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BerlvgSort Bremen Herausgeber: Kurt Thiele Verlag- Bremer Die BNH erscheint jeden Äerttng u kostet RM 1.90 frei Hau^. An-,eigenberechnung: hiesige die Iv^esp Nanp.-Zeile Nm 0.25 auS-
Rationalsözialistische Zeitung Kurt Thiele Geschäftsstelle und durch die Post quzügl M «fg. Bestellgeld. T>er Bezugspreis ist im warts Nm 0.30. im Textteil die 4gespalt. Textzeile Nm O.ttO. aus»
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B.-Nr. 900/32 geh.
Die Polizeikommission des Senats der Freien Hansestadt Bremen hat dem Verlag der „BNZ" folgenden Beschluß zugestellt:
Polizei - Direktion Zenrralvolizeistelle ^ den
Verlag der „Bremer Nationalsozialistischen Zeitung", z. Hd. des Herrn Kurt Thiele oder 45e^eier,
V r em en Papenstraße 15
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Die Polizeikommission des Senats
Bremen, den 1?. Februar 1932.
Auf Grund des Z 1, Absatz 1, Ziffer 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 (Neichsgesetzblatt 1 S. 79t und des Z 2, Absatz 2, Ziffer 2 der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten znr Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 10. August 1931 (Reichsgesetzblatt 1 S. 436) in Verbindung mit Z 12, Absatz 2 und 3, und 8 13 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. MSrz 1931 (Reichsgesetzblatt 1 S. 79) Und Ziffer 5 der Verordnung des Senats zvr Ausführung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (Bremisches Gesetzblatt S. 125) wird die in Bremen erscheinende „Bremer Nationalsozialistische Zeitung" (BNZ)" für die Dauer von vier Wochen, und zwar für die Zeit vom 13. Februar 1932 bis zum 11. März 1932 einschließlich verboten. Dieses Verbot Amfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder «Is ihr Ersatz anzusehen ist. ^
Gegen diesen Beschluß ist gemäß Z 13 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 Beschwerde zulässig. Diese ist bei der Polizeikommission des Senats (Rathaus) einzureichen. Die Beschwerde geizen das Verbot hat keine aufschiebende Wirkung.
Mit der Zustellung dieses Beschlusses und seiner Durchführung wird die Polizei- direktiou Bremen beauftragt.
Die „Bremer Nationalsozialistische Zei hält auf S. 1 einen Artikel unter der Neber Bombe platzt" uud auf S. 2 einen Artikel Bremen", in denen Ausführungen enthalten A 1, Absatz 1, Ziffer 2 der Verordnung des scher Ausschreitungen vom 28. März 1931 Verordnung des Reichspräsidenten vom 10.
Durch die in dem auf Seite 1 der Zei „Solauge es iu Bremen möglich
die Zerschlagung Deutschlands in einem
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tung" Nr. 33, vom 9. Februar 1932, ent- schrist „Volksentscheid in Bremen? Die unter der Ueberschrift „Gauleiter Röver in sind, deren Inhalt schwere Verstöße gegen Reichspräsidenten zur Bekämpfung politi- und Z 2, Absatz 2, Ziffer 2 der Zweiten August 1931 darstellt.
tung euthalteueu Artikel befindlichen Sätze ist, daß ein amtierender Bürgermeister für französische» Paueuropa amtlich Propaganda
Die Polizeidirektion:
gez. VS°. -PStrZ Polizeipräsident«
macht, solange wird sich die «ierwältigende Mehrheit der Bevölkerung auf unser» Seite stellen."
und
„Dazu war es notwendig, daß Herr Wenhold sich der Wechselreiterei schuldig machte, zusammen mit seinen Gehilsen falsche Bilanzen ausstellte und Beihilfe zum Konkursvergehen leistete. Das tollste an diesem Skandal aber ist die Tatsache, daß hier nicht ein eiUzelner Mann entgleiste, der einstmals mit Senator Böhmers die Finanzgeschäfte Bremens leitete, sondern daß sich fast das gesamte offizielle Bremen, Regierung, Staatsanwaltschaft, Handelskammer und Verwaltung der Bremer Sparkasse schützend vor Wenhold stellten" wird der Senat und ein Mitglied desselben beschimpft und böswillig verächtlich gemacht und zugleich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.
Durch die iu dem auf Seite 2 der Zeitung enthaltenen Artikel befindlichen Sätze „Schon Anfang Januar mußte der „Völkische Beobachter" darauf hinweisen, daß abermals separatistische Umtriebe im Gange sind und diese haben sich in der zentrumshörigen Presse fortgesetzt, ohne daß die Negierung Anlaß fand, einzugreifen. Statt dessen wird mit der Person des von uns verehrten Feldmarschalls von Hin» denburg ei« unerhörtes Geschäft gemacht, bei dem sich die Lente und die Presse, die den Manu einst aus das gemeinste beschimpften, besonders auszeichnen. Das ist die TakM von Brüning, der genan weiß, worauf es ankommt, der sich noch nie Sorgen gemacht hat um das Schicksal der 8 Millionen Arbeitslosen, oder um den Freitod von 29 009 Menschen, die nicht WUßteu, woher sie ihr Brot nehmen sollten.- wird der Reichskanzler als leitender Beamter des Staates beschimpft «nd böswillig verächtlich gemacht nnd zugleich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.
Die „Bremer Nationalsozialistische Zeitung" war bereits am 11. November 1931 von der Polizeikommission des Senats wegen Beschimpfung nnd böswilliger Verächt» lichungmachuug des Senats ernstlich verwarnt und am 29. November 1931 auf die Dauer von 3 Wochen verboten worden. Danach erschien es bei der Schwere der in den oben genannten Artikeln enthaltenen Beschimpfungen geboten, ein erneutes Verbot de» Zeitung, und zwar auf die Dauer vou 4 Wochen auszusprechen
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M. NGK SWS"GEUGÜSG«
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Stempel: Freie Hansestadt Bremen Polizeidirettum Z. St.
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Für die Richtigkeit: gez. K r u s e, Polizei^aupttluum
Druck: Karl Mckslmmm. BremP-.