Ausgabe 
(27.4.1932) Nr. 86
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Verlagsort Bremen. Herausgeber Kurt Thiele. Verlag: Bremer Die BNZ erscheint jeden Werktag u. kostet RM 1.90 frei Haus, Nationalsozialistische Zeitung, Kurt Thiele. Geschäftsstelle und durch die Post zuzügl. 36 Pfg. Bestellgeld. Der Bezugspreis ist im Redaktion: Papenstr. 15. Sprechstunden der Redaktion: Montag Voraus zahlbar. Bei Betriebsstörung, Streik, Verbo , Aussperrung bis Freitag von 17 bis 19 Uhr. — Fernsprecher Domsheide 25878. usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Rückzahl. des Bezugpr.

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'Genf, 26. April. Ueber die heutige erste gemeinsame Zusammenkunft zwischen Mac­donald, Stimson und Brüning in der Villa des amerikanischen Staatssekretärs ist don englischer Seite eine halbamtliche Mitteilung verbreitet worden, derzufolge die Abrüstungs­frage behandelt und der Inhalt der Unter­redung dem französischen Ministerpräsiden­ten Tardieu und dem italienischen Außenmi­nister Grandi übermittelt worden ist. Tar­dieu hat den endgültigen Zeitpunkt seines Eintreffens in Genf noch nicht bestimmt, wird jedoch für Freitag vormittag in G.enf- erwartet.

Ueber den Inhalt der streng geheimgehal­tenen Rede wird in englischen und amerika­nischen Kreisen folgende Mitteilung gemacht: (Dann war die Rede also nicht geheim und wenn doch, warum unterrichtet Brüning nicht die deutsche Presse?)

In dieser „geheimen" Unterredung hat Stimson mit großem Nachdruck hervorgeho­ben, daß die Abrüstungskonferenz zu einem erfolgreichen Ausgang nur dann gelangen könne, wenn die deutsche und französische Regierung zu einer Uebereinstimmung in den grundsätzlichen Abrüstungsfragen ge­langen. Den gleichen Standpunkt hat der englische Ministerpräsident Macdonald ein­genommen. Es müssen jetzt praktische Metho­den gefunden werden und praktische Ver­handlungsgrundlagen, um so schnell wie möglich zu wirklichen Ergebnissen zu ge­langen.

Man gebe sich einmal die Mühe und lese diese inhaltslosen Sätze noch einmal kritisch durch, um zu der Ueberzeugung zu kommen, daß es kaum möglich ist,

noch banaler und noch nichtssagender über das Abrüstungsproblem zu sprechen.

Natürlich müßte eine Uebereinstimmung in den Abrüstungssragen gesunden werden und natürlich braucht man praktische Methoden. Da aber das eine nicht möglich, wird auch das andere nicht kommen und so stellt diese Abrüstungskonferenz praktisch nichts weiter dar, als eine unnütze Verplemperung von Steuergeldern, die für bester« Zwecke verwandt werden könnten.

Herr Stimson soll dann weiter „vertraulich" mitgeteilt haben, daß die Vereinigten Staaten an der europäischen Abrüstungsfrage nicht interessiert seien. Da ihre Lösung jedoch von entscheidender Bedeutung für die Ueberwindung der Weltwirt­schaftskrise wäre, würden sie an dieser Frage mit allen Kräften mitwirken. Auch dieser Satz trägt mindestens einen Widerspruch in sich und beweist uns, daß bei allen diesen Konferenzen nicht Ent­scheidungen getroffen, sondern schöne Worte ge­wechselt werden, während Herr Tardieu, früher war es Herr Briand, seine Politischen Geschäfte erfolgreich betreibt.

Andere ausländische Quellen — die deutsche Presse wird scheinbar grundsätzlich nicht infor­miert — wissen davon zu berichten, daß man in Genf

plötzlich die Gleichberechtigung Deutschlands entdeckt

habe und daß dieses Problem eine Frage des Rechts und der Gerechtigkeit sei. Immerhin ist diese Erkenntnis eine nicht unbedeutende Leistung europäischer Staatsmänner, für die es sich lohnt, auf Kosten des Volkes wochenlange Reisen nach Genf zu unternehmen. Nur nützen sie leider Deutschland nichts, da nicht einmal Litauen oder Polen, geschweige denn Frankreich, England oder Amerika bereit sind, aus dieser uns schon immer geläufigen Erkenntnis die Konsequenzen zu ziehen.

