Ausgabe 
(15.7.1933) Nr. 186
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Vremen, Sonnabend, den 15. Juli 1933 Einzelpreis 15 Via.

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« ^ Znstellgeld. Der Bezugsp-etS ist im voraus zu entrichte«.

vremerllatlonalso rialiftikeii eZe ituny

Dcrs AnrtNeke OracuL des Gensls der HeeLerr Vremen^

Umwälzende Gesetze»« Uegiemmg

M wieder Varteien-Landesverritter werden enteignet-Abschlnd aller Konkordale

Ein schwerer Arbeitstag

Berlin, 14. Juli.

Das Reichskabinett begann heute seine Sitzung bereits um 11 Uhr vormittags. Verabschiedet wurde «i» Besetz über die Einziehung Volks- und staats- ftindlichen Vermögens, ein Gesetz über den Wider, rus von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, ferner ein Gesetz, das die Neubildung von politischen Parteien unter Strafe stellen soll und ein Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken. Eine solche ist zunächst nur für Baden-Baden vorgesehen. Die Verwendung der Einnahmen aus dieser Spielbank darf nur zu ge­meinnützigen Zwecken erfolgen.

Das Reichskabinett stimmte ferner einem Bor- schlag des Reichsinnenministers zu, wonach für den Fall einer Befragung des Volkes neue gesetzliche Be­stimmungen zu erlassen sind.

Auf der weiteren Tagesordnung der Kabinetts, fitzung stand noch ein Gesetzentwurf über die Ar- beiiSlosenhilfe, über die Beratung von SiedlungS- fragen, eln Gesetz von Reichsminister D arrs über dir Förderung der Schaffung von Bauern­höfen ferner ein Gesetzentwurf über die Zuständig­keit des Reiches für die Regelung des ständischen Aufbaues in der Landwirtschaft und ein Gesetzent­wurf über Verhütung erbkranken Nachwuchses.

Regierung verabschiedet RejchSLmkordal

Berlin, 14. Juli.

Das Reichskabinett trat heute nachmittag um 18.15 vhr zur Fortsetzung seiner Sitzung zufam- »en. Diese Sitzung dauerte bis spät in die Nacht. Es wurden bereits wieder eine Reihe von Gesetzent­würfen verabschiedet. Darunter befindet sich das Reichskonkordar mit dem Vatikan und der Gesetz­entwurf über die Verfassung der Evangelischen Kirche, sowie eure Verordnung zur Einführung die­ser Verfassung. Anläßlich der Verabschiedung des Rrichskoakordats, die einstimmig erfolgte, sprach der Reichskanzler dem Vizekanzler von Popen seinen und des Kabinetts besondere« Dank für seine erfolg­reiche Berhaadlnugsführung aus.

Littet den weiteren verabschiedeten Entwürfen befinden sich ein Gesetzentwurf, der eine scharfe Auf­sicht über gemeinnützige Wohnungsunternehmungen vorsieht, ferner ein Gesetzentwurf über die Postab- finduug an Bayern und Württemberg, ein Gesetz Wer die Einschränkung der Verwendung von Ma­schinen in der Zigarrenindustrie, ein Gesetz über die Aenderung der Sartellverordmmg und über die Errichtung von Zwangskartellsn, ein Gesetz über die Lebsrtragung und Aenderung der Befugnis des Kommissars für Preisüberwachung, dessen Aufgaben auf das ReichSwirtschaftSministerium und Reichser- «ährmigSmmisterium übergehen, ein Gesetz zur Er­gänzung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhan­dels vorn 12. Mai INI, ein Gesetz zur Gleichschal­tung d«S AuffrchtsrateS der Bank für deutsche Jn- dnstrieobligationen und zur Abänderung des Jn- dnstrie-BankgesetzTS vom 31. März INI.

Das Reichskabinett verabschiedete weiter Richt­linien für Vergebung öffentlicher Aufträge, feiner einen umfangreichen Gesetzentwurf über Maßnah­men für das neue Getreidewirtschastsjahr, ein Gesetz Wer die Förderung der Schaltung von Bauern­höfe» und ein Gesetz zur Ergänzung und Aenderung der Vorschriften über Met- und Pachtftreitigleiten.

