Ausgabe 
(14.5.1932) Nr. 100
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Verlagsort Bremen. Herausgeber Kurt Thiele. Verlag: Bremer Nationalsozialistische Zeitung, Kurt Thiele. Geschäftsstelle und Redaktion: Papenstr. 15. Sprechstunden der Redaktion: Montag bis Freitag von 17 bis 19 Uhr.—Fernsprecher Domsheide 25878.

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Berlin, 13. Mai. Das Schnellfchöffenge- richtsverfahren gegen die vier nationalsozia­listischen Reichstagsabgeordneten wurde um 1i/z Uhr von Landgerichtsdirektor Dr.Masur eröffnet.

Abgeordneter Heines

erklärte Lei seiner Vernehmung, daß er ohne weiteres zugebe, Dr. Klotz eine Ohr­feige gegeben zu haben, nachdem dieser ihn unglaublich beleidigt habe. Als er in den Restaurationsraum gekommen fei, um sich eine Zigarette zu holen, habe er an einem Tisch Dr. Klotz sitzen sehen, der ihm zuge­rufen habe: „Auch so ein Schwein!" Er, Heines, sei dann auf ihn losgegangen und habe ihn angeschrien: „Du bist ja der

Bursche, der ja auch die Broschüre geschrie­ben hat." Gleichzeitig habe er Dr. Klotz eine Ohrfeige gegeben. Darauf sei er sofort wieder in den Plenarsaal gegangen und habe von den Vorgängen im Wandelgang über­haupt nichts bemerkt.

Der Abgeordnete Stegmann sagte aus, daß er im Restaurant gesehen habe, wie von einem einarmigen Kriegsbeschädigten

ein Stuhl nach Heines geworfen

worden sei. Er sei seinem Fraktionskollegen Heines zur Hilfe geeilt und habe Klotz eine Ohrfeige gegeben. Der Abg. Weitzel be­kundete, daß ihm im Restaurant ein Stuhl ans Bein geworfen worden wäre. Er habe noch heute eine klaffende Wunde am Schien­bein. Er sei dann von Kellnern hinausge­drängt worden und sei in den Wandelgang gegangen. Als dort plötzlich Dr. Klotz er­schien, sei ein wüstes Durcheinander ent­standen. In der Annahme, daß ihm Dr. Klotz einen Stuhl ans Bein geworfen hätte, habe er Klotz drei bis vier klatschende Ohr­feigen gegeben.

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erklärte, er habe von dem Vorgang in dem Restaurant überhaupt nichts gewußt Daß Dr. Klotz in den Wandelgang der National­sozialisten gekommen sei, habe er als eine grobe Provokation empfunden, denn dieser Wandelgang sei nur für die Abgeordneten der Rechten reserviert, und zwei Tage vorher sei durch einen Erlaß des Reichstagspräsi­denten angeordnet worden, daß niemand ohne Begleitung eines Abgeordneten diesen Wandelgang betreten dürfe.

Dr. Klotz habe Schmähschriften gegen die NSDAP. geschrieben, die kostenlos verbrei­tet, also sicherlich von anderer Seite be­zahlt worden seien. Er, Straffer, habe ge­

rufen: „Das ist ja dieser Bursche, der die Schmähschriften geschrieben hat. Das ist dieser Kerl, der wegen Unterschlagung aus der Partei entfernt werden mußte und der auch ein paarmal im Irrenhaus vorüber­gehend eine Gastrolle gegeben hat." Berührt habe er Herrn Klotz nicht. Nach Pressemel­dungen solle er im Aeltestenrat gesagt haben, haben, es sei schade, daß Klotz nicht totge­schlagen worden sei. Das entspreche nicht den Tatsachen.

Abg. Straffer wendet sich auch gegen die Auffassung, als hätte er sich nach der Sitzung des Aeltestenrats seiner Verhaftung entzogen. Als er nach der Aeltestenrats- sitzung aus der Tür herausgetreten sei, habe er draußen auch Kriminalbeamte gesehen. Aber keiner habe sich an ihn gewendet. Er müsse also dagegen protestieren, wenn es in der Presse so dargestellt werde, als habe er gestern entwischen wollen.

Der Verteidiger, Abg. Dr. Frank II, be­antragt dann,

das Verfahren gegen Straffer einzustellen.

