M. 269 Jahrgang 1933
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Vremerr. Festtag. 6. Oktober 1933 ESmelpeeis 15 Vks.
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vremerliationalso riaM/ehe Zeitung
_Das AnMoke Oraan des Genais der Äreierr Bremsn.
Der Leliriktlelter als l^reuliaLLler <ler keielispoIitilL
Die deutsche Vresse restlos
von libemliflischen Fesseln befreit
Dr. Goebbels verkündet -as Gesetz
Berlin, S. Oktober.
Der 4. Oktober 1933 wird in der Geschichte der dentschen Presse zu einem Gedenktag erster Ordnung weiden. An diesem Tage ist ihr durch den Reichsminister Dr. Joseph Goebbels, der selbst diesem Berufsstande angehört, eine Ehrung zuteil geworden, wie sie bisher nirgendwo in der Welt erlebt wurde. Sie hat auS der Hand der deutschen Staatsführung das höchste Geschenk erhalten, das ihr zuteil werden konnte, die absolute innere Unabhängigkeit. Der deutsch« Schriftleiter ist kraft des Gesetzes nur seinem Volke und seiner Nation, son st niemanden, Weder dem Verleger noch irgend welchen Geldgebergruppe« verantwortlich. Sein Beruf wurde als erster ständisch aufgebaut, er hat das größtmögliche Maß von Selbstverwaltung, seine eigene Gerichtsbarkeit und dMit das uuHernste Pressegesetz der Welt erhallen.
In den Grundzügen wurde das Gesetz unmittelbar nach Abschluß der KabmettSsitzuug bekannt. Wenige Stunden später erschien der entschlossenste Verfechter des Gesetzes, Dr. Goebbels im überfüllten großen Saal des Hauses der deutschen Presse, um in Gegenwart zahlreicher Ehrengäste, unter denen man den Rvichspressechcf Staatssekretär Dr. Funk und Ministerialrat Schmitt-Leonhard bemerkte, vor der Berliner und der in Berlin vertretenen Reichspresse in einer großangelegten wundervoll klaren und eindringlichen Rede das große Werk z« begründen und darzulegen.
Die Kundgebung im Haus der deutschen presse
Mit erwartungsvoller Spannung war der Minister in der Vorhalle vom Vorsitzenden des Reichsverbandes der deutschen Presse, SS.-Ober- Dhrer Dr. Dietrich, empfangen worden.
Dr. Dietrich
eröffnete die bedeutsame Sitzung und sagte u. a.:
Wir deutsche Journalisten empfinden es als eine hohe Ehre, daß Sie, Herr Reichsminister, heute zu uns ins Haus der deutschen Presse gekommen sind, um hier Beschlüsse der Reichsregierung feierlich zu verkünden.
Dieses Gesetz legt uns deutschen Journalisten in erster Linie Pflichten auf. Es ist ein nationalsozialistisches Gesetz, denn es stellt die persönliche Verantwortung für den redaktionellen bezw. geistigen Inhalt der Zeitung klar heraus.
Persönliche Verantwortung kann aber nur da sein, wo freie Willrnsbestimmung ist.
Daher sichert dieses Gesetz in logischem Aufbau den Schriftleiter, der den geistigen Inhalt der Zeitung bestimmt und ihnpersönlichdem Staategegenüberzuverant Worten hat, auch die Freiheit und Unabhängigkeit seiner Entschließung in dieser seiner geistigen Tätigkeit. Wir möchten dabei besonders betonen, daß dieses Gesetz dem Schriftleiter keine be - sonderenRechte zuspricht, sondern nur den eigentlich selbstverständlichen, aber durch den Druck der Verhältnisse ausgeschalteten normalen Zu st and wiederherstelln Dadurch kann sichkein seiner nationalen Pflichten bewußter Verleger betroffen fühlen, sondern er wird im Gegenteil darin nur eine Garantie und Sicherung seines eigenen nationalen Wollens erkennen.