Ferner wurde eine Verordnung zur Durchführung d«S TefetzeS über die Zulassung zur Rechtsanwalt­schaft und Pmentauwaltschast angenommen. Ein weiterer Sesetze-ttwnrs sieht eine Aenderung der Verordnung Wer Maßnähmen aus dem Gebiete der Rechtspflege und RechtLoerwaltung vom 14.-Juni 1832 von Ferner wurde ein Gesetz zur Aenderung einiger Vorschriften der RechtsanwalkSoiduung, der Zivilprozeßordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes «lassen.

Die wettere« Gesetzentwürfe

Bettiu, 14. Juli.

.Von den heute im Reich-kabinett weiter veraSschie- tets« Gesetzentwürfen ist noch .zu erwähnen ein Ge­setz zur Ergänzung und Aenderung der Vorschriften Wer Miets- rnrd Pachtstreitigkeiten,

Das rmm Reichsminister Darre eingebrachte Se- setz über die Förderung der Schaffung von Bauern- Höfen bestimmt, daß die Schaffung von Bauern- Höfen im gesamten Reichsgebiet Ausgabe des Reiches B--

Ern weiteres Gesetz ficht die Einschränkung der Verwendung ssn Maschinen in der Zigarrenindu­strie vor. Diese Einschränkung soll in den deutschen KgarresindustriefrLrikea sielen tausend Arbeitnrh« «ern wieder Arbeit schaffen. Die Verordnung bebt erhebliche Strafbestiunnungen gegen Vergehen dieser Anordnung ssr.

Ein anderer Gesetzentwurf ficht Maßnahmen für d«S neue G-ttEssirischaftsjtchr vor. Es beißt da. M, daß das kommende Setrridamrtschajissahr eine wesentlich gänstigrre Sage für den Absatz der neuen G«« wicht als ßr im Zylj IA 2 gype-ea

Scharfes Durchgreifen gegen die Saboteure

-es Aufbaus

Berlin , 14. Jnli.

Das heute vom Reichskabinett verabschiedete Gesetz gegen die Neubildung Politischer Parteien schafft auf dem Gebiete des Partei- wesens nunmehr restlos und endgültig Klarheit. Die bisher vorhanden gewesene« Politischen Parteien find aufgelöst. ES gibt nur noch die große nationalsozialistisch« Volksbewegung Mols Hitlers. Eine Wie­derkehr des Parteilebens mit seinen unerfreulichen Auswüchsen ist durch den Gesetzentwurf nunmehr ausgeschlossen worden, weil die Neubildung politischer Parteien unter hohe Strafe gestM ist.

Eirrzk-mrg Volk- und staaisfeürdlüheu Vermögens

Berlin, 14. Juli.

Die Vorschriften des Gesetzes über die Einziehung kommunisti­schen Vermögens vom 26. Mai 1933 finden auch auf Sachen und Rechte -er Eozialdemokratischeu Partei Deutschlands und ihrer Hilfsorga­nisation«, sowie aas Sachen und Rechte, Li« znr Förderung marxisti­sch« oder and«« «ach Feststellung des RrichSmmisterS d«S Inner«, Volks- und staatsfeindlich« Bestrebungen gebraucht Ä>er bestimmt find, Anwendung. Die Entscheidung darüber, was als volks- und staatsfeindliche BestrÄung anzusehen ist, trifft der Reichsminister des Innern.

Im (reiste Dr. Nsrtm Rüttlers

Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der Staatsangehörigkeit

Berlin, 14. Jnli.

Das heute fern« verabschiedet« Gesetz üb« den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehö­rigkeit ficht vor, daß Einbürgerungen, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 3V. Januar 1933 vorgenommen worden find, widerrufen werden können, falls die Einbürgerung nicht als er­wünscht angesehen wird. Durch den Widerruf verlieren außer dem Ein­gebürgerte« selbst auch diejenige« Personen die deutsche Staatsange­hörigkeit, die sie ohne die Einbürgerung des Eingebürgerten nicht er­worben hätten, also Frauen und Kind« »sw.

Außerdem können ReichSmrgchSrige, die sich im Auslande ausheckten, der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werde«, wenn sie durch ihr Verhalten g e g e » d i e Pflichte« zur Treue ge­gen Reich und Volk verstoßen und die deutschen Belange schä-

--- -- ---- - - ----- <»-^->-die einer Aufforderung zur

Innern unter « gerichtet hat. Bei Nichtbeachtung der Rirckkehransfodernug kann muh ihr vermögen beschlag­nahmt werden und nach Aberkennung der deutschen Staatsangehö­rigkeit als dem Reiche verfallen «klärt werden. Diese Maßnahmen kön­nen anch gegenüber Reichsangehörigen im Saargebiet getroffen wer­den, die nach d em 36. Januar 1933 ihren Aufenthalt dorthin verlegt habe«.

