Ausgabe 
(22.9.1933) Nr. 255
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Nr. 255 ZKhegMg 1833

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Bremen. Frettay. den 22 September 1933 Einzelpreis 15 Via.

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V><.litbsrivkt unseres nacli fteiprig-entsandten ss.-l-ecjslctionsmitgliectes.

Leipzig, 21.. September Man dürfte nicht übertreiben,. wenn man iehauptet, daß mit dem ersten Hahnenschrei mch die ersten Leute in der alten Messestadt ich am Donnerstag früh fertig machten, die zum Reichsgerichtsgebäude pilgerten, um sich nicht entgehen zu lassen und möglichst auch die Angeklagten bei ihrer Ueberführung vom Untersuchungsgefängnis zum Reichsgericht zu sehen. Ein starkes Polizeiaufgebot hatte den großen Platz vor dem Reichsgerichtsgebäude abgesperrt, da nur Personen mit amtlichen Eintrittskarten das Gebäude betreten durf­ten. Vor der Tür wurden die Eintretenden nach Waffen untersucht. Kurz nach 9 Uhr ist der große Verhandlungssaal bereits geschlos­sen. Die für das Publikum zur Verfügung stehenden Stuhlreihen sind dicht besetzt.

Unter den Zuhörern befindet sich auch Frau Torgler, die Ehefrau des Angeklagten Füh­rers der ehemaligen kommunistischen Reichs­tagsfraktion, Und die beiden Stiefbruder des Angeklagten van der Lubbe. 123 Presseplätze sind ebenfalls besetzt. In einer Fensternische haben sechs allein für Aufnahmen zugelasse­ne Bildreporter ihr Unterkommen gefunden. Aus der Empore, hinter dem Richtertisch, haben die Filmreporter mit ihren Auf­nahme- und großen Beleuchtungsappa- patsn Platz genommen.

Wenige Minuten vor 9 Uhr werden plötzlich die Scheinwerfer im Saal eingeschaltet. Eine strahlende Helle. Die Fotografen machen ihre Apparate fertig, und dann werden unter star­ker polizeilicher. Bedeckung die Angeklagten hereingeführt. An der Spitze, zwischen einem Polizei- und Justizwachtmeister, gefesselt, an den Händen, van der Lubbe in blauer Straf­anstaltskleidung: dann folgen Torgler und die drei Bulgaren Timitroff, Popoff, Tanefs. Tiefe vier Angeklagten erscheinen in Stra- ßenanzügen und haben sich dicke Aktenbün- del zur Verhandlung mitgebracht. Jeder muß 'einen Platz zwischen zwei Polizeibeamten nnnehmen.'

Während van der Lubbe blaß aussieht und zeder rechts noch links sieht und ständig vor ich hinstiert, merkt man Torgler nicht an, atz er seit dem 1. März dieses Jahres bereits i Untersuchungshaft sitzt. Die drei Bulgaren

Seostspräsickeat Vr. VNbelm Säuger

der Vorsitzende des Vierten Strafsenat? des Reichsgerichts in Leipzig

die übrigens wenig oder fast gar.nicht der deutschen Sprache mächtig sind. machen emen nichtssagenden Eindruck harmloser Zeitge­nossen.

Aus der Reihe der Verteidiger, die in­zwischen auch erschienen , sind. hebt sich die große Erscheinung des Rechtsanwalts Dr. sack hervor, der die Interessen, der Ange­klagten. Torgler .wahrnimmt. In der beim Reichsgericht üblichen roten Robbe nimmt neben dem Angeklagten van der Lubbe dessen Offizialverteidiger Seuffert seinen Platz ein.

Bald nach 9 Uhr betritt der 4. Strafsenat unter Führung des Senatspräsidenten Dr. Bring er dann den Saal: Zuhörer und Presse haben sich erhoben und grüßen die Richter mit erhobenem Arm. Auf dem Platz der Staatsanwaltschaft sieht man den Ober- teichsanwalt Dr. Wernerund seinen Sach­bearbeiter. den Verfasser der Anklageschrift, Landgerichtsdirektor Dr. Parisius. An dem 5er Regierung vorbehaltenen Tisch hat amh ''er Reichskommissar für Justiz und bayrische Iustizminister Dr. Frank, der der Ver­handlung am ersten Tage von Anfang an bis Ende beiwohnte,, mit seiner Begleitung Platz genommen.

