f; rlRIk
Mi»r«Ii»r«Sr 1B I^kennls
l^iMocti, rs.verember 1831» limmer 188
«Ä0» »ttlLV SVlttt einen leieMen Kutonnks»»
sl5 e» von ÄLV Noekrett vV. Loedbels ruDürkUsni
o
KwMLMaüslEziMifckeMMns
parteiamtliches Organ öer bremer liMonalsorialNeri
Berlagsort Bremen. Herausgeber: Kurt Thiele Verlag: Bremer Die BNZ erscheint jeden Werktag u. kostet RM. 1,90 frei Haus, Anzeigenberechnung: hiesige die lOgesp, Nonp.-Zeile Rm. 0L5, aus-
Nationalsozialistische Zeitung, Kurt Thiele. Geschäftsstelle und durch die Post zuzügl. 36 Pfg. Bestellgeld. Der Bezugspreis ist im wärts Rm. 0,30, im Textteil die 4gespalt. Textzeile Rm. 0,80, aus-
Nedaktion: Papenstr. 18 Sprechstunden der Redaktion: Montag Voraus zahlbar. Bei Betriebsstörung, Streik, Verbot, Aussperrung wärts Rm. 1,—. Stellengesuche u. Familien-Anzeigen Rm. 0,10.
bis Freitag von 17 bis 19 Uhr. — Fernsprecher Domsheide 25878 usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Rückzahl. des Bezugspr. Kleine Anzeigen Rm. 0,15. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.
MSSSSSS——SS«8S --.- - > «
Me LK ßSLßgesMoÄwnS
veLeris!! 6er KeiÄrbsnnsrr un6 6er SAP. geri6»tsnolorir6i kertgertsllt - »Viekir6»er, rolier um6 gemeiner* Vorgehen 6er PIsrxirten - Voilrtiimvge 8e6>tkertjg«ng
nnrerer kbrrelirkampker in 6er
Mso ÄsML
Acht Tage hindurch haben unsere Verteidiger um das Schicksal von 12 SA.-Kame- raden gekämpft und mit ihnen hat die gesamte Parteigenossenschaft in Bremen und darüber hinaus die Mehrheit der bremischen Bevölkerung sich darum gesorgt, ob wieder eine Reihe von Nationalsozialisten mit Gefängnis bestraft würde, weil sie sich bei einem schwerbewaffneten Ueberfall ihrer Haut gewehrt haben. Wochenlang und besonders in den letzten Tagen durfte das bremische Regierungsblatt, die „Volkszeitung" abermals hetzen und lügen, durfte klare Zeugenaussagen in das Gegenteil um- fälschen und konnte mit Wonne in all dem Schmutz wühlen, den der Jude Rosenfeld um sich verbreitete. Wir haben geschwiegen und abgewartet, welches Urteil das Gericht fällen wird, hatten es auch nicht nötig, Tobsuchtsanfälle zu bekommen wie die „Volkszeitung", die z. B. über Pg. Dr. Freister folgendes schreibt:
„Die Rede des Nazianwalts war ein allerdings mißglückter Versuch, weniger überzeugend, als laut bis zum hysterischen Geschrei durch gemeine, grundlose Verdächtigungen des Reichsbanners und seiner Führung von den eigenen Verbrechen nicht nur des organisierten Mordes auf Neichsbannerangehorige, sondern auch der Begünstigung der Verbrecher durch Verhelfen zur Flucht, abzulenken!"
Wir halten diesem Geschrei nur das Urteil und vor allem die Urteilsbegründung entgegen und wir können wohl feststellen, daß sich seit langer Zeit keine Partei und keine Zeitung so rettungslos blamiert hat, wie in den letzten Tagen die „Volkszeitung". Wir bekommen tatsächlich Mitleid mit den Leuten und entschuldigen schon im voraus den Skandal und die Hetze, die nun gegen das bremische Gericht in Szene gesetzt werden wird und können uns nur nicht die Bemerkung sparen, daß die BNZ., wenn sie ähnliches sagen würde, mindestens auf drei Monate verboten würde. Nur zu einem Vor- wurf, den man erheben wird, können wir uns schon gleich äußern, nämlich zu dem, daß hier ein Klassengericht gegen die unterdrückte Arbeiterschaft ein Terrorurteil gesprochen hätte. Unter den Schöffen befand , sich nämlich ein Marxist und trotzdem konnte der Richter Dr. Schmincke feststellen, daß die Beschlüsse des Gerichts einstimmig und einhellig erfolgt wären.
