Ausgabe 
(29.8.1933) Nr. 231
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irr. 281. SaörNMg 19SS

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Das ArWwsZM SAME dss Gerr«L4s der Ärelerr SanteALöt BsLMSM.

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BeäeutunZsvoIIe ^usIülirunZen auk äer Baumesss

Jeder deutschempfindende Mensch, der gestern abend die Rede des preußischen Mini­sterpräsidenten gegen die Vivisektion und gegen die Tierquälerei miterlebte, hat eine wirkliche Freude und tiefe Genugtuung empfunden. Liegt doch gerade uns Deutschen seit llrväterzeiten die Liebe zum Tier im Blute. Nicht von ungefähr waren bei unseren germanischen Vorfahren zahlreiche Tiere heilig, man verehrte auch in der animalischen Kreatur die Urkraft und die Göttlichkeit der schöpferischen Natur. Diese uns angeborene Liebe zum Tier wurde aber mehr und mehr unter fremden Einflüssen verschüttet. Gedankengut fremder Völker und vor allen Din­gen semitische Anschauung, die das Tier als leb­lose Ware behandelt, überwucherten das gesunde Empfinden unseres Volkes. So wurde nach den bis zu unserer Revolution geltenden gesetzlichen Bestimmungen Tierquälerei nur dann bestraft, wenn jemand Anstoß daran nahm und öffentliches Aergernis erregt wurde. Mit erfrischender Deut­lichkeit hat Ministerprästdeüt Pg. Göring hier­gegen den Kampf angesagt, in Zukunft wird je­der, der Tiere schindet und quält, in das Konzen­trationslager wandern, er wird ehrlos und ver­femt in unserer Gesellschaft sein. Diese vorläu­figen Bestimmungen werden nach den Ausfüh­rungen Pg. Eörings bald auch ihren Niederschlag in einem Reichsgesetz finden. Sie sind uns ein erneuter Beweis dafür, mit welcher Wucht und Totalität die nationalsozialistische Revolution alle Gebiete unseres Lebens erfaßt und im deutschen Volk neue Menschen mit neuen Moral- und Ehr­begriffen heranzieht, die sich anlehnen an die un­serer germanischen Vorfahren.

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Die brande wburgische Provinziell- synode hat vor einigen Tagen einen Entschluß gefaßt, dessen grundsätzliche und umwälzende Be­deutung gar nicht hoch genug anzuschlagen ist. Man hat beschlossen, der Eeneralsynode zu emp­fehlen, entsprechend dem Berufsbeamtengesetz den Arierparagraphen auch für diePfarre r, Kirchenbeamten und Kirchenange- stellten einzuführen. Mit dieser Entschlie­ßung ist zum ersten Male innerhalb der Kirche ein Vorstoß geführt worden gegen das bisher gül­tige Dogma, das Rassenunterschiede grundsätzlich nicht gelten ließ und die „Gleichartigkeit aller Seelen" zum Axiom erhob, Diese dogmatische Lehre hat mit jenem Entschluß — obwohl man es vielleicht auf den ersten Blick noch nicht glauben Mag — ihren Todesstoß erhalten. Die Zeit wird nicht mehr fern sein, wo Lherall dort, wo man in deutschen Landen von den Kanzeln Gottes Wort p-Stzigt, sich zu der Ueberzeugung durchgerungen haben wird, daß nur ein deutscher Mensch deutschen Menschen das Evangelium verkünden kann. Mit dem Entschluß der brandenburgischen Provinzialsynode ist der Anstoß gegeben, die Frage ist endgültig aufgerollt, die Auseinandersetzung wird kommen und im Sinne des neuen deutschen Menschen entschieden werden.

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Tannenberg und Herm ann sdenk- m al — die beiden gewaltigen Kundgebungen der Treue zu Volk und Vaterland sind nun vorüber. Im Schatten der Zeugen ruhmreicher Vergangen­heit, dem Tannenberg- und dem Niederwalddenk­mal, hat der Führer zu seinem Volk gesprochen, an einem Tage gleichzeitig im äußersten Osten und im Westen des Reiches, überall in gleicher Volks­verbundenheit jubelnd begrüßt. Wie ein Symbol muten diese beiden Gelöbnisse der Vaterlandstreue an. „Von der Maas bis an die Memel" — diese Wort haben im neuen Staat wider einen Sinn bekommen. Unerschütterlicher denn je stehen un­sere Volksgenossen auch jenseits der Grenze zum erwachten Deutschland, geeint durch das Vertrau­en zu unserm Führer.