Was allerdings durch eine solche Regelung aus der deutschen Presse entfernt wird, das ist das unsittliche Prinzip der Anonymität und zwar nicht nur Anonymität des geistigen Inhalts der Zeitung, sondern auch vor allem die Anonymität der wirtschaftlichen Kräfte und Mächte, die im Zeitalter des Liberalismus einen so großen Teil der deutschen Presse beherrscht. Daß durch eine solche grundlegende Reform des Schriftleitevberufes die soziale und gesellschaftliche Stellung des deutschen Journalisten seiner Verantwortung entsprechet behoben wird, ist der Wille des Gesetzgebers, den wir auf das Wärmste begrüßen. Wir deutschen Journalisten sind stolz darauf, daß wir gerade, denen von den ausländischen Kollegen und Berufsverbänden wiederholt im neuen Deutschland bestrit- ten wurde, nach diesem Gesetz in Deutschland eine Stellung einnehmen, die ihresgleichensuchtinderWelt.
Wenn daher die internationale journalistische Vereinigung auch jetzt noch glaubt, gegen uns deutsche Journalisten Vorwürfe erheben zu können, weil unsere Berufsauffassung nicht mehr der ihrigen entspreche, dann erklären wir hiermit, daß eine internationale Berufsvereinigung, die soweit hinter der fortschrittlichen Entwicklung zurückbleibt, wie sie der fortschrittliche Berufsgcdanke in Deutschland inzwischen genommen hat, uns nichts mehr zu geben vermag.
Welche Stellung die Presse im Geistesleben unseres Volkes einnimmt, erhellt allein aus der Tatsache, daß die Auflage aller deutschen Tageszeitungen heute ca. 20 Millionen Exemplare beträgt. Danach gab Dr. Dietrich
Reichsminister
das Wort.
Meine Herren!
Die Reichsregierung hat das neue Schrift- leitergefetz beschlossen und ich glaube, wir stehen damit an einem entscheidenden Wendepunkt in der Entwicklung der öffentlichen Meinung in Deutschland überhaupt. Der Begriff der Meinungsfreiheit wird heute in der ganzen Welt auf das lebhafteste diskutiert. Der Glaube, daß es eine Freiheit des Geistes und eine Freiheit der Meinung losgelöst vom nationalen und vom völkischen Interesse überhaupt geben könne, dieser Glaube ist allgemein im Rückzug begriffen.
Man beginnt nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt mehr und mehr einzusehen, daß die Freiheit ocs Geistes und die Freiheit der Meinung Grenzen finden müssen, wo sie sich mit den Rechten und den Verpflichtungen des Volkes und Staatskörpers zu stoßen beginnen.
Der Begriff der absoluten Pressefreiheit ist ein ausgesprochen liberaler. Und in seiner
Dr. Goebbels
Ueberspitzung haben wir mehr und mehr die Tatsache feststellen müssen, daß die Freiheit der Meinungen, je mehr sie dem Einzelindividuum überantwortet wurde, um so mehr im Hinblick auf das Gesamtinteresse eines ganzen Volkes zu Schadenkam. Es war so, daß ein Einzelner seine Meinung kundtun durfte und konnte a u f Kosten der Gesamtheit, und daß man nicht einen Fehler oder einen Mangel darin zu erblicken vermochte, daß das Individuum in gedankenloser Ausnutzung der ihm im Rahmen des demokratischen Staates zur Verfügung gestellten Meinungsfreiheit nun den Staat selbst in ernsthafteste Gefahren brachte.
Die Freiheit des Individuums richtet sich immer nach der Freiheit, die ein Volkskörper an sich zu genießen in der Lage ist, und die Freiheit des Individuums muß ihm umsomehr eingeglie- dert werden, jegrößerdie akute nGe- fahren sind, von denen der Staatskörper an sich temporär bedroht ist. Diese Begrenzung der Geistes- und Meinungsfreiheit wird sich immer dann zum S-gen des ganzen Staatswesens aus- wirken, wenn die Mehrheit der Wohlmeinenden sie sich freiwillig auferlegt und sie von staats
wegen den Renitenten und sabotierenden Elementen aufgezwungen wird.
In dem Augenblick, in dem der Staat sich dieses souveränen Rechtes begibt, begibt er sich der Möglichkeit, eine zielbewußte und kousequente Polltik nach innen »nd nach außen zu betreiben.