Man betrügt sich selbst, wenn man glaubt, Außenpolitik mit solchen Phrasen treiben zu kön­nen. In der Außenpolitik entscheidet

nur die Stärke und Geschicklichkeit des einzel­nen Gegners,

der Bündniswert und die charakterliche Kraft der Nation, die er einzusetzen vermag, also Momente und Faktoren, mit denen Herr Brüning nichts anzufangen weiß.

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Paris, 27. April. Wie am Dienstagabend amtlich bestätigt wird, reist Tardieu am Donnerstag aus Belsort nach seiner Wahl- rede nach Gens ab, um dort persönliche Ver­handlungen mit Brüning und Stimson zu führen.

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Die Rückwirkungen der Landtagswahlen auf Frankreich.

London, 27. April. Der Pariser Korre­spondent der „Times" schreibt in einer Be­trachtung- über die Rückwirkungen der deut­schen Wahlen auf Frankreich, man halte es in Paris für notwendig, daß vollständige Klarheit über die Stellung Brünings her­beigeführt werde, da sonst in den gegen­wärtigen Verhandlungen keine Fortschritte erzielt werden könnten, ganz zu schweigen von den neuen Fragen, die nach den fran­zösischen Wahlen aufgeworfen würden. An­gesichts der Tatsache, daß in Deutschland eine vollständige Aenderung der personellen Besetzung und der Methoden, ja sogar der Politik und Regierungsform eintreten könne, glaube man in Paris, daß es für Brüning schwer sein werde,irgendwelche Abmachungen im Namen Deutschlands einzugehen oder für Frankreich,, derartige Abmachungen anzu­nehmen.

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, Von Rechtsanwalt Dr. R. Neubert-Berlin kvird uns die nachstehende, äußerst scharf­sinnige staatsrechtliche Studie zur Verfügung tzestelltr

Nach der Preußischen Verfassung wählt der Landtag den Ministerpräsidenten, der seinerseits die übrigen Minister ernennt. (Art. 45.)

Zu ihrer Amtsführung bedürfen das Staatsministerium als solches und jeder einzelne Staatsminister „des Vertrauens des Volkes, das dieses durch den Landtag bekundet".

Die Entziehung des Vertrauens erfolgt in Namentlicher Abstimmung durch Beschluß des Landtages, wenn ihm mindestens die Hälfte der Abgeordneten zustimmt, aus denen der Landtag zur Zeit seiner Abstimmung besteht. Im Falle der Vertrauensentziehung müssen die betroffenen Minister zurücktreten. Der Ministerpräsident kann jedoch statt dessen die Auflösung des Landtages bei einem Drei­männerausschuß beantragen, der aus ihm selbst und dem Präsidenten des Landtags und des Stäatsrats besteht (Art. 14); seine Rücktrittspflicht tritt erst ein, wenn ein sol­cher Antrag nicht gestellt oder im Dreimän­nerausschuß abgelehnt wird. (Art. 57.) Tritt das Staatsministerium in seiner Gesamtheit zurück, so führen die zurückgetretenen Mi­nister die laufenden Geschäfte bis zur Ileber- nabme durch die neuen Minister weiter (Art. 59.)

In welcher Weise der Landtag den Mi­nisterpräsidenten wählt, läßt die Preu­ßische Verfassung offen.

^ Nack> der alten Geschäftsordnung des Land­tags wurde Ministerpräsident, wer im ersten Wahlgang im Landtage die absolute Mehr­heit der Stimmen oder, falls eine solche Mehrheit nicht zustandekam, wer in einer Stichwahl die relative Mehrheit erhielt.

Da sich voraussehen ließ, daß nach dieser Bestimmung der Nationalsozialismus den künftigen Preußischen Ministerpräsidenten benennen würde, haben die Parteien des bisherigen Regierungssystems in letzter Angst bekanntlich am 12. April die Geschäftsord­nung dahin geändert, daß ein Ministerpräsi­dent nur mit absoluter Mehrheit gewählt werden dürfte; die Absicht ging dabei dahin, Las jetzige Kabinett Braun-Severing auch nach Entziehung des Vertrauens seitens des neuen Landtages dadurch „als geschäfts- führendes Ministerium" dauernd am Ruder zu lassen, daß sich die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten mit absoluter Stimmen­mehrheit nicht erreichen läßt.