EiidamerilamWe D vZomaten im Berliner Funkhaus

Berlin, 28. August.

Die Reichssendeleitung hatte aus Anlaß der 10. Deutschen Funkausstellung gemeinsam mit Ge­sellschaften und Instituten zur Pflege der Be­gehungen mit den ibero-amerikanischen Staaten die diplomatischen Vertreter dieser Staaten zur Besichtigung des Berliner Funkhauses eingeladen.

Direktor Voß wies in seiner Begrüßungsan­sprache darauf hin, daß die Führung den Zweck habe, zu zeigen, wie Deutschland bemüht sei, die Radiotechnik immer mehr in den Dienst seiner, friedlichen, freundschaftlichen und kulturellen Wie­deraufbauarbeit zu stellen. Der mexikanische Ge­sandte Dr. Mejorada gab in seinem Dank der Ueberzeugung Ausdruck, daß die deutsche Wissen­schaft auf dem Gebiete des Radiowesens noch einmal ganz Großes im Dienste des gegenseitigen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausches zwischen den Menschen und Völkern leisten werde.

Der Messe-Montag

Leipzig, 28. August.

In allen Meßhäusern hat heute das ernsthafte Geschäft eingesetzt. Ueberall liegt der Nachdruck -ruf preiswerter Qualität und auf schlichteren Mu­stern. Auf der Textilmesse hält ein leidlich guter Geschäftsgang an, wobei einfache Gebrauchsstoffe im Vordergrund stehen. Auch Wolle findet gro­ßes Interesse; in Porzellan und Steingut deckt der Einzelhandel seinen laufenden Bedarf. Ueber die Auslandsbestcllungen gehen die Angaben aus­einander. Auf der Braunen Großmesse kommt auch heute erst das Geschäft zur Geltung.

Technik «u- VanwießchW dn

Seilten Mich

SlaalsseketSr Gottfried Feder über die kommenden An f an de n der Technik

Berlin, 28. August.

Staatssekretär Diplomingenieur Feder sprach heute im Rahmen der Baumesse über „Die Technik und der Techniker im neuen Deutschland"". Die moderne Technik habe zwar' viele Wunder geschaffen, es sei aber auch viel Mißbrauch mit ihr getrieben worden. Die große Führungsaufgabe von heute sei:

Vom Mißbrauch der Technik zum richtigen Einsatz im Dienste der Nation!

Wie auf politischem Gebiet sei diese Aufgabe nur nach dem Grundsatz des Führertums zu lösen, der in der liberalistischen Epoche gänzlich verloren gegangen sei. Wir die Wirtschaft führen wolle, dürfe nicht selbst Wirtschaft treiben. Wirtschaft führen heiße, alle Aufgaben der Wirtschaft nach höheren, staats- und nationalpolitischen Gesichtspunk­ten zn lenken, sich selbst aber uns dem Wirt­schaftsbetrieb herauszuhalten. Das Haupt­problem sei die Beseitigung der Arbeitslo­sigkeit, die eine geradlinige Folge des libe- ralistischen Geistes und der liberalistischen Wirtschaft, sei.- Der technische Grund für die Weltwirtschaftskrise sei die Diskrepanz zwi­schen der. Kapazität der Weltindnstrie und der Aufnahmefähigkeit des Weltmarktes.

Der Grundgedanke der Staatsführung sei, daß der Staat die Initiative ergreifen müsse, um die Privatinitiative in der

Wirtschaft anzuregen und zu erhalten. Denn Nil« eine gesunde Privatwirtschaft mit schöpferischen, selbstverantwortltchen Wirtschaftspersönlichkeiten könne die Krise dauernd überwinden.

Dem Staat seien die ganz großen Aufgaben vorbehalten. Technik, so schloß der Redner, sei kein Wirtschaftsstand, sondern Dienerin einer Staatsführung, die nur ein einziges Ziel kenne: Deutschland, Deutschland, über alles.