Diese Begrenzung der individuellen Freiheit, die wir von den uns in die Hand gegebenen Stellen verlangen, entbieten wir auch den uns übergeordneten Stellen. Niemand soll so naiv sein zu glauben, daß in der nationalsozialistischen Führung überhaupt nicht eine Meinungsverschiedenheit aufkommen könne. Und niemand soll glauben, daß diese Meinungsverschiedenheit nicht unter vier Augen offen ausgekämpft würde. Was uns aber vom Leerlauf des Parlamentarismus und der liberalen Demokratie unterscheidet, das ist: Wenn einmal bei einer Meinungsverschiedenheit eine Entscheidung getroffen worden ist, dann wird diese Entscheidung akzeptiert von dem, der dafür und dawider ist.
Vor allem muß die Presse sich eins klar machen: Es lebt nun einmal im deutschen Volke ein unausrottbarer Hang, das gedrückte Wort für ernster zu nehmen als das gesprochene. Aus dieser Erkenntnis heraus muß man mit größerer Verantwortung an die Drucklegung eines Wortes gehen als an sem Aussprechen.
Die weitaus überwiegende Mehrzahl des deutschen Volkes hat auf diese Regierung ihre allerletzte Hoffnung gesetzt. Möglich, daß die Regierung in einzelnen Beschlüssen irrt, unmöglich aber anzunehmen, daß nach dieser Regierung etwasBessereskommen könne. Es kann deshalb für jedem National- gesinnten und verantwortungsbewußten Staatsbürger garkeine Möglichkeit geben als die Entschlüsse und Beschlüsse dieser Regierung zu decken und dafür zu sorgen, daß sie z u g reif - barenErgebnissen führen.
Wenn mir heute ein Schriftleiter entgegenhält: Die nationalsozialistische Regierung hat uns die Freiheit der Meinung genommen — so wollen
wir uns doch als Fachmänner der Presse nicht selbst etwas vormachen. Ich hätte es einmal erleben wollen, daß irgendein Schriftleiter es gewagt hätte, eine freie Meinung gegen die seines Brotgebers zu vertreten und sich dann daraus zu berufen, daß doch in Deutschland die Freiheit des Geistes herrsche.
Ist es nun für einen Schriftleiter etwas Entehrendes, wenn anstelle des Verlegers der Staat eintritt?
Glaubt er, nicht etwa größeren Idealen zu dienen, wenn er sich dem Willen und den Aufgaben des Staates ein- und unterordnet, als wenn er sich dem Willen und den Ausgaben eines zweckbcsttmmten Konzerns oder wirtschaftlichen Unternehmers unterordnet?
Es ist das souveräne Recht des Staates, die öffentliche Meinung in ihrer Gestaltung zu überwachen. Wenn heute in Journalistenkreisen Klage darüber geführt wird, daß das Bild der deutschen Presse zu uniform geworden sei, so muß ich dem gegenüberstellen, daß das nicht im Willen der Regierung gewesen tst Ich kann doch nichts dafür, wenn Zeitungen, die früher gegen die nationalsozialistische Bewegung Sturm gelaufen sind, heute päpstlicher sein wollen als der Papst.
Wir zwangen sie doch nicht zurCharakter- losigkeit. Wir verlangen nur, daß sie nichts gegen den Staat unternehmen. Es wäre uns durchaus recht, wenn sie für das jeweils wechselnde Publikum eine jeweils wechselnde Nuance hätten. Der Vielgestaltigkeit der öffentlichen Meinungsbildung ist durchaus kein Hindernis entgegengesetzt. Aus Männern, deren idealste Tugend nicht der Mut ist, Helden zu machen, das ist keine nationalsozialistische Ausgabe. (Beifall.)
Uns kann es schon ganz recht sein, wenn die freie Diskussion beginnt. Selbstverständlich hat sie sich im Rahmen der Linien zu hallen, die wir für die große Politik gezogen haben. Wenn wir in einem autoritären Staat leben, dann muß man auch für jede Autorität, die wir verteilen, die entsprechende Verantwortung übernehmen. Das neue Schriftleiter- gesetz hat die Absicht, Sie mit Verantwortung zu beladen.