Die ÜLAuiny!

Senatspräsident Dr. Bii Tiger eröffnet die Verhandlung und führt einleitend aus:

Das ungeheure. Ausmaß des Ereignisses, das den Hintergrund des Verfahrens bildet, hat dazu geführt, daß der Gegenstand der Untersuchung in der Presse aller Länder leidenschaftlich.mit einer alle anderen Geschehnisse zeitweise überschattenden Eindringlichkeit behandelt worden ist. Man hat sich vielfach bemüht, einige Punkte des noch schwe­benden Verfahrens vorweg zu nehmen. In einem solchen Verfahren und am wenigsten mit einer vor­gefaßten Meinung einzugreifen, ist bisher nie üb­lich gewesen. Nicht nur in der deutschen, sondern auch in der Presse anderer Länder wurde das Ereignis viel besprochen.

Das zur Entscheidung berufene Gericht kann dieser Streit nicht berühren. Das deutsche Gesetz will, datz der Gegenstand der llrteilssindung die in der Anklage bezeichnete Tat sein muß, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung stellt. Nur was in diesem Saal zur Verhandlung kommt, nicht was von unberufener Seite außer­halb geschieht, hat für die deutsche Rechtsprechung Bedeutung.

Das Bild der Verhandlung, fuhr der Senats- präsident fort, zeigt schon, daß die Oeffentlichkeit nicht nur Deutschlands ohn« jede Beschränkung zu­gelassen ist. Ich brauch« hier nicht hervorzuheben, daß die Verteidigung der Angeklagten dem deut­schen Recht und dem Brauch entsprechend unbe­dingt frei ist. Wenn Stimmen laut geworden sind, welche die Ablehnung der Zulassung ausländischer Verteidiger einer schwer gerechtfertigten Kritik unterziehen, so muß ich darauf hinweisen, daß nach dem deutschn Gesetz die Zulassung ausländischer Verteidiger nur eine Ausnahme darstellt und daß das deutsche Gericht keine Veranlassung sah, im Rahmen seiner unbeschränkten Ermessensfreiheit auch Gesuche zu genehmigen, die nach seiner Ueber­zeugung nicht ausschließlich den Interessenten der Angeklagten zu dienen bestimmt waren, sondern nicht frei waren von dem Gedanken der Aussaat und Förderung von Mißtrauen gegen die souve­räne deutsche Gerichtsbarkeit.

Das Gericht tritt dann in die Verhandlung ein. Der Präsident ruft dann die aus der Untersu­chungshaft vorgeführten Angeklagten auf, die nacheinander aufstehen. Der Angeklagte Torgler verbeugt sich dabei vor dem Gericht. Weiter wer­den die Verteidiger und die beiden Dolmetscher für die holländische und bulgarische Spräche ausge­rufen. Als Sachverständiger ist zunächst mir Ge­heimer Medizinalrat Dr. Bonnhöfer an­wesend.

Von den 120 Zeugen sind zum ersten Ber- handlungstage nur 6 geladen, einige Polizisten und Hauptwachmeifter, sowie ein Wohlfahrts­pfleger. Sie werden auf die Bedeutung des Eides hingewiesen und dann vorläufig wieder ent­lassen.

Präsident Dünger teilt noch mit, daß etwa vom 11. Oktober ab die Verhandlungen im Reichstags­gebäude in Berlin stattfinden werden.

Im übrigen erklärt er noch, daß das Reichs­gericht immer ruhig, sachlich und ohn« Störung

Dann eröffnet der Senatspräsident die Ver­handlung. Schon nach den ersten Minuten er­kennt man, daß ein sehr schwieriger Prozeß seinen Anfang genommen hat.

Die Dolmetscher, einer für die Bulgaren und einer für van der Lubbe, müssen sofort i» Aktion treten.

Die ganze Verhandlung wird sich dadurch etwas in die Länge ziehen, zumal der Haupt- aNgeklagte van der Lubbe auf seinen Dol­metscher verzichten will, da er sich der deutschen Sprache mächtig glaubt. Er antwortet voll­kommen unklar und auf fast jede Frage nur mitJa" oderNein".