Die Bedeutung des Bauwesens für das Ar- beitsbeschossungsprogramm der Reichsregie- rung behandeüe sodann Staatssekretär Dr. Krohn. Im Tiefpunkt der Wirtschaftskrise entstanden besonders günstige Bedingungen für den Wohnungsbau. Auch könne die öffent­liche Hand durch vermehrte Aufträge nament­lich an das Baugewerbe ankurbelnd Wirken. Das Tragische der gegenwärtigen Krise be­stehe darin, daß der natürliche Heilungspro­zeß auf dem Wege übler den Banmarkt durch Ueber-entwicklung des Wohnungsbaues in der Hochkonjunktur, Zerstörung des Kreditapp'a- rates und Versagen der öffentlichen Hand unterbunden sei.

Staatliche Maßnahmen^, müßten daher -in. erster Linie versuchen, dftj fehlende BaichäHg'-s kett planmäßig hervorzurufen. Das iWde denselben Erfolg , haben, wie bei .anderen

Krisen, die natürliche Ankurbelung. Es müsse dafür gesorgt werden, daß der starke An­trieb sich nicht totlaufe. Dazu gehöre, daß die Wirtschaft tnstandgesetzt werde, ihre na­türlichen Funktionen zu erfüllen und auf die ' gesteigerte Nachfrage zu reagieren. Die Wirt­schaft müsse nämlich soweit wie möglich von den öffentlichen Lasten erleichtert und der Kreditapparat wieder zum Funktionieren ge­bracht werden.

Als letzter Redner sprach der Genevalinspek- tor für das deutsche Straßenwesen Dr. - Ing. Todt, über die Straßenb anten der Rei ch s r e g i erung. Dieses Programm be- deute eine völlige Umkehr von der ganzen bisherigen Einstellung-. Anstelle von einzel­nen Maßnahmen, die bei ihrer Fertigstel­lung durch die Entwicklung des Verkehrs be­reits überholt seien, solle un Laufe der näch­sten 15 Jahre ein weitverzweigtes Netz reiner Autobahnen errichtet werden. Der zweite große Gedanke des FührerS sei verkehrspoli- litisch. Der Kraftwagen werde ergänzend neben die Reichsbahn gestellt.

In der Banmesse sehe er den ersten Schritt zur Mobilmachung der kommenden Bautätig­keit. Die Wirkung dürfe aber nicht eine künstliche, spekulative Aufblähung sein, son­dern die Herstellung eines gesunden, wohlge» rüsteten Unternehmertums» dem auf lange Jahre Arbeit gegeben werden soll«.

JuKlhau«

We Reichsbaimerieute

Berlin, 28. August.

Das Berliner Schwurgericht verkündete ain Montag in später Nachtstunde in dem Prozeß ge­gen die drei Reichsbannerleute llrban, Tro­ja h n und Becker folgendes Urteil: Der Ange­klagte llrban wird wegen gemeinschaftlichen ver­suchten Totschlages in drei Fällen zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die Angeklagte« Trojahn und Becker wegen des gleichen Deliktes zu je drei Jahren Zuchthaus, tllen drei Ange­klagten werden auf zehn Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen.

Bei dem Prozeß handelt es sich um einen Zu­sammenstoß, der sich am 25. Februar in Falkenses bei Spandau zutrug und bei dem drei SA-Män­ner von den Angeklagten durch Schüsse schwer verletzt wurden.

Gegen die SlaaiSfeirrde

Weitere Durchführung des Gesetzes über die Einziehung Volks- und staatsfeindlichen Vermögens.

Berlin, 28. August.

Der Reichs- und Staatsanzciger Nr. 200 enthält Bekanntmachungen über die Einziehung Volks- und staatsfeindlichen Vermögens, u. a. eine 32seitige Rotationsmaschine bei den Westdeutschen Buchdruck- werkstätten A.-G. Düsseldorf, das gesamte Vermögen bei der „Volksstimme, Zeitungsverlag und Buch­handlung, G. m. b. H." in Wiesbaden, sowie Ver- mögeiiseinz'ghnng-n bei verschiedenen kleineren so- zialdemolratischen,' Reichsbanner-. und kommunisti­schen Ortsgruppen

VolizemMon bei Stuttgart

Stuttgart, 38. August.

Bei einer Durchsuchungsaktion nach hochverräte­rischem Material in sämtlichen Häusern des Ortes Bonlanden wurden 23 Gewehre, 10 Handfeuerwaffen mit Munition, mehrere Handgranaten und Hieb« und Stichwaffen, sowie große Mengen verbotener Druckschriften beschlagnahmt.