Wir wollen keine Gesinnungslumperei, sondern wir wollen eine offene und ehrliche Sprache
Dazu kommen auf allen Fachgebieten die ersten Fachleute, die das Fachgebiet überhaupt hervorgebracht hat. So haben ivir auf allen Gebieten eine Regierung, die zufolge ihrer größeren Intelligenz und ihrer besseren Tatkraft an die Macht gekommen ist und die sich außerdem noch der besten Köpfe der Nation bedient, um eine Jrr- tumsmöglichkeit, soweit überhaupt wahrscheinlich, auszuschalten. Diese Regierung kennt auch alle Fehlermöglichkeiten. Sie kennt auch alle Hemmungen. Ist sie in einem Punkte nicht einig und wird schließlich auto r i - tativ eine Entschei düng gefällt, glauben Sie, daß diese Entscheidung dann besser dadurch wird, wenn Sie sie, über die die Regierung unter Zuhilfenahme der ersten Fachleute nicht einig geworden ist, den breiten Massen des Volkes aufs Neue vorlegen? Im Gegenteil, Sie begehen damit den schlimmsten Fehler, der überhaupt begangen werden kann, indem Sie einen Beschluß, der schon an sich zweifelhaft ist, nun noch durch Mießmacherei, durch Skevlizisn-us sabotieren.
Das ganze deutsche Pressewesen ist auf eine absolut neue Basis gestellt. Jcoer hat im Rahmen der großen Ausgaben, die wir erfüllen müssen, volle Entsaltungssreiheit. Die Regierung hat ein Interesse daran, aufrichtige Männer zu besitzen, die die Feder zu handhaben verstehen und die aus ihre Art an den großen nationalen Aufgaben mitzuarbeiten entschlossen sind.
Tue ich Ihnen denn einen Schaden oder nicht vielmehr einen Vorteil an, wenn ich dafür sorge, daß der Schriftleiter zu seinem Berufe eine nationale und sittliche Reife mitbringen muß und daß nicht jedes ges chej terte Sub- jek tamEndeinderPresselandet? Das neue Schriftleitergesetz erklärt:
Das Recht zu schreiben, muß durch sittliche und nationale Reise erworben werden.
Dieses Erwerben des Rechtes zu schreiben, ist verbunden mit Verpflichtungen dem Staate gegenüber. Der Staat hat aber nicht eis
Interesse daran, das zu kontrollieren, sondern das überläßt er der Initiative, der Selbstdisziplin und der Selbstverwaltung des Presseberuses. Wenn Sie in Ihrem Berus nun auch neben der Schreibarbeit eine große sittliche Aufgabe erkennen und die große Verantwortung, die Sie Volk und Staat gegenüber tragen, dann, glaube ich, kann dieses Gesetz unendlichen Segen schaffen und Sie kommen dann in ein positives Verhältnis zum Staate.
Die Gestaltung der Presse geschieht im offenen Licht des Tages, und jeder, der an ihr mitarbeitet, übernimmt für das, was er tut, auch die Verantwortung. Dabei bekomnien Sie, meine Herren, ein größtmögliches Maß von Selbstverwaltung. In der Pressekammer werden alle Berufe und alle Organisationen, die an der Presse mitwirken, zusammengefaßt.
Zum ersten Male machen wir den Versuch, einen Beruf ständisch aufzubauen und ihn in vollem Maße der Selbstverwaltung und der eigenen Gerichtsbarkeit zu überantworten.
Sie werden zugeben, meine Herren, daß die Regierung Ihnen damit ein ungeheures Maß von Vertrauen entgegenbringt, ein Vertrauen, dessen Sie sich nun auch durch Ihre Arbeit würdig zeigen müssen. Das Schristleitergcsetz, das Ihnen hiermit in die Hand gegeben wird, ist, ich möchte fast sagen, das modernste der Welt, und ich bin der Ueberzeugung, daß in fünf, sechs oder sieben Jahren die anderen Länder dieses Gesetz abschreiben werden. Denn es ist das einzig Mögliche, die Freiheit des Geistes und die Interessen des Staates in Einklang zu bringen.
Ich liebe die Presse. Ich habe meinem Beruf als Pressemann mit Leidenschaft gebt e n t und mit innerer Hingabe, denn ich halte es für etwas Wunderbares,'seinen Willen und seine Meinung anderen Menschen aufzuzwingen durch die Klarheit des Stiles und
durchdieLogikderBeweisführung.