Trotz der Aufforderung verweigert er eine klare erschöpfende Antwort aus die Frage, die seine Beziehungen zur Kommunistischen Partei aufklären soll. Er legt ein freches und zyni­sches Wesen an den Tag, lacht und murmelt vor sich hin, was ihm mehrere Verwarnungen seitens der Senatspräsidenten einbringt.

Torgler folgt der Verhandlung mit großem Interesse und macht sich Notizen. Daraus dürfte zu schließen sein, daß er bei seiner Ver­nehmung, die am Sonnabend früh beginnt^ eingehende Ausführungen machen wird-

Am gestrigen ersten Sitzungstage ist van der Lubbe noch nicht über die der eigentlichen An­klage zugrunde liegendeTatderJnbrandsetzung des Reichstagsgebäudes vernommen worden. Das geschieht erst im Laufe des Freitags, und damit tritt der Prozeß dann erst in das Sta­dium ein. das über diese gemeine und ver­werfliche Tat die Aufklärung bringen soll, auf die das deutsche Volk mit. großer Spannung wartet.

und auch ohne Aufregung verhandelt hab«. Er hoffe, daß auch diesmal dieser Brauch beobachtet werde und daß in dieser Hinsicht kein« Unzuträg- lichkeiten vorkommen. Vor dem Reichsgericht ver­handelte Prozesse feien immer mehr oder weniger politischer Natur und würden trotzdem sachlich durchgeführt. Er erwart«, daß auch kein« Aeuße­rungen der Billigung oder Mißbilligung, auch nicht der Verwunderung gehört werden. Schließ­lich bringt der Präsident noch den Wunsch zum Ausdruck, daß zwischen den Verhandlungspausen der Saal auch von den Pressevertretern nicht ver­lassen wird.

Die

Nachdem die Dolmetscher den Angeklagten kurz den Inhalt der einleitendes Ansprach« des Vor­sitzenden übersetzt haben, wird der Erösfnnngs- beschluß verlese». Danach werden sämtliche An

geklagten beschuldigt, durch ein und dieselbe fort­gesetzte Handlung zum Teil gemeinschaftlich es un­ternommen zu haben, die Verfassung des Deutschen Reiches gewaltsam zu ändern. Es wird ihnen also Hochverrat vorgeworfen. Die Reichstagsbrand- stiftung ist nach dem Erössnmigsbeschluß began­gen worden in der Absicht, durch diesen Brand begünstigt, einen Aufruhr zn unternehmen, van der Lubbe wird außerdem vollendete und ver­suchte Brandstiftung des Wohlfahrtsamtes Berlin- NenkNln, ferner des Rathauses und des Stadt­schlosses vorgeworfen. Auch diese Brandstiftungen sollen in der Absicht begangen worden sein, einen Ausruhr zu unternehmen. Die Straftaten satten nicht nur unter das Strafgesetz, sondern für die Beurteilung der Angeklagten wird auch die Ver­ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat und das neue Gesetz über Ver- hängung und "''iizug der Todesstrase heran­gezogen.

Der Vorsitzende weist dann darauf hin, daß der Angeklagte van der Lubbe, nachdem er das Der- teidigungsangebot des holländischen Rechtsan­walts Pauwels nicht erhalten hatte, eine schrift­liche Erklärung abgegeben hat, die folgendes be­sagte:Ich wünsche keinen Verteidiger: ich will mir die Sache auch nicht noch einmal überlegen. Ich bleibe vielmehr endgültig dabei, daß ich keinen Verteidiger haben will." Senatspräsident Bünger Littet, den Angeklagten van der Lubbe zu fragen, ob er diese Erklärung freiwillig abgegeben hat. Van der Lubbe bejaht es. Rechtsanwalt Dr. Seuf­fert stellt fest, daß van der Lubbe dieselbe Erklä­rung an Montag erneut abgegeben hat, ebenso, als Rechtsanwalt Stomps mit einem Antrage an den Angeklagten herantrat. Senatspräsident Dr. Bünger erklärt darauf:

Ich stelle gegenüber Nachrichten, daß diese Er­klärung des Angeklagten künstlich herbeigeführt worden sei unter einem gewisse» Zwang, fest, daß nach den eigenen Erklärungen des Angeklagten dies nicht der Fall ist, sondern daß es sich um eine frei« Erklärung des Angeklagten handelt, der ge­sagt hat, er wolle überhaupt nicht verteidigt sein."