Sie versasiimg der deutschen

Kirche

Berlin, 14. Juli

Das Verfasjungswert der Deutschen Evan­gelischen Kirche beginnt mit folgenden Worten:

„In der Stunde, da Gott unser deutsches Volk eine große geschichtliche Wende «leben läßt, verbinden sich die Teutschen Evange­lischen Kirchen in Fortführung und Vollen­dung d« durch den Teutschen Evangelischen Kirchenbnnd eingeleiteten Handlung zu einer eisigen Teutschen Evangelischen Kirche. Sie »«einigt die aus der Reformation erwachse­ne», gleichberechtigt ueber.« «ander stehenden Bekenntnisse in einen feierlichen Bund und bezeugt eine Taufe, ei» Gott und Vater unser all», der ist üb« allem und durch alle und in allem."

Die Deutsche Evangelische Kirche gibt sich nachstehende Verfassung:

Artikel 1

Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu aus Licht getreren ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren nie Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.

Artikel 2

Die Deutsche Evangelische Kirche glitt-ert sich in Landeskirchen, Bekenntmsverwandte Lirchengemeinschaften können angeschlossen werden. Die Art des Anschlusses wird durch ein Gesetz bestimmt. Die Landeskirchen bleiben in Bekenntnis und Kultus selbständig. Die Deutsche Evangelische Kirche kann den Landeskirchen für ihre Verfassung, soweit diese nicht be-- kenntnismäßig gebunden ist, durch Gesetz ein­heitliche Richtlinien geben. Sie hat d ie Rechts- einheit nur« den Landeskirchen aus dem Gebiete der Verwaltung und Rechrsvflege zu fördern und zu gewährleistEine Be­rufung führender Amtsträger der Landes­kirchen erfolgt nach Fühlungnahme mit der ^ " rche. Alle

santritt

Teutschen Evangelischen Landeskirche, kirchlichen Amtstrager sind Leim Ami-

auf die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche zu verpflichten.

Artikel 3

Im Artikel 3 wird bestimmt, daß die Deutsche Evangelische Kirche das deutsche go- samtkirchliche Rechtsleben «gell, ebenso ihr Verhältnis zum Staat und ihre Stellung zu anderen Religionsgeselljchasten.

Artikel 4

lautet: Die Deutsche Evangelische Kirche will die in ihr geeinte deutsche Chttstenhett für die Erfüllung des göttlichen Auftrages der Kirche rüsten und einsetzen. Sie hat deshalb tzon der Heiligen Schrift und den. reforma- torischen Bekenntnissen her sich um eine ein­heitlich« Haltung in der Kirche zu bemühen und der kirchlichen Arbeit Ziel und RichÄmg zu weisen."

Ihre besondere Fürsorge widmet sie ddm deut­schen Bolkstum, vornehmlich der Jugend.

In Artikl S

wild bestimmt, daß an der Spitze der Kirche der lutherische Reichsbischof steht. Dem Reichsbischof steht ein Geistliches Ministerium zur Seite. Eine ^ wirkt bei der bei der Gesetzgebung mit. Beratende Mitglieder verbürgen den im deutschen evangelischen Volks- kum lebendigen Kräften die freie, schöpferische Mitarbeit im Dienst der Kirche.

Artikel«

fleht vor: Der Reichsbischos vertritt die Deutsche Evangelische Kirche. Er ist berufen, die Gemein­samkeit des kirchlichen Lebens in den Landeskirchen sichtbar zum Ausdruck zu bringen «nd für die Ar­beit der Deutschen Evangelischen Kirche eine ein­heitliche Führung zu gewährleisten. Er trifft die znr Sicherung der Verfassung erforderlichen Maß- nahmen. Er setzt auch die Mitglieder des Geist­lichen Ministeriums in ihr Amt ein und tritt mit den führenden ArniZträgern der Landeskirchen zu regelmäßigen Sitzungen und Beratungen zusammen. Er vollzieht ferner die Ernennung und Entlassung der Beamten der Teutschen Evangeliichen Kirche. Der Reichsbischof hat das Recht, jede geistliche Amts­handlung vorzunehmen, insonderheit zu predigen.

Evangelischen

Kundgebungen im Namen der Deutschen Evangeli­schen Kirche zu «lassen und außerordentliche Buß- und Festgottesdienste anzuordnen. Soweit es sich hierbei um die Wahrung und Pflege eines anderen als seines Bekenntnisses handelt, werden seine Be­fugnisse durch daS hierfür berufene Mitglied des Geistlichen Ministeriums wahrgenommen.

