Ausgabe 
(23.12.1931) Nr. 169
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Berlagsort Bremen. Herausgeber: Kurt Thiele Verlag: Bremer Die BNZ erscheint jeden Werktag u. kostet RM. 1,90 frei Haus, Anzeigenberechnung: hiesige die lOgesp, Nonp.-Zeile Rm. 0L5, aus-

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Acht Tage hindurch haben unsere Ver­teidiger um das Schicksal von 12 SA.-Kame- raden gekämpft und mit ihnen hat die ge­samte Parteigenossenschaft in Bremen und darüber hinaus die Mehrheit der bremischen Bevölkerung sich darum gesorgt, ob wieder eine Reihe von Nationalsozialisten mit Ge­fängnis bestraft würde, weil sie sich bei einem schwerbewaffneten Ueberfall ihrer Haut gewehrt haben. Wochenlang und be­sonders in den letzten Tagen durfte das bremische Regierungsblatt, die „Volkszei­tung" abermals hetzen und lügen, durfte klare Zeugenaussagen in das Gegenteil um- fälschen und konnte mit Wonne in all dem Schmutz wühlen, den der Jude Rosenfeld um sich verbreitete. Wir haben geschwiegen und abgewartet, welches Urteil das Gericht fällen wird, hatten es auch nicht nötig, Tob­suchtsanfälle zu bekommen wie die „Volks­zeitung", die z. B. über Pg. Dr. Freister folgendes schreibt:

„Die Rede des Nazianwalts war ein allerdings mißglückter Versuch, weniger überzeugend, als laut bis zum hysterischen Geschrei durch gemeine, grundlose Ver­dächtigungen des Reichsbanners und sei­ner Führung von den eigenen Verbrechen nicht nur des organisierten Mordes auf Neichsbannerangehorige, sondern auch der Begünstigung der Verbrecher durch Ver­helfen zur Flucht, abzulenken!"

Wir halten diesem Geschrei nur das Urteil und vor allem die Urteilsbegründung ent­gegen und wir können wohl feststellen, daß sich seit langer Zeit keine Partei und keine Zeitung so rettungslos blamiert hat, wie in den letzten Tagen die „Volkszeitung". Wir bekommen tatsächlich Mitleid mit den Leu­ten und entschuldigen schon im voraus den Skandal und die Hetze, die nun gegen das bremische Gericht in Szene gesetzt werden wird und können uns nur nicht die Bemer­kung sparen, daß die BNZ., wenn sie ähn­liches sagen würde, mindestens auf drei Mo­nate verboten würde. Nur zu einem Vor- wurf, den man erheben wird, können wir uns schon gleich äußern, nämlich zu dem, daß hier ein Klassengericht gegen die unter­drückte Arbeiterschaft ein Terrorurteil ge­sprochen hätte. Unter den Schöffen befand , sich nämlich ein Marxist und trotzdem konnte der Richter Dr. Schmincke feststellen, daß die Beschlüsse des Gerichts einstimmig und ein­hellig erfolgt wären.

Und nun zu dem Urteil selbst. Wir haben schon in unserer Ausgabe vom 10. November -i und von da ab immer wieder darauf hin- gewiesen, daß unsere SA.-Leute von einer würdigen Totengedenkfeier kommend, in ab­solut friedlicher Absicht zusammen mit ihren "Frauen und Freunden den Heimweg ange­treten hatten, als sie, wie die Urteilsbegrün- . düng sagt, in „viehischer, roher und ge­meiner Weise" von schwer bewaffneten Reichsbannerleuten und SAP.isten über­fallen wurden. Gin Toter und 12 Schwer- i, verletzten waren die Folgen dieses Ueber- i! falles und als man dann von links in be­ll sonders niederträchtiger Weife versuchte, die­

sen organisierten Mordüberfall des Reichs­banners umzulügen und wir uns dagegen wehrten, verbot man die BNZ. und verbot einige Tage später das Braunhemd in Bre­men und kam mit diesem Verbot der Brüning'schen Notverordnung zuvor. Jetzt kommt nach achttägiger Verhandlung das bremische Gericht zu einer Darstellung der Vorgänge, die sich in allen wesentlichen Zü­gen mit unserer eigenen, schon am ersten Tage gegebenen Schilderung, deckt und un­terstreicht ausdrücklich, daß unsere SA.-Leute in durchaus friedlicher Absicht auf dem Heimweg sich befanden und dann durch be­sondere Umstände in eine „Falle" im Wand­rahm gelockt wurden, wo man sie dann von allen Seiten überfiel. Alle die schmutzigen Verdächtigungen über die Ermordung' Dockers durch einen SA.-Mann sind zusam­mengefallen und auch so mancher mar­xistischer Arbeiter wird jetzt begreifen, zu welch durchsichtigen Zwecken dieses Manöver in Szene gesetzt wurde, das selbst von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD., Herrn Theil, in der Bürgerschaftssitzung vorgeführt wurde.