Als dann zur Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe über sein« Personalien geschritten wird, läßt dieser durch den Dolmetscher mitteilen, daß daß er auch ohne den Dolmetscher mit dem Gericht selbst verkehren könne. Van der Lubbe gibt seine Antworten mit ganz leiser Stimme und ist außer am Gerichtstisch kaum im Saale vernehmbar.

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Aus der Vernehmung , ergibt sich, daß der Vater des Angeklagten Kaufmann ist.. Einen Teil seiner Jugend hat der Angeklagte. in einer Erzie­hungsanstalt verbracht. Er hat die Volks­schule besucht und erklärt, daß er ein guter Schüler gewesen sei. Er erlernte das Maurerhandwerk und ist auch.als Maurer tätig gewesen, ohn« daß es zu einem festen Arbeitsverhälthis gekommen wäre. Im Dezember 1SLS ist er zum ersten Mal«

in Deutschland gewesen. Später ist er dann nach Holland zurückgekehrt und hat auch einmal Frank­reich besucht, wo er die Absicht hatte, im Jahre 1930 den Kanal zu durchschwimmen, weil damals ein Preis für das Durchschwimmen des Kanals ausgesetzt war. Wegen des über dem Kanal herr­schenden Sturmes hat van Lubbe sein Vorhaben aber nicht ausgeführt.

Im Frühjahr 1931 wollte er mit einem Freunde eine große Fußwanderung durch Europa und auch durch Rußland unternehmen, die durch den Ver­kauf von Ansichtspostkarten finanziert werden sollte. Der Freund ist aber von seinem Vorhaben wieder zurückgetreten, sodaß van der Lubbe allein auf die Wanderschaft ging.

Präsident Dr. Bünger stellt fest, daß der Paß, der van der Lubbe bei seiner Verhaftung abge­nommen wurde, unzweifelhaft echt war. Auf der Fotografie, die ihm gleichfalls abgenommen wur­de, ist er gemeinsam mit seinem Reisegenossen Bel-

gara abgebildet. Dieser Reisegenosse hebt auf dem Bilde die Hand zum Rot-Front-Eruß. Das deutet darauf hin. daß auch er Kommunist,war. Die Frage, ob er überhaupt nach Rußland gekommen sei, verneint der Angeklagte. Er habe die Einreise- erlaubnis beantragt, aber es sei nichts daraus ge­worden, weil die Kosten zu hoch gewesen seien.

Es kommen dann einige Briefe zur Sprache, die an den Angeklagten van der Lubbe gerichtet sind. In dem einen heißt es:Wir stehen alle neben dir. Gegen die Hetze der Bonzen."

In einem zweiten Vries teilt jemand mit, daß es seine Ausgabe sei, im Namen des inter­nationalen Proletariats, das mit den Ansich­ten van der Lubbes solidarisch sei, brüderliche Grütze zu übermitteln.

Präsident Dr. Bünger fragt den Angeklagten, was das für Kameraden seien und ob es sich dabei um Kommunisten handele. Der Angeklagte gibt daraus keine klare Antwort. Vorsitzender: Sind Sie eigentlich Kommunist, Angeklagter: Nein! Der Vorsitzende weist darauf hin, daß er doch den Sowjetstern und ein kommunistisches Mitglieds­buch besessen habe. Der Angeklagte müsse unter­scheiden, ob er nur aus der Organisation ausge­treten sei oder ob er die kommunistische Idee auf­gegeben haüiu Aber darüber, betont der Vor­

sitzende, werden Sie uns später noch etwas zu sagen haben

Als erster Zeuge wird dann der Polizeikom­missar Heisseg aufgerufen, der die Ermittlun­gen nach der Echtheit des Passes beim Bürger­meisteramt in Leyden angestellt haft.

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Der Vorsitzende kommt dann auf die Vorstrafen des Angeklagten van der Lubbe zu sprechen.. Es wird festgestellt, daß van der Lubbe im Iahte 1931 in Gronau eine Strafe wegen unerlaubten Hau- fieiens und im gleichen Jahre in Berchtesgaden eine Strafe wegen Bettelns erhalten hat. Außer­dem ist er im Auslande, einige Male vorbestraft, so zu 14 Tagen Gefängnis wegen Widerstandes gegen die Polizei in Scheveningen.

