Ausgabe 
(27.11.1933) Nr. 321
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Üas amUiche Organ -es Senats

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'Irr. Z 2 i / 4. Vierteljahr

Montag, den 27 . November

-er Freien Hansestadt vremen

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Gin Volk ehrt

Toten

Der Totensonntag !n der Relchshauptftadt

Berlin, 26. November.

In der alten Earnisonkirche wurde am Sonn- itag in einem für die Reichswehr veranstalteten «evangelischen Gottesdienst, zu dem Reichswehr-

1 minister Genera lvon Vl o,m berg und eine i. Reihe weiterer Generäle erschienen waren, der

2 Millionen Toten des Weltkrieges gedacht. Nach -dem Gottesdienst begab sich die Generalität nach 5 dem Ehrenmal, wo eine Kompagnie des Wacht- -regiments mit Musik Aufstellung genommen hatte. Die Truppen präsentierten das Gewehr und unter den Klängen desguten Kameraden" legte General von Blomberg einen schlichten

> Lorbeerkranz mit schwarzweißroter Schleife und -der InschriftDer Reichswehrminister" am

Ehrenmal nieder. Darnach defilierten die Trup-

> pen vor dem Reichswehrminister und marschierten i die Linden entlang zur Kaserne zurück.

Der Landesverband Kurmark dernattonal« 'sozialistischen Kriegsopferversor­gung veranstaltete unter ungeheurer Beteili« i gung im Sportpalast eine Feier zur Ehrung der - gefallenen Helden des Weltkrieges.

In seiner Gedenkrede sagte u. a. «

Reichsführer Kanus Oberlindober ' etwa folgendes:

Zwei Millionen deutsche Soldaten ruhen i irgendwo auf den Schlachtfeldern der Welt. Sie i. alle sind in dieser Stunde bei uns, sie leben in i unserer Front. Was sie erkämpft und erstritten , haben, ist unseres Lebens Ziel, das Loben der 1 kommenden Geschlechter. Und so war es stets. 11mmer hat das deutsche Volk der Menschheit ! Blutopfer bringen müssen. Heute haben wir die 1 Aufgabe, die Gräber unserer Toten zu schmücken, l Aber von morgen ab haben wir die Pflicht, den kEeistderTotenlebendigzuerhalten. 5 In unseren deutschen Knaben soll der Geist des ! Vaters weiterleben, und Du, deutsches Mädel, ß hast die Pflicht, eine Heldenmutter zu werden, s Ihr, liebe Kameraden, die Ihr so manchen aus !) Eurer Mitte zu Grabe getragen habt. vergeht nie !> Eure Pflicht als wackere Soldaten.

Unsere Helden sind gestorben, damit wir alle, » unsere Frauen und Kinder, leben können. Und i wir haben den Tag sehen dürfen, an dem wir i im Sinne der Toten einig geworden sind. Jetzt

> kann die Stunde kommen, zu der unser Herrgott auch uns abruft.

Dann können wir unseren Lieben dort droben melden: Was Ihr ersehnt und erstritten habt es ist zur Tatsache geworden: Ein Volk, ei« Reich und ein Führer und damit die Zukunft der deutschen Welt.

Nach Schluß der Gedenkstunde begaben sich die Fahnenabordnungen und SA.-Stürme nach dem Ehrenmal Unter den Linden, wo Landesleiter

Pfeil einen riesigen Lorbeerkranz niederlegte. Den Abschluß bildete ein Trauerakt in der Fah- nenhalle des Schlageterhauses.

Lrauerfeler der SA.

Neben den zahlreichen Trauerkundgebungen allgemeiner Art veranstaltete die Berliner SA. am Totensonntag auch für ihre 39 im Kampfe für das Dritte Reich gefallenen Kameraden auf den in Frage kommenden Friedhöfen der Reichs­hauptstadt Gedenkfeiern. Bereits am frühen Vormittag nahmen Ehrenwachen an den Gräbern Aufstellung. Die letzte Ruhestätte Horst Wessels war besonders reich geschmückt und das Ziel vieler deutscher Männer und Frauen. Den Totensonntag hatte man auch gewählt, um auf dem Luisenstädtischen Friedhof in der Verg- mannstraße ein Denkmal für den verunglückten Sturmführer Hans Heeckt einzuweihen.

Hindenburg in der Garnisonkirche

Berlin, 26. November.

