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Verlagsort Bremen. Herausgeber Kurt Thiele. Verlag: Bremer Nationalsozialistische Zeitung, Kurt Thiele. Geschäftsstelle und Redaktion: Papenstr. 15. Sprechstunden der Redaktion: Montag bis Freitag von 17 bis 19 Uhr.—Fernsprecher Domsheide 25878.
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Berlin, 13. Mai. Das Schnellfchöffenge- richtsverfahren gegen die vier nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten wurde um 1i/z Uhr von Landgerichtsdirektor Dr.Masur eröffnet.
Abgeordneter Heines
erklärte Lei seiner Vernehmung, daß er ohne weiteres zugebe, Dr. Klotz eine Ohrfeige gegeben zu haben, nachdem dieser ihn unglaublich beleidigt habe. Als er in den Restaurationsraum gekommen fei, um sich eine Zigarette zu holen, habe er an einem Tisch Dr. Klotz sitzen sehen, der ihm zugerufen habe: „Auch so ein Schwein!" Er, Heines, sei dann auf ihn losgegangen und habe ihn angeschrien: „Du bist ja der
Bursche, der ja auch die Broschüre geschrieben hat." Gleichzeitig habe er Dr. Klotz eine Ohrfeige gegeben. Darauf sei er sofort wieder in den Plenarsaal gegangen und habe von den Vorgängen im Wandelgang überhaupt nichts bemerkt.
Der Abgeordnete Stegmann sagte aus, daß er im Restaurant gesehen habe, wie von einem einarmigen Kriegsbeschädigten
ein Stuhl nach Heines geworfen
worden sei. Er sei seinem Fraktionskollegen Heines zur Hilfe geeilt und habe Klotz eine Ohrfeige gegeben. Der Abg. Weitzel bekundete, daß ihm im Restaurant ein Stuhl ans Bein geworfen worden wäre. Er habe noch heute eine klaffende Wunde am Schienbein. Er sei dann von Kellnern hinausgedrängt worden und sei in den Wandelgang gegangen. Als dort plötzlich Dr. Klotz erschien, sei ein wüstes Durcheinander entstanden. In der Annahme, daß ihm Dr. Klotz einen Stuhl ans Bein geworfen hätte, habe er Klotz drei bis vier klatschende Ohrfeigen gegeben.
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erklärte, er habe von dem Vorgang in dem Restaurant überhaupt nichts gewußt Daß Dr. Klotz in den Wandelgang der Nationalsozialisten gekommen sei, habe er als eine grobe Provokation empfunden, denn dieser Wandelgang sei nur für die Abgeordneten der Rechten reserviert, und zwei Tage vorher sei durch einen Erlaß des Reichstagspräsidenten angeordnet worden, daß niemand ohne Begleitung eines Abgeordneten diesen Wandelgang betreten dürfe.
Dr. Klotz habe Schmähschriften gegen die NSDAP. geschrieben, die kostenlos verbreitet, also sicherlich von anderer Seite bezahlt worden seien. Er, Straffer, habe ge
rufen: „Das ist ja dieser Bursche, der die Schmähschriften geschrieben hat. Das ist dieser Kerl, der wegen Unterschlagung aus der Partei entfernt werden mußte und der auch ein paarmal im Irrenhaus vorübergehend eine Gastrolle gegeben hat." Berührt habe er Herrn Klotz nicht. Nach Pressemeldungen solle er im Aeltestenrat gesagt haben, haben, es sei schade, daß Klotz nicht totgeschlagen worden sei. Das entspreche nicht den Tatsachen.
Abg. Straffer wendet sich auch gegen die Auffassung, als hätte er sich nach der Sitzung des Aeltestenrats seiner Verhaftung entzogen. Als er nach der Aeltestenrats- sitzung aus der Tür herausgetreten sei, habe er draußen auch Kriminalbeamte gesehen. Aber keiner habe sich an ihn gewendet. Er müsse also dagegen protestieren, wenn es in der Presse so dargestellt werde, als habe er gestern entwischen wollen.
Der Verteidiger, Abg. Dr. Frank II, beantragt dann,
das Verfahren gegen Straffer einzustellen.