Und nun zu dem Urteil selbst. Wir haben schon in unserer Ausgabe vom 10. November -i und von da ab immer wieder darauf hin- gewiesen, daß unsere SA.-Leute von einer würdigen Totengedenkfeier kommend, in absolut friedlicher Absicht zusammen mit ihren "Frauen und Freunden den Heimweg angetreten hatten, als sie, wie die Urteilsbegrün- . düng sagt, in „viehischer, roher und gemeiner Weise" von schwer bewaffneten Reichsbannerleuten und SAP.isten überfallen wurden. Gin Toter und 12 Schwer- i, verletzten waren die Folgen dieses Ueber- i! falles und als man dann von links in bell sonders niederträchtiger Weife versuchte, die
sen organisierten Mordüberfall des Reichsbanners umzulügen und wir uns dagegen wehrten, verbot man die BNZ. und verbot einige Tage später das Braunhemd in Bremen und kam mit diesem Verbot der Brüning'schen Notverordnung zuvor. Jetzt kommt nach achttägiger Verhandlung das bremische Gericht zu einer Darstellung der Vorgänge, die sich in allen wesentlichen Zügen mit unserer eigenen, schon am ersten Tage gegebenen Schilderung, deckt und unterstreicht ausdrücklich, daß unsere SA.-Leute in durchaus friedlicher Absicht auf dem Heimweg sich befanden und dann durch besondere Umstände in eine „Falle" im Wandrahm gelockt wurden, wo man sie dann von allen Seiten überfiel. Alle die schmutzigen Verdächtigungen über die Ermordung' Dockers durch einen SA.-Mann sind zusammengefallen und auch so mancher marxistischer Arbeiter wird jetzt begreifen, zu welch durchsichtigen Zwecken dieses Manöver in Szene gesetzt wurde, das selbst von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD., Herrn Theil, in der Bürgerschaftssitzung vorgeführt wurde.
Darüber hinaus aber halten wir es für besonders wichtig, daß das Gericht ausdrücklich die Feststellung von der Schuld der Drahtzieher und Hetzer trifft. Schon vor dem 9. November hatten wir den bremischen Senat aus die Folgen dieser Hetze aufmerksam gemacht und als sie dann eintraten, haben wir den Senat als mitverantwortlich bezeichnet und dafür eine Verwarnung erhalten. Heute gibt uns die Urteilsbegründung auch in diesem Abwehrkamps recht und wir können uns vorstellen, daß diese gerichtsnotorische Erkenntnis auch ihre parlamentarischen Folgen haben wird. Vielleicht erkennen jetzt doch gewisse Kreise in Bremen die Unhaltbarkeit ihrer Zusammenarbeit mit den Marxisten, denen zweifellos der Mörder Deckcrs bekannt ist und die sicher auch nicht ganz ohne Kenntnis von der Flucht des Hauptangeklagten Osterloh sind.
Für uns stand von vornherein fest, daß die Hetze der Volkszeitung, die vom Senat gestattet wurde, und die unsinnige Alarmie- rung des Reichsbanners, die an sich schon Landfriedensbruch war, die eigentliche Ursache der Ueberfätle abwehren und das darum die hierfür Verantwortlichen in erster Linie auf die Anklagebank gehören. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß auch diese Ansicht sich in der Urteilsbegründung wiederfindet.
Zu dem Bewußtsein, in unserem sachlichen und legalen Kampf wieder einmal gerichtlich anerkannt worden zu sein, kommt die Freude. daß unsere SA.-Kameraden ein ungetrübtes Weihnachtsfest begehen können, das für sie bereits einen so famosen Anfang genommen hat. Es drängt aber auch in dieser Stunde noch einmal, der Eltern und des Bruders Wilhelm Deckers zu gedenken, die neben dem schmerzlichen Verlust soviel Beschimpfungen und Verleumdungen haben ertragen müssen, von denen sie nun in aller Öffentlichkeit reingewaschen sind. War doch gegen den Bruder Deckers eine Gefängnisstrafe von acht Monaten beantragt, die zusammen mit all den anderen Strafanträgen gegen die SA. unter den Tisch gefallen ist. —art.
Nss ßkeirpILrkemIe viVeil
Am Dienstagabend, um 6,15 Uhr, verkündete der Vorsitzende Dr. Schminke folgendes Urteil:
Es wurden
sämtliche Angeklagten der NSDAP. freigesprochen.
Verurteilt wurden:
Masselmann zu 6 Monaten Gefängnis; Voigt zu 6 Monaten Gefängnis Prieser zu 4 Monaten Gefängnis;
Hahn zu 4 Monaten Gefängnis;
Meyer zu 4 Monaten Gefängnis; Bergenthal zu 4 Monaten Gefängnis wegen einfachen Landfriedensbruches. Osterloh zu 2 Jahren Gefängnis; Entclmann zu 1 Jahr Gefängnis; Langenbeck zu 1 Jahr Gefängnis.