Die Vereine der früheren Truppenteile der südlichen Garnison Berlin hielten wie alljähr­lich in der neuen evangelischen Garnisonkirche ihre Heldengedenkseter für die gefallenen Ka- meraden ab.

Unter ChoralklLngenNun danket alle Gott" betrat Reichspräsident von Hindenburg die Kirche. In seiner Begleitung befanden sich sein Sohn und Vizekanzler von Papen. Hieran schloß sich der Einmarsch der Fahnen und Standarten.

Pfarrer D. Wenzel legte seiner Predigt ein Bibelwort aus dem Paulus-Brief zu Grunde: Unser Glaube ist der Sieg. Das Lied vom gu­ten Kameraden klang gedämpft durch das Got­teshaus. Fahnen und Standarten senkten sich. Gebet und Segen leiteten über zum Aufmarsch der Fahnen und Standarten, der sich unter den Klängen des Hohenfriedberger Marsches vollzog. Vor dem Gotteshaus hatte sich eine nach Taufen- den zählende Menschenmenge eingefunden, die den greisen Eeneralfeldmarschall beim Verkästen des Gotteshauses begeisterte Ovationen dar­brachte.

NSDO.-Totenehmng im Sportpalast

Berlin, 26. November.

Die am Totensonntag nachmittags im Sport­palast von der obersten Leitung der NSVO. ver­anstaltete und von der Kreisbetriebszellen-Ab- lung V, Berlin, durchgeführte Totenfeier, zu der die Treuhänder der Arbeit sowie sämtliche NSBO.-Eauleiter aus dem ganzen Reich er­schienen waren, gestaltete sich für die andächtige Menge, die den Riesenraum füllte, zu einem gewaltigen Erlebnis; eine Toten- ehrung, wie sie in diesem Rahmen, in dieser schlichten Unmittelbarkeit in der Reichshauptstadt wohl noch nicht begangen wurde. Vor Beginn der Feier waren die auswärtigen Teilnehmer mit ihren Fahnenabordnungen und die NSBO.- Vetriebszelle des WTV. als Abordnung der

Hns nsus ^ivil-si'rorsKorctnurig

Von Ssnsior >. I?. vr. ttöläsks, ftlsmburg

1. Januar 1934 tritt das Gesetz zur Wende- >es Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstrei- en vom 27. Oktober 1933 in Kraft, das in chkeit eine vollständige Aenderung der schon ich geänderten Prozeßordnung vom 39- Ja- .877, also geradezu eine ganz neue Zivilpro- nung und damit das erste große Stück der ssicht stehenden allgemeinen Rechtsreform

Da es den heutigen Gesetzen nach der Art Lntstehung naturgemäß an einer veroffent-

Vegriindung durchweg fehlt, ist man dan- -rterweise dazu übergegangen, einzelnen leren Gesetzen eine Präambel, eine Vorrede, zustellen, die in kurzen, präzisen Sätzen den zweck des Gesetzes ausspricht. Das ftt auch eschehen. Danach soll das Gesetz ein Verfah- möglichen, das einen ebenso sicher wie schien- irkenden Rechtsschutz verbürgt, das nicht nur irteien und ihren Vertretern, sondern zugleich irnehmlich der Rechtssicherheit des Volksgan- ent, zu dem Zweck den Parieren verbietet, ericht durch Unwahrheiten irrezuführen oder Arbeitskraft durch böswillige oder nachlas- rozeßverschleppung zu mißbrauchen. Dagegen is Gericht durch straffe Leitung des Verfah- ,nd in enger Fühlung mit Parte,en da-

irken, daß jede Streitsache nach gründlicher reitung möglichst in einer einzigen Verhand- mfgeklärt und entschieden wird. Vertagun ie nicht sachlich dringend geboten sind sollen eden und es soll verhindert werden, daß ein hren durch verspätetes Vorbringen v.r- it wild.

in den siebziger Jahren des vorigen Jahr- rts geschaffene, mit den größten HostnunLen ßte Prozeßordnung stammt us der hohen der Maxime des ..Inisssr kairs. laissse da den Parteien die volle Verfugung

über den Prozeßstosf und das Verfahren einge­räumt wurde und dem Richter lediglich die Ent­scheidung des Prozesses oblag. Man nahm eben irr­tümlich an, daß die Parteien schon von selbst dafür sorgen würden, daß die Sach- und Rechtslage mög­lichst schnell aufgeklärt werde. Man übersah, daß dir Interessen der beiden Parteien nach dieser Richtung einander häufig widersprechen, ja daß sie oft auch in bezug auf eine Verzögerung des Ver­fahrens miteinander einig gehen.

