ausgesetzt war. Wegen des über dem Kanal herrschenden Sturmes hat van Lubbe sein Vorhaben aber nicht ausgeführt.
Im Frühjahr 1931 wollte er mit einem Freunde eine große Fußwanderung durch Europa und auch durch Rußland unternehmen, die durch den Verkauf von Ansichtspostkarten finanziert werden sollte. Der Freund ist aber von seinem Vorhaben wieder zurückgetreten, sodaß van der Lubbe allein auf die Wanderschaft ging.
Präsident Dr. Bünger stellt fest, daß der Paß, der van der Lubbe bei seiner Verhaftung abgenommen wurde, unzweifelhaft echt war. Auf der Fotografie, die ihm gleichfalls abgenommen wurde, ist er gemeinsam mit seinem Reisegenossen Bel-
gara abgebildet. Dieser Reisegenosse hebt auf dem Bilde die Hand zum Rot-Front-Eruß. Das deutet darauf hin. daß auch er Kommunist,war. Die Frage, ob er überhaupt nach Rußland gekommen sei, verneint der Angeklagte. Er habe die Einreise- erlaubnis beantragt, aber es sei nichts daraus geworden, weil die Kosten zu hoch gewesen seien.
Es kommen dann einige Briefe zur Sprache, die an den Angeklagten van der Lubbe gerichtet sind. In dem einen heißt es: „Wir stehen alle neben dir. Gegen die Hetze der Bonzen."
In einem zweiten Vries teilt jemand mit, daß es seine Ausgabe sei, im Namen des internationalen Proletariats, das mit den Ansichten van der Lubbes solidarisch sei, brüderliche Grütze zu übermitteln.
Präsident Dr. Bünger fragt den Angeklagten, was das für Kameraden seien und ob es sich dabei um Kommunisten handele. Der Angeklagte gibt daraus keine klare Antwort. Vorsitzender: Sind Sie eigentlich Kommunist, Angeklagter: Nein! Der Vorsitzende weist darauf hin, daß er doch den Sowjetstern und ein kommunistisches Mitgliedsbuch besessen habe. Der Angeklagte müsse unterscheiden, ob er nur aus der Organisation ausgetreten sei oder ob er die kommunistische Idee aufgegeben haüiu Aber darüber, betont der Vor
sitzende, werden Sie uns später noch etwas zu sagen haben
Als erster Zeuge wird dann der Polizeikommissar Heisseg aufgerufen, der die Ermittlungen nach der Echtheit des Passes beim Bürgermeisteramt in Leyden angestellt haft.
Obeireicbssozvslt vr. Server
Das DoLStcaFe»u:eM6tec
Der Vorsitzende kommt dann auf die Vorstrafen des Angeklagten van der Lubbe zu sprechen.. Es wird festgestellt, daß van der Lubbe im Iahte 1931 in Gronau eine Strafe wegen unerlaubten Hau- fieiens und im gleichen Jahre in Berchtesgaden eine Strafe wegen Bettelns erhalten hat. Außerdem ist er im Auslande, einige Male vorbestraft, so zu 14 Tagen Gefängnis wegen Widerstandes gegen die Polizei in Scheveningen.
Ferner wurde van der Lubbe in Scheveningen zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wegen einer Beschädigung, des Wohlfahrtsamtes. Van der Lubbe erklärt dazu, daß er Differenzen wegen seiner UnterMtzung. hatte und deshalb Fensterscheiben des Wohlfahrtsamtes eingeschlagen habe.
Es wird dann «in Schreiben verlesen, in dem die Polizeivsrwaltnng von Leyden dem Berliner Poltzeiprcisidentgn auf Hessen Anfrage eine ausführliche Schilderung des: Lebenslaufes van der Lubbe vermittelte. -Danach ist van der Lubbe als 12jähriger Junge, der Fürsorge eines holländischen Vereins unterstellt worden,-..der die verbrecherisch veranlagten Kinder unter Aufsicht nahm. Im Anfang des Jahres 1928 kam er in die Gesellschaft eines holländischen kommunistischen Studenten. Man darf annehmen, so heißt es in dem Polizeibericht, daß dieser Student van der Lubbe das ABC des Kommunismus beigebracht hat. van der Lubbe versuchte allmählich ein Führer der Kommunisten zu werden und vor allem unter den Arbeitslosen Anhang zu bekommen.
„van der Lubbe tritt", so heißt es weiter, „sehr frech und rücksichtslos gegen die Polizei auf, mit der er verschiedene Male in Konflikt geriet.
Ansang 1931 läßt sein Einfluß unter den A» beitslosen nach. Vermutlich im März 1931 »er läßt er die Kommunistische Partei. Im Mute« 1931 veranstaltet er wieder Versammlungen unk gehört jetzt anscheinend einer Gruppe internationaler Kommunisten an."
AWM MM EMedruEeft
Am 1. Oktober 1933 feiert ganz Deutschland den Erntedanktag. Für Niedersachsen und damit auch für Bremen bedeutet dieser Tag eine ganz besondere Ehre und Freude. Der Führer Adolf Hitler wird ganz in unserer Nähe, am Bückeberg bei Hameln, persönlich an dem großen Staatsakt teilnehmen. Hameln wird dadurch zum Ziel Hundcrttausender von deutschen Volksgenossen Stadt- und Landbevölkerung werden gemeinsam den Erntcdanktag begehen. Stadt und Land - Hand in Hand. Das Wort wird zur Wahrheit, denn Erntcdank ist nicht nur eine schöne Sitt: der Bauern, sondern heilige Pflicht für jeden Volksgenossen. Die Vorbereitungen des Reichs- Propagandaministeriums für den Festakt am Bückeberg sind in vollem Gange. Nicdersachsex ist stolz, diesen erhabenen Festtag gemeinsam mit dem Führer begehen zu dürfen. Jetzt heißt die Losung: „Auf zum Bückeberg!" Ueber 2VVSon Verzüge werden aus allen Gegenden des Reiches nach Hameln kommen. Der Gau Weser-Ems wird allein 5 Tondcrzüge stellen. Für Bremen kommen ca. 500 Teilnehmer in Frage. Schnellste Anmeldung durch die Ortsgruppen ist daher unbedingt erforderlich. Volksgenossen, denen es nicht vergönnt ist, an dem Staatsakt teilzunehmen, werden.den Erntedanktag im Rundfunk miterleben. Auf öffentlichen Plätzen der Städte und in den Dörfern werden Lautsprecher anfgestcllt. Jeder deutsche Volksgenosse wird sich zum Zeichen der Verbundenheit mit dem Festabzeichcn, 2 Aeh ren und Mohnblumen, schmücken. An die Bevölkerung ergeht der Aufruf, Häuser und Fenster dem Tage entsprechend mit Ernte-Symbolen, Fahnen und Grün zu dekorieren. Alle Schaufenster und Fuhrwerke sollen geschmückt werden. Die Theater und Untcrhaltungsstätten werden aufgefordert, dem Charakter des Tages Rechnung zu tragen. So werden auch alle Volksgenossen, die nicht in Hameln weilen können, den 1. Oktober im Sinne des Erntedanktages verleben.
Alb ert Hosfmann Kreis-Propagandaleiter.
iWWMMWtz
iWW
ff MPM
ME
in diesem 8ss! jivdst die Verksadluvg gegen van der llvdbe und Oevosss» statt