VoppelhineiOtung inMasdeburg

Magdeburg, 28. August.

Die jugendlichen Mörder Richard Herbst und Her­mann Ebeling aus Olvenstedt, die wegen Mordes an einer 69jährigen Kolonialwarenhändlerin zum Tode verurteilt worden waren, sind heute früh hin­gerichtet würden.

Versoualversnderrmaen im preusssschen LandwirsschaftS- minssteeivm

Berlin, 28. August.

Wie der amiliche Preußische Presse­dienst heute mitteilt, hat auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeämtentums' der preußische Minister für Landwirtschaft, Do­mänen und Forsten aus dem Staatsdienst ent­lassen: Staatssekretär Krüger, Ministerialdirektor Dr. Arnoldi, Ministerialdirektor Bollert,. Mini­sterialdirektor Roeingh, Ministerialrät,Dr. Tha- lau, Ministerialrat Schulz, 'Obeiregierungsrat Albrecht, Regierungsrat Enegel, Regierüngsrät' Lhristensen. -. , . ' : - :

Lückkobr LU SeruiairiscLiorl LloralbsZiMon

Mmdssmkanfprache M. «rings gegen

Berlin, 28. August.

Ministerpräsident Göring hielt heute abend über alle deutschen Sender einen Vortrag über seinen Erlaß gegen die Vivisektion. Der Ministerpräsi­dent bezeichnete den Erlaß als den Vorläufer eines bald erscheinenden Gesetzes, welches die Tier­quälerei und insbesondere die Vivisektion unter schwere Strafen stellen wird.

Vorläufig werde durch den Erlaß für die­jenigen, die immer noch glauben, Tiere als leblose Ware behandeln zu können, als Strafe Schutzhast im Konzentrationslager vorgesehen.

Gerade das deutsche Volk habe den Tieren stets mit besonderer Liebe gegenüber gestanden. Seit Jahr­tausenden habe es sie als seine Mitarbeiter, ja sogar, wie z B. das Pferd, als seine Mitkämpfer betrachtet. Daher habe es niemals seinem gesun­den Volksempfinden entsprochen, daß sie rechtlich einer toten, leblosen Sache gleichgesetzt wurden.

Die Gesetzgebung habe sich bisher darauf be­schränkt, Roheiten und Gewalttätigkeiten an Tie­ren nur noch dann zu. bestrafen, wenn sie ein öffentlichesAerger ni s erregten. Auch der Strafgesetzentwurf vom Jahre 1927 habe auf diesem Gebiete noch keine Besserung gebracht.

Nach nationalsozialistischer Auffassung dürften auch wissenschaftliche Eingriffe nicht in das Be­lieben des einzelnen gestellt werden . Gerade auf diesem Gebiete sei von vorwiegend volksfremden Wissenschaftlern viel gesündigt worden- die mit

Tieren Experimente angestellt haben, deren Grau­samkeit in gar keiner Beziehung zu einem vielleicht gewallten Schutz der Menschheit gesetzt werden kann. Die wissenschaftliche Literatur der vergan­genen Zeit zeige, wie abgestumpft bei vielen das Gefühl für diese Roheiten schon geworden sei. Be­täubungslose Quälereien durch Verbrennung, Er­frieren, Hunger, Vivisektion, d. h. das Zerschnei­den eines lebendigen unbetäubten Tieres, seien stets angewandt worden.

Es möge dahingestellt bleiben, wieweit solche Eingriffe in den vergangenen Jahrzehnten für die Erkenntnis von Bau und Leben des menschlichen Körpers notwendig gewesen wäre; heute jedoch stehe selbst die Wissenschaft auf dem Standpunkt, daß das martervolle Töten von Tieren durch Vivi­sektion unsere heutige Erkenntnis nicht mehr för­dern kann.

Auch dem Reichskabinett werde bereits in den nächsten Wochen ein diesbezüglicher Gesetzentwurf unterbreitet werden. Die weitere Arbeit auf die­sem Gebiete werde dann einem umfassenden Tier­schutzgesetz gelten, das nach Beratung mit allen bedeutenden deutschen Wissenschaftlern auf diesem Gebiete verkündet werden solle. Nach wie vor zu­lässig seien Tierversuche, die unbedingt notwendig sind für Seuchenbekämpfung und für Herstellung von Seren, wie z. V. des Germanins und des In­sulins. Der Kreis der Personen, denen solche Ver­suche gestattet werden, werde auf ernsthafte Wissen­schaftler und die von ihnen geleiteten Institute be­schränkt.