Die im Jahre 1898 in Kraft getreten» nsue österreichische Prozeßordnung des genialen Justiz­ministers Franz Klein führte 1998 zu einer wich­tigen Aenderung unserer Prozeßordnung, in der namentlich durch Aenderung der Vorschriften über das amtsgerichtltche Verfahren und die Abkehr von der Maxime desIsisser ksire. Isisser oller" nach dem österreichischen Muster eine Beschleu­nigung des Verfahrens herbeigeführt werden sollte. Die schweren Erschütterungen, die Krieg und Nachkriegszeit der deutschen Wirtschaft zu­gefügt haben, ließen jedoch diese Aenderungen nicht voll zur Auswirkung kommen, so daß die Klagen über die lange Dauer der Prozesse und ihre Kostspieligkeit nicht aufhörten Das führte in den letzten zehn Jahren zu einer ganzen Reihe von Aenderungen der Prozeßordnung, die im Bei- ordnungswege erlassen wurden. Die wichtigste und durchgreifendste davon ist die sogenannte Emminger-Vevordnung vom 13. 2. 24, die u. a.. einer weitere Verstärkung des Einflusses des Ge­richts auf die Prozeßführung zur Verhütung von Prozeßverschleppungen, die Einführung eines vor­bereitenden Verfahrens und eines zwangsweisen Güteverfahrens vor der Erhebung der Klage beim Amtsgericht brachte. Inzwischen hat auch eine vom Reichsjustizministerium einberufene, aus Bertretem der Wissenschaft, des Richter- und des

Berliner NSBO. zum Ehrenmal Unter den Linden marschiert, um dort als deutsche Arbeiter die toten Kameraden durch Niederlegung zweier Kränze zu ehren.

Kurz nach b Uhr zogen die mehr als 199 Be- triebszellenfahnen aus Deutschlands Gauen unter dumpfem Trommelwirbel in den Sportpalast ein, während die Menge in ergriffenem Schweigen stand und die umflorten Symbole der Bewegung mit zum Hitlergruß gestreckter Hand grüßte. Im Mittelpunkt stand die Ansprache des Leiters der NSVO. und Führers des Eesamtverbandes der

deutschen Arbeiter. Staatsrat Walter Schuh- mann:Ebenso wie die Toten des großen

Krieges sind die Toten der nationalsozialistischen Bewegung gefallen für Deutschlands Ehre und Freiheit. Daß ihr Opfertod nicht nutzlos gewesen ist, beweist das nach Jahren unerträglicher Zer­rissenheit endlich unter der Führung Adolf Hitlers wieder festgeeinte Deutschland. Das heißt: Ihr Opfertod ist zum neuen Lebensspender geworden. Zu wirken im Geiste der Toten, soll das Gelöbnis dieser Stunde sein. Sie, die Gefallenen, und wir, die Lebenden, sind eins, sind die Nation. Sie marschieren im Geiste mit."

Heldengebenkfeier der Reichsdeutschen in Wien

. Wien, 26. November. Am Totensonntag hatten sich die Mitglieder der reichsdeutschen Vereine und Verbände in Wien in großer Zahl bei den Gräbern der als Opfer des Weltkrieges auf dem Zentralfriedhos bestatteten reichsdeutschen Sol­daten zu der alljährlichen Heldengedenkfeier ver­sammelt, die von stimmungsvollen Vortragen des Deutschen Männergcsangvereins und eines Po- saunenchors umrahmt war

Gesandter Dr. Rieth. der mit sämtlichen Herren der deutschen Gesandtschaft erschienen war, hielt eine eindrucksvolle Gedenkrede, in der er « a. sagte: Daß auf diesem Friedhof reichs- deutsche und österreichische Krieger für alle Zeiten beisammen gebettet sind, wie sie während des Krieges Schulter an Schulter für ihr Vater- land gekämpft haben, müssen wir alle, die wir hier in der Hauptstadt des alten deutschen Kaiser­reiches unsere gefallenen Helden ehren, als ein beredtes Symbol der die Jahrhunderte überdau­ernden großen Volks- und Schicksalsgemeinschaft ansehen, welche alle Teile des deutschen Volkes umfaßt und Generationen auch über das Grab hinaus in Glück oder Unglück miteinander ver­bindet.