Der erste Zeuge, ein Reichstagsbeamter, bekundet, daß er beim Eintritt in die Wandelhalle mit Klotz und einem Kollegen von nationalsozialistischen Abgeordneten umringt worden wäre. Man habe gerufen: „Klotz, raus! Raus mit dem Schweinehund!" Es sei nicht wahr, daß Klotz aus den Boden geworfen und getreten worden ist. Er habe auch nicht gesehen, daß Straffer Klotz geschlagen habe.
Der Staatsanwalt beantragte gegen Heines und Stegmann wegen tätlicher Beleidigung vier Monate Gefängnis, gegen Weitzel zwei Monate Gefängnis und gegen Straffer wegen wörtlicher Beleidigung 100 RM. Geldstrafe.
Rechtsanwalt Dr. Frank II
betont, daß sich die Angeklagten nicht im entferntesten bewußt seien, irgendwie im Rahmen eines „politischen" Vorkommnisses gehandelt zu haben. Ihre Handlung sei nicht auf politische Meinungsverschiedenheiten zurückzuführen. Dazu sei schon die Ebene, auf der sich Herr Klotz mit seinen Veröffentlichungen bewege, viel zu tief. Man könne sich die Strafanträge in ihrer ganzen unermeßlichen Höhe nur vorstellen als eine offensichtliche Folge der sensationellen Aufmachung dieses ganzen Falles. Der Verteidiger beantragt, das Verfahren gegen Straffer einzustellen.
Rechtsanwalt Karpenstein spricht von einem
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Auch eine Pfingstbetrachtung.
Vor zwei Tagen stürmten in Berlin eine Horde von Kommunisten ein nationalsozialistisches Lokal und eröffnete ein Schnellfeuer gegen die dort sitzenden Gäste. Ein Arbeiter wurde getötet, zwei Männer und zwei Frauen schwer verletzt. Es handelt sich um 40—50jährige Arbeiter und Frauen, die dort in Ruhe ihr Glas Bier tranken und unerwartet marxistischen Mordkugeln zum Opfer fielen. Man kann die deutsche Presfe durchblättern und wird bestenfalls eine 2- bis 3-Zeilen-Notiz über diese ungeheure Tat finden.
In Amerika wird die Leiche des Kindes von Lindbergh gefunden. Ein erschütternder Fall, bei dem wir das Leid der Eltern beklagen, von dem sie betroffen sind. Die deutsche Presse bringt zum Teil auf der ersten Seite spaltenlange Berichte mit grausigen Einzelheiten.
In Berlin provoziert im Restaurant ein wegen Unterschlagung aus der Partei hinausgeworfener Verleumder einige nationalsozialistische Abgeordnete und erhält dafür einige Ohrfeigen. Zuv gleichen Zeit bricht im Plenum des Reichstages das Kabinett Brüning langsam auseinander und die einzelnen Minister sehen bereits ihre letzten Hoffnungen schwinden. Herr Dr. Weiß, der jüdische Vizepräsident Berlins, den eine kleine Mordtat in Berlin scheinbar nicht weiter erschüttert, sieht zusammen mit dem Reichstagspräsidenten Löbe seine große Stunde für gekommen an. In wenigen Minuten ist aus diesem an sich harmlosen Vorfall eine Staatsaktion geworden, der Reichstag wird gestürmt, die Sitzung aufgehoben — das Kabinett ist gerettet.
Das bilden sie sich jedenfalls ein, aber es ist Pfingsten, die Zeit des wiedererwachenden Geistes, die Zeit neuen Lebens und neuen Bekennens. Und da sieht man etwas tiefer, und weiß, daß selbst ein so grober Klotz wie dieser, den schwankenden Bau des Reichskabinetts nicht mehr zu stützen vermag. Eine Galgenfrist hat das Reichskabinett für sich erreicht, und wenn nach einigen Tggen die Ohrfeigensensation abgeflaut sein wird, wird man allen Galgenhumor gebrauchen müssen, um nicht zugeben zu müssen, wer denn nun eigentlich über den Klotz gestolpert ist. Oder glaubt wirklich jemand, daß man den Ausbruch der Nation, die deutsche Freiheitsbewegung mit einigen taktischen Manövern, oder anders ausgedrückt, mit dem jüdischen Polizeipräsidenten Dr. Weiß und einer halben Hundertschaft Schupo aushalten kann?