Darüber hinaus aber halten wir es für be­sonders wichtig, daß das Gericht ausdrück­lich die Feststellung von der Schuld der Drahtzieher und Hetzer trifft. Schon vor dem 9. November hatten wir den bremischen Senat aus die Folgen dieser Hetze aufmerk­sam gemacht und als sie dann eintraten, haben wir den Senat als mitverantwortlich bezeichnet und dafür eine Verwarnung er­halten. Heute gibt uns die Urteilsbegrün­dung auch in diesem Abwehrkamps recht und wir können uns vorstellen, daß diese gerichts­notorische Erkenntnis auch ihre parlamenta­rischen Folgen haben wird. Vielleicht erken­nen jetzt doch gewisse Kreise in Bremen die Unhaltbarkeit ihrer Zusammenarbeit mit den Marxisten, denen zweifellos der Mörder Deckcrs bekannt ist und die sicher auch nicht ganz ohne Kenntnis von der Flucht des Hauptangeklagten Osterloh sind.

Für uns stand von vornherein fest, daß die Hetze der Volkszeitung, die vom Senat gestattet wurde, und die unsinnige Alarmie- rung des Reichsbanners, die an sich schon Landfriedensbruch war, die eigentliche Ur­sache der Ueberfätle abwehren und das da­rum die hierfür Verantwortlichen in erster Linie auf die Anklagebank gehören. Wir stel­len mit Genugtuung fest, daß auch diese An­sicht sich in der Urteilsbegründung wiederfin­det.

Zu dem Bewußtsein, in unserem sachlichen und legalen Kampf wieder einmal gerichtlich anerkannt worden zu sein, kommt die Freu­de. daß unsere SA.-Kameraden ein unge­trübtes Weihnachtsfest begehen können, das für sie bereits einen so famosen Anfang ge­nommen hat. Es drängt aber auch in dieser Stunde noch einmal, der Eltern und des Bru­ders Wilhelm Deckers zu gedenken, die neben dem schmerzlichen Verlust soviel Beschimpfun­gen und Verleumdungen haben ertragen müssen, von denen sie nun in aller Öffent­lichkeit reingewaschen sind. War doch gegen den Bruder Deckers eine Gefängnisstrafe von acht Monaten beantragt, die zusammen mit all den anderen Strafanträgen gegen die SA. unter den Tisch gefallen ist. —art.

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Am Dienstagabend, um 6,15 Uhr, ver­kündete der Vorsitzende Dr. Schminke fol­gendes Urteil:

Es wurden

sämtliche Angeklagten der NSDAP. freigesprochen.

Verurteilt wurden:

Masselmann zu 6 Monaten Gefängnis; Voigt zu 6 Monaten Gefängnis Prieser zu 4 Monaten Gefängnis;

Hahn zu 4 Monaten Gefängnis;

Meyer zu 4 Monaten Gefängnis; Bergenthal zu 4 Monaten Gefängnis wegen einfachen Landfriedensbruches. Osterloh zu 2 Jahren Gefängnis; Entclmann zu 1 Jahr Gefängnis; Langenbeck zu 1 Jahr Gefängnis.

Gegen Osterloh, der bereits zur Verhand­lung nicht erschienen war, ergeht sofortiger Haftbefehl.

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In der Urteilsbegründung schilderte der Vorsitzende zunächst den Alarm des Reichs­banners, wie es sich das Bild der Verhand­lung objektiv ergeben hat. Das Reichs­banner habe eine größere Menge Streifen ausgeschickt, die teils mit Rädern ausgerüstet waren, bei diesen Streifen habe ein Motor­rad den Verbindungsdienst ausgeübt. Auf­fallend fei, daß die erste Streife zur Zeit wo die Totengedenkfeier im „Casino" be­endet war, vom Volkshaus fortging. Auf die Nachricht, die sie von Polizeibeamten er­halten hätten: „Im Westen ist dicke Luft", hätten sich die Teilnehmer der Totengedenk­feier, die im Westen wohnten, in losem Zug nach Hause begeben. Für eine Angrifss- absicht der Nat.-Soz. hätten keine Gründe bestanden, sie hätten nur im Falle der Ge­fahr zusammen sein wollen. Die Gerüchte von Putschabsichten seien, das habe der Zeuge Stockhinger bekundet, selbst vom Führer des Reichsbanners nicht ernst ge­nommen worden. Die Posten der SAP. vor dem Hause der Beamtenbank hätten zunächst keine Schlägerei feststellen können, dahin­gestellt könne bleiben, ob sich die SAP. auf die Straße begeben habe, um sich an der Schlägerei zu beteiligen. Von Anfang an sei das Reichsbanner dagewesen, das be­zeuge die Aussage Masselmanns, ebenso daß zwischen der ersten und der zweiten Schlä­gerei nur ein kleiner Zeitraum bestanden hätte. Die Bewegung der Nat.-Soz. durch die Ellhornstraße sei der äußere Anlaß zur Schlägerei gewesen, der auseinanderge- zogene Zug hätte nach menschlichem Er­messen das erste Polizeiauto treffen müssen, sie taten es aber nicht, so hätte sich hinter der Polizei die Schlägerei weiter entwickelt. Des Zeugen Trints Aussage, die durch die Aussagen der Polizeibeamtcn bestätigt wor­den sei, besagte, daß die Gegend

voll von Reichsbannerleuten

gewesen sein. Es sei festgestellt, daß vom Streifenwagen zwar ein Wink nicht erfolgt sei, wohl aber hätte von der SA. in der Er­regung eine Bewegung vom Polizeiauto aus, für Halten gehalten werden können. Die Nat.-Soz. seien dem Polizeiauto daraufhin gefolgt, sie seien in den Wandrahm einge­bogen. Die Aussagen der Zeugen, sowohl der von den Nationalsozialisten wie von der Gegenseite hätten erwiesen, daß die

SA. keine Angriffsabsichten gehabt hätten. Bei den Widersprüchen in den

Zeugenaussagen hätte nur das bewertet wer­den können, was von Zeugen ausgesagt ist, die vom ruhigen Standpunkt aus sich dir Vorfälle angesehen haben.

Der Zeuge Lübben habe bekundet, daß einzelne Nationalsozialisten in ruhigem Schritt aus der Ellhornstraße kamen. Wer von den Nationalsozialisten zuerst ge­schlagen habe, sei nicht festgestellt, festgestellt sei aber, daß nach Aussage des Zeugen Straßburg die

SA. sich in höchster Bedrängnis

befunden hätten. Durch den Zeugen Lüne- burg hätten die Aussagen dieses Zeugen eine wesentliche Bestätigung gefunden. Die Jeu- gin Frau Bee habe von beiden Seiten Leute mit Windjacken kommen sehen. Sie habe weiter eine wüste Schlägerei gesehen, wo ein Mann in einer Windjacke einen Na­tionalsozialisten mit einer Luftpumpe be­arbeitet habe. Auch die Zeugin Frau Hosf- mann habe ausgesagt, daß neue National- sozialisier: aus der Falkenftraße nicht gekom­men seien.

Beim ersten Kamps seien nur wenig SA.- Leute beteiligt gewesen, bei diesem Zusam- mentreffen sei dann Decker gefallen. Dem leisen Rückzug des Reichsbanners habe das aktive Vorgehen der Nationalsozialisten ge- genübergestanden, das vom Willen diktiert war, durchzukommen. Die SA. habe keine Verpflichtung gehabt, zurückzugehen, als sie sich einer feindlichen Masse gegenüber sah. Bekannt setz daß die Loslösung vom Feind immer schwierig ist. (Ganz unsere Auffas­sung.) Die Nationalsozialisten hätten mit Recht annehmen dürfen, daß hinter ihnen auch Feinde waren. Sie waren ohne An­griffsabsichten, ebenso sei die Schlägerei ohne Verschulden der SA. begonnen. Es handele sich um eine einheitliche Handlung. Festge­stellt ist, daß beim Unterbleiben des Rück­zuges die Nationalsozialisten kein Verschul­den treffe. Bei dieser Schlägerei sei ein Mensch ums Leben gekommen, das müsse man bei der Wertung der Vorgänge berück­sichtigen. Auch im weiteren Verhalten der Na- tionalsozialisten müsse die

Schuldfrage verneint

werden.

Es unterliege keinem Zweifel, daß die SA. aus Notwehr gehandelt habe, auch sei die Notwehr nicht überschritten worden.

(Fortsetzung siehe Seite 4.)