Wenn wir uns dies vor Augen halten, so werden wir in dem Glauben nicht wankend wer­den, daß Tageserscheinungen und vorübergehende Ereignisse, so schmerzlich sie von jedem Deutsch­fühlenden empfunden werden mögen, niemals den einen oder den anderen der beiden Teile des deutschen Volkes, dessen beste Söhne im Tode hier vereint liegen, von dem ge­meinsamen Wege werden abdrängen können, den die Blutsverwandtschaft, ihre große geschichtliche Vergangenheit und das aus zahllosen Schlacht­felder» für die gleiche» hohen Ziele gemeinsam vergossene Blut ihnen zwingend weist und in alle Zukunft weisen wird.

Dieses große deutsche Volk besinnt sich wieder mit Stolz auf seine ehrenvollen Traditionen und aus die Tugenden seiner Vater. Seine Liebe zur deutschen Heimat, sein heißes Streben für

Anwaltstandes zusammengesetzle Kommission den Entwurf einer neuen Zivilprozeßordnung ausge­arbeitet, der vor zwei Jahren veröffentlicht wor­den ist und dem die Bestimmungen des neuen Ge­setzes vom 27. Oktober zum großen Teil «rtuom- men wölben sind.

Schon durch die Novelle von 1924 ist die Pflicht eingeführt worden, eine eingelegte Berufung zu begründen, damit das Gericht sich darauf genügend vorbereiten kann. Diese Begründung hat aber vielfach in der Praxis einen rein formalen Cha­rakter angenommen, so daß sie ihren Zweck ver­fehlt hat. Nunmehr wird eine Spezialisierung der Berufungsgründe vorgeschrieben. Eine beson­dere Streitfrage, die bei jeder Regelung eines Zi° vilprozeßversahres auftaucht, bezieht sich darauf, ob und inwieweit in der Berufungsinstanz An­griffs- und Verteidignngsmittel, die in der ersten Instanz nicht geltend gemacht worden sind, nach­gebracht werden dürfen. Oesterreich hat die Vor- bringung neuer Angriffs- und Verteidignngs- mittel in der Berufsungsinstanz radikal untersagt. Unsere Novelle von 1924 ist soweit nicht gegangen, sie hat aber. da durch solch nachträgliches Vor­bringen der Prozeßverschleppung Tür und Tor geöffnet wird, es mit einem Mittelweg versucht. Danach kann nämlich das Berufungsgericht ein neues Vorbringen, das den Rechtsstreit verzögern würde, zurückweisen, wenn nach seiner Ueberzeu­gung es in der Absicht der Prozeßverschleppung oder aus grober Nachlässigkeit nicht schon in der ersten Instanz vorgebracht worden ist. Diese Be­stimmung hat jedoch ihren Zweck der Verhinde­rung von Prozeßverschleppungen nicht genügend erfüllt, da die Gerichte von der ihnen gegebenen Erlaubnis der Zurückweisung neuen Vorbringens nur einen sehr zurückhaltenden Gebrauch gemacht haben. Jetzt ist diese Vorschrift etwas anders gefaßt worden. Danach darf das Gericht solches Vorbringen überhaupt nur dann zulassen, wenn nach seiner freien Ueberzeugung die Partei das Vorbringen in erster Instanz weder in der Absicht,

eine glücklich«»« Zukunft find das Vermächtnis, das die Toten, welche wir heute ehren, uns sterbend hinterlassen habe«. Daß wir ihr Werk für Deutschlands Ehre ond Freiheit weiterfüh­ren wollen, das sei heute unser Gelöbnis vor diesen Gräbern.

Trauer um die Opfer von Graubenz

Posen, 26. November.

Anläßlich des Todes bei der Eraudenzer Wahlversammlung erstochenen deutschen Schmie­demeisters Krumm ist im ganzen Gebiet der Wojewodschaften Posen und Pommerellen jede deutsche Veranstaltung abgesagt worden, um der Trauer des Deutschtums Ausdruck zu geben. Diese -Trauer wird bis Dienstag ein­schließlich dauern. Am Totensonntag ist in allen evangelischen Kirchen des ermordeten deut­schen Volksgenossen gedacht und nach dem Gottes­dienst feierlich alle Glocken geläutet worden.

Deutsches Luthersest in Kowno verboten

Kowno, 26. November.