Für die Erledigung d« KirchenverwaltungSgesetze hat der Reichsbischof seine» Amtssitz in Berlin.

Die Wahl des NeichsbischosS

Der Reichsbischof wird der Nationalsynode Von den im leitenden Amt stehenden Führen­der Landeskirchen in Gemeinschaft mit dem Geistlichen Ministerium vorgeschlagen und von der Rationalshnöde des Bischofsamtes berufen.

Die Aufgaben des Geistlichen Ministeriums «nd der weiteren Kirchenemrichtungen sind bereits bekanntgegeben worden Es ist nur noch zu erwähnen, daß die Mitglieder des Geistlichen Ministeriums vom Reichsbischos ernannt werden. Es besteht aus drei Theo­logen und einem rechtskundigen Mitglied, das die Deutsche Evangelische Kirchenkanzlei als oberste kirchliche Verwaltungsbehörde leitet. Das Geistliche Ministerium trägt dem Reichsbischof gegenüber die Berantwortung für die Einheit der Kirche

Die deutschen evangelischen Kirchengesetze werden von der Rationalsynode im Zu­sammenwirken mit dem Geistlichen Ministe­rium oder von diesem allein beschlossen, durch den Reichsbischos ausgefertigt und im Gr- setzbatt der Deutschen Evangelischen Kirche verkündet.

Die Rationalsynode wird durch den Reichs- bifchof mindestens einmal im Jahre berufen. Im übrigen soll er dem Verlangen der Natio- nalsynode nach einer Berufung Rechnung nagen. Ort und Zeit der Tagung bestimmt der Reichsbischos, der sie durch einen Gottes­dienst «öffnet.

ist- Der SaateuAoyd lasse darauf schließen, daß die Sörnerernte gegenüber de» Vorjahr« um etwa eine Millionen Tonne« zurückbleiben «ird. Am dem

Ausfuhrgeschäft und de: Preisbildung im Binnen- warft eine oirsrsikbertt:- Stütz- zu gehen, fallen die Sei der Ausfuhr beste Lernen Ans^chheine zk.Zeb> nenfallS durch eir cff-rüichs Hcnr au-eekLrift und später wieder auf den Markt gebrach! werde». Da­durch 'allen alle sonst unvermeidlichen Magazims- rusrFkofien fort. Ob neben dein Ankans van Ans- tzMchren »oK EjjtttisgMkA tzrch HD

öffentliche Hand aus dem Matt! genommen werden soll, kann noch nicht beurreilt werden.

DaS Gesetz über Aenderung der Vorschriften d-r Rechtsonwaltsordnnng sieh: ewe Reihe von wetteren Einschränkungen für die Zulassung znr Rrchrsan- waktschatt vor. : - " -

Insbesondere b-'chäsüak es sich mit der Tirnfi- Fähigkeit und erschwer: anch ftust die S-lassvag ZcechtSottLallschsft.

Kgs -Hg üb«: pst

gen der Zivilprozeßordnung bestimmt, daß mit Aus­nahme der Rechrsanwälte Personen, die die Wahr­nehmung fremder Rechtsangrlsgrnheften geschäfts­mäßig betreiben, als Bevollmächtigte und Beistände m der mündllchen Verhandlung ausgeschlossen find.

Die Verr:.r.-n,:, znr Durchführung der Gesetze übe: die ZvLrff'-nZ zur Recht-anwaltschaft und Pa- teatanwaftichaft - vom 7. und 22. April 1WZ be­stimmt die Ungleichung dieses Gesetzes au die Be- tzimruung-n deZ BerwSbeamteagesetzeS,' die biHer vr Wj? Ls rA wH «M A»1«t ß»

Abschluß?

Von Qa»t«r

Bremen 14. Juli.