Die Adresse der Hitlerjugend aus Ungarn

Budapest, 28. August.

Heute abend ist die Abteilung der Hitler-Ju­gend, die zuletzt einige Tage am Plattensee ver­bracht hat, vom Ostbahnhof nach Berlin zurückge­reist. Bei. der Abschiedsseier am Bahnhof richtete der deutsche Geschäftsträger in Budapest Dr. Mar­tin Schlimpert eine Abschiedsansprache an die Hitler-Jungen, die mit einem Sieg-Heil auf Ungarn schloß. Dann verabschiedete sich der Direktor des Verbandes gesellschaftlicher Ver­einigungen Oberst a. D. Lanyi von.den Gästen., Schließlich dankte Obergebietsführer von Nabers- berg für die, außerordentlich herzliche Gastfreund­schaft der Ungarn und betonte, daß die deutsche . Jugend mit unvergeßlichen Eindrücken aus dem schönen Ungarland scheide. Unter den Klängen des Horst-Wessel-Liedes und des Rakoczy-Marsches sowie Heil-Hitler- und WiedersehensRüfen rollte der Zug aus der Halle.

Erricht-ngs-undGenetzmigungS- urkuirde für die «.RelchSarrto- dahnen

Berlin, 28. August.

Der Reichsanzeiger Nr. 200 vom 28. August ent­hält die Errichtungsurkunde für das Unternehmen „Reichsautvbahnen". Ferner ist die vom.'Reichskanz­ler ^uüd: Reichsverkehrsminitzer unterfertigte -Genich-

Migungsurkunde, sowie der Wortlaut der 14 Para­graphen umfassenden Satzung -der Gesellschaft Reichs­autobahnen abgedruckt.

Deutsche Vilgsr heim Vatzft

Rom, 28. August.

- Papst Pins XI. empfing rund 500 deutsche Pilger aus allen Teilen Deutschlands in Audienz. In deutscher Sprache richtete der Papst warme Be­grüßungsworte an die Pilger und erteilte ihnen den apostolischen Segen.

Besuch des kultusmürsssevs Ruft in FraMuvt

Berlin. 28. August.

Im Anschluß an die Saarkundgebur.g in Rüdesheim stattete am Montag der preußische Kultusminister Ruft der Stadt Frankfurt am Main einen Besuch ab. Der Minister be­sichtigte die Universität, das Soziologische Forschungsinstitut und die Räume der Akade­mie der Arbeit. Im Anschluß daran fuhr Minister Ruft zu dem Sportlager der Frank­furter Studentenschaft in Oberursel, das er eingehend in Augenschein nahm. Am Abend nimmt Minister Rüst an den Hans-Sachs- Festspielen auf dem Römer-Berg in Frank­furt n.M.tM.'

Ist Oesterreieli nocli ein Rechtsstaat?

Von ei asm bekannten Saterreiokisebeo Uelmivekrtükrer

Wien, am 28. August 1938

Es dürste wohl der Mühe lohnen, ruhig und von allen Kämpfen des Alltages fern, sich mit der Frage zu befassen, warum eigent­lich die Verbitterung der österreichischen Be­völkerung mit jedem Tag wächst, und jeden Tag zu mehr oder weniger großen Unuhen oder Ergüssen der Unzufriedenheit gegen die Regierung führt. —

Unwillkürlich drängt sich einem hier die Frage auf: „IstdennOesterreichnoch ein Rechtsstaat?" Der Versassungs- kundige muß allerdings darauf „nein" sagen! Leider wird gerade aber diese Seite nicht offen und vor aller Welt besprochen. Würde dies geschehen, so müßte auch das Ausland seine Stellung zu dieser Frage ändern.

Durch einen bloßen Formfehler schaltete sich das Parlament in Oesterreich im heuri­gen Frühjahre aus. Was aber weiter geschah, war nicht im Sinne, geschweige denn nach dem Wortlaut der Verfassung. Nachdem alle Präsidenten des Hauses ihre Stelle nieder­gelegt hatten, wäre es Sache des letzten Prä­sidenten gewesen, die Geschäftsführung bis zur Neuwahl fortzuführen. Daran aber wur­de Herr Präsident Straffner gehindert und zwar durch den Bundeskanzler Dr. Dollfuß selbst. Hier also bereits wurde in die Rechte der Volksvertretung durch die Regierung eingegriffen und eine weitere parlamenta­rische Tätigkeit gewaltsam gehindert, denn die Einberufung der Volksver­tretung durch Präsidenten Strafsnerwurdeja,wie bekannt, mittels Polizei verhindert.