Diese Rechnung hat jedoch ein Loch, und zwar selbst dann, wenn sich eine Mehrheit für die Abänderung der Geschäftsordnung und Wiederherstellung der alten Wahlvor­schrift nicht finden sollte. Denn wenn auch Art. 22 es dem Landtage überläßt, die Mehrheitserfordernisse für Wählen durch seine Geschäftsordnung vorzuschreiben, so ist der Preußische Landtag gleichwohl nicht chlechthin souverän. Das Land Preußen st ein Glied des Reiches und Reichsrecht bricht Landesrecht. (Art. L3 RV.)

Art. 17 der Weimarer Verfassung bestimmt aberr

„Jedes Land muß eine freiheitliche Ver­fassung Haben. Dia Landesregierung be­

darf des Vertrauens der Volksvertretung." Diese Norm der Reichsverfassung erfor­dert, daß die Landesregierung nach den Grundsätzen demokratischer Staatsausjaftung

mit dem bei einer Neuwahl des Landtages, bekundeten Volkswillen in Einklang gebracht werden muß. Die Vorschriften über diel Regierungsbestellung müssen also so sein, daß das reichsverfassungsrechtlich erforderte Vertrauensverhältnis zwischen Regierung und Volksvertretung schnellstens hergestellt wird. '

Vorschriften, die die Durchsetzung dieses Grundsatzes von vornherein unmöglich ma-i chen oder auch nur erschweren, sind mit der Reichsverfassung nicht vereinbar und daher nichtig.

Der Beschluß des alten Landtages voM 12. April war aber bestimmt und geeignet, diese Grundvorschrift der Reichsverfassung zu beseitigen. Aus diesem Grunde wurde die alte, jedem demokratischen Wahlakt, det> der Erwählung einer Einzelperson gilt, be-e grifflich eigentümliche Vorschrift beseitigt,' daß im zweiten Wahlgang relative Stim­menmehrheit entscheidet, wenn der erstg Wahlgang keine Entscheidung bringt.

In allen Kulturstaaten finden wir Liefert Grundsatz wieder, sobald Personen, nicht Listen gewählt werden, auch in Deutschland im Wahlgesetz für die Reichspräsidentschaft; selbst im Preußen des Dreiklassenwahlrechts galt dieser selbstverständliche Wahlmodus; nur Neu-Preußen weiß es besser, wie immer. Eine Wahlvorschrift, die eine Wahl unmög-i lich macht, weil sie nicht erfüllbare Voraus^ setzungen aufstellt, ist staatsrechtlicher Um sinn.

Ergeht sie zudem in der Absicht, den Eim klang zwischen dem in der Landtagswahl be< kündeten Volkswillen und der Regierung^ führung zu vereiteln, so ist sie wegen Ver­stoßes gegen Art. 17 der Reichsverfassunz ohrte rechtliche Bedeutung.

Der Landtag ist daher als befugt aw zusehen, falls im ersten Wahlgang eiw. absolute Mehrheit für einen Kandidaten zur Ministerpräsidentschaft nicht zustande kommt, den Ministerpräsidenten in der Stichwahl des zweiten Wahlgangs mit relativer Mehrheit zu bestimmen. Der so bestellte Ministerpräsident würde der legale Erstminister Preußens sein; seine Amts-i Übernahme müßte erforderlichenfalls im Wege der Reichsexkutive des Art. 48 Abs.1! RV. erzwungen werden.

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Hamburg, 26. April. Die nationalsozia^ listische Bürgerschaftssraktion nimmt am Dienstag zu dem Ausgang der Wahlen in Hamburg Stellung und erklärt u. a.: „Eine Klärung der Regierungsverhältnisse hat die Neuwahl nicht erbracht. Der alte Senat befindet sich nach wie vor in der Minderheit. Hamburgs Bevölkerung aber hat der NS. DAP. den unmißverständlichen Auftrag zur Bildung eines neuen Senats erteilt. Diesem Auftrage wird sich die NSDAP., num mehr die stärkste Partei, nicht entziehen. Die Partei ist zur Führung der Regierungs-« geschäfte bereit und reicht ihre Hand allen Gruppen, die gewillt sind, gemeinsam am Wiederaufbau unserer Vaterstadt und damit Deutschlands LU arbeiten,"