In Kowno ist das für Sonntag vorgesehene Lutherfest verboten worden. Das Fest sollte von allen lutherischen Deutschen gemeinsam begangen werden. Das Programm war ausschließlich reli­giös zusammengesetzt. Es sah nur Gebete, die Predigten von drei Geistlichen und Chorgesänge vor. Obgleich die Veranstalter die Lutherfsier rechtzeitig und unter Einhaltung der Bestim­mungen bei der Polizei angemeldet hatten, ließ der Kownoer Polizeichef das Fest am heutigen Sonntag früh verbieten, ohne irgendwelche Gründe sür das Verbot anzugeben. Die Feier sollte am Abend in einem großen Saal statt­finden. Ueber 1999 Deutsche lutherischen Glau­bens aus Kowno und der Provinz wollten teil­nehmen. Die Teilnehmer aus der Provinz waren bereits sämtlich in Kowno eingetroffen, als das Verbot bekanntgegeben wurde.

den Prozeß zu verschleppen, noch aus grober Nach­lässigkeit unterlassen hatte.

Bor dem Inkrafttreten der geltenden Zivil­prozeßordnung herrschte in dem größten Teil Deutschlands das schriftliche Verfahren. Da man hierauf die beklagten Prozeßverschlepungen vor­nehmlich zurückführte, atmete man geradezu aus, als der neue Prozeß nach dem Muster der vielfach geradzu vergötterten französi­schen Prozeßordnung die Prinzipien der Münd- lichkeit und der Unmittelbarkeit brachte. Aber der Vorteil, den man sich hiervon ver­sprach, trat nicht ein. Da bei vielen, besonders den Großstadtgerichten, die Sitzungen vielfach stark überlastet waren, blieb keine Zeit zur gründ­lichen mündlichen Verhandlung. So stand die Mündlichkeit der Verhandlung meist nur auf dem Papier. Dasselbe galt von der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, die verlangt, daß das ganze Beweismaterial dem Gericht vorgeführt werden soll. Tatsächlich gebrach es aber auch an Zeit, um die Beweisaufnahme in der Verhandlung selbst vorzunehmen, dafür beauftragte man einen Rich­ter mit der Beweisaufnahme. Das Gericht bekam also die Zeugen nicht selbst zu sehen, war viel­mehr auf den Bericht seines Mitglieds oder eines um die Beweisaufnahme ersuchten auswärtigen Richters angewiesen. Aus diese Weise entständen sehr viele Termine, die das Gericht stark belaste­ten und ihm nur einen unzulänglichen Eindruck von den tatsächlichen Verhältnissen verschafften. Da auch dies eine Ursache der Prozeßverschlep­pung bildet, will das neue Gesetz die volle Un­mittelbarkeit stellen, indem es anordnet, daß die Aufnahme des Zeugenbeweises einem Mitglied des Prozeßgerichts oder einem anderen Gericht nur in ganz besonders bestimmten ein­zelnen Fällen übertragen werden darf.

Außer diesen die grundlegenden Prinzipien des Verfahrens betreffenden Neuerungen enthält das Gesetz noch eine ganze Anzahl wichtiger neuer Bestimmungen, von denen hier nur diejenigen,

Widerlegte Irrlehren

Dem Nationalsozialismus ist es in den 9 Monaten seit der Machtübernahme gelungen, eine ganze Reihe marxistischer und liberalrsti- scher Irrlehren zu widerlegen und als das abzustempeln, was sie sind, als Lügen und Dolksbetrug. Der deutsche Arbeiter hat längst erkannt, daß ihm mit dem Schlagwort Proletarier aller Länder vereinigt euch" nicht gedient ist. Er hat eingesehen, daß nicht das vereinigte Weltproletariot die RÄtung bedeutet, sondern allein die deutsche Volks­gemeinschaft, daß nicht der Klassenkampf das Allheilmittel ist, sondern das friedliche Ein­vernehmen , und Zusammenarbeiten aller Volkskreise. Auch in der Arbeitslosensrage hat der Nationalsozialismus erst die völlig falschen Vorstellungen des ja nun glücklich überwundenen demokratisch - liberalistischen Zeitalters aus der Welt schaffen müssen, ehe er an die Aufbauarbeit herangehen konnte. Die Tatsache, daß bisher 2^ Millionen Men­schen in Arbeit und Brot gebracht werden konnten, ist der beste Beweis dafür, daß man auch gegen die Arbeitslosigkeit anzukämpfen und sie zu beseitigen vermag, wenn nur der guteWille da ist.