Diese Ausschaltung des Parlamentes und die gewaltsame Verhinderung des Neuzu- sammentrittes, genügte jedoch der Regierung nicht. Sie ging einen Schritt weiter, um regie­ren zu können, da die Verfassung einen solchen „llx lex".Zustand selbst nicht vorgesehen Hütte. Man suchte nunmehr einen Schein der Mög­lichkeit, um entgegen der Verfassung ohn« Volksvertretung regieren zu können. Dies wurde auch in Form eines Kriegser­mächtigungsgesetzes (!) gefunden. Man griff auf ein im Kriege erlassenes Gesetz zurück, welches jedoch in aller Form aufge­hoben war, und daher die Gültigkeit an sich nicht bestand!

Es ist aber müßig, darüber zu debattieren, ob die Gültigkeit dieses Gesetzes gegeben, oder ob es mit anderen Gesetzen bereits auf­gehoben war. Denn eines steht fest, zur Her­ausbringung von Gesetzen allein genügte es keinesfalls. Das Gesetz beschränkt sich näm­lich ausdrücklich, nur für „Verpflegung und Ernährung" des Volkes!

Will man daher die Gültigkeit des Gesetzes sogar als noch bestehend anerkennen, so ge­nügt das Vorhandensein und die Gültigkeit noch lange nicht, um andere Verordnungen damit zu erlassen, als solche, die mit der Verpflegung und Ernährung zusammenhän­gen!

Aus Vorstehendem geht also eindeutig die Willkür der österreichischen Regierung her­vor. Allein sie machte damit noch nicht halt. Ti" Gesetze, welche auf Grund dieses alten Kriegsgesetzes, ohne Berechtigung erlassen wurden, wurden beim Verfassungsgerichtshof auf ihre Gültigkeit angekämpft. — Der Aus­gang dieser Bekämpfungen war klar! Die Folgen waren auch klar! Eine Regie­rung, der der Verfassungsge­richtshof „Bruch der Verfassung" vorwirft, muß schleunigst ver­schwinden. Nun schaltete die Regierung einfach kurzerhand den Berfassungsgerichts­hof aus, indem die Richter, die der Regierung nahestanden, ihre Stellen niederlegten, und so den Verfassungsgerichtshof beschlußunfähig machten!

Die Klagen liegen vor, verhandelt können sie nicht werden. Dieser Schritt zeigt doch aller Welt klar, was in Oesterreich vorgeht!

Nur auf Grund dieser Verfassungsbrüche von feiten der Regierung selbst konnte in Oesterreich der heutige Kurs eingeschlagen werden. Es ist nichts anderes, als nackte Dik­tatur, aufgebaut auf krgssen Verfassungs­brüchen. Heute schreit' dieselbe Regierung wegen illegalen Vorgehens der nationalen Kreise, und begeht damit eine Entstellung, vor der nicht genug gewarnt werden kann. — Nein, es ist das legal denkende Volk, es ist das lebende Gewissen, das die Regierung ermähnt zur verfassungsmäßigen Regierung zurückzukehren! Die Regierung aber küm­mert sich nicht darum, und bricht ein in der Verfassung verankertes Staatsgrundgesetz nach dem andern.

Die Bundesverfassung gewährleistet jedem Staatsbürger das Recht, vor das ordentliche Gericht gestellt zu werden. Kein Mensch darf nach Artikel 83 der Bundesverfassung seinem ordentlichen Richter entzogen werden! Die Regierung entzieht nunmehr den Beschuldig­ten dieses Recht kurzerhand und stellt Be­schuldigte entgegen dem Gesetze vor die Ver- waltungsbehörde und urteilt sie dortselbst mit Freiheits- und hohen Geldstrafen ab. — Das gleiche geschieht mit Leuten, die angeb­lich Schuldige nicht verraten. Ein System, welches weder in der Verfassung,, noch itz einer Verordnung oder einem Gesetze ver«e-