Gegen Osterloh, der bereits zur Verhandlung nicht erschienen war, ergeht sofortiger Haftbefehl.
vie vLMSnÄuiW
In der Urteilsbegründung schilderte der Vorsitzende zunächst den Alarm des Reichsbanners, wie es sich das Bild der Verhandlung objektiv ergeben hat. Das Reichsbanner habe eine größere Menge Streifen ausgeschickt, die teils mit Rädern ausgerüstet waren, bei diesen Streifen habe ein Motorrad den Verbindungsdienst ausgeübt. Auffallend fei, daß die erste Streife zur Zeit wo die Totengedenkfeier im „Casino" beendet war, vom Volkshaus fortging. Auf die Nachricht, die sie von Polizeibeamten erhalten hätten: „Im Westen ist dicke Luft", hätten sich die Teilnehmer der Totengedenkfeier, die im Westen wohnten, in losem Zug nach Hause begeben. Für eine Angrifss- absicht der Nat.-Soz. hätten keine Gründe bestanden, sie hätten nur im Falle der Gefahr zusammen sein wollen. Die Gerüchte von Putschabsichten seien, das habe der Zeuge Stockhinger bekundet, selbst vom Führer des Reichsbanners nicht ernst genommen worden. Die Posten der SAP. vor dem Hause der Beamtenbank hätten zunächst keine Schlägerei feststellen können, dahingestellt könne bleiben, ob sich die SAP. auf die Straße begeben habe, um sich an der Schlägerei zu beteiligen. Von Anfang an sei das Reichsbanner dagewesen, das bezeuge die Aussage Masselmanns, ebenso daß zwischen der ersten und der zweiten Schlägerei nur ein kleiner Zeitraum bestanden hätte. Die Bewegung der Nat.-Soz. durch die Ellhornstraße sei der äußere Anlaß zur Schlägerei gewesen, der auseinanderge- zogene Zug hätte nach menschlichem Ermessen das erste Polizeiauto treffen müssen, sie taten es aber nicht, so hätte sich hinter der Polizei die Schlägerei weiter entwickelt. Des Zeugen Trints Aussage, die durch die Aussagen der Polizeibeamtcn bestätigt worden sei, besagte, daß die Gegend
voll von Reichsbannerleuten
gewesen sein. Es sei festgestellt, daß vom Streifenwagen zwar ein Wink nicht erfolgt sei, wohl aber hätte von der SA. in der Erregung eine Bewegung vom Polizeiauto aus, für Halten gehalten werden können. Die Nat.-Soz. seien dem Polizeiauto daraufhin gefolgt, sie seien in den Wandrahm eingebogen. Die Aussagen der Zeugen, sowohl der von den Nationalsozialisten wie von der Gegenseite hätten erwiesen, daß die
SA. keine Angriffsabsichten gehabt hätten. Bei den Widersprüchen in den
Zeugenaussagen hätte nur das bewertet werden können, was von Zeugen ausgesagt ist, die vom ruhigen Standpunkt aus sich dir Vorfälle angesehen haben.
Der Zeuge Lübben habe bekundet, daß einzelne Nationalsozialisten in ruhigem Schritt aus der Ellhornstraße kamen. Wer von den Nationalsozialisten zuerst geschlagen habe, sei nicht festgestellt, festgestellt sei aber, daß nach Aussage des Zeugen Straßburg die
SA. sich in höchster Bedrängnis
befunden hätten. Durch den Zeugen Lüne- burg hätten die Aussagen dieses Zeugen eine wesentliche Bestätigung gefunden. Die Jeu- gin Frau Bee habe von beiden Seiten Leute mit Windjacken kommen sehen. Sie habe weiter eine wüste Schlägerei gesehen, wo ein Mann in einer Windjacke einen Nationalsozialisten mit einer Luftpumpe bearbeitet habe. Auch die Zeugin Frau Hosf- mann habe ausgesagt, daß neue National- sozialisier: aus der Falkenftraße nicht gekommen seien.
Beim ersten Kamps seien nur wenig SA.- Leute beteiligt gewesen, bei diesem Zusam- mentreffen sei dann Decker gefallen. Dem leisen Rückzug des Reichsbanners habe das aktive Vorgehen der Nationalsozialisten ge- genübergestanden, das vom Willen diktiert war, durchzukommen. Die SA. habe keine Verpflichtung gehabt, zurückzugehen, als sie sich einer feindlichen Masse gegenüber sah. Bekannt setz daß die Loslösung vom Feind immer schwierig ist. (Ganz unsere Auffassung.) Die Nationalsozialisten hätten mit Recht annehmen dürfen, daß hinter ihnen auch Feinde waren. Sie waren ohne Angriffsabsichten, ebenso sei die Schlägerei ohne Verschulden der SA. begonnen. Es handele sich um eine einheitliche Handlung. Festgestellt ist, daß beim Unterbleiben des Rückzuges die Nationalsozialisten kein Verschulden treffe. Bei dieser Schlägerei sei ein Mensch ums Leben gekommen, das müsse man bei der Wertung der Vorgänge berücksichtigen. Auch im weiteren Verhalten der Na- tionalsozialisten müsse die
Schuldfrage verneint
werden.
Es unterliege keinem Zweifel, daß die SA. aus Notwehr gehandelt habe, auch sei die Notwehr nicht überschritten worden.
(Fortsetzung siehe Seite 4.)