Ein grundlegender Irrtum war es auch. die Arbeitslosigkeit immer wieder als eine Folge der Uebervölkerung, wie man sich aus­drückte, hinzustellen. Immer wieder' konnte man die Meinung hören, daß die Weltwirt­schaftskrise und die deutsch WiütschüstskMse und die sich daraus ergebende Massenarbeits­losigkeit eine Folge der Uebervölkerung Deutschlands, der. Uebervölkerung Europas, ja der ganzen Erde.sei. Mit dieser sehr be­quemen Formel konnte man die Arbeitslosig­keit als ein geradezu unabwendbares Schick­sal hinstellen und man konnte dem Volke weismachen, daß es ja doch zwecklos und aussichtslos sei, für die eben Allzuvielen Ar­beit und Brot zu schaffen. Eine derartige Be­weisführung mußte aber naturnotwendig zu dem verhängnisvollen Trugschluß führen, daß eine Ueberwindung der Arbeitslosigkeit nur durch Kinderlosigkeit und radikale Ge­burtenbeschränkung möglich sei. Tatsächlich hat es an derartigen Forderungen nicht ge­fehlt. Einen geradezu grotesken Vorschlag machte vor einigen Jahren eine amerika­nische Frauenrechtlerin auf einem internatio­nalen Kongreß in Genf, die allen Ernstes forderte, durch ein internationales Abkom­men die Fortpflanzung der Menschen auf ein Jahr einzustellen!

Daß alle diese Argumente falsch sind, läßt sich an Hand, einiger Beispiele leicht widerlegen. Man wird nicht gerade behaup­ten können, daß die Bereinigten Staaten von Amerika, wo noch nicht einmal 15 Menschen aus den Quadratkilometer kommen, übervöl­kert sind. Und doch gab es dort 1932 ebenso

die sich aus die Beseitigung des sogenannten ge­habten Eides beziehen, erwähnt sein mögen. Heute wird der Partei eine bestimmte Eidesformel, die sie zu beschwören hat, als sogenannter zugeschobe­ner. zurückgeschobener oder richterlicher Eid aufer­legt. Davon ist die Entscheidung des Prozesses abhängig, wobei die freie Beweiswürdigung des Gerichts ganz ausgeschaltet ist. Es kann nun leicht der Fall eintreten, daß die Fassung der Eidesformel der eidespstichtigen Partei die Mög­lichkeit gibt, den Schwur zu leisten und damit den Prozeß zu gewinnen, während das Ergebnis ein anderes gewesen wäre, wenn sie sich über den ganzen Sachverhalt wie ein Zeuge hätte aus- sprechen müssen. Deshalb'sind schon seit längerer Zeit bei uns Bestrebungen im Gange, nach dem Vorbild der österreichischen Prozeßordnung auch bei uns den gestabten Eid durch die eidliche Ver­nehmung derjenigen Partei zu ersetzen, die der beweispflichtigen Partei gegenübersteht. Nachdem der große Entwurf der neuen Zivilprozeßordnung diesen Vorschlag aufgenommen und die Kritik dem allgemein zugestimmt hat, wird er jetzt von dem neuen Gesetz verwirklicht.

Am Schluß des neuen Gesetzes wird der Rsichs- justizminister ermächtigt, den Wortlaut der Zivil­prozeßordnung neu bekannt zu machen und dabei etwaige Unstimmigkeiten des Gesetzes zu beseiti­gen. Davon hat der Reichsjustizminister Gürtner bereits am 13. November Gebrauch gemacht. Da­mit haben mir also jetzt eine ganz neue Prozeß­ordnung erhalten. Es ist zu wünschen und zu hoffen, daß vom Inkrafttreten des neuen Ge­setzes ab. dem eine stark rückwirkende Krast bez. der anhängigen Prozesse gegeben worden ist, die ewigen Klagen über die lange Dauer der Pro­zesse aus der Oeffentlichkeit verschwinden werden. Dabei darf man freilich nicht übersehen, daß sich eine gewisse Dauer jedes Prozesses aus der Natur der Sache, insbesondere der Schwierigkeit der Auf­klärung eines verw'ckelten Tatbestandes und dem begreift!hen Bestreben jedes verklagten Schuld­ners, die Sache hinauszuziehen, von selbst ergibt.