D>.r Reichswehrminister ist bereits gestolpert, und zwar über das SA.-Verbot, der Reichsinnenminister wird wohl bald folgen, denn ihn hält nur noch die Sorge des Reichskanzlers, die äußere Fassade des Reichskabinetts zu sichern. Der Reichsfinanzminister wird jetzt durch die Frühlingslande Liehen und ungeahnte Gelder sich pumpen
wollen. Er wird sie nicht bekommen und wird ebenfalls stolpern. — —
Das Reichskabinett hätte in Schönheit sterben können. Dann hätten wir ihm einen Stein gesetzt, mit Efeu umsponnen und einer schönen Inschrift darauf. -Lier ruht
das Frontsolbaten-Kabinett!" So aber splittert einer nach dem anderen ab, erst Warm- bold, dann Groener und dann die anderen. Alles Splitter. Wir werden dem Kabinett nur einen Klotz setzen können. Fürwahr ein klotziger. Fall! »—art.
Sammelsurium von Anschuldigungen, die in deft Schriften von Klotz zu finden seien. In den Bro« schüren des Herrn Klotz würden führende Persöm, lichkeiten in der NSDAP. beschuldigt und difscu miert. Diese eigenartige journalistische Tätigkeit des Herrn Klotz, die schon zahlreiche Privatklagert zur Folge gehabt habe, sei in der Tat dazu ange-s tan, größte Erregung in der nationalsozialistisches Partei auszulösen.
Es folgen dann noch längere Auseinandersetzung gen zwischen dem Rechtsanwalt Frank 2 und deins Oberstaatsanwalt. Als Rechtsanwalt Frank'2 die Handlungsweise der Angeklagten als eine gerecht«! deutsche Sühne für Verleumdungen nennt und er-« klärt, die Zeit sei vorüber, in der die größte; deutsche Partei sich zum Objekt infamer Verleumd düngen hergebe, kommen aus dem ZuhörerraunH lebhafte Bravo-Rufe. Dann erhalten die Ange-H klagten das letzte Wort. Der Angeklagte Heines verwahrt sich gegen den Vorwurf, daß er die Un-i Wahrheit gesagt habe. Er erklärt zum Schluß:
,Zch bekenne mich zu meiner Tat und glaube, daß die Ohrfeigen dem Herrn Klotz für die Schmähungen gegen unsere Führer sehr gut ge« tan haben."
Von den Zuhörern werden diese Worte mif stürmischen Bravo-Rufen aufgenommen. Der Borg sitzende, der gegen die eisten Bravo-Rufe nichts unternommen hatte, läßt nunmehr den Zuhörer-! räum räumen und erklärt, er könne sich diesg Kundgebungen nicht länger gefallen lassen. Nach-! dem auch die Angeklagten Stegmann und Weitzel! erklärt hatten, daß sie ihre Handlungsweise nicht bedauerten, sondern in der gleichen Weise jede Schmähung ihrer Partei sühnen würden, und nach kurzen Ausführungen Gregor Strassers gegen die infame Pressehetze erklärt der Nebenkläger Dr. Klotz, die Drohungen der Angeklagten würden ihü nicht davon abbringen, nach wie vor die Führer der Nationalsozialisten zu verleumden. Das Gericht zieht sich dann zur Beratung zurück.
Nach einhalbstündiger Beratung verkündet der Vorsitzende des Schnellschöffengerichts, Land« gerichtsdirektor Dr, Masur
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Der Angeklagte Strasser wird steige-, sprachen.
Die Angeklagten Heines, Stegmanns und Weitzel werden wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zw je drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Die Kosten tragen, soweit Verurteilung er< folgt ist, die Angeklagten. Soweit Freisprechung erfolgt ist, sollen sie der Staatskasse zur Last« Das Gericht hat beschlossen, die Angeklagtes sofort aus der Haft zu entlassen.
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Wie wir hören, werden die von dem Schnelle Schöffengericht verurteilten Neichstagsabgeordne» ten Heines, Stegmann und Weitzel gegen das Urteil Berufung einlegen.