Ferner wurde van der Lubbe in Scheveningen zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wegen einer Beschädigung, des Wohlfahrtsamtes. Van der Lubbe erklärt dazu, daß er Differenzen wegen seiner UnterMtzung. hatte und deshalb Fenster­scheiben des Wohlfahrtsamtes eingeschlagen habe.

Es wird dann «in Schreiben verlesen, in dem die Polizeivsrwaltnng von Leyden dem Berliner Poltzeiprcisidentgn auf Hessen Anfrage eine aus­führliche Schilderung des: Lebenslaufes van der Lubbe vermittelte. -Danach ist van der Lubbe als 12jähriger Junge, der Fürsorge eines hollän­dischen Vereins unterstellt worden,-..der die ver­brecherisch veranlagten Kinder unter Aufsicht nahm. Im Anfang des Jahres 1928 kam er in die Gesellschaft eines holländischen kommunisti­schen Studenten. Man darf annehmen, so heißt es in dem Polizeibericht, daß dieser Student van der Lubbe das ABC des Kommunismus bei­gebracht hat. van der Lubbe versuchte allmählich ein Führer der Kommunisten zu werden und vor allem unter den Arbeitslosen Anhang zu bekom­men.

van der Lubbe tritt", so heißt es weiter, sehr frech und rücksichtslos gegen die Po­lizei auf, mit der er verschiedene Male in Konflikt geriet.

Ansang 1931 läßt sein Einfluß unter den A» beitslosen nach. Vermutlich im März 1931 »er läßt er die Kommunistische Partei. Im Mute« 1931 veranstaltet er wieder Versammlungen unk gehört jetzt anscheinend einer Gruppe internatio­naler Kommunisten an."

AWM MM EMedruEeft

Am 1. Oktober 1933 feiert ganz Deutschland den Erntedanktag. Für Niedersachsen und damit auch für Bremen bedeutet dieser Tag eine ganz besondere Ehre und Freude. Der Führer Adolf Hitler wird ganz in unserer Nähe, am Bückeberg bei Hameln, persönlich an dem großen Staats­akt teilnehmen. Hameln wird dadurch zum Ziel Hundcrttausender von deutschen Volksgenossen Stadt- und Landbevölkerung werden gemeinsam den Erntcdanktag begehen. Stadt und Land - Hand in Hand. Das Wort wird zur Wahrheit, denn Erntcdank ist nicht nur eine schöne Sitt: der Bauern, sondern heilige Pflicht für jeden Volksgenossen. Die Vorbereitungen des Reichs- Propagandaministeriums für den Festakt am Bückeberg sind in vollem Gange. Nicdersachsex ist stolz, diesen erhabenen Festtag gemeinsam mit dem Führer begehen zu dürfen. Jetzt heißt die Losung:Auf zum Bückeberg!" Ueber 2VVSon Verzüge werden aus allen Gegenden des Reiches nach Hameln kommen. Der Gau Weser-Ems wird allein 5 Tondcrzüge stellen. Für Bremen kommen ca. 500 Teilnehmer in Frage. Schnellste Anmeldung durch die Ortsgruppen ist daher unbedingt erforderlich. Volksgenossen, denen es nicht vergönnt ist, an dem Staatsakt teilzunehmen, werden.den Erntedanktag im Rundfunk miterleben. Auf öffentlichen Plätzen der Städte und in den Dörfern werden Lautsprecher anfgestcllt. Jeder deutsche Volksgenosse wird sich zum Zeichen der Verbundenheit mit dem Festabzeichcn, 2 Aeh ren und Mohnblumen, schmücken. An die Bevöl­kerung ergeht der Aufruf, Häuser und Fenster dem Tage entsprechend mit Ernte-Symbolen, Fahnen und Grün zu dekorieren. Alle Schaufenster und Fuhrwerke sollen geschmückt werden. Die Theater und Untcrhaltungsstätten werden aufgefordert, dem Charakter des Tages Rechnung zu tragen. So werden auch alle Volksgenossen, die nicht in Hameln weilen können, den 1. Ok­tober im Sinne des Erntedanktages verleben.

Alb ert Hosfmann Kreis-Propagandaleiter.

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in diesem 8ss! jivdst die Verksadluvg gegen van der llvdbe und Oevosss» statt