Der erste Zeuge, ein Reichstagsbeamter, bekundet, daß er beim Eintritt in die Wan­delhalle mit Klotz und einem Kollegen von nationalsozialistischen Abgeordneten umringt worden wäre. Man habe gerufen: „Klotz, raus! Raus mit dem Schweinehund!" Es sei nicht wahr, daß Klotz aus den Boden geworfen und getreten worden ist. Er habe auch nicht gesehen, daß Straffer Klotz ge­schlagen habe.

Der Staatsanwalt beantragte gegen Hei­nes und Stegmann wegen tätlicher Beleidi­gung vier Monate Gefängnis, gegen Weitzel zwei Monate Gefängnis und gegen Straffer wegen wörtlicher Beleidigung 100 RM. Geld­strafe.

Rechtsanwalt Dr. Frank II

betont, daß sich die Angeklagten nicht im entferntesten bewußt seien, irgendwie im Rahmen eines „politischen" Vorkommnisses gehandelt zu haben. Ihre Handlung sei nicht auf politische Meinungsverschiedenheiten zu­rückzuführen. Dazu sei schon die Ebene, auf der sich Herr Klotz mit seinen Veröffent­lichungen bewege, viel zu tief. Man könne sich die Strafanträge in ihrer ganzen un­ermeßlichen Höhe nur vorstellen als eine offensichtliche Folge der sensationellen Auf­machung dieses ganzen Falles. Der Ver­teidiger beantragt, das Verfahren gegen Straffer einzustellen.

Rechtsanwalt Karpenstein spricht von einem

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Auch eine Pfingstbetrachtung.

Vor zwei Tagen stürmten in Berlin eine Horde von Kommunisten ein nationalsozia­listisches Lokal und eröffnete ein Schnell­feuer gegen die dort sitzenden Gäste. Ein Arbeiter wurde getötet, zwei Männer und zwei Frauen schwer verletzt. Es handelt sich um 40—50jährige Arbeiter und Frauen, die dort in Ruhe ihr Glas Bier tranken und unerwartet marxistischen Mordkugeln zum Opfer fielen. Man kann die deutsche Presfe durchblättern und wird bestenfalls eine 2- bis 3-Zeilen-Notiz über diese ungeheure Tat finden.

In Amerika wird die Leiche des Kindes von Lindbergh gefunden. Ein erschütternder Fall, bei dem wir das Leid der Eltern be­klagen, von dem sie betroffen sind. Die deutsche Presse bringt zum Teil auf der ersten Seite spaltenlange Berichte mit grau­sigen Einzelheiten.

In Berlin provoziert im Restaurant ein wegen Unterschlagung aus der Partei hin­ausgeworfener Verleumder einige national­sozialistische Abgeordnete und erhält dafür einige Ohrfeigen. Zuv gleichen Zeit bricht im Plenum des Reichstages das Kabinett Brüning langsam auseinander und die ein­zelnen Minister sehen bereits ihre letzten Hoffnungen schwinden. Herr Dr. Weiß, der jüdische Vizepräsident Berlins, den eine kleine Mordtat in Berlin scheinbar nicht wei­ter erschüttert, sieht zusammen mit dem Reichstagspräsidenten Löbe seine große Stunde für gekommen an. In wenigen Mi­nuten ist aus diesem an sich harmlosen Vor­fall eine Staatsaktion geworden, der Reichs­tag wird gestürmt, die Sitzung aufgehoben — das Kabinett ist gerettet.

Das bilden sie sich jedenfalls ein, aber es ist Pfingsten, die Zeit des wiedererwachenden Geistes, die Zeit neuen Lebens und neuen Bekennens. Und da sieht man etwas tiefer, und weiß, daß selbst ein so grober Klotz wie dieser, den schwankenden Bau des Reichs­kabinetts nicht mehr zu stützen vermag. Eine Galgenfrist hat das Reichskabinett für sich erreicht, und wenn nach einigen Tggen die Ohrfeigensensation abgeflaut sein wird, wird man allen Galgenhumor gebrauchen müssen, um nicht zugeben zu müssen, wer denn nun eigentlich über den Klotz gestolpert ist. Oder glaubt wirklich jemand, daß man den Ausbruch der Nation, die deutsche Freiheits­bewegung mit einigen taktischen Manövern, oder anders ausgedrückt, mit dem jüdischen Polizeipräsidenten Dr. Weiß und einer hal­ben Hundertschaft Schupo aushalten kann?