Aufatmend und erleichtert hat die gesamte beralrstijche Presse jetzt zum wiederholten Mast stgestellt, daß die Revolution abgeschlossen «nd an ihre Stelle die Evolution getreten sei. Die

Geschäftigkeit und Ausdehnung, mit der diese Ar­tikel geschrieben werden, läßt trotz aller Gleich- schaltung einerseits die grundsätzliche Abneigung gegen die Deutsche Revolution und damit gegen das Erwachen deS Volkes erkennen, zum anderen aber auch die Hoffnung auf die Rückkehr jener Zeiten, in denen das Geld der anonyme Lenker des Staate» war urtti sein Mechanismus nicht den Gesetzen des Blutes, sondern den Schwan­

kungen des Aktienmarktes dienen mußte. Diese-, ausfallende Klammern an jede abmildernde Pa­role des Umsturzes, die wie die Verfälschung der Evolution etwas ganz anderes bedeute wie die in de« bürgerlichen Blättern gegebenen Erklä­rungen, beweist, wie weit diese Presse heute noch dem Innern und den Kämpfen der deutschen Volksseele entfremdet ist.

Es ist ein absoluter Irrtum und eine unver­antwortliche Täuschung, wenn die Reden des Führers, deS Reichslnnemmnisters und des ReichspropogandaministerS Wer den Ueberganx der Revolufton zur Evolution so ausgelegt wer- den, als fei damit auch die weltanschau­liche Umwälzung und^lle sich aus dieser even-

muh dem Führer, Fr«

_ch schon so fremd aegenü—--

sogenannte gleichgeschaltete Presse, um heute an­zunehmen, ausgerechnet diese Männer könnte» auch nur eine Stunde ihres Lebens auf ihre an

die Ewigkeit " " ..

stallisierende <-„ .

Linie verzichte». Man muß schon fünfzig „ und noch mehr der Sklave der Ueberindustrmli- sierung und der Entwurzelung sein, um heute

ttschlan

_hatte und in dies»

überstaatlichen Machten an jeder revolutionären Regung gchindert wurde, die selbst heute noch nicht begriffen habe, dchz in Deutschland eine neue Zeit angebrochen ist.

Evolution hat nichts gemeinsam mit weltan­schaulichem Stillstand oder gar mit einem Zu­rückschraube« der Ereignisse in eine Zeit, von der wir wisse«: der Deutsche denkt und der Jude lenkt. Evolution bedeutet die legale fried­liche Umstellung eines siegreichen revolutionä­ren Volkes auf die Verankerung und das Wachs­tum des Eroberten. Die Evolution als solche wäre demnach undenkbar, wenn sie nicht die Re­volution abgelöst hätte, diese entsteht, aber die Revolution entwickelt. Es handelt sich also hierbei nicht um gegensätzliche Begriffe, son­dern um die geistige F o l g erichtigkeit und um ganz natürliche Gesetze. Wie.die bürgerliche Presse diese Tatsache nun so hinstellen kann, als wäre höheren Ortes eine plötzliche Verstimmn« gegen die Revolution an sich eingezogen, i schleierhaft und nur verständlich, wenn man aus den Kommentaren herausliest: „Wir waren ja schon immer gegen den Radikalismus gewesen. Wo Hitler heute abbremst, bremsten wir sogar schon «nter dem alten System". Nur mit dem Unterschied, daß die liberalistische Presse prinzi­piell ei» „Anf-die-Wurzel-gchen", so lautet näm­lich die Uebersetzung des Fremdwortes Radika­lismus, ängstlich vermieden hat und auch weiter aus kapitalistischen Rücksichten ablehne« muß, während Hitler heute nicht etwa kommandiert: „Das Ganze hat!", sondern die folgerichtme Überleitung der Revolution in deren nächste Etappe befohlen hat. . -

Es denkt also niemand daran, die Idee der Deutschen Revolution als überwunden anzu­sehen. Wohl ist ihre Tat geschehen, aber ihr Geist bleib t und wird <mes erfüllen, was in den folgenden Jahren gebaut «ist» geschaffen wird. Es denkt aber auch kein verantwortlicher Teutsch» daran, eine neue» Revolution, eine so­genannte zweite Welle zu entfesseln. Solche Ge­danken entstammen nie den Hirnen von Natio­nalsozialisten, sondern den ausländischen Zentralen der Sozialdemokratie in Vrüssel, Saarbrücken, Zürich «nd Prag. Als es nämlich offenkundig wurde, daß Deutschland sich für Äle Zeiten vom Marxismus lossagte, hoffte« die inS Ausland geflohene« roten Parteifunktionäre, mit Hilfe ein« von ihnen inszenierten zweiten Welle und mit dem in ihr entstehenden Wirrwarr dem Marxismus noch einmql die Rückkehr in die deutschen Regiernngsgedände zu ermöglichen.

Dieser Wahnsinn verbreitete sich schon in kur­zer Zeit derartig, daß innerhalb der national­sozialistischen Bewegung über diese Pläne der