Ich glaube, auf die Dauer kann kein Pressemann Freude an seinem Beruf finden, wenn er feststellen muß, daß seine Politik dem Wohls des Fortsetzung aus Seit« 2
Der Inkall äes neuen Lclii'iHieiter'SesetLes
Bremen, den 6. Oktober 1933
DaS von der Reichsregierung verkündet«! Schristleitergefrtz befaßt sich in fei? nem ersten Abschnitt mit dem Schristlei terberus, der ei ne vom Staat in ihren! beruflichen Pflichten und Rechten geregelt« öffentliche Aufgabe ist. Danach darf sich niemand Schriftleiter nennen, der nicht nach diesem Gesetz dazu befugt ist. ^
Voraussetzung für die Ausübung dieses BeruseS sind:
die deutsche RctchSongehörigkeit, der V«» sitz der bürgerlichen Ehrenrechte und dc« Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Stern» ter, arische Abstammung und arifche Eh«.
Weitere Voraussetzungen: die Vollendung d«8 21. Lebensjahres, Geschäftsfähigkeit, fachmäm? nische Ausbildung und geistige Eignung.
Die Zulassung zum Schriftleiterberus lvirÄ aus Antrag durch die Eintragung in die Berufs liste der Schriftleiter verfügt, die bei den Landesverbänden der Deutschen Presse geführt werden, lieber die Eintragung entscheidet der Leiter des Landesverbandes, der sie vornehmen mutz, wenn die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind. Er muß die Eintragung ablehnen, wenn der Reichsminister für Volksaufklarung und Propaganda Einspruch erhebt.
Die Ausübung des SchriftleiterberufeS
Durch Eintragung in die Berufsliste erlangt der Schriftleiter die Befugnis, an deutschen Zeitungen seinen Beruf auszuüben. Schriftleiter haben die Aufgabe, die behan-
A«ser neuer kiomsll:
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Kelten Gegenstände wahrhaft darzustellen und nach ihrem besten Wissen zu beurteilen. Sie sind verpflichtet, aus den Zeitungen alles fernzuhalten,
1. was eigennützige Zwecke mit gemeinnützigen in einer die Ocsfentlichkcit irreführenden Weise vermengt, 2. was geeignet ist, die Kraft des deutschen Reiches nach außen oder innen, den Gemeinschaftswillen des deutschen Volkes, die deutsche Wch.haftigkeit, Kultur oder Wirtschaft zu schwächen oder die religiösen Empfindungen anderer zu verletzen; 8. was gegen die Ehre und Würde eines Deutschen verstößt: 4. was die Ehre und das Wohl eines ande en widerrechtlich verletzt, seinem Ruf schadet, ihn lächerlich oder verächtlich macht; 5. was aus an» deren Gründen sittenwidrig ist.
In einem weiteren Teil des Gesetzes wird die Stellung zwischen Verleger und Schriftleiter behandelt. Danach kann ein Verleger einen Schriftleiter vertraglich auf die Jnnehaltung von Richtlinien über die grundsätzliche Haltung der Zeitung verpflichten.
Die öffentlichen Rechte und Pflichten des Schriftleiters können jedoch hierdurch nicht berührt werden.
Die Schriftleiter tragen für den geistigen Inhalt ihrer Zeitung die berufs-, straf- und zivilrechtliche Verantwortung, soweit sie ihn selbst versaßt oder zur Ausnahme bestimmt haben. Die straf- oder zivilrechtliche Verantwortung anderer Personen wird dadurch nicht ausgeschlossen. Der Hauptschristleiter ist für die Gesamthaltung des Textteils der Zeitung verantwortlich, er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß in eine Zeitung nur solche Beiträge aufgenommen werden, die von einem Schriftleiter verfaßt oder zur Aufnahme bestimmt sind.
Weiterhin mutz aus jeder Nummer einer Zeitung der volle Name und Wohnort de Hauplschriftleiters, sowie eines jeden Schriftleiters, dem die Leitung eines bestimmten Teilgebietes der Zeitung übertrage» ist, angegeben werden.
Der Hauptschriftlciter ist weiterhin im Gegensatz zu früher, verpflichtet, jedem, der ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, welcher Schriftleiter die Verantwortung für einen Beitrag trägt.
Verbandsrechtlichcr Schutz des Schrift- leitcrbernfes
Der 4. Abschnitt des Gesetzes besagt eingangs, daß die Gesamtheit der Schriftleiter über die Erfüllung der Pflichten der einzelnen BerusSgenossen wacht und für ihre Rechte und ihr Wohl sorgt. Ihre gesetzliche Zusammenfassung ist der Reichsverband Deutsch«« Pr« jje , der eine Kör»