D>.r Reichswehrminister ist bereits gestol­pert, und zwar über das SA.-Verbot, der Reichsinnenminister wird wohl bald folgen, denn ihn hält nur noch die Sorge des Reichskanzlers, die äußere Fassade des Reichskabinetts zu sichern. Der Reichsfinanz­minister wird jetzt durch die Frühlingslande Liehen und ungeahnte Gelder sich pumpen

wollen. Er wird sie nicht bekommen und wird ebenfalls stolpern. — —

Das Reichskabinett hätte in Schönheit sterben können. Dann hätten wir ihm einen Stein gesetzt, mit Efeu umsponnen und einer schönen Inschrift darauf. -Lier ruht

das Frontsolbaten-Kabinett!" So aber split­tert einer nach dem anderen ab, erst Warm- bold, dann Groener und dann die anderen. Alles Splitter. Wir werden dem Kabinett nur einen Klotz setzen können. Fürwahr ein klotziger. Fall! »—art.

Sammelsurium von Anschuldigungen, die in deft Schriften von Klotz zu finden seien. In den Bro« schüren des Herrn Klotz würden führende Persöm, lichkeiten in der NSDAP. beschuldigt und difscu miert. Diese eigenartige journalistische Tätigkeit des Herrn Klotz, die schon zahlreiche Privatklagert zur Folge gehabt habe, sei in der Tat dazu ange-s tan, größte Erregung in der nationalsozialistisches Partei auszulösen.

Es folgen dann noch längere Auseinandersetzung gen zwischen dem Rechtsanwalt Frank 2 und deins Oberstaatsanwalt. Als Rechtsanwalt Frank'2 die Handlungsweise der Angeklagten als eine gerecht«! deutsche Sühne für Verleumdungen nennt und er-« klärt, die Zeit sei vorüber, in der die größte; deutsche Partei sich zum Objekt infamer Verleumd düngen hergebe, kommen aus dem ZuhörerraunH lebhafte Bravo-Rufe. Dann erhalten die Ange-H klagten das letzte Wort. Der Angeklagte Heines verwahrt sich gegen den Vorwurf, daß er die Un-i Wahrheit gesagt habe. Er erklärt zum Schluß:

,Zch bekenne mich zu meiner Tat und glaube, daß die Ohrfeigen dem Herrn Klotz für die Schmähungen gegen unsere Führer sehr gut ge« tan haben."

Von den Zuhörern werden diese Worte mif stürmischen Bravo-Rufen aufgenommen. Der Borg sitzende, der gegen die eisten Bravo-Rufe nichts unternommen hatte, läßt nunmehr den Zuhörer-! räum räumen und erklärt, er könne sich diesg Kundgebungen nicht länger gefallen lassen. Nach-! dem auch die Angeklagten Stegmann und Weitzel! erklärt hatten, daß sie ihre Handlungsweise nicht bedauerten, sondern in der gleichen Weise jede Schmähung ihrer Partei sühnen würden, und nach kurzen Ausführungen Gregor Strassers gegen die infame Pressehetze erklärt der Nebenkläger Dr. Klotz, die Drohungen der Angeklagten würden ihü nicht davon abbringen, nach wie vor die Führer der Nationalsozialisten zu verleumden. Das Ge­richt zieht sich dann zur Beratung zurück.

Nach einhalbstündiger Beratung verkündet der Vorsitzende des Schnellschöffengerichts, Land« gerichtsdirektor Dr, Masur

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Der Angeklagte Strasser wird steige-, sprachen.

Die Angeklagten Heines, Stegmanns und Weitzel werden wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zw je drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Kosten tragen, soweit Verurteilung er< folgt ist, die Angeklagten. Soweit Freisprechung erfolgt ist, sollen sie der Staatskasse zur Last« Das Gericht hat beschlossen, die Angeklagtes sofort aus der Haft zu entlassen.

*

Wie wir hören, werden die von dem Schnelle Schöffengericht verurteilten Neichstagsabgeordne» ten Heines, Stegmann und Weitzel gegen das Ur­teil Berufung einlegen.