Ausgabe 
(22.12.1931) Nr. 168
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Acht Monate Abrüstungskonferenz.

Washington, 22. Dezbr. Staatssekretär Stimson teilte dem Präsidenten Hoover mit, daß die im Februar in Genf beginnende Abrüstungskonferenz möglicherweise acht Monate dauere. Die Kosten, die sich für die Vereinigten Staaten auf dieser Konferenz ergäben, würden monatlich 55 000 Dollar be­tragen.

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Basel, 22. Dezbr. Der Redaktionsausschuß des Sonderausschusses hat am Montag abend gegen 21 Uhr die eigentliche Abfassung der Schlußfolgerungen des Gutachtens unter dem Vorsitz des Präsidenten Beneduce be­gonnen und tagte um 1 Uhr nachts noch. Die Sachverständigen der einzelnen Abord­nungen kommen und gehen, Texte werden ge­schrieben und wieder abgeändert, kurz: es geht mit allen Kräften dem Ende zu.

Die Einigungsformkl, die gefunden wurde, ist die, daß auf besondere Empfehlungen und Anregungen verzichtet wird, daß in den Schlußfolgerungen weder die Frage der Re­parationen noch der privaten Schulden mit bestimmten Hinweisen aufgeführt wird. Man wird betonen, daß der Ausschuß auf den Antrag Deutschlands gemäß dem Doung- plan eine genaue Prüfung der Gesamtheit

der deutschen Verhältnisse vorgenommen hat, daß der Eindruck, den man von den be­sonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten Deutschlands erhielt, ein überaus starker ist und deshalb die Regicrungskonferenz auf­fordert, entsprechende Maßnahmen zu er­greifen.

Diese Einigungsformel, niemand zuliebe und niemand zuleide, wird von allen Ver­tretern unterzeichnet. Für Deutschland wer­den keine neuen Bindungen gefordert. Frankreich überläßt die Entscheidung über geschützte und ungeschützte Reparationen der Regierungskonferenz. England läßt die Frage der privaten Verschuldung nur nach allgemeinen Gesichtspunkten aufführen. In einer Einleitung zum Gutachten dürfte der Sonderausschuß dann noch einen Ueberblick über die Art und Bedeutung seiner Tätigkeit geben.

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der gestern in Bremen, ohne sich an seme Aufgabe der Verteidigung seiner Klienten zu halten, in niederträchtigster Weise den ermordeten SA.-Mann Wilhelm Decker und dann Adolf Hitler und die ganze national­sozialistische Bewegung beschimpfte. Unsere Verteidiger verließen während dieser Zeit den Saal und so haben auch wir keine Ver­anlassung von dieser Schmutzflut eines Orientalen besondere Kenntnis zu nehmen. Wir stellen nur noch fest, daß der Jude Rosenseld, ein millionenschwerer Lederhänd- ler, im sogenannten Rechtsausschuß des Reichstages für die Blutschande und für den Geschlechtsverkehr mit Tieren plädierte. Da­mit dürfte der Verteidiger der Bremer Mar­xisten für jeden anständigen Menschen ohne Unterschied der Partei genügend gekennzeich­net sein.

(Von unserer Berliner Schriftleitung)

Berlin, 21. Dez. Im sogenannten Hufe- landprozeß verkündete am späten nachmittag nach fünfstündiger Beratung der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rückert folgendes Ur­teil gegen die angeklagten Nationalsoziali­sten:

Becker und Hauschke sieben Jahre Zucht­haus wegen Totschlags unter Versagung mil­dernder Umstände,

Kollatz sieben Monate Zuchthaus wegen Beihilfe,

Bresssl ein Jahr Gefängnis wegen unbe­fugten Waffenbesitzes,

Weber vier Monate Gefängnis wegen Be­günstigung.

Der Sturmfübrer Porath wurde auf Ko­sten der Staatskasse freigesprochen.

Becker und Hauschke sind die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren abgesprochen worden.

Selbstverständlich haben die Verteidiger gegen dieses Urteil sofort Revision beim Reichsgericht angemeldet.

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„Im Namen des Volkes" hat ein preußi­sches Gericht, das unabhängig von herrschen­den Parteien und Systemen sein soll, ein Schreckensurteil gefällt, dessen Strafmaß kei­ne Grenze kennt. Mit erschütternder Offen­heit hat der Vorsitzende seiner Urteilsbegrün­dung das Leitmotiv gestellt, abschreckende Strafen müßten verhängt werden. Sollen die Verfolgten in die Zuchthäuser, damit der rote Terror die Straße beherrschen darf? Es fehlen die Worte, ein solches Urteil darzu­stellen; weit sind die Maschen der Notver­ordnung und Ausnahmebestimmungen. Doch den lodernden, erbitterten Zorn, die Empö­rung und den einmütigen Protest gegen ein solch drakonisches Urteil darf uns niemand verbieten!

Eine Woche lang währte der Prozeß vor dem Schwurgericht gegen sechs Nationalso­

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zialisten, die die Staatsanwaltschaft verur­teilt wissen wollte. Die Vorfälle in der Sil­vesternacht 1930, in der alkoholisierte Reichs­bannerleute einzelne Nationalsozialisten über­fallen haben, sollten geklärt werden. So hoffte man wenigstens. Zwei Reichsbanner­leute wurden erschossen, in Notwehr von den angegriffenen Nationalsozialisten. Die Schuld daran tragen die roten Banden. Die <SA.- Leute haben dem Gericht diese Vorfälle ge­schildert; auch aus den Zeugenaussagen ging einwandfrei hervor, daß die Nationalsozia­listen nichts anderes getan haben, als die Ausübung des Notwehrrechtes, das nach dem Gesetz jedem Angegriffenen zusteht. Dafür aber sollen Becker, Hauschke und Kollatz ins Zuchthaus; Bressel, der nur einen Schreck­schuß aus der Dienstpistole abgab, um einen schwerkriegsbeschädigten Kameraden vor der Meute zu retten, soll auf ein Jahr in den Kerker!

Kann man zu einem solchen Gericht Ver­trauen haben? Stehen deutsche Richter — unbewußt vielleicht — unter dem Einfluß der Journaille, deren Federfuchser die Auto­rität des Staates zur Dirne ihrer Meinung und Interessen mißbrauchen wollen? Nein und abermals nein! Seit Tagen schreien die marxistischen und liberalistischen Hetzer nach einem abschreckenden, grausamen Urteil; für sie — die intellektuellen Urheber des schlei­chenden Bürgerkrieges — sind Nationalsozia­listen Mörder!

Ich oder Ihr!

Das war die Frage für die Angeklagten in jener Silvesternacht. Niemand aber kann und darf gezwungen werden sich totschlagen zu lassen. Auch der Nationalsozialist hat das Recht, sich zur Wehr zu setzen. Er ist kein Freiwild! Ein kommendes Geschlecht mag an diesem Urteil das Maß deutschen Rechtes in dunkelster Zeit messen. Doch noch muß eL ein Reichsrecht geben, daß dies Schreckens- urteilt verwirft. Einmal muß doch das Recht siegen 1 —r—

München, 21. Dez. Adolf Hitler veröffent­licht folgende Verfügung:: „Die Erfahrun­gen in Hessen haben gezeigt, daß der beab­sichtigte Eintritt in die NSDAP. von Per­sonen, die in der Oeffentlichkeit bereits eine Rolle spielten, mit besonderer Sorgfalt über­prüft werden muß. Während bisher beim Uebertritt von politischen Führern anderer Parteien in unsere Bewegung eine mehrmo­natige Prüfungszeit bis zur endgültigen Aufnahme eingeschoben wurde, verfüge ich für die Zukunft folgendes: Ersuchen von Per­sonen, die bisher in der Oeffentlichkeit her­vortraten, insbesondere wenn diese bereits als Führer anderer Parteien eine Rolle spielten, in die NSDAP. aufgenommen zu werden, ist nicht vor Ablauf einer Prüfungs- von 1 Jahr gerechnet vom Tage der Ein- reichung des Aufnahmegesuches an, stattzu­geben."

Die Japaner im Vormarsch auf Kintschan Tokio, 21. Dez. In einer amtlichen japa­nischen Mitteilung aus Mulden heißt es, daß am Montag japanische Infanterie nach großer Artillerievorbereitung und unter Ar­tilleriefeuer den Vormarsch auf Kintschau aufgenommen hätte. Die javanischen Trup­pen hätten die chinesischen Stellungen nach heftigen Kämpfen gestürmt und befänden sich in ununterbrochenem Vormarsch auf Kintschau. Die Verluste würden auf beiden Seiten auf mehrere hundert Mann geschätzt.

Paris zur Abrüstungskonferenz Paris, 21. Dez. Die bevorstehende und nun endgültig auf den 2. Februar festgesetz­te Abrüstungskonferenz wird von der Pari­ser rechtsstehenden Presse schlechtweg als

„Genfer Komödie" bezeichnet. Der „Ami du Peuple" erklärt am Sonntag, diese Konferenz sei so lange völlig unangebracht, als man die Ansicht des deutschen Volkes nicht genau kenne. Man sollte Frairkreich mit der Ab­rüstungskomödie in Ruhe lassen, bis sich die Lage in Deutschland nach den Preußenwahlen im Mai geklärt habe.

Verärgert zeigt sich die Presse auch dar­über, daß Arthur Henderson den Vorsitz sticht niederlegen will, da man „von ihm als „So- zialisten" nichts Gutes zu erwarten" habe.

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Stuttgart, 21. Dez. Ein Brand im alten Schloß greift mit ungeheurer Heftig­keit weiter um sich. Am Spätnachmittag hatte man den Eindruck, daß Gefahr für das ganze Schloß bestehe. Im Ostflügel ist das ganze Erdgeschoß von den Flammen er­faßt. Immer wieder werden Feuerwehrleute mit Rauchvergiftungen auf Bahren fortge­tragen. Von den Wohnungen in den obere» Stockwerken des Ostflügels konnte nichts ge­rettet werden. Die schönen alten Teile des Schlosses sind mit dem Ostslügel dem Feuer bereits zum Opfer gefallen.

Das Feuer wirkt sich zu einer Brandkata­strophe aus, wie sie Stuttgart seit 15 Jah­ren nicht mehr erlebt hat. Am Abend stürzte die untere Giebelwand des östlichen Flügels ein und riß einige Feuerwehrleute, die auf dem Gebälk standen, mit in die Tiefe. Feuer­wehrmannschaften und Sanitätspersonal sind bemüht, die Verunglückten zu bergen. Der große runde Herzog-Christoph-Turm ist ernstlich gefährdet